- -
- 100%
- +
Gedruckte Quellen: Die Statuten der einzelnen Vereine und Dachverbände geben Aufschluss über Ziele, Programm und Organisation und lassen nicht zuletzt überkantonale Vergleiche zu. Bei sämtlichen Armenerziehungsvereinen bieten die Jahresberichte («graue Literatur») das Konzentrat der Vereinsarbeit im jeweils vergangenen Jahr. Sie enthalten das Vorstandsverzeichnis, den Jahresbericht des Präsidenten oder Aktuars, die Jahresrechnung des Quästors und vielfach eine Auflistung sämtlicher im Berichtsjahr «platzierten» Pflegekinder mit Angabe der Pflegeeltern sowie des Aufenthaltsorts.59 Unter Zuhilfenahme der Jahresberichte konnte eine Aufstellung bezüglich Anzahl der Pflegekinder sowie der Vereinsfinanzen sämtlicher Kantone erstellt werden. Insbesondere die Jubiläumsberichte der Armenerziehungsvereine zum 25-, 50- oder 100-jährigen Bestehen liefern wichtige Hinweise zur Selbstdarstellung und -wahrnehmung der Vorstände und geben oftmals emotionale Erlebnisberichte von damals immer noch aktiven Vorstandsmitgliedern aus der Gründungszeit wieder, die sonst durch die übrigen Akten oftmals nicht erschliessbar wären.
Ebenfalls zu den gedruckten Quellen werden die an eine «breitere» Öffentlichkeit gerichteten Aufrufe, Inserate, Werbeschriften, Prospekte, Vorschriften für Pflegeeltern und sonstigen Druckerzeugnisse wie Mitglieder- oder Trauerkarten gezählt. Sie weisen auf eine unterschiedlich gewichtete und zeitlich ungleich intensive Öffentlichkeits- und Informationsarbeit hin, die nicht zuletzt im Sinn einer Selbstdarstellung und einer Intervention der Vorstände in Krisenzeiten (Weltkriege, Weltwirtschaftskrise, «Verdingkinderskandale») wichtige Rückschlüsse auf den eigenen Wertehorizont offenlegen. Zu den gedruckten Quellen können je nach Ansicht auch die vervielfältigten vereinsadministrativen (Muster-)Formulare gezählt werden: Die «Aufnahme»-Formulare, Pflegekinder-Verträge oder Inspektions-Formulare lassen rein formal-analytische Vergleiche hinsichtlich Aufbau und Gewichtung der einzelnen Themen und darüber hinaus – aus inhaltlicher Sicht – Erkenntnisse über das praktische und offenbar standardisierte Vorgehen beispielsweise bei Inspektionen zu. Artikel, Broschüren und Bücher mit Quellencharakter, deren Erscheinungszeitraum ungefähr zwischen 1845 und 1950 liegt, sind der Bibliografie und dem Quellenverzeichnis der vorliegenden Arbeit zu entnehmen.
Ungedruckte Quellen: Sie sind breit gefächert und reichen von Protokollbänden, Korrespondenz, Pflegekinderdossiers, Pflegekinder-Kontrollen über das gesamte Rechnungswesen (Jahresabschlüsse, Kontokorrente, Journale, Belege und so weiter) bis hin zu ausgefüllten administrativen Formularen. Die Aktenproduktion und -führung in den einzelnen Armenerziehungsvereinen war sehr homogen. Dies kann auf die ähnlichen Vereinsaufgaben, aber auch auf die nachweisbare Verwaltungsnähe der Vereine in Form von Personalunionen zurückgeführt werden: So manches Vorstandsmitglied arbeitete in der kantonalen Verwaltung, in der Bezirksamtskanzlei oder hatte einen kirchlichen Hintergrund. Dieses administrative Wissen manifestierte sich bei der Aktenführung merklich. So bekamen die Pflegekinder bei den meisten Armenerziehungsvereinen eine Personennummer (ein Aktenzeichen), das die Kongruenz zwischen den verschiedenen Aktentypen (von Pflegekinderregister, Personendossier, Eintrag in den Vorstandsprotokollen bis hin zu einzelnen Arzneiquittungen) schuf. Die Gleichförmigkeit in der Aktenführung ermöglicht es, Lücken in den Überlieferungen der einzelnen Armenerziehungsvereine durch analoge Bestände zu schliessen. Darüber hinaus lassen diese identischen Aktentypen regionale und überkantonale Vergleiche quantitativer Art hinsichtlich der Handlungsabläufe, der Kommunikationswege und der Pflegekinderadministration zu.
Zentrale Reihe der ungedruckten Vereinsüberlieferung sind die Vorstandsprotokolle. Sie geben Auskunft über die Motive zur Vereinsgründung, die Vorstandswahl, die Statutenfindung, die Anzahl und den Verlauf der Zusammenkünfte, und sie legen den Handlungsablauf und -spielraum bezüglich der Pflegekinderplatzierung offen. Bei vielen Armenerziehungsvereinen, darunter der Armenerziehungsverein des Bezirks Baden, 60 werden die General- und Jahresversammlungen im gleichen Band protokolliert wie die Sitzungen des Gesamtvorstands sowie des Engeren Vorstands und nicht nach den in den Statuten eigentlich getrennten Organen. Dies liegt in der Tatsache begründet, dass die verschiedenen historisch gewachsenen Gremien weitgehend aus Personalunionen bestanden und die jährliche Vollversammlung aus praktischen Gründen nicht separat geführt wurde. Eine klare Unterscheidung der verschiedenen Vereinsorgane nimmt hingegen der Armenerziehungsverein des Kantons Basel-Landschaft vor: Er trennt die Protokollreihen des Kantonalvorstands als oberstes (Delegierten-)Gremium des Vereins61 von den Protokollen des Engeren Vorstands62 sowie den Vorstandsprotokollen der einzelnen Bezirks-Armenerziehungsvereine als selbständige subsidiäre Einheiten.63 Hier liegt die Trennung der verschiedenen Gremien nicht zuletzt darin begründet, dass die Sitzungen des Kantonalvorstands über die jährliche Generalversammlung hinausgehen und eine Delegiertenversammlung aller vier Bezirks-Armenerziehungsvereine darstellt. Das Personal dieses Kollegs ist auch nicht deckungsgleich mit dem Vorstand des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins und logischerweise auch nicht mit den hierarchisch folgenden – und auch örtlich getrennten – Vorständen der Bezirks-Armenerziehungsvereine. Einen weiteren über die Kantonsgrenzen hinaus vergleichbaren Aktentyp stellen die Kassabücher und Jahresrechnungen dar. Sie geben Auskunft über Einnahmen und Ausgaben für die Selbstadministration, Mitgliederbeiträge und Legate sowie Ausgaben für die Pflegekinder; vordergründig natürlich die verabfolgten Kostgelder und Kleiderkosten. Die Jahresrechnungen erscheinen in summarischer, gedruckter Form jeweils in den Jahresberichten der verschiedenen Sozietäten.
Aus der Verwaltungstradition stammen die für die vorliegende Arbeit wichtigen «quantifizierenden Quellen»64 wie die Pflegekinderregister oder -kontrollen, die als Manuale Stammdaten zu den Personalien allgemein, zum «Vereinseintritt», zu Pflegeplatzmutationen und dergleichen enthalten. Mit diesen Registereinträgen korrespondieren Personendossiers, die Schriftverkehr, Zeugnisse, Aktennotizen und so weiter enthalten. Sie existieren in sämtlichen Armenerziehungsvereinen und sind Ausdruck der angestrebten Kontrolle und Übersicht über diese stets fluktuierende Menge an Pflegekindern; hier kann von einer Administration im engeren Sinn gesprochen werden. Die Verzeichnisse widerspiegeln selbstverständlich auch den Stand und die Verbreitung der Bürokratisierung ihrer Zeit (Einfluss der preussischen Büroreform) und dienen für die vorliegende Arbeit in erster Linie zur quantifizierenden Bestandsaufnahme. Dennoch darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass sie zugleich auch qualifizierende Quellen sind und oftmals neben den reinen Datenaufnahmen auch ausformulierte Einträge enthalten, die Entscheidungsprozesse wie Gründe zur «Aufnahme», «Umplatzierung», Berufsbildung und so weiter dokumentieren.65 Bei den Pflegekinderregistern können verschiedene und zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführte «Generationen» typologisiert werden.
Zur ältesten – im 19. Jahrhundert vertretenen – Art zählt das «Verzeichniss der vom Basellandschaftlichen Armenerziehungsverein aus dem Bezirk Arlesheim in Familien versorgten Kinder, nebst Mittheilungen über ihr früheres und späteres Schicksal».66 Die Personalien der Kinder sind in ausformulierten Kurzbiografien gehalten und unterscheiden sich bezüglich Inhalt und Umfang erheblich von Eintrag zu Eintrag. Die Professionalisierung der Administration des beginnenden 20. Jahrhunderts hielt auch bei den Armenerziehungsvereinen Einzug, indem in der zweiten Generation der Verzeichnisse der biografische Teil zu einem normierten Stammdatenblatt kondensierte und der Akzent der Einträge auf der Kontrolle der Kostgeldzahlung liegt. Mit der vorangehenden Generation von Verzeichnissen verbindet diese standardisierte Darstellungsform insbesondere die Physis, nämlich die Buchform (siehe Abbildungen 2–4).
Die Charakteristika der Verzeichnisse dritter Generation, die aus jenen der zweiten Generation abgeleitet sind, bringt ein Stammdatenblatt aus der Pflegekinderkartei des Armenerziehungsvereins Baden aus den späten 1920er-Jahren gut zum Ausdruck. Auf dem Recto wurden die Personalien sowie die Aufteilung des Kostgelds zwischen Gemeinde und Verein vermerkt. Auf dem Verso folgen die verschiedenen Mutationen in der Platzierung. Der biografische Anteil, der personenspezifische Informationsgehalt, unterscheidet sich in der Aussagekraft in dieser dritten Generation nun erheblich von der ersten. Die standardisierte Form vereinfacht eine statistische Auswertung und ermöglicht einen Vergleich zwischen den Vereinen.
Diese minimalisierten Einträge sollen allerdings nicht den Eindruck erwecken, dass der Informationsgehalt im Lauf der Zeit abnahm: Die biografischen Einträge des 19. Jahrhunderts waren Kondensat verschiedener mündlicher Abmachungen, insbesondere aber sämtlicher Korrespondenz, deren Informationsgehalt in die Bücher übertragen wurde. Die Originale sind in den meisten Fällen nicht überliefert worden. Der Anspruch an eine professionalisierte und umfassende Informationsverwaltung wird im beginnenden 20. Jahrhundert mit einer vermehrten Aktenproduktion und einem grösseren Pflegekinderbestand gestiegen sein, sodass neben den informationsschwachen Verzeichnissen die Führung von Personendossiers zwingend wurde. Diese Personendossiers beinhalten Schriftverkehr, Pflegekinder- und Lehrverträge, Arztzeugnisse und so weiter und stellen somit einen viel höheren Aussagewert dar als die biografischen Einträge der ersten Generation. Im Fall des Armenerziehungsvereins des Bezirks Baden handelt es sich um rund 180 Personendossiers, in denen Korrespondenz der unterschiedlichsten Provenienzen (Pflegekind, Pflegeeltern, leibliche Eltern, Ärzte, Lehrer, Lehrmeister und so weiter) zum jeweiligen Kind gesammelt wurde.67

Abbildung 2: Erste Generation

Abbildung 3: Zweite Generation
Einen weiteren Aktentyp verkörpert der Schriftverkehr, wobei gerade im Bereich der Pflegekinderdossiers hauptsächlich die eingehende Korrespondenz überliefert wurde. In den Falldossiers ist neben Schul- und Arztzeugnissen oder Lehrverträgen ebenso die eingehende Korrespondenz unterschiedlichster Absender vertreten, wie bei den sogenannten Handakten beim Quästor/Patron und zugleich Bezirksamtmann August Sandmeier (1918–1952).68 In seiner Funktion als Quästor69 generierte er eine Sammlung von Briefen über Kostgelder, Verdankung von Legaten und so weiter, und als Patron der Schulentlassenen korrespondierte er mit verschiedenen Organisationen und Firmen – wobei diese Funktion von seinem öffentlich-rechtlichen Amt kaum zu unterscheiden war.70 Eine Sammlung ausgehender Korrespondenz, die das Spektrum der Tätigkeit eines Inspektors zeigt, stellen die 23 «copie de lettres» aus dem Zeitraum 1910–1922 des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins dar.71 Sie wurde durch ein Reproduktionsverfahren in Kopialbüchern chronologisch abgelegt und mit einem Aktenzeichen dem jeweiligen Pflegekind zugeordnet. Einen für die Arbeit wichtigen Perspektivenwechsel bieten die rund 1000 Postkarten von Pflegekindern des Basellandschaftlichen Armenerziehungsvereins aus den Jahren 1904 bis 1951.72 Insbesondere die kulturhistorische Forschung richtet auf diese autobiografischen Schriften («ego-documents», «pauper letters») ihr Augenmerk.73

Abbildung 4: Dritte Generation
In der Gesamtheit ermöglichen diese verschiedenen Aktentypen und -reihen eine profunde diachrone und regional vergleichbare Einsicht in die Pflegekinderadministration, 74 in die Handlungsweise des Vorstands, in die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, und darüber hinaus legen sie schriftliches Zeugnis über Tausende Teilbiografien von Kindern und Adoleszenten über einen Zeitraum von über 150 Jahren ab. Die schriftlichen Quellen bringen mit sich, dass vor allem die Sicht des Aktenbildners und Entscheidungsträgers überliefert wurde, wobei die Sicht der Kinder viel subtiler und verborgener in den verschiedenen Beständen vertreten ist. Dies ist auch der grosse Unterschied zu vergleichbaren Forschungsarbeiten, die bewusst die Sicht von Direktbetroffenen aufgrund von Interviews zum Ausdruck bringen.
Forschungsstand
Die jüngere Forschung im Bereich der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen ist von folgenden beiden Gesichtspunkten geprägt:75 Sie ist erstens zeitlich vornehmlich im 19. und im beginnenden 20. Jahrhundert angesiedelt und zweitens stark regional auf einzelne Akteure (Anstalten, Vereine, Behörden, Kirche) oder Fremdplatzierungsgruppen fokussiert. Darüber hinaus orientieren sich die Arbeiten stark an zivilrechtlichen, strafrechtlichen und armenrechtlichen Gesichtspunkten.76 Dies lässt sich mit dem Umstand erklären, dass sie als universitäre Qualifikationsarbeiten einen konkreten und eingrenzbaren Gegenstand behandeln. Nur gerade die Arbeit von Heinrich Tuggener et al.77 aus dem Jahr 1998 setzt sich mit dem gesamtschweizerischen Phänomen und den verschiedenen Fremdplatzierungsformen auseinander, ansonsten fehlen Überblickswerke. Allenfalls kann in diesem Zusammenhang noch die Publikation Ramsauers über die schweizerische Praxis der Kindswegnahmen genannt werden.78 Die gegenwärtige interdisziplinäre Aufarbeitung der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen verfolgt einen überregionalen Ansatz und wird diesen Bereich der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen vertieft betrachten.
Fallstudien zu Akteuren: Die Forschung zu konkret lokalen und institutionellen Akteuren der Fremdplatzierung wie Anstalten, Vereinen oder Gemeinde- und Kantonsbehörden gehen selbstverständlich auch über eine reine Institutions- oder Verwaltungsgeschichte hinaus und behandeln auch bestimmte Gruppen von Anstalts-, Verding- oder Pflegekindern im weitesten Sinn. In der Regel umschreiben sie den organisatorischen Aufbau der Institutionen sowie deren diachrone Entwicklung und dokumentieren den Alltag der spezifischen Zielgruppen.79 Es entstanden Lizenziats- und Masterarbeiten, die leider grösstenteils unpubliziert blieben (ein weiteres Charakteristikum der Forschungslage in diesem Bereich), was eine Synthese verschiedener Mikrostudien zu einer gesamtschweizerischen Makroperspektive oder einen regionalen Vergleich zwischen ländlichen und urbanen Gegenden erschwert.80
Ausschliesslich auf die Armenerziehungsvereine ausgerichtete wissenschaftliche Darstellungen entstanden an den sozial-caritativen Frauenschulen in Luzern und Zürich zwischen 1932 und 1959 zu den Armenerziehungsvereinen Solothurn-Lebern, Olten-Gösgen, Thurgau, Zofingen, Muri, Baden und Baselland.81 Sie sind im Sinn einer zeitgenössischen Fremdwahrnehmung durch Frauen der Pflegeberufe von höchstem Interesse und gelten daher gleichzeitig auch als historische Quellen. Neueren Datums sind die beiden Lizenziatsarbeiten von Nicole Oelhafen und dem Autor, die sich mit unterschiedlichem zeitlichem und thematischem Fokus mit dem Armenerziehungsverein des Bezirks Baden im Kanton Aargau befassten. Die erste Arbeit konzentrierte sich auf das 19. Jahrhundert und den Schwerpunkt der Sozialdisziplinierung und der christlichen Nächstenliebe, während die zweite die Jahre 1920–1940 mit Augenmerk auf eine quantitative Auswertung der Pflegekinderdaten und die Einbettung der Aargauer Armenerziehungsvereine in die kantonale Verwaltung untersuchte.82
Nicole Oelhafen setzte sich in ihrer 2007 eingereichten Lizenziatsarbeit einen zeitlichen Rahmen von der Vereinsgründung im Jahr 1862 bis 1887 und konzentrierte sich auf die beiden Konzepte der «christlichen Nächstenliebe» und der «Besserung». Sie suchte nach Erklärungsmustern für die «Rettungstätigkeit» des Vereinsvorstands, wobei sie betonte, dass ihre Arbeit nicht auf die einzelnen Pflegekinder, sondern vielmehr auf «das Konstrukt des Vereins» abziele.83 Ihre Hauptquellen bildeten daher insbesondere die Jahresberichte und Vorstandsprotokolle, die sie anhand eines hermeneutischen Ansatzes qualitativ untersuchte.84 In einem Zwischenfazit stellte sie fest, dass die subsidiären Kontrollinstanzen zusehends ausgebaut wurden, dass das Konzept der Besserung der Armen durch Anstaltseinweisung keine Erfindung der Politik, sondern der Sozialpädagogen und -reformer war und – wie sich herausstellen sollte – besonders durch die Philanthropie geprägt wurde.85 Im direkten Vergleich zwischen dem öffentlichen und freiwilligen Armenwesen konnte sie zweierlei feststellen: erstens, dass die Vereine eine direkte Hilfe leisteten, während sich die öffentliche Armenpflege mehr auf die Aufsichtsfunktion als die Hilfestellung konzentrierte; zweitens, dass über die Unterstützungszahlungen von öffentlicher Seite eine Kontrolle über die private Armenfürsorge ausgeübt wurde.86 In ihrem Schlusswort fasste sie zusammen, dass die öffentliche Armenpflege reglementierend gewirkt und sich durch einen erzieherischen und bestrafenden Charakter ausgezeichnet habe. Bürgerliche Wohltätigkeitsvereine und Gesellschaften entstanden aus der «liberale[n] Grundhaltung» der Schweiz im Kontext der Sozietätenbildung und wurden als Ergänzung der «öffentlich-rechtlichen Behörden» verstanden. Nicole Oelhafen betrachtete ihre eingangs gestellte These als erwiesen, indem sowohl das Konzept der «christlichen Nächstenliebe» wie auch der Gedanke einer «Besserung» durch Erziehung im Verein nachgewiesenermassen angewandt wurden.87
Die zweite Lizenziatsarbeit zum Armenerziehungsverein des Bezirks Baden setzte sich den zeitlichen Rahmen der Zwischenkriegsjahre. Der Arbeit lagen ein vom Autor erschlossener Nachlass im Staatsarchiv Aargau und insbesondere die darin enthaltenen 379 Pflegekinderdossiers aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zugrunde.88 Zielsetzung der Lizenziatsarbeit war einerseits, das Phänomen der privaten Armenerziehungsvereine in den Kontext der sich ausweitenden und professionalisierenden öffentlich-rechtlichen Aargauer Jugendfürsorge zu setzen («Fürsorgelandschaft») und die daraus entstandenen Möglichkeiten und Probleme zu reflektieren. Andererseits sollten anhand der quantitativen Inhaltsanalyse der Aktenserien «Pflegekinderdossiers», der «Pflegekinderkarteikarten» sowie der «Pflegekinder- und Lehrverträge» empirische Aussagen über die aufgenommenen Kinder, aber insbesondere auch über die Hauptaufgaben und Handlungsweisen des Vereins gemacht werden.
Fallstudien zu bestimmten lokalen Gruppen von fremdplatzierten Personen: Die Begriffe «Pflegekinder», «Kostkinder», «Heimkinder» oder «Verdingkinder» umschreiben vordergründig und anscheinend allgemein verständlich Formen der Fremdplatzierung – das Fehlen eines normierten Vokabulars in der historischen Aufarbeitung setzt somit einen denkbar weitgefassten Begriff von Armenfürsorge für Kinder voraus. Neben der auf Akteure zentrierten Forschung stehen Untersuchungen über Gruppen von Kindern, die innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets fremdplatziert wurden. Hierbei sind regionale Besonderheiten der Fremdplatzierung, wie die saisonale Verdingung von Kindern in der Ostschweiz, die sogenannte «Schwabengängerei»89 oder die erzwungene «Kindswegnahme» von bestimmten Gruppen von Kindern, beispielsweise den Jenischen, 90 sehr gut dokumentiert.
Die jüngste öffentliche Auseinandersetzung mit dem «Verdingkinderwesen»: Ausdruck dieser disparaten, doch sehr lebendigen und interdisziplinären Forschung war das erste informelle Kolloquium «Fremdplatzierung» unter der Leitung von Loretta Seglias und Marco Leuenberger am 26. März 2011 in Bern, bei dem die Teilnehmenden in zehnminütigen Impulsreferaten ihren Forschungsgegenstand präsentierten und mit einem Schlag fassbar wurde, was unter dem Begriff Fremdplatzierung alles subsumiert ist und wie mit dem Thema je nach Disziplin verfahren wurde. Ein weiterer Anstoss, die laufenden Forschungsprojekte und -arbeiten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, ging von verschiedenen interessierten Betroffenengemeinschaften in Internetforen aus, die in ihren Publikationslisten oftmals eine Sparte wissenschaftlicher Arbeiten führten.91 Darüber hinaus ergriffen einzelne Betroffene selbst das Wort und erzählten ihre Lebensgeschichte.92 Nicht zuletzt boten Fernsehen, Film, Radio, Presse und eine Wanderausstellung dem Thema Fremdplatzierung (insbesondere das medial aktuelle «Verdingkinderwesen») eine breitere Plattform.93
Die Versuche einzelner Politiker seit 1999, eine historische Untersuchung dieser Thematik anzuregen (Vorstösse im Nationalrat durch Jean-Charles Simon, Didier Berberat und Ruedi Baumann/Jacqueline Fehr), 94 blieben anfänglich erfolglos. Der Bundesrat betonte in der Antwort auf den politischen Vorstoss Baumanns am 26. September 2003 sein grundsätzliches Interesse an einer fundierten Aufarbeitung des Schweizer «Verdingkinderwesens» und verwies dabei explizit auf die bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds. Dieser bewilligte im Dezember 2004 das Projektgesuch «Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen der Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» vom 1. März 2004 partiell. Im Rahmen dieses Nationalfondsprojekts wurden mit über 220 ehemaligen Fremdplatzierten qualitative lebensgeschichtliche leitfadengestützte Gespräche geführt. Es handelte sich damit um eines der grösseren, von öffentlichen Geldern finanzierten Projekte zur Erfassung mündlich überlieferter Geschichte in der Schweiz.95
Eine qualitative Auswertung der Gespräche sah das Projekt nicht vor. Es sollten allein lebensgeschichtliche Erinnerungen von ehemaligen «Verdingkindern» gesammelt und archiviert werden. Die Gespräche wurden transkribiert und für Forschungszwecke – unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen – zugänglich gemacht.96 Daraus ging im Oktober 2008 eine erste Bestandsaufnahme hervor. Darin enthalten waren 40 Porträts, begleitet durch erläuternde Texte zu wiederkehrenden Themen wie Machtmissbrauch oder Diskriminierung, sowie ein kurzer Beitrag zur gesetzlichen Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge.97 Von diesem Forschungsprojekt gingen einige interdisziplinäre Impulse aus, die die konkret lokale und institutionelle Ebene verliessen und sich beispielsweise mit Erinnerungskultur oder emotionalen Verarbeitungsprozessen befassten.98 Als eines der Ergebnisse des runden Tischs zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurde am 5. November 2014 die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen eingesetzt, die interdisziplinär dieses Kapitel der Schweizerischen Geschichte aufarbeiten soll. Ein Antrag für ein begleitendes Nationalfondsprojekt, das sich weiterer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wie Fremdplatzierungen und Verdingungen, Sterilisation und der zwangsweisen Abgabe von Medikamenten annehmen soll, wurde eingereicht.
Qualitative und quantitative Inhaltsanalyse
Die erläuterten Fragestellungen werden einerseits mit einem hermeneutischen, andererseits mit einem analytischen Ansatz anhand der fixierten Kommunikation – sprich der schriftlichen Quellen – angegangen.99 Die Methodenwahl liegt vornehmlich darin begründet, dass insbesondere für den Untersuchungszeitraum der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts keine Zeitzeugen mehr existieren. Darüber hinaus stellt die Überlieferungsdichte und -fülle der akribisch geführten «Pflegekinder-Kontrollen» der Armenerziehungsvereine im Vergleich zu den in kommunalen Quellen aufgenommenen «Verdingkinder»-Schicksalen aus Forscherperspektive einen ausgesprochenen Glücksfall dar, was eine detaillierte Betrachtung nahelegt. Die Grenze dieser perspektivenabhängigen Reflexion liegt auf der Hand, dokumentiert sie doch in erster Linie nur die Handlungsweise der Akteure wie des Vereinsvorstands, der kantonalen Verwaltung, der Kommunen oder der Kirchenpflegen. Die Pflegekinder selbst kommen in den Quellen nur vereinzelt zu Wort.100
Philipp Mayring schlägt zur qualitativen Inhaltsanalyse des Quellenkorpus ein dreistufiges Modell vor, an dem sich auch die vorliegende Arbeit orientiert.101 Im ersten Schritt, der qualitativen Analyse (I), werden die Leitfragen und Untersuchungskriterien durch das Forschungsinteresse und Vorwissen über den zu behandelnden Forschungsgegenstand sowie das Quellenkorpus definiert, es handelt sich also im weitesten Sinn um eine hermeneutische Herangehensweise («Verstehen»).102 Im zweiten Schritt, der quantitativen Analyse (II) des Phasenmodells, wird eine empirische Auswertung der Personendaten durchgeführt, hierbei handelt es sich folglich um eine analytische Herangehensweise («Erklären»).103 Dafür sind zwei Arten von Informationen erforderlich, die zueinander in Bezug gesetzt werden: erstens Metadaten über die Pflegekinder selbst und deren Gliederung nach spezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Zivilstand; zweitens – wie sie Sokoll nennt – «vitalstatistische Daten» über die eintretenden Ereignisse. Beim vorliegenden Forschungsgegenstand sind dies beispielsweise die «Stationen der Fremdplatzierung», wie sie in den «Pflegekinderregistern» festgehalten wurden.104 Durch die Analyse der Zählung von «Eintritten», «Austritten» und so weiter pro Kalenderjahr und die regionale Kontextualisierung lassen sich Muster erkennen, die durch hermeneutische Interpretationen vertieft werden können («Explikation»).105 Der Datenvergleich zwischen den Armenerziehungsvereinen ist selbstverständlich abhängig von der historisch gewachsenen Datenmenge und deren Strukturierung (und deren Harmonisierung durch den Autor) sowie die Offenlegung der Vergleichskriterien (Bildung von Alterskohorten, Eintrittsalter, Austrittsalter, Dauer der Fremdplatzierung und so weiter). Mit dem Vergleich wird dabei eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Einerseits werden zwei Modelle herausgearbeitet und ihre Eigenheiten («das Besondere, Individuelle») kontrastiert. Andererseits werden im Vergleich Gemeinsamkeiten festgelegt, die in eine Verallgemeinerung münden können.106




