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Dass die Bergführer – vor allem dank der Fürsprache des DuOeAV – in den 1880er- und 1890er-Jahren nicht nur gesellschaftlich, sondern auch politisch an Einfluss gewinnen, zeigt die Revision der Tiroler Bergführerordnung. Im neuen Reglement, das am 1. Jänner 1893 in Kraft tritt, ist nicht mehr nur von den Pflichten der Führer die Rede, sondern vor allem von ihren Rechten. Und von den Rechten der Alpenvereine. Deren Mitwirkung bei der „Aufsicht und Leitung“ der Bergführer wird nun auch amtlich festgeschrieben; die Befähigung eines Führeraspiranten muss nicht mehr nur von den Gemeinden, sondern auch vom im Gebiet stärksten alpinen Verein bestätigt und dessen Gutachten bei der Aufstellung der Tarife eingeholt werden. Damit werden die Vereine zu quasistaatlichen Organen.
Zugleich stärkt man mit der neuen Bergführerordnung den Führern den Rücken. Sie dürfen künftig Touren auch ablehnen, wenn sie glauben, dass der Gast nicht dafür geeignet ist. Auch können sie verlangen, einen weiteren Führer oder Träger mitzunehmen, wenn mehr als ein Gast zu führen oder die Tour eine schwierige ist. Apropos Träger: Diese Figur wird durch die Bergführerordnung 1893 neu eingeführt, sodass künftig eine hierarchische Zweiteilung im Führerwesen herrscht. Da gibt es einmal den vollständig ausgebildeten und amtlich anerkannten Bergführer und dann den Träger, der dem Bergführer als Hilfskraft beigestellt wird. In der Praxis gestaltet sich die Zweiteilung meist so, dass die Träger Bergführeranwärter sind, sich also als Begleiter erfahrener Führer ihr Können und Wissen am Berg aneignen und wichtige Erfahrungen sammeln.
Bergführer vor Gericht
Strafen riskieren Ende des 19. Jahrhunderts Bergführer, unter deren Obhut sich ein Unglück ereignet. So steht 1895 erstmals in Österreich-Ungarn ein Bergführer wegen eines tödlichen Absturzes vor Gericht, und zwar ausgerechnet vor dem Kreisgericht in Bozen. Der Söldner Bergführer Zachäus Gstrein (32) war im August auf dem Gurglerferner im Pfossental abgestürzt, sein Gast, der Berliner Paul Modl, dabei ums Leben gekommen. Gstrein wird daraufhin vorgeworfen, das alpinistische Können seines Gastes falsch eingeschätzt und auch dessen unzureichende Ausrüstung (etwa fehlende Steigeisen) akzeptiert zu haben. Darüber hinaus hätte Gstrein laut Führertarif die Mitnahme eines zweiten Führers verlangen müssen. Die Anklage schreibt deshalb: „Daß am Verluste dieses Menschenlebens außer der eigenen Unerfahrenheit und Waghalsigkeit des Modl auch der Führer Gstrein Schuld trägt, ist zweifellos und ist er dafür verantwortlich, da er ja als Bergführer mit den für seinen Beruf erlassenen Vorschriften vertraut sein mußte und sich daran hätte halten sollen.“

Im März 1913 erreicht Joseph Carlton Short aus Chicago mit Hanssepp Pinggera über den Südwestgrat die Vertainspitze. In fünfeinhalb Stunden, wie Short stolz in Pinggeras Bergführerbuch notiert. Pinggera sei ihm auch unter widrigen Umständen ein fröhlicher Kamerad gewesen, hält der amerikanische Gast fest. Er sei eben, so Short, der Führer „par excellence“.
Interessant ist, dass hier die neuen Rechte in der Bergführerordnung (Begleitung durch einen zweiten Führer, Ablehnung bei unzureichender Ausrüstung) allesamt gegen den Führer verwendet werden. Weil Gstrein allerdings glaubhaft machen kann, dass sein Gast gut ausgerüstet war, Steigeisen nicht notwendig waren und ein zweiter Führer nicht hätte helfen können, wird der Bergführer freigesprochen. Mehr noch: Von den Eltern des Verunglückten bekommt Gstrein sogar einen beträchtlichen Geldbetrag als Unterstützung. Die Fronten vor Gericht waren also klar, wenn auch ungewöhnlich: Auf der einen Seite stand die Staatsmacht, auf der anderen standen vereint die Bergsteiger.
Die neue Bergführerordnung steht damit sinnbildlich für den Höhenflug der Bergführer. Gibt es in Tirol 1894 542 Führer, sind es 1895 bereits 625, die in diesem Sommer 7.122 Touren mit 10.720 Gästen unternehmen, 1896 sind es 678, 1899 sogar 744. Dies entspricht einem Plus von fast 40 Prozent in gerade einmal fünf Jahren. Und weil die Bergführer nun auch behördlich einen anderen Stellenwert haben als noch mit der alten Bergführerordnung, schlägt sich das goldene Zeitalter des Bergführerwesens nicht nur quantitativ, finanziell und sozial nieder, sondern auch rechtlich. Damit werden in nur zwei Jahrzehnten aus weitgehend rechtlosen Dienstmännern am Berg die Könige der Alpen.
Das Dilemma der Bergführer: Gott oder Gast?
Auch wenn die 1880er- und 1890er-Jahre das goldene Zeitalter des Bergführerwesens in Tirol sind, verläuft offensichtlich nicht jede Saison zur vollsten Zufriedenheit. So klagt das „Volksblatt“ Anfang August 1884 über ausbleibende Gäste für die Innsbrucker Bergführer und schließt daraus: „Die große Mehrzahl der Touristen machen sich das Reisen bequemer und haben sich zur Devise genommen, die Berge von unten, die Kirchen von außen und die Wirthshäuser von innen anzusehen.“
Berg, Kirche, Wirtshaus: Die (un-)heilige Dreifaltigkeit der Touristen macht den Tiroler Bergführern in den 1880er-Jahren arg zu schaffen, geraten sie doch zwischen die Fronten eines Kulturkampfes, den Kirche und Wirtschaft vehement ausfechten. Während nämlich der Tourismus wirtschaftlich für Tirol, vor allem für dessen ländliche Gebiete, immer wichtiger wird, fürchtet die Kirche den angeblich damit einhergehenden Sittenverfall. Die zahllosen in katholischen Blättern publizierten Artikel offenbaren im Wesentlichen zwei Urängste der Kirche: Zum einen stelle der (vielfach protestantische) Tourismus eine Gefahr für die Tiroler Glaubenseinheit dar. Zum anderen drohe die Aussicht auf schnelles Geld die bis dahin – so stellt es die Kirche dar – tief in ihrem einfachen, gottgefälligen Leben verwurzelten Landbewohner nachhaltig zu korrumpieren.
Brutstätte der Unsittlichkeit
Im Kampf gegen den Tourismus fährt die katholische Welt in Tirol schwere Geschütze auf, vor allem publizistische. So liest man im Juni 1886 im „Tiroler Volksblatt“: „Im Ganzen und Großen machen sich die schlimmen Folgen und Schattenseiten des Fremdenwesens auch in Pusterthal schon fühlbar genug.“ Man müsse vor allem „das nie ganz ohne Folgen bleibende Beispiel eines arbeitsscheuen, genußsüchtigen Müßigganges, eines übermäßigen Luxus und tausend verfeinerter Genüsse bedenken“, schreibt der Autor, der vor den Folgen warnt, die sich vor allem bei „der dienenden Classe“ bemerkbar machten. Sein an Deutlichkeit kaum zu überbietendes Fazit: „Ueberhaupt ist das Fremdenwesen für’s katholische Volk eine Brutstätte des Indifferentismus und der Unsittlichkeit.“
In der ebenfalls katholischen „Brixener Chronik“ legt man dem Glaubenskampf 1892 dagegen ein soziales Deckmäntelchen um und macht – man höre und staune – die vergleichsweise guten Einkünfte der Bergführer zum Problem. Sie könnten, schreibt das Blatt, dazu führen, dass „in den entlegensten Orten sich Familien bilden, deren Glieder im Sommer dem bessern Verdienste nachgehen, im Winter diesen Verdienst als ihren Lebensunterhalt verwenden und im Alter den Gemeinden zur Last fallen“. Erst im Nachsatz wird indes das wahre Interesse des fundamental-katholischen Teils Tirols sichtbar, der zu erreichen versucht, „daß diese Änderung der Verhältnisse nicht nur von auswärts gelenkt und geleitet wird“.
Für die Bergführer zeitigt dieser vor allem medial ausgetragene Konflikt eine deutlich spürbare Auswirkung: das auch von Fürstbischof Simon in einem kirchlichen Dekret formulierte Verbot, an Sonn- und Feiertagen zu einer Tour zu starten, ohne zuvor die heilige Messe besucht zu haben. Vom Bischof beauftragt, nehmen die Ortsseelsorger die Führer vor Ort an die Kandare und erreichen, dass das Verbot in den meisten Reglements der lokalen Bergführervereine verankert wird. Verstöße dagegen werden mit saftigen Strafen geahndet, die auch schon einmal das Dreifache der Führertaxe ausmachen können. Weil nun aber Sonn- und Feiertage die wichtigsten im Führergeschäft sind, hält sich nicht jeder an das Messgebot, manch einer wagt es, auch ohne göttlichen Segen in die Berge zu starten. Nicht zuletzt, weil so mancher betuchte Gast bereit ist, die Strafe für den Führer zu übernehmen, sollte man beim teuflischen Gekraxel erwischt werden.
Dem „Herrjott“ am nächsten
„Der Grundsatz soll und darf einem katholischen Tiroler nicht maßgebend sein, wenn der Fremde zum Führer sagt: ‚Auf den Spitzen der Berche ist man dem lieben Herrjott ja am nächsten.‘ Der glaubenstreue Katholik ist seinem Herrgott beim Opfer der hl. Messe am nächsten, und nachher kann er mit dem Fremden hinaufkraxeln bis über die Spitze des Popocatepetel um seinem ‚Herrjott‘ näher zu kommen, und von einer Dispens sollte nur in den dringendsten Fällen Gebrauch gemacht werden.“
„Der Burggräfler“, 1. August 1885
Druck üben die kirchlichen Kreise nicht nur auf die Bergführer aus, sondern auch auf die damals fast 25.000 Mitglieder des Alpenvereins. In einem Gruß an die Delegierten der Generalversammlung von 1889, die in Bozen stattfindet, fordert man die potenziellen Kunden der Führer auf, diese erst gar nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen: „Schonet unsere Bergführer an Sonntagen!“, heißt es in der Grußbotschaft. Denn: „Leuten, die nach dem Gebote des Herrn gewissenhaft den Feiertag heiligen, könnt Ihr auch auf gefährlichen Bergspitzen Euer Leben sorgloser anvertrauen.“ Die Argumentation nimmt dabei kuriose Züge an. So erzählen (katholische) Gäste von Führern, die – am Sonntag ohne Messbesuch zur Tour aufgebrochen – an schwierigen Stellen gezögert, deren Knie und Hände gezittert hätten. Wohl aus Angst, der Sturz vom Berg könne direkt in der Hölle enden.
So viel kirchliche Einflussnahme ist manch einem und vor allem der protestantisch geprägten Welt dann doch zu viel. Sie sei, schreibt etwa der Österreichische Touristenclub, nicht „im Interesse eines gesteigerten, internationalen und interkonfessionellen Fremdenverkehres“. „Die Tiroler“, heißt es, „müssen sehr sündhaft sein, weil sie von ihren geistlichen Oberhirten so strenge behandelt werden.“ Es wäre „rationeller“ gewesen, die Bergführer für die wenigen Sonn- und Feiertage in der Hochsaison von der Frühmesse „mit der Weisung zu dispensieren, die versäumte Messe in den nächsten Wochen gelegentlich nachzuholen“. Das Sonntagsverbot führe nur dazu, dass Bergsteiger in andere Gebiete ausweichen, Führer von auswärts nach Tirol bringen oder führerlos ins Gebirge gehen würden.

Zum Team des Becherhauses gehört in den 1890er-Jahren auch ein Bergführer, der im Foto ganz vorne Aufstellung bezieht. Das Becherhaus war übrigens eines der ersten Schutzhäuser mit eigener Kapelle. So konnte man auch am Sonntag zu einer Tour aufbrechen, ohne fürchten zu müssen, direkt in der Hölle zu landen.
Es ist ein Stellvertreterkampf, der hier auf dem Rücken der Bergführer ausgetragen wird: jener zwischen Konservativen und Liberalen, zwischen Land und Stadt, zwischen Katholiken und Protestanten. Vernünftige Stimmen gibt es in diesem Kampf wenige, wenn sie hörbar sind, dann kommen sie aus liberaler Richtung. In der „Meraner Zeitung“ versucht man etwa, den Druck von den Bergführern zu nehmen, indem an die Vernunft der Touristen appelliert wird. „Jeder Gebildete [wird] sich ohneweiteres auch von selbst eine derartige Rücksichtnahme auferlegen und Jeder, welcher dies verabsäumt, [macht] sich eines bedauerlichen Mangels an Zartgefühl und Takt schuldig. […] Ein Fügen und Nachgeben von beiden Seiten würde, wie auch sonst, hier wohl das Richtige sein.“
Nur: Ein „Fügen und Nachgeben“ gibt es nicht, weshalb die Tiroler Bergführer nach Lösungen suchen müssen, die Gast, Bischof und Geldbörse zufriedenstellen. Als Reinfall erweist sich dabei der Suldner Versuch, „Sonntagsbergführer“ einzuführen. Als solche sollten zwei nicht autorisierte (und daher nicht an das kirchliche Dekret gebundene), aber „in der Touristenwelt und namentlich in Meran hinreichend bekannte und nicht minder zuverlässige Herren“ dienen, deren Verdienst (samt Trinkgeld) nicht in die eigene Tasche, sondern in die Unterstützungskasse der Führer fließen sollte. Sehr viel Erfolg versprechender ist ein anderer Lösungsansatz, für den man auf die Mithilfe der Geistlichkeit angewiesen ist. Weil es ja kein kategorisches Sonntagstouren-Verbot gibt, sondern nur das Verbot, ohne heilige Messe zu starten, muss eben die Messe verlegt werden: zeitlich und räumlich. So ist es kein Wunder, dass in den 1890er-Jahren eine Reihe von Hütten eigene Kapellen bekommen, in denen sonntags schon in aller Herrgottsfrühe die Messe gelesen wird. So können Führer und Gäste dem bischöflichen Erlass Genüge tun und doch zur Sonntagstour starten – mit göttlichem oder vielmehr kirchlichem Beistand.
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