Epistolare Narrationen

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Dieser Akt der Pietät entspricht demjenigen, was wir in Epist. 1,17Plinius der JüngereEpist. 1.17 über Titinius Capito erfahren, wo Plinius diesen Mann ebenfalls porträtiert59 – als Adressat dieses Briefes findet sich in den modernen Editionen ein ansonsten unbekannter Cornelius Titianus.60 Über Titinius Capito schreibt Plinius in Epist. 1,17, dass er ein Musterbeispiel sei für jemanden, der sich Verstorbenen gegenüber pflichtbewußt verhält, da es ihm gelungen sei, vom Kaiser eine Genehmigung für die Errichtung eines Standbildes des L. Silanus, eines der Opfer Neros, auf dem Forum zu erwirken (1).61 Überhaupt sei es ein besonderer Wesenszug Capitos, berühmte Männer zu verehren (2: est omnino Capitoni in usu claros viros colere), was auch darin zum Ausdruck komme, dass er bei sich zu Hause die Standbilder eines Brutus, Cassius und Cato in Ehren halte (3) und dem Leben eines jeden berühmten Mannes hervorragende Gedichte widme (3: idem clarissimi cuiusque vitam egregiis carminibus exornat). Durch sein löbliches Verhalten sorge Capito nicht nur für die Unsterblichkeit von Männern wie Silanus, sondern auch für seine eigene (4).
Capitos Würdigungen von viri illustres durch Standbilder und literarische Werke entsprechen die Plinius-Briefe 1,17 und 8,12, in denen Capito,Plinius der JüngereEpist. 8.12 freilich als noch lebender Zeitgenosse, selbst den Gegenstand einer Huldigung bildet.62 Es dürfte kein Zufall sein, dass die beiden Briefe, in denen das literarische Wirken und historische Pflichtbewusstsein Capitos gepriesen werden, einen Brief rahmen, in dem Capito die Rolle des Adressaten übernimmt und uns noch dazu als jemand begegnet, der Plinius zum Verfassen einer Historie rät (Epist. 5,8,1Plinius der JüngereEpist. 5.8: suades, ut historiam scribam). Wie schon in anderem Zusammenhang erörtert wurde, liefert Plinius hier u.a. eine Synkrisis der narrativen Techniken in Historiographie und Redekunst und bittet Capito, sich über einen geeigneten Stoff für ein Geschichtswerk Gedanken zu machen.63 Indem Plinius seinen Adressaten in Epist. 1,17Plinius der JüngereEpist. 1.17 schon vorab charakterisiert hat und dies in Epist. 8,12 wiederholt, suggeriert er, dass diese Aufforderung aus besonders berufenem Mund erfolgt. Im Brief 8,12 überschneidet sich die Minicianus-Serie mit der Capito-Serie, beide Figuren tauchen im Briefkorpus sowohl als Adressaten als auch handelnde Figuren bzw. Gegenstand kürzerer Charakterporträts auf. Zudem spielen in beiden Zyklen die Themen des Erzählens und der historischen Erinnerung eine wichtige Rolle und werden in den einzelnen Briefen aus unterschiedlicher Perspektive und mit unterschiedlicher Beteiligung der Adressaten reflektiert.Plinius der JüngereEpist. 8.12
Nach den hier angestellten Überlegungen zu den narratologischen Aspekten wie Stimme, Zeit, Raum und Figurenarsenal sollen im nächsten Abschnitt einzelne Briefe, Briefpaare und Briefzyklen interpretiert und ihre Narrativität näher untersucht werden. Es werden in weiterer Folge vier Themenfelder herausgegriffen, die für die Selbstdarstellung des Plinius zentral sind: Den Beginn macht ein Kapitel über die im Briefkorpus häufig zu findenden Berichte über Prozesse vor dem Senat und Zentumviralgericht, in denen Plinius zumeist selbst die Hauptrolle spielt und uns als Erzähler der Briefe seine rhetorischen Fertigkeiten als handelnde Figur am Schauplatz Gericht vor Augen führt (II.1). Es folgt ein Kapitel über Briefpaare, in denen verschiedene Formen von Schriftlichkeit diskutiert werden und zugleich das Standesbewusstsein des Plinius als Senator zum Ausdruck kommt (II.2). Plinius’ Aktivitäten im otium stehen wiederum in Kapitel II.3 und II.4 im Vordergrund, wenn der Epistolograph seine Biographie als Dichter von Kleinpoesie konstruiert und sich als Perieget, Naturbeobachter und Paradoxograph präsentiert.
1 Narrationen über rhetorische Performanz am Schauplatz Gericht
1.1 Gerichtsverhandlungen unter Domitian in Buch 1
Das erste Mal begegnet uns Plinius vor Gericht1 in Epist. 1,5Plinius der JüngereEpist. 1.5 an Voconius Romanus2, wo er mit M. Aquilius Regulus3 abrechnet, den er als berüchtigten Delator unter Nero und als Günstling Domitians charakterisiert.4 Hatte Regulus unter Nero und Domitian noch alle möglichen Schandtaten verübt, so zeigt er sich nach dem Tod des letzten Flaviers als ängstlich und feige, ja insbesondere fürchtet er sich vor Plinius’ Zorn, wie es heißt (1: coepit vereri, ne sibi irascerer; nec fallebatur, irascebar).5 Während der Regierungszeit Domitians setzte Regulus insbesondere Arulenus Rusticus und Herennius Senecio6 hart zu (2–3). Zu diesen Opfern des Domitian-Regimes hätte beinahe auch Plinius selbst gehört, wie uns der folgende Abschnitt suggeriert (4‒8):
Praeterea reminiscebatur, quam capitaliter ipsum me apud centumviros lacessisset. aderam Arrionillae Timonis uxori, rogatu Aruleni Rustici; Regulus contra. nitebamur nos in parte causae sententia Metti Modesti optimi viri: is tunc in exsilio erat, a Domitiano relegatus. ecce tibi Regulus ‘Quaero’, inquit, ‘Secunde, quid de Modesto sentias.’ vides quod periculum, si respondissem ‘bene’; quod flagitium si ‘male’. non possum dicere aliud tunc mihi quam deos adfuisse. ‘respondebo’ inquam ‘si de hoc centumviri iudicaturi sunt.’ rursus ille: ‘quaero, quid de Modesto sentias.’ iterum ego: ‘solebant testes in reos, non in damnatos interrogari.’ tertio ille: ‘non iam quid de Modesto, sed quid de pietate Modesti sentias quaero’. ‘quaeris’ inquam ‘quid sentiam; at ego ne interrogare quidem fas puto, de quo pronuntiatum est.’ conticuit; me laus et gratulatio secuta est, quod nec famam meam aliquo responso utili fortasse, inhonesto tamen laeseram, nec me laqueis tam insidiosae interrogationis involveram. nunc ergo conscientia exterritus adprehendit Caecilium Celerem, mox Fabium Iustum; rogat ut me sibi reconcilient…
Von der Gegenwart des an Voconius Romanus geschriebenen Briefes post Domitiani mortem7 (1‒4a) richtet Plinius den Blick zurück auf die Herrschaftszeit Domitians (4b‒7); der Verlauf der hier geschilderten Handlung gleicht in seiner Struktur8 und aufgrund der vielen direkten Reden einem Drama in nuce. Durch die Formulierung reminiscebatur quam capitaliter ipsum me…lacessisset wird der Leser schon in einer Art Prolepse auf das Folgende eingestimmt.9 Zunächst schildert PliniusPlinius der JüngereEpist. 1.5 die Ausgangssituation im betreffenden Prozess (5: aderam…relegatus) ‒ auf Bitte des Arulenus Rusticus vertrat Plinius die Arrionilla10 ‒ und leitet dann mit ecce (5) zum direkten Wortwechsel mit Regulus über, in dem sich Frage und Antwort dreimal wiederholen (5‒7: ecce tibi Regulus…rursus ille…tertio ille).11 Plinius hebt das periculum hervor, dem er durch die Frage seines Kontrahenten über den verbannten Mettius Modestus12 ausgesetzt war (5), und zieht dadurch eine Parallele zwischen sich selbst und dem zuvor genannten Arulenus Rusticus (2: Rustici Aruleni periculum foverat).13 Zweifellos stellt die schlagfertige Antwort des Plinius auf die dritte Frage seines Gegners die Klimax der Episode dar, da Regulus nun zum Verstummen gebracht wurde (7: conticuit). Plinius hat den Spieß umgedreht und seinerseits die Loyalität des Regulus gegenüber dem Kaiser angezweifelt.14 Indem Plinius in dieser „Paradeepistel“15 seine altercatio mit Regulus im Zentumviralgericht so anschaulich wiedergibt, dürfte er Ciceros Brief 1,16CiceroAtt. 1.16 an Atticus imitieren,16 wo wir im Zusammenhang mit dem Bona-Dea-Skandal vom verbalen Schlagabtausch Ciceros mit Clodius während einer Senatssitzung lesen (10).17 Wie Plinius gelingt es auch Cicero, seinen Gegner durch seine Schlagfertigkeit verstummen zu lassen (Att. 1,16,10: magnis clamoribus adflictus conticuit et concidit), und der Leser ist somit animiert, Regulus mit Ciceros Erzfeind Clodius zu assoziieren. Plinius lässt die Gerichts-Episode mit einer conclusio enden, in der wir von den positiven Reaktionen der Zuhörer erfahren (7: me laus et gratulatio secuta est, quod nec…involveram),18 schließt die Rückblende in die Zeit des letzten Flaviers ab und kehrt mit nunc (8) wieder in die Gegenwart zurück, in der sich Regulus angeblich vor Plinius’ Zorn fürchtet. So handelt dann auch der Rest des BriefesPlinius der JüngereEpist. 1.5 von weiteren Versuchen des Regulus, Plinius zu besänftigen (8‒14), der jedoch die Rückkehr des Iunius Mauricus aus der Verbannung abwarten will, um über seine Vorgangsweise gegen Regulus zu entscheiden (10; 15‒16).19 Wenngleich der Epistolograph im restlichen „Regulus-Zyklus“ der Briefsammlung20 mehrmals verschiedene negative Charaktereigenschaften seines Kontrahenten hervorhebt, ist in keinem der betreffenden Briefe von einer Anklage durch Plinius die Rede. Dass womöglich zu wenig Belastendes gegen Regulus vorlag, blendet Plinius gekonnt aus;21 stattdessen dient der Brief an Voconius Romanus dazu, am Anfang der Sammlung Plinius als positives Kontrastbild zu Figuren wie Regulus zu stilisieren.Plinius der JüngereEpist. 1.5
Die erste Szene vor Gericht in der Briefsammlung führt uns also in die Herrschaftszeit Domitians zurück und ist zudem äußerst anschaulich gestaltet, der Leser wird gleichsam zum Zuschauer der Auseinandersetzung zwischen Plinius und RegulusPlinius der JüngereEpist. 1.5 – diesen Kunstgriff der enargeia thematisiert der Epistolograph in anderen Prozessbeschreibungen sogar explizit, wie wir später noch sehen werden.22 Was die restlichen in Buch 1 geschilderten Szenen vor Gericht betrifft, fällt auf, dass sie mehrheitlich in der Regierungszeit Domitians zu verorten sind, bevor wir dann in Buch 2 von aufsehenerregenden Verhandlungen unter Kaiser Trajan lesen.
In der an Octavius Rufus23 gerichteten EpistelPlinius der JüngereEpist. 1.7 1,724 befindet sich Plinius, anders als in 1,5, außerhalb Roms (4: me circa idus Octobris spero Romae futurum) und erklärt seinem Adressaten, dass er die Entscheidungsfreiheit habe, die Provinz Baetica in einem nicht näher beschriebenen Prozess contra unum hominem (2) weder zu vertreten noch anzuklagen.25 Der Brief eröffnet den Zyklus über verschiedene Repetundenprozesse, der sich über die Bücher 1‒7 erstreckt26 und in den folgenden Kapiteln noch näher analysiert werden soll. Seine Weigerung, gegen die Provinz Baetica aufzutreten, rechtfertigt Plinius damit, dass er sich die Provinz durch frühere Dienste verpflichtet habe (2): provinciam, quam tot officiis, tot laboribus, tot etiam periculis meis aliquando devinxerim. Besonders das dritte Glied innerhalb dieser tot-Anapher dürfte den Leser, der auch mit Epist. 1,5Plinius der JüngereEpist. 1.5 vertraut ist, aufhorchen lassen: Als pericula waren in 1,5 die Gefahren, denen man sich unter dem Domitian-Regime als Vertreter der stoischen Opposition ausgesetzt sah, bezeichnet worden;27 eine lineare Lektüre des Briefkorpus macht deutlich, dass hier abermals auf die Herrschaftszeit Domitians angespielt wird. Wann genau und unter welchen Umständen sich Plinius für die Provinz Baetica eingesetzt hat, ist in 1,7,2 durch aliquando wohl mit Absicht nur vage angedeutet; in dem an Tacitus gerichteten Brief 7,33Plinius der JüngereEpist. 7.33 wird das Geschehen dann zeitlich konkreter verortet:28 Dort lesen wir von Plinius’ heldenhaftem Auftreten zusammen mit Herennius Senecio, durch das die Interessen der Provinz Baetica im Repetundenprozess29 gegen den Statthalter und Domitian-Günstling Baebius Massa im Jahr 93 n. Chr. vertreten werden sollten30 – ein Ereignis, von dem Plinius sich wünscht, Tacitus möge es in seine Historien aufnehmen (7,33,1: illis…inseri cupio).
Octavius Rufus, der Adressat von 1,7, ist ähnlich wie TacitusPlinius der JüngereEpist. 1.7 Schriftsteller (Epist. 1,7,5 und 2,10Plinius der JüngereEpist. 2.10 charakterisieren ihn als Dichter), und so passt es, dass Plinius seine Korrespondenz mit ihm durch Homer-Zitate anreichert. In seinem Schreiben an Plinius hatte Octavius seinen Freund anscheinend scherzhaft mit Zeus bei HomerHomerIl. 16.250 verglichen, der Bitten entweder gewähren oder abschlagen kann (1,7,1 = Il. 16,250): τῷ δ᾽ ἕτερον μὲν ἔδωκε πατήρ, ἕτερον δ᾽ ἀνένευσεν.31 Plinius greift das von Octavius gebrauchte Zitat auf und verleiht seiner Entscheidung im Zusammenhang mit dem Prozess um die Provinz Baetica somit episches Kolorit; dieses literarische Spiel wird im Verlauf des Briefes weitergeführt (1,7,4; vgl. Il. 1,528)HomerIl. 1.528: Ἦ καὶ κυανέῃσιν ἐπ' ὀφρύσι νεῦσε. Cur enim non usquequaque Homericis versibus agam tecum?32 Indem Plinius seine Unterhaltung mit Octavius Rufus durch Homerzitate anreichert, evoziert er womöglich ein Schreiben Ciceros an Trebatius, wo wir ein ähnliches Spiel mit Zitaten aus der Medea Exul des EnniusEnniusMed. fr. 4.259‒61 Vahlen beobachten können (Fam. 7,6,2:CiceroFam. 7.6.2 et quoniam Medeam coepi agere).33 Während Cicero zu Trebatius sozusagen in der theatralen Rolle Medeas spricht (Medeam agere), verwendet Plinius das Verb agere im Sinne von „mit jemandem Umgang pflegen“, bzw. „kommunizieren“34 – die KorrespondenzPlinius der JüngereEpist. 1.1 über einen bevorstehenden Repetundenprozess gewinnt damit sozusagen eine epische Dimension.Plinius der JüngereEpist. 1.7
Sowohl das Thema des Prozessierens vor Gericht als auch das Einstreuen von Homer-Zitaten bilden eine Verbindung zur Epistel 1,18Plinius der JüngereEpist. 1.18 an Sueton. Plinius antwortet hier auf ein Schreiben Suetons, in dem dieser von einem schlechten Traum berichtet (1: scribis te perterritum somnio vereri) und Plinius gebeten hat, eine bevorstehende Gerichtsverhandlung zu verschieben, da er den Traum als schlechtes Omen deutet.35 Plinius willigt ein, es zu versuchen, mit der Begründung καὶ γάρ τ' ὄναρ ἐκ Διός ἐστιν (1,18,1 = Il. 1,63)HomerIl. 1.63.36 Es folgt eine Passage, in der Plinius Sueton davon zu überzeugen versucht, dass man schlechte Träume auch positiv auslegen könne, so wie er selbst es einmal vor dem Prozess des Iunius Pastor37 gemacht habe: Plinius sei im Schlaf die Schwiegermutter38 erschienen und habe ihn angefleht, nicht vor Gericht aufzutreten (3). Plinius war damals noch ein ganz junger Mann, und der Fall hatte einiges an politischer Brisanz (3):
Et eram acturus adulescentulus adhuc, eram in quadruplici iudicio, eram contra potentissimos civitatis atque etiam Caesaris amicos; quae singula excutere mentem mihi post tam triste somnium poterant.
Die drei durch anaphorisches eram eingeleiteten Glieder dieser Aufzählung heben die Schwierigkeiten hervor, mit denen Plinius adulescentulus bei dem bevorstehenden Prozess konfrontiert war. Um welchen Kaiser es sich hier handelt, gegen dessen Freunde Plinius vorzugehen beabsichtigte, ist nicht näher erwähnt, jedoch dürfte der Leser nach der bisherigen Lektüre von Buch 1 auch hier an Domitian denken.39 Indem sich Plinius als junger Mann präsentiert, der vor Gericht gegen mächtige Männer kämpfte, spielt er auf Ciceros Selbstdarstellung in Off. 2,51CiceroOff. 2.51 (vgl. S. Rosc. 1CiceroS. Rosc. 1) an:40
Maxime autem et gloria paritur et gratia defensionibus, eoque maior, si quando accidit, ut ei subveniatur, qui potentis alicuius opibus circumveniri urgerique videatur, ut nos et saepe alias et adulescentes contra L. Sullae dominantis opes pro Sex. Roscio Amerino fecimus, quae, ut scis, extat oratio.
Ähnlich wie Cicero, der als adulescens erfolgreich für Sextus Roscius Amerinus gegen Sullas Günstling Chrysogonos gekämpft hatte,41 setzte sich Plinius als adulecentulus42 für Iunius Pastor ein gegen die einflussreichen Freunde des Kaisers.
Ungeachtet seines Traumes und der genannten Hürden beschloss PliniusPlinius der JüngereEpist. 1.18, in Erinnerung an ein Homer-Zitat, vor Gericht zu erscheinen (4): Egi tamen λογισάμενος illud εἷς οἰωνὸς ἄριστος ἀμύνεσθαι περὶ πάτρης (vgl. Il. 12,243)HomerIl. 12.243.43 An die Stelle der homerischen πάτρη trat für Plinius die fides gegenüber seinem Mandanten, und so ging dieser Prozess denn auch erfolgreich aus (4): illa actio mihi aures hominum, illa ianuam famae patefecit. Zum Schluss fordert Plinius Sueton dazu auf, seinem exemplum zu folgen (5) – andernfalls44 werde er schon für eine Aufschiebung der Verhandlung sorgen (6). Der BriefPlinius der JüngereEpist. 1.18 ist vordergründig als Diskussion über Möglichkeiten der Traumdeutung „getarnt“, behandelt jedoch als eine Art narrative Analepse im Kontext von Buch 1 eine wichtige Phase in Plinius’ Biographie als Prozessredner ‒ seine ersten Anfänge auf diesem Gebiet ‒ und stellt überdies seine Unerschrockenheit und Charakterstärke heraus. Zudem parallelisieren die Anspielungen auf Homer und Cicero Plinius’ Auftreten vor dem Zentumviralgericht mit Heldentaten aus der Welt des Epos und der römischen Republik.45Plinius der JüngereEpist. 1.18
1.2 Prozesse unter Trajan: Szenen vor Gericht in Buch 2
Mit dem BriefpaarPlinius der JüngereEpist. 2.11/12 2,11‒121 begegnen wir zum ersten Mal der ausführlichen Schilderung einer Verhandlung, die unter Kaiser Trajan stattfand: dem Repetundenprozess gegen Marius Priscus, den Statthalter der Provinz Africa.2 Plinius stilisiert diesen Prozess zum ersten großen Fall in der Briefsammlung, obwohl er davor schon Baebius Massa in einem Repetundenprozess angeklagt hatte – eine nähere Beschreibung dieses Falles folgt allerdings erst in Epist. 7,33Plinius der JüngereEpist. 7.33.3 Hatte sich Plinius in Buch 1 vermehrt als Sympathisant der Opposition gegen Domitian charakterisiert, begegnet er uns in Buch 2 als jemand, der die Ideologie des neuen Kaisers Trajan tatkräftig unterstützt: „2.11 displays in its central panel Trajan overseeing exemplary justice, with P. as avenger. The implication is subtle but clear: the return of good governance, and the cardinal role of P. in its execution“ (Whitton 2013a: 156).4
Die beiden Briefe über Priscus stechen innerhalb der Sammlung formal schon insofern heraus, als hier unmittelbar hintereinander derselbe Inhalt behandelt wird und derselbe Adressat auftaucht: Maturus Arrianus, an den Plinius bereits den „Paradebrief“ 1,2Plinius der JüngereEpist. 1.2 gerichtet hatte.5 Wurden in dem früheren Brief an Arrianus nur stilkritische Fragen zu einer ansonsten nicht näher identifizierten Rede erörtert6, so erfahren wir in Epist. 2,11‒12 viel über die Hintergründe des Prozesses, jedoch kaum etwas zu Inhalt und stilistischer Ausgestaltung der Rede, die Plinius bei dieser Gelegenheit hielt. Außerdem handelt es sich bei Epist. 2,11 um den zweitlängsten Brief in Buch 27, sodass es naheliegt, diese Erzählung vom spektakulären Priscus-Prozess dem längsten Brief des Buches, Epist. 2,17Plinius der JüngereEpist. 2.17 über Plinius’ laurentinische otium-Villa, gegenüberzustellen.8 Überdies leitet Epist. 2,11Plinius der JüngereEpist. 2.11/12 die zweite Buchhälfte ein (Buch 2 umfasst 20 Briefe) und steht auch in dieser Hinsicht an exponierter Stelle.9
Der Brief beginnt mit einer Einleitung, in der zunächst die kommunikative Situation zwischen Plinius und seinem Adressaten thematisiert wird (1): Plinius, der sich in Rom aufhält, schreibt an den zwar im secessus befindlichen aber dennoch an politischen Ereignissen interessierten Arrianus10 von einer kürzlich abgehaltenen Senatsverhandlung (per hos dies) ‒ sie fand im Januar 100 statt11 ‒, die aufgrund der Stellung der Person in aller Munde (personae claritate famosum), durch das abschreckende Beispiel heilsam (severitate exempli salubre) und wegen der Bedeutung des Streitfalls unsterblich (rei magnitudine aeternum) sei.12 Mit dem letzten Glied in diesem Trikolon knüpft Plinius motivisch an Epist. 2,10Plinius der JüngereEpist. 2.10 an, wo es um die Unsterblichkeit durch Dichtung ging – nun ist Plinius drauf und dran, sich als Redner in einer denkwürdigen Senatsverhandlung zu profilieren.
Nach diesem Proömium folgt die narratio, innerhalb derer Plinius zunächst das Vorgeplänkel zur Hauptverhandlung schildert (2‒9):13 Marius Priscus wurde von der Provinz Africa, deren Prokonsul er 97‒98 n. Chr. gewesen war, angeklagt, bekannte sich des Repetundenvergehens schuldig und bat um die Einsetzung einer Senatskommission (d.h. eines Kollegiums von fünf Richtern) gemäß dem SC Calvisianum. Damit wollte er vermeiden, dass der Senat eine umfassendere Untersuchung anstellte, in der auch von Priscus begangene Kapitalverbrechen – v.a. Todesurteile gegen Geld ‒ geahndet würden.14 Plinius und Tacitus (2: ego et Cornelius Tacitus adesse provincialibus iussi)15 vertraten die Interessen der Provinz16 und argumentierten, dass die von Priscus begangenen Verbrechen die Befugnisse der Senatskommission überschritten. Es kam zu einer lebhaften Debatte (3‒4), an deren Ende sich der Antrag des designierten Konsuls Iulius Ferox durchsetzte, dass man Priscus zwar die Senatskommission bewilligen solle, aber auch seine Handlanger, denen er angeblich die Bestrafung Unschuldiger verkauft habe, herbeiholen müsse (5‒6). PliniusPlinius der JüngereEpist. 2.11/12 schließt die Beschreibung der ersten Vorverhandlung mit Gedanken zum unterschiedlichen Verhalten des Einzelnen während des Geschreis der Masse bzw. während diese schweigt (7).
Die zeitliche Distanz, die zwischen dieser Senatssitzung und der nächsten liegt, wird von Plinius stark gerafft, wenn er den folgenden Abschnitt mit den Worten venerunt, qui adesse erant iussi (8) einleitet: Aus Afrika hat man Vitellius Honoratus und Flavius Marcianus vorgeladen, ein Vorgang, der vermutlich einige Monate in Anspruch genommen haben dürfte.17 Diesen beiden Handlangern des Marius Priscus wird vorgeworfen, für Geld die Verbannung, Bestrafung und Hinrichtung römischer Ritter erkauft zu haben (8).18 Den Honoratus ereilt eine mors opportuna noch vor der Senatsverhandlung, Marcianus wird in den Senat geführt, doch man beschließt, den abwesenden Priscus herbeizuholen, damit sich beide in der nächsten Senatssitzung gemeinsam verteidigen können (9).
Besonders anschaulich beschreibt Plinius die Hauptverhandlung im Januar 100 (10‒22), in die auch sein eigener Auftritt als Redner fällt. Im Gegensatz zum vorangegangenen Abschnitt, in dem der Epistolograph das Geschehen eher nüchtern erzählt, wird nun stärker auf seine eigene Wahrnehmung als handelnde Figur fokalisiert. Der Leser beobachtet den Prozess-Auftakt sozusagen durch die Augen des PliniusPlinius der JüngereEpist. 2.11/12, wenn dieser vom conspectus augustissimus berichtet, den nicht zuletzt die Anwesenheit des Kaisers in seiner Funktion als Konsul, der die Sitzung leitet, bewirkt19, und von der zahlreich im Senat versammelten Menge erzählt (10):
ad hoc Ianuarius mensis cum cetera tum praecipue senatorum frequentia celeberrimus; praeterea causae amplitudo auctaque dilatione exspectatio et fama, insitumque mortalibus studium magna et inusitata noscendi, omnes undique exciverat.
Mehrere Faktoren tragen dazu bei, dass der Gerichtssaal zum Platzen voll ist: Der Monat Januar als ein in Rom besonders geschäftiger Zeitraum, die Bedeutung des Falles, die durch seine Vertagung bewirkte Spannung, das Gerede darüber und die Neugierde der Leute auf Großes und Ungewöhnliches. Deutlich sind die Bezüge zu Ciceros RedeCiceroSest. 72 Pro Sestio (72):20
veniunt Kalendae Ianuariae. vos haec melius scire potestis, equidem audita dico: quae tum frequentia senatus, quae exspectatio populi, qui concursus legatorum ex Italia cuncta, quae virtus, actio, gravitas P. Lentuli consulis fuerit, quae etiam conlegae eius moderatio de me.21
Plinius eröffnet die Ekphrasis der Gerichtshalle in ciceronischem Stil22 und schafft überdies einen Rückbezug zur Epistel 2,10Plinius der JüngereEpist. 2.10 an Octavius Rufus, wo sich der Epistolograph dessen Erfolg beim Rezitieren seiner Gedichte ausmalt (2,10,7): Imaginor enim qui concursus quae admiratio te, qui clamor quod etiam silentium maneat.23 Auch durch das Bild der durch den Aufschub des Prozesses gesteigerten Spannung des Publikums ist ein Bezug zur Epist. 2,10Plinius der JüngereEpist. 2.10 hergestellt, denn die noch unveröffentlichten Gedichte des Octavius Rufus werden bereits mit Spannung erwartet (2,10,2): Magna et iam longa exspectatio est, quam frustrari adhuc et differre non debes. Was Plinius dem Dichter Octavius Rufus in Aussicht stellt, wenn er denn endlich einmal seine Verse vorzulesen geruht, wird für ihn selbst als Redner in Epist. 2,11Plinius der JüngereEpist. 2.11/12 zur Realität – man kann somit die in Epist. 2,10 artikulierten Gedanken als eine Art foreshadowing zum folgenden, die zweite Buch-Hälfte eröffnenden Brief über den Priscus-Prozess interpretieren.







