Von der Weisheit und vom Brauchtum unserer bäuerlichen Vorfahren

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Am 2. April 1935 schloss das Bürgermeisteramt Niederkirchen mit dem Landwirt Reinhard Koch einen „Zuchtstierhaltungsvertrag“ (Faselhaltungsvertrag; Fasel = junges Zuchttier) ab. Unterschrieben wurde der Vertrag von dem legendären Bürgermeister König in Niederkirchen, dem Tierhalter Reinhard Koch und den Mitgliedern des Gemeinderates. Der Vertrag wurde vom Bezirksamt Kusel staatsaufsichtlich genehmigt: „Der Landwirt Reinhard Koch in Hoof beschafft und hält auf eigene Kosten zwei Zuchtbullen für die Gemeinde Hoof.“
So wurde unter anderem genau vorgeschrieben: „Der Bulle muss in einem hellen, gut gelüftetem, geräumigen, reinlichen Stall aufgestellt, sauber gehalten und seiner Zweckbestimmung als Zuchttier entsprechend in der Hauptsache mit gutem Heu und Hafer unter Beigabe von Salz (ein Esslöffel voll auf drei Mahlzeiten) kräftig gefüttert werden. Mastige, aufschwemmende und sonst ungeeignete Futtermittel (Schlempe, Treber, Kartoffeln u.dgl.) dürfen dem Bullen nicht verabreicht werden; ausschließliche Grünfütterung ist unstatthaft.“ In Paragraf 3 des Vertrages heißt es: „Der Tierhalter hat die Einrichtungen zu treffen, die für die Vornahme des Deckgeschäftes notwendig sind. Insbesondere ist ein geeigneter Sprungplatz (mit Sprungstand) bereitzustellen. Auch ist Sorge zu tragen, dass bei dem Sprunggeschäft eine Gefährdung des Wärters und der Zuchttiere sowie eine Verletzung der Sittlichkeit vermieden wird.“ Eine übermäßige Verwendung des Zuchttieres zum Deckgeschäft war verboten. In der Regel sollte es an einem Tage nicht öfter als zweimal zum Sprung zugelassen werden. Bei jeder Bedeckung durfte nur ein Sprung stattfinden; die sofortige Wiederholung des Sprunges, der sogenannte Nachsprung, wurde nicht zugelassen. Oder es heißt weiter: „Bei mehrmaliger Benutzung des Zuchttieres van einem Tage ist nach jedem Sprung eine mindestens zweistündige Pause einzuschalten. Zum Belegen sichtbar kranker, auffällig hustender oder mit Scheidenausfluss behafteter Tiere darf das Zuchttier nicht verwendet werden, ebenso zum Belegen von Tieren, die nicht 15 Monate alt sind. Der Tierhalter braucht das Zuchttier in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März nur früh von 7 ½ Uhr bis 9 Uhr, mittags von 12 bis 1 Uhr und abends von 4 bis 6 Uhr; in der Zeit vom 1. April bis 30. September nur früh von 5 bis 7 Uhr, mittags von 12 bis 1 Uhr und abends von 7 bis 9 Uhr zum Sprung vorzuführen und darf außerhalb dieser Stunden das Belegen versagen. An Sonn- und Feiertagen kann er die Vorführung des Zuchttieres zum Sprung außer in den erwähnten Morgen-und Abendstunden ablehnen.“
„Durch Weidegang, mäßige Verwendung im Zuge bei Bullen, Aufenthalt in einem Tummelplatz oder durch Führ en soll das Zuchttier womöglich täglich Gelegenheit erhalten, sich mindestens eine Stunde im Freien zu bewegen. Dagegen darf das Zuchttier ohne ausdrückliche Genehmigung des Gemeinderates mit weiblichen Tieren nicht gemeinsam geweidet oder auf Tummelplätze gebracht werden. Der Bullenhalter ist verpflichtet, jede Kuh vor dem Deckakte auf das Vorhandensein von ansteckendem Scheidenkatarrh zu untersuchen und jede kranke oder krankheitsverdächtige Kuh bis zu ihrer Heilung vom Deckakte auszuschließen.“
Der Tierhalter wurde aber auch verpflichtet, das Zuchttier an den Körort zu bringen und es auf Verlangen des Gemeinderates bei Tierschauen oder ähnlichen Veranstaltungen auszustellen. (Kören = küren,; männliche Haustiere zur Zucht auswählen).
Ferner war der Tierhalter verpflichtet, den Mitgliedern des Gemeinderates und des Körausschusses jederzeit die Prüfung der Haltung und der Verwendung des Zuchttieres zu gestatten, das Deckverzeichnis vorzulegen und alle erforderlichen Aufschlüsse zu geben.
Die Gemeinde Hoof gewährte dem Bullentierhalter Reinhard Koch für die Erfüllung seiner Verpflichtungen folgende Vergütungen: 1.) Eine jährliche Barentschädigung von 800 Reichsmark; 2.) Den Nutzgenuss folgender Grundstücke auf der Gemarkung Hoof: Wiese an der Hirtenwiese, Wiese und Acker zwischen den Gärten und 3.) Endlich 30 Zentner Hafer pro Jahr. Vorstehende Naturalleistungen entsprechen einem normalen jährlichen Anschlagswerte von 700 Reichsmark.“
In dem Vertrag wurde ausdrücklich betont, dass der Zuchttierhalter keine Sprunggelder erheben durfte. Die Zuchtstiere wurden auf Gemeindekosten bei der Versicherungskammer, Abteilung Tierversicherung, in München versichert.
Der Hahn, der Ritter im Dorf
Die Hähne waren eine Zierde auf dem Bauernhof. Mit stolzem, gemessenem Schritt stolzierten sie durch die Hühnerschar. Sie hatten meist dieselbe Farbe. Sie hatten einen leicht gebogenen, hellfarbigen Schnabel und über demselben auf dem Kopf einen purpurroten, kronenartigen Kamm, welcher mit Würde getragen wurde. Der etwas gebogene Hals war bekleidet mit einer bronzefarbenen, gemischt mit hochroten Federn geschichteten Pelerine, hängend bis über die Brust. Der übrige Teil des Körpers bestand aus einem Behang aus bronzefarbigen Federn. Nicht minder zierte den Hahn der hoch geschwungene, mit tiefblau glänzenden Federn geschmückte Schweif.
Der Hahn wurde als Symbol bei manchen Feierlichkeiten benutzt. Auch bei Haus- und Scheunenrichtfesten durfte der Hahn auf der Spitze des Kranzes, der beim Umzug im Dorf von zwei Jungfrauen zum Takt der Musik getragen wurde, nicht fehlen. Er war aus Pappe geschnitten und mit Goldschaum bedeckt.
Die Hähne waren aber auch die Ritter im Dorf. Sie blieben nicht in ihrem Heim, sondern passierten andere Höfe und befehdeten stets einander. Ergötzlich war solch ein Duell anzusehen, wenn man es nicht vorzog, sie auseinander zu scheuchen. Wenn die beiden kampfbereiten Hähne sich forderten, gingen beide etwa 15 Schritte rückwärts auseinander. Auf ein beiderseitiges Zeichen, indem sie sich aufbauschten, flogen sie gegeneinander. Das Ziel war ein Teil des Kammes. Beim ersten und zweiten Anflug wurde er gewöhnlich verfehlt, indem sie gegeneinander abpurzelten. Die Hähne, je der seinen Platz wieder einnehmend, wiederholten den Anflug solange, bis einer, der einen schmerzlichen blutenden Hieb erhalten hatte, um die Ecke lief. Der Gewinner flog auf den höchsten Gegenstand, der in der Nähe war, und verkündigte seinen Sieg durch kräftiges Schreien.
Der Hahn war auch ein willkommener Gast im Hause, da er morgens den nahenden Tag durch sein lautes Krähen ankündigte. Die Hähne krähten morgens pünktlich um drei Uhr. Dann jede Stunde, so pünktlich und zuverlässig, dass man annehmen sollte, vor Jahrtausenden sei die Tageszeit danach eingeteilt worden. Dem Großknecht auf dem Hofe kam das Krähen morgens sehr zustatten, da derselbe derzeit der erste auf den Beinen war im Haus. Er hatte für Licht und Feuer zu sorgen, und er musste das Futter für die Pferde auf der Handlade, dem Zappelbock, schneiden. Dann oblag ihm noch das Wecken des übrigen Gesindes.
Überhaupt war das damalige Hühnervolk sehr rührig. Die Hühner flogen mehr, als sie gingen. Wurden sie ausnahmsweise mal gefüttert, so kamen sie auf den Zuruf nicht angelaufen, sondern über Zäune und Hecken angeflogen. Auch die Hühner untereinander stritten sich oft. Sie bauschten sich auf und flogen kerzengerade voreinander hoch. Augen in Auge tobten sie durch Schnabelhiebe ihren Sinn aus, bis sie sich blutig verließen.
Als der „Grombierekewwer“ noch von Schulklassen auf den Kartoffelkäfern abgesammelt wurde.
Der 9. Juni 1938 war ein denkwürdiger Tag in Hoof im Ostertal. Da erscheint die erste Fundmeldung über den Kartoffelkäfer auf der Gemarkung Hoof. Es heißt in der Schulchronik in Hoof: „An dem außerordentlich bekannten Kartoffelkäfersuchtag beteiligte sich auch unsere Schule. Die Suchzeit war auf den Vormittag festgesetzt und dauerte von 7 bis 9 Uhr. Die ausgefallenen Stunden wurden am gleichen Tage nachmittags nachgeholt. Drei Schüler fanden den Käfer, der staunend betrachtet wurde.“
Doch schon am 19. Juni 1934 erschien in der Hoofer Schulchronik zum erstenmal eine Eintragung über eine Kartoffelkäfersuche: „81 Schüler der Jahrgänge vier bis sieben unter Schulamtsbewerber Gilcher suchten Kartoffelfelder ab. Ergebnis: Keine Funde!“ Ein Jahr später, am 18. September 1935, erscheint eine Notiz im Schultagebuch: „Auf die Gefahr des Kartoffelkäfers hingewiesen!“ Im Juni und Juli 1936 fanden Feldbegehungen mit Absuchen der Kartoffelfelder statt, doch wurden damals noch keine Käfer gefunden.
Bei allen Einbrüchen des Käfers in Mitteleuropa wurde er erfolgreich bekämpft. Befallene Kartoffelfelder wurden mit Petroleum übergossen und alle Pflanzen restlos verbrannt. Doch 1922 fasste der Schädling endgültig Fuß auf dem europäischen Festland. Er trat bei Bordeaux in Westfrankreich bereits in einem Ausmaß auf, das seine restlose Vernichtung praktisch unmöglich machte. Von da an eroberte der Kartoffelkäfer in 15 Jahren ganz Frankreich. Um ein Übergreifen auf Deutschland zu verhindern, setzte man 1935 an der deutschen Westgrenze den Kartoffelüberwachungs- und – abwehrdienst ein. In zwölf von deutschen Gemeinden befiel er in jenem Jahr 18 Kartoffeläcker.
Seinen Erfolgszug hat der Kartoffelkäfer seiner Signalfarbe und einem übelriechenden Sekret, das er bei Gefahr ausscheidet, zu verdanken. Zudem hatte sich die heimische Vogelwelt noch nicht auf den Fremdling eingestellt. Ich erinnere mich, wie ich als kleiner Junge in den Jahren kurz nach dem Krieg mit unserer Schulklasse „Grombierefelder“ absuchte, um damit dem gehassten Schädling den Garaus zu machen. „Grombiere“ kommt von „Grundbirnen“, wie die Kartoffel nach ihrem ersten Anbau im Jahre 1650 in Deutschland noch genannt wurde. Und der Kartoffelkäfer war dann später eben der „Grombierekewwer“.
Wir Schüler gingen in Reih und Glied nebeneinander die Furchen des Kartoffelackers ab, schauten genau auf und unter die Blätter, um den gefräßigen Schädling zu finden. Jeder von uns hatte eine kleine Dose in der Hand, worin die Käfer und ihre Larven gesammelt wurden. Waren wir am Ende des Feldes angelangt, dann machte unser Lehrer ein Feuer, übergoss es mit Öl, und die Käfer wurden verbrannt.
Ich weiß auch noch, welche Mär die Nazi-Propaganda in den Kriegsjahren verbreitete. Demnach hätten die Amis aus ihren Flugzeugen die Käfer auf die Kartoffeläcker abgeworfen. Das war natürlich nicht war. Ganz schlimm war es dann, als in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts das erste chemische Schädlingsbekämpfungsmittel auf den Markt kam. Es war ein hochgiftiges weißes Puder, das wir auch in den Garten auf die Kartoffelbeete streuten. Aber wir wussten das ja noch nicht. Wenn wir dann im Herbst die Kartoffeln aßen, schmeckten sie ganz unangenehm nach dem Pudergift.
Übrigens erscheint in einer Notiz in der Pfarrchronik in Niederkirchen im Ostertal, dass die „Grundbirnen“ erst 1731 bei uns hier angebaut wurden.
Von Bauerntrachten im Dorf
Der Bauer im Ostertal trug ehemals im Sommer einen blauen Leinenkittel. Dieser war selbst gesponnen, gewebt, gefärbt und genäht. Als Kopfbedeckung diente eine Zipfelmütze. Im Winter trug der Bauer ein kurzes Wams aus Wollstoff. Die Mütze („Kapp“) war ebenfalls aus Wollstoff, schön gewattet und mit einem Glanzlederschirm versehen. Solche Mützen aus schönem blauem Wollstoff wurden selbst am Hochzeitstag getragen. Das Hemd war aus Leinen gewebt. Es trug angenähte „Vatermörder“. Als Halsbinde diente ein großes, seidenes Tuch, das um die Vatermörder herumgeschlungen und mit einem Knoten befestigt war.
Die Hosen (Latzhosen) waren ganz früher bis zum Knie reichend, später lang. Sie wurden durch einen Gürtel festgehalten, später dann durch Hosenträger, die den Spottnamen „Galljer“ (Galgen) bekamen. Bei Hochzeiten und anderen feierlichen Anlässen trug der Hausvater einen langen, schwarzen Rock. Auch Holzschuhe wurden vielfach im Winter getragen. Die Frauen trugen ein ärmelloses Leibchen, das unten mit einem Wulst versehen war, worüber die langen, faltigen Röcke befestigt waren. Über das Leibchen kam eine dunkle Jacke. Des Sonntags bediente man sich eines größeren, farbigen Halstuches, das als Dreieck den Rücken bedeckte.
Unsere Großmütter vergaßen im Winter gewiss nicht die dicken, gesteppten Wattröcke, während im Sommer ein dünner Unterrock genügte. Der Oberrock war gewöhnlich auch dünn und mit Blümchen bedruckt. An Festtagen war das Tragen einer sogenannten „Doppelschal“, eines großen schwarzen Halstuchs, das, doppelt übereinandergelegt, mit der Spitze den Boden fast berührte und den ganzen Rücken bedeckte. Zur Vervollständigung der Tracht durfte im Sommer die weiße und im Winter die schwarze Haube nicht fehlen.
Das alte Bauernhaus
Die alten Bauernhäuser waren zweistöckige Einhäuser, also Bauten, bei denen sich Wohnung, Stall und Scheune, unter einem Dach befanden. Sie kehrten der Dorfstraße die Längsseite zu, waren vom Sockel bis zum Dach aus Bruchsteinen gebaut und zum Schutze gegen Verwitterung mit Mörtel verputzt. Vereinzelt sah man auch, dass die Wetterseite außerdem noch mit Teer gestrichen oder mit Blech oder Brettern geschützt war. Gedeckt waren die Häuser zumeist mit Biberschwänzen. Der Torbogen der Scheune war gewöhnlich halbkreisförmig. Die Einfassungssteine der Türen und Fenster waren einfach und doch schön. Besonderen Schmuck wies in der Regel nur der Türsturz auf. Er zeigte die Anfangsbuchstaben der Namen des Hauserbauers und seiner Ehefrau, ferner das Erbauungsjahr und manchmal auch einen stilisierten Baum oder eine Blume.
Das Haus machte wirklich einen gediegenen Eindruck, wenn die Einfassungsmauern von Türen, Fenstern und Scheune geweißt oder farbig gestrichen waren. Belebt und gegliedert wurde der lange bau oft durch einen am Hause sich emporrankenden Rebstock. Geranien- und Fuchsienstöcke zierten im Sommer die Fenster; ein mächtiger Hofbaum, eine Linde oder ein Walnussbaum, beschattete das Haus. Unter dem Baum war der Amboss, auf dem im Sommer über zu den Erntezeiten die Sensen gedengelt wurden. Weniger schön war der Misthaufen vor dem Haus. Toiletten im Innern des Gebäudes gab es noch nicht, da war auf dem Hof ein sogenannter „Plumpsklo“ eingerichtet, in dem Zeitungspapier zum Abputzen des Hinterns immer bereitlag. Im Winter bei strenger Kälte war es nicht leicht sein „Tagewerk“ hier zu verrichten. Neben der Dungstätte war Platz für den Wagen, daneben stand der Pflug. Dazwischen tummelten sich die Hühner und Gänse und bevölkerten den Hof. Hinter dem Hause war der Bauerngatten, der vor allem der anheimelnde Ort der Bäuerin war. Auch neben dem Garten stand oft ein Walnussbaum, unter dem eine Ruhebank war: eine gemütliche Stätte der Erholung an lauen Sommerabenden. Oft grenzte eine einfache Laube den Garten ab.
Überall gleich war auch die innere Einteilung des Hauses. Die Entwicklung haben wir und wohl so zu denken, dass die ersten sesshaft gewordenen Bewohner unserer Heimat nur eine Hütte mit einem fensterlosen Raum und einem offenen Rauchfang bauten. Zum Aufbewahren der Vorräte bedurften sie eines Kellers und eines Speichers. Nach der Zähmung von Tieren wurde ein Stall angegliedert. Zum Unterbringen der Wintervorräte für diese Tiere wurde der Anbau einer Scheune an den Stall erforderlich. Die zunehmende Kultur verlangte mehrere Wohnräume. So entstanden dann neben der Küche Stube und Kammern.
Die Küche war der Mittelpunkt des Bauernhauses unserer Vorfahren. In ihr flackerte früher unter dem großen Rauchschornstein ein offenes Herdfeuer.
Hausbau und Richtfest
Im Dorf wurde früher ein Haus von allen gemeinsam und unentgeltlich gebaut, selbst die Kinder halfen und reichten Ziegel zu und bekamen als Dank eine Hausbrezel. Ein Haus gehörte Generationen lang derselben Familie, und deshalb tat der Hausherr den ersten Spatenstich beim Bau, schlug den ersten Pfahl ein, legte den Grundstein, oft einen Bruchstein, den er selbst herbeigeschleppt hatte und schlug im First den ersten Nagel ein.
Eine kleine Messe war in manchen katholischen Gegenden der Beginn der Arbeit, auf jeden Fall knieten die Hausleute auf dem untersten Balken und baten um Segen beim Bau und für das Leben in diesem Haus.
Das Richtfest war ein Dank für alle, die beim Bau geholfen hatten. Im Dorf wurden früher von den Nachbarn Geschenkkörbe zum Richtfest ins Haus geschickt ; wer genug Geld hatte, lud selber alle ein.
Der Bauherr wurde acht Tage vor dem Richtfest von den Kindern im Dorf gefragt, ob er feiern wolle, dann machten sie ihm das Krönchen.
Das Richtfest wurde gefeiert, sobald das Dachgebälk aufgerichtet war. Auf die höchste Spitze des Hauses setzten die Zimmerleute dann ein bunt geschmücktes Tannenbäumchen oder brachten den Richtkranz an. Das erinnerte an den Maien, den grünen Birkenzweig, der dem Haus mit seiner Fruchtbarkeit und Lebenskraft Segen bringen sollte.
Das Richtkrönchen war oft geschmückt mit Bändern, seidenen Tüchern, Schnupftüchern, Pfeifen, Brezeln, Münzen oder Blumen. Manchmal hingen auch noch ein Glas und eine Flasche Wein am Richtbaum, und wenn der Zimmermann auf das Dach stieg und seinen Segensspruch gesagt hatte, trank er e in Glas Wein auf das Wohl des künftigen Hausbesitzers und seiner Familie. Dabei gab es allerhand Aberglauben: In Schlesien musste der Zimmermann den Wein in drei Zügen austrinken und danach musste er das Glas auf den Erdboden werfen, weil man einen Gegenstand, den man für eine Weihe benutzt hatte, im Alltagsleben nicht mehr benutzen sollte. Deshalb brachte es Glück, wenn das Glas zersprang.
Wenn der Richtkranz reich behängt war, so warf der Zimmermann das Gebäck oder die Brezeln für die Kinder hinunter, pflückte Tücher und Münzen ab und brachte sie mit hinunter, wo sie denen, die beim Bauen geholfen hatten, verteilt wurden: wenn ein Bursche einem Mädchen eins von den Seidentüchern geschenkt hatte und es dieses sich gleich umband, so war das ein Zeichen dafür, dass es den ganzen Abend lang seine Tanzpartnerin sein wollte.
Wenn Kinder den Richtkranz geschmückt hatten, so liefen sie mit den Sachen herum und versuchten, sie gegen Geld oder Essgeschenke einzutauschen.
Das Essen beim Richtfest war früher so ausgiebig, wie man es sich leisten konnte. Manche luden schon zum Frühstück mit Weißbrot und Butter ein, mittags gab es Fleisch und Bohnen, als Nachtisch Eierstich, Kaffee und Kuchen, dazwischen immer Schnaps und Brezeln für die Kinder. Es wurden auch gerne Erbsensuppen und deftige Eintöpfe serviert.
Das Fest am Abend eröffnete der Zimmermann; er tanzte mit der Kranzjungfrau, dann gab es ein Abendessen, Tanz und Schnaps.
Am ersten Sonntag nach dem Einzug wurden Verwandte und Nachbarn zum Kaffee eingeladen.
Der Einzug fand meistens in einem festlichen Rahmen statt. Freunde oder Nachbarn umkränzten die Tür, ein Nussbaum wurde vorm Haus gepflanzt, weil er vor dem Blitzschlag schützen sollte. Im Garten wurde ein Apfelbaum gepflanzt, am Hausgiebel ein Holunderstrauch, die lebendige Hausapotheke unserer Vorfahren.
Freunde oder Nachbarn backten ein Brot und trugen es mit Salz über die Schwelle, was Segen für das Haus bedeutete und vor Hunger schützte.
Beim Überreichen des Richtkranzes wurde immer ein Segens- oder ein Heischegedicht gesagt, und wenn der Zimmermann oder seine Kameraden geschickt im Reimen waren, so grüßte er die versammelte Gesellschaft der Handwerker, Nachbarn und Freunde mit einem schönen Gedicht.
Der Einzug in das neue Haus und die damit verbundenen Bräuche
Sehr tief verwurzelt ist im Volksglauben die Vorstellung, dass den, der als erster ein neu errichtetes Gebäude betritt, ein Unglück treffen wird. Merkwürdig dabei ist, dass das Haus nur dieses einzige Mal dämonische Züge an den Tag legt und erst, wenn es völlig fertiggestellt ist. Dieser Fluch betrifft somit in keiner Weise die Handwerker, die unablässig am Haus beschäftigt waren. Sie können ihre Arbeit in aller Ruhe ausführen; der Fluch, so glaubt man, kann nur die neuen Bewohner treffen. Das fertiggestellte Haus muss also feierlich eingeweiht werden, so wie der Grundstein zu Baubeginn geweiht werden musste. Nun, da das Haus fertiggestellt und von außen an verschiedenen Punkten durch Zeichen und Gegenstände geschützt ist, muss man, so scheint es, eine Art Blutzoll entrichten, um es auch von innen benutzen zu können. Anlässlich des Einzugs werden nun eine ganze Reihe von Riten notwendig, die, ähnlich wie bei Baubeginn, mit einem Opfer eingeleitet werden. Das der Teufel sich der Seele des Wesens bemächtigt, das als erstes ein neues Haus betritt, musste man ihm ein Opfer darbringen, um die zukünftigen Bewohner des Gebäudes zu schützen. Man ließ deshalb eine Katze ins Haus hin einlaufen und schloss sie darin ein, bis sie verhungert war und damit den Fluch auf sich gezogen hatte. War das Haus so durch den Opfertod geweiht, konnte man unbesorgt einziehen. Mit diesem lange Zeit üblichen Brauch verbinden sich Sagen vom geprellten Teufel, der sich mit diesem Tier – das konnte auch ein Hund oder ein Hase sein – begnügen musste, während er doch auf ein menschliches Wesen gelauert hatte. Aber häufig reichte es keineswegs aus, dass das Tier ins Gebäude hineinlief. Fast immer war ein Blutopfer erforderlich. Für gewöhnlich musste ein Hahn, eine schwarze Henne oder eine Ente diesen Tribut darbringen. Man hackte ihnen auf der Hausschwelle den Kopf ab und besprengte mit ihrem Blut die Mauern oder den Boden rund um das Gebäude. Das so geopferte Tier wurde meistens verzehrt. Es bestand auch der Brauch, dass ein schwarzes Huhn, bevor man es schlachtete, mit zusammengebundenen Beinen und Flügeln über das Hausdach zu werfen. Offensichtlich wollte man den Dämon vom Haus entfernen, indem man das Opfertier oder einen Teil davon außerhalb des Hauses fortwarf. In manchen Fällen konnte man sich das Tieropfer sparen, indem man ein bebrütetes Ei zerschlug.
Für gewöhnlich schlachtete man Hahn, Huhn oder Ente auf der Hausschwelle, doch konnte man diese Opferung auch auf der Steinplatte vor dem Feuer vollziehen. Der Herd als Symbol des Familienlebens wurde durch dieses Blut gegen jeden Angriff des Bösen immunisiert. In den Gegenden, in denen die Reinigung des Herdes durch das Blut nicht üblich war, begnügte man sich damit, ein paar Tropfen Weihwasser darüberzusprengen, bevor man das erste Feuer darin entzündete. Aber im allgemeinen besprengt man das ganze Haus sowohl von innen wie außen herum mit Weihwasser, um alle dämonischen Kräfte daraus zu vertreiben. Dieser Brauch muss wiederholt werden, falls das Haus aus irgendeinem Grund längere Zeit hindurch unbewohnt war, falls sich ein Unglück darin ereignet hat und vor allem natürlich, falls man glaubt, dass es darin spukt. Das ganze 19. Jahrhundert hindurch und noch weit bis ins 20. Jahrhundert hinein wird das Weihwasser erst in zweiter Linie, nach den anderen reinigenden Elementen, eingesetzt.
Auf jeden Fall fanden die Riten zur Hauseinweihung ihren Abschluss in einem Festmahl, zu dem sich die Familie und ihre Freunde zusammenfanden. Das Opfertier wurde häufig bei dieser Mahlzeit verzehrt. Der Festschmaus, den man zur Feier der ersten Aufhängung des Kesselhakens ansetzt, ist ein Symbol für die offizielle Inbesitznahme der Räumlichkeiten durch die neuen Bewohner. Der Kesselhaken ist somit Symbol für die endgültige Übernahme des Hauses. Sein geweihter Charakter wird noch deutlicher, wenn man ihn gen Himmel wirft, in Richtung auf die Wolken, um das Unwetter zu vertreiben.
Räumte man Möbel und Hausrat ins neue Haus ein, so musste man dabei eine gewisse hierarchische Ordnung beachten. Zum Beispiel musste vor allen anderen Dingen Brot und Salz ins Haus hineingetragen werden. Das Salz, das man im übrigen in allen häuslichen Riten verwendet, um die Dämonen zu vertreiben und um den bösen Blick abzuwenden, schützt hier das Brot, das früher das wichtigste Nahrungsmittel des Bauern war und zugleich besondere Verehrung genoss, weil es zeigte, dass die Arbeit des Menschen Gottes Zustimmung gefunden hatte.
Der eigentliche Einzug mit dem gesamten Mobiliar war mit einer ganzen Reihe von Bräuchen verbunden, die noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts eingehalten wurden. Bei einem frisch verheirateten Paar war der Augenblick, in dem der Schrank ins Haus getragen wurde, der in Zukunft stets alle kostbaren Gegenstände der Familie bergen würde, von einem ganzen aufwendigem Ritual begleitet, an dem die engsten Freunde teilnahmen. Dieses Möbel, das von nun an einen wichtigen Platz im Leben der Familie einnehmen würde, wurde mit großem Beifall empfangen und feierlich an seinem endgültigen Platz aufgestellt.



