Die Grenzüberwachung der DDR

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Horst Gundlach
Die Grenzüberwachung der DDR
Beschreibung der Grenzanlagen und des Überwachungssystems
mit Bilddokumentation

Umschlaggestaltung: Harald Rockstuhl, Bad Langensalza
Titelbilder: Beobachtungskanzel eines BT
(Foto: Grenzschutzschule Lübeck) sowie das Hintergrundbild mit einem
Ausschnitt der Karte 1 : 10 000 Arenshausen M-32 - 20-D-d-2 „Vertrauliche
Verschlußsache“, Ausgabe 1988, Stand 1985
1. Auflage 2014
ISBN 978 - 3-86777 - 668-4, gedruckte Ausgabe
1. E-Bookauflage 2014
1. digitale Auflage: Zeilenwert GmbH 2014
ISBN 978 - 3-86777 - 771-1, E-Book [ePUb]
Innenlayout: Harald Rockstuhl, Bad Langensalza
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie. Detaillierte bibliografische Daten
sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Inhaber: Harald Rockstuhl
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Telefon: 03603/81 22 46 Telefax: 03603/81 22 47
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Inhalt
Cover
Titel
Impressum
Einleitung
Die Grenzsperren der DDR im Überblick
Der 10-m-Kontrollstreifen
Der Schutzstreifen
Die Sperrzone
Der erste Grenzzaun
Die hölzernen Beobachtungstürme
Erdbeobachtungsunterstände und -bunker
Der doppelte Grenzzaun
Die Erdminenfelder
Der Kraftfahrzeugsperrgraben
Der einreihige Metallgitterzaun
Die Grenzsäulen der DDR
Der Schutzstreifenzaun
Die Splittermine SM-70
Die Bergetrupps
Der Kolonnenweg und der 6-m-Kontrollstreifen
Das Grenzmeldenetz
Die runden Beobachtungstürme aus Betonfertigteilen
Postensignalgeräte
Hundesperren und Diensthunde
Lichtsperren
Gewässersperren
Der Grenzsicherungs- und Signalzaun (GSSZ)
Neue Beobachtungstürme und Führungsstellen
Betonsperrmauern
Die Grenztruppen
Die Grenzaufklärer
Freiwillige Helfer der Grenztruppen (FHG)
Die Volkspolizei
Die Staatssicherheit
Der Abbau der Grenzsperren
Umfang und Wirksamkeit der Grenzsperren
Genutzte Informationsquellen
Schlusswort
Autor Dr. Horst Gundlach
Einleitung
Bis zum Mai 1952 war die Demarkationslinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik noch eine quasi offene, wenn auch von östlicher Seite streng bewachte Grenze. Um den Flüchtlingsstrom aus der DDR in den Westen möglichst vollständig zu stoppen, erließ im Auftrag der DDR-Regierung das Ministerium für Staatssicherheit am 27. Mai 1952 die „Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie“. Diese sah die Errichtung einer Sperrzone von fünf Kilometern Tiefe entlang der innerdeutschen Grenze vor und ordnete Verhaltensweisen für die darin lebende Bevölkerung und die Absperrung zum Hinterland an. Die Zufahrtsstraßen und -wege von der Bundesrepublik in die DDR wurden ebenso wie ehemalige Bahnstrecken mit barrikadenähnlichen Verbauen gesperrt.

Straßensperre Walkenried – Ellrich im Harz, 1952
(Foto: Herkunft unbekannt)

Straßensperre Wiedigshof – Obersachswerfen im Harz, 1962
(Foto: P. Schmelter)
Einreise in und Ausreise aus der DDR waren nur noch an wenigen offiziellen Grenzübergängen möglich. Der Zugang westdeutscher Landwirte zu ihren Äckern auf DDR-Gebiet sowie der Weg von DDR-Bürgern zu ihren bisherigen Arbeitsplätzen im Westen war von nun an vollständig gesperrt. Politisch unzuverlässige Bewohner des Grenzgebietes wurden zwangsweise in das Hinterland der DDR umgesiedelt. Gleichzeitig begann im Grenzgebiet nahe der Demarkationslinie die Errichtung der ersten Grenzsperranlagen.
Die Grenzsperren der DDR im Überblick

Erläuterungen
1 Grenzverlauf mit Grenzsteinen 2 Grenzhinweisschild bzw.-pfahl unmittelbar vor dem Grenzverlauf 3 DDR-Grenzsäule (ca. 1,8 m hoch, schwarz-rot-gold mit DDR-Emblem) 4 Abgeholzter und geräumter Geländestreifen 5 Zweireihiger Metallgitterzaun (ca. 2,4 m hoch, Zwischenraum teilweise vermint) 6 Durchlass im Metallgitterzaun 7 Einreihiger Metallgitterzaun (ca. 3,2 m hoch) 8 Kfz.-Sperrgraben (mit Betonplatten befestigt) 9 ca. 6 m breiter Kontrollstreifen (Spurensicherungsstreifen) 10 Kolonnenweg mit Fahrspurplatten (Lochbeton)
11 Beton-Beobachtungsturm (BT 11) 12 Beton-Beobachtungsturm (2x2 m) 12a Beton-Beobachtungsturm (4x4 m mit Führungsstelle) 13 Beobachtungsbunker 14 Lichtsperre 15 Anschlusssäule für das erdverkabelte Grenzmeldenetz 16 Hundelaufanlage 17 Schutzstreifenzaun mit elektrischen und akustischen Signalanlagen 18 Betonsperrmauer/Sichtblende 19 Durchlass im Schutzstreifenzaun mit Tortelefon 20 Kontrollpassierpunkt 21 Hundefreilaufanlage
Der 10-m-Kontrollstreifen
Unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte wurde im Sommer 1952 in geringem Abstand von der Demarkationslinie ohne Rücksicht auf bestellte Äcker und auf Waldflächen ein zehn Meter breiter vegetationsloser Kontrollstreifen angelegt. Darauf befindliche Scheunen oder sonstige Bauten wurden abgerissen. Durch regelmäßiges Eggen des Kontrollstreifens sollten Fußspuren erkennbar und freies Schussfeld parallel zur Grenze geschaffen werden. Der Gebrauch ihrer Schusswaffen in Richtung BRD war den ostzonalen Grenzpolizisten untersagt. Bereits Ende Oktober 1952 bestand der Kontrollstreifen nahezu vollständig entlang der gesamten etwa 1.400 Kilometer langen Demarkationslinie. Die Bearbeitung des Kontrollstreifens erfolgte mit Traktoren und Pferdegespannen durch Bauern der örtlichen LPGs unter Bewachung oder durch die Grenzpolizei selbst, die an einigen Standorten eigene Pferdegespanne unterhielt. Das Betreten des Kontrollstreifens war streng verboten und wurde durch Streifen der ostzonalen Grenzposten intensiv überwacht. Nach dem Bau des zweireihigen Stacheldrahtzaunes Anfang der 60er Jahre ließ man den Kontrollstreifen weitgehend verfallen und nutzte dessen Trasse von nun an nur noch für Kontrollfahrten oder als Weg für Fußstreifen und für Instandhaltungsarbeiten im so entstandenen „vorgelagerten Hoheitsgebiet“ der DDR.

Eggen des Kontrollstreifens durch LPG-Bauern mit Traktor, ca. 1953
(Foto: Herkunft unbekannt).

Eggen des Kontrollstreifens mit Pferdegespann der DGP, ca. 1961
(Foto: P. Schmelter)
Der Schutzstreifen
Die Polizeiverordnung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) enthielt weiterhin die Anordnung zur Einrichtung eines 500 Meter tiefen Schutzstreifens entlang der Demarkationslinie. Alle in den Schutzstreifen führenden Wege wurden mit Schlagbäumen gesperrt. Das Begehen und Befahren des Schutzstreifens, in dem sich teilweise Ortschaften oder Fabrikanlagen befanden, war nur mit besonderen Genehmigungen und bei dienstlichen Anlässen nur unter Bewachung zulässig. Das Leben der im Schutzstreifen wohnenden oder dort arbeitenden Menschen wurde durch nächtliche Ausgangssperren und weitere umfassende Restriktionen besonders stark reglementiert. Die Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) und die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) der Volkspolizei hatten die strikte Einhaltung der Verordnung zu überwachen. Der Schutzstreifen wurde dort, wo es möglich und sinnvoll war, unter Verringerung seiner Tiefe um einen Teil der grenznahen Ortschaften herumgeführt. Im Laufe der folgenden Jahre wurde der Schutzstreifen mit Beobachtungs- und Sicherungsbauten zur maßgeblichen Sperranlage ausgebaut und durch Sperrzäune von der übrigen Sperrzone abgeriegelt.

Schlagbaum vor dem Schutzstreifen im Südharz, ca. 1954
(Foto: H. Weingardt)
Die Sperrzone
Das Betreten und die Einfahrt in die fünf Kilometer parallel zur Demarkationslinie eingerichtete Sperrzone war ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Die im Sperrgebiet lebenden und insbesondere die vorübergehend dort tätigen DDR-Bürger wurden sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise durch Angehörige der Volkspolizei (Gruppenposten) an den mit Schlagbäumen gesperrten Straßen kontrolliert. Westdeutschen Bürgern war das Betreten und Befahren des Sperrgebietes generell untersagt. An den Straßensperren gab es kleinere Postenhäuschen für die wachhabenden VP-Angehörigen. Die ursprünglich individuell gestalteten Postenunterkunftshütten wurden später einheitlich durch gleichgestaltete Fertigteilbauten ersetzt.
Im Sperrgebiet selbst kontrollierten Angehörige der Deutschen Grenzpolizei, später der Grenztruppen, der Volkspolizei und deren Helfer insbesondere ortsfremde Personen. Das Verhalten der Bevölkerung wurde intensiv überwacht. Die im Sperrgebiet lebenden Personen waren verpflichtet, unübliche Ereignisse und ortsfremde Personen sofort zu melden. Die Stasi kontrollierte die Meldepflicht, z. B. durch Besuche von getarnt auftretenden MfS-Angehörigen in Verkaufsstellen und Gaststätten. Bei Nichtbeachtung der Meldepflicht mussten die dort beschäftigten Personen mit Verwarnungen, Strafen oder sogar mit dem Verlust ihres Zuhauses durch Ausweisung aus dem Sperrgebiet rechnen. Die Aufenthaltsgenehmigung im Sperrgebiet galt nur für den jeweiligen Landkreis. Für Besuche im Sperrgebiet eines anderen, auch eines benachbarten Kreises benötigte die Bevölkerung wiederum besondere Genehmigungen, die nur in dringenden Fällen erteilt wurden.

Kontrollstelle bei Schiedungen im Südharz, ca. 1952
(Foto: U. Dobrinski)

Ehemalige Kontrollstelle bei Stöckey im Südharz, ca. 1990
(Foto: Grenzlandmuseum Bad Sachsa)
Nach der von der DDR-Regierung am 15. Juni 1972 beschlossenen „Neuen Grenzordnung“ wurde die räumliche Tiefe des Sperrgebietes von fünf auf drei Kilometer zurückgenommen und gegebenenfalls den regionalen Erfordernissen angepasst. Dadurch kamen einige der grenznahen Ortschaften aus dem Sperrgebiet heraus.
Der erste Grenzzaun

Grenz- und Warnzaun mit angrenzendem Kontrollstreifen, 1952
(Foto: BGS)

Grenzzaun mit DGP-Streife, ca. 1954
(Foto: Herkunft unbekannt)
In besonders fluchtgefährdeten Gebieten errichtete die Deutsche Grenzpolizei der DDR (DGP) schon ab 1952 unmittelbar hinter der Grenzlinie einen etwa 1,20 Meter hohen Stacheldrahtzaun an Holzpfählen. Zwischen den gegen Verrottung mit Teer getränkten Holzpfosten waren waagerecht 10 bis 12 Reihen unverzinkter Stacheldraht sowie meistens zwei diagonal verlaufende Stacheldrähte gespannt. Teilweise wurden zwischen den waagerechten Stacheldrahtreihen auch senkrechte Stacheldrähte befestigt. Dieser Stacheldrahtzaun stellte für Flüchtlinge, die bis zu ihm vorgedrungen waren, kein ernstes Hindernis beim Verlassen des DDR-Territoriums dar. Ende der fünfziger Jahre war der „Grenz- und Warnzaun“ weitgehend verfallen.
Die hölzernen Beobachtungstürme
Noch im Jahre 1952 wurde von der DGP auch mit dem Bau hölzerner Hochstände zur Beobachtung des Grenzgebietes begonnen. Diese nach sowjetischem Vorbild konzipierten Türme, die für die diensthabenden Posten mit einer witterungsgeschützten Kanzel versehen waren, wurden von den Angehörigen der DGP aus Stangenholz in Eigenleistung von Hand errichtet. Die Türme wurden im Wechsel nur zeitweilig besetzt. Bis Anfang der 60er Jahre entstand so, zum Beispiel auch im Südharz, ein System dieser an übersichtgebenden Stellen errichteten unterschiedlich gestalteten Holztürme.


Hölzerne Beobachtungstürme zwischen Hohegeiß und Zwinge
(Fotos: ZGD und Grenzschutzschule Lübeck)
Die Holztürme wurden, soweit sie nicht schon früher baufällig geworden waren, von 1969 an abgerissen und durch die neuen runden B-Türme aus Betonfertigteilen ersetzt.
Erdbeobachtungsunterstände und -bunker
Zur Überwachung des Schutzstreifengebietes und zur Beobachtung des westlichen Vorfeldes errichteten die Deutsche Grenzpolizei und später die Grenztruppen getarnte Erdbunker und Beobachtungsunterstände in Grenznähe. In massiver Ausführung waren diese mit Holzstämmen und einer Erdschicht abgedeckt. Einfachere Ausführungen waren vielfach nur mit Zeltbahnen überspannt.

Erdbunker an der Straße Mackenrode – Nüxei im Südharz, ca. 1952
(Foto: H. Weingardt)

Erdbunker am Rainberg bei Ellrich im Südharz, ca. 1960
(Foto: ZGD)

Erdbeobachtungsbunker im Raum Mackenrode im Südharz, 1990
(Foto: H. Gundlach)

Erdbunker im winterlichen Harz
(Foto: P. Schmelter)
Etwa ab Mitte der 60er Jahre bauten die Grenztruppen der DDR im Schutzstreifen an gedeckten Stellen Erdbunker aus Betonfertigteilen. Diese bestanden aus drei bis vier übereinander gesetzten quadratischen Betonelementen mit jeweils ein bis zwei, mit Eisenklappen verschließbaren Beobachtungsluken an drei Seiten und einer eisernen Zugangstür an der von der Grenzlinie abgewandten Seite. Diese Betonbunker wurden bis zur Grenzöffnung 1989 genutzt.
Der doppelte Grenzzaun
Da der alte Grenzzaun unmittelbar hinter der Demarkationslinie inzwischen weitgehend verfallen und für Fluchtwillige ohnehin kein wirksames Hindernis war, begannen die Grenztruppen der DDR im Oktober 1961, etwa 10 bis 30 Meter von der Demarkationslinie entfernt, mit dem Bau eines zweireihigen 1,80 Meter hohen Stacheldrahtzaunes an Betonpfählen. Die beiden Zaunreihen waren etwa vier Meter voneinander entfernt. Stellenweise wurde der Zwischenraum zusätzlich mit Stacheldrahtrollen und ersten Minen gesichert. Die Betonpfähle besaßen eingelassene Holzpflöcke zur Befestigung des gespannten Stacheldrahtes mit Krampen. Von Oktober 1967 an wurde der doppelte Stacheldrahtzaun stellenweise durch einen doppelten Metallgitterzaun ersetzt.

Bunker und Jeep hinter dem Doppelzaun
(Foto: ZGD)

Bau des doppelten Stacheldrahtzaunes, 1961
(Foto: ZGD)
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