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Die kategorialen Umstellungen betreffen vor allem die Vermittlung positiver und normativer Forschung. Es geht um Theoriebildung: Die Ökonomik muss als ökonomische Theorie des Marktes neu konzeptualisiert werden, bevor eine ökonomische Theorie der Politik per Analogiebildung möglich wird. Bei Buchanan ist ökonomischer Imperialismus die Ausweitung des Anwendungsbereichs – nicht einer kategorial vorgegebenen, sondern – einer kategorial veränderten Ökonomik. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der folgenden Ausführungen, für das Werk James Buchanans eine konstruktive Lesart vorzustellen, die zentrale Weichenstellungen seines Forschungsprogramms als methodisch zweckmäßig verständlich macht.[30]
1. Der rote Faden im Werk James Buchanans
Das Werk James Buchanans deckt ein breites Spektrum ab, von der Finanzwissenschaft über ökonomische Analysen der Politik und Streifzüge in die politische Philosophie bis hin zur Verfassungsökonomik. Das macht es nicht leicht, den roten Faden in seinem Werk zu erkennen, und doch gibt es einen solchen roten Faden, einen grundlegenden Basisgedanken, dem Buchanan über Jahrzehnte hinweg treu geblieben ist.
Die Rekonstruktion dieses roten Fadens setzt am einfachsten biographisch ein, denn dem eigentlichen Werk sind zwei intellektuelle ‚Erweckungs‘-Erlebnisse vorgelagert, die Buchanan selbst mehrfach beschrieben hat. Mehr oder weniger zufällig sind beide Erlebnisse mit dem Ort Chicago verbunden. Erstens: Sechs Wochen Unterricht bei seinem akademischen Lehrer Frank Knight reichten aus, um den Sozialisten Buchanan konvertieren zu lassen und ihn zu jenem überzeugten Verfechter marktwirtschaftlicher Prinzipien zu machen, als der er die liberale Tradition der ökonomischen Klassiker wieder aufnimmt und fortführt. Zweitens: Unmittelbar nach seiner Promotion in Chicago fällt ihm in den Kellern der Harper Library ein Exemplar der 1896 erschienenen Finanztheoretischen Untersuchungen Knut Wicksells in die Hände, dessen Einstimmigkeitskriterium |26|für Buchanan als liberales und zugleich demokratisches Legitimationsprinzip wegweisend wird.[31]
Beide Erlebnisse gehören eng zusammen: Die Konvertierung, der politische Perspektivwechsel, am eigenen Leibe erfahren, macht Buchanan zu einem vehementen Vertreter intellektueller Aufklärung, wobei solche (normative) Auf-Klärung zunächst einmal auf der (positiven) Er-Klärung basiert, wie ein Markt funktioniert. In einem nächsten Schritt lässt sich eine solche Erklärung ausweiten: Der Rückgriff auf Wicksell erlaubt es, den Gedanken freiwilliger Tauschakte von der Wirtschaft auf die Politik zu übertragen. Die wünschenswerten Eigenschaften freiwilliger Tauschakte sind der Basisgedanke, das Paradigma, des Buchananschen Werks, das sich im Rückgriff auf diesen roten Faden in drei Stufen rekonstruieren lässt. Es handelt sich um einen – nicht unbedingt historischen, wohl aber – logischen Dreischritt, in Bezug auf den eine inhärente, problemgesteuerte Entwicklungslogik des Werks sichtbar wird.
(1) Am Anfang des Werks steht ein Ansatz normativer Finanzwissenschaft: Konfrontiert mit einer Orthodoxie, die die Einnahmen- und Ausgabenseite staatlicher Budgets getrennt voneinander behandelt, versucht Buchanan (1949) den Gedanken zu lancieren, dass beide Seiten konstitutiv zueinander gehören: als Leistung und Gegenleistung. Aus seiner Perspektive handelt es sich bei staatlichen Aktivitäten um komplexe Tauschakte, für deren Beurteilung im wesentlichen die gleichen Kriterien angelegt werden können wie für die einfachen Tauschakte in der Wirtschaft. Buchanans normative Finanzwissenschaft beruht auf der Analogisierung von ‚private choice‘ und ‚collective choice‘: Private Tauschhandlungen auf Märkten setzen eine konsensuelle Übereinkunft voraus. Sie kommen freiwillig nur dann zustande, wenn ihnen ausnahmslos alle Tauschpartner zustimmen. Analog – so Buchanans normatives Argument – sollten kollektive Tauschhandlungen im staatlichen Sektor so beschaffen sein, dass ihnen alle Bürger zustimmen können.[32]
(2) Dieser finanzwissenschaftliche Ansatz, der den Gemeinwohlgedanken dadurch operationalisiert, dass er ein normatives Beurteilungskriterium von ‚market decision-making‘ auf ‚non-market decision-making‘ überträgt, dient in erster Linie intellektueller Orientierung: Mit seiner Hilfe lassen sich Referenzvorstellungen entwickeln, denen staatliche Aktivitäten genügen sollten. Intendiert als eine Richtschnur für politisches Handeln in der Demokratie, waren die Erfahrungen mit diesem normativen Ansatz jedoch eher ernüchternd: Die Theorie liefert den Politikern Ratschläge, die diese systematisch nicht befolgen. Mit diesem Befund konfrontiert, steht Buchanan vor der Wahl, entweder das normative oder das positive Element seines Forschungsprogramms zu verstärken. Die erste Möglichkeit bestünde darin, mit verstärkten Forderungen zu reagieren, die Politiker sollten sich am Gemeinwohl orientieren. Buchanan jedoch entscheidet sich für die zweite Möglichkeit. Er nimmt den Problembefund so ernst, dass es den Versuch nicht |27|lohnt, ihn einfach normativ zu überspielen. Stattdessen analysiert er die Faktoren, durch die sich Politiker daran gehindert sehen, Ergebnisse herbeizuführen, denen alle Bürger im Prinzip (leichter) zustimmen können. Das normative Problem mangelhafter Realisationschancen politischer Ratschläge wird also positiv abgearbeitet – durch verstärkte Erklärungsanstrengungen für das Verhalten von Politikern: Aus ‚non-market decision-making‘ wird ‚public choice‘.[33]
Die zunächst normative Analogisierung von ‚private choice‘ und ‚collective choice‘ wird nun weiterentwickelt zu einer positiven Analogisierung von Wirtschaftsakteuren und politischen Akteuren: Beide verfolgen eigene Interessen. Damit lässt sich nicht nur wirtschaftliches, sondern auch politisches Verhalten als rational rekonstruieren. Das aber bedeutet, dass man nun erklären kann, warum sich Politiker so verhalten, wie sie es tun: warum sie gegen Äquivalenzkriterien verstoßen, Steuerdiskriminierung nicht abbauen und Steuergesetze nicht vereinfachen; warum sie Pakete schnüren, die nicht Transparenz, sondern Intransparenz fördern; warum sie diskretionäre Handlungsspielräume einer strikten Regelbindung (etwa in der Geldpolitik) vorziehen, ‚logrolling‘ betreiben, Handlungskompetenzen zentralisieren, Staatsverschuldung einem ausgeglichenen Haushaltsbudget vorziehen, Subventionen verteilen usw. Zugleich kann man erklären, warum bloße Appelle an die Politiker in der Regel nicht fruchten: weil sie den Politikern zumuten, gegen ihre eigenen (situationsbedingten) Interessen handeln zu sollen.
(3) Indem er Politiker als rationale Akteure ernst nimmt, füllt der Public-Choice-Ansatz die normative Lücke des ursprünglich eng finanzwissenschaftlichen Ansatzes durch positive Erklärungen auf: Wenn Politiker sich nicht so verhalten, wie die Bürger – oder im Wege einer vikarischen, die Bürgerinteressen in Ansatz bringenden Analyse: die Wissenschaftler – es gerne sähen, dann gibt es hierfür Gründe, die nicht appellativ zu überspielen, d.h. zu ignorieren, sondern angemessen in Rechnung zu stellen sind. Damit aber stellt sich die Frage, ob – und gegebenenfalls: wie – die ursprünglich normative Stoßrichtung der Analyse aufrechterhalten werden kann. Die Antwort auf diese Frage besteht in einer Analogisierung von Wirtschaftsordnung und politischer Ordnung: Aus ‚public choice‘ wird ‚constitutional economics‘.
Indem die Ökonomik erklärt, warum Politiker sich so verhalten, wie sie es tun, macht sie zugleich darauf aufmerksam, unter welchen Bedingungen sich Politiker |28|gemeinwohlorientiert verhalten und unter welchen Bedingungen sie gerade dies nicht tun (können). Indem sie rationales Handeln als restriktionsgeleitet rekonstruiert, kann die Ökonomik zeigen, wie Spielzüge durch Spielregeln kanalisiert werden, und damit rücken Institutionen ins Zentrum der theoretischen Betrachtung. Von ihnen hängt es ab, mit welchen Anreizen sich die Akteure konfrontiert sehen. Ob in der Wirtschaft eigeninteressierte Unternehmer zum Konsumentenwohl beitragen, hängt vom Charakter des jeweiligen Konkurrenzspiels ab, und dieser wird im wesentlichen durch die Regeln der Wettbewerbsordnung bestimmt, die die Eigentumsrechte und damit die Verhaltensanreize so festlegen, dass das Verhältnis der Marktgegenseiten – also das Verhältnis zwischen Produzent und Konsument – letztlich gesteuert wird über die Verhältnisse auf den Marktnebenseiten – also über den Wettbewerb zwischen den Produzenten und zwischen den Konsumenten. Damit wird es zur Aufgabe der Rahmenordnung, Konkurrenz in den Dienst der Kooperation (zwischen Tauschpartnern) treten zu lassen. Aus der Perspektive konstitutioneller Ökonomik verhält es sich in der Politik strikt analog. Ob eigeninteressierte Politiker zum Gemeinwohl beitragen, hängt vom Charakter des parlamentarischen Konkurrenzspiels ab, und dieser wird im wesentlichen durch die Regeln der politischen Wettbewerbsordnung bestimmt. Aufgabe der Verfassung ist es, die einzelnen Handlungskompetenzen und Handlungsanreize so festzulegen, dass auch in der Politik das Verhältnis der ‚Markt‘-Gegenseiten – also das Verhältnis zwischen Bürger und Politiker – letztlich über die Verhältnisse auf den ‚Markt‘-Nebenseiten gesteuert wird – also über die öffentliche Konkurrenz zwischen Interessengruppen und insbesondere über die parlamentarische Konkurrenz zwischen Politikern. Damit wird es für Buchanan zur Aufgabe der Verfassungsökonomik, den Bürgern bei der Einrichtung und Ausgestaltung der Verfassung Hilfestellung zu leisten. Sie soll positiv erklären, welche Regeln zu welchen Ergebnismustern führen, und auf der Basis einer solchen Erklärung dann normative Hypothesen darüber ableiten, wie die Regeln aussehen müssten, wenn man ‚bessere‘ – das heißt: zustimmungsfähigere, pareto-superiore – Ergebnismuster erzielen will.
Mit dieser Aufgabenbestimmung ist ein Adressatenwechsel ökonomischer Politikberatung verbunden: Konstitutionelle Ökonomik wendet sich nicht in erster Linie an die Akteure im politischen System, sondern an die demokratische Öffentlichkeit. Sie betreibt primär nicht Politiker-Beratung, sondern stattdessen Politik-Beratung. Ihr geht es um eine intellektuelle Aufklärung der Bürger – genauer: um eine intellektuelle (Selbst-)Aufklärung und schließlich (Selbst-)Gestaltung der demokratischen Gesellschaft. Buchanans konstitutionelle Ökonomik will als Theorie praktisch werden, indem sie als politische Institutionenökonomik, als ‚political constitutional economy‘ der Wahrnehmung des politischen Prozesses konstruktive Perspektiven aufzeigt und über diese intellektuelle Orientierungsleistung schließlich integrativer Bestandteil der politischen Kultur demokratischer Gesellschaften wird.[34]
|29|2. Zur methodischen Umsetzung des Theorieprogramms
Die methodische Umsetzung dieses Programms konstitutioneller Ökonomik[35] ist mit zahlreichen theoriestrategischen Entscheidungen verbunden, mit z.T. grundlegenden Umstellungen im Kategoriensystem der Ökonomik. Nicht immer sind die Argumente, die für solche Umstellungen sprechen, bei Buchanan explizit ausgeführt. Gelegentlich begnügt er sich mit Forderungen, die teilweise jenen Appellcharakter zu haben scheinen, den er für seine politischen Vorschläge sorgsam, d.h. systematisch, zu vermeiden bedacht ist. In manchen Fällen kleidet er sein methodisches Anliegen sogar in die Form eines Werturteils. Das prägnanteste Beispiel hierfür bietet ein berühmter Aufsatz, dessen Titel charakteristischerweise darauf abstellt, was Ökonomen tun sollten. Ökonomen sollten sich, so Buchanan, stärker mit Koordinations- als mit Maximierungsproblemen beschäftigen.[36] Bei Buchanan (1964, 1979; S. 19) heißt es dann: „In saying this, I am, of course, making a value statement that you may or may not support.“[37]
Ein weiteres Beispiel dafür, dass Buchanan des Öfteren Formulierungen wählt, die seine Theorieentscheidungen eher als eine Frage des Geschmacks denn als eine Frage methodischer Zweckmäßigkeit erscheinen lassen, liefert eine Stellungnahme zum gesellschaftsvertragstheoretischen Ansatz von John Rawls. Bei Buchanan (1989b; S. 182) heißt es: „[M]y sympathy with and affinity for Rawls’s effort has been, I hope, evident. At base, we share … an unwillingness normatively to evaluate politics with nonindividualistic standards or positively to interpret politics exclusively as the clash of conflicting interests.“
Es lohnt sich, diesen ‚Präferenzen‘ für bestimmte Standards positiver und normativer Forschung genauer nachzugehen und nach ihren Konsequenzen für das Kategoriensystem der Ökonomik zu fragen. Dabei wird sich zeigen, dass es Gründe gibt, die von Buchanan eingeforderte methodische Neuorientierung der Ökonomik ernster zu nehmen, als es seine Formulierung nahezulegen scheint, die Argumentation beruhe auf einer ‚Präferenz‘ dafür, was Ökonomen tun ‚sollten‘. Tatsächlich trägt seine Argumentation nämlich weniger seinen ‚Präferenzen‘ als vielmehr jenen ‚Restriktionen‘ Rechnung, mit denen sich eine politische Ökonomik in der modernen Gesellschaft konfrontiert sieht. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich zunächst vor Augen führt, gegen welche zeitgenössischen Entwürfe Buchanan sein Theorieprogramm entwickelt hat.
|30|Der traditionelle und z.T. bis heute noch übliche Einstieg in wirtschaftspolitische Argumentationen erfolgt über einen normativen Effizienzbegriff. Die hierfür zuständige Referenztheorie ist die Wohlfahrtsökonomik. Sie leitet anhand eines Modells vollkommener Konkurrenz Bedingungen ab, durch deren Erfüllung Effizienz definiert ist. Werden diese idealen Bedingungen in der Realität nicht erfüllt, liegen definitionsgemäß Ineffizienzen vor. Die Theorie spricht dann von Marktversagen.
In den 1950er und 1960er Jahren war dies die weithin maßgebliche Konzeption zur Begründung staatlicher Aktivität: Wo der Markt versagt, wurde politischer Handlungsbedarf diagnostiziert. Damit befand sich die Wohlfahrtsökonomik – ursprünglich als Markttheorie angetreten – unversehens auf dem Weg zu einer Interventionswissenschaft.
Bereits in seinen frühesten Schriften weist sich Buchanan als jenen zugehörig aus, die diese Tendenz für politisch bedenklich halten, doch darauf kommt es hier nicht an. Im vorliegenden Zusammenhang ist vielmehr von Interesse, dass es zwei grundlegende Schwierigkeiten gibt, die der wohlfahrtsökonomischen Vorgehensweise inhärent sind und insofern eine methodische Herausforderung darstellen: Zum einen wird die Funktionsweise realer Märkte an einem Ideal gemessen, und zum anderen wird aus dem Vergleich von Ideal und Realität auf eine reale Alternative geschlossen. So kommt es zu einer perspektivischen Verzerrung gleich in doppelter Hinsicht: Wer die reale Welt, in der es bekanntlich keine vollkommene Konkurrenz gibt, aus einer wohlfahrtsökonomischen Perspektive betrachtet, sieht überall nur Marktversagen vorliegen, freilich ohne dass durch die wahrgenommene Omnipräsenz des Marktversagens allein schon sichergestellt wäre, dass die Politik als funktionales Äquivalent jene Ineffizienzen beseitigen kann, die als Versagen des Marktes diagnostiziert werden. Damit läuft das wohlfahrtsökonomische Verfahren Gefahr, als ‚nirvana approach‘ (Demsetz, 1969) einen Vergleich der relevanten Alternativen zu verfehlen.
Wenn man die relevanten Alternativen vergleichen will, bedarf die perspektivische Verzerrung einer doppelten Korrektur. Zum einen darf man sich nicht mit einer Gegenüberstellung von Marktideal und Marktrealität begnügen, sondern muss die Alternative zum Markt in die Analyse einbeziehen. Die erste methodische Konsequenz besteht daher in einem Vergleich alternativer institutioneller Arrangements. Zum anderen bedarf dieser Vergleich eines den jeweiligen Handlungssphären – d.h. der Wirtschaft und der Politik – gleichermaßen angemessenen Vergleichsmaßstabs. Hierfür ist ein nicht-ideales, internes Kriterium erforderlich. Insofern ist die Wahl des Konsenskriteriums die zweite methodische Konsequenz.
Es gehört zu den Kuriositäten ökonomischer Theoriebildung, dass das methodische Erfordernis einer doppelten Korrektur der wohlfahrtsökonomischen Methode nicht allgemein gesehen oder doch zumindest nicht allgemein beherzigt wurde, obwohl Buchanan stets eindringlich auf den inneren Zusammenhang beider Aspekte hingewiesen hat. In der Tat lesen sich große Teile der Public-Choice-Literatur wie eine empirisch ausgerichtete Wohlfahrtsökonomik des politischen Sektors: Zwar vergleicht man alternative Arrangements, doch legt man als Vergleichsmaßstab unverändert das wohlfahrtsökonomische Effizienzkriterium zugrunde. Die Folge ist eine Duplizierung wohlfahrtsökonomischer |31|Paradiesvergleiche. Buchanan (1987c; S. 52) resümiert die triviale Erkenntnis dieser – für ihn: verfehlten – Forschungsanstrengungen recht lapidar: „By comparison with idealized standards, both markets and politics fail.“[38]
Aus dieser Sackgasse kommt man nur durch die von Buchanan stets eingeforderte doppelte Korrektur heraus. Man darf es nicht bei einem Paradiesvergleich institutioneller Arrangements belassen, sondern muss dem Institutionenvergleich ein internes, nicht-ideales Vergleichskriterium zugrundelegen.
Buchanan tritt also in der zeitgenössischen Auseinandersetzung mit einer doppelten Forderung auf. Die erste Forderung bezieht sich auf die positive Analyse. Sie soll Wirtschaft und Politik gleichermaßen umfassen. Die Institutionenökonomik i.w.S. ist hierfür der geeignete Ansatz. Mit ihrer Hilfe lassen sich beide Handlungssphären streng analog als Wettbewerbsspiele auffassen, von deren Ordnungsregeln es abhängt, inwiefern die jeweiligen Akteure zur gesellschaftlichen Zusammenarbeit produktiv beitragen. Die zweite Forderung bezieht sich auf die normative Analyse. Auch sie soll Wirtschaft und Politik gleichermaßen umfassen. Benötigt wird eine theoretische Konzeptualisierung, die es der konstitutionellen Ökonomik erlaubt, als Wissenschaft gesellschaftliche Regelverbesserungen zu identifizieren und vorzuschlagen.
Während Buchanan in Bezug auf seine erste Forderung ein außerordentlicher Erfolg zu bescheinigen ist, wird man dies in Bezug auf seine zweite Forderung wohl eher nicht behaupten können. Während die Renaissance der ökonomischen Institutionenforschung – verwiesen sei hier nur auf die Namen Alchian, Coase, North, Olson und Williamson – dezidiert wiederanknüpft an das Erkenntnisprogramm der ökonomischen Klassiker, ist unter Ökonomen in Bezug auf normative Fragestellungen eine große Zurückhaltung sowie – vielleicht damit zusammenhängend? – ein starres Festhalten an einem normativen Effizienzbegriff und damit letztlich an wohlfahrtstheoretischen Kategorien nicht zu übersehen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Versuch gerechtfertigt, vier verbreiteten Missverständnissen zu begegnen, denen sich Buchanans normatives Aufklärungsprogramm des Öfteren ausgesetzt sieht.
Die Thesen können vorab wie folgt formuliert werden: Die Wahl des Konsenskriteriums folgt nicht vordergründig normativen, sondern methodischen Erwägungen. Es handelt sich um ein ‚realistisches‘, nicht-ideales Kriterium, um ein internes Prozesskriterium, und als solches erfüllt es eine heuristische Funktion, |32|die den Politikproblemen moderner Gesellschaften in besonderer Weise angemessen ist.[39]
(1) Die konstitutionelle Ökonomik arbeitet mit einer mehrstufigen Rekonstruktion, die einen positiven Erklärungszusammenhang zwischen Ergebnissen, Handlungen und Regeln herstellt – genauer: zwischen gesellschaftlichen Ergebnissen, individuellen Handlungen und gesellschaftlichen Regeln. Aggregierte Ergebnisse wie die Raten für Arbeitslosigkeit, Inflation, Kriminalität usw. werden im Wege einer ‚mikrofundierten Makroanalyse‘[40] als das nicht-intendierte Resultat intentionaler Handlungen rekonstruiert, und Handlungen erscheinen in einer solchen Betrachtung als (vor allem) durch Regeln kanalisiert. In normativer Hinsicht, im Konsensparadigma, gelten Handlungsergebnisse als legitim, wenn sie durch legitime Handlungen zustandekommen, und Handlungen gelten als legitim, wenn sie legitimen Regeln folgen. Diesen Regress kann man fortsetzen, indem man (legitime) Regeln als das (legitime) Ergebnis von (legitimen) Handlungen rekonstruiert, die legitimen Meta-Regeln folgen.
Wenn man sich diesen Regress zur Analyse konkreter Politikprobleme zunutze machen will, darf man ihn nicht ad infinitum fortsetzen, sondern muss ein Kriterium angeben können, mit dessen Hilfe der Regress sinnvoll abgebrochen werden kann. Genau dies ist die methodische Funktion des Konsenskriteriums. Es zeichnet jene (Meta-)Regel als legitim aus, der unterschiedslos alle Bürger prinzipiell zustimmen können.[41]
|33|(2) Gibt es überhaupt solche Regeln? Lässt sich das Konsenskriterium tatsächlich anwenden? Handelt es sich also um ein ‚realistisches‘, nicht-ideales Kriterium? Diese Fragen lassen sich eindeutig bejahen. Das Konsenskriterium lässt sich immer anwenden, wenn man die Abstraktionsebene nur hoch genug ansetzt: Konsensfähig in jeder Gesellschaft ist, dass Gesellschaft überhaupt zustandekommt. Im Hobbesschen Dschungel ist die Schaffung eines Rechtsstaats, der den Krieg aller gegen alle beendet, allgemein zustimmungsfähig, weil die Friedensdividende es erlaubt, alle besserzustellen. Der Verzicht auf das Hobbessche „Recht auf alles“[42] – insbesondere der Verzicht auf eigene Gewaltanwendung: die Anerkennung des staatlichen Gewaltmonopols – ist eine Investition in das Zustandekommen von Gesellschaft, und es ist die Rendite dieser Investition, die es für jeden einzelnen vorteilhaft macht, die entsprechenden Kosten in Kauf zu nehmen. Ohne diese Kosten lassen sich die Erträge gesellschaftlicher Kooperation nicht aneignen.[43] Freiheit entsteht durch Leviathan. Aus dieser konstitutionellen Perspektive ist der Staat eine Organisation der Gesellschaft, die durch einen kollektiven Tauschakt zustandekommt, in dem die Option gesellschaftlicher Zusammenarbeit – inklusive miteinander integrierter Kooperations- und Konkurrenzsphären – ‚erkauft‘ wird durch einen sanktionsbewehrten Verzicht auf einzelne Handlungsmöglichkeiten, die dieser Zusammenarbeit nicht förderlich wären.[44] Freilich wird Freiheit durch Leviathan auch bedroht. Aufgabe einer klugen Verfassungsbildung ist es daher, erstens einen Staat überhaupt zustandekommen zu lassen und ihn zweitens so auszugestalten, dass er sich als ein Instrument zur Förderung der Gesellschaft als eines Unternehmens wechselseitiger Vorteilsgewährung bewährt.
Wählt man niedrigere Abstraktionsebenen, so lässt sich das Konsenskriterium in Bezug auf genuin politische Probleme ebenfalls immer anwenden, sofern man nur sorgsam auf die relevanten Alternativen abstellt. Folgendes Beispiel macht das deutlich: Es lohnt sich nicht, einen Verbrecher zu fragen, ob er einen kriminellen oder eher einen gesetzestreuen Einkommenserwerb vorzieht, denn diese Frage ist durch sein Verhalten ja bereits faktisch beantwortet: Offensichtlich empfindet er es als individuell vorteilhaft, seinen Lebensunterhalt durch Gesetzesübertretungen zu bestreiten. Betrachtet man diesen Fall als ein Spiel, in dem der Verbrecher (A) gegen den Rest der Gesellschaft (R) spielt – vgl. Abb. 1 –, so wird der Status quo durch den II. Quadranten repräsentiert: Spieler A defektiert, er verletzt das Gesetz, während Spieler R kooperiert, d.h. das Gesetz achtet.

Die relevanten Alternativen im Konsenstest
In dieser Situation hieße es nun, systematisch die falsche Frage zu stellen, wollte man Verhaltensänderungen einem Konsenstest unterwerfen. Konstitutionelle Ökonomik fragt nach der Zustimmungsfähigkeit von Regeln. Die systematisch richtige Frage muss daher auf die relevanten Regelalternativen abstellen. Sie lautet, ob Spieler A eine allgemeine Defektion einer allgemeinen Kooperation vorziehen würde. Genau dies ist natürlich nicht der Fall: Ein Verbrecher lebt davon, dass andere sich an das Gesetz halten. Würden auch alle anderen zu Verbrechern, so stünde er sich schlechter, als wenn alle Gesellschaftsmitglieder – einschließlich seiner selbst – das Gesetz befolgten. Die relevanten Alternativen, die es zu vergleichen gilt, bilden also nicht die Quadranten I und II, sondern die Quadranten I und III. Damit vergleicht man den Status quo minor mit einer pareto-superioren Alternative. Folglich fällt der Konsenstest eindeutig aus: zugunsten einer Regel, die für allgemeine Kooperation sorgt.




