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Die Schweiz stellte nicht wie andere Teilnehmer in mehreren Gebäuden aus, sondern konzentrierte ihre Aussteller auf den Standort im Industriepalast. Im Departement Erziehung und Unterricht wurde auch eine Gruppe «physical, social and moral condition of man» aufgeführt, worunter verschiedene kantonale und schweizerische Anstalten, gemeinnützige Vereine und sogar die Armenerziehungsvereine der Aargauer Bezirke Aarau, Lenzburg, Zurzach und der Basellandschaftliche Armenerziehungsverein die Schweiz repräsentierten (Vitrine J., siehe Abbildung 5).34 Unter den schweizerischen Ausstellern erhielt gut die Hälfte vom internationalen Preisgericht Einzel- und Kollektivdiplome: «Die fünf Collectiv-Diplome, ohne Medaillen, umfassen 38 Aussteller im Unterrichts- und Erziehungswesen, sowie der Wohlthätigkeits-Anstalten.»35 Diese Kollektivdiplome gingen an die Armenerziehungsvereine der Bezirke Aarau und Zurzach sowie an den basellandschaftlichen, an die Société de secours mutuels du Val de Travers im Kanton Neuenburg und an den Waisenvater Johannes Wellauer in St. Gallen.36
Inwiefern die Schweiz mit ihren Anstalten und Vereinen das internationale Publikum begeistern konnte, bleibt ungewiss. Kommissär Guyer bemerkte, dass «Herr Professor Kinkelin in Basel […] durch seine grafisch-statistischen Atlasse über das schweizerische Unterrichtswesen, welche ungetheilte Bewunderung fanden, wesentlich zur Anerkennung der schweizerischen Section» beitrug.37 Die Armenerziehungsvereine selbst massen der Ausstellung anscheinden wenig Bedeutung zu, lediglich im Jahresbericht der Zurzacher Gesellschaft wurde vom Kollektivdiplom kurze Notiz genommen: «Jene Anerkennung gebührt demnach nicht sowohl dem Vorstande, als vielmehr den Repräsentanten, den vielen Freunden und Gönnern des Vereins von jetzt und früher, von deren Bethätigung und Unterstützung das weitere Gedeihen dieses menschenfreundlichen Institutes abhängt.»38 Ebenfalls im Vorfeld der Weltausstellung in Philadelphia entstand das Überblickswerk von Johannes Wellauer (1815–1881) und Johann Martin Müller (1819–1892) über die schweizerische Anstaltslandschaft.39 Der Grundstein für das Werk wurde 1873 anlässlich der Versammlung der Schweizerischen Armenerzieher in St. Gallen mit dem Fokus auf die Waisenerziehung gelegt. Aus der anfänglichen Gegenüberstellung von Waisenhäusern auf dem Land mit denjenigen in der Stadt wurde 1875 mit dem Aufruf Friedrichs von Tschudi (1820–1886), dem Verantwortlichen für den Beitrag im «Departement Erziehung» der Weltausstellung, ein gesamtschweizerisches Verzeichnis der Bildungsanstalten angestrebt.40 Im Gegensatz zum Werk Kellers und Niedermanns sollte nicht das gesamte Spektrum der «Armenversorgung» illustriert werden, sondern nur die dauerhafte «Platzierung» von Kindern und Jugendlichen in Institutionen: «Selbstverständlich lag es in unsrer Aufgabe, nur die Armenerziehung in Anstalten darzustellen, und wir hoffen, dass auch die Armenerziehung in Familien durch Vereine und Private in ähnlicher Weise ihre Bearbeiter finden werde.»41
In der Einführung warfen die Autoren einige Schlaglichter auf die Entwicklung der Fremdplatzierung und bemerkten, dass vermögende Familien Waisen meist problemlos bei Verwandten unterbringen könnten, wobei auch diese kaum in der Lage seien, «dem Gemüths- und Seelenleben des Kindes befriedigenden Ersatz liebevoller Eltern zu bieten».42 Sie folgerten: «Weitaus schwerer aber wird es den Waisen armer Familien, die ganz verlassen da stehen, weil die Verwandten sich ihrer nicht annehmen wollen, wohl auch nicht können […].»43 Somit müssten Pflegefamilien ausserhalb des Verwandtschaftskreises diese Aufgabe übernehmen.44 Die Autoren führten Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) und Philipp Emmanuel von Fellenberg (1771–1844) ins Feld, die die Bibelverse «Was ihr einem dieser Kleinen thut, das habt ihr mir gethan» und «Wer ein solch’ verlassenes Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf» in Neuhof und Hofwyl vorgelebt hätten: «In dem Grundprinzip einig, dass dem Elend des Volks nur durch eine bessere Erziehung und Bildung geholfen werden könne».45 Dass diese philanthropische Sichtweise und die Zusammenarbeit von Privaten, Vereinen und gesetzlicher Armenpflege in der Vergangenheit nicht zwangsläufig in die Schaffung pädagogisch wertvoller Institutionen mündeten, verdeutlichten die Autoren mit den unsäglichen Verhältnissen in einigen kommunalen Waisen- und Armenhäusern.46

Abbildung 5: Schweizer Sektion im Main Building der Centennial International Exhibition in Philadelphia, 1876
Die professionalisierte Anstaltsführung wurde durch Grössen wie Johann Caspar Zellweger (1768–1855), Johann Adam Pupikofer (1797–1882) oder Johannes Kettiger (1802–1869) innerhalb der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und ihrer «Armenlehrerbildungscommission» vorangetrieben.47 Wellauer und Müller konstatierten jedoch, dass diese «Anstrengungen, durch tüchtige Erzieher die Absichten der Armenfreunde und Gemeinden zur sittlichen und geistigen Hebung der Kinder zu unterstützen und damit die Wurzel der Armennoth abzuschneiden», in einem «traurigen Gegensatz» stünden: Dieser bestehe darin, «dass einzelne Gemeinden bei der Wahl ihrer Waisenväter die Erziehung als Nebensache und die ökonomische Verwaltung wieder zur Hauptsache machen und von den Anstaltsvätern keine pädagogische Vorbildung verlangen».48
Mit nur 33 Waisenanstalten, 18 in grösseren und kleineren Städten sowie 15 auf dem Lande, stellten sich die Verfasser die Frage: «Wie wird für die Waisen, welche nicht in Anstalten untergebracht sind, gesorgt?»49 Der Kanton St. Gallen sollte mit seinen fünf Waisenhäusern und 72 Armenanstalten, in denen neben 1250 erwachsenen Armen auch 620 Kinder lebten, diese Frage beantworten. Wellauer und Müller stellten in den Raum, dass die erwachsenen Armen krank und oftmals kriminell veranlagt seien. «Was Kinder in solcher Gesellschaft für eine Erziehung erhalten werden, kann man sich denken; die Meisten werden eben gross gezogen in den Sünden der Alten und in der Mehrzahl künftig wieder als unterstützungsbedürftige Personen der Gemeinde zur Last fallen […].» Diese Gefahr wäre in vorbildlich geführten Waisenanstalten nicht vorhanden, sodass sie «mit viel sichererm Erfolg zu guten Menschen erzogen werden könnten; Ausnahmen stossen die Regel nicht um».50
Die Armenhäuser standen in sozialer, hygienischer und moralischer Beziehung unter Verruf, und man begreife nur schwer, «warum so viele Gemeinden es jetzt noch nicht einsehen, dass nur durch eine sorgfältige Erziehung der heranwachsenden armen Jugend der erblichen Armuth gründlich gesteuert wird». Diese Ausgaben trügen reichlichen Zins ein, «während mit dem blossen Fütterungssystem, wie es so vielerorts angewendet wird, den Gemeinden von Generation zu Generation immer grössere Armenunterstützungen erwachsen».51 Im Kanton St.Gallen habe die Regierung den ersten zielführenden Schritt unternommen, indem sie 1873 eine Armeninspektion durch fünf Ärzte eingeführt habe. Diese kamen zum Schluss, «dass die Erziehung der Kinder in gut geleiteten Anstalten derjenigen in Kosthäusern weitaus vorzuziehen sei, namentlich aber das Verdingsystem im Abstreich, wie das noch in einigen wenigen Gemeinden vorkomme, höchst verwerflich» sei.52 Neben der propagierten Lösung der Anstaltserziehung kamen die Verfasser auch auf die Armenerziehungsvereine zu sprechen, die durch den «wackeren Seminardirektor Kettiger» ins Leben gerufen worden seien und jetzt noch «mit grossem Segen» fortwirkten.53
1894 übernahm ein Ausschuss der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft unter dem Präsidium von Pfarrer Conrad Denzler (1844–1897) die Aufgabe, eine «möglichst genaue und zuverlässige Übersicht über die sämtlichen Anstalten und Einrichtungen für Armenerziehung und Armenversorgung in der Schweiz zu erstellen».54 Diese wurde 1896 von Wilhelm Niedermann unter dem Titel «Die Anstalten und Vereine der Schweiz für Armenerziehung und Armenversorgung, Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft» publiziert, um «den am Werke der Armenerziehung und Armenversorgung beteiligten Behörden und Privaten ein möglichst zuverlässiges und umfassendes Mittel an Hand zu geben», sodass «das für einen speziellen Versorgungszweck jeweilen am besten Passende herauszufinden» sei und «eine wesentliche Lücke» nun ausgefüllt werde.55
Niedermann besprach 788 Anstalten und Vereine und kam zum Schluss, dass für die kleine Schweiz dies jeden «Menschenfreund mit freudigem Stolze erfüllen muss und beweist, dass die Fürsorge für die Armen von unserem Volke als eine seiner heiligsten und schönsten Aufgaben betrachtet wird».56 Er unterschied die drei Kategorien «Versorgung von armen Kindern und von Waisen», die «Versorgung von moralisch Schwachen» und die «Versorgung von geistig oder physisch Schwachen und Kranken».57 Kantone mit einer grossen protestantischen Bevölkerung, wie Bern, Waadt, Zürich, Genf und Basel-Stadt, waren in sämtlichen drei Sparten prominent vertreten.58 Demgegenüber standen Kantone mit einer grossen katholischen Bevölkerung, wie St.Gallen, Graubünden und Solothurn, im Hintertreffen. Nur wenige Institutionen besass die katholische Zentralschweiz mit Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden, 59 die Ausnahme stellte der Kanton Luzern mit seinen zwölf städtischen Anstalten und Vereinen dar.60 Insbesondere in den drei Unterkategorien «Armen-Anstalten und Vereine», «Waisenerziehungsanstalten und Vereine» (129 Nennungen) sowie «Vereine und Anstalten zur Versorgung verwahrloster Kinder» (28 Nennungen) wurde die «Platzierung» von Kindern mit 157 Institutionen eingehend besprochen.61
Bezeichnenderweise standen in den bisher genannten Überblickswerken die stärker vertretenen Anstalten und weniger die zahlenmässig unterlegenen schweizerischen Vereine für die dauerhafte «Platzierung» von Kindern im Vordergrund. Ausschliesslich dieser Gruppe widmete sich erstmals Pfarrer Karl Schweizer aus Oberburg in seinem in der «Zeitschrift für schweizerische Statistik» veröffentlichten Artikel über die «Freiwilligen Armenerziehungsvereine der Schweiz» (siehe Tabelle 4).62 Er zählte insgesamt 43 dieser Gesellschaften in 14 Kantonen, die im Jahr 1897 insgesamt 2609 Pflegekinder beaufsichtigten.63
1864 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Zurzach 1855 AG Kinderversorgungsverein Zofingen 1889 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Rheinfelden 1862 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Muri 1861 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Lenzburg 1883 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Laufenburg 1865 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Kulm 1857 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Brugg 1861 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Bremgarten 1862 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Baden 1859 AG Armenerziehungsverein des Bezirks Aarau 1830 AR Hülfsgesellschaft Trogen 1837 AR Hülfsgesellschaft Herisau 1892 BE Patronatsverein Länggasse Bern 1877–1882 BE Œuvre des orphelins pauvres64 1880–1892 BE Kantonalbernische Gotthelfstiftung65 1848 BL Armenerziehungsverein des Kantons Baselland 1874 BS Kommission zur Versorgung verwahrloster Kinder 1889 GE Association pour la protection de l’enfance Genève 1892 GR Bündnerischer Hülfsverein für arme Knaben 1879 SG Gemeinnützige Gesellschaft der Stadt St. Gallen 1890 SO Verein für freiwillige Armenpflege Thierstein 1877 SO Armenerziehungsverein Olten-Gösgen 1880 SO Armenerziehungsverein des Bezirks Lebern 1890 SO Armenerziehungsverein Kriegstetten 1890 SO Armenerziehungsverein des Bezirks Balsthal-Thal 1882 TG Armenerziehungsverein des Kantons Thurgau 1887 UR Kantonale Erziehungsanstalt für verwahrloste Kinder in Altdorf 1885 VD Orphelinat des Alpes 1831 VD Société en faveur de l’enfance abandonnée à Lausanne 1876 VD Société en faveur de l’enfance abandonnée dans le VIIIe arrondissement à Yverdon 1882 VD La Solidarité 1889 ZH Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk Winterthur 1865 ZH Kommission für Versorgung verwahrloster Kinder im Bezirk ZürichTabelle 4: Armenerziehungsvereine nach Karl Schweizer, 1897
Schweizer stellte fest, dass es nur 14 Kantone gebe, die aufgrund einer besonders guten staatlichen oder kommunalen Armenpflege oder «wegen günstiger socialer Verhältnisse» auf solche Vereine verzichten könnten: «Im Kanton Bern [sind] solche Vereine zur Erziehung verwahrloster Kinder nicht halb so dringender Natur wie in Baselland, Solothurn oder im Aargau […], weil durch die staatliche Gesetzgebung die Gemeinden verpflichtet sind, ein wachsames Auge auf die in ihr heranwachsende Jugend zu haben, und auch die Mittel besitzen, um der Verwahrlosung entgegentreten zu können.»66 Ob mit diesem Mittel die besonders im Kanton Bern stark praktizierte Form der «Mindersteigerung» oder das «Verdingkinderwesen» gemeint war, sei dahingestellt.
Niedermanns Buch über die gesamtschweizerische Fürsorgelandschaft blieb bis zum Jahr 1910 und zur Publikation Albert Wilds über die «Veranstaltungen und Vereine für soziale Fürsorge in der Schweiz» das Standardwerk: «es soll nicht ein statistisches Werk oder eine lückenlose Übersicht über die gesamte soziale Fürsorge in der Schweiz darstellen, sondern ein Nachschlagebuch sein zum praktischen Gebrauch für Behörden, Vereine und Private, wie der ‹Niedermann›.»67 Wilds Werk, das somit als Niedermann’sche Neuausgabe aufgefasst wurde, gruppierte die 3697 Institutionen und Vereine (wobei einige doppelt gezählt wurden) nicht mehr nach Kantonen und dann in verschiedene Gebiete, sondern in verschiedene Lebensstufen «entsprechend der menschlichen Entwicklung von der Wiege bis zum Grabe».68 In seinen vier Jahre später folgenden Bänden über «Das organisierte freiwillige Armenwesen in der Schweiz»69 beschrieb er ausführlich die Stellung der freiwilligen Armenpflege und verliess somit die reine Aufzählung vorangehender Veröffentlichungen. In der Schweiz existierten 1912 nach seinen Erhebungen insgesamt 1836 Institutionen der organisierten freiwilligen Armenpflege.70 Wild unterschied die Sparten kantonale und städtische allgemeine freiwillige Armenpflege, die Armenpflege der Freimaurer-Logen, 71 die konfessionelle Armenpflege, die organisierte freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen, 72 die freiwillige Unterstützung zu bestimmten Zeiten, freiwillige Armenpflege von Schweizern ausserhalb ihres Heimatkantons sowie die Armenpflege für Auslandschweizer.73
Wild führte den grossen Fächer an «allgemeinen freiwilligen Armenpflegen» auf die Einwandererströme des 18. Jahrhunderts zurück.74 Es handelte sich seiner Ansicht nach bei den meisten Armen um Ausländer und Kantonsfremde. Besonders Erstere immigrierten bereits als unterstützungsbedürftig in die Schweiz und hätten von den Ortsarmenpflegen gar nicht unterstützt werden können, sodass in der Konsequenz die freiwillige Armenpflege in Erscheinung treten musste. Als weitere Verschärfung der Zustände nannte Wild die zunehmende Mobilität der Kantonsbürger, sodass die zugewanderten Nichtbürger in den Gemeinden den grösseren Teil der Einwohner ausmache und die Einwohner mit Bürgerrecht in die Minderheit gerate. Er konstatierte, dass die kantonalen Armengesetze mit der Divergenz zwischen Wohnorts- und Heimatprinzip den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung trügen. Da die Bürgergemeinden kaum für ihre eigenen Armen aufkommen konnten, war es logisch, dass für die zugezogenen Nichtbürger ebenfalls die freiwillige Armenpflege in die Bresche springen musste.75 Als dritte Ursache der spriessenden privaten Armenpflege des ausgehenden 19. Jahrhunderts nannte Wild den Umstand, dass die gesetzliche Armenpflege nie über eine Deckung der Grundbedürfnisse «Nahrung und Kleidung» hinausging und somit die freiwillige Armenpflege ein «schönes und reiches Feld der Betätigung» erhielt, 76 indem sie die rein existenzsichernde Fürsorge mit individuellen Hilfestellungen für verschiedene Alters- und Armutsgruppen ergänzte. Hier kritisierte er aber, dass dabei die öffentliche Armenpflege aus der Pflicht genommen und sogar öffentlich-rechtliche Aufgaben an die privaten Sozietäten noch so gerne überantwortet würden. Er resümierte, dass «die organisierte freiwillige Armenpflege in der Schweiz eine ganz hervorragende Stellung einnimmt, dass sie durchaus keine quantité négligeable, dass sie geradezu unentbehrlich ist».77
Die organisierte «freiwillige Armenpflege für besondere Arten von Armen» unterteilte Wild einerseits in Altersstufen und deren individuelle Bedürfnisse (Kinder, Lehrlinge, Alte), in physische oder psychische Beeinträchtigungen und andererseits in Bedürftigkeit in besonderen Lebenssituationen.78 In dieses Schema fiel auch die Fürsorge der «Erziehungsvereine» für arme und «verwahrloste» Kinder in den Kantonen Zürich, Bern, Luzern, Solothurn, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt, Neuenburg und Genf: «Die Erziehungsvereine oder, wie sie auch noch etwa genannt werden: Armenerziehungsvereine, bezwecken die Versorgung armer verwaister, sittlich gefährdeter und verwahrloster Kinder, um dadurch der fortschreitenden Armut und der Verwahrlosung unter der Jugend zu wehren.» Die Armenerziehungsvereine «suchen die Kinder einer passenden Berufslehre zuzuführen». Die «Platzierung» geschehe üblicherweise in Familien oder Anstalten, nur ein Verein «unterstützt die Kinder auch in den eigenen Familien (bei Halbwaisen), wo günstige häusliche Verhältnisse und gute Aufführung der Kinder sich zeigen».79 Diese 58 Vereine unterstützten selbständig Kinder, wogegen die sogenannten Kinderschutzvereine ihre Aufgabe darin fanden, Misshandlungsfälle an Behörden und Fürsorgevereine weiterzuleiten, in Vertretung der Behörde Pflegeplätze zu inspizieren, Kostorte zu vermitteln sowie Kleidung an die Kinder zu verabfolgen.80 Der unterschiedliche Vereinszweck der Kinderschutz- und Armenerziehungsvereine manifestiere sich am auffälligsten bei der Höhe der Ausgaben: Kinderschutzvereine beteiligten sich nicht an den Kosten für Kost und Logis der fremdplatzierten Kinder, diese wurden von den Gemeindebehörden komplett übernommen.
Albert Wild postulierte in seinem Schlusswort, dass die freiwillige Armenfürsorge wohl für jede Erscheinung von Hilfsbedürftigkeit eine passende Organisation besitze. Er bemängelte einzig, dass es nur wenige Vereine gebe, die sich mit der Vorbeugung der Armut beschäftigten. Die Vielgestaltigkeit der schweizerischen freiwilligen Fürsorge verlange aber regelrecht nach einem Zusammenschluss und einer Zentralisation der privaten und öffentlichen Armeninstitutionen und -behörden.81
Entwicklung der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge in der Schweiz
Die bisher besprochenen Überblickswerke mit ihren detaillierten Angaben zu Anstalten und Vereinen und deren Gründung, örtlicher Verankerung, Zweck, konfessioneller Ausrichtung und so weiter stellen die Frage nach einer quantitativen Auswertung förmlich in den Raum. Besonders für die vorliegende Arbeit, die sich mit der vereinsgetragenen Fremdplatzierung befasst, sind Aufschlüsse über regionale, konfessionelle und diachrone Entwicklungen in der gesamtschweizerischen Fürsorgepraxis im Bereich der offenen und geschlossenen Jugendfürsorge von Bedeutung. Im Sinne einer Kontextualisierung wurden den besprochenen (und weiteren) Überblickswerken 1314 Institutionen entnommmen, die eine dauerhafte «Kindswegnahme und Platzierung» bezweckten.82 Die Institutionen wurden unter verschiedenen Parametern in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930 eingehend betrachtet.83
Quantitative Auswertung
Das Total der schweizerischen Anstalten und Vereine ist für das Stichjahr 1850 mit einer Anzahl von 125 noch relativ überschaubar. Eine Vervierfachung fand bis 1890 mit insgesamt 515 Anstalten und Vereinen statt; eine Zunahme, wie sie anschliessend mit einer Vermehrung um den Faktor 2½ zwischen 1890 und 1930 mit insgesamt 1314 Organisationen nicht mehr erreicht wurde. Wenn die Entwicklung der Anstalten gesondert betrachtet wird, so fällt auf, dass im Jahr 1850 bereits deren 113 bestehen. Neben städtischen Waisenhäusern für Bürger wurden vor allem auch die ländlichen Armenerziehungs- oder Rettungsanstalten in Anspruch genommen, deren Verbreitung Mitte des 19. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Ihr Konzept lag insbesondere in der Erziehung durch die landwirtschaftliche Arbeit, wohingegen die schulische Ausbildung lediglich auf einem «Gelegenheitsunterricht» beruhte.84

Tabelle 5: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach geschlechtsspezifischen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. m = männlich, w = weiblich, A = Anstalten, V = Vereine

Tabelle 6: Übersicht der Anzahl Schweizer Anstalten und Vereine nach konfessionellen Aufnahmekriterien für Kinder und Jugendliche in den drei Stichjahren 1850, 1890 und 1930. prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell, A = Anstalten, V = Vereine




