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Territoriale Regelungen der Versailler Verträge zu Deutschland
Der gesamte Balkan wurde im Zuge der Versailler VerträgeVersailler Verträge ebenfalls neu territorial geordnet.
Österreich-Ungarn wurde aufgelöstAuflösung Österreich-Ungarns, ebenso wie ein Teil Russlands. In der Folge entstanden Ungarn, Jugoslawien und die Tschechoslowakei als unabhängige Staaten. Mit der Schaffung dieser drei territorialen Flächenstaaten sollte einerseits ein Puffer gegenüber Russland geschaffen werden, der Deutschland gegenüber dem Bolschewismus abschirmte. Territoriale Neuordnung OsteuropasAndererseits sollte diese Staatengruppe ein östliches Gegengewicht gegen eine künftige „deutsche Gefahr“ bilden (Berghahn 2009: 110).
Neben Deutschland waren vor allem Österreich-Ungarn und das Osmanische Reich die Kriegsverlierer (Murray 2009). Österreich-Ungarn und damit das Habsburger Königreich hörten auf zu existieren – auch völkerrechtlich. Der Friede von St. Germain löste das Reich auf, auch Österreich wurde als Kriegsschuldiger bezeichnet. Aus ihm gingen mehrere Staaten hervor. Vom einstmals großen Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn blieb Österreich mit etwas mehr als 6 Millionen Einwohnern übrig. Ähnlich erging es dem Osmanischen Reich, dessen Territorium stark verkleinert wurde. Das türkische Territorium wurde reduziert auf Anatolien und Istanbul, der Rest wurde unter den Alliierten aufgeteilt oder dem Völkerbund unterstellt. Die Regelung von Sèvres führte zum Bürgerkrieg im Osmanischen Reich, der erst 1923 beendet war und in das nachhaltigere Abkommen von Lausanne mündete.
Überwachung des Deutschen Reichs und Österreichs: Die Versailler VerträgeVersailler Verträge sahen die nahezu vollständige Demobilisierung und Demilitarisierung Deutschlands vor. Die Wehrpflicht wurde verboten. Der Vertrag verbot den Besitz einer Luftwaffe und begrenzte die Größe des deutschen Heeres und seiner Offiziere. Ruhrgebiet und Saarland wurden demilitarisiert. Österreichs Heer wurde ebenfalls begrenzt.
Völkerbund als Friedenssicherungssystem: Mit den Versailler VerträgeVersailler Verträgen wurde ein System der Friedenssicherung in Form des Völkerbunds als einem kollektiven Sicherheitkollektive Sicherheitssystem etabliert. Kern war die Beschränkung der traditionellen einzelstaatlichen Gewaltpolitik und Geheimdiplomatie, an deren Stelle die kollektive Gewaltanwendung aller Staaten treten sollte und die freie Diskussion der Staatsmänner vor der Weltöffentlichkeit.
Die Streitschlichtung war ein zweiter zentraler Pfeiler des Völkerbunds. Die Mitglieder verpflichteten sich, ihre „einer schiedsrichterlichen Lösung zugänglichen“ Differenzen entweder vor den Völkerbundrat oder den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zu bringen. Die Regelungen zur Streitschlichtung blieben jedoch letztlich unverbindlichKeine rechtlich verbindliche Wirkung der Streitschlichtung.
Die Schwächen des Schiedsgerichtsverfahrens sollten durch Sanktionsbestimmungen der Völkerbundsatzung ausgeglichen werden. Diese traten automatisch in Kraft, sobald ein Mitglied unter Nichtbeachtung der Schlichtungsbestimmungen einen Krieg begann. Als Sanktion gegen den Angreifer war der Wirtschaftsboykott vorgesehen. Die Anwendung militärischer Sanktionen war zwar vorgesehen, ihre Durchführung war aber den Mitgliedern überlassen. Die Wirksamkeit oder Effektivität des Völkerbunds war damit letzten Endes von der Bereitschaft seiner Mitglieder abhängig, seine Verfügungen, wenn nötig, mit Waffengewalt zu unterstützen.
Die Lösung für dieses Problem sollte ein internationaler Beistandspakt sein, über den die Völkerbundversammlung im Herbst 1923 beriet. Dieser sollte garantieren, dass Mitglieder im Falle eines Angriffskriegs einander helfen. „Die im Völkerbund zusammengeschlossenen Staaten sollten gegebenenfalls einen notorischen Friedensstörer oder Aggressor aus ihren Reihen ausgrenzen und gegen ihn eine ‚überwältigende Koalition‘ bilden, um ihn notfalls mit dem gemeinsamen Einsatz von Machtmitteln auf den Pfad des Friedens zurückzwingen zu können.“ (Knapp 2004: 88) Allerdings konnten sich die Staaten nicht auf eine Definition eines „Aggressors“ einigen und vielen ging die darin enthaltene Beistandsverpflichtung zu weit. Der Versuch, den Völkerbund durch ein internationales Militärbündnis zu ergänzen und zu stärken, war damit fehlgeschlagen.
Der Völkerbund war von seiner Anlage als ein globales Friedenssicherungssystem ausgelegt, die Reichweite seiner Autorität blieb jedoch in zweifacher Hinsicht beschränktGlobales Friedenssicherungssystem mit beschränkter Reichweite. Durch die Nicht-Mitgliedschaft der USA fehlte ihm der Staat, dessen materielle Macht kriegsentscheidend für den Ersten WeltkriegErster Weltkrieg gewesen war. Der Völkerbund blieb aber auch beschränkt in seiner räumlichen Autorität: Die kolonialen Besitzungen waren von den Beratungen im Völkerbund explizit ausgeschlossen. Damit verbunden war, dass Kolonialismus als eine Praxis der Unterdrückung ganzer Völker auch nicht normativ geächtet war. Eine der wichtigsten Ideen Woodrow Wilsons in seinem 14-Punkte-Programm in Bezug auf die Gebiete unter kolonialer Herrschaft hatte sich nicht durchgesetzt.
Merke
Mangelnde Durchsetzungskraft des Völkerbunds
Der Völkerbund blieb in seiner wichtigsten Funktion, die internationale Sicherheit in einem System kollektiver Sicherheit zu garantieren, wirkungslosIneffektivität des Völkerbunds. Die Durchsetzung des allgemeinen Kriegsverbots war nicht nur davon abhängig, dass sich im Falle eines Konfliktes alle Staaten darauf einigten, wer der Urheber einer Aggression sei, sondern auch davon, dass alle bereit sind, mit allen Mitteln gegen einen identifizierten Aggressor vorzugehen. Die fehlende Durchsetzungsfähigkeit wurde erstmals 1931 beim japanischen Überfall auf die Mandschurei und vier Jahre später beim italienischen Angriff auf Abessinien deutlich. Im italienischen Fall befürchtete Großbritannien, in einen Krieg verwickelt zu werden und schloss sich einem Boykott gegen Italien nicht an. Wie stark der Völkerbund danach an Bedeutung verlor, spiegelt sich in seiner Mitgliedschaft wider. Zwischen 1931 und 1941 traten ein Drittel der Mitglieder bereits wieder aus, obwohl auch einige Staaten dem Völkerbund beitraten (vgl. Abb. 1.6). Die letzten beiden Mitglieder, die austraten, waren Frankreich (1941) und Haiti (1942).
VölkerbundBriand-Kellogg-PaktAufgabenallgemeine AbrüstungStreitschlichtungStreitschlichtungallgemeines KriegsverbotKriegsächtung: Freiwilliger Verzicht auf Krieg als Mittel der AußenpolitikSanktionsbestimmungenWirtschaftsboykottSelbstverteidigungInternationaler BeistandspaktTeilnahme an Sanktionen des VölkerbundsMitgliedschaft1933: 58 Mitglieder1941: 40 Mitglieder62 MitgliederBedeutungsverlust ab 1933Das kollektive Sicherheitssystem der Friedenssicherung durch Völkerbund und Briand-Kellogg-Pakt

Entwicklung der Mitgliedschaft des Völkerbunds und der Schiedsverfahren des ständigen internationalen Gerichtshofes (1920–1944)
Durch den Völkerbund und nachgelagerte Verhandlungen gelang es, einige zentrale Probleme, die die Versailler VerträgeVersailler Verträge aufwarfen, zu regeln. Dazu gehörte die Regelung der Kriegsreparationen, die durchgängiger Konfliktgegenstand und Thema internationaler Verhandlungen war. Zentral für Deutschland war die Senkung der Reparationen sowie Grenzfragen. Britische und französische Kriegsschulden gegenüber den USA sowie deutsche Reparationen waren voneinander abhängig. Zur Bedienung seiner eigenen Schulden drängte vor allem Frankreich auf hohe Reparationen. Dies führte dennoch schrittweise zur Schuldenreduktion und schließlich mit den Dawes- und Young-Plänen zu nachhaltigeren Reparationsregelungen. Deutschland erkannte die neuen Grenzregelungen in separaten Verträgen an. Auch das Streitschlichtungsverfahren funktionierte effektiv bis Anfang der 1930er Jahre. Dann nahm die Zahl der Streitschlichtungen ebenso rapide ab, wie die Zahl der Austritte zunahm. Daneben gab es jedoch einige zentrale Bereiche, die der Völkerbund nicht oder nur in geringem Maße bearbeiten konnte.
Beschränkung der Reichweite und Effektivität des Völkerbunds
Der Völkerbund regelte zentrale Probleme nicht, die als kausale Mitverursacher des Erster WeltkriegErsten Weltkriegs betrachtet werden müssen, oder verschärfte sie sogar.
Der Wettbewerb um kolonialen Besitz, den Großbritannien mit großem Abstand anführte, war auch nach Beendigung des Ersten WeltkriegErster Weltkriegs nicht beendet. Kolonialismus war nicht geächtet.
Mit den globalen Aufsteigern Japan, USA und dem Deutschen Reich blieb der britische Hegemonialanspruch umkämpftUmkämpfter Hegemonialanspruch Großbritanniens. Japan und die USA stellten die britische Dominanz vor allem in Ostasien in Frage. Aber auch der deutsche Weltmachtanspruch war ungebrochen und wurde lediglich auf sein kontinentales Umfeld umgelenkt. Dies führte nach 1933 zur deutschen Expansion nach Osteuropa.
Mit der Herausforderung der britischen Dominanz war verbunden, dass der Flottenrüstungswettlauf unvermindert fortgesetzt wurde. Er ging vor allem von Ostasien aus, beeinflusste aber über die Präsenz Großbritanniens und Frankreichs in Asien und Europa auch den europäischen Flottenrüstungswettlauf.
Verträge als Revisionsorgan internationalen Friedens?
Verträge besiegelten nicht nur die Nachkriegsordnung. Sie zeugen vor allem von der Idee eines zwischenstaatlichen Gleichgewichts- und Sicherheitsprinzips sowie von den bestehenden Bestrebungen der Staatengemeinschaft, ein institutionalisiertes Revisionsorgan internationalen Friedens zu etablieren. Wie schon der Wiener Kongress sollten die Versailler VerträgeVersailler Verträge als Instrument für die internationale Politik dienen. Dennoch konnten die Versailler VerträgeVersailler Verträge die ihnen zugrunde liegenden Ziele der Streitbeilegung und der Abrüstung nur unzureichend durchsetzen. Die Flottenbegrenzungsverhandlungen scheiterten, Kolonialansprüche der Großmächte und der Wettbewerb um kolonialen Besitz konnten nicht vermindert werden und die Ansprüche der neuen Mächte Deutschland und Japan auf einen Großmachtstatus konnten nicht befriedigt werden.
Die wichtigsten globalen Trendsglobale Trends und Entwicklungen (1919–1939)
Nationalstaatnationalstaatliche Ebenezwischenstaatliche EbeneZeitRaumweltwirtschaftliche Verflechtung und Weltwirtschaftskrisepolitische und ökonomische Folgen der Krise zeigen sich unter anderem in hoher Arbeitslosigkeit, dem Rückgang des Bruttosozialprodukts / industrieller Produktion und nationalstaatlicher Entwicklungsprozesseasymmetrische Wirtschaftsbeziehungen stellen die internationale Staatenwelt in Abhängigkeit zur USA1929USA, Japan, Lateinamerika, Europa (Großbritannien und Deutschland)die Welt zwischen kommunistischer Revolution und AutoritarismusStrukturwandel durch Umwälzungen in den Staatenverfassungen: Machtübernahme durch extrem nationalistische oder kommunistische Bewegungen und autoritäre Regierungendurch internationale Transformationsprozesse entstehen Faschismus und Kommunismus als Gegenspieler zur parlamentarischen Demokratie und generieren eine transnationale Anhängerschaftab 1929, insbesondere zwischen 1917 und 1937Europa, Lateinamerika, JapanRüstungswettlaufin Konkurrenz stehende Nationalstaaten trachten nach regionalem Einfluss und regionaler Vorherrschaft in ihrem jeweiligen territorialen Interessengebiet / Flottenrüstungswettlauf aufgrund ihrer Antizipation einer direkten Sicherheitsbedrohung durch anderezwischenstaatliche Abrüstungsverhandlungen haben nicht den erwünschten Erfolgab 1920Europa, AsienDie wichtigsten globalen Trendsglobale Trends und Entwicklungen 1919–1939
Weltwirtschaftliche Verflechtung und WeltwirtschaftskriseWeltwirtschaftskrise
Zu Beginn der Zwischenkriegszeit erlebten die meisten Staaten einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Dieser hatte im Jahr 1929 ein jähes Ende, als die New Yorker Börse zusammenbrach. Die nachfolgende Rezession und Depression in den USA stellte alle vorherigen Wirtschaftskrisen in den Schatten und hatte aufgrund der asymmetrischen Wirtschaftsbeziehungen, die die Wirtschaftsentwicklung vieler Staaten an diejenige der USA koppelte, starke negative Effekte auf viele andere Staaten. Innerhalb von vier Jahren schrumpften das Bruttosozialprodukt, private Einkommen und der Außenhandel der USA auf die Hälfte zusammen. Die Investitionen gingen um 90 Prozent zurück. Die Agrarpreise fielen um 60 Prozent. Ein Viertel der arbeitsfähigen Bevölkerung in den USA verlor ihre Arbeit. Noch härter traf es jedoch eine Reihe von Staaten, die mit den USA auf das Engste verflochten waren:
JapansAuswirkungen auf Japan Exporte gingen in der Zwischenkriegszeit überwiegend in die USA. Hier hatte die Krise einschneidende politische Folgen.
In Lateinamerika, wo die USA Großbritannien als größten Handelspartner abgelöst hatten, wurde der Entwicklungs- und Modernisierungsprozess jäh beendet.
In Europa waren Großbritannien und Deutschland am härtesten betroffen. In Großbritannien erreichte die Arbeitslosigkeit 1932 einen Höchststand: ein Fünftel der Erwerbstätigen war arbeitslos. In Deutschland betrug die Arbeitslosenquote sogar ein Drittel der Erwerbstätigen. Die industrielle Produktion sank um 40 Prozent.
Die Welt zwischen kommunistischer Revolution und AutoritarismusAutoritarismus
Die weltwirtschaftliche Krise wurde begleitet durch die Auswirkungen der Russischen RevolutionRussische Revolution von 1917Effekte der Russischen Revolution 1917, die in vielen Staaten Resonanz fand. Sie führte mit der Entstehung kommunistischer Parteien zu einer Polarisierung der Parteienlandschaft vor allem in solchen Staaten, die eine starke landbesitzende Oligarchie hatten. Dazu gehörten beispielsweise auch Teile des Deutschen Reiches.
Unmittelbarer Auslöser der Revolution in Russland war das Versagen der zaristischen Regierung bei der Versorgung ihrer Soldaten während des Ersten WeltkriegErster Weltkriegs. Die längerfristigen Ursachen lagen aber in der Unfähigkeit der russischen Monarchie, eine Modernisierung und Industrialisierung der Gesellschaft zu befördern, wie sie in vielen anderen Staaten stattfanden. Die Oktoberrevolution 1917 führte unmittelbar in einen Bürgerkrieg (1918–1922) zwischen Bolschewisten, zaristischen und verschiedenen anderen Gruppierungen. Im Bürgerkrieg ging es auch um die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Russlands. Viele Territorien nutzten die Gelegenheit, sich für unabhängig zu erklären, wie der Kaukasus, Finnland, Estland, die Ukraine, Georgien, Weißrussland, Polen, Lettland und Litauen. Russland gelang es zunächst 1918 durch die Gründung der Russischen Sozialistischen Föderativen Republik und 1922 durch die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) einen Teil dieser Territorien in föderativen Strukturen wieder anzubinden. Unabhängig blieben jedoch Finnland und die drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.
Beeinflusst durch die kommunistische Revolution und ab 1929 durch die Weltwirtschaftskrise vollzog sich zwischen 1917 und 1937 eine weitere umfassende Umwälzung in den Staatenverfassungen. In diesen zwei Dekaden befand sich die liberale Demokratie weltweit auf dem Rückzug. Der demokratische RückzugInnerstaatlicher Strukturwandel: Autokratische Transitionen in Lateinamerika und Europa betraf vor allem Lateinamerika und Europa. Auch hier können Daten das Ausmaß dieses Transformationsprozesses verdeutlichen. Zu Beginn der Zwischenkriegsperiode hatten fast alle europäischen Staaten demokratische Reformen eingeführt. An ihrem Ende waren mehr als die Hälfte von ihnen unter autoritärer Kontrolle (Skanning 2011).
Studien zum Prozess des demokratischen Rückzugs zeigen, dass die Staatengruppe, die in den Autoritarismus verfiel, einige Gemeinsamkeiten aufweistBegünstigende Faktoren für Autoritarismus:
Betroffen waren vor allem junge Demokratien, die die Weltwirtschaftskrise besonders getroffen hatte.
Staaten, die eine ausgeprägte landbesitzende Oligarchie hatten und in denen die Kirche relativ unabhängig vom Staat agierte, hatten eine größere Wahrscheinlichkeit, in Autoritarismus zu verfallen als Demokratien, die bereits länger etabliert waren und in denen Landbesitz gleichmäßiger verteilt war (Skanning 2011).
Als Ergebnis dieser autoritären Wellen war ein Großteil der existierenden Staaten in den 1930er Jahren autoritär regiert.
In vielen europäischen Staaten, aber auch in Japan, entwickelten sich faschistische bzw. extrem nationalistische Bewegungen. Fast alle osteuropäischen Staaten schlugen in Diktaturen um: Den Anfang machte 1920 Ungarn, danach folgten 14 weitere Regierungswechsel, von denen 12 Staaten betroffen waren (Portugal und Spanien erlebten in dieser Zeit je zwei Regierungswechsel). In Spanien führte dies 1936 zu einem offenen Bürgerkrieg, der 1939 mit der Machtübernahme General Francisco Francos endete. In Rumänien verhinderte der König 1938 durch Einsetzung einer Königsdiktatur die Machtübernahme der „Eisernen Garde“, die sich an die NSDAP und die Nationale Faschistische Partei Italiens anlehnte (vgl. Tabelle 1.8 und Rudolf/Oswalt 2010: 170–171). In Zentralamerika kam es zu einer ähnlichen Autoritarismuswelle. Hier kam es in kurzem Abstand zwischen 1930 und 1936 zur Errichtung von Militärdiktaturen in der Dominikanischen Republik, Guatemala, El Salvador, Honduras, Kuba und Nicaragua.
JahrBetroffene Staaten1920Ungarn19211922Italien1923Spanien192419251926Portugal, Polen192719281929Jugoslawien1930Dominikanische Republik, Guatemala19311932El Salvador, Honduras1933Deutschland, Österreich, Portugal, Kuba1934Lettland, Estland, Bulgarien19351936Griechenland, Spanien, Nicaragua19371938RumänienGlobale Autoritarismuswelle 1920–1938
Das Ergebnis dieser Transformation war, dass Faschismus und Kommunismus als Ideologien zu mächtigen Gegenspielern von Liberalismus und dem Modell der parlamentarischen Demokratie aufstiegenFaschismus und Kommunismus als Gegenspieler zur parlamentarischen Demokratie. Sie entwickelten sich in den internationalen Beziehungen zu einer starken Einflussgröße und schlossen sich wechselseitig aus. Der Kommunismus propagierte die Solidarität zwischen einer internationalen Arbeiterschaft unabhängig von ihrer Nationalität und war damit transnational ausgerichtet. Er richtete sich mit dem Ziel der Umverteilung von Grund und Boden aber auch gegen die landbesitzende Oligarchie. Der Faschismus richtete sich an die Mitglieder einer Nation, die sich an rassischen Merkmalen orientierte. Aber auch er vermochte es, eine transnationale Anhängerschaft zu generieren (Bell 2013: 58).
Liberalismuskonträre realpolitische AnnahmenKommunismusParlamentarismusEinbezug der Öffentlichkeitdas Individuum steht als Wähler im MittelpunktHerrschaftslegitimation durch Volkssouveränitätpolitische und rechtliche Gleichheit der Bürger→antidemokratische Orientierungnicht das Individuum, sondern das Wohl aller steht im MittelpunktBruch mit der demokratischen Ordnung und der Bourgeoisie zum Wohle der unteren Arbeiterschichten←soziale und ökonomische Ungleichheit der BürgerLiberalismus und Kommunismus im Vergleich
Flottenrüstungswettlauf in Asien und Europa
Der Ende des 19. Jahrhunderts begonnene Flottenrüstungswettlauf setzte sich auch nach dem Ende des Ersten WeltkriegErster Weltkriegs fort, trotz der „allgemeinen Abrüstung“, die laut Völkerbund vorgesehen war. Die Ursachen für diesen RüstungswettlaufRüstungswettlauf lagen in den Interaktionen zwischen den globalen Aufsteigernationen Japan, USA und Deutschland auf der einen Seite und Großbritannien auf der anderen Seite. Zwar war Deutschland durch die Versailler Verträge erheblich außenpolitisch eingeschränkt, seine hegemonialen Ambitionen waren aber damit nicht gebrochen.
Der Flottenrüstungswettlauf setzte sich zunächst über Entwicklungen in Asien fort. Das hatte damit dazu tun, dass die Beziehungen der wichtigsten Staaten in dieser Region (Großbritannien, die USA, Japan, Frankreich) durch den Ersten WeltkriegErster Weltkrieg kaum berührt worden waren. Der einzige Effekt des Ersten WeltkriegErster Weltkriegs in dieser Region war, dass laut Versailler VertragVersailler Verträge die deutschen Kolonien Japan übertragen wurden. Somit setzte sich gerade dort der Flottenrüstungswettlauf aus der Vorkriegszeit fort, auch wenn es zum Teil wichtige Vereinbarungen gab, diesen zu beschränken. Über die gemeinsame Präsenz von Großbritannien und Frankreich in Asien bestanden InterdependenzInterdependenzen zwischen den Vereinbarungen zur Flottenstärke in Asien und in Europa. Da die Abrüstungsvereinbarungen in Asien eine Aufrüstung in Europa ermöglichten, scheiterten schließlich die internationalen Abrüstungsverhandlungen.
Zwischen 1914 und 1922 bauten Großbritannien, die USA und Japan massiv ihre Schlachtschiffflotte aus. Frankreich und Italien folgten diesem Trend mit etwas Abstand. Großbritanniens Flotte hatte beispielsweise eine Tonnage von über zwei Millionen. Im Krieg verlor es ein Fünftel (450.000). Zwischen 1914 und 1920 baute es Schlachtschiffe mit einer Gesamttonnage von über einer Million. Die USA besaßen 1914 eine Tonnage von 878.000 und vergrößerten ihre Flotte danach in gleicher Höhe.
Zur Eindämmung des Deutschen Reiches hatte der Versailler VertragVersailler Verträge die deutsche Flotte auf eine Größe von 108.000 Tonnen begrenzt, was etwa ein Zehntel der Tonnage war, über die das Deutsche Reich 1914 verfügte. Im Einklang mit der Charta des Völkerbunds fanden in dessen Rahmen wichtige Abrüstungsverhandlungen in den Kategorien der großen und leichten Schlachtschiffe statt. Die Washingtoner Konferenz von 1921/22 beispielsweise verabschiedete bedeutende Regelungen, wie einen Nichtangriffspakt zwischen den USA, Großbritannien, Japan und Frankreich, der eine Multilateralisierung des existierenden Bündnisses zwischen Großbritannien und Japan darstellte. Auch kam es zu einer Einigung auf Obergrenzen und Paritäten beim Schlachtschiffbau, die die Sorge der USA vor einem japanischen Expansionismus dämpftenAbrüstung bei großen Schlachtschiffen. Und die offizielle Anerkennung des Prinzips der „Offenen Tür“ sicherte China sowohl territoriale Integrität und Souveränität als auch die Verfolgung seiner Wirtschaftsinteressen. Aber die Abrüstungsverhandlungen hatten mehrere Schwächen, die letztlich zur weiteren Aufrüstung führten.
Erstens berücksichtigten die Verhandlungen in erster Linie das Kräfteverhältnis in Ostasien und nicht in Europa. Das lag daran, dass die USA als führende Kraft hinter Abrüstungsgesprächen ein stärkeres Interesse daran hatten, die Flottenrüstung dort zu begrenzen: Als pazifische Macht waren sie in Ostasien eher betroffen als in Europa. Die beiden Hauptziele ihrer Anstrengungen waren Großbritannien und Japan, also ihre beiden Hauptkontrahenten in Ostasien. Die Regelung dort hatte aber notwendigerweise Konsequenzen für die Flottenrüstung in Europa, da Frankreich und Großbritannien sowohl europäische als auch asiatische Mächte waren.
Dieser Umstand wirkte sich insofern negativ auf Europa aus, da die Abrüstungskonferenzen im Endergebnis die Flottenrüstung nicht effektiv beschränkten, sondern sie nur verlagerten, nämlich von der Kategorie der Schlachtschiffe über 10.000 Tonnen hin zur Kategorie der leichten Schlachtschiffe unter 10.000 TonnenAufrüstung bei leichten Schlachtschiffen. Und genau in dieser Gewichtsklasse der Schlachtschiffe ging der Flottenrüstungswettlauf unvermindert weiter. Aber auch die Aufrüstung in der Kategorie der schweren Schlachtschiffe war nicht gestoppt. Treibende Kräfte waren:
Großbritannien, das Abrüstungskonferenzen forcierte, um seinen eigenen Weltmachtstatus abzusichern und andere Staaten daran zu hindern, Parität zu erlangen.




