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Was Steuererklärungen für Menschen, die keine Finanzfreaks sind, so abschreckend macht, ist die seltsame Sprache und die Fülle an Fachausdrücken. Das merken Sie auch, wenn Sie sich zum ersten Mal an die elektronischen Steuerformulare wagen. Nehmen Sie trotzdem nicht sofort Reißaus, schließlich haben Sie schon bewiesen, dass Sie das Herz einer Löwin haben (sonst wären Sie gar nicht auf die Idee gekommen, Ihre Steuererklärung selbst machen zu wollen). Denken Sie auch daran: Wenn Sie es jetzt schaffen, wird es mit jedem Jahr ein bedeutendes Stück leichter.
In Deutschland bietet die Finanzverwaltung zwei elektronische Wege an: das Programm ElsterFormular oder die Internetseite Mein Elster. Dafür müssen Sie sich unter www.elster.de registrieren. In Österreich funktioniert das unter www.finanzonline.at.
Wenn Ihnen nicht klar ist, was Sie wo eintragen müssen und Ihnen die Erläuterungen nicht weiterhelfen, können Sie auch direkt die Finanzbeamten befragen. Die deutschen wie die österreichischen Finanzämter haben dafür Servicestellen und Infocenter eingerichtet.
Allerdings geben die Beamten nur Auskunft bei Verständnisfragen, aber keine Beratung in Hinblick auf die Frage, was für Sie besonders steuerschonend ist. Besonders komplizierte oder strittige Fragen können Sie auch direkt mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter klären. (Nur keine Scheu — immerhin sind Sie eine Heldin im Bürokratiedschungel, da helfen die Ihnen bestimmt mit Freude.)
Was das ganze Prozedere leichter macht: Die deutsche Finanzverwaltung bietet einen sogenannten Belegabruf an. Dabei werden viele Daten, die das Finanzamt ohnehin erhält, automatisch in die elektronische Steuererklärung übernommen. Sie müssen sie also nicht mehr mühsam per Hand in ein Formular eintragen.
Zu diesen E-Daten gehören: Name, Adresse, Bankkonto, Geburtsdatum, Steuer- und Identifikationsnummer sowie der Religionsschlüssel, aber auch die vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigung mit den gesamten Daten zu Gehalt, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie den abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen; Mitteilungen über Rentenzahlungen und Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld.
Diese, in der Regel bis Ende Februar elektronisch gemeldeten Daten, können Sie bei der vorausgefüllten Steuererklärung einfach übernehmen. Das spart Arbeit und schließt Übertragungsfehler praktisch aus. Und es sieht, für eine Steuererklärung, wirklich todschick aus. Auf Youtube gibt es hilfreiche Videos dazu.
In Österreich ist es sogar noch einfacher: Seit 2017 gibt es für alle österreichischen Steuerzahler eine sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Unter bestimmten Voraussetzungen muss man also noch nicht mal eine Steuererklärung abgeben, und bekommt trotzdem ganz automatisch Steuern erstattet.
Das passiert dann, wenn man bis Juni keinen Antrag eingereicht hat, wahrscheinlich etwas zurückbekommt, aber auch nichts groß absetzen kann. In Österreich übermitteln Kirchen, Vereine und Versicherungen automatisch ihre Daten an das Finanzamt, sodass zumindest die Steuern dafür automatisch erstattet werden können.
Nützliche Helfer
Wenn Sie mehrere Veranlagungen ausfüllen müssen (also etwa für Kinder, Kapitalanlagen, Nebeneinkünfte) und gleichzeitig nicht so genau wissen, was es mit Begriffen wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen auf sich hat, lohnt sich wahrscheinlich die Anschaffung einer Steuersoftware. Die kostet zwischen 15 und 40 Euro, hilft bei der Eingabe der Daten und liefert Tipps zum Steuersparen. Sie benötigen allerdings für jedes Jahr eine neue Fassung — die Version aus dem Vorjahr ist bereits veraltet.
Alternativ dazu gibt es neuerdings auch Apps, die bei der Steuererklärung helfen. In Deutschland etwa Steuerbot, Taxfix, Wundertax oder Smartsteuer. Bei diversen Tests schnitt Steuerbot am besten ab — und ist noch dazu kostenlos, leicht zu bedienen und seriös. Großer Vorteil: Die Optik dieser App ist im Chatstil gehalten, Nutzer werden Frage für Frage durch die Eingabe gelotst, ganz ohne Bürokratendeutsch. Die App denkt auch mit und bietet die wahrscheinlichste Antwortoption immer als Erste an. In Österreich gibt es derzeit noch keine guten Steuer-Apps, aber das kommt bestimmt noch.
Und noch eine Alternative: In Deutschland kann man sich auch an die sogenannten Lohnsteuerhilfevereine wenden. Das ist deutlich billiger, als einen Steuerberater zu engagieren. Mitglied werden dürfen Arbeitnehmer, Beamte und Auszubildende sowie Rentner und Pensionäre, nicht aber Freiberufler und Gewerbetreibende.
Außerdem dürfen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte 13.000 Euro pro Person nicht übersteigen. Die Höhe des Arbeitseinkommens ist aber wiederum egal. Wer die Steuererklärung an einen Verein auslagern will, muss einmalig eine Aufnahmegebühr und dann einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zahlen. Der hängt vom Einkommen ab, kann aber 350 Euro nicht überschreiten. Für Einkommen von 50.000 Euro sind zum Beispiel bei Steuerring, einem der größten Vereine, 155 Euro fällig; wer weniger verdient, zahlt 55 Euro. Je nach Steuerberater oder Steuerberaterin kommt man im Verein also womöglich deutlich günstiger weg.
Hilfe von der Steuerberaterin
Gerade wenn Steuerfragen nicht Ihre Leidenschaft sind, kann Ihnen ein Besuch bei der Steuerberaterin auf jeden Fall Nerven und mit ein bisschen Glück auch noch Geld einbringen. Je unkomplizierter Ihre Steuerangelegenheiten sind, desto günstiger wird es. Unkompliziert bedeutet auch, die eigenen Unterlagen möglichst gut und vollständig vorbereitet zu haben.
Wenn Sie Ihre Belege also nicht in dem berühmten Schuhkarton gesammelt haben, sondern einigermaßen brav sortiert, ist das hilfreich, um die Kosten zu minimieren. Wie viel die Steuererklärung am Ende kostet, sehen Sie erst hinterher. Aber fragen Sie nach dem Stundensatz und einer ungefähren Einschätzung, dann bekommen Sie eine Vorstellung, wie hoch die Rechnung am Ende ausfallen wird.

Diese Unterlagen braucht man für die Steuererklärung












Und bis wann das alles?
Wichtige Fristen, die Sie kennen sollten
In Deutschland müssen Sie die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben (die Steuererklärung für 2019 muss also bis zum 31. Juli 2020 zum Finanzamt). Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein ausfüllen lassen, dann haben Sie sogar bis zum 2. März des darauffolgenden Jahres Zeit (in unserem Beispiel also bis 2. März 2021).
In Österreich hat, wer über die Plattform Finanz-Online seine Daten eingibt, bis 30. Juni des Folgejahres Zeit. Die Fristen können auf Antrag verlängert werden. Wenn Sie Ihre Steuererklärung mit einem Steuerberater abwickeln, haben Sie bis März des darauffolgenden Jahres Zeit (für die Steuerklärung 2019 also bis März 2021).
Kommt dann der Steuerbescheid, sollten Sie ihn unbedingt durchsehen — Finanzämter machen häufiger Fehler, als man glauben würde. Wenn Sie eine Steuerberaterin haben, übernimmt sie das automatisch. Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein oder Fehler entdecken, dann müssen Sie in Deutschland wie in Österreich innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
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