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Ingo Pies
Moderne Klassiker der Gesellschaftstheorie
Von Karl Marx bis Milton Friedman
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG

[Zum Inhalt]
|V|Ich widme dieses Buch einem meiner leider schon längst verstorbenen akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Erik Boettcher (*27. April 1919; †22. Februar 1992), dessen Vision von der „Einheit der Gesellschaftswissenschaften“ mich nachhaltig inspiriert und angespornt hat.
„Wie nie zuvor alarmiert die heutige Gesellschaft sich selbst, ohne jedoch über zureichende kognitive Mittel der Prognose und der Praxisanleitung zu verfügen.“ (Niklas Luhmann: Ökologische Kommunikation, Opladen 1986, 3. Auflage 1990, S. 11 f.)
[Zum Inhalt]
(1) In diesem Buch stecken 20 Jahre Arbeit. Es ist das Produkt einer intensiven Beschäftigung mit grundlegend konzeptionellen Forschungsfragen für eine Theorie der modernen Gesellschaft. Für mich persönlich war diese Arbeit außerordentlich wichtig – und produktiv. Sie ist in ein „ordonomisches“ Forschungsprogramm gemündet, das ich als Wirtschaftsethiker verfolge.[1]
Dieses Buch ist aus der Überzeugung entstanden, dass eine gründliche Beschäftigung mit Gesellschaftstheorie (und darauf aufbauender Gesellschaftspolitik) auch anderweitig orientierten Lesern Nutzen zu stiften vermag. In jedem Fall soll seine Lektüre zum eigenständigen (Weiter-)Denken anregen.
Vorgestellt werden 20 Autoren, die den Rang eines gesellschaftstheoretischen Klassikers beanspruchen dürfen. Jeder dieser Autoren wird systematisch darauf hin befragt, welche Problemstellung seinem Gesamtwerk zugrunde liegt, mit welchen Erkenntnisgewinnen diese Problemstellung bearbeitet wurde und welche Lektionen das Gesamtwerk für die heutige Forschung zu bieten hat.
Mit besonderer Aufmerksamkeit wird der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert die hier untersuchten Klassiker den Institutionen – und dem öffentlichen Verständnis von Institutionen – beimessen, die das Verhalten der Individuen aufeinander abstimmen, indem sie nicht nur die intendierten, sondern vor allem auch die nicht-intendierten Auswirkungen individuellen Verhaltens gesellschaftlich koordinieren. Das implizite Motto der 20 Aufsätze lautet, dass Theorie für die Praxis gemacht wird. Deshalb wird jeder Klassiker auch daraufhin befragt, welche gesellschaftspolitischen Implikationen sich mit seinem Gesamtwerk verbinden.
Im Vordergrund der 20 Aufsätze steht nicht, etwas über die Klassiker zu lernen, sondern etwas von ihnen zu lernen. Diese Untersuchungen zur Gesellschaftstheorie eignen sich für Forschung und Lehre: als Inspiration für die eigene theoretische Arbeit, als Nachschlagewerk für einzelne Autoren, als Seminargrundlage oder als Vorbereitung für ein Selbststudium. Neben Ökonomen spricht dieses Buch vor allem Philosophen, Soziologen und Politikwissenschaftler an, aber auch Pädagogen sowie all jene, die sich mit den theoretischen Grundlagen der modernen Gesellschaft vertraut machen möchten.
Im Unterschied zu sonstigen Sammelbänden weist dieses Buch mehrere Besonderheiten auf: Alle Aufsätze stammen aus (m)einer Hand, sind also aus einer |X|einheitlichen Perspektive – mit jeweils dem gleichen Erkenntnisinteresse – geschrieben und verleihen dem Buch so Homogenität und thematische Geschlossenheit. Die Aufsätze zielen auf ein vertieftes Verständnis des je zugrunde liegendendes Denk-Ansatzes. Deshalb werden die einzelnen Klassiker nicht kursorisch abgehandelt, etwa anhand einzelner Schriften, mit denen sie berühmt geworden sind. Stattdessen wird systematisch stets das Gesamtwerk betrachtet. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, einen roten Faden zu rekonstruieren, der die einzelnen Schriften des Klassikers miteinander verbindet. Die grundlegende Problemstellung (und gegebenenfalls deren Änderung im Zeitverlauf), mit der sich die gesellschaftstheoretischen Denker in ihrem jeweiligen Gesamtwerk auseinandergesetzt haben, soll auf diese Weise deutlich werden. Dies ist wichtig, weil nur so die Art der Problembearbeitung verständlich wird, für die sich die einzelnen Klassiker jeweils entschieden haben. Insofern lässt sich die den einzelnen Aufsätzen zugrunde liegende Interpretationsmethode als systematische Kombination mikroskopischer Textexegese und makroskopischer Werkexegese kennzeichnen, die die Detailanalyse einzelner Schriften und den Blick fürs große Ganze wechselseitig füreinander fruchtbar zu machen versucht: In jedem Aufsatz wird eine Lesart vorgestellt, derzufolge die einzelnen Schriften eines Klassikers sich jeweils zu einem Gesamtwerk fügen, das einen Sinnzusammenhang konstituiert und mithin einen Kon-Text bildet, durch dessen explizite Berücksichtigung sich die einzelnen Texte des jeweiligen Autors nicht nur präziser auslegen, sondern auch besser verstehen und einordnen lassen.
Dieses Buch hat einen ökonomischen Schwerpunkt, behandelt aber über die Disziplingrenzen hinweg auch philosophische, soziologische, historische und politikwissenschaftliche Aspekte. Die ökonomischen Konzepte sind mit Hilfe von Graphiken didaktisch so aufgearbeitet, dass man auch als Laie ohne vertiefte Mathematikkenntnisse die grundlegenden Ideen nachvollziehen kann. Insofern versteht sich dieses Buch als integrativer Beitrag zur sozialwissenschaftlichen Inter-Disziplinarität: Es versucht, die Verständnislosigkeit zu überwinden, mit der sich Vertreter unterschiedlicher Disziplinen oft begegnen, indem es auf eine möglichst klar formulierte – und damit der Kritik zugängliche – Problemexposition setzt sowie auf die Arbeitshypothese, dass sich unterschiedliche Perspektiven nicht widersprechen müssen, sondern vielmehr ergänzen können.
Bei den hier versammelten 20 Aufsätzen handelt es sich ursprünglich um die von mir geschriebenen Einleitungstexte der Schriftenreihe „Konzepte der Gesellschaftstheorie“, deren Einzelbände zwischen 1995 und 2014 jedes Jahr gemeinsam von Martin Leschke und mir im Verlag Mohr Siebeck herausgegeben wurden.[2] Diese Einleitungsaufsätze werden hier erstmalig gesammelt veröffentlicht. Sie sind weitgehend unverändert wieder abgedruckt. Jedem Aufsatz wurde ein Nachtrag hinzugefügt, der aktuelle Informationen zum Klassiker und seinem Werk ergänzt. Die Rechtschreibung wurde vereinheitlicht. Ferner wurden die Graphiken neu gesetzt.
(2) Georg Siebeck ist herzlich zu danken für den ganz außerordentlichen Mut, den er seinerzeit als Verleger an den Tag gelegt hat, zwei gerade erst frisch promovierten Nachwuchswissenschaftlern zuzutrauen (und sie durch dieses Zutrauen |XI|zu begeistern und zu befähigen), eine eigene Schriftenreihe aus der Taufe zu heben. Auch Martin Leschke gegenüber habe ich eine große Dankesschuld angehäuft: für eine nunmehr 20jährige (und hoffentlich noch lange fortbestehende) Zusammenarbeit, die stets reibungslos und – wenigstens für mich – äußerst lehrreich war. Den Teilnehmern der Konferenzen zu den „Konzepten der Gesellschaftstheorie“ verdanke ich unzählige Anregungen und Hinweise für konstruktive Kritik. Gleiches gilt für die Gruppe hochtalentierter (Nachwuchs-)Wissenschaftler, die sich mit mir für die Ordonomik engagieren. Stellvertretend seien hier nur Markus Beckmann, Stefan Hielscher und Matthias Georg Will namentlich genannt. Julia Cachay ist zu danken für die tatkräftige Unterstützung bei der Überarbeitung von beinahe 100 Graphiken, Fabian Horstmann für die Erstellung der Register. Stephanie Warnke-De Nobili ist zu danken, weil sie mit großem Engagement dieses Buchprojekt betreut hat. Der Verlag war bei der Beschaffung der Photos behilflich. Last not least gilt ein von Herzen kommendes Dankeschön meiner Frau, ohne deren verlässliche Unterstützung – nicht nur in Form von Nachsicht, Geduld und Verständnis – das immense Arbeitsprogramm nicht durchführbar gewesen wäre, von dem die hier abgedruckten 20 Aufsätze Zeugnis ablegen.
(3) Schlussbemerkung: Als Wirtschaftsethiker bin ich ganz bewusst sehr zurückhaltend, was moralische Appelle anbelangt. Deshalb möchte ich niemanden dazu aufrufen, das Buch in einem Zug von vorn nach hinten durchzulesen, zumal jedes einzelne der 20 Kapitel für sich allein steht und unabhängig von den anderen verstanden werden kann. Aber ein konstruktiver Hinweis sei mir an dieser Stelle doch erlaubt: Wenn man die Beiträge dieses Buches so liest, wie ich es bei der redaktionellen Überarbeitung getan habe (nämlich chronologisch und in einem Zug), dann bilden die 20 Aufsätze – auch aufgrund gelegentlicher Querverweise – einen inneren Zusammenhang, eine Art Argumentationsbogen. Der könnte seinerseits interessant und aufschlussreich sein – und keineswegs nur für jene Leser, die der hochgradig speziellen Frage nachgehen, warum bestimmte theoriestrategische Weichenstellungen im Forschungsprogramm der Ordonomik so und nicht anders vorgenommen werden: Der rote Faden (und das Credo) dieses Buches besteht in der Überzeugung, dass die moderne Gesellschaft so überaus komplex geworden ist, dass der gesunde Menschenverstand einer möglichst leistungsfähigen und an klassischen Vorbildern geschulten Theorie bedarf. Ohne eine methodisch reflektierte Komplexitätsreduktion laufen wir Bürger nämlich Gefahr, buchstäblich die Welt nicht mehr zu verstehen – und sie dann auch nicht konstruktiv gestalten zu können.
Halle, im Juni 2016 Ingo Pies
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|XII|Literatur
Pies, Ingo (2006, 2015): Ökonomische Ethik: Zur Überwindung politischer Denk- und Handlungsblockaden, in: Ders.: Guter Rat muss nicht teuer sein. Ordonomische Schriften zur Politikberatung, Band 2, Berlin 2015, S. 299–308.
Pies, Ingo (2009): Das ordonomische Forschungsprogramm, in: Ders.: Moral als Heuristik. Ordonomische Schriften zur Wirtschaftsethik, Berlin, S. 2–32.
Pies, Ingo (2012): Wie kommt die Normativität ins Spiel? – Eine ordonomische Argumentationsskizze, in: Ders.: Regelkonsens statt Wertekonsens: Ordonomische Schriften zum politischen Liberalismus, Berlin, S. 3–53.
Pies, Ingo (2014): Der wirtschaftsethische Imperativ lautet: Denkfehler vermeiden! – Sieben Lektionen des ordonomischen Forschungsprogramms, in: Hans Friesen und Markus Wolf (Hrsg.): Ökonomische Moral oder moralische Ökonomie? Positionen zu den Grundlagen der Wirtschaftsethik, Freiburg und München, S. 16–50.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (1995): John Rawls’ politischer Liberalismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (1996): James Buchanans konstitutionelle Ökonomik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (1997): Mancur Olsons Logik kollektiven Handelns, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (1998): Gary Beckers ökonomischer Imperialismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (1999): Karl Poppers kritischer Rationalismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2000): Ronald Coase’ Transaktionskosten-Ansatz, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2001): Oliver Williamsons Organisationsökonomik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2002): Walter Euckens Ordnungspolitik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2003): F.A. von Hayeks konstitutioneller Liberalismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2004): Milton Friedmans ökonomischer Liberalismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2005): Karl Marx’ kommunistischer Individualismus, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2006): Albert Hirschmans grenzüberschreitende Ökonomik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2007): Thomas Schellings strategische Ökonomik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2008): Jon Elsters Theorie rationaler Bindungen, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2009): Douglass Norths ökonomische Geschichtstheorie, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2010): Ludwig von Mises’ ökonomische Argumentationswissenschaft, Tübingen.
|XIII|Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2011): William Baumols Markttheorie unternehmerischer Innovation, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2012): Edmund Phelps’ strukturalistische Ökonomik, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2013): Joseph Schumpeters Theorie gesellschaftlicher Entwicklung, Tübingen.
Pies, Ingo und Martin Leschke (Hrsg.) (2014): John Maynard Keynes’ Gesellschaftstheorie, Tübingen.
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|1|John Rawls (1921–2002)
„How is it possible that there may exist over time a stable and just society of free and equal citizens profoundly divided by reasonable though incompatible religious, philosophical, and moral doctrines?“ John Rawls (1993; S. XVIII)
John Rawls’ politischer Liberalismus
Von Robert Nozick stammt der Satz, wer heute politische Philosophie betreibe, müsse sich entweder in den von John Rawls vorgezeichneten Bahnen bewegen oder zumindest begründen, warum er dies nicht tue. Obwohl dieses Diktum die zentrale Bedeutung des Rawlsschen Ansatzes betont, enthält es doch eine glatte Untertreibung, denn diese Bedeutung beschränkt sich keineswegs auf die politische Philosophie. Das Problem stabiler und gerechter Gesellschaften – genauer: das Problem, wie demokratische Gesellschaften Stabilität durch Gerechtigkeit erzeugen können – ist auch für die Sozialwissenschaften von unabweisbarer Relevanz. In besonderem Maße gilt dies für die neuere Ökonomik, die den Anspruch ihrer angelsächsischen Gründungsväter: Gesellschaftstheorie zu betreiben, wieder aufnimmt und dadurch reaktualisiert, dass sie klassische Fragestellungen mit nunmehr neoklassischen Analyseinstrumenten angeht.[3] Das Aufeinanderfolgen der Nobelpreise für Ronald Coase, Gary Becker und Douglass North spricht hier eine deutliche Sprache. Auch ist nicht zu übersehen, dass die Ökonomik einen eigenen Gerechtigkeitsdiskurs ausgebildet hat, an dem sich insbesondere liberale Ökonomen beteiligt haben. Im Rekurs auf die Nobelpreisträger der Jahre 1974 |2|und 1986, Friedrich August von Hayek und James M. Buchanan, lassen sich die hier interessierenden Grundzüge dieses Diskurses wie folgt skizzieren.
1. Der ökonomische Gerechtigkeitsdiskurs
Der Begriff „Gerechtigkeit“ ist ein Fokus nahezu aller gesellschaftspolitischen Probleme: Die Differenz zwischen reich und arm unter dem Aspekt gesellschaftlicher Integration wurde immer schon als Gerechtigkeitsproblem – z.B. als Problem des gerechten Preises –, seit dem 19. Jahrhundert spezifischer als Problem „sozialer“ Gerechtigkeit, als Problem des gesellschaftlichen Institutionensystems diskutiert.[4] Neben dem Problem des gerechten Friedens werden auch neuere Probleme mit Hilfe dieses Leitbegriffs thematisiert: Probleme der Ökologie als Fragen intergenerationeller Gerechtigkeit etwa oder das Nord-Süd-Problem als Frage einer gerechten Weltwirtschaftsordnung. In demokratischen Gesellschaften mit institutionalisierten Öffentlichkeiten werden Politikprozesse weitgehend von solchen Gerechtigkeitsdiskursen gesteuert. Hier bilden sich jene Hintergrundvorstellungen, von denen es abhängt, wie die Bürger ihrer Gesellschaft gegenüberstehen: ob sie ihr innerlich frei zustimmen können, oder ob sie sie als ungerecht und illegitim empfinden – mit gravierenden Folgen für die Bestands- und Entwicklungsaussichten einer Gesellschaft sowie die Ausrichtung der in ihr ablaufenden Politikprozesse.
Diese Funktion des Gerechtigkeitsbegriffs bringt Vor- und Nachteile mit sich. Ein besonderer Vorteil liegt zweifellos darin, dass Gerechtigkeitsdiskurse in bezug auf langanhaltende Probleme eine eigene Tradition ausbilden, die sich kritisch selbst rationalisiert und mit der Zeit das Gerechtigkeitsempfinden der Bürger prägt, also mehr unbewusst als bewusst absorbiert wird und schließlich in die Intentionen und Intuitionen eingeht. Ein weiterer Vorteil besteht sicherlich darin, dass sich auch neu auftretende Probleme in Gerechtigkeitsdiskursen thematisieren lassen, ihre Verarbeitung daher in (vor)strukturierte Bahnen gelenkt und mit Hilfe von Routinen prozessiert werden kann. Gerade in der Aufnahmefähigkeit und der daraus resultierenden Vielfalt der Gerechtigkeitsdiskurse ist die Möglichkeit zu Übertragungen und Vergleichen, ist die Möglichkeit zu gesellschaftlichen Lernprozessen und fortschreitender Rationalisierung angelegt.
Auf die möglichen Nachteile hat mit besonderem Nachdruck vor allem Friedrich August von Hayek (1976, 1981) aufmerksam gemacht. Zwar ist auch für ihn die Kategorie der Gerechtigkeit nicht nur zentral, sondern geradezu unaufgebbar – eine zivilisierte Gesellschaft könnte er sich ohne Gerechtigkeit, und das heißt für ihn: ohne das liberale Ideal einer Freiheit unter dem Gesetz, gar nicht vorstellen. Doch unterliegt für ihn ein diffuser Gerechtigkeitsbegriff stets auch der Tendenz, gerade jenes Zivilisationspotential der modernen Gesellschaft zu zerstören, das nur durch eine richtig verstandene Gerechtigkeit erhalten und weiterentwickelt werden kann. Gerade weil in der Demokratie die Gerechtigkeitsdiskurse so bedeutend sind, werden von ihnen ausgehende Fehlsteuerungen der |3|Politikprozesse so gefährlich. Um solchen Gefahren entgegenzusteuern, bemüht sich von Hayek um intellektuelle Klarheit, um Aufklärung. Zu diesem Zweck unterscheidet er zwei Varianten des Gerechtigkeitsbegriffs. Die erste ist für ihn mit den Grundsätzen einer zivilisierten Gesellschaft vereinbar, die zweite ist es nicht. Für zivilisationskompatibel hält er die Vorstellung einer Verfahrensgerechtigkeit, die in der Forderung zum Ausdruck kommt, Regeln ohne Ansehen der Person anzuwenden. Verfahrensgerechtigkeit erhöht die Erwartungssicherheit und ist so dezentraler Wissensverarbeitung förderlich. Für nicht kompatibel mit den Prinzipien einer zivilisierten Gesellschaft hingegen hält er die Vorstellung einer Ergebnisgerechtigkeit, die in der Forderung zum Ausdruck kommt, Ungleiches ungleich zu behandeln, um gleiche Ergebnisse herbeizuführen. Ergebnisgerechtigkeit schreibt dem sozialen Prozess ein ‚abstraktes‘, als von diesem Prozess unabhängig gedachtes, Verteilungsmuster vor. Aus von Hayeks Sicht verkennt die Kategorie der Ergebnisgerechtigkeit damit zum einen die Funktion individueller Ungleichheit im gesellschaftlichen Fortschrittsprozess, der in allen Bereichen des Lebens auf wettbewerbliche Innovationen konstitutiv angewiesen ist, für die es ohne Ungleichheiten keine Anreize gäbe, und zum anderen besteht für ihn die Gefahr, dass diese Kategorie unter der Bezeichnung ‚soziale Gerechtigkeit‘ von verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen dazu missbraucht wird, höchst partikuläre Interessen auf Kosten der Allgemeinheit zu verfolgen und dabei Maßnahmen durchzusetzen, die die Anreizkompatibilität und damit die einer ‚spontanen Ordnung‘ eigene Kapazität dezentraler Wissensverarbeitung letztlich zerstören können.
Ausgehend von dieser Problemexposition: einer kategorialen Unterscheidung zwischen Ergebnis- und Verfahrensgerechtigkeit, nehmen Geoffrey Brennan und James Buchanan (1985, 1993) eine Ortsbestimmung von Gerechtigkeit in der Demokratie vor. Diese Ortsbestimmung liegt auf der Linie der Hayekschen Argumentation und schreibt diese fort, indem sie eine radikale Konsequenz daraus zieht, dass es sich bei der Verfahrensgerechtigkeit um eine prozedurale, (Verfahrens)Regeln voraussetzende, Kategorie handelt: Wenn man normatives Sollen nicht mehr durch Berufung auf eine den Bürgern externe Instanz wie Gott, Kosmos, Natur, Geschichte, Evolution usw. begründen und legitimieren will, sondern statt dessen das Wollen der Menschen als einzige Quelle von Werten ansetzt – und nur einen solchen ‚normativen Individualismus‘ halten sie für einer modernen Gesellschaft angemessen –, dann kann Sollen immer nur intern, immer nur aus dem Wollen derer abgeleitet werden, die dem Sollen prinzipiell zugestimmt haben. Genau dies ist der Vollsinn von Demokratie, der in demokratisch verfassten Gesellschaften zur Geltung gebracht wird: Aus dem Wollen resultiert Sollen, indem Individuen sich auf konstitutionelle Regeln einigen, die zu befolgen verbindlich gemacht wird. Auf der Grundlage konstitutioneller Regeln werden subkonstitutionelle Regeln vereinbart, und nur in bezug auf diese subkonstitutionellen Regeln lässt sich – Brennan und Buchanan zufolge – sinnvoll von Verfahrensgerechtigkeit sprechen. Folglich ist für sie der systematische Ort der Verfahrensgerechtigkeit die subkonstitutionelle Regelhierarchie, denn nur hier ist es möglich, Gerechtigkeitsurteile nicht ‚abstrakt‘, nicht kontextunabhängig zu fällen, sondern aus dem bestehenden System institutioneller Arrangements regelinhärent abzuleiten.
|4|Aus gesellschaftstheoretischer Perspektive ist nun interessant, dass eine solche Verfahrensgerechtigkeit sich primär auf Handlungen und allenfalls sekundär auf den institutionellen Handlungsrahmen bezieht. Die Kategorie der Verfahrensgerechtigkeit kann das Thema sozialer Gerechtigkeit: die Gerechtigkeit des gesellschaftlichen Institutionensystems, nur insofern abdecken, als es Handlungen gibt, die das Institutionensystem gestalten, und zugleich Regeln für diese Handlungen, in bezug auf die Gerechtigkeitsurteile gefällt werden können. In diesem Sinne lassen sich etwa die Handlungen des Gesetzgebers daraufhin überprüfen, ob sie die Verfassung einhalten, oder Rechtsverordnungen daraufhin überprüfen, ob sie die Gesetze einhalten, oder Organisationsverhalten daraufhin überprüfen, ob es Rechtsverordnungen einhält usw. Für Brennan und Buchanan lässt sich die Kategorie der Verfahrensgerechtigkeit zwar auf subkonstitutionelle Ebenen, nicht jedoch auf die konstitutionelle Ebene selbst anwenden, denn hier fehlt es an jenen vorgängigen Regeln, die ein prozedurales Gerechtigkeitsurteil überhaupt erst ermöglichen. Für sie werden konstitutionelle Regeln nicht an Gerechtigkeitsüberlegungen gemessen, sondern am Wollen der Bürger. Nicht Gerechtigkeit, sondern Demokratie bestimmt demnach die Verfassungsentscheidung. In diesem Sinn handelt es sich in der Tat um eine Ortsbestimmung von ‚Gerechtigkeit in der Demokratie‘: Gerechtigkeit ist dieser Auffassung zufolge nicht weniger, aber auch nicht mehr als ein wichtiges Hilfskonstrukt, mit dessen Hilfe sich Handeln, auch reformerisches, Institutionen gestaltendes Handeln auf Regelbefolgung: auf den Schutz legitimer Erwartungen und so daraufhin untersuchen lässt, inwiefern dieses Handeln zur Stabilität demokratisch verfasster Gesellschaften beiträgt.
An dieser Stelle lässt sich nun exakt jener Punkt markieren, an dem sich der Rawlssche Ansatz vom ökonomischen Gerechtigkeitsdiskurs unterscheidet: Rawls will eine Konzeption von Gerechtigkeit vorstellen, die sich nicht auf Handlungen, sondern auf den institutionellen Rahmen der Handlungen bezieht, nicht auf die subkonstitutionellen Regelebenen, sondern auf die konstitutionelle und suprakonstitutionelle Ebene: auf die (geschriebene) Verfassung und auf die (ungeschriebenen) Prinzipien, die der Verfassung einer modernen Gesellschaft zugrundeliegen. Pointiert zugespitzt könnte man sagen, Rawls geht es nicht um Gerechtigkeit in der Demokratie, sondern um Gerechtigkeit für die Demokratie. Ihm geht es darum, Gerechtigkeit als eine Heuristik für die demokratische Verfassungsgebung vorzustellen. Deshalb verzichtet er darauf, soziale Gerechtigkeit als eine Ausweitung von Handlungsgerechtigkeit zu konzeptualisieren. Stattdessen wählt er einen anderen Ansatz, einen Ansatz, der zudem weniger defensiv als vielmehr offensiv ausgerichtet ist, weniger die möglichen Nachteile der gesellschaftlich vorfindlichen Gerechtigkeitsdiskurse eindämmen als vielmehr die möglichen Vorteile der nachweislichen Gerechtigkeitsorientierung demokratischer Politikprozesse aneignen und für die Bürger nutzbar will.




