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„Die berechtigte Kritik an dem Werk Franckes wird vermerken müssen, dass die Kasernierung so vieler Kinder in einer Anstalt letztlich eine formale Reglementierung des Lebens in ihr notwendig machte, die ihrerseits die pädagogischen Bemühungen zu einer pausenlosen Führung und Überwachung werden ließ, die dem kindlichen Wesen keine Freiheit zu eigener Entfaltung einräumte“ (Hegel 1968, S. 21).
Die weitverbreitete Massenunterbringung von Kindern, ihre hohe Sterblichkeit sowie der Vorwurf, sie würden in den damaligen Waisenhäusern nur zur Arbeit angetrieben, führte zu einem erbitterten und lang andauernden Streit.
„… die Unzufriedenheit mit den Waisenhäusern stieg. Immer wieder zeigte es sich, dass die in den oft engen und dürftigen Räumen zusammengedrängten Kinder von Hautkrankheiten geplagt wurden; immer wieder traten auch in der Verwaltung arge Missbräuche hervor, welche die verfügbaren Mittel zersplitterten und die Wohlgesinnten abgeneigt machten, neue Unterstützungen zu gewähren. Da gewann die Frage, ob es nicht besser sei, die Waisenhäuser als geschlossene Institute ganz aufzuheben und die Waisen in Familienpflege zu geben, mehr und mehr an Bedeutung. … Die Waisenhäuser wurden als Mördergruben, als Lazarethe bezeichnet, in denen die armen Kinder elendiglich verdürben oder doch den Keim der Krankheit für das ganze Leben in sich aufnähmen; man nannte ihre Zöglinge Geschöpfe, die unter liebloser und sorgloser Verwaltung durch Schmutz und Krätze, durch schlechte Kost und geheime Sünden, bleiche, abschreckende Gespenster würden, während sie doch zu Christen, zu brauchbaren Bürgern, zu tüchtigen Menschen gebildet werden sollten. Dagegen schwärmte man für die Erziehung auf dem Lande und in wackeren Familien und sah hier überall Bilder der Unschuld, der Einfalt, der Herzensgüte, des stillen Gedeihens“ (Pädagogisches Handbuch 1885, S. 1209).
Aber es waren nicht nur die schlimmen Zustände in den Anstalten, die zur Sorge Anlass gaben, sondern auch solche ökonomischen Gründe wurden angeführt, die uns an die gegenwärtige Diskussion über die hohen Kosten der Heimerziehung erinnern. Der Aufenthalt in einem Waisenhaus war beispielsweise im Jahre 1862 in Berlin dreimal so teuer wie in der Familienpflege.
Die „hamburgische Gesellschaft zur Beförderung der Künste und nützlichen Gewerbe“ schrieb im Jahre 1779 eine Preisaufgabe aus, in welcher geklärt werden sollte, ob die Erziehung der Waisenkinder vorteilhafter in Familienpflege oder in Waisenhäusern durchzuführen sei.
„Die Resultate, welche aus den Untersuchungen über jene Preisfrage hervorgehen, sind übereinstimmend ungünstig für die Waisenhäuser ausgefallen. Durch sehr ins Einzelne gehende Berechnungen ist dargethan worden, dass es für den Staat oder die Anstalten selbst weit vorteilhafter sey, die Kinder in auswärtige Verpflegung zu geben“ (Conversations-Lexikon 1819, S. 422).
Es wurde gleichzeitig gefordert, die Pflegeeltern „gehörig auszuwählen“ und diese „immer unter eine genaue Aufsicht“ zu stellen. In mehreren Orten wurden „die Waisenhäuser abgeschafft, und dagegen die Waisenvertheilung eingeführt. Der offenbare Erfolg davon ist eine bedeutende Ersparnis der Ausgaben, und eine sehr verminderte Mortalität unter den Kindern gewesen“ (Conversations-Lexikon 1819, S. 423).
Dennoch konnte dieser „Waisenhausstreit“, in dem es neben pädagogischen auch immer um finanzielle Gesichtspunkte ging, keineswegs eindeutig gelöst werden.
„Gehen wir nun von der Geschichte der Waisenerziehung zu der Waisenfrage über, so müssen wir zu Voraus bemerken, dass dieselbe seit hundert Jahren wie keine andere ventiliert wurde, ohne dass von den aufgestellten Prinzipien eines das andere verdrängt und entschieden die Oberhand gewonnen hätte. Der Grund liegt hauptsächlich darin, dass einerseits die Waisenfrage zugleich eine Geldfrage ist, und andererseits die Erziehungsfrage selbst, statt klarer und eine den Erziehern bewußte, nur immer noch mehr verwirrt wird“ (Real-Encyclopädie 1874, S. 765).
Doch obwohl die „Segnungen des Familienlebens“ in den Waisenhäusern ohnehin als „verloren“ galten, eine „individuelle Behandlung“ als „erschwert, wenn nicht unmöglich“ angesehen wurde, konnte der Streit nicht einfach zugunsten der Familienpflege entschieden werden. Auch die damals vorgetragenen Gründe lassen Parallelen zur heutigen Situation erkennen, denn man hätte sich wohl für die Familienpflege entschieden, „wenn nur die entsprechende Anzahl tauglicher Familien gefunden würde, denen die Kinder anvertraut werden könnten“ (Real-Encyclopädie 1874, S. 766). Nach der im Jahre 1840 vorgetragenen Auffassung des Vorstehers des Waisenhauses in Hamburg könnten jedoch „gut organisierte Waisenhäuser die besten Erziehungsanstalten für Waisen“ sein, wenn unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllt wären: „Unterordnung der Oeconomie und des Rechnungswesens unter den höheren Erziehungszweck, statt jene als erste und letzte Rücksicht zu betrachten und sich dadurch leiten zu lassen“ und außerdem, „dass die Anstalt mit ihren Zöglingen auch nach der Entlassung wenigstens bis zur Mündigkeit in ununterbrochener Beziehung stehen müsse. Endlich, dass Waisenhäuser, da sie mehr kosten, auch mehr leisten und sich unablässig vervollkommnen müssen“ (Pädagogische Real-Encyclopädie 1852, S. 907).
Diese schon im Jahre 1840 erhobene Forderung ist für die stationäre Erziehungshilfe gültig und wird in neuen Forschungs- und Anwendungsbereichen, wie z. B. bei Care Leaver Projekten (s. z. B. Strahl/Thomas 2013), explizit aufgegriffen.
Erst mit dem Beginn der Aufklärung und mit allgemeinen Veränderungen in der Betrachtung des Wertes der Kindheit und einer kindorientierten Erziehung hielten in der Beeinflussung durch Rousseau und Pestalozzi pädagogische Ideen in größerem Umfang in die damaligen Institutionen für elternlose Kinder Einzug. Pestalozzi wurde im Jahre 1798 in Stanz die Gründung eines Armen-Erziehungshauses übertragen. Erstmals waren in einer solchen Anstalt nicht mehr Strenge, Zucht und Ordnung die herausgehobenen Attribute, sondern es überwog ein anderes Element, nämlich das der Liebe zu den Kindern.
„Der Waisenvater musste seinen Kindern alles sein: Vater, Diener, Aufseher, Krankenwärter und Lehrer. Bei der Kärglichkeit der Hilfsmittel musste sich die Erziehung der Kinder auf das Wichtigste beschränken; die Erziehungsmethode war diejenige der Liebe“ (Rattner 1968, S. 100).
Pestalozzi teilte gemeinsam mit seiner Familie sein Leben mit den Waisenkindern. Der „Wohnstubencharakter“ seines Erziehungsideals ließen ihn zum Begründer des Familienprinzips in der Heimerziehung werden (Sauer 1979, S. 36).
„Ich wollte eigentlich durch meinen Versuch beweisen, dass die Vorzüge, die die häusliche Erziehung hat, von der öffentlichen müssen nachgeahmt werden und dass die letztere nur durch die Nachahmung der erstern für das Menschengeschlecht einen Wert hat“ (Pestalozzi o. J., S. 93).
Die immense Bedeutung einer Pädagogik durch Beziehungsarbeit wird durch folgende Aussage deutlich:
„Vor allem wollte und musste ich also das Zutrauen der Kinder und ihre Anhänglichkeit zu gewinnen versuchen. Gelang mir dieses, so erwartete ich zuversichtlich alles übrige von selbst“ (Pestalozzi, o. J., S. 94).
Die von Pestalozzi ausgehenden Impulse sollten die Waisenpflege nachhaltig beeinflussen. Denn es wurde „immer entschiedener die dabei zu lösende Aufgabe als eine pädagogische“ (Pädagogisches Handbuch 1885, S. 1209) aufgefasst. Die sich anschließende „Rettungshausbewegung“ verfolgte zwei Zielsetzungen. Einmal sollte das Seelenheil der verwaisten Kinder durch religiöse Bildung und Hinführung zu Gott gerettet werden. Andererseits ging es darum, elternlose Kinder für das weltliche Leben bzw. das Überleben zu retten und sie zu brauchbaren Mitgliedern der Gesellschaft heranzubilden. Einer der bedeutendsten Vertreter der Rettungshausbewegung war Johann Hinrich Wichern, welcher im Jahre 1833 das „Rauhe Haus“ in Hamburg gründete. Mit der Errichtung dieses Waisenhauses reagierte der Theologe Wichern auf die unvorstellbare Verarmung großer Bevölkerungsteile und auf den sozialen Zerfall der Gesellschaft. Dem einzelnen jungen Menschen, welcher zu ihm geführt wurde, begegnet Wichern – von seinem christlichen Lebensprinzip geleitet – mit Liebe und Vergebung. Eine kleine Abhandlung in der „Schulzeitung“ von 1847 schildert das Rauhe Haus folgendermaßen: „Das Ganze ist ebensowenig eine Waisen-, als eine Schul-, Zucht- oder Armenanstalt, sondern ist nach und nach zu einer kleinen Colonie herangewachsen, in welcher die rettende Liebe sehr mannigfaltige Zwecke pflegt und nach außenhin verwirklicht. Diese Anstalten beherbergen gegenwärtig in zwölf kleineren und größeren Gebäuden zwischen 140 bis 150 Hausgenossen verschiedener Art. … Fragen wir nach den Mitteln, deren sich die rettende Liebe des Rauhen Hauses bedient, um die Verirrten mit neuen Lebenskräften zu durchdringen, so stellen sich namentlich folgende heraus: Zunächst ist es eine selbstbestimmte Ordnung, woran man die Aufgenommenen gewöhnt, um sie aus dem ungeordneten, wilden und wüsten Treiben herauszureißen, in welchem sie die Ihrigen leben sahen und in welchem sie mitlebten. Das zweite Mittel ist eine nützliche Beschäftigung, von der die Zöglinge vor ihrer Aufnahme noch nichts wußten. Das dritte Mittel besteht in dem fleißigen Gebrauche des göttlichen Wortes, um sie nun auch in das rechte Verhältnis mit Gott zu setzen, wovon bei ihnen sonst kaum eine Spur zu finden war. Ein viertes Mittel besteht in dem Bemühen, Liebe in den Herzen der Kinder zu erwecken und hierin namentlich offenbart das Rauhe Haus am Deutlichsten seine besondere Eigentümlichkeit – das Familienleben, ein gemütliches Beisammenwohnen, welches es allen anderen Einrichtungen vorgezogen hat; denn es ist der naturgemäßigste Boden für das Gedeihen des kindlichen Lebens, und das Förderlichste einer gegenseitigen Erziehung“ (Pädagogische Real-Encyclopädie 1852, S. 909 f.).
Die Verdienste Wicherns sind in der konsequenten Praxis des Familienprinzips zu sehen, damit stellte er die ansonsten übliche Vermassung der Kinder in Anstalten deutlich ins Abseits. Die Erziehung in und durch kleine Gemeinschaften wurde begleitet von einer christlich geprägten individuellen Zuneigung. Die Waisenhauserziehung hätte bei Anwendung solcher Grundsätze von diesem Zeitpunkt an ihre Schrecken verlieren können. Dies war aber nicht so. Sehr deutlich wird die Nichtbeachtung bereits vorhandener pädagogischer Einsichten beispielsweise, wenn man die Anstaltssatzung des Münchner Waisenhauses aus dem Jahre 1908 liest und feststellen muss, dass die autoritäre und aus heutiger Sicht menschenverachtende Anstaltsordnung kaum Raum für pädagogische Prozesse zuließ. Von den Kindern wurde eine ehrerbietige Haltung gegenüber den Vorgesetzten erwartet, Widerspruch wurde nicht geduldet. In der Hausordnung dominierten Begriffe wie Strenge, Strafen, Schweigen und Ruhe. Eine Briefzensur war selbstverständlich. Die durch Rousseau, Pestalozzi und Wichern vorgebrachten Erkenntnisse des Wertes einer vom Erwachsenen ausgehenden Beziehungsarbeit, welche durch Liebe und Zuneigung geleitet wird, pervertieren in der Anstaltssatzung in ihr Gegenteil:
„Die Zöglinge haben allen ihren Vorgesetzten einschließlich allen Ordensmitgliedern Ehre, Liebe und Gehorsam zu erweisen“ (Mehringer 1994, S. 34).
Positive emotionale Beziehungen zwischen Kindern und Erzieher*innen wurden so von vornherein ausgeschlossen. Jahrhundertelang wurde – bis auf wenige Ausnahmen – Kindern durch Institutionen kein Zuhause geboten, sie wurden in Anstalten kaserniert und zu Zucht und Ordnung angetrieben. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erfahren, dass der Begriff „Heim“ erst Anfang des 20. Jahrhunderts üblich wurde und vorher und auch danach Beschreibungen wie
•Besserungs- und Corrigendenanstalt
•Rettungshaus und Rettungsanstalt
•Zwangserziehungsanstalt
•Fürsorgeerziehungsanstalt
•Erziehungsanstalt
•Jugendschutzlager/Konzentrationslager für Jugendliche/Arbeitslager für Fürsorgezöglinge“ (Schrapper/Heckes 1986, S. 1 f.)
üblich waren.
Die Erziehungssituation im Nationalsozialismus war dadurch gekennzeichnet, dass alle Kinder und Jugendlichen während dieser Zeit ganz massiven ideologisch ausgerichteten Erziehungsgewalten außerhalb der eigenen Familie ausgesetzt waren. Dies stand im Widerspruch zur eigentlich vorherrschenden Familienideologie, denn die Zielsetzung der diktatorischen Staatsgewalt, nationalsozialistisch wertvolle junge Menschen heranzubilden, führte faktisch zu einer Schwächung der Erziehung innerhalb der Familie (Sauer 1979, S. 73).
„Die öffentliche Erziehung blieb nicht mehr Ersatzerziehung für den Notfall eines elterlichen Versagens, sie wurde zu einer staatspolitischen Pflichtaufgabe. Elterliches Vorbildverhalten wurde faktisch um das umschriebene Tatbestandsmerkmal der politischen Unzuverlässigkeit der Sorgeberechtigten erweitert“ (Wolff 1999, S. 155).
Bei der Aufgabenstellung der Fremdunterbringung blieben die pädagogischen Erkenntnisse und Errungenschaften vorangegangener Zeiten außer Betracht. Richtlinie wurde die Fragestellung, was die Hilfeleistung für den Einzelnen dem NS-Staat voraussichtlich nützen würde; es fand eine Aufteilung der Hilfebedürftigen nach rassistischen Merkmalen und ihrem Wert für die „Volksgemeinschaft“ statt. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer eigenen Familie in Institutionen aufwachsen mussten, wurde eine Unterteilung vorgenommen in „‚gute‘ Elemente, die als ‚erbgesund‘, normal begabt und eingliederungsfähig galten und in NSV1 Jugendheimstätten untergebracht und erzogen wurden, in ‚halbgute‘ Elemente – sie erhielten auf der Grundlage des RJWG2 aus dem Jahre 1922 Fürsorgeerziehung – und die ‚bösen’ Elemente, die als schwersterziehbar ab 1940 in polizeilichen Jugendschutzlagern untergebracht und mit Erreichung der Volljährigkeit in ein Arbeitshaus oder in ein Konzentrationslager übergeführt wurden“ (Lampert 1983, S. 198).
Diese Klassifizierung führte dazu, dass in den NSV Jugendheimstätten nur als rassisch „wertvolle“, erbgesund sowie erziehungsfähig und erziehungswürdig angesehene junge Menschen aufgenommen wurden. Alle anderen kamen in die sogenannte Bewahrung, eine Aufgabe, welche den Wohlfahrtsverbänden überlassen wurde.
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges war es zunächst sehr schwierig, der großen Anzahl an heimatlosen und elternlosen Kindern mit sinnvoll organisierten Hilfeangeboten entgegenzutreten. Nur noch wenige Heime waren vorhanden, die in der Regel von unausgebildetem Personal (so z. B. von ehemaligen Soldaten) geführt wurden. Großgruppen von bis zu 30 und mehr Kindern waren an der Tagesordnung. Um mit solchen „Massen“ von Kindern einigermaßen fertig zu werden, blieben dem nicht qualifizierten Personal nur wenige Methoden übrig, die auf Strenge, Disziplin, Ruhe, Ordnung und Unterordnung basierten. Einige der wenigen Ausnahmen hiervon konnten im zuvor schon erwähnten Münchener Waisenhaus beobachtet werden. Der wegen seiner Aktivitäten während der NS-Zeit nicht unumstrittene Pädagoge Andreas Mehringer (1911–2004) übernahm nach dem Zweiten Weltkrieg die Leitung des Waisenhauses in München. Er setzte sich erfolgreich für Reformen der Heimerziehung insgesamt ein. Ihm gelang es in der frühen Nachkriegszeit, das Familienprinzip innerhalb der Heimerziehung mit dem Wiederaufbau des Hauses „realitäts- und hilfebezogen“ zu realisieren.
Auf diese Zeit zurückblickend, schrieb Mehringer später:
„Muss man … die Kinder wie in der alten Anstalt kasernieren? Muss der Unterschied zwischen einem Familienkind und einem Anstaltskind so riesengroß sein? Wir sagten: Nein. Es gibt einige wesentliche Elemente der Familie, welche auf die Ersatzunterbringung übertragbar sind. Es sind vor allem diese drei: die überschaubare kleine Zahl; dann: nicht lauter gleiche, sondern verschiedene Kinder in der Gruppe, große und kleine, Knaben und Mädchen; und schließlich die abgeschlossene Wohnweise dieser kleinen gemischten Gruppe. Anders gesagt: Die eigenen vier Wände, die jeder Mensch für sich haben möchte; die er liebt, weil er sie braucht. Auch Kinder brauchen sie“ (Mehringer 1994, S. 60).
Es sollte allerdings noch Jahrzehnte dauern, bis die von Mehringer ausgehenden pädagogischen Impulse die Heimerziehung insgesamt erreichten und veränderten.
Von einer anderen Seite ausgehend wurde die Idee, elternlosen Kindern ein wirkliches Zuhause zu geben, nach dem Zweiten Weltkrieg auch durch die SOS-Kinderdorfbewegung praktiziert. Der allgemeine Weg zur Veränderung weg von der Anstaltserziehung in der Großinstitution Heim hin zu überschaubaren familienähnlichen Formen, setzte auf breiter Ebene erst mit Beginn der 1970er-Jahre ein und fand seinen Ausdruck in der Auflösung großer Institutionen, im Auftauchen von Kinderhäusern, Außenwohngruppen und Wohngruppen.
Die Beheimatung von Kindern, z. B. in den Kinderdörfern innerhalb eines familienähnlichen Rahmens, war zweifellos eine Abwendung von der Anstaltspädagogik und sie war notwendig, da es sich in der Regel um elternlose Kinder handelte. Hier trat dann auch der in der ansonsten praktizierten Heimerziehung existierende Änderungs- und Verbesserungscharakter der Pädagogik zurück, zugunsten der „normalen“ Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb einer fördernden familiären Atmosphäre. Das sich mehr und mehr durchsetzende Familienprinzip innerhalb der Heimerziehung blieb jedoch nicht unumstritten (Sauer 1979), denn es erschien fraglich, ob familienähnliche Lebens- und Erziehungsformen wirklich für alle Kinder die günstigsten Entwicklungsmöglichkeiten bieten könnten.
Spätestens dann, wenn eine Bezugsperson austritt, merken die Kinder, dass „ihre Familie“ eine organisierte Täuschung war (Bühler-Niederberger 1999, S. 337). Durchsetzen konnte sich allenthalben jedoch die Tendenz, Heimerziehung in Gruppen zu praktizieren, die zumindest von der äußeren Form und Struktur her der Familie ähneln. Bis auf wenige andere Ausnahmen gebührt zweifellos der SOS-Kinderdorfbewegung der Verdienst, Heimkindern einen Rahmen geschaffen zu haben, in dem neben einer beständigen Bezugsperson eine wirkliche Atmosphäre der Geborgenheit und des Sich-Zuhause-Fühlens vorhanden war. Die übrigen Institutionen der Heimerziehung verfügten zwar im Laufe der Jahre auch über bessere Gebäude und nach und nach über zumindest einzelne pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter*innen, es waren aber trotzdem immer noch Anstalten mit ihren typischen Negativmerkmalen.
Erst gegen Ende der 1960er-Jahre wurde der Heimerziehung insgesamt mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Initiatoren der sogenannten Heimkampagne oder anders ausgedrückt: der Skandalisierung der Heimerziehung, waren linke Student*innengruppen, die das vorherrschende kapitalistische Gesellschaftssystem anprangerten und sich für Randgruppen, welche durch eben dieses System erzeugt seien, einsetzten. Heimkinder und vor allem Jugendliche in geschlossenen Fürsorgeheimen waren eine solche Randgruppe, mit der Student*innengruppen sich solidarisierten. Die Öffentlichkeit wurde – teilweise in spektakulären Formen – auf die Not der in Heimen lebenden jungen Menschen aufmerksam gemacht, die Rahmenbedingungen und Erziehungspraktiken wurden angeprangert. Heimzöglinge wurden „befreit“, es entstanden die ersten alternativen Wohngemeinschaften. Auch die allgemeine Einstellung zur Erziehung unterlag in diesem Zeitraum Veränderungstendenzen, die im Zusammenhang mit den politischen und gesellschaftlichen Reformen gesehen werden können. Vor allem die Veröffentlichungen von Neill (1970/2014) über die Theorie und Praxis der antiautoritären Internatschule Summerhill gaben sowohl der Fachwelt als auch der breiten Öffentlichkeit wesentlichen Anstoß zu einer lebhaften und lang anhaltenden Diskussion über diese revolutionär anmutenden Erziehungsansichten. Sowohl die Skandalberichte über die Heimerziehung als auch die Auswirkungen der antiautoritären Erziehungsbewegung leiteten erneut Reformforderungen für die Heimerziehung ein, wie
•die Abschaffung repressiver, autoritärer Erziehungsmethoden,
•die Verringerung der Gruppengröße,
•tarifgerechte Entlohnung sowie Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten für Erzieher(innen),
•die Abschaffung von Stigmatisierungsmerkmalen, etwa Anstaltskleidung, Heime in abgelegener Lage etc. (Almstedt/Munkwitz 1982, S. 21–33).
Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR; 1949 – 1990)
Heimerziehung in der DDR hatte die Aufgabe, sich mit Kindern und Jugendlichen zu beschäftigen, „für die gesellschaftliche Regelsysteme nicht greifen, also mit Ausnahmefällen“ (Mannschatz 1994, S. 15).
Während in Westdeutschland die 1968er-Bewegung, die Skandalberichte über die Zustände in Heimen sowie liberaler gewordene politische und pädagogische Auffassungen und Realitäten zu andauernden Reformen der stationären Erziehungshilfe führten, gab es in den Heimeinrichtungen der ehemaligen DDR weniger solche Impulse und Veränderungen.
Dagegen bestanden in der Zeit vor 1968 bezüglich der Heimerziehung viele Übereinstimmungen. Kappeler (2008, S. 69 ff.) resümiert, dass in den stationären Jugendhilfesystemen beider deutscher Staaten Merkmale „totaler Institutionen“ vorhanden waren, so wie sie von Goffman (1974) beschrieben wurden. Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR waren abweichende Verhaltensweisen, die Beobachtung bzw. Zuschreibung von Verwahrlosungstendenzen und sogenannte Schwererziehbarkeit wesentliche Einweisungsgründe. In der DDR wurden – im Gegensatz zu Westdeutschland – die aus den Normabweichungen resultierenden „Erziehungsnotwendigkeiten“ ganz offen dargelegt und ideologisch mit der „Erziehung zu einem neuen Menschen“ und zum Sozialismus begründet. In Ost und West „stand die Einhaltung der ‚Heimordnung‘ durch die Kinder und Jugendlichen gleichermaßen im Mittelpunkt des pädagogischen Geschehens“ (Kappeler 2008, S. 73). Um Disziplin und Veränderungen zu erreichen wurde mit Härte und unnachgiebiger Konsequenz (um)erzogen. Größere Gruppen oft verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlicher führten nahezu zwangsläufig zu „kasernierten Strukturen und Ordnungen“ (Krause 2004, S. 139).
In der ehemaligen DDR lebten durchschnittlich ca. 30.000 Kinder und Jugendliche in Heimen (Krause 2004, S. 11). In Westdeutschland befanden sich in den 1980er Jahren im Durchschnitt ca. 52.000 junge Menschen in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe. Vergleicht man diese Zahlen mit der jeweiligen Bevölkerungsanzahl im Jahr 1989 (DDR 16,4 Millionen – Westdeutschland 62,6 Millionen), dann fällt auf, dass in der DDR im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung mehr als doppelt so viele Kinder und Jugendliche in Heimerziehung untergebracht waren als in der Bundesrepublik.
Mannschatz bewertet das inhaltliche Konzept der Jugendhilfe in der DDR als ein von Anfang an pädagogisch orientiertes Konzept. Es ging um die Beeinflussung der Lebens- und Erziehungssituation junger Menschen. Begünstigt wurde dies durch den Aspekt, dass Jugendhilfe der Volksbildung zugerechnet wurde (Mannschatz 1994, S. 40). Die inhaltliche Ausrichtung der Heimerziehung in der DDR orientierte sich wesentlich an den Erziehungsvorstellungen des Pädagogen Makarenko, welcher als Hauptform der Erziehung das Kollektiv betrachtet (Makarenko 1978, S. 125). Die Kollektiverziehung solle zur Heranbildungen des neuen (sozialistischen) Menschen verhelfen (Hafeneger, 2017, S. 14). Entscheidend sei hierbei die Disziplin. Diese „darf nicht nur als Erziehungsmittel angesehen werden. Sie ist das Ergebnis des Erziehungsprozesses, in erster Linie das Ergebnis des Kollektivs der Zöglinge selbst …“ (S. 39). Während im Westen die individuelle Förderung immer wichtiger wurde, stand im Osten nicht die einzelne Person, sondern die Gemeinschaft im Zentrum der Erziehung.
Die Differenzierung der Heime reichte von Normalkinderheimen für Kinder von 3 – 14 Jahren, Spezialkinderheimen für sogenannte „schwererziehbare“ und auch bildungsschwache Kinder, Aufnahme- und Beobachtungsheimen (auch in Verbindung mit Strafvollzug oder Fürsorgeerziehung) über Jugendwerkhöfe für erziehungsschwierige und straffällige Jugendliche bis hin zu Jugendwohnheimen, Heimen für schwererziehbare, sogenannte bildungsunfähige schwachsinnige Jugendliche und Durchgangsstationen, wohl vergleichbar mit Institutionen der Inobhutnahme (Krause 2004, S. 81 ff.)






