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Das 1x1 der Sportstätten- und Sportgeräteprüfung
Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.
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Titelfoto/-illustration: lightpoet - stock.adobe.com
Satz: Reemers Publishing Services GmbH, 47799 Krefeld
Druck: Druckerei & Verlag Steinmeier GmbH & Co. KG, 86738 Deiningen
Angaben ohne Gewähr
ISBN 978-3-96314-512-4
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Gesamtinhaltsverzeichnis
Deckblatt
Impressum
Bedienung des E-Books
Gesamtinhaltsverzeichnis
Vorwort
Autorenverzeichnis
Unfälle im Sport
Die Sicherheitsphilosophie zu Sport und Spiel
Das Unfallgeschehen
Rechtliche Grundlagen
Aufgabenverteilung und Unternehmerpflichten
Vorschriften und Normen
Bestandsschutz
Haftung und Verkehrssicherungspflicht
Beteiligte am Bau
Sicherheitsmanagement
Organisatorische Festlegungen zur Sicherheit
Arbeitsschutzorganisation, Pflichtenübertragung
Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, eines Betriebsarzts und von Sicherheitsbeauftragten
Gefährdungsbeurteilung
Kennzeichnungen
Erste Hilfe
Hallenordnung
Platzordnung für Sportfreiflächen
Sicherheitstechnische Anforderungen an Sporthallen
Zur Historie der Normenreihe DIN 18032
Raumprogramm
Sportböden
Innenwände
Zusatzsporträume
Nebenräume
Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Akustik
Einbauten
Sicherheitstechnische Anforderungen an Sportfreiflächen
Spielfelder
Leichtathletikanlagen
Laufbahnen
Sprunganlagen
Kugelstoß- und Wurfanlagen
Weitere Leichtathletik-Geräte
Pflege und Wartung
Sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräte
Turn- und Gymnastikgeräte
Allgemeines
Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen
Barren und Stufenbarren
Kletterstangen
Klettertaue
Pferde und Böcke
Reck
Ringe-Einrichtungen
Schwebebalken
Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen
Sprungkästen
Sprungtische
Trampoline
Turnbänke
Turn- und Spielfeldgeräte
Spielfeldgeräte
Badmintoneinrichtungen
Basketballgeräte
Faustballgeräte
Schiedsrichterstühle
Tenniseinrichtungen
Tore für Ballspiele
Volleyballgeräte
Sportmatten
Weitere Anforderungen
Minimierung von Lichtverschmutzung
Maßnahmen gegen Blitzeinwirkungen
Schutz vor Dachlawinen und zu hoher Schneelast
Aus der Rechtsprechung
Unzureichende hindernisfreie Abstände
Unzureichende Sicherung einer ausziehbaren Tribüne gegen Unterlaufen
Umstürzendes Handballtor verletzt Kind
Nicht korrekter Aufbau eines Sportgeräts
Gefährlicher Notausgang
Spielfelder müssen spieltauglich sein
Einfriedungen müssen sicher sein
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Unser neues Auto pflegen wir. Wir absolvieren die regelmäßigen Inspektionen und wenden dafür beträchtliche Mittel auf. Das erste Mal nach drei und später alle zwei Jahre lassen wir das Fahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen auf Sicherheit prüfen. Zum Abstellen der dabei festgestellten Mängel beauftragen wir eine Fachwerkstatt, denn sonst droht uns möglicherweise ein Fahrverbot.
All das ist selbstverständlich, auch dass es Geld kostet, denn es geht um Sicherheit.
Ganz anders sieht es aus, wenn es um die Sicherheit von Sportgeräten und Sportstätten geht. In diesem Bereich ist es durchaus noch nicht überall selbstverständlich, dass eine befähigte Person regelmäßig prüft. Dabei geht es auch hier um die Sicherheit, in Schulen und Vereinen, sogar um die Sicherheit von Kindern.
Ob ein Sportgerät oder eine Einrichtung für den Sport sicher ist, ob sie noch unter Auflagen befristet benutzt werden darf oder sofort sicher der Nutzung entzogen werden muss, ist nicht immer leicht zu entscheiden. Bei technischen Mängeln dürften selbst Sportlehrer nicht in jedem Fall ausreichend qualifiziert sein.
In Analogie zu unserem Pkw, der bei der Hauptuntersuchung nur von einem Kfz-Sachverständigen geprüft werden darf, braucht es für die Sicherheit der Sportgeräte und -einrichtungen eine befähigte Person. In Anlehnung an die inzwischen gängige Praxis bei der jährlichen Hauptinspektion von Spielplätzen durch „Qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ sogar einen besonders qualifizierten Prüfer für Sportstätten und Sportgeräte.
Mit diesem Werk wollen wir die für die technische und organisatorische Sicherheit von Sporthallen, Sportplätzen und Sportgeräten bedeutsamen Vorschriften, Normen und anderen Erkenntnisse für alle Interessenten auszugsweise zusammenstellen und erläutern. Zur Zielgruppe gehören Sportlehrer, Hallenwarte und Hausmeister genauso wie Bauherrn, Planer, Betreiber und natürlich die sachkundigen Prüfer.
Eine zentrale Stellung nehmen die Normenreihen DIN 18032 „Sporthallen“ und DIN 18035 „Sportplätze“ ein. Auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sportgeräte werden anhand der jeweiligen Gerätenormen erläutert. Weitere Normen, wie z. B. zur Schulreinigung, Akustik oder Beleuchtung, enthalten ergänzende Informationen.
Wer sich intensiv mit der Materie vertraut machen will, wird allerdings um das Studium der Normen in Originalfassung nicht herumkommen. Eine kostengünstige Variante stellen die DIN-Taschenbücher 116 „Turngeräte, Matten und Spielfeldgeräte“ und 134/1 „Sporthallen und Sportplätze“ (in den jeweilig aktuellen Fassungen; zur Zeit der Drucklegung waren dies für das Taschenbuch 116 die Ausgabe 2018, zwei Bände für 228,00 €, und für das Taschenbuch 134/1 die Ausgabe 2019 für 164,00 €) dar. Allerdings sind noch weitere Einzelnormen erforderlich. Zudem wird auf den Onlinedienst Spielgeräte-Sport-Freizeitanlagen [1] des Beuth-Verlags verweisen.
Damit Sicherheit dauerhaft gewährleistet ist, bedarf es einer Sicherheitsorganisation, dem Sicherheitsmanagement. Darin werden Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Fristen festgelegt.
Der überwiegende Anteil der Sporthallen, -plätze und -geräte wird auch im Schulsport genutzt. Deshalb liegt der Hauptschwerpunkt dieses Werks auf der Sicherheit im Schulsport. Das dürfte auf viele Vereine übertragbar sein, ggf. sind für den Leistungssport und Großveranstaltungen Ergänzungen notwendig.
Baurecht und der Bildungsbereich sind Landesrecht. Somit können in den einzelnen Bundesländern im Detail Regelungen voneinander abweichen. Soweit solche Regelungen zitiert oder erläutert werden, wird auf den Geltungsbereich hingewiesen.
Schneeberg, im März 2021
GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt)
Fußnoten:
[1]
Online im Internet: www.spielgeraete-sport.de [Stand Dezember 2020]

Frieder Fischer, Dipl.-Ing.
• Sicherheitsingenieur, Technischer Aufsichtsbeamter/Aufsichtsperson i. R. • Fachbereichsleiter Bildungswesen der Unfallkasse Sachsen i. R. • FLL/BSFH anerkannter Ausbilder und Prüfer nach DIN 79161-2 • ehemaliges Mitglied im Arbeitsausschuss NA 112-07-07 AA „Spielplatzprüfung“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgeräte • Dozent für Spielplatz- und ElektrosicherheitHauptautor des vorliegenden Buches.
Kristian Onischka
• Beauftragter für Spielplatzprüfungen der GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt) • Dozent u. a. für Spielplatzmanagement und Spielplatzsicherheit an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Sachsen e. V. • FLL/BSFH zertifizierter „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ • Staatlich anerkannte Fachkraft für Arbeitssicherheit (SMWA) • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator nach BauStellV • REFA-Arbeitsorganisator, Auditor sowie weitere arbeitswissenschaftliche und sicherheitstechnische QualifikationenAutor der Beiträge:
Vorbeugender baulicher Brandschutz
Hallensportgeräte
Prüfung von Geräteraumtoren
Lüftung
Akustik
Elektromotorische Hebevorrichtungen für Sportgeräte
Organisatorische Festlegungen zur Sicherheit
Harald Onischka, Dipl.-Ing.
• Sicherheitsingenieur • FLL/BSFH anerkannter Ausbilder und Prüfer nach DIN 79161-2 • Dozent für Spielplatzsicherheit sowie Arbeits- und GesundheitsschutzAutor der Arbeitshilfen im Premium-Paket:
Muster Hallenordnung
Muster Vergabe- und Gebührenordnung


Kinder brauchen Bewegung. Dieser Grundsatz wird in unserer stark digitalisierten Umwelt immer wichtiger. Ein bedeutender Beitrag für Bewegungsmöglichkeiten wird durch den Schulsport, die Sportvereine und die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze geleistet, auf denen Kinder eigenständig, einzeln oder in Gruppen nach ihren eigenen Regeln spielen können.
Sportliche Tätigkeiten werden sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern verschiedenen Alters und unterschiedlich entwickelter konditioneller und koordinativer Fähigkeiten mit und ohne Aufsicht oder Anleitung durch Sorgeberechtigte, Übungsleiter oder Sportlehrer absolviert. Dabei ist es ganz natürlich, dass nicht jedem Kind alles sofort gelingt, d. h. es kann zu Unfällen kommen. In diesem Zusammenhang wird von „Restrisiken“ bzw. dem „sportlich-spielerischen Risiko“ gesprochen. Obwohl das daraus resultierende Unfallgeschehen nicht unbeachtlich ist, denkt niemand daran, den Sportunterricht in den Schulen wegen zu hoher Unfallgefahr zu untersagen.
Damit es wirklich nur beim sportlich-spielerischen Risiko bleibt, wurde für das Betreiben von Sporthallen und Sportplätzen ein umfangreiches technisches Regelwerk geschaffen, das den Betreibern dieser Anlagen und Geräte Rechtssicherheit gibt. Bei Einhaltung der gesetzlichen und normativen Anforderungen wird vermutet, dass Sporthallen, Sportplätze und Sportgeräte als sicher gelten können und somit bei einem Unfall eine Haftung des Betreibers gegenüber den Benutzern bzw. deren Sorgeberechtigten ausgeschlossen ist.
Auf das Problem der Sportmethodik und Didaktik sowie die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleiter und Sportlehrer wird hier nicht eingegangen.
Für die Betreiber ist es deshalb nicht nur eine moralische Pflicht, Sportstätten und Sportgeräte sicher zu betreiben, um schwere Unfälle zu verhindern, sondern gleichzeitig ein Gebot zur Haftungsvermeidung. Keinesfalls darf es bei Sportunfällen zum Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung oder Gliedmaßen kommen. Bei derartigen Unfällen ist eine zivilrechtliche oder sogar strafrechtliche Haftung des Betreibers nicht auszuschließen.
Damit es nicht zu schweren Unfällen beim Benutzen von Sportanlagen kommen kann, ist ein Sicherheitsmanagement erforderlich. Die Grundsatzentscheidungen dazu sind von der obersten Führungsebene zu treffen.
Maßstab für die bauliche Sicherheit im Sport sind die Normenreihen DIN 18032 und 18035 für Sporthallen und Sportplätze. Dazu kommt eine Reihe weiterer nationaler und europäischer Normen für die Sportgeräte. Diese Vielfalt und weitere tangierende Normen, dezentrale Vorschriften und Erlässe sowie die Rechtsprechung führen zu einer großen Unübersichtlichkeit für die Betreiber.
In diesem Buch vermitteln wir einen Überblick über die Pflichten der Betreiber und die Inhalte der wichtigsten Normen und besprechen für Sportanlagen im Bestand ausgewählte technische und organisatorische Lösungen.

Wie im Vorwort bereits deutlich gemacht, richtet sich dieses Werk in erster Linie an die Verantwortlichen für den Schulsport. Deshalb wird auch beim Unfallgeschehen mehrheitlich auf Statistiken zum Schülerunfallgeschehen zurückgegriffen.
Die Unfallstatistiken {Unfallgeschehen, Unfallstatistik}
Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) [1] ereigneten sich 2019 insgesamt 1.176.664 Schulunfälle [2] im engeren Sinne (ohne Wegeunfälle). Das bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 1,0 % [3]. Den Hauptanteil davon machen die Schulsportunfälle mit 408.871 aus. Diese verteilen sich mit 185.895 auf Ballspiele, 26.181 Leichtathletik und 41.701 auf Gerät-/Bodenturnen. [4]
Für allgemeinbildende Schulen weist die Statistik 56.368 Unfälle aus, bei denen als den Unfall auslösender Gegenstand Spiel- und Sportgeräte genannt werden. Es fehlt aber eine Aussage darüber, ob sich die beteiligten Sportgeräte oder Einrichtungen im vorschriftsmäßigen Zustand befunden haben.

Bild 1: Anteil der einzelnen Sportarten am Schülerunfallgeschehen. (Quelle: GAO – Gesundheits- und Arbeitsschutz Onischka UG (haftungsbeschränkt)
In den Untersuchungen von Hofmann und Hübner zum schulsportlichen Unfallgeschehen 2013/2014 für Bayern [5] wurden von den Sportlehrern bei 1,7 % der Unfälle technische Probleme mit dem Gerät, bei 1,9 % die Beschaffenheit des Geländes und bei 1,0 % bautechnische Mängel als Unfallursache ermittelt.
Für Nordrhein-Westfalen wurden als Unfallursache zu 1,3 % die Architektur, zu 1,5 % das Gelände und zu 0,8 % die Geräte ermittelt. [6]
Welchen Anteil defekte Sportgeräte oder nicht vorschriftsmäßige Einrichtungen am Unfallgeschehen haben, lässt sich aus den bekannten Statistiken und Untersuchungen nicht exakt ableiten. Danach wurde bisher auch nicht gezielt geforscht. Die Ursachen sind vielschichtig. Klar wird nur, dass dieser Anteil gegenüber anderen Ursachen verhältnismäßig gering ist.
Nutzung weiterer Quellen
1983 führte Tretrop in Niedersachsen Untersuchungen [7] durch und kam zu erstaunlichen Ergebnissen:
1.200 von 460.000 Schülern erlitten einen meldepflichtigen Unfall durch Anprall an einer nicht mit Prallschutz gesicherten Sporthallenwand. Die Verletzungen waren in der Hauptsache Brüche, schwere Prellungen und Stauchungen, bis hin zu Schädel- und Nasenbeinbrüchen sowie Mehrfachverletzungen im Unterarmbereich.
Da es auch heute noch Sporthallen ohne bzw. ohne vollständigen Prallschutz gibt, dürfte diese Unfallursache nach wie vor aktuell sein.
Tore müssen fallen, nicht umfallen [8] {Tore}
Ein Blick in die Presse zeigt, dass nicht standsichere Fußballtore eine tödliche Gefahr darstellen:
• Wegen eines Schützenfests waren die Fußballtore im münsterländischen Nottuln zeitweise ungesichert abgestellt worden. Ein Zwölfjähriger erlitt durch das umstürzende Tor tödliche Verletzungen. [9] • Ein sechsjähriges Mädchen wurde in Ankum durch ein umstürzendes Tor auf einem Privatgelände tödlich verletzt. [10] • In Hamburg stürzte ein umkippendes Fußballtor auf einen sieben Jahre alten Jungen, der an den Folgen verstarb. [11] • In der Gemeinde Pohlitz wurde ein Junge von einem Fußballtor erschlagen. [12] • Am 31.05.2019 wurde in Wörnitzstein ein sechsjähriger Junge durch ein umstürzendes Fußballtor schwer verletzt. Das Kind erlitt Gesichtsverletzungen und verlor bei dem Unfall fast die gesamte obere Zahnreihe. [13]Unfälle durch Blitzschlag {Blitzschlag}
Wegen eines heranziehenden Gewitters das Spiel abzubrechen, dazu gehört Mut. Diesen Mut hat leider nicht jeder. Eine Internetrecherche zeigte, dass Unfälle durch Blitzeinschlag durchaus nicht so selten sind, wie häufig angenommen wird. Betroffen ist Vereinssport durch alle Ligen und Spielklassen und auch für den Schulsport auf dem Sportplatz besteht diese Gefährdung.
Durch Rechtsmediziner wurde in einer Internetrecherche herausgefunden, dass sich im Zeitraum 1995 bis 2008 insgesamt neun Unfälle beim Fußball durch Blitzschlag ereignet haben. Dabei wurden insgesamt 179 Personen verletzt; allein in einem Fall waren es 64 Personen. [14] Eine Person erlitt tödliche Verletzungen. Vermutlich dürfte es darüber hinaus noch weitere Unfälle gegeben haben, die nicht im Internet aufgeführt sind.
Nachfolgend werden einige Ereignisse aufgeführt:
• In Spiesheim (RLP) schlug 2019 neben einem Torwart der Blitz ein. Nach zunächst erfolgreicher Reanimation verstarb der Sportler zwei Tage später an den Folgen des Unfalls. [15] • In Rosenfeld-Heiligenzimmern kam es am 10.08.2019 durch einen Blitzeinschlag während des Trainings zu einem Massenunfall mit 15 Verletzten. [16] • Am 20.07.2019 mussten bei einem Pokalspiel in Essen zwei Spieler ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sie hatten aufgrund eines Blitzschlags in der Nähe Verletzungen erlitten. [17] • In Rheinland-Pfalz wurden 2016 durch einen Blitzschlag unmittelbar nach dem Ende eines Fußballspiels 29 Kinder und vier Erwachsene verletzt. [18] • In Heeslingen sollte 2002 ein Meisterschaftsspiel ausgetragen werden. Die gastgebende Mannschaft befand sich bereits auf dem Platz, als ein Unwetter losbrach. Die 13 jugendlichen Spieler und der Trainer suchten unter der überdachten Trainerbank Schutz. Sie alle wurden durch einen Blitzeinschlag verletzt. [19] • Ein Kreisligaspiel in Duisburg wurde 2018 vom Schiedsrichter wegen eines heranziehenden Gewitters rechtzeitig unterbrochen. Einige Spieler verblieben entgegen der Aufforderung des Schiedsrichters trotzdem auf dem Spielfeld. Durch einen Blitzeinschlag wurde der Torwart verletzt. Der Blitz war, wie später ermittelt wurde, mit 166 kA ungewöhnlich stark. [20]Unfälle durch Blitzeinwirkungen spielen bei allen Outdoor-Sportarten eine große Rolle. Eine Reihe von Todesfällen wurde in den letzten Jahren neben Fußball u. a. beim Golf und an Klettersteigen bekannt.
Fazit
Aus verschiedenen Gründen gibt es keine gesicherten statistischen Angaben, welchen Anteil Sicherheitsmängel von Sportgeräten und Sporteinrichtungen am Unfallgeschehen haben. Die Beispiele zeigen aber, dass es diese Einflüsse am Unfallgeschehen durchaus gibt. Dabei darf unter Sicherheit nicht nur die Übereinstimmung von Sportgeräten und -einrichtungen mit den jeweiligen Normen gesehen werden.