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„Wer das Prinzip der Demokratie in diesem Sinne annimmt, ist also nicht gezwungen, das Resultat einer demokratischen Abstimmung als einen autoritativen Ausdruck dessen anzusehen, was Recht ist. Er wird die Entscheidung der Majorität annehmen, um den demokratischen Institutionen die Arbeit zu ermöglichen. Es steht ihm aber frei, diese Entscheidung mit demokratischen Mitteln zu bekämpfen und auf ihre Revision hinzuarbeiten.“ [182]
(4) In bezug auf die zweite Frage können hier zunächst einige Hinweise gegeben werden, bevor die nächsten Abschnitte ausführlicher zur Diskussion stellen, dass sich die Anwendungen eines reformulierten kritischen Rationalismus recht deutlich von Poppers eigenen Anwendungen unterscheiden.
Erstens hat Popper den von ihm selbst initiierten Kriterienwechsel von der Falsifizierbarkeit zur Kritisierbarkeit nicht konsequent vollzogen, mit der durchaus bemerkenswerten Folge, dass er praktisch sein gesamtes Werk – angefangen von der Wissenschaftstheorie über die Methodologie der Sozialwissenschaften bis hin zu seinem Plädoyer für die offene Gesellschaft – als nicht-wissenschaftlich einstuft, weil es nicht in empirischen Tests nachprüfbar ist.[183] Allenfalls der späte Popper scheint zu der Auffassung gelangt zu sein, dass sogar Interpretationen in den Bereich der Wissenschaft fallen, sofern sie kritisierbar, insbesondere konstruktiv kritisierbar, sind.[184]
|120|Zweitens, und dies hat nicht einmal der späte Popper erkannt, hat die Reformulierung des kritischen Rationalismus gravierende Konsequenzen für mindestens eins der beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie: Sobald man das Prinzip der (konstruktiven) Kritik zur Leitidee einer Theorie sozialen Lernens macht, erübrigt sich die Frage nach dem Abgrenzungskriterium. Poppers Versuch, den ‚wissenschaftlichen Sozialismus‘ als Pseudo-Wissenschaft überführen zu können, zielt auf eine Diskreditierung des Gegners, auf einen Abbruch der Diskussion. Eine solche Abgrenzung bewirkt eine diskursive Ausgrenzung, nicht aber eine diskursive Überbietung durch bessere Argumente. Dies lässt erwarten, dass die in deutlicher Kontinuität zu Popper erfolgte Reformulierung des kritischen Rationalismus werkimmanent eine gewisse Sprengkraft entfalten könnte. Der Bestätigung dieser Erwartung dienen die nächsten drei Abschnitte. Sie diskutieren für jede Ebene des thematischen Spektrums anhand eines Anwendungsbeispiels, inwiefern die vorgeschlagene Re-Formulierung zu einer Re-Aktualisierung des kritischen Rationalismus beitragen kann.
6. Demokratie in Europa
(1) Zum ersten Anwendungsbeispiel: Karl Popper gehört zu den vehementesten Verfechtern der Demokratie, die er als eine politische Methode interpretiert, aus Fehlern zu lernen, und die er (deshalb) gegen totalitäre Gefährdungen verteidigt. Sein Problem besteht darin, ein Argument zu entwickeln, das es Demokraten erlaubt, einen demokratisch gewählten Tyrannen zu bekämpfen. Zu diesem Zweck löst er den Demokratiebegriff von dem Wahlakt als Ursprung politischer Herrschaft und bindet ihn statt dessen an die verfassungskonforme Ausübung politischer Herrschaft. Sie soll einer Kontrolle durch die Bürger, d.h. die Beherrschten, unterworfen sein. Nicht die Wahl, sondern die Abwahl(möglichkeit) ist für Poppers Demokratiebegriff konstitutiv. Analog zu Poppers wissenschaftstheoretischem Perspektivwechsel weg von den Quellen (vermeintlich) sicherer Erkenntnisautorität hin zu den prozessualen Bedingungen für Erkenntnisfortschritt, verbindet sich mit seinem Demokratiebegriff ein Perspektivwechsel weg von den Quellen politischer Autorität hin zu den prozessualen Bedingungen politischer Fortschritte. Beide Perspektivwechsel verändern die jeweilige Fragestellung und rücken so die institutionellen Bedingungen sozialen Lernens in den Mittelpunkt.
Poppers Demokratiebegriff, sein Begriff einer Abwahldemokratie, enthält eine Botschaft, die nur vor dem Hintergrund einer ganz bestimmten Problemsituation, der Machtergreifung Hitlers, zu verstehen ist. Die Botschaft besteht darin, dass eine Regierung als undemokratisch, d.h. als Tyrannei, zu (dis-)qualifizieren ist, sobald sie sich durch Verfassungsmanipulation einer demokratischen Abwahlmöglichkeit entzieht, und zwar unabhängig davon, ob sie von einer Mehrheit der Bürger per Wahlakt ins Amt gesetzt worden ist. Die Pointe dieser Botschaft liegt darin, jene Anhänger der Demokratie aus einer Denk- und Handlungsblockade zu befreien, deren Demokratiebegriff an einem bloßen Oberflächenphänomen haftet: am Ursprungsakt politischer Herrschaft durch Mehrheitsbeschluss. Popper geht es darum, im Wege konstruktiver Kritik demokratische (Selbst-)Missverständnisse |121|aufzuklären, die einem demokratischen Widerstand gegen Hitler im Wege stehen. Vor diesem Hintergrund lautet die im folgenden einzulösende These, dass aufgrund der mittlerweile radikal veränderten Problemsituation nicht Poppers Pointe, sondern nur das Prinzip seiner Pointe aktualisiert werden kann.
(2) Die heutige Problemsituation ist dadurch gekennzeichnet, dass ein oberflächlicher Demokratiebegriff bewährte Institutionen in Frage stellt. Neben Forderungen nach einer sog. ‚Demokratisierung der Wirtschaft‘, die einer Enteignung privater Eigentumsrechte gleich käme, sind ‚demokratische‘ Vorbehalte gegenüber der Europäischen Union das derzeit wohl gravierendste Beispiel. Der Grund für diese Vorbehalte liegt in einer strukturellen Diskrepanz zwischen der Unionsverfassung und der Verfassung ihrer Mitgliedstaaten. In den Mitgliedstaaten wird die Regierung durch ein Parlament kontrolliert, das zugleich als Gesetzgeber tätig ist. In der Europäischen Union hingegen wird die Gesetzgebungsfunktion von den Vertretern der nationalen Regierungen ausgeübt, während das Europäische Parlament kaum über Kompetenzen verfügt. Diese strukturelle Diskrepanz wird von vielen als Demokratiedefizit, d.h. als Legitimationsdefizit, wahrgenommen.
Solange – nach nationalstaatlichem Vorbild – Demokratie mit parlamentarischer Demokratie gleichgesetzt wird, entsteht der missliche Eindruck, es gebe einen Widerspruch zwischen der Europäisierung und der Demokratisierung von Politik, denn die Verlagerung politischer Kompetenzen von den Mitgliedstaaten auf die Union kommt einer Entparlamentarisierung gleich. Es entsteht der Eindruck, als würden die materiellen und immateriellen Vorteile der Union – angefangen von friedlicher Koexistenz über kulturellen Austausch bis hin zur Freizügigkeit von Gütern und Dienstleistungen, von Arbeit und Kapital – mit Einbußen an demokratischer Grundsatztreue (teuer) erkauft.

Die Wahrnehmungsperspektive der öffentlichen Diskussion
Anders ausgedrückt, ist die heutige Problemsituation dadurch gekennzeichnet, dass weit verbreitete Legitimationsvorstellungen einer Aneignung europäischer Kooperationserträge im Wege stehen, so als müsste man sich zwischen Europäisierung und Demokratisierung im Sinne eines Entweder-Oder entscheiden (Abb. 5).
(3) Eine Lösungsstrategie für diese Problemsituation besteht darin, den Demokratiebegriff von vornherein, d.h. systematisch, als Legitimationsbegriff zu |122|entwickeln[185]: Das einer Demokratie einzig angemessene Legitimationskriterium politischer Herrschaft ist der Konsens, die Zustimmung der Bürger zum Gesellschaftsvertrag, durch den politische Herrschaft konstituiert wird. Unter realen Knappheitsbedingungen wäre eine einstimmige Übereinkunft ausnahmslos aller Bürger jedoch nur zu prohibitiv hohen Kosten herbeizuführen. Sie ist also nicht realisierbar. Deshalb lässt sich die Zustimmung der Bürger nicht einfach durch Abstimmung sicherstellen. Vielmehr tritt an die Stelle kollektiver Mitbestimmung – in der Wirtschaft nicht anders als in der Politik, aber auch in der Wissenschaft – eine Delegation gesellschaftlicher Entscheidungsbefugnisse. Diese Delegation weist Vor- und Nachteile auf. Sie eröffnet die Möglichkeit von Spezialisierungserträgen, und zugleich ruft sie Anreizprobleme hervor. Zum einen erhöht die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an die Akteure in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik das Kompetenzniveau; der Verzicht auf Mitbestimmung ist produktiv. Zum anderen entsteht das Problem, dass diejenigen, die letztlich in gesellschaftlichem Auftrag handeln, also z.B. Wissenschaftler, Unternehmer und Politiker, sich nicht ohne weiteres am Gemeinwohl orientieren und als Agenten die Interessen ihrer Prinzipale vernachlässigen; der Verzicht auf Mitbestimmung ist gefährlich. Deshalb sind institutionelle Sicherungen erforderlich, um die nötige Anreizkompatibilität herzustellen. Zu den im allgemeinen bewährten Sicherungen im Bereich der Politik gehört die Einrichtung von Parlamentswahlen, aber auch die Beschränkung parlamentarischer Kompetenzen, z.B. durch den in einer Verfassung verankerten Schutz von Minderheitsrechten. Hinzu gehört auch die Kontrolle des Parlaments durch eine unabhängige Verfassungsgerichtsbarkeit sowie durch eine massenmedial und pluralistisch verfasste kritische Öffentlichkeit.
Worin genau liegt nun der Lösungsbeitrag eines solchen Denkansatzes zur skizzierten Problemsituation? Hier ist auf drei Aspekte hinzuweisen[186]: Erstens beendet die Konsenstheorie der Demokratie die weit verbreitete Konfundierung von Fragen der Legitimation politischer Herrschaft und Fragen ihrer Organisation. Legitimationsprinzip ist der Konsens, wohingegen der Parlamentarismus ein Organisationsprinzip ist, ein zugegebenermaßen wichtiges Organisationsprinzip, aber eben nur ein Organisationsprinzip neben und in Verbindung mit wichtigen anderen.
Dies führt, zweitens, dazu, dass die politische Diskussion einer europäischen Verfassung von normativen Kurzschlüssen befreit und als Zweckmäßigkeitsdiskussion sachlich(er) geführt werden kann. Die kategoriale Umstellung von Parlamentsdemokratie auf Konsensdemokratie lässt nämlich die relevanten Alternativen in einem neuen Licht erscheinen. Letztlich geht es um die Frage, durch wen die Akteure europäischer Politik kontrolliert und wie diese Kontrolleure ihrerseits mit Anreizen versorgt werden können, sich im Interesse der Bürger zu verhalten: Quis custodiet ipsos custodes? Entweder werden die Akteure europäischer Politik durch ein europäisches Parlament direkt kontrolliert, oder sie werden indirekt kontrolliert durch die nationalstaatlichen Parlamente, die die jeweiligen Regierungsvertreter auch in ihrer Rolle als Akteure europäischer Politik zur Verantwortung ziehen können. Die erste Variante kopiert das nationalstaatlich eingespielte Verfassungsmuster auf die Unionsebene. Die zweite Variante |123|trägt dem supra-nationalen Kontext Rechnung durch ein Verfahren, das sich die nationalstaatlich eingespielten Verfassungsmuster zunutze macht. In beiden Fällen erfolgt die Delegationskontrolle durch Delegierte. Es entsteht also ein Delegationsproblem zweiter Ordnung. Bei sorgfältiger Prüfung spricht einiges dafür, dass sich dieses Anreizproblem (bis auf weiteres) auf der Ebene nationalstaatlicher Parlamente leichter lösen lässt als auf der Ebene eines europäischen Parlaments, und zwar einfach deshalb, weil es (noch) keine europäische Öffentlichkeit gibt, die die seit langem erfolgreich tradierte Kontrollfunktion nationaler Öffentlichkeiten übernehmen könnte. Eingeschränkte Kompetenzkataloge europäischer Politik und qualifizierte Mehrheitserfordernisse bis hin zur Einstimmigkeit gehören zu den flankierenden Maßnahmen, durch die die beiden Verfassungsvarianten zu funktionalen Äquivalenten werden, zwischen denen folglich rein unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten entschieden werden kann. Jedenfalls verfügt keine dieser beiden Varianten – abgesehen von ihrer überlegenen Zweckmäßigkeit – über eine von vornherein höhere demokratische, d.h. legitimatorische, Dignität.

Orthogonale Positionierung als Veränderung der Denkrichtung um 90°
Dies leitet über zum dritten Aspekt. Die Konsenstheorie der Demokratie löst den Widerspruch zwischen Europäisierung und Demokratisierung als vermeintlichen Widerspruch auf: Systematisch betrachtet, sind die Vor- und Nachteile von Delegation interdependent. Die institutionelle Kontrolle der Fehlanreize für Agenten ist sogar eine Voraussetzung dafür, dass sich die Bürger als Prinzipale auf die Delegation gesellschaftlicher Entscheidungsbefugnisse einlassen. Demokratische Vorkehrungen stehen, sofern sie zweckmäßig sind, im Dienst der Aneignung europäischer Kooperationserträge. Damit gelingt eine ‚orthogonale Positionierung‘ zur üblichen Frontstellung der öffentlichen Debatte, in der entweder (vermeintliche) Demokratiedefizite um realer Vorteile willen hingenommen werden oder aber die Aneignung europäischer Kooperationserträge mit normativen Vorbehalten belastet wird (Abb. 6). Erst diese orthogonale Positionierung: eine Veränderung der Denkrichtung um 90° bzw. 270°, löst den Anspruch konstruktiver Kritik ein, indem sie die beiden einander (vermeintlich) widersprechenden Positionen diskursiv überbietet und damit aufhebt.[187]
|124|7. Das Rationalitätsprinzip in den Sozialwissenschaften
Zum zweiten Anwendungsbeispiel: Karl Popper gehört zu den vehementesten Verfechtern des Rationalitätsprinzips in den Sozialwissenschaften. Die Annahme, dass Menschen auf situative Anreize optimal zu reagieren versuchen, ist bis heute umstritten, auch innerhalb der Wirtschaftswissenschaften. Damit stellen sich drei Fragen: Wie ist die heutige Problemsituation beschaffen? Was kann man heute noch von Poppers Methodologie der Sozialwissenschaften lernen? Und wie lässt sich Poppers Verteidigung des Rationalitätsprinzips verbessern?
(1) Zur Kennzeichnung der Problemsituation ist es zweckmäßig, zwei Begriffe von Rationalität zu unterscheiden und zueinander ins Verhältnis zu setzen, den Begriff einer Verfahrensrationalität und den einer Ergebnisrationalität. Für beide Begriffe ist die Vorstellung eines Lernprozesses konstitutiv. Der Begriff einer Verfahrensrationalität, z.B. eines Lernens aus Fehlern, stellt auf den Prozesscharakter des Lernens ab. Der Begriff einer Ergebnisrationalität, z.B. die Annahme optimalen Verhaltens, bezieht sich hingegen auf einen Zustand, in dem der Lernprozess sein Ende bereits erreicht hat. Der methodologische Streit um das Rationalitätsprinzip dreht sich darum, inwiefern die Sozialwissenschaften, insbesondere die Wirtschaftswissenschaften, von der Kategorie einer Ergebnisrationalität Gebrauch machen dürfen oder sogar müssen.
Zusätzlich zu diesen beiden Rationalitätskategorien lassen sich zwei Rationalitätsebenen unterscheiden. Individuellen Lernprozessen korrespondiert die Ebene individueller Rationalität, und gesellschaftlichen Lernprozessen korrespondiert die Ebene gesellschaftlicher Rationalität. Mit Hilfe dieser Unterscheidungen lassen sich drei Theorievarianten innerhalb der Wirtschaftswissenschaften identifizieren (Abb. 7).
Die erste Variante, der i.e.S. ‚ökonomische Ansatz‘, verwendet auf den beiden Analyse-Ebenen jeweils unterschiedliche Rationalitätskategorien. Auf der individuellen Ebene arbeitet er mit dem Konzept einer Ergebnisrationalität. Auf der gesellschaftlichen Ebene hingegen arbeitet er mit dem Konzept einer Verfahrensrationalität. Einerseits wird angenommen, dass sich Individuen optimal |125|verhalten und dass dieses Verhalten als Nutzenmaximierung modelliert werden kann. Andererseits wird angenommen, dass das soziale Zusammenspiel optimierender Akteure nicht ebenfalls als Maximierung, sondern vielmehr als institutionelle Koordinierung modelliert werden muss und dass sich gesellschaftliches Lernen vornehmlich im Modus institutioneller Reformen vollzieht. Der zweiten Variante entspricht die Wohlfahrtstheorie. Sie verwendet auf beiden Analyse-Ebenen die Kategorie der Ergebnisrationalität und arbeitet folglich mit Modellen individueller Nutzenmaximierung und – nomen est omen – gesellschaftlicher Wohlfahrtsmaximierung. Die dritte Variante schließlich bemüht sich um eine sog. verhaltenswissenschaftliche Fundierung der Wirtschaftswissenschaften. Die Verhaltenstheorie verwendet auf beiden Analyse-Ebenen die Kategorie einer Verfahrensrationalität. Die heutige Problemsituation ist dadurch gekennzeichnet, dass diese drei Varianten in Konkurrenz zueinander stehen.

Die heutige Problemsituation in den Wirtschaftswissenschaften
(2) Zieht man vor dem Hintergrund dieser Konkurrenz Poppers Methodologie der Sozialwissenschaften zu Rate, so folgt eine eindeutige Stellungnahme zugunsten der ersten Variante, die der von Popper befürworteten Methode einer Situationslogik entspricht, während gegenüber der zweiten und dritten Variante gravierende Vorbehalte geltend gemacht werden können. Gegen die zweite Variante spricht Poppers Utopie-Kritik, gegen die dritte sein methodologischer Anti-Psychologismus.
Die Wohlfahrtstheorie arbeitet mit dem Idealbild eines gesellschaftlichen Pareto-Optimums, eines Zustandes, in dem nicht weiter gelernt werden kann, weil bereits alle Optionen bestmöglich ausgeschöpft sind. Politische Maßnahmen werden dann von diesem Referenzmodell her entworfen. Das Denken nimmt seinen Ausgangspunkt in einer Utopie, nicht jedoch im Status quo. Es entsteht eine utopische Lücke, die nur schwer zu überbrücken ist, was sich in entsprechenden Implementationsschwierigkeiten niederschlägt. Insofern ist es kein Zufall, dass sich, wie allgemein bekannt, wohlfahrtstheoretische Vorschläge in der politischen Praxis nur äußerst schwer umsetzen lassen. – Popper würde hier mit der |126|Asymmetrie zwischen Freude und Leid argumentieren. Er würde folgern, dass es generell zweckmäßiger sei, sich an konkreten Missständen anstatt an einer abstrakten Utopie zu orientieren. Dies würde bedeuten, schrittweise Verbesserungen anzustreben. Wollte man Poppers Utopie-Kritik Rechnung tragen, so müsste man – in der Sprache der Wohlfahrtstheorie ausgedrückt – das Ergebniskriterium gesellschaftlicher Pareto-Optimalität ersetzen durch das Verfahrenskriterium gesellschaftlicher Pareto-Superiorität. Dies aber käme einem Wechsel von Variante 2 zu Variante 1 gleich, wie insbesondere die Arbeiten James Buchanans zeigen, dessen Forschungsprogramm einer ‚konstitutionellen Ökonomik‘ genau diesen Wechsel propagiert.[188]
Die Verhaltenstheorie versucht, die Sozialwissenschaften und insbesondere die Wirtschaftswissenschaften von der Psychologie her zu entwickeln. Die Erforschung individueller Lernprozesse soll die Grundlage für die Erforschung gesellschaftlicher Lernprozesse bilden. Das Forschungsprogramm wird im Schema ‚Teil-Ganzes‘ gedacht: Die Gesellschaft ist das Ganze, die Individuen sind die Teile, die sozialen Elemente. Das Ganze gilt hier als die Summe seiner Teile. Folglich, so das Argument, muss man zunächst einmal über die Individuen (möglichst genau) Bescheid wissen, bevor man die Gesellschaft verstehen kann, also z.B. in Laborexperimenten erforschen, wie Menschen wirklich denken und welche Fehler sie hierbei machen. – Popper würde hierauf antworten, dass sich das plausibel anhört, dass aber die Plausibilität ein schlechter Ratgeber in solchen Fragen ist. Um für gedankliche Klarheit zu sorgen, würde Popper auf die Metapher des Scheinwerfers zurückgreifen: Theorien sind Scheinwerfer. Sie bringen Licht ins Dunkel, erhellen Sachverhalte. Das, was uns interessiert, können wir mit Theorien beleuchten. Wenn wir etwas über die Gesellschaft erfahren wollen, dann müssen wir den Scheinwerfer auf die Gesellschaft richten. Wenn wir ihn hingegen auf uns selbst richten, d.h. auf die Individuen, dann werden wir geblendet und können gar nicht erkennen, was uns eigentlich interessiert.
Popper würde versuchen, mit Hilfe dieser Metapher folgendes Zurechnungsproblem zu erläutern: Wenn wir etwas über die Anreizwirkung gesellschaftlicher Institutionen in Erfahrung bringen wollen, dann müssen wir mit einer Theorie arbeiten. Eine solche Theorie hat mindestens zwei Bestandteile. Erstens arbeitet sie mit einem Situationsmodell: einer skizzenhaften Beschreibung der situativen Anreize, die durch das institutionelle Arrangement gesetzt werden, und zweitens arbeitet sie mit einer Annahme darüber, wie Individuen auf Anreize reagieren. Weiter würde Popper argumentieren, dass theoretisches Lernen auf Fehlerelimination angewiesen ist und dass eine solche Fehlerelimination prinzipiell an beiden Theoriebestandteilen ansetzen kann. Allerdings würde er darauf hinweisen, dass es gute Gründe gibt, an der getroffenen Annahme festzuhalten und statt dessen ausschließlich das Situationsmodell zu variieren, d.h. sämtliche theoretischen Lernprozesse auf den ersten Theoriebestandteil zu konzentrieren. Wer die Frage stellt, ob Individuen sich rational verhalten, lernt möglicherweise etwas über Individuen, aber er lernt nichts über die situativen Anreizeigenschaften gesellschaftlicher Institutionen.
|127|Insofern ist es kein Zufall, dass der in den letzten Jahrzehnten erzielte Erkenntnisfortschritt innerhalb der Ökonomik darin bestanden hat, den formalen Opportunitätskostenbegriff inhaltlich immer besser zu spezifizieren. Institutionen kanalisieren individuelles Handeln, indem sie auf die situativen Zeitkosten, Informationskosten und Transaktionskosten einwirken. Dieser Erkenntniszuwachs über die institutionellen Beeinflussungsmöglichkeiten individueller Handlungsspielräume verdankt sich jedoch nicht der dritten Variante, sondern der ersten Variante, die das Rationalitätsprinzip: die Annahme optimalen Individualverhaltens, für ein leistungsfähiges Zurechnungsverfahren in Dienst nimmt. Dies zeigt sich vor allem in den Arbeiten Gary Beckers, dessen Forschungsprogramm eines ‚ökonomischen Imperialismus‘ genau dieses kostenorientierte Zurechnungsverfahren propagiert.[189]
(3) Poppers Methodologie der Sozialwissenschaften liefert eine eindrucksvolle Begründung für die situationslogische Vorgehensweise der ersten Variante, des i.e.S. ökonomischen Ansatzes, und insbesondere für die Verwendung des Rationalitätsprinzips innerhalb der ökonomischen Situationslogik. Popper hat die Annahme situationsadäquaten Verhaltens in vielen Beiträgen verteidigt. Die konziseste Darstellung freilich findet sich in einem Aufsatz mit dem Titel „Das Rationalitätsprinzip“[190]. Dieser Aufsatz macht deutlich, wo die Stärke seiner Verteidigung des Rationalitätsprinzips liegt: Sie liegt in einer lerntheoretischen Argumentation, in einer Argumentation, die neben dem individuellen und gesellschaftlichen Lernprozess noch einen dritten Lernprozess ins Spiel bringt, nämlich den Lernprozess sozialwissenschaftlicher Theorien, für den sich das Rationalitätsprinzip als funktional erweist. Der Aufsatz lässt aber auch eine Schwäche erkennen: Während Popper das Rationalitätsprinzip einerseits für schlechthin unverzichtbar hält, stuft er es andererseits zugleich als „einfach falsch“[191] ein. Sein lerntheoretisches Argument zugunsten des Rationalitätsprinzips liest sich im Original so: „Wir lernen nicht viel, wenn wir lernen, dass dieses Prinzip, streng genommen, nicht wahr ist: das wissen wir schon. Zudem ist es, trotz der Tatsache, dass es falsch ist, der Wahrheit in der Regel hinreichend nahe“[192]. Popper argumentiert hier mit einer angeblichen Realitätsnähe der Rationalitätsannahme. Dies ist geradezu eine Einladung, die Gültigkeit dieser Annahme empirisch zu überprüfen, d.h. eine Einladung zum methodologischen Psychologismus. Wie lassen sich solche Missverständnisse vermeiden? Gibt es eine Alternative zu Poppers angestrengtem Versuch, ein falsches Prinzip als unverzichtbar zu rechtfertigen? Kann man das Rationalitätsprinzip vielleicht besser verteidigen? Gibt es durchschlagendere Argumente? Zur Beantwortung dieser Fragen seien folgende Überlegungen zur Diskussion gestellt.
Das Rationalitätsprinzip impliziert nicht, dass Individuen keine Fehler machen. Es impliziert lediglich, dass sie versuchen, aus ihren Fehlern zu lernen. Genaugenommen drückt es nämlich die Annahme aus, dass die Individuen in der konkret untersuchten Situation aus ihren Fehlern schon gelernt haben. Unterstellt |128|wird, dass das Potential individueller Lernprozesse angesichts einer gegebenen Anreizkonstellation bereits vollständig ausgeschöpft ist. Diese Annahme enthält zweifellos eine Übertreibung. Wie aber lässt sich eine solche Übertreibung methodologisch rechtfertigen? Im Prinzip gibt es hierfür nur zwei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit unterscheidet zwischen großen und kleinen Übertreibungen und rechtfertigt letztere pragmatisch: als tolerierbare Fehler. Die zweite Möglichkeit setzt völlig anders an und unterscheidet zwischen unzweckmäßigen und zweckmäßigen Übertreibungen. Letztere werden systematisch gerechtfertigt: als Übertreibungen in die richtige Richtung. Beispiel: Will man eine verlässliche Kostenuntergrenze schätzen, so ist es zweckmäßig, die zu addierenden Schätzpositionen im Zweifelsfall stets zu niedrig anzusetzen. Wenn schon Ungenauigkeiten in Kauf genommen werden müssen – und hierin liegt ein Spezifikum von Schätzungen –, dann kommt es darauf an, dass jede einzelne Angabe in die richtige Richtung übertrieben – im Beispiel: untertrieben – wird. Eine einzige Abweichung nach oben zerstört die Verlässlichkeit der Kostenuntergrenze, d.h. sie macht das Erkenntnisinteresse zunichte. In bezug auf dieses Erkenntnisinteresse lassen sich zweckmäßige und unzweckmäßige Übertreibungen eindeutig voneinander unterscheiden.




