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Frankreich ist schon wenige Wochen nach der »Machtergreifung« durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 zum Exilland für viele politisch und rassisch Verfolgte aus Deutschland geworden. Die Not der Geflohenen in Paris ist groß, der französische Staat zunehmend überfordert. Vor allem die Kinder leiden. Schon im Herbst 1933 gründen zwanzig Frauen in Zürich das »Comité d’aide aux enfants«, eine Unterabteilung des »Comité international d’aide aux victimes du fascime hitlérien«. Sie möchten vor allem Geld sammeln, um das Schwesterkomitee in Paris zu unterstützen. Doch rasch wird klar, dass dieses damit heillos überfordert ist. So kommt es am 4. April 1934 zur Gründung des Schweizerischen Hilfswerks für Emigrantenkinder SHEK als Dachorganisation mehrerer lokaler Komitees. Das Ziel: »den heimatlosen Kindern des politisch aufgewühlten Europa ohne Unterschied von Konfession und Weltanschauung materiell und fürsorgerisch beistehen«, wie aus den Statuten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder hervorgeht. Damit lebt auch die Idee der Kinderzüge wieder auf. Mathilde Paravicini übernimmt, aufbauend auf ihren Erfahrungen aus dem Ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit, diese Aufgabe. Schon am 14. April reisen die ersten Kinder ein. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkriegs werden rund 5000 jüdische Migrantenkinder aus Deutschland und Russland, die mit ihren Eltern unter prekärsten Umständen in Frankreich leben, zwei- bis dreimonatige Erholungsaufenthalte in der Schweiz verbringen. Diesen Kindern wird die Einreise nur mit gültigen Papieren und einer Rückreisebestätigung gestattet.
Die Schweizer Bürokratie wirkt wie ein Knüppel, der zwischen die Beine geworfen wird. So heißt es in einem Brief einer kantonalen Fremdenpolizei: »Weisungsgemäß setzen wir Sie in Kenntnis, dass in nächster Zeit solche Bewilligungen nicht erteilt werden können. In der Schweiz selbst sind ohne Zweifel sehr viele erholungsbedürftige Kinder vorhanden, und es können der Familie A aus Städten und Gebirgsgegenden solche in großer Zahl zur Aufnahme offeriert werden«, wie sich Nettie Sutro in ihrem Buch Jugend auf der Flucht 1933–1948 erinnert. Sutro leitet das SHEK von der Gründung bis zu dessen Auflösung 1947. Das SHEK betreut in den Vorkriegsjahren auch Kinder, die in der Schweiz Aufnahme gefunden haben, in der Regel mit ihren Eltern, im Ausnahmefall auch allein.
Die Schweiz setzt in diesen Jahren auf dem Behördenweg um, was politisch in den Jahren 1931 bis 1934 aufgegleist worden war. Sie versteht sich als »Wartesaal«, als reines Transitland, das Geflüchteten, wenn überhaupt, nur befristet Aufnahme gewährt. Diese Toleranzbewilligungen sind an hohe Auflagen gebunden. Es herrscht striktes Arbeitsverbot, es braucht gültige Identitätspapiere (gerade für ausgebürgerte deutsche Juden ein Ding der Unmöglichkeit) und es müssen hohe Kautionen von bis zu 10’000 Franken geleistet werden, was inflationsbereinigt heute etwa 75’000 Franken entspricht. Sie müssen zudem für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen. Schon die »tatsächliche oder mit Sicherheit vorauszusehende Inanspruchnahme der öffentlichen oder privaten Wohltätigkeit« genügt als Abweisungsgrund. Das Bleiberecht hängt deshalb vom Engagement der Hilfswerke ab, was diese wiederum dazu zwingt, den Geflohenen eine möglichst rasche Weiterreise zu ermöglichen. Die Helferinnen (es sind in der Mehrheit Frauen) versuchen unter Federführung der 1936 als Dachverband gegründeten Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe bei den Behörden zu intervenieren. Ihr Forderungskatalog enthält unter anderem jeweils für ein Jahr gültige Flüchtlingsausweise, längere Ausreisefristen, Beiträge an die Hilfswerke und den Verzicht auf Kautionen, wenn die Hilfswerke für den Unterhalt aufkommen. Er bleibt unberücksichtigt. Heinrich Rothmund, seit 1919 Chef der Fremdenpolizei, spricht in einem internen Papier von den »Trägerinnen« der Hilfsaktionen, »die gern das Maß für das Mögliche verlieren«. Er sieht »eine Gelegenheit, ihnen den Weg zu weisen, auf dem sie Nützliches leisten können und sie aus der Utopie zurückholen [sic]«.
Auf den »Anschluss« Österreichs ans Deutsche Reich am 15. März 1938 und die kurz darauf einsetzende Judenverfolgung und -vertreibung reagierte die Schweiz mit der Einführung der Visumspflicht für Österreicher. Auf Vorschlag der Schweiz führen die reichsdeutschen Behörden im September 1938 den J-Stempel in den Pässen ein, der Staatsbürger jüdischen Glaubens brandmarkt. Heinrich Rothmund ist zufrieden: »Wir haben seit dem Bestehen der Fremdenpolizei [1917] eine klare Stellung eingehalten. Die Juden galten in Verein mit den anderen Ausländern als Überfremdungsfaktor. Es ist uns bis heute gelungen, durch systematische und vorsichtige Arbeit, die Verjudung der Schweiz zu verhindern.« Dennoch schaffen es Kinder aus Österreich allein in die Schweiz, wo sie, zusammen mit rund 200 Kindern, die aus gesundheitlichen Gründen oder als Kleinkinder vorübergehend aufgenommen worden sind, von verschiedenen Hilfsorganisationen, unter ihnen auch dem SHEK, weiter betreut werden. Nach der »Reichskristallnacht« und den Pogromen am 9. November 1938 gelingt es dem SHEK, Rothmund das Zugeständnis für die Aufnahme von 300 jüdischen Kindern aus Deutschland abzuringen. Georgine Gerhard von der Sektion Basel appelliert in einem Brief an Rothmund, »dass es eine Schande wäre, die Hilfsbereitschaft der Schweizer Bevölkerung ungenutzt zu lassen«. Der Chef der Fremdenpolizei bewegt sich im Rahmen des Zulässigen und einer Politik, die im Grundsatz nur sogenannte Toleranzbewilligungen für einen Aufenthalt von jeweils drei Monaten zulässt, die laufend verlängert werden müssen. Eine Garantie für die Weiterreise will das SHEK nicht abgeben, aber man werde das Möglichste tun. Auch damit bewegte sich das SHEK im Rahmen seines engen Spielraums – eine Gratwanderung zwischen Unterwerfung unter die behördlichen Vorgaben und der reinen Menschlichkeit.
Die Schweizer Behörde machte restriktive Auflagen zu Höchstalter, Herkunft und sozialen Verhältnissen (die Kinder mussten entweder Vollwaisen sein oder ein Elternteil musste im Konzentrationslager inhaftiert sein), sie verlangte gültige Ausweispapiere und Angaben zu Aufenthaltsdauer, Weiterwanderung und Finanzierung. Geld vom Bund für die Betreuung der 300 Kinder war nicht vorgesehen. Noch bis 1942 überließ man die Mittelbeschaffung auf Basis eines Abkommens mit dem Israelitischen Gemeindebund von 1938 weitgehend den 18’000 in verschiedenen Organisationen zusammengeschlossenen Jüdinnen und Juden in der Schweiz und weiteren Hilfswerken. Das Geld kam in steigendem Umfang auch aus dem Ausland, namentlich von der jüdischen US-amerikanischen Hilfsorganisation Jewish Joint Distribution Comitee JOINT. Bis zum Kriegsausbruch am 1. September 1939 gelang es, rund 250 Kinder in die Schweiz zu bringen. Sie wurden vorwiegend in zwei Heimen in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Baselland untergebracht. Die verlangte Weiterwanderung gelang wegen des Kriegsausbruchs nur in wenigen Fällen. Über 220 Kinder verbrachten die Kriegszeit in der Schweiz. Die meisten verließen das Land nach dem Krieg. Nur ganz wenige blieben. Es sei ihr über viele Jahre schwer gefallen, über diese Zeit zu sprechen, erinnert sich Karola Siegel (die sich nach ihrer Auswanderung in die USA Ruth Westheimer nennen und eine Karriere als Sexualtherapeutin machen wird) in ihrer Autobiografie. »In den Hunderten Interviews, die ich als Dr. Ruth gegeben habe, kam ich eigentlich nie darauf zu sprechen; nicht nur, weil sie so schwierig und schmerzlich waren. Nein, vor allem wegen eines Satzes, der uns während der sechs Jahre in der Schweiz so erfolgreich eingehämmert worden war: Beklage dich nie. Du hast Glück, dass du noch am Leben bist.«
Das SHEK konzentriert seine Arbeit im Zweiten Weltkrieg gezwungenermaßen auf die Hilfe für die in die Schweiz geflohenen Kinder. Diese leben, wenn sie alleine sind, in der Regel in Heimen oder, wenn sie mit ihren Eltern in die Schweiz gekommen sind, in privaten Unterkünften und zunehmend in Internierungslagern. Der Bund beschließt am 12. Mai 1940 die Internierung aller Geflüchteten in Lagern und setzt diese Politik nach und nach um. Damit soll insbesondere die dauerhafte Niederlassung verhindert werden. Diese Bestimmungen sind schon im Herbst 1939 wesentlich verschärft worden. Die Kantone sind angewiesen, jeden rechtswidrig, also ohne Visum eingereisten »Emigranten«, wie die Geflohenen neuerdings genannt werden, mit ganz wenigen Ausnahmen auszuweisen. Damit, so die krude Begründung aus dem Justiz- und Polizeidepartement, sollte Gerechtigkeit mit all jenen hergestellt werden, denen auf Botschaften und Konsulaten ein Visum verweigert worden war. Arbeiten ist den Aufgenommenen weiter verboten beziehungsweise nur im Rahmen von Arbeitseinsätzen erlaubt. So bauen Internierte unter anderem die Sustenpassstraße. Die Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder ermöglicht in den Jahren 1940 und 1941 auch rund 7000 Kindern aus Frankreich und Belgien dreimonatige Erholungsaufenthalte in der Schweiz. Die Hilfsbereitschaft aus der Bevölkerung ist riesig. Es stehen jeweils weit mehr Plätze in Familien zur Verfügung, als Kinder aufgenommen werden können. Jüdische Kinder sind nicht mehr darunter. Die Schweizer Behörden werfen diese Kinder in einen Topf mit den Erwachsenen. Eine Aufnahme, und sei es auch nur für drei Monate, wird verweigert.
Am 1. Dezember 1942 bestimmt der Bundesrat unter dem Druck der rasch steigenden Zahl Minderjähriger das SHEK als zuständig für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 16 Jahren. Die fast ausschließlich von – den damals politisch rechtlosen – Frauen getragene, ihre politische Neutralität stets betonende Organisation wird von der Männerrunde offensichtlich nicht ganz ernst genommen. Man geht davon aus, es mit willfährigen Ausführungsgehilfinnen zu tun zu haben, die die restriktive Flüchtlingspolitik mittragen. Ganz täuschen sich die hohen Herren nicht in dieser Einschätzung. Das hat allerdings nichts mit eingebildeter männlicher Überlegenheit, sondern vielmehr mit Realpolitik zu tun: Der Bundesrat hat mit der vom Parlament am 30. August 1939 beschlossenen Vollmachtenregelung, die der Regierung gesetzgeberische und finanzpolitische Kompetenzen überließ, längst weit mehr als die reine Exekutivgewalt und die in der Verfassung vorgesehenen Kompetenzen inne.
JOINT übernimmt ab 1943 mit insgesamt 2,5 Millionen Franken zusammen mit der südafrikanischen Partnerorganisation Jewish War Appeal den größten Teil der Kosten des SHEK. Daneben gibt es Geld von der Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes. Der Bund hält sich weiter zurück. Die Aufwendungen in den Pflegefamilien tragen diese selbst. Den größten Teil der Einnahmen bilden aber private Geld- und Sachspenden. Ältere, Kranke, Frauen und Kinder sind vom Arbeitsdienst befreit, müssen aber dennoch interniert werden. Kleinkinder bis zu sechs Jahren dürfen bei ihren Müttern bleiben, die älteren Kinder werden in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Familien werden so auseinandergerissen, Väter, Mütter und Kinder an verschiedenen Orten untergebracht, Besuche sind in der Regel nur quartalsweise erlaubt. Das SHEK trägt diese Politik im Brustton der Überzeugung mit, plädiert gar dafür, schon Kinder ab zwei Jahren von ihren Müttern zu trennen. Von »Lagerbefreiung« ist die Rede, als damit begonnen wird, Pflegefamilien zu suchen. Dort sei das Leben für die Kinder »normal« und deren Entwicklung förderlich. Unbegleitete Minderjährige werden in drei Auffanglagern untergebracht. Oft dauert es Monate, bis sich ein Heimplatz oder eine Pflegefamilie findet. Bis Ende 1943 steigt die Zahl der betreuten Kinder auf 2000. Etwa zwei Drittel leben bei Schweizer Familien, 200 Kinder sind von ihren Müttern getrennt worden. Erst nach massiven Protesten lockert das SHEK Anfang 1944 die harte Praxis etwas, kommt aber wieder davon ab, nachdem es in den Lagern, wo schulpflichtige Kinder bei ihren Eltern bleiben durften, zu Protesten gekommen war, wonach die Kinder »verwildern, ja verkommen«. Erst nach Kriegsende wird die Praxis, Familien zu trennen, allmählich aufgegeben – mit dem Hintergedanken, damit die Ausreise zu erleichtern. Mehr und mehr jugendliche Geflüchtete beenden die obligatorische Schule, und im Dezember 1942 erlaubt der Bundesrat diesen, eine Lehre zu machen. Die Berufswahl bleibt beschränkt auf manuelle Berufe, und bei weitem nicht alle finden eine Lehrstelle. Vor allem junge Frauen kommen zu kurz. Das ändert sich erst, als das ursprünglich aus Russland stammende Hilfswerk »Organisation, Reconstruction, Travail« in der Schweiz Wurzeln fasst. Aaron Syngalowski, Vizepräsident der Union, war 1941 aus Frankreich in die Schweiz geflohen. Nach dem Grundsatz »Selbsthilfe durch Arbeit« baut Syngalowski ab Herbst 1943 ein breit angelegtes Schulungsprogramm auf mit 43 Institutionen, von der Kinder- bis zur Produktionswerkstatt, die eine Ausbildung mit Fachprüfung anbieten. Mehr als 3000 der bis 1945 insgesamt Beschulten sind Jugendliche.
Es ist bitterkalt, als die 17-jährige Inge Joseph in der Nacht vom 6. auf den 7. Januar 1943 aus dem Toilettenfenster einer deutschen Polizeistation beim französischen Annemasse nahe der Schweizer Grenze springt und damit ihr Leben rettet. Noch Jahrzehnte später wird sie sich fragen, weshalb sie nicht bei ihren jüngeren Begleitern geblieben war, für die sie sich verantwortlich fühlte. Die jüdischen Jugendlichen hatten gemeinsam die rettende Schweiz erreichen wollen und waren den Deutschen in die Hände gefallen. Eine Antwort wird sie zeit ihres Lebens nicht finden. Adele Hochberger, Inge Helft und Manfred Vos werden in ein Vernichtungslager in Osteuropa, wahrscheinlich Auschwitz, deportiert und in der Gaskammer ermordet. Inges Freund Walter Strauss, der der Gruppe vorausgegangen war, um den Weg zu erkunden, wird in dieser Nacht auch erwischt. Er hat Glück und wird von französischen Polizisten verhaftet, die ihn nicht an die Deutschen ausliefern.
Den minderjährigen Juden aus Deutschland und Österreich hatte die Deportation aus einem von der Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes betriebenen Heim im Château de la Hille in der Nähe von Toulouse in Südwestfrankreich gedroht. Deshalb wollten sie in die Schweiz fliehen. Sie haben es schon fast geschafft und den sicheren Schweizer Boden erreicht, doch dann verlaufen sie sich im Schneegestöber und kehren, ohne es zu merken, nach Frankreich zurück, wo sie erwischt werden. Die Abmachung, sich bei der Befragung als verirrte Genfer Spaziergänger auszugeben, hält nicht lange. Schon bald sind sie enttarnt. Nur Inge bleibt hartnäckig bei ihrer Version, selbst als sie mit ihrem Namen konfrontiert wird. Der deutsche Offizier, der sie verhört, eröffnet ihr daraufhin, sie werde am nächsten Morgen vor ein Erschießungskommando gestellt. Sie hat mit ihrem Leben schon abgeschlossen, als sie das halboffene Toilettenfenster entdeckt.
Inge Joseph schafft es bei einem zweiten Fluchtversuch am späten Abend des 8. Januar 1943 doch noch in die Schweiz. Sie wird von Soldaten angehalten, die sie auf einen Polizeiposten bringen. Inge wird befragt: Name, Alter, Familie, Herkunft. Nach einem kurzen Telefonat mit einer höheren Dienststelle wird ihr eröffnet, sie müsse zurück nach Frankreich. Sie sei zu alt. Dabei hatte Inge Joseph, geboren am 19. September 1925 in Darmstadt, sich bei der Befragung um ein Jahr jünger gemacht, um sicher als minderjährig durchzugehen. Sie weiß von einer in der Schweiz seit dem 26. September 1942 geltenden neuen Regel, dass minderjährige Juden auf der Flucht nicht älter als 16 Jahre sein dürfen, um Aufnahme zu finden. Doch der Stichtag ist der 16. Geburtstag, nicht das von ihr angegebene Alter von 16 Jahren.
Das Schweizer Boot ist voll. Inge Joseph ist zum Jahresbeginn 1943 zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort. Und dann doch an der richtigen Stelle. Der Polizeibeamte, der sie an der Grenze begleitet, serviert ihr noch einen warmen Tee in seinem Haus und sorgt dafür, dass sie nicht in deutsche Hände gerät. Der französische Grenzwächter, der sie am Schlagbaum in Empfang nimmt, erklärt ihr, sie habe nichts zu befürchten. Sie werde nach ein paar Tagen in französischer Haft freigelassen. Sie sei noch nicht 18 Jahre alt und damit zu jung, um härter bestraft zu werden, und zu jung, um den Deutschen übergeben zu werden. Im Gefängnis trifft sie ihren Freund Walter Strauss. Gemeinsam kehren sie ins Schloss de la Hille zurück, ihr südwestfranzösisches Refugium seit bald eineinhalb Jahren. Dort sind sie in trügerischer Sicherheit. Denn die »Endlösung«, der Völkermord an den europäischen Juden, ist auch im von Nazi-Deutschland besetzten Frankreich in vollem Gange.
Rückblende: Am 10. Mai 1940 marschieren deutsche Truppen in Belgien ein. Inge Joseph lebt zusammen mit weiteren minderjährigen jüdischen Geflüchteten aus dem Deutschen Reich in einem Waisenhaus in Brüssel. Belgien hat mehrere hundert jüdische Kinder und Jugendliche nach der »Reichskristallnacht« im November 1938 aufgenommen. Ihr Vater sitzt in Deutschland im Gefängnis, verurteilt, weil er auf legalem Weg versucht hatte, mit seiner Familie in die USA zu gelangen. Sein Wort wird ihm solange im Mund verdreht, bis daraus ein Straftatbestand wird. Inge Joseph ist zunehmend verzweifelt, eine Mitbewohnerin hindert sie in letzter Sekunde vor dem Sprung aus dem dritten Stock. Am 14. Mai, kurz vor dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht in Brüssel, werden die jungen Bewohner des Waisenhauses evakuiert, in letzter Minute gelingt in einem Konvoi die Flucht aus Belgien, und weiter vor der vorrückenden Wehrmacht bis nach Südfrankreich, das nach dem Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 und dem deutschen Diktatfrieden als Vasallenstaat Deutschlands formell unabhängig bleibt. Auch in Vichy-Frankreich ist die Not groß. In die Internierungslager, die 1939 für Geflüchtete des spanischen Bürgerkriegs eingerichtet worden sind, werden nun auch aus Deutschland und Österreich deportierte Juden eingesperrt. Die Bedingungen sind katastrophal. Die »Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder« (die Vorläuferorganisation des Schweizerischen Roten Kreuzes, Kinderhilfe) leistet Hilfe an allen Ecken und Enden. Sie mietet im September 1940 das seit Jahren verlassene Schloss de la Hille, um darin jüdische Geflüchtete unterzubringen. Zu ihnen zählt auch die hundertköpfige Gruppe aus Brüssel, die nach Monaten der Flucht und Ungewissheit ab Mai 1941 hier ein neues Zuhause findet. Die Älteren haben zuvor bei den Umbauarbeiten mitgeholfen.
In Château de la Hille leben die Kinder und Jugendlichen weitgehend unbehelligt, bis das Vichy-Regime auch im unbesetzten Frankreich die Deportationszüge rollen lässt. Im August 1942 gelingt es, dank des mutigen Einsatzes der Heimleiterin Rösli Nef, mit allerletzter Not die Deportation von vierzig Jugendlichen über 15 Jahren zu verhindern. Sie kann die Gruppe, die bereits abgeholt und in das Internierungslager Les Vernets überstellt worden ist, nach einer Intervention bei Verantwortlichen der Vichy-Regierung aus dem Lager retten. Alle wissen, was die Jugendlichen erwartet hätte: Zwangsarbeit oder Tod. Näf setzt nun alle Hebel in Bewegung, um in Bern eine Aufnahme der Bedrohten zu erwirken. Der Exekutivrat der Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes, das die Heime in Frankreich betreibt, schlägt dem Bundesrat vor, »eine bestimmte Anzahl« Kinder aufzunehmen. Der Diplomat Edouard de Haller soll als Mitglied des Exekutivrats und Delegierter des Bundesrats darüber wachen, dass das humanitäre Engagement mit der Schweizer Neutralität im Einklang steht. Er meint, es wäre bedauerlich, wenn der Eindruck entstehe, »das Schweizervolk und das Schweizerische Rote Kreuz ließen sich vom Gefühl des Mitleids leiten, während der Bundesrat sich widersetze«. Außenminister Marcel Pilet-Golaz macht den Vorschlägen, fünfhundert jüdische Kinder dauerhaft aufzunehmen und einigen Tausend vorübergehend den Aufenthalt zu gewähren, um ihnen eine Weiterreise in die USA zu ermöglichen, am 15. September 1942 ein rasches Ende. »Ich bin weder mit der einen noch der anderen Lösung einverstanden«, schreibt er von Hand auf ein Memorandum von de Haller. Der Wirbel »rund um dieses Problem« werde »je länger, je gefährlicher«. Es steht außer Frage, dass sich die damaligen Verantwortlichen bewusst waren, welches Schicksal die Verfolgten in Frankreich erwartete. Vergeblich. Rösli Näf und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter mobilisieren nun, wie andere informelle Zirkel, ihr Netzwerk an Fluchthelferinnen und Fluchthelfern. Sie bringt einige der Jugendlichen auf abgelegenen Höfen in der Region unter und schickt andere in kleinen Gruppen los, ihren Weg in die Schweiz oder nach Spanien zu finden. Zehn schaffen es über die Schweizer Grenze. Sie kommen bei Pateneltern unter. Fünf Jugendliche verschwinden spurlos, acht tauchen in Lyon unter, um sich der Résistance anzuschließen. Insgesamt, schätzt der Historiker Jacques Picard, gelingt rund 1300 Kindern und Jugendlichen in diesen dramatischen Monaten die Flucht in die Schweiz.
Das Schweizer Boot ist voll, wie die Situation im »Bericht der Polizeiabteilung zum Flüchtlingsproblem vom 30. Juli 1942« zum ersten Mal umschrieben wird. Am 13. August 1942, als zahlreiche von der Deportation bedrohte jüdische Geflüchtete aus Frankreich einen sicheren Hafen in der Schweiz suchten, erlässt Heinrich Rothmund, der Chef der Polizeiabteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, nach einem Beschluss des Bundesrats vom 4. August neue Weisungen. Danach sind alle in die Schweiz »rechtswidrig« flüchtenden Ausländer »zurückzuweisen«. Ausnahmen gelten nur für Deserteure, entwichene Kriegsgefangene, politische Geflüchtete (»Flüchtlinge nur aus Rassegründen, z. B. Juden, gelten nicht als politische Flüchtlinge«, schreibt Rothmund zur Klarstellung) und französische Elsässer, die in das unbesetzte Gebiet Frankreichs gelangen wollen. Am 20. August rechtfertigt Rothmund die neuen Weisungen vor dem Zentralkomitee des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds. Dessen Präsident hatte sich besorgt an ihn gewandt, nachdem er erschütternde Berichte über Einzelheiten der Deportationen aus Frankreich erhalten hatte. Die Landesinteressen seien maßgebend für den Entscheid gewesen, referiert Rothmund. Denn die Schweiz sei »hinsichtlich der Juden eine Insel in Europa«. Aber man dürfe sich nicht »überlüpfen«. Noch nichts sei ihm so schwergefallen wie der Erlass vom 13. August. Es sei ihm wohlbekannt, dass Hunderttausende von Juden in Gefahr seien und dass Millionen von anderen Menschen sich in Gefahr fühlten. Die Schweiz aber sei außerstande, alle Geflüchteten aus den Nachbarländern aufzunehmen. »Besser wir sorgen für diejenigen, die bei uns sind, und suchen sie durchzuhalten.« Rothmund, angesprochen auf die »Scheußlichkeiten«, die sich bei den Deportationen ergaben, behauptet weiter, deutsche Kommissäre an der Grenze hätten ihm versichert, den Zurückgewiesenen geschähe nichts, man veranlasse sie lediglich zur Arbeit. Möglicherweise drohe eine spätere Deportation. Da aber der Zustrom immer größer werde, habe man nicht länger zuwarten können. Bundesrat Eduard von Steiger spricht in einer Rede am 30. August vom »vollen Rettungsboot«.
21 Schülerinnen der Sekundarklasse 2c in Rorschach protestieren am 7. September 1942 in einem Brief an den Bundesrat, »dass man die Flüchtlinge so herzlos wieder in ihr Elend zurückstößt. Habt ihr eigentlich ganz vergessen, dass Jesus gesagt hat, ›was ihr einem der Geringsten unter Euch getan habt, das habt ihr mir getan?‹ Wir hätten uns nie träumen lassen, dass die Schweiz, die Friedensinsel, die barmherzig sein will, diese zitternden, frierenden Jammergestalten wie Tiere über die Grenze wirft.«
In der Herbstsession des Nationalrats wird von Steiger am 22. September deutlicher: Der »Massenandrang« aus Frankreich habe eingedämmt werden müssen. Wollte man diesen »Schwarzeinreisen« nicht begegnen, so käme man bei einem Tagesdurchschnitt von sechzig Personen auf 22’000, während der Bundesrat immer die Ansicht vertreten habe, »eine Zahl von 6000 bis 7000« stelle ungefähr das dar, was »gerade noch tragbar« sei. Das Asylrecht wird in der Wegleitung, die der Bundesrat erlässt, als »Recht des Staates im Geiste der schweizerischen Überlieferung frei und unabhängig ausgeübt, als Gebot der Menschlichkeit, aber nicht als rechtliche Pflicht«. Die Behörden hätten die Pflicht, »auch bei grundsätzlicher Hochhaltung des Asylgedankens durch geeignete Maßnahmen den Zustrom in tragbaren Grenzen zu halten, auch wenn dabei heimlich eingereiste Flüchtlinge wieder zurückgeschickt werden müssen«. Das Votum von Nationalrat Albert Oeri, es sei nicht zu rechtfertigen, »gleichsam auf Vorrat, das heißt aus Furcht vor dem, was noch geschehen könne, grausam zu sein«, geht im zustimmenden Kanon der Parlamentsmehrheit unter. In der Bevölkerung sind die Maßnahmen umstritten, auch in der Presse häufen sich die kritischen Stimmen. »Wir fühlen uns durch die andernortes an diesen Menschen begangenen Verbrechen erst recht gedrängt, ihnen Taten der Menschlichkeit entgegenzusetzen«, kommentiert die Thurgauer Zeitung diese Flüchtlingspolitik. Am 26. September wird der Erlass etwas aufgeweicht. Danach gelten als Härtefälle, denen Aufnahme zu gewähren sei, unter anderen auch allein reisende Kinder unter 16 Jahren. Durchsetzen lassen sich diese harten Bestimmungen nur bedingt, weil es einerseits an Personal mangelt und anderseits das Gebot der Menschlichkeit viele Zoll- und Polizeiorgane milde handeln lässt. Wer es einmal ins Landesinnere geschafft hat, wird in aller Regel nicht mehr zurückgeschickt.




