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Ausgewählt und bearbeitet von Oliver Hein-Behrens
Vorwort
Ein Blick auf die kriminelle Schattenzone
Jeden Sonntagabend werden über zehn Prozent unserer Gesamtbevölkerung - konkret zwischen acht und dreizehn Millionen Deutsche - ab 20:15 Uhr zu TV-Detektiven und helfen, den ARD-Tatort zu inspizieren und den oder die Täter zu finden.
Crime, ein Magazin des Hamburger Verlagshauses Gruner & Jahr, das sich ausschließlich mit echten Kriminalfällen beschäftigt, verzeichnet nach nur einem Jahr über 10.000 Abonnenten und stattliche 80.000 verkaufte Magazine pro Ausgabe. Auch bei den Buchverkäufen liegen Krimis ganz weit vorne.
Man kann es drehen und wenden, wie man will: Der gesetzestreue Bürger wirft scheinbar gerne einmal einen Blick auf die kriminelle Schattenzone. Sei es, um sich dadurch unterhalten zu lassen, oder, um sich durch die kriminellen Beispiele in seinem gesetzestreuen Lebenswandel bestätigen zu lassen.
Als ich als Herausgeber und Chefredakteur des Hamburger Stadtteilmagazins „Ottensener“ die Inhalte plante, musste ein journalistisches Augenmerk auch darauf gerichtet sein, was für Straftaten in Altona/Ottensen begangen worden sind. Hierfür war und ist eine wöchentliche Presseliste, die als Information für die Vertreter der Medien von der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften erstellt wird, Gold wert. Sie bildet eine Auswahl von laufenden Verfahren ab, die laut Staatsanwaltschaft „nach Abwägung für die Berichterstattung interessant sein könnten“.
Das Stadtteilmagazin wurde nach zwei Ausgaben wieder eingestellt (sie sind aber unter www.ottensener.de noch abrufbar), die E-Mails von der Pressestelle der Staatsanwaltschaft kamen weiter bei mir an und ich ertappte mich dabei, wie ich sie regelmäßig las – und sie mich je nach Thema und Fall zum Schmunzeln, Nachdenken oder Erschaudern brachten. Der Grund hierfür: Dies waren und sind echte Fälle mit echten Tätern und Opfern, kein Tatort-Drehbuch oder Hollywood-Buster mit Special Effects.
Irgendwann sah ich das Projekt, dessen Ergebnis sie nun in diesem Moment in Papierform oder auf dem E-Reader vor sich haben, ganz klar vor meinen Augen: Ein Buch, das diese „Pressemeldungen“ der Hamburger Staatsanwaltschaft sichtet, bearbeitet und in einer Auswahl lesbar verpackt, in dem schnörkellosen, manchmal fast brutal direkten typischen Juristendeutsch zusammenfasst - für alle Krimifans, Drehbuchschreiber, angehenden Staatsanwälte, Richter und Strafverteidiger sowie sonstige Interessierte. Es ist also, wenn man so will, eine Art belletristische Zusammenfassung der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften mit ihren rund 185 Staatsanwälten und 30 Amtsanwälten, die jährlich über 300.000 Ermittlungsverfahren ausführen, von denen sich knapp 150.000 Verfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte richten. Unnötig, zu sagen, dass es sich dabei nicht um Verurteilte, sondern nur um Angeklagte handelt. Oder?
Und nun, geneigte Leserin und geneigter Leser, noch einige Hinweise und Tipps, bevor Sie in die Welt der echten, ungeschminkten Kriminalität bei „Kratzen, beißen, schubsen – Hamburger Gerichtsfälle“ eintauchen:
Zum einen habe ich aus Gründen der Ad-hoc-Unschuldsvermutung und des Persönlichkeitsrechtes die ohnehin von der Staatsanwaltschaft anonymisierten Kurznamen nochmals abgewandelt sowie viele genaue Ortsangaben gelöscht oder geändert. Mit geht es nicht darum, mit dem Finger auf einzelne Angeklagte zu zeigen, sondern das breite Spektrum der Alltagskriminalität in Hamburg zu demonstrieren.
Zum anderen empfehle ich keinesfalls, das Werk in einem Stück durchzulesen, sondern es wie eine Anthologie der schwarzen Seite des Lebens zu behandeln, sich immer wieder nur einzelne wenige „Fälle“ anzusehen, um sich danach eine Abstands-Pause zu gönnen. Zumindest ging es mir, dem braven Vorwortschreiber, Sichter, Auswähler und Bearbeiter all dieser kleinen, mittleren, großen und riesengroßen menschlichen Abgründe - vom Urinstrahl, der beinahe einen Schuh trifft, bis zum Vorwurf des Kindsmordes - bei dieser Methode wesentlich besser.
Vorab noch ein einleitendes Interview mit Nana Frombach, Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften - der Institution, die die „Pressemeldungen aus der kriminellen Realität“ verfasst und versendet - verbunden mit einem großen Dankeschön meinerseits an die freundliche Kooperationsbereitschaft der Hamburger Staatsanwaltschaften und an das Landgericht Hamburg, das mir die im Buch enthaltenen Fotos im Hamburger Strafjustizgebäude ermöglicht hat.
Oliver Hein-Behrens
Interview
mit Nana Frombach, Oberstaatsanwältin bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg und Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften:
Das größte Interesse besteht bei Tötungsdelikten
Seit wann gibt es die Pressestelle bei der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft?
Die Pressestelle bei der Generalstaatsanwaltschaft wurde wahrscheinlich 1946 gegründet, hierauf lassen jedenfalls entsprechende Aktenvermerke aus diesem Jahr schließen.
Wie muss ich mir eine Pressestelle bei der Generalstaatsanwaltschaft vorstellen? Was ist Ihre Aufgabe?
Als Pressesprecherin vertrete ich die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft gegenüber Medienvertretern und erfülle die Auskunftspflichten meiner Behörden im Rahmen des Hamburgischen Pressegesetzes. Ich bin also das Sprachrohr der Behörden bei Presseanfragen und auch bei aktiven Pressemitteilungen.
Beschreiben Sie bitte einen typischen Tag in der Pressestelle der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft.
Mein Tag ist oft fremdbestimmt, ich versuche aber, Ihnen einen Überblick zu geben: Ich beginne morgens in der Regel damit, die Tagespresse auszuwerten. Dann klingelt ab 9.00 Uhr eigentlich auch schon das Telefon. Daneben gehen Presseanfragen per Mail ein, die ich möglichst zeitnah beantworte. Wenn meine Kollegen spannende Fälle haben, berichten sie mir davon. Ich lege dann Presseakten an, damit ich die Fälle nicht aus den Augen verliere. Auch die Pressearbeit der Polizei läuft über meinen Tisch: Alle Veröffentlichungen bei Tötungsdelikten, Sexualdelikten, Wirtschaftsdelikten, organisierter Kriminalität, Jugendsachen und politischen Straftaten werden vor der Veröffentlichung von mir freigegeben. Beginnen medienrelevante Hauptverhandlungen, gehe ich in das Gericht und stehe dort den Journalisten für O-Töne zur Verfügung. Gerne kommen die Kamerateams auch in mein Büro, um entsprechende O-Töne zu laufenden Verfahren einzuholen. Jede Woche werte ich zudem sämtliche Terminhandakten für beginnende Hauptverhandlungen der Folgewoche aus und entscheide, welche Prozesse ich in die hiesige Presseliste zur Veröffentlichung aufnehme. Diese Presseliste stelle ich dann auch selbst zusammen. Nachmittags um 15.30 Uhr bespreche ich alle eingegangenen Medienanfragen mit dem Generalstaatsanwalt und dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft. Nach Feierabend und am Wochenende bin ich für Journalisten, die Polizeipressestelle und die Kollegen im Bereitschaftsdienst auch über mein Mobiltelefon zu erreichen.
Wie viele Personen arbeiten in der Pressestelle und was sind ihre einzelnen Aufgaben?
Ich selbst leite die Pressestelle als Pressesprecherin. Daneben bearbeite ich in geringem Umfang auch Rechtssachen. Neben mir arbeitet als Vertreter Herr Oberstaatsanwalt Rinio überwiegend in meiner Abwesenheit oder zur Unterstützung bei sog. Presselagen als Pressesprecher neben seinem eigenen Dezernat. Die Aktenverwaltung der Pressestelle wird von einem Geschäftsstellenmitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft neben dessen anderen Tätigkeiten mit übernommen.
Haben Ihre Mitarbeiter journalistische Grundkenntnisse?
Die Pressesprecher nehmen an Schulungen der Deutschen Richterakademie teil, in denen in geringem Umfang auch journalistische Grundkenntnisse vermittelt werden. Außerdem haben wir an einer alle zwei Jahre stattfindenden Tagung niedersächsischer Staatsanwaltschaften teilgenommen, bei der die staatsanwaltschaftlichen Pressesprecher auch journalistisch geschult worden sind.
Haben auch Privatbürger einen Anspruch auf Informationen von der Pressestelle bei der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft? Welche Zielgruppen dürfen auf welcher Grundlage bei Ihnen anfragen oder in den Presseverteiler aufgenommen werden?
Wir erteilen Auskünfte grundsätzlich nur an Medienvertreter. Jeder Medienvertreter erhält gemäß § 4 des Hamburgischen Pressegesetzes Auskunft und wird auf Anfrage in den hiesigen Presseverteiler aufgenommen.
Nach welchen Kriterien wählen Sie die Fälle aus, über die Sie in Pressemeldungen berichten?
Bei der aktiven Pressearbeit berücksichtige ich in erster Linie das öffentliche Interesse an einem Fall. Dann muss ich natürlich prüfen, ob einer Veröffentlichung gewichtige Interessen der Verfahrensbeteiligten wie zum Beispiel die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, Geheimhaltungsvorschriften sowie insbesondere der Ermittlungszweck entgegenstehen könnten. Bei den von uns wöchentlich veröffentlichten Terminen über strafrechtliche Hauptverhandlungen versuche ich zudem, unterschiedliche strafrechtliche Themen abzubilden, um nicht einseitig zu unterrichten.
Ist das Medieninteresse an der Arbeit der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft in den letzten Jahren gestiegen oder nicht? Sind Journalisten häufig im Gerichtssaal anzutreffen?
Wir haben keine Zahlen, die dies belegen könnten, aber nach meiner Einschätzung ist das Medieninteresse im Verlauf der letzten zehn Jahre auf jeden Fall gestiegen. Gerade bei großen Landgerichtsprozessen sind Journalisten regelmäßig in den Gerichtssälen anwesend.
Sie versenden Ihre Pressemeldungen via E-Mail. Wie war das eigentlich in den Vor-Internet-Zeiten?
In früheren Zeiten wurden die Pressemitteilungen an Nachrichtenagenturen übermittelt, die dann für die Verbreitung gesorgt haben.
Bei welchen Fällen melden sich Medienvertreter am häufigsten?
Das größte Interesse besteht bei Tötungsdelikten und Verfahren unter Beteiligung prominenter Personen. Tötungsdelikte führen alleine schon wegen der Schwere der Tatfolgen und wegen des gelegentlich mit ihnen verbundenen Einblicks in menschliche Abgründe zu großer Betroffenheit. Das ist natürlich für die Öffentlichkeit und damit für die Medien interessant. Das Interesse an Prominenten besteht in der Öffentlichkeit für alle Lebensbereiche, das gilt natürlich auch für Straftaten – und seien sie noch so gering.
Stehen Sie in Kontakt mit den Pressestellen von anderen Staatsanwaltschaften, um sich auszutauschen, welche die neuesten Trends oder Vorgaben für die Pressearbeit sind?
Ein solcher Austausch findet gelegentlich auf Tagungen statt, dies könnte meiner Meinung nach aber durchaus intensiviert werden.
Wie bekommen Sie mit, was die Medien auf der Basis Ihrer Pressemeldungen veröffentlicht haben? Haben Sie einen Ausschnittservice, der das für Sie macht?
Den Service leiste ich in erster Linie selbst, indem ich täglich mehrere Tageszeitungen und die Internetseiten der lokalen Fernsehsender auswerte. Daneben wird mir täglich der Senatspressespiegel übermittelt, in dem aber in erster Linie politische Beiträge gesammelt werden.
Ist es eine Gratwanderung, auf der einen Seite juristisch formulieren zu müssen und auf der anderen Seite so verständlich, dass die Medien und die Öffentlichkeit interessiert sind?
Ja, das ist eine der großen Herausforderungen meiner Tätigkeit. Die juristische Sprache, die ich in meiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Staatsanwältin verinnerlicht habe, ist oft schwer verständlich für juristische Laien. Ich versuche deshalb, sie – wo möglich – zu vermeiden. Andererseits muss ich darauf achten, dass ich auch bei vereinfachten Formulierungen immer noch die Rechtslage korrekt darstelle.
Hat sich einmal ein Strafverteidiger oder ein Kollege der Staatsanwaltschaft „beschwert“ über eine zu „tendenziöse PR-Meldung“ der Pressestelle? Wie garantieren Sie Objektivität und Anonymität?
Beschwerden kommen nur sehr selten vor. Ich versuche immer, die Rechte der Verfahrensbeteiligten zu schützen, indem ich ohne Namensnennung oder Identifizierungsmöglichkeit berichte und während des laufenden Verfahrens die Unschuldsvermutung stets beachte.
Messer spielen scheinbar eine große Rolle bei schweren Körperverletzungen und Morden. Stimmen sie dem zu?
Ja, das stimmt!
Welche Rolle spielt das Internet heute bei Straffällen?
Wie in nahezu allen Bereichen spielt das Internet auch bei Straftaten eine immer größere Rolle. Das betrifft Betrugstaten genauso wie Kinderpornografie oder sogenannte Hate-Postings.
Es gibt viele TV-Serien über Rechtsanwälte oder Polizeistationen. Eine TV-Serie über die Arbeit einer Staatsanwaltschaft fällt mir dagegen nicht ein. Haben Staatsanwaltschaften vielleicht ein Imageproblem bei Medienmachern?
Mir fallen hierzu spontan zwei Serien ein: „Der Staatsanwalt“ und „Im Namen des Gesetzes“, die sich mit unserer Arbeit beschäftigen. Aber natürlich ist es für das Fernsehen spannender, die eigentliche Ermittlungstätigkeit zu zeigen als das rechtliche Auswerten der Beweisergebnisse. An ein Imageproblem glaube ich nicht, auch wenn der Staatsanwalt in Krimis oft als „Ermittlungsverhinderer“ dargestellt wird.
(Das Interview wurde im Februar 2017 realisiert.)
Impressionen aus dem Hamburger Strafjustizgebäude 1

Besonders beschleunigter Führerschein?
B. hat sich wegen gewerbsmäßigen Betruges in fünf Fällen vor dem Strafrichter zu verantworten. Er soll als Inhaber einer Fahrschule einzelnen Fahrschülern gegenüber wahrheitswidrig erklärt haben, beim Landesbetrieb Verkehr sei gegen eine gesonderte Gebühr eine besonders beschleunigte Bearbeitung der von den Fahrschülern gestellten Führerscheinanträge möglich. Dabei soll er angeboten haben, den für diese Gebühr von den Fahrschülern zu zahlenden Betrag beim Landesbetrieb Verkehr mit den Führerschein-Antragsunterlagen einzureichen. Auf diese Weise erhielt er in fünf Fällen von Fahrschülern Beträge zwischen 50,- € und 96,60 €, die er – wie von Anfang an beabsichtigt – für eigene Zwecke verwendete.
Kiki Klein
Z. ist angeklagt, über eine Internet-Chatplattform unter einem Pseudonym in der Kategorie „under 18“ Kontakt zu dem Pseudonym „Kiki Klein“ in der Kategorie „under twelve“ aufgenommen zu haben. Sodann soll er in der Annahme, es handele sich um ein unter 12-jähriges Mädchen, weiter über Skype mit der Kontaktperson gechatted haben. Hierbei zeigte er seinen entblößten Penis und masturbierte vor der Kamera. Tatsächlich war das von ihm kontaktierte Pseudonym jedoch von einer verdeckt ermittelnden Polizeibeamtin benutzt worden.
„Stirb, stirb“
P. wird u.a. versuchter Totschlag zum Nachteil ihrer zur Tatzeit 8 Monate alten Tochter E. vorgeworfen. Sie soll das Mädchen auf ein Sofa im Wohnzimmer ihrer Wohnung gelegt und den Kopf des Kindes mit einer Decke bedeckt haben. Anschließend soll sie die Decke mit den Worten „stirb, stirb“ fest heruntergedrückt haben, so dass das Kind Atemnot bekam und vor Angst anfing zu schreien. Bevor es zu schweren Verletzungen oder zum Ersticken des Kindes kommen konnte, gelang es dem hinzukommenden Ehemann, die Angeklagte an den Haaren von dem Mädchen wegzureißen und so die weitere Tatausführung zu verhindern.
Straßenteilnehmerkrieg
Der Angeklagte soll auf dem Jungfernstieg – nachdem der Fahrradfahrer P., der durch den vom Angeklagten geführten PKW behindert worden war, auf das Fahrzeugdach geschlagen hatte – den P. zunächst mit seinem PKW verfolgt, dann das Fahrzeug verlassen und dem P. einen Schlag mit dem Ellenbogen oder der Faust in das Gesicht versetzt haben, wodurch P. von seinem Rad fiel. Sodann sollen der Angeklagte und einer seiner 4 Begleiter an P. herangetreten sein, und der Begleiter soll P. mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben, während der Angeklagte drohte, ihn umzubringen, wenn er so etwas noch einmal mache. Kurze Zeit später soll der Angeklagte der Zeugin J., die den geschilderten Vorfall beobachtet und mit ihrem Mobiltelefon fotografiert hatte, deren Handy aus der Hand gerissen und in die Alster geworfen haben, um so etwaige Beweismittel des vorherigen Tatgeschehens zu vernichten.
Urinstrahl
Der Angeklagte soll am späten Abend als Angehöriger einer von Polizeikräften festgesetzten Störergruppe zunächst geäußert haben, dass er urinieren müsse und aus der Personengruppe herausgetreten sein. Nach der Aufforderung eines Polizeibeamten, sich noch einen Augenblick zu gedulden, soll er sich vor die in einer Polizeikette eingereihte Polizeibeamtin gestellt und ihr vor die Füße uriniert haben, wobei die Polizeibeamtin ihren rechten Fuß zur Seite in Richtung ihres linken Fußes ziehen musste, um nicht vom Urinstrahl getroffen zu werden.
Günstige Kippen
Dem Angeklagten wird gewerbsmäßige Steuerhehlerei in 107 Fällen zur Last gelegt, seine Ehefrau soll ihm in 19 Fällen Beihilfe hierzu geleistet haben. Er soll in 107 Fällen aus Polen stammende unversteuerte Zigaretten von unterschiedlichen Lieferanten entgegengenommen und anschließend gewinnbringend in Deutschland weiterveräußert haben. Hierdurch kam es – nur bezogen auf die Tabaksteuer – zu einem Gesamtsteuerschaden in Höhe von mehr als 1,75 Mio. €.
„Taxi“
E. ist angeklagt, zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes vorgespiegelt zu haben, dass er gestürzt sei, Schmerzen im Bein verspüre und Hilfe benötige, woraufhin der Sicherheitsdienst einen Rettungswagen verständigte. Tatsächlich war der Angeklagte weder krank noch verletzt und wollte lediglich erreichen, von dem herbeigerufenen Rettungswagen nach Hause gebracht zu werden. Sein Vorhaben misslang jedoch, weil die als Rettungskraft in dem Rettungswagen anwesende H. den Angeklagten persönlich aus vorangegangenen gleichgelagerten Situationen kannte, in denen der Angeklagte Rettungswagen als Fahrgelegenheit benutzen wollte.
Kickerkreisklasse
Den Angeklagten O. und G. wird vorgeworfen, gemeinsam mit mindestens drei weiteren Personen gegen 16.00 Uhr anlässlich des Fußballspiels auf dem Sportplatz als Zuschauer des Spiels nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst dem ebenfalls als Zuschauer auf dem Sportplatz befindlichen T. zwei Faustschläge in Richtung Jochbein und rechtes Ohr versetzt und sodann gegen den rechten Oberschenkel eines weiteren Zuschauers getreten zu haben, wodurch die beiden starke Schmerzen davontrugen. Der Angeklagte O. soll zudem kurze Zeit später zunächst gezielt einen Mülleimer in Richtung der beiden geworfen haben, wodurch T. am Rücken getroffen wurde. Schließlich soll G. ein Holzscheit in Richtung der beiden geworfen, diese jedoch verfehlt haben.
Finderlohn
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen den S., der in angetrunkenem Zustand gerade ein Lokal verlassen hatte, gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter überfallen zu haben. Hierbei sollen sie ihn zunächst angesprochen und gefragt haben, ob er Betäubungsmittel kaufen wolle. Als S. dies verneinte, zogen sie aus seiner Hosentasche das Portemonnaie und forderten sodann einen „Finderlohn“ von 75,- € für dessen Rückgabe. Nachdem die Angeklagten und ihr Mittäter gedroht hatten, den S., der kein Bargeld bei sich hatte, zusammenzuschlagen, hob dieser von einem Geldautomaten 80,- € ab, woraufhin die Angeklagten ihm das Geld und seine Kreditkarte entrissen, sein IPhone 5 aus der Hosentasche zogen und flüchteten. Als S. versuchte, den flüchtenden K. festzuhalten, kehrten dessen Mittäter zurück und versetzten ihm mehrere schmerzhafte Faustschläge in das Gesicht.
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