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Die Anzahl der Anstalten vervierfacht sich bis ins Jahr 1890 (448), wobei insbesondere der neue Heimtyp «industrielle Anstalt» in Erscheinung tritt, 85 und nimmt um den Faktor 2½ bis ins Jahr 1930 (1181) zu. Diese rasante Zunahme zwischen den ersten beiden Stichjahren widerspiegelt auch die Entwicklung der Vereine von zwölf im Jahr 1850 bis zur 5½-mal grösseren Anzahl im Jahr 1890 (67). Diese Vervielfachung unterstreicht auch die Aussage von Degen, der die rasante Zunahme der Gesellschaften nach 1880 beschreibt.86 Zwischen 1890 und 1930 verdoppelt sich die Anzahl der Vereine mit Fremdplatzierungscharakter auf 133 für die gesamte Schweiz.
Die «Nutzung» dieses stets wachsenden Spektrums durch «Versorger» war im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängig: dem Geschlecht der Kinder sowie deren Konfession (siehe Tabelle 5). Die Anzahl Institutionen und Vereine für Mädchen war in allen drei Stichjahren grösser als diejenige für Knaben (1850: 16 Anstalten und Vereine, 1890: 53, 1930: 67). Dieser Befund deckt sich nicht mit der Untersuchung von Schoch, in der erwähnt wurde, dass «die Zahl der reinen Knabenanstalten überwog».87 Insbesondere zwischen 1850 und 1890 verdreifachten sich die spezifisch auf Mädchen ausgerichteten Institutionen, während diejenigen für Jungen sich nur verdoppelten.
Diese dezidiert geschlechterhomogenen Institutionen waren aber in allen drei Stichjahren nur eine Ergänzung des hauptsächlich geschlechterheterogenen Spektrums: Die Schweiz verfügte 1850 über 94 Anstalten und Vereine für die dauerhafte Platzierung von Kindern und Jugendlichen (entsprachen 75,2 Prozent aller Institutionen), 1890 standen bereits 429 Organisationen für beiderlei Geschlecht offen (entsprachen 83,3 Prozent), und 1930 machten dieselben bereits 1201 oder umgerechnet 91,4 Prozent der gesamten Fürsorgelandschaft aus. Eine Tendenz lässt sich somit klar feststellen, gefragt war ein «Fürsorgeangebot» für beide Geschlechter. Die Beobachtung von Seglias, wonach insbesondere Reformierte «gemischte» Anstalten errichteten, konnte mit dem vorliegenden Datenmaterial bestätigt werden.88
Bezüglich Geschlechterfrage unterschieden sich Anstalten und Vereine wesentlich: Im Jahr 1850 gab es nur einen, in den beiden Stichjahren 1890 und 1930 je zwei Vereine, die eine diesbezügliche Aufnahmebeschränkung («für Jungen») hatten. Spezifische Vereine für die «Platzierung» ausschliesslich weiblicher Pflegekinder existierten nicht, die Stossrichtung der Vereine lag in allen drei Stichjahren bei der Aufnahme beider Geschlechter. Die Anstalten hatten diesbezüglich deutlichere Beschränkungen: Rund 12 Prozent waren im Jahr 1850 nur für männliche, 14 Prozent für weibliche und 74 Prozent für Zöglinge beiderlei Geschlechts reserviert. Auch bei den Vertretern der «geschlossenen Fürsorge» lief die Tendenz Richtung geschlechterheterogener Institutionen. So existierten im Jahr 1930 rund 1070 derselben, was über 90 Prozent aller Anstalten ausmachte.
Das zweite massgebende Aufnahmekriterium war die Konfession (siehe Tabelle 6). Der interkonfessionelle Anteil betrug in allen drei Stichjahren bei den Vereinen über 80 Prozent, wobei er zwischen 1850 und 1890 zunahm und zwischen 1890 und 1930 von 88 Prozent auf 84 Prozent abnahm – aufgrund der vermehrt auftretenden rein katholischen Vereine im Jahr 1930 (14). Dies steht ganz im Gegensatz zu den interkonfessionellen Anstalten, deren Zahl ungebrochen von 42 Prozent im Jahr 1850 auf 59 Prozent im Jahr 1930 stieg. Bei den konfessionell getrennten Anstalten ist auffällig, dass 1850 56 protestantische nur 9 katholischen gegenüberstanden. Während sich im folgenden Stichjahr die protestantischen Anstalten nur verdoppelten, verzehnfachten sich die katholischen beinahe.89 Auch zum folgenden Stichjahr 1930 zeigt sich eine ähnliche Entwicklung, sodass schliesslich Gleichstand zwischen rein katholisch und rein protestantisch ausgerichteten Anstalten eintrat.
Die reformierten Anstalten waren «von einem pietistischen oder evangelikalen Protestantismus» geprägt, deren Trägerschaft sich aus Geistlichen und Philanthropen zusammensetzte.90 Auch in der Westschweiz, die «dem Beispiel der reformierten Kantone der Deutschschweiz» folgte, wurden insbesondere von Pastorentöchtern zwischen 1820 und 1845 sogenannte «asiles» geschaffen.91 Die reformierten Anstaltsgründungen strahlten auch in die katholische Schweiz aus, wo die erste Gründungswelle in den 1850er-Jahren einsetzte und ihren Höhepunkt in den 1890er-Jahren erreichte. Eine zweite Welle folgte zwischen 1910 und 1920.92 Die katholischen Anstalten wurden wesentlich vom Kapuzinerpater Theodosius Florentini geprägt, der als Mitglied der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft mit gleichgesinnten Reformierten in Kontakt stand. Mit der Gründung der Schweizerischen Rettungsanstalt Sonnenberg bei Luzern wurde 1855 auf Betreiben der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft eine «Pionierinstitution für die katholische Welt» geschaffen. Die meisten katholischen Heime wurden von Ordensleuten geführt, beispielsweise von den auf Florentini zurückgehenden Menzinger, Ingenbohler oder Baldegger Schwestern.93
Auf organisatorischer Ebene bestand zwischen den reformierten und den katholischen Anstalten somit ein wesentlicher Unterschied: In vielen reformierten Anstalten übernahm die Leitung ein «Hauselternpaar», sodass sich die Anstalt als «Familie» verstand. Bei den katholischen Ordensleuten war dieses «Familienprinzip» nicht vorhanden:94 «Das reformierte Heim zielt mit seiner Familienstruktur […] auf das Diesseits. Dieses Heim orientiert sich an der idealen weltlichen Familie. Das katholische Heim hingegen zielt mit seiner eher kollektiven gleichgeschlechtlichen Leitung tendenziell aufs Jenseits.»95 Wie für den Kanton Luzern aufgezeigt wurde, konnten die katholischen Heime durch den Einsatz von Ordensleuten die Personalkosten niedrig halten.96
Die Kombination der beiden Aufnahmefaktoren Geschlecht und Konfession zeigt auch hier ähnliche Tendenzen wie soeben beobachtet (siehe Tabelle 7). Das Total ohne konfessionelle Schranken war in allen drei Stichjahren prozentual am stärksten (37 Prozent im Jahr 1850, 51 Prozent im Jahr 1890 und 57 Prozent im Jahr 1930), wobei hier das protestantische «Angebot» für beide Geschlechter mit 29 Prozent viermal grösser war als das katholische mit 8 Prozent. Auch hier holten die Katholiken im Jahr 1890 auf, indem sich bereits 89 protestantische und 76 katholische Anstalten und Vereine gegenüberstanden, bis im Jahr 1930 sogar mehr rein katholische (232) als protestantische (212) in der Schweiz vertreten waren. Die Anzahl Institutionen für protestantische Jungen überstieg in den Stichjahren 1850 und 1890 die für katholische oder sogar die interkonfessionell ausgerichteten. Ein ähnliches Bild bietet sich bei den protestantischen Mädchen, für die im Jahr 1850 im Gegensatz zu den katholischen überhaupt Institutionen der «geschlossenen Fürsorge» bestanden. Bei den Katholiken nahmen die Platzierungsmöglichkeiten für Mädchen allerdings signifikanter als bei den Jungen zu, sodass 1930 Gleichstand für katholische und für protestantische Mädchen herrschte.

Tabelle 7: Übersicht über geschlechter- und konfessionell ausgerichtete Institutionen der Schweiz. Als Referenz für die prozentualen Berechnungen gelten 1850: 125 Anstalten und Vereine = 100%; 1890: 515 Anstalten und Vereine = 100%; 1930: 1314 Anstalten und Vereine = 100 %. Legende: m = männlich, w = weiblich, prot. = protestantisch, kath. = katholisch, interk. = interkonfessionell
Wenn die Betrachtungen auf eine Grundmaxime heruntergebrochen werden sollen, so lässt sich grob umschreiben, dass sich die Vereine in erster Linie als geschlechts- und konfessionsneutral in Bezug auf die Aufnahme von Pflegekindern verhielten und die Anstalten diesbezüglich stärker unterschieden. Die politisch und konfessionell neutralen Vereine oder Kantone stellten keine konfessionellen Barrieren auf. Hingegen schien es aus moralischen und gesellschaftlichen Gründen naheliegend, Anstaltszöglinge ab einem bestimmten Alter nach Geschlechtern zu trennen. Ein Konzept, wie es beispielsweise bei Vereinen nicht griffig gewesen wäre, da deren Pflegekinder in Familien mit Kindern beiderlei Geschlechts kamen, was der protestantischen «Familienkonzeption» entsprach.

Geografische Auswertung
Neben dem konfessionellen und geschlechtsabhängigen Institutionsspektrum ist auch die geografische Disposition der offenen und geschlossenen Fürsorge von Interesse. Auch hier wurden auf Grundlage der vorgestellten Überblickswerke die drei Stichjahre 1850, 1890 und 1930 einander gegenübergestellt (siehe Grafik 1–3 im Anhang).
Im Jahr 1850 dominierten die Anstalten in der Deutschschweiz, während in der Westschweiz die Fürsorgelandschaft nur sehr dünn besiedelt war. Waisenhäuser waren im 18. Jahrhundert ausgesprochen städtische Erscheinungen, erst im 19. Jahrhundert wurden ländliche Anstalten errichtet, die jedoch in Distanz einer Tagesreise von der nächstgrösseren Ortschaft oder Stadt lagen. Somit konnten die Mitglieder der (städtischen) Trägerschaft die Institutionen noch gut erreichen.97 Nicht nur der Standort, sondern auch die Lokale an sich unterschieden sich markant zwischen Stadt und Land. Erstere Gebäude waren repräsentativ und in den Städten an prominenter Stelle errichtet. Die Anstalten in ländlichen Gebieten waren in funktionalen Gebäuden untergebracht, oftmals mit einer eigenen Schule. Zudem wurde in den ländlichen Anstalten strikter zwischen den Altersgruppen getrennt als beispielsweise in urbanen Waisenhäusern, in denen auch Erwachsene unterkamen.98 Die meisten Anstalten und Vereine befanden sich im Kanton Zürich, gefolgt von den Ostschweizer Kantonen sowie dem Kanton Bern (inklusive dem heutigen Kanton Jura).
Dass von den Jahresversammlungen der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft, die zwischen 1823 und 1850 wiederholt in Zürich und der Ostschweiz stattfanden, Impulse zu Anstaltsgründungen ausgingen, scheint naheliegend.99 Vereine mit Fremdplatzierungscharakter existierten ebenfalls hauptsächlich in der Deutschschweiz, besonders hervorzuheben sind hier die Bezirks-Armenerziehungsvereine im Kanton Basel-Landschaft. In der Westschweiz gab es städtische Waisenhäuser im Kanton Neuenburg oder sogenannte «asiles rurales» im Kanton Waadt.
Um 1890 vergrösserte sich die institutionelle Infrastruktur insgesamt und besonders markant in der östlichen Schweiz (Kantone St.Gallen, Thurgau, beide Appenzell), wo die «Rettungsanstalten» die grösste Verbreitung fanden.100 Im Kanton Schaffhausen wurden zwischen 1850 und 1890 insgesamt 21 Kleinkinderschulen gegründet, hingegen keine neue Anstalt für die geschlossene Fürsorge. Zwischen 1850 und 1890 entstanden die meisten Aargauer und einige der Solothurner Armenerziehungsvereine, sodass die ehemals spärlich besiedelte Fürsorgelandschaft dieser Kantone sich verdichtete. Aber auch in der Westschweiz nahm das Spektrum zu, insbesondere fielen Vereinsgründungen im Kanton Waadt sowie Anstaltsgründungen in den Kantonen Neuenburg und Freiburg (grösstenteils Waisenhäuser) ins Gewicht. Die katholische Zentralschweiz baute eine Fürsorgelandschaft überhaupt erst mit zwei Vereinen im Kanton Luzern (darunter das Seraphische Liebeswerk) und mehreren Anstalten in den angrenzenden Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz auf. In der italienischsprachigen Schweiz wurden zwischen 1844 und 1850 sowie zwischen 1870 und 1890 diverse «Asili infantili» gegründet.101
Im Jahr 1930 verdichtete sich die Fürsorgelandschaft in den Kantonen Zürich, dem heutigen Jura und Bern, insbesondere aber in der Zentralschweiz. Im Tessin lag der Trend nach wie vor bei der Gründung von Kindertagesstätten (siehe Grafik 6 im Anhang).
Typologische Auswertung
Nachdem die Anstalten und Vereine auf regionale, konfessionelle und geschlechtsspezifische Faktoren hin untersucht wurden, soll eine typologisierte Klassifikation Aussagen über die verschiedenen Arten von Anstalten und Vereinen zulassen (siehe Grafik 4 im Anhang): 1) Waisenhaus, Anstalt, Armenerziehungsanstalt, 2) Sonderheime (Blinden-, Taubstummen-Anstalten, Einrichtungen für «Epileptische» und so weiter), 3) Vertreter der nicht dauerhaften Platzierung wie Tageshorte und Kindergärten, 4) Vereine mit Fremdplatzierungscharakter, 5) Pflegekinderkontrollbehörden privater oder öffentlicher Natur, Amtsvormünder.
Die ältesten Vertreter der schweizerischen Fürsorgelandschaft stellten die städtisch-bürgerlichen Waisenhäuser und einzelne Erziehungsanstalten dar. Diese wurden ab den 1830er-Jahren durch Institutionen für Kinder mit speziellen Bedürfnissen ergänzt. Die Vereine mit Fremdplatzierungscharakter zählten ebenfalls zu den bereits um 1800 vorhandenen Typen, wuchsen jedoch bis 1860 nur sehr schwach an, ihre Zahl stieg erst ab den 1880er-Jahren kontinuierlich. Die interessanteste Entwicklung weisen die Tageshorte, -krippen und Kindergärten auf. Ihre Anzahl nimmt ab 1860 rasant zu und widerspiegelt nicht zuletzt ein neues «Angebot» im Fürsorgefächer, nämlich die zu Beginn städtische und nach und nach auch in ländlicheren Gegenden einsetzende «Tagesaufsicht». Wobei hier davon ausgegangen werden muss, dass die Anzahl Plätze in Kindergärten oder Anstalten sehr ungleich waren.
Interessant ist dieser Zuwachs insofern, als er nicht das Ende der Entwicklung von Anstalten oder auch Vereinen besiegelte. Nach wie vor schienen die steigenden Institutions- und Vereinsgründungen für die dauerhafte Fremdplatzierung einen erhöhten Bedarf wiederzugeben. Auch die nach 1900 eingesetzten Fremdplatzierungskontrollorgane (seien sie privater oder öffentlicher Natur) und die Amtsvormundschaften nahmen nach wie vor offenbar regen Gebrauch davon, ihre Mündel über die traditionellen Anstalten und Vereine zu platzieren.
Rationalisierung der Fürsorge
Die vorgestellten Überblickswerke über die schweizerische Fürsorgelandschaft sollten im Rahmen einer Bestandsaufnahme primär einen Einblick in die verschiedenen Facetten der Fremdplatzierung und deren Kontextualisierung in kantonale und regionale Rahmenbedingungen bieten. Zu bedenken gilt es, dass immer nur die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen der Unterschichten im Fokus stand, nie die längerfristige Platzierung vermögender Kinder beispielsweise in Internaten oder Landerziehungsheimen. Darüber hinaus waren die Werke sehr kontextgebunden, die ältesten entstanden im Vorfeld von Weltausstellungen und wurden von einer «freisinnigen» Schweiz initiiert, die von sich selbst das Bild eines modernen, zeitgenössischen und «humanen» Umgangs mit ihren armen Mitbürgern portieren wollte. Hierbei kamen die von katholisch-konservativen Kräften bereits früher oder insbesondere in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts initiierten Einrichtungen oder Fonds ins Hintertreffen.102
Im Fokus standen dann auch meistens die auf Bürgerinitiative geschaffenen Vereine oder die neuen, modernen und humanitären Anstalten und weniger die nach wie vor existierenden kommunalen Armenspittel, Siechen- und Waisenhäuser. Natürlich trug auch die aus Deutschland stammende Kritik an den veralteten Waisenhäusern ihren Teil dazu bei, dass neue Modelle wie die landwirtschaftlichen Armenschulen oder Armenerziehungsanstalten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts prosperierten.103 Die jüngeren Werke aus dem 20. Jahrhundert besitzen dagegen mehr den Charakter eines Adressenverzeichnisses für Gemeinde-, Schulbehörden und Fachstellen und deuten letztlich auch auf die Professionalisierung und Diversifizierung der sozialen Berufe hin.104
Ausbau, Individualisierung und Professionalisierung der Armenpflege
Aus den «althergebrachten» Institutionen, 105 die noch vor der Aufklärung insbesondere reine lebenserhaltende «Aufbewahrungsanstalten» und Ballungszentren finanziell und sozial benachteiligter Waisen und sozial Devianter waren, wurden mit den Ideen Pestalozzis, 106 Fellenbergs und Wehrlis – mittels einer pädagogischen Armutsbekämpfung durch Erziehung – Orte der Sozialisierung. Es lassen sich grundsätzlich drei verschiedene Typen von Anstalten unterscheiden: die philanthropischen Armenerziehungsanstalten nach Vorbild der Wehrlischule, die pietistischen Rettungshäuser und einige nach den Leitsätzen von Pater Theodosius Florentini geführte, katholisch geprägte Heime.107 Vereine zur Fremdplatzierung bestanden in viel kleinerer Zahl.
Diese Erziehung zum mündigen Erwachsenen stand unter verschiedenen Vorzeichen. Sie ging davon aus, dass die leiblichen Eltern in ihren Erziehungspflichten versagten und deshalb die Gesellschaft korrigierend eingreifen musste; nach wie vor wurde Armut kriminalisiert. Die Vorstellung der Unterscheidung einer unverschuldeten und selbstverschuldeten Armut führte zu armenpolizeilichen Massnahmen, die Zwangsarbeit oder Anstaltseinweisung ermöglichten. Zudem führte die Unterstützungsabhängigkeit, sprich «Armengenössigkeit» teilweise zum Verlust einiger Bürgerrechte und zog weitere restriktive Massnahmen (Heiratsverbot für Vermögenslose) nach sich, die die Betroffenen aus dem Gemeindeleben ausschlossen.
Eine der schärfsten Massnahmen lag in der sogenannten «Auflösung der Familie», wobei Eltern wie auch Kinder von der Heimatgemeinde an verschiedene Orte fremdplatziert wurden.108 Diese Intervention fand in Form der Familien- oder Anstaltsplatzierung statt, um die Kinder und Jugendlichen aus dem angestammten «nachteiligen Umfeld» zu lösen und in eine «heilsame» Umgebung mit patriarchalisch-familiären Strukturen zu bringen. Der neue Anstaltstypus, der sich von den Armenspitteln durch die Grösse, einheitliche Altersstruktur und «pädagogische Ideale» unterschied, stellte die Exklusion der Insassen aus der Gesellschaft dar mit dem Ziel, dieselben später als mündige und würdige Bürger wieder zu integrieren.109 Anstalten und Pflegefamilien sollten mittels mustergültigem Familienleben den Kindern eine schützende Umgebung bieten und waren somit in gewisser Weise ein Familiensurrogat.
Die idealisierte Erziehung armer Kinder orientierte sich an bürgerlichen Werten einer Mittel- und Oberschicht und musste im noch «bildungsfähigen» Kindesalter zwischen vier und zwölf Jahren erfolgen: In dieser Zeitspanne zahlte sich anscheinend der Aufwand für die Gesellschaft noch aus.110 Die Erziehung zum «rechtschaffenen» Bürger trug in sich auch das Ziel der Erwerbsfähigkeit und der finanziell selbsttragenden Lebensführung. Insbesondere bei den pietistischen «Rettungshäusern» oder den industriellen Arbeitserziehungsanstalten hatte die Arbeit einen pädagogischen Stellenwert.111 Die Erziehung war stark konfessionsgebunden112 und unterschied sich zwischen Stadt und Land.113 Konsens bestand allerdings in den Erziehungszielen:
«Ganz allgemein war in Bezug auf die Erziehung armer Bevölkerungsschichten das Ziel, die jungen Menschen zur Arbeit zu erziehen, zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft und guten Christen zu machen, damit sie keine Gefahr für die bürgerliche Ordnung darstellten, sich selbst ernähren konnten und somit später nicht wieder durch die öffentliche Hand unterstützt werden mussten oder straffällig wurden.»114
Die Gründung von Anstalten und Vereinen muss aber auch im Spannungsfeld zwischen einer engagierten ortsansässigen Bevölkerung und einem starren behördlichen Unterstützungssystem gesehen werden. Insbesondere die «freiwilligen Armenpflegen» unterstützten ortsansässige Arme, deren armenrechtlich zuständige Heimatgemeinde anderswo lag. Die Armenunterstützung war eine kommunale Aufgabe und somit wie das Vereinswesen dezidiert lokal. Armut war eine sichtbare Grösse (Physiognomie, Kleidung), mit der sich die Ortsbürger in ihrem Alltag konfrontiert sahen. Der Zusammenschluss zu Trägerverbänden für Anstalten oder zu Vereinen mit dem Ziel der Fremdplatzierung von Kindern ist Ausdruck einer gewünschten philanthropischen Intervention mit dem Ziel, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und eine spürbare Veränderung zu bewirken.115
«Sozietäten konnten aufgrund dieser schwachen staatlichen Infrastruktur und der zunehmenden Komplexität des ökonomischen Systems sowie vor dem Hintergrund eines zunehmenden staatlichen Interventionismus in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Status parastaatlicher Institutionen erlangen: Die staatliche Verwaltung war auf die Expertisen der Sozietäten angewiesen, weil sie diese angesichts der eigenen beschränkten Ressourcen selbst nicht generieren konnte.»116
Die von Privaten ausgehende und auch von öffentlichen Stellen aufgenommene Professionalisierung der Armenfürsorge und insbesondere die Differenzierung der verschiedenen Anstaltstypen führten dazu, dass das 19. Jahrhundert in der Forschung als «Anstaltsjahrhundert» bezeichnet wird. In der Regel herrschte gesellschaftlicher Konsens, wie die Anstalts- und Familienerziehung oder Nacherziehung von sozial Devianten zu erfolgen habe.117 Die Rahmenbedingungen in der praktischen Armenfürsorge stellten vor dem Hintergrund der Industrialisierung und der Bevölkerungsvermehrung insbesondere die städtischen Armenpflegen vor Herausforderungen. Die Bevölkerung war vor existenziellen Risiken wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit nicht gesichert. Die föderalistischen Strukturen der Schweiz brachten mit sich, dass die in den Gemeinden und Kantonen angesiedelten Kompetenzen untereinander stark variierten, was von Zeitgenossen als hinderlich angesehen wurde. Eine Harmonisierung der Strukturen, eine Professionalisierung der Abläufe und eine internationale Vernetzung wurde von der 1905 durch Carl Alfred Schmid und Albert Wild gegründeten Schweizerischen Armenpflegerkonferenz eingefordert:118 «Das zentralste und verbindendste Element der frühen Exponenten der Schweizerischen Armenpflegerkonferenz war ihre Vision einer ‹rationellen› Armenpflege, die unkoordinierte Formen der öffentlichen Armenpflege ablösen sollte. ‹Planmässige› Hilfe konnte aber nach der Ansicht zahlreicher Fürsorgebehörden nur dort ansetzen, wo die spezifischen Bedürfnisse der Notleidenden bekannt waren.»119 Angesprochen war die Individualisierung der Unterstützungsbedürftigen, wie sie 1853 erstmals im deutschen Elberfeld praktiziert wurde. Das «Elberfelder Armensystem», das in verschiedenen Schweizer Städten rezipiert wurde, fusste auf einer bezirksweise organisierten Armenpflege, wobei jeweils ein ehrenamtlicher Armenpfleger Ansprechperson für die Hilfsbedürftigen war und direkte Unterstützungen verabfolgen konnte. «Die einzelnen Armen sollten in ihrer spezifischen Bedürftigkeit erfasst, von anderen Armen unterschieden und entsprechend ihrer Notlage betreut werden.»120
Um die Jahrhundertwende stiessen diese freiwilligen Armenpflegen allerdings aufgrund von Bevölkerungswachstum und Rekrutierungsschwierigkeiten oftmals an ihre Grenzen. Das Elberfelder wurde durch das Strassburger System abgelöst, das die Quartierstruktur nicht mehr berücksichtigte, sondern ein zentrales Armenamt vorsah. Diese rationelle Armenpflege brachte somit die Individualisierung der Unterstützungsleistungen als Einzelfallhilfe mit sich und mit der Ausdifferenzierung und Professionalisierung der (städtischen) Armenpflegen auch einen erweiterten Behördenapparat. Insbesondere für männliche Fürsorgefunktionäre, Armeninspektoren und Berufsarmenpfleger entstanden Arbeitsmöglichkeiten, für die nun eine spezifische Berufsausbildung verlangt wurde.121 Bei weiblichen Ausbildungsgängen waren es insbesondere Exponentinnen der frühen Frauenbewegung, die sich erfolgreich einbrachten und die «Sozialen Frauenschulen» etablierten. Aufgrund des hohen Schulgelds standen diese aber meist nur Töchtern der oberen Bürgerschicht offen. Der Abschluss vergrösserte die Chancen zur Ausübung der im «Zuge des Ausbaus des Sozialstaates» geschaffenen besoldeten Stellen für Frauen.122 Nach dem Zweiten Weltkrieg verdreifachten sich bis 1965 die Ausbildungsstätten für Soziale Arbeit, der Bedarf an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern stieg in der «Expansionsphase des Schweizer Sozialstaates».123 Initiativen, die Soziale Arbeit auf universitärer Stufe anzusiedeln, misslangen lange Zeit. Erst 1961 erfolgte die Akademisierung an der Universität Freiburg am Institut für Pädagogik, Heilpädagogik und angewandte Psychologie.124




