Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg 1945/46

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[Pause von 15 Minuten.]
VORSITZENDER: Der Gerichtshof ersucht, daß, wenn er sich auf 15 Minuten zurückzieht, die Mitglieder der Verteidigung und andere Mitglieder des Gerichtshofs nach Ablauf dieser Frist auf ihre Sitze zurückkehren. Mr. Justice Jackson, wenn ich mich recht erinnere, wünschen Sie bis 5.15 Uhr zu sprechen, und hoffen zu diesem Zeitpunkt, Ihre Rede beenden zu können.
JUSTICE JACKSON: Ja, es wäre wohl das beste.
VORSITZENDER: Dann ist das Gericht damit einverstanden.
JUSTICE JACKSON: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs beschäftige ich mich nun mit dem Kapitel „Verbrechen bei der Kriegführung“:
Sogar die kriegerischsten Völker haben im Namen der Menschlichkeit gewisse Begrenzungen in der Grausamkeit der Kriegführung anerkannt. In internationalen Abkommen, denen Deutschland beitrat, wurden dafür Regeln aufgestellt, sie schrieben bestimmte Beschränkungen in der Behandlung Kriegführender vor.
Der Gegner war berechtigt, sich zu ergeben, und hatte Anspruch auf Unterkunft und gute Behandlung als Kriegsgefangener. Wir werden aus deutschen Dokumenten nachweisen, daß diese Rechte verweigert wurden, und daß Kriegsgefangene roh behandelt und häufig ermordet worden sind. Das gilt besonders für gefangene Flieger, oftmals meine Landsleute.
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