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Dass vor der Polizei und vor Gericht gelogen wird, ist eine Binsenweisheit, sonst müssten Zeugen nicht ausdrücklich auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen werden.
Nur Beschuldigten und Angeklagten droht nicht auch noch eine Strafe wegen Falschaussage, wenn sie nicht bei der Wahrheit bleiben. Dass labile Personen rüden Vernehmungsmethoden nicht standhalten und Taten gestehen, die sie gar nicht begangen haben, dass sie nachplappern, was man in sie hineinfragt, in der Hoffnung, nun in Ruhe gelassen zu werden oder nach Hause gehen zu dürfen oder auch, um sich wichtig zu machen - es ist trauriger Alltag des Polizeigeschäfts und kein Grund zur Empörung. Denn auch die Polizei steht in spektakulären Fällen unter Druck.
Sage keiner: Man gesteht doch keinen Mord, wenn man keinen umgebracht hat. Es gab und gibt immer wieder Geständnisse, die jeder Grundlage entbehren. Es büßten und büßen Unschuldige jahrelang im Gefängnis, weil sie Taten gestehen, die sie nicht begangen haben.
Ein Zeuge sagt in Saarbrücken auf Frage des Vorsitzenden: "In einem so langen Verhör sagt man viel! Die haben mich einen 'Kinderficker' genannt! Du warst das, du warst das!, hieß es immer wieder. Die haben mir genau geschildert, was ich getan haben soll! Und dass ich ein ganz Gefährlicher bin! Ich war am Boden zerstört! Das bisschen Selbstbewusstsein, das ich in meinem Leben aufgebaut hatte, haben die systematisch kaputtgemacht. Ich habe nur noch geheult."
In Saarbrücken sind 13 Personen unter anderem angeklagt, den kleinen Pascal ermordet und/oder schwer missbraucht und/ oder Beihilfe dazu geleistet zu haben. Es gibt keine Leiche, keine Spuren, mit denen bewiesen werden könnte, dass der Junge damals in der Burbacher Tosa-Klause nach brutalem Missbrauch durch mehrere Männer zu Tode kam und auf dem Gelände einer Kiesgrube im französischen Forbach vergraben wurde, wie die Anklage behauptet.
Es steht nur fest, dass der Junge verschwunden ist. Ist er tot? Niemand weiß es. Oder lebt er womöglich? Und wenn ja, wo? Es gibt nichts als einen Brei widersprüchlicher und sich im Lauf der Zeit auffällig annähernder Aussagen von drei zum Teil geistig behinderten Angeklagten - die anderen bestreiten konsequent.
Diese Personen nähren die bösesten Vorurteile. Zwei Frauen sind unter den "Geständigen" - jede für sich das personifizierte Elend. Getretene, Geschlagene, Benutzte, die wie Abschaum an den äußersten Rand der Gesellschaft gedrängt wurden.
Andrea Meier oder Müller oder Moser, es ist egal, wie sie heißt, im Säufermilieu von Burbach ist sie "'s Andrea", das Andrea, das Mensch. "Dem Andrea seine Kinder", das sind fünf trostlose Schicksale, ungewollte Existenzen, herumgeschubst, misshandelt, vergessen. Von keinem ist der Vater bekannt. Vier Kinder wurden zur Adoption gegeben, da Andrea weder für sich noch für andere sorgen kann. Nur das fünfte, einen Jungen namens Kevin (Name geändert), behielt sie. Er ist jetzt neun und lebt inzwischen schon in der dritten Pflegefamilie.
Schwangerschaften fing sich Andrea ein wie andere einen Schnupfen. Sie ging mit jedem ins Bett oder hinter einen Busch oder auf die nächste Toilette. "'Andrea vögelt halt gern", sagt einer der Zeugen ungeniert vor Gericht, bei der musste man nicht bezahlen. Eine andere Art von Zuwendung oder Aufmerksamkeit hat sie in ihrem Leben wohl nicht erfahren.
40 Jahre ist sie alt und sieht aus wie 60. Oft grimassiert sie, setzt ein wichtiges Gesicht auf, dann wieder lacht sie unvermittelt. Sie pendelt zwischen der Realität und dem, was sie sich gerade vorstellt. Dass sie nicht unterscheiden kann, was wirklich und was angeblich passiert ist, was sie erlebt hat und was sie vom Hörensagen weiß - es ist offenkundig und sogar verständlich. Anders ist dieses Leben nicht zu ertragen.
Seit 20 Jahren befindet sie sich unter Pflegschaft. In dieser Zeit war sie 27-mal woanders zu Hause, in Pflegefamilien, in Wohnheimen, dann in Kliniken, in Behindertenwerkstätten, in Psychiatrien, zeitweise war sie ohne festen Wohnsitz, bis sie schließlich in der Burbacher Tosa-Klause landete, wohin sie einer ihrer Freier, der Bruder der Wirtin, gebracht hatte.
Dort bekommt sie zu essen, eine Unterkunft, die Wirtin übernimmt die Pflegschaft für sie und den kleinen Kevin. Andrea darf sich in der Kneipe nützlich machen. Sie hat in der Wirtin erstmals eine Bezugsperson und durch die Stammgäste einen festen Kreis von Menschen um sich, die zwar wie sie aus der Gosse kommen, Alkohol- und Drogenkranke, Arbeits- und Berufslose - doch besser als "auf der Stroß'" ist es allemal.
Man hat Andrea 16-mal vernommen, sie muss die Ermittler zur Verzweiflung gebracht haben. Ihre widersprüchlichen Aussagen sind auf 1600 Blatt notiert. Und vor Gericht klingt wieder alles anders.
Man kennt großenteils nur die Vornamen voneinander: der Luddi, der Jupp, der Kurti, der gern Frauenkleider anzieht, der Siggi, der Peter, der all sein Geld ins Puff trägt, und so fort. Die Putzfrau Erika kommt oft zum Trinken, auch die Tanja, 's Gabi und wie sie alle heißen. "Warum haben Sie den Jupp so belastet, wenn Sie es nun ganz anders erzählen?", wird Andrea gefragt.
"Keine Ahnung."
"Aber einen Grund muss es doch geben?"
"Nee."
Was soll ein Gericht damit anfangen? Ein ums andere Mal stöhnt der Vorsitzende: "Ich geb's auf. Die Fragen kann ich mir sparen." Die Staatsanwaltschaft aber bläht diese armseligen Angeklagten, von denen sich die bürgerlichen und intellektuellen Kreise angeekelt abwenden, zur "Tosa-Gemeinschaft" auf, einer Zweck- und Interessengemeinschaft zur Ermöglichung von sexuellem Kindesmissbrauch.
Die ersten zehn Verhandlungstage
In den ersten zehn Verhandlungstagen des Pascal-Prozesses sagten die wenigen aussagewilligen Angeklagten aus. Zuletzt wurden auch erste Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause vernommen.
Nur drei der insgesamt 13 Beschuldigten im Fall Pascal haben in den ersten acht Tagen der Verhandlung eine Aussage vor dem Landgericht Saarbrücken zu Protokoll gegeben. Die übrigen zehn machen weiter beharrlich von ihrem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch.
Die drei aussagewilligen Angeklagten sagten zu den Geschehnissen in der Tosa-Klause aus. Sie bestätigten die grobe Linie der Geschehnisse in der Saarbrücker Bierkneipe: Demnach soll der Knabe am 30. September 2001 in die Tosa-Klause gelockt und in der Abstellkammer aufs Brutalste vergewaltigt und umgebracht worden sein. Die Aussagen von Erika K., Andrea M. und Sigmund D. passten zum Teil jedoch nicht so recht zusammen. Zudem wichen die Zeugen teilweise von dem ab, was sie bei Polizeivernehmungen oder vor dem Ermittlungsrichter angegeben hatten.
In den Prozesstagen Zehn und Neun kamen bis einschließlich zum 21. Oktober hauptsächlich Zeugen aus dem Umfeld der Tosa-Klause zu Wort. Doch bei ihren Aussagen kam unterm Strich nicht viel Verwertbares heraus: Widersprüche, Unklarheiten und Erinnerungslücken prägten die Aussagen.
Die Verteidigung stellte im Verlauf dieser ersten vier Wochen immer wieder neue Beweisanträge - u.a. auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Tosa-Klause, dem Ort, an dem Pascal missbraucht worden und dann zu Tode gekommen sein soll.
Im Saal 38 des Schwurgerichts im Saarbrücker Landgericht mussten wegen des großen öffentlichen Interesses an dem Prozess zusätzliche Sitzgelegenheiten und mehr Raum für Journalisten geschaffen werden. Auch die Sicherheitsvorkehrungen wurden für die Dauer des Prozesses verschärft: Rund vier Dutzend Polizeibeamte standen vor Ort bereit.
Den Vorsitz der Verhandlung führt Richter Ulrich Chudoba.
Die Einzelheiten:
Der zweite Verhandlungstag
Die Beweisaufnahme im Fall Pascal hat begonnen. Eine der beiden aussagewilligen Angeklagten, die 51jährige Putzfrau Erika K. belastete die Hauptangeklagte des Verfahrens, die 52jährige Wirtin und mutmaßliche Drahtzieherin des Kinderschänderrings Christa W. schwer.
In der Wohnung der Wirtin habe ihr die ebenfalls angeklagte Andrea M. (40) Videoaufnahmen mit kinderpornographischen Inhalten vorgeführt, die wahrscheinlich in der Tosa-Klause gedreht worden waren. Darauf sollen neben Pascal und einem kleinen Mädchen auch die beiden Mitangeklagten Martin R. (42) und Hans-Josef W. (49) zu sehen gewesen sein. Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. habe damals erwähnt, dass die Wirtin derartiges Material verkaufe. Außerdem gab die Zeugin an, dass Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden sei.

Auch Dieter S. wurde schwer belastet. Er soll geholfen haben, die Leiche des Kindes verschwinden zu lassen
In der Tosa-Klause habe sie, Erika K., auch durch die halb geöffnete Abstellkammer beobachtet, wie die Wirtin Christa W. eine Vergewaltigung des kleinen Pascal auf Video aufzeichnete. Daran beteiligt gewesen sein soll neben dem mutmaßlichen Mörder Pascals, Martin R., auch Peter S., der bereits wegen des Missbrauchs von Pascal verurteilt ist. Um die Schreie des Jungen zu übertönen, sei die Musik im Lokal lauter gestellt worden. Insgesamt drei derartiger Vergewaltigungen Pascals habe sie in der Bierkneipe miterlebt.
Außerdem will Erika K. als Gast der Tosa-Klause beobachtet haben, wie die Wirtin Christa W. einmal dem Fahrer eines schwarzen Mercedes zwei Videokassetten übergeben habe.
Entgegen früherer Aussagen bei Polizei und Haftrichter wollte Erika K. an diesem zweiten Prozesstag einen weiteren Mitangeklagten nicht mehr belasten. Sie verwickelte sich am Nachmittag immer wieder in Widersprüche. Ob ihre Aussage deshalb Glaubwürdigkeit besitzt, soll in der kommenden Woche entschieden werden. Dann wird Erika K. zu Einzelheiten des 30. Septembers 2001 befragt, dem vermeintlichen Todestag Pascals.
Diese erste Belastungszeugin Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
Bei der als "erheblich minderbegabt" eingestuften Andrea M., die Erika K. im Hause der Wirtin Kinderpornos vorgeführt haben soll, handelt es sich um die Mutter eines überlebenden Jungen, der ebenfalls offenbar jahrelang von dem Kinderschänderkreis um die Saarbrücker Tosa-Klause missbraucht worden war und die Polizei erst auf die Spur der Bande gebracht hatte.
Auch Andrea M. ist aussagewillig. Sie hatte bereits im Vorfeld zugegeben, mitgeholfen zu haben, die Schmerzensschreie des kleinen Pascal zu unterdrücken. Ihre Aussage wird möglicherweise erst in der kommenden Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufgenommen.
Der dritte Verhandlungstag
Nachdem Erika K. (51) bereits am zweiten Prozesstag, dem 23. September schwere Anschuldigungen erhoben hat, belastete sie zu Beginn des dritten Verhandlungstags
am 27. September einige ihrer Mitangeklagten erneut schwer: Die Gelegenheitsprostituierte Andrea M. (40) soll demnach den fünfjährigen Pascal am Nachmittag des 30. September 2001 im Hinterzimmer der Tosa-Klause erstickt haben, während er von dem 42-jährigen Martin R. missbraucht wurde. Die Erstickung sei auf Anweisung von Martin R. geschehen.
Soweit bestätigte Erika K. die Anklageschrift der Saarbrücker Staatsanwaltschaft. Sie widersprach jedoch einer früheren eigenen Darstellung, nach der Pascal an jenem Tag von fünf Männern vergewaltigt worden sei. Jetzt könne sie sich nur noch daran erinnern, dass Pascal gegen Mittag von dem bereits zu sieben Jahren Haft verurteilten Peter S. (50) gegen ein geringes Entgelt an die Wirtin Christa W. (52) in der Bierkneipe missbraucht worden sei.
Kurz vor der Vergewaltigung durch Peter S. sei Pascal von seiner Halbschwester in der Klause "abgegeben" worden. Nachmittags sei es dann zu der Schändung durch
Martin R. gekommen. Zwischen den beiden Vergewaltigungen sei Erika K. zum Mittagessen in ihre Wohnung, die nicht weit von der Tosa-Klause lag, nach Hause gegangen.
Auch diesen letzten Missbrauch Pascals durch Martin R. habe die Wirtin Christa W. auf Video fest gehalten. Um Pascals Schmerzensschreie zu übertönen, habe die Wirtin
die Musik lauter gedreht, und Andrea M. habe den Fünfjährigen mit dem Gesicht in ein Kissen gedrückt. Danach sei Stille in der Kammer eingetreten.
Erika K. habe den Jungen durch die halb geöffnete Tür leblos in der Abstellkammer liegen sehen. Dass der Junge auf ihre Berührung am Bein nicht reagierte, habe sie als Zeichen dafür gewertet, dass der Knabe wohl tot sein müsse. Christa W. soll eine entsprechende Äußerung von Erika K. mit der Bemerkung quittiert haben, dass das Kind "entsorgt" werden müsse. Darauf habe ein weiterer Gast der Tosa-Klause, der ebenfalls angeklagte Dieter S. (62), die Leiche in eine graue Wolldecke und in eine blaue Plastiktüte gewickelt. Christa W. und Erika K. selbst hätten ihm dabei geholfen.
Danach hätten Dieter S. und die Wirtin die Leiche allein zu einem Auto gebracht. Christa W. habe angedeutet, die Leiche in einer Kiesgrube bei Schoeneck/Forbach
im nahen Frankreich vergraben zu wollen.
Erika K., die als vermindert schuldfähig gilt, hatte bereits in ihrer ersten Aussage am 23. September einige ihrer Mitangeklagten schwer belastet, sich allerdings immer wieder in Widersprüche verwickelt. Auch an diesem zweiten Tag wirkte sie besonders nachmittags gestresst. Nach dem Kreuzverhör durch die Anwälte der übrigen Angeklagten brach sie sichtlich überfordert in Tränen aus.
Erika K. ist nach eigener Aussage selbst in den Mordfall verwickelt: Sie hatte bereits
vor einiger Zeit angegeben, bei der Beseitigung der Leiche Pascals mitgewirkt zu haben. Sie muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord verantworten.
Vierter Verhandlungstag
Mit Andrea M. ist am 30.09. 2004 die zweite aussagewillige Angeklagte nach Erika K. in den Zeugenstand getreten. Die geistig behinderte Frau schilderte bislang nur wenig zur Sache, sondern erzählte hauptsächlich von ihrem Werdegang.

Michael Josef K.. Die Angeklagten haben die Tat vor Prozessbeginn zugegeben, später ihre Geständnisse jedoch widerrufen.
Sie sagte am Nachmittag des vierten Prozesstags öffentlich aus. Dabei bestätigte sie, dass ihr jüngster Sohn Bernie ein Spielkamerad Pascals gewesen sei. Die beiden hätten sich auch öfters in der Tosa-Klause getroffen, wo Pascal von drei der übrigen
Angeklagten mehrfach missbraucht worden sei.
Zuvor offenbarte Andrea M. dem Gericht erschreckende Details aus ihrer eigenen Vergangenheit. Ihr Lebenslauf, den sie anfangs mit zittriger und undeutlicher Stimme,
später aber relativ flüssig erzählte, spielte sich demnach nahezu lückenlos in zerrütteten Familienverhältnissen, in Heimen, in der geschlossenen Psychiatrie, im Frauenhaus oder auf der Straße ab. Es seien ihre Anpassungsschwierigkeiten gewesen, die sie schon früh "auf den Strich" gebracht hätten. Jahrelang habe sie als Prostituiere ihren Lebensunterhalt verdient.
1989 habe sie dann die Saarbrücker Wirtin Christa W. kennen gelernt. Diese habe sich später bereit erklärt, sie und ihren jüngsten Sohn B. zu betreuen. Christa W.s Angebot habe auch den Ausschlag gegeben, das Kind zu behalten, statt es wie drei ihrer übrigen vier Kinder zur Adoption frei zu geben.
Als "Gegenleistung" für die Fürsorge habe die "Pflegemutter" Christa W. ihre Schutzbefohlene Andrea M. weiter zur Prostitution angehalten, ja sogar selbst mit Freiern versorgt und das verdiente Geld eingesteckt. Obwohl die Wirtin sie teilweise in menschenunwürdigen Räumlichkeiten in Gaststätten habe arbeiten und wohnen lassen, habe Andrea M. doch ein enges Verhältnis zu ihrem "Muttche" entwickelt. Auch die Angst, wieder auf der Straße zu landen, habe sie bei der Wirtin ausharren lassen.
Andrea M. gilt ebenso wie die erste Zeugin der Anklage, Erika K. (51) als geistig "erheblich minderbegabt". Das Gericht hatte am 27. September zwei Anträge der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit beim Verhör Andrea M.s abgelehnt: Dies sei auch unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Zeugin nicht nötig. Die übrigen elf Angeklagten wollen bislang nicht aussagen.
Andrea M. soll nach Aussage von Erika K. den Jungen am 30. September 2001 erstickt haben. Außerdem soll sie vor den Augen von Erika K. im Riegelsberger Haus von Christa W. ein kinderpornographisches Video vorgeführt haben, auf dem u.a. Pascal zu sehen war.
Am Vormittag hatte eine Reihe von Anwälten der Verteidigung einen Ortstermin in der Tosa-Klause beantragt. Dabei soll geklärt werden, ob die erste aussagewillige Angeklagte Erika K. (51) von ihrem Thekenplatz in der Bierkneipe aus all die Ereignisse überhaupt habe verfolgen können, die sie bislang zu Protokoll gegeben hat.
Während der vorerst letzten Fragerunde an Erika K. am Vormittag des 30. September
hatten die Verteidiger die Glaubwürdigkeit von Erika K. erneut erschüttert. Sie brachten die Putzhilfe im Kreuzverhör immer wieder an die offensichtlichen Grenzen ihres Denk- und Auffassungsvermögens. So gab sie etwa auf die Frage des Anwalts von Martin R. (42), wo Pascal heute wohne, die Antwort, sie habe "keine Ahnung, wo Pascal heute wohnt". Dabei hatte sie selbst immer wieder betont, beim Mord an dem Jungen dabei gewesen zu sein.
Überhaupt waren viele der abschließenden Aussagen von Erika K. wie in den vergangenen Prozesstagen widersprüchlich oder nicht verwertbar. Oft besann sie sich
auf die Floskel, die Antwort auf eine Frage nicht zu wissen. Erika K. hatte am Montag
den Mord an Pascal im Detail beschrieben und dabei mehrere Mitangeklagte sowie sich selbst schwer belastet.
An den Hinweisen eines Saarbrücker Häftlings, nach denen die Leiche Pascals möglicherweise nicht in einem Grundstück bei Forbach, sondern in einem Bahndamm in der Nähe der Tosa-Klause verscharrt worden sein soll, ist nach Auffassung der Saarbrücker Kriminalpolizei "nichts dran". Wie sich inzwischen heraus gestellt habe,
habe der Gefängnisinsasse dieselbe Behauptung bereits vor etwa einem Jahr zu Protokoll gegeben. Damals habe die Polizei den vermeintlichen Fundort abgesucht,
sei aber nicht fündig geworden. Für eine neue Suchaktion bestünde nun kein Anlass.
Der fünfte Verhandlungstag
Andrea M. (40) hat die Aussagen von Erika K. zum Mord an dem Burbacher Jungen Pascal am 4. Oktober 2004 in vielen Punkten bestätigt. Dabei belastete sie einige Mitangeklagte und sich selbst schwer. Vor Gutachtern und Richtern berichtete sie, dass der damals fünfjährige Junge am 30. September 2001 - dem Tag seines spurlosen Verschwindens - in der Tosa-Klause mehrfach vergewaltigt und dann getötet worden sei.
Andrea M. gab zu, den Jungen "irgendwann am Nachmittag" auf Anweisung der Wirtin Christa W. (51) selbst in die vier Quadratmeter große Abstellkammer der Tosa- Klause getragen zu haben. Dabei habe sich der Knabe gewehrt. In der Kammer hätten sich dann zunächst Dieter S. (62) und Michael C. (47) und eventuell sogar noch ein weiterer Angeklagter an dem Kind vergangen. Der letzte Missbrauch sei schließlich durch den Mitangeklagten Martin R. (42) erfolgt. Andrea M. gab zu, den Jungen bei dieser letzten Schändung eigenhändig so lange fest gehalten zu haben, bis dieser sich nicht mehr bewegt habe. Dies sei auf Anweisung von Christa W. und Martin R. geschehen. Den Tod des Jungen habe sie aber nicht beabsichtigt. Trotzdem fühle sie sich noch heute "schuldig".
Später habe sie dann Dieter S. dabei geholfen, die Leiche einzupacken. Sie sei auch dabei gewesen, als Christa W. und Dieter S. das tote Kind zu einer Kiesgrube bei Forbach, jenseits der französischen Grenze, transportiert hätten.

Saarbücker Landgericht in der Franz-Josef-Röder-Straße
Erika K. (51), die erste aussagewillige Angeklagte, hatte lediglich zwei statt drei oder mehr Vergewaltigungen für den Tattag bestätigt. Außerdem will Erika K. die Wirtin Christa W. im Hinterzimmer mit einer Videokamera hantiert haben sehen - Andrea M.
sprach lediglich von einem Fotoapparat.
An eine Mithilfe Erika K.s beim Beseitigen der Kinderleiche konnte sich Andrea M. ebenfalls nicht erinnern: Erika K. sei überhaupt nicht in dem Zimmerchen gewesen.
Einige ihrer früheren Aussagen zur Anwesenheit von Mitangeklagten in dem Bierlokal wollte Andrea M. vor Gericht nicht mehr bestätigen.
Falls das Gericht der Schilderung von Andrea M. folgen sollte, ginge es in ihrem Fall
juristisch nicht um Mord, sondern um Totschlag bzw. Beihilfe zur Vergewaltigung mit
Todesfolge.
Nach Beobachtungen von Anwesenden im Gerichtssaal machte Andrea M. während
des Verhörs insgesamt einen zwar unsicheren, aber glaubwürdigen Eindruck. Auch
ihre Schilderungen erschienen klarer, deutlicher und schlüssiger als die Aussagen der anderen Aussagewilligen Erika K. Diese war bereits vor wenigen Tagen in den Zeugenstand getreten. Dabei hatte sie sich zum wiederholten Male in Widersprüche
und Unklarheiten verstrickt.
Die mutmaßliche Drahtzieherin, Christa W. leugnet nach Angaben ihres Anwalts nach wie vor, "überhaupt etwas" von den Geschehnissen in der Bierkneipe zu wissen.
Der Anwalt von Martin R. räumte "erhebliche Bedenken an der Glaubwürdigkeit der Zeugen" ein. Er gehe davon aus, dass es von Seiten der Verteidigung Anträge auf Gutachten zur Glaubwürdigkeit der Zeuginnen geben wird. Mehrere Anträge auf einen Ortstermin zur Besichtigung der Räumlichkeiten der Tosa-Klause liegen bereits vor.
Der sechste Verhandlungstag
Am sechsten Prozesstag im Fall Pascal, am 7. Oktober 2004, hat ein dritter Angeklagter überraschend Aussagen angekündigt. Sigmund D. (43) will am nächsten Verhandlungstag (Montag, 11. Oktober 2004) über das Geschehen in der Tosa-Klause
am Tag des Verschwindens des kleinen Pascal vor Gericht aussagen. Laut Anklage
soll Sigmund D. den Jungen in die Gastwirtschaft gelockt haben. Andrea M., eine der
beiden einzigen bis zu diesem Zeitpunkt aussagewilligen Angeklagten, hatten dies vor
Gericht bereits bestätigt.
Im Mittelpunkt des sechsten Prozesstages stand weiter die Angeklagte Andrea M. (40). Sie äußerte sich erstmals auch über den sexuellen Missbrauch ihres eigenen Sohnes. Der Junge, ein Spielkamerad Pascals, war nach ihren Aussagen in der Wohnung eines der Mitangeklagten vergewaltigt worden. Bereits am Montag, dem 4. Oktober, hatte sie die Aussagen von Erika K. zum Mord an dem Burbacher Jungen Pascal in vielen Punkten bestätigt.
Gleich zu Beginn des sechsten Verhandlungstages musste das Landgericht Saarbrücken die Verhandlung zunächst einmal aussetzen. Der Anwalt des Angeklagten Hans-Josef W. (49) hatte auf Wunsch seines Mandanten Haftbeschwerde eingelegt.
Er begründete dies mit der bisherigen Vernehmung der Angeklagten Andrea M. und
Erika K. Aus deren Aussagen lasse sich nicht ableiten, dass Hans-Josef W. zur Tatzeit
in der Tosa-Klause in Burbach gewesen sei.
Das Saarbrücker Landgericht hat den Antrag zur Entscheidung an das Oberlandesgericht weiter gegeben und die Verhandlung wieder aufgenommen. Der Angeklagte sei zwar durch die Aussagen von Andrea M und Erika K. bisher nicht belastet worden.
Trotzdem sei Hans W. weiter dringend tatverdächtig. Es gebe belastende Aussagen von drei weiteren Angeklagten vor der Polizei, erklärte der zuständige Richter.
Der siebte Verhandlungstag
Am siebten Prozesstag im Fall Pascal hat auch der Angeklagte Sigmund D. zu den Vorfällen in der Tosa-Klause ausgesagt. Er bestätigte weitgehend die Aussagen der beiden Angeklagten Andrea M. und Erika K., dass der damals fünfjährige Junge am
30. September 2001 in der Tosa-Klause sexuell missbraucht wurde und zu Tode kam. Während der Verhandlung wurde erstmals auch die Rolle der Angeklagten Christa W. genauer beschrieben.
Pascal sei am Nachmittag in die Gaststätte gekommen. Der 43-jährige Sigmund D., dem Beihilfe zu sexuellem Missbrauch vorgeworfen wird, beschuldigte vier der weiteren Angeklagten, am besagten Tag im Hinterzimmer der Tosa-Klause den Jungen sexuell missbraucht zu haben. Gesehen habe er zwar nichts, aber er habe den Jungen schreien gehört. Dann sei es im Hinterzimmer plötzlich still geworden, sagte er vor Gericht aus. Die Angeklagte Andrea M. habe dann kurze Zeit darauf einen blauen Müllsack aus dem Hinterzimmer gebracht. Sigmund D. will gesehen haben, dass sich darin die Konturen des Kindes abgezeichnet hätten. Der blaue Sack sei dann




