Systemische Lerntherapie

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Der Begriff »Defizit« bezeichnet im normalen Sprachgebrauch einseitig etwas Fehlendes: eine nicht vorhandene Kompetenz, eine Minderleistung, mangelndes Wissen, ein Unvermögen, etwas Bestimmtes zu tun usw. Abweichend davon möchten wir die gestalterische Funktion von Defiziten ebenso betonen. Indem jemand etwas nicht kann, nicht weiß oder nicht versteht, beeinflusst er seine sozialen Beziehungen oftmals dahin gehend, etwas bestimmtes anderes damit zu erreichen. Was das im Einzelfall genau ist, ist sehr unterschiedlich: Es kann konkrete Hilfe sein (was ich selbst nicht kann, macht jemand anders für mich), es kann Aufmerksamkeit sein (wenn ich die Aufgaben nicht alleine löse, setzt sich meine Mutter dazu und erklärt sie mir) oder auch emotionale Zuwendung (wenn ich meine Probleme nicht selbst in den Griff bekomme, brauche ich immer wieder Gespräche und Trost von Freunden; solange ich nicht lerne, mich abzugrenzen und Nein zu sagen, opfere ich mich zwar für andere auf und setze dadurch vielleicht meine Gesundheit aufs Spiel, bekomme aber auch ihren Dank und riskiere nicht den Verlust von Freundschaft oder Liebe). Das bedeutet in unserem Zusammenhang, Defizite der Kinder nicht isoliert und nur negativ zu sehen, sondern auch Ausschau danach zu halten, welche Vorteile möglicherweise aus ihnen erwachsen, das heißt, welche beziehungsgestaltende Funktion sie haben, und dies in die Arbeit miteinzubeziehen. In diesem Sinne werden wir den Begriff »Defizit« im Weiteren auf der Basis eines systemisch-lösungsorientierten Verständnisses verwenden.
Über die Bedeutung der Erfahrungsebene haben wir in Abschnitt 1.1.3 schon gesprochen. Im Abschnitt 4.1.2 (»Lernen durch Erfahrung«) stellen wir den Zusammenhang von Erfahrung, Lernen und Entwicklung in einer Entwicklungsspirale dar. Dieser Zusammenhang hat auch eine Bedeutung für das therapeutische Selbstverständnis. Wenn die Qualität der therapeutischen Arbeit stark aus der Empathiefähigkeit resultiert und diese wiederum durch Erfahrungen erweitert wird, dann haben wir es auch dabei mit einem Kreislauf zu tun. In diesem Kreislauf verstärken sich Erfahrungen und die dadurch breitere Verfügbarkeit von Handlungen und Gefühlen, die Empathiefähigkeit und die therapeutische Arbeit gegenseitig. Somit sehen wir nicht nur den Klienten, sondern auch den Therapeuten beständig auf einem Weg des Wachstums und der persönlichen Entwicklung. Eine Zusammenfassung des Kreislaufs bietet Abbildung 2.

Abb. 2: Entwicklung des Therapeuten und seiner Arbeit
Wissenschaftlich untermauern lässt sich das Modell einerseits durch die Ergebnisse der Hirnforschung aus den letzten Jahren über die Spiegelneurone (vgl. z. B. Bauer 2006). Zum anderen haben die Befunde und Überlegungen zum »Lernen am Modell«, das Albert Bandura seit den 1970er-Jahren (vgl. 1986, 1997) im Rahmen seiner sozial-kognitiven Lerntheorie entwickelt und beschrieben hat, immer noch Gültigkeit.2 Schließlich spielt ein wichtiges Ergebnis der Psychotherapieforschung eine Rolle: Entscheidender Faktor in der Therapie ist die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Therapeut und Klient (und eben nicht die Psychotherapiemethode). Diesen Aspekt hatten wir im vorigen Abschnitt im Zusammenhang mit dem Begriff der Empathie bereits erläutert.
1.3Gesellschaftlicher Kontext
1.3.1Historische und aktuelle Entwicklungen
Bis vor nicht allzu langer Zeit dominierte bei Kindern mit Schulschwierigkeiten die Nachhilfe als Maßnahme der Wahl. Dieser rein pädagogische Ansatz besagt im Prinzip nichts anderes als Folgendes: Wenn das, was bisher getan wurde (also der schulische Unterricht), nicht funktioniert, dann machen wir mehr davon. Dieses Vorgehen kann nur im Ausnahmefall gelingen und führt in aller Regel nur zu mehr Druck und Enttäuschung auf allen Seiten. Daran ändern auch immer ausgefeiltere Übungs- und Trainingsprogramme, mit oder ohne Computereinsatz, nichts.
In den 1980er-Jahren leitete das von Dieter Betz und Helga Breuninger verfasste Buch Teufelskreis Lernstörungen (siehe 1998) eine Wende ein. Hier wurde, verhaltenstherapeutisch orientiert, erstmals gut dargestellt, dass Lernstörungen oft lediglich ein Symptom sind, deren Behandlung allein an der Problematik des Kindes vorbeigeht und daher keinen Erfolg bringt. Dieses Buch leitete einen Umschwung von reiner Nachhilfe, Trainingsprogrammen und dem zugrunde liegenden Gleichheitsgedanken hin zu einem individuumzentrierten Ansatz ein, der sich durch die Berücksichtigung der spezifischen Situation des einzelnen Kindes sowie auch seines Umfeldes auszeichnet. Dieter Betz und Helga Breuninger kommt somit das Verdienst zu, die Lerntherapie einen entscheidenden Schritt vorangebracht zu haben. Angesichts der neueren Erkenntnisse und Entwicklungen halten wir eine verhaltenstherapeutische Perspektive jedoch nicht mehr für zureichend. Eine ganze Reihe möglicher Interventionsformen sind bislang überhaupt nicht berücksichtigt worden. Aus unserer Sicht stellen insbesondere die Erkenntnisse aus der systemischen Therapie in den letzten Jahren wertvolle Ergänzungen dar. Sowohl von der Haltung dem Klienten gegenüber und bezüglich der therapeutischen Beziehung als auch von den konkreten Interventionstechniken her stehen hier für die Lerntherapie ideal passende Weiterentwicklungen zur Verfügung.
Die grundlegende Erkenntnis, dass Kinder oftmals nur Symptomträger sind, verbreitet sich erst langsam und hat sich noch nicht flächendeckend durchgesetzt. Seit kurzer Zeit erstarken beispielsweise biologistische Ansätze, die auf der Basis der immer genaueren Kenntnis der physiologischen Abläufe im Gehirn auf eine stärkere Steuerung des Menschen von außen abzielen. (Mehr dazu weiter unten am Beispiel der medikamentösen Behandlung durch Ritalin®.) Wir halten dies für eine gefährliche materialistische Haltung, die die seelische Ebene und ihre Wirkkraft zu stark außer Acht lassen kann.
Insgesamt beobachten wir in der Gesellschaft immer noch einen starken Wunsch nach Regeln, naturwissenschaftlich begründeten Interventionsformen und standardisierten Ablaufschemata, auch bei vielen Lerntherapeuten. Nach unserer Einschätzung hat dies mit dem Wunsch des Therapeuten oder des Begleiters zu tun, sich selbst als Mensch möglichst nicht mit in den Prozess begeben zu müssen. Es erscheint wohl einfacher, vermuten wir als Einstellung dahinter, für jedes Symptom und jedes Störungsbild ein Behandlungsschema anzuwenden. Diese Haltung vernachlässigt jedoch das Prozesshafte der menschlichen Entwicklung und die Wichtigkeit der therapeutischen Beziehung, deren Bedeutung inzwischen klar belegt ist. Daher kann eine therapeutische Arbeit mit vorgefertigten Behandlungsprogrammen nicht wirklich zu einem dauerhaften Erfolg führen.
Es keimt mittlerweile vielerorts die Einsicht, dass der Machbarkeit und Steuerbarkeit des Menschen von außen Grenzen gesetzt sind und es vielmehr um Entwicklung und Wachstum von innen heraus geht. Dies betrifft, auch im Kontext der Lerntherapie, nicht nur die Kinder, sondern die Erwachsenen gleichermaßen und letztlich ebenso den Lerntherapeuten, der mit einer betroffenen Familie zu tun hat. Auch in den Wissenschaften, die in manchen praktischen Fragen mit ihren Erkenntnissen der Lebenswirklichkeit erst nachfolgen, wird langsam deutlich, dass es die Objektivität, an die lange geglaubt wurde, nicht gibt und daher der Subjektivität des Einzelnen und seinen individuellen Erfahrungen eine größere Bedeutung zugesprochen werden muss als bisher.
Insbesondere in der Arbeit mit Menschen gilt, dass jede Person ein Individuum ist und in einer spezifischen Umwelt lebt, sodass es keine Schemata in der therapeutischen Arbeit geben kann. Eine in diesem Sinne sehr positive Entwicklung stellt die veränderte Gesetzgebung hinsichtlich der Verordnung des Wirkstoffes Methylphenidat dar, die eine Abkehr von einer gleichmacherischen Behandlung der Kinder mit ADHS-Diagnose bedeutet hin zu einer individuellen, auf den Einzelfall bezogenen therapeutischen Behandlung. Dies möchten wir im Folgenden etwas ausführlicher beschreiben.
Bei Kindern mit ADHS-Symptomatik ist die Gabe bestimmter Medikamente, die die Aktivität dämpfen, weit verbreitet. Das bekannteste dieser Medikamente ist Ritalin®. Ritalin® ist der Handelsname, also die Bezeichnung, unter der das Medikament im Handel erhältlich ist. Medizinisch bedeutsam ist der im Medikament enthaltene Wirkstoff; im Ritalin® ist der Wirkstoff das Methylphenidat. Methylphenidat gehört zur Gruppe der Amphetamine und wirkt ähnlich wie Koffein, Kokain oder Speed. Daher wird es teilweise auch als Aufputschmittel missbraucht, zum Beispiel von Studenten in Prüfungsphasen. Bei Kindern mit ADHS-Symptomatik wirkt es aufgrund des veränderten Hirnstoffwechsels jedoch beruhigend. Nach der Änderung der Arzneimittelrichtlinie zum 1.12.2010 dürfen solche Medikamente nicht mehr ohne Weiteres verschrieben werden. Bis dahin war der Wirkstoff faktisch ohne besondere Auflagen von jedem Arzt verschreibbar, und die Menge der verordneten Dosen stieg von 1997 bis 2006 um das Zehnfache.3 Seit Dezember 2010 muss die Diagnosestellung umfassender und gründlicher als vorher erfolgen, es dürfen nur noch Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen verordnen, und die Therapie soll zur Überprüfung des Nutzens regelmäßig unterbrochen werden. Vor allem aber darf Methylphenidat erst dann eingesetzt werden, wenn eine nichtmedikamentöse Behandlung wie zum Beispiel eine Psychotherapie nicht erfolgreich war, und auch stets nur ergänzend zu anderen Therapieformen verschrieben werden, nicht mehr als alleinige Therapie.
Ein anderer seit einiger Zeit verordneter Wirkstoff ist das Atomoxetin (Handelsname z. B. Straterra®). Es wird primär bei der Behandlung von Depressionen eingesetzt und hat einen anderen Wirkmechanismus als Methylphenidat. Da es nicht wie dieses zu den Stimulanzien gehört und damit nicht unter die neu gefasste Arzneimittelrichtlinie fällt, bestehen die oben beschriebenen strengen Auflagen für die Verschreibung nicht.
Ein medikamentöser Wirkstoff wie zum Beispiel Methylphenidat kann vorteilhaft dadurch sein, dass überhaupt erst ein Zugang zum Kind möglich wird und eine Psychotherapie begonnen werden kann, was ohne das Medikament nicht ohne Weiteres möglich wäre. Das Problem bis zum Zeitpunkt der Änderung der Arzneimittelrichtlinie war, dass solche Medikamente oft ohne weitere Therapie verschrieben wurden. Jede Person mit medizinischer Approbation durfte ein Rezept ausstellen, das heißt Hausärzte, Orthopäden und alle anderen Ärzte. Daher bestand die Gefahr, dass zwar dasjenige Symptom beim Kind, das insbesondere für die Umwelt den meisten Leidensdruck erzeugte, beseitigt wurde, jedoch ohne dass eine weiter gehende Arbeit mit dem Kind und seiner Familie begonnen wurde. Wenn ein Wirkstoff funktioniert, sei es Methylphenidat, Atomoxetin oder ein beliebiger anderer, führt das zwar zum Verschwinden der Symptomatiken, was ja das Ziel ist. Damit reduziert sich auch der Leidensdruck im Umfeld des Kindes weitgehend. Infolgedessen sinkt bei vielen Klienten die Motivation, weitere Schritte zu unternehmen, stark ab. Wenn das Leben durch die Einnahme eines Medikamentes wieder normal funktioniert, besteht oft keine Bereitschaft mehr, etwas zu verändern. In diesem Fall wird jedoch das oftmals zugrunde liegende Beziehungsproblem auf die Kinder abgewälzt, denn sie müssen das Medikament einnehmen. Das entspricht nicht der ursprünglichen psychologischen und auch nicht der medizinischen Absicht.
In der Medizin besteht die Hauptabsicht der Medikation darin, zu stabilisieren. Antidepressiva sind ein gutes Beispiel dafür, sie können den Patienten nicht heilen, ihn aber von den drückenden Symptomen befreien, sodass ein Umgang mit der Depression möglich wird. Es gibt so gut wie keine Medikamente, die wirklich heilend wirken, im Prinzip wirken sie alle unterstützend. Sogar das Antibiotikum unterstützt im Grunde genommen lediglich das Immunsystem. Medikamente heilen nicht, aber sie unterstützen den Heilungsprozess. Dieser Heilungsprozess in dem Sinne, dass für den Menschen ein neues Gleichgewicht aufgebaut wird, muss auf anderem Wege vonstattengehen, und diesen Weg muss der Patient bzw. Klient selbst aktiv beschreiten.
Wirkstoffe wie Methylphenidat und Atomoxetin dämpfen nicht nur die ungewünschten Symptome, sondern auch oft das Gefühlsleben der Kinder. Damit geht auch ein Stück der Lebendigkeit verloren. Es wird für diese Kinder schwieriger, Wege zu einer wirklichen Lösung zu beschreiten, und es wird ihnen die Möglichkeit genommen, aus eigener Kraft erreichte Veränderungen zu erleben. Sie nehmen eine Pille, dann geht es ihnen besser – das wichtige Gefühl der Selbstwirksamkeit kann sich so nicht mehr entwickeln (vgl. Abschnitt 4.1.2, »Lernen durch Erfahrung«). Weiterhin wird bei einer medikamentösen Behandlung der konstruktive Anteil des Verhaltens der Kinder übersehen: Ihr Symptom ist auch ein Gestaltungsversuch. Es ist oft für die Kinder die einzige Möglichkeit, auf Einflüsse und Anforderungen der Umwelt zu reagieren und gleichzeitig die eigene Integrität zu wahren. Wenn das Kind erlebte Not nicht anders ausdrücken kann, wenn es keine andere Möglichkeit sieht, seine Grenzen deutlich zu machen, oder wenn es etwas ins System geben muss, weil alle anderen es nicht tun (wenn z. B. die Eltern ihre Aggressivität oder ihre Trauer unterdrücken und kaschieren), und vieles andere mehr, dann sind das Problemlöseversuche. Nur werden sie von der Umwelt nicht als solche erkannt und daher als falsch angesehen. Tatsächlich tun sie dem Kind meistens auch wirklich nicht gut, sodass aus doppeltem Grunde etwas zu unternehmen ist. Ziel dabei muss sein, nicht nur das Symptom zu beseitigen, sondern die Suche nach weiteren, anderen Problemlösestrategien zu ermöglichen und zu befördern.
Die gemeinsame Suche von Klient und Therapeut nach alternativen Möglichkeiten nicht nur des Verhaltens, sondern auch der persönlichen Reifung stellt unseres Erachtens das Fundament dar, auf dem die therapeutische Arbeit aufbaut. Der Therapeut weiß nicht von vornherein, was für den Klienten das Richtige oder am besten ist. Aber sie sehen sich gemeinsam an, was los ist, und gehen von dort aus weiter. Diese Haltung ist nicht in allen therapeutischen Ansätzen zu finden, sie verbreitet sich jedoch immer mehr und ist in der systemischen Therapie besonders ausgeprägt. Nicht umsonst ist die systemische Therapie von dem zuständigen wissenschaftlichen Gremium (dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie) im Dezember 2008 als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft und 2018 vom Gemeinsamen Bundesausschuss als viertes Richtlinienverfahren in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen worden – ein Status, den nur wenige Psychotherapieverfahren erreichen. Diese neueren, in unseren Augen guten Möglichkeiten der therapeutischen Arbeit möchten wir ein Stück weit auf das Feld der Lerntherapie übertragen und damit der lerntherapeutischen Arbeit neue Impulse geben.
1.3.2Anwendungsfelder der Lerntherapie
Eine lerntherapeutische Begleitung kann in verschiedenen Kontexten stattfinden. In ihnen gelten jeweils spezifische rechtliche Bedingungen, die unter anderem regeln, wer Kostenträger ist, das heißt, wer die Kosten der lerntherapeutischen Begleitung übernimmt. Grundsätzlich ist der Begriff »Lerntherapeut« nicht geschützt, im Prinzip darf also jeder diese Tätigkeit ausüben. Eine lerntherapeutische Begleitung muss im rechtlichen Sinne keinen besonderen Anforderungen genügen, und es ist auch keine bestimmte Berufsausbildung vorgeschrieben. Jedoch können die Kostenträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Mindestqualifikationen verlangen.
Die unterschiedlichen Kontexte mit ihren jeweiligen Merkmalen werden in Tabelle 2 überblicksartig dargestellt und anschließend erläutert.
Ist der Leistungserbringer eine Einrichtung, dann arbeitet der Lerntherapeut im Auftrag einer Einrichtung und für diese Einrichtung, die meistens nicht nur lerntherapeutische, sondern auch andere Aufgaben hat. Er kann dort angestellt (das ist der Regelfall) oder als freiberuflicher Mitarbeiter tätig sein. Die letztendliche Verantwortung für die Durchführung der lerntherapeutischen Begleitung liegt bei der Einrichtung. Sie nimmt den Auftrag für die Begleitung entgegen und regelt die finanziellen Fragen. Der Lerntherapeut erhält den Auftrag für eine konkrete lerntherapeutische Begleitung und führt sie durch. Dafür wird er von der Einrichtung bezahlt. Die Einrichtung wählt ihre Mitarbeiter aus und legt dabei auch fest, welche Qualifikationen vorliegen müssen. Aus der Sicht des Lerntherapeuten initiiert die Einrichtung die lerntherapeutischen Begleitungen, er muss sich nicht selbst darum bemühen. Solche Einrichtungen können zum Beispiel Nachhilfeinstitute, Schulen mit sozialpädagogischer Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung, Träger der Jugendhilfe und viele mehr sein.

Tab. 2: Kontexte der Lerntherapie
Für die Arbeit der psychosozialen Beratungsstellen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das weitgehend dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) entspricht, die rechtliche Basis, und zwar in § 27, »Hilfe zur Erziehung«, und den folgenden bis § 35a, »Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche«. Mit der Umsetzung dieser Regelungen sind die Jugendämter beauftragt. Ziel ist es, solchen Familien Hilfe zukommen zu lassen, die mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind oder deren Kinder eine seelische Beeinträchtigung aufweisen, die die Eltern allein nicht auffangen können. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, besteht auf diese vom Jugendamt finanzierte Hilfe ein Rechtsanspruch.
Eine freie lerntherapeutische Praxis ist einerseits Anlaufstelle für diejenigen Eltern, bei denen das Jugendamt aus welchen Gründen auch immer nicht als Kostenträger auftritt und deren Kinder auch nicht in einer Einrichtung betreut werden bzw. die eine zusätzliche lerntherapeutische Begleitung wünschen. Dementsprechend tragen sie die Kosten für die Lerntherapie selbst. Andererseits kann die freie lerntherapeutische Praxis auch vom Jugendamt beauftragt werden, die Lerntherapie durchzuführen. Die im Anhang A beschriebenen rechtlichen Grundlagen (KJHG) gelten entsprechend.
Der freiberufliche Lerntherapeut unterliegt keinen Vorgaben oder Beschränkungen, als selbstständig Tätiger arbeitet er eigenverantwortlich und genießt weitgehende Freiheiten in seiner Arbeit, solange er die Grenzen zu den Domänen anderer Berufe nicht überschreitet. Dies verschafft ihm eine sehr unabhängige Position mit einem hohen Maß an gestalterischer Freiheit in der Ausübung seines Berufes.
Lerntherapie, wie wir sie verstehen und wie sie im Allgemeinen ausgeübt wird, gilt rechtlich als Beratung und kann daher frei angeboten werden, ohne dass gesetzliche Voraussetzungen oder Einschränkungen zu beachten wären. Die Abgrenzung zur Psychotherapie regelt das Psychotherapeutengesetz (PsychThG), das definiert, was Psychotherapie ist, welche nur von dafür speziell ausgebildeten Personen vorgenommen werden darf. Beratende Tätigkeiten außerhalb der Psychotherapie sind demgegenüber frei durchführbar und rechtlich nicht reglementiert. Mehr Informationen dazu finden sich im Anhang B.
1.4Vorstellung der Fallbeispiele
Im Folgenden möchten wir Ihnen zwei Kinder vorstellen,4 die wir lerntherapeutisch begleitet haben. Im weiteren Verlaufe des Buches werden wir diese beiden Fälle immer wieder aufgreifen, um die beschriebenen theoretischen Aspekte praktischer darzustellen.
Sonja kam durch einen freien Träger der Jugendhilfe zu uns. Sie war elf Jahre alt, eher etwas schüchtern und wohlgenährt. Ihr Hobby waren die Dinosaurier. Alles, was mit Dinosauriern zu tun hat, begeisterte sie. Durch ihren Betreuungshelfer erfuhren wir, dass sie (und somit auch ihre Familie) mit einer Dyskalkulie-Diagnose bedacht worden war. Er berichtete, dass Sonja ein sehr umgängliches Kind sei, er allerdings Probleme habe, mit ihr über schulische Dinge zu sprechen, besonders über Mathematik. Bei einem ersten Hausbesuch erfuhren wir, dass ihre Mutter, Frau Katzenbacher, mit ihrer Tochter allein zusammenlebte. Die Trennung der Eltern lag zwei Jahre zurück. Sonja hatte unregelmäßigen Kontakt zu ihrem Vater. Frau Katzenbacher berichtete auch, dass es ihr sehr schwerfalle, mit Sonja Hausaufgaben zu machen, besonders Mathematik. Durch ihre Klassenlehrerin erfuhren wir, dass Sonja sehr beliebt in der Klasse war und wunderschöne Bilder malte. Ihre Klassenlehrerin war von ihren künstlerischen Fähigkeiten beeindruckt. Ihre schulischen Leistungen waren unterdurchschnittlich. Gleich in mehreren Fächern hatte sie Probleme damit, den Anschluss zu halten, besonders in Mathematik.
Mit Aaron sind wir über das zuständige Jugendamt in Verbindung gekommen. Er war neun Jahre, recht tollpatschig und äußerst agil. Seine Leidenschaft war es, allein oder mit seinem Helfer Fußball zu spielen, wann immer es möglich war. Für die Familie war durch das Jugendamt eine Familienhilfe installiert worden. Von dieser Familienhilfe erfuhren wir, dass Aaron zusammen mit seinem kleinen Bruder, seiner Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten zusammenwohnte. Seine Mutter und ihr neuer Lebensgefährte erwarteten außerdem Familienzuwachs. Aaron verfügte über die Diagnose ADHS, die ihm, zur großen Erleichterung seitens der Schule, von einem niedergelassenen Arzt ausgestellt worden war. In Gesprächen mit seiner Klassenlehrerin erfuhren wir, dass seine schulischen Leistungen anfangs überdurchschnittlich gewesen waren, zuletzt allerdings erheblich nachgelassen hatten. Obwohl die Förderlehrerin sowie auch die Familienhelfer davon sprachen, eine gute Beziehung zu Aaron aufgebaut zu haben, fiel es doch beiden schwer, ihn bei seinen schulischen Aufgaben zu unterstützen und sich mit ihm in den häufig vorkommenden Krisensituationen (etwa bei handgreiflichen Auseinandersetzungen mit anderen Schülern oder wenn er von zu Hause weglief) auseinanderzusetzen.
2In der sozial-kognitiven Lerntheorie von Bandura geht es um das Modelllernen. Dieser Begriff fasst als Oberbegriff eine Reihe von Phänomenen der Beeinflussung von Beobachtern durch Modelle zusammen. Anders gesagt geht es darum, dass jemand etwas Neues lernt, indem er es bei einem anderen beobachtet, also ohne dass er es zunächst selbst praktiziert. Inhaltlich haben wir es dabei nicht nur mit praktisch durchführbaren Verhaltensweisen, sondern z. B. auch mit dem Umgang mit Emotionen, dem Erwerb kognitiver Kompetenzen, dem Erlernen von Regeln und der Auffassung und Beurteilung der Realität zu tun. Das Konzept unterstreicht die Bedeutung der Vorbildfunktion – z. B. der Eltern für ihre Kinder und von Therapeuten für ihre Klienten, bezogen auf alle möglichen Aspekte des Lebens. Eng verbunden mit dem Modelllernen ist die zweite Theorie Banduras, nämlich die der wahrgenommenen Selbstwirksamkeit. Ob gelerntes Verhalten auch tatsächlich praktiziert wird, hängt eng damit zusammen, ob man glaubt, es auch wirklich erfolgreich praktizieren zu können. Viele Untersuchungen zeigen, dass man bei Aufgaben umso mehr Anstrengungen unternimmt und umso ausdauernder ist, über je mehr Selbstwirksamkeit man verfügt. Die wahrgenommene Selbstwirksamkeit wiederum wird u. a. von neuen Erfahrungen beeinflusst: Sie nimmt zu, wenn man Erfolge des eigenen Handelns sieht. Solch ein für Menschen besonders bedeutsamer Erfolg ist z. B., von einem anderen Menschen wirklich gesehen und anerkannt zu werden (vgl. Abschn. 2.1.2).
3Pressemitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer von 24.9.2010.
4Die Namen in unseren Fallbeispielen wurden verändert.
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