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Den Höhepunkt des Aufstands bildete der Auftritt von Stadtschreiber Schaller in Köniz. Dieser musste vor die Untertanen treten und diesen die Namen all jener Personen bekanntgeben, die französisches Geld von Löwenwirt Glaser und Grossrat Niklaus Huber, den beiden Pensionenverteilern im Dienste Frankreichs, erhalten hatten. Mit der theatralisch inszenierten Verlesung der Namen der Pensionenempfänger und des Kronenbetrags, den diese jeweils erhalten hatten, wurden die Verdächtigungen zur Gewissheit. Die Fäden zwischen der bernischen Elite und dem König von Frankreich verdichteten sich vor den zuhörenden Untertanen zu einem engmaschigen Beziehungsnetz.61 Die Liste führt über 160 Pensionäre auf, darunter 17 Kleinräte. Somit haben mehr als die Hälfte der insgesamt 27 Kleinräte französische Pensionen empfangen. Am 3. Juli wurden die öffentlich denunzierten Ratsmitglieder wegen ihres fehlbaren Verhaltens abgesetzt und zur Ablieferung der französischen Gelder an die Stadtkasse verurteilt, darunter auch die Venner Peter Dittlinger, Niklaus von Graffenried, Gilian Schöni und (ein paar Tage später) Rudolf Baumgartner. Die abgesetzten Räte hatten zusätzlich mit weiteren Strafen zu rechnen.62
Ebenfalls zu den abgesetzten Amtsträgern gehörte Altvenner Kaspar Hetzel. Für ihn hatte der leichtsinnige Auszug seines Sohnes tragische Folgen: Da er als Vermittler in Solothurn weilte, legte ihm Bern in einem Schreiben vom 4. Juli dringend nahe, mit einer allfälligen Rückkehr zuzuwarten. Der «vnwill» gegen ihn sei noch zu gross, warnte die Stadt.63 Die Räte befürchteten deshalb, dass sie ihn «nitt wol möchten schirmen».64 Als in Solothurn 500 aufgebrachte Solothurner und Berner Untertanen vor der Stadt Hetzels Hinrichtung forderten, verschlechterte sich dessen Lage dramatisch. Vorerst verweigerten sich die Solothurner Obrigkeiten allerdings, «den gu(o)ten herren vf den fleyschbank» zu geben.65 Weil eine Rückkehr nach Bern zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ausgeschlossen war, blieb Hetzel einzig die Flucht. In einer Nacht- und Nebelaktion machte er sich in Begleitung eines Stadtreiters auf den Weg Richtung Baden, wo er den Schutz der Tagsatzung zu erlangen hoffte und seine Unschuld beweisen wollte.66 Seine Flucht endete jedoch bereits im Gäu. Zwischen Solothurn und Olten fielen die beiden Reiter in die Hände aufgebrachter Zofinger, Aarauer, Aarburger und Wangener, die ihm in Olten einen improvisierten Prozess machten und ihn dabei schwer folterten. Die Intervention Berns und Solothurns wie auch die Mahnung der Tagsatzung vermochten nichts für den Berner Altvenner auszurichten.
Im Zuge des zweiten unter brutaler Folter durchgeführten Verhörs durch den Solothurner Scharfrichter gestand der Altvenner schliesslich die – bis dahin stets bestrittene – Mittäterschaft am heimlichen Aufbruch seines Sohnes nach Frankreich und wurde unmittelbar danach enthauptet.67 Auch wenn der Prozess gegen Hetzel kurz war, handelte es sich nicht, wie von der älteren Geschichtsschreibung dargestellt, um einen Gewaltexzess eines entfesselten Mobs.68 Das durchgeführte peinliche Verhör und die darauf folgende Hinrichtung entsprachen der damaligen Gerichtspraxis.69 Dennoch liefert der Fall ein erschütterndes Beispiel dafür, dass das Soldgeschäft auch für Angehörige der Eliten mit hohen Risiken verknüpft sein konnte.
Im Verlauf des Sommers bekamen noch weitere Herrschaftsträger den Zorn der Untertanen zu spüren. So wurde der Schenkenberger Vogt Hans Kuttler von einer wütenden Menge in dessen Burg oberhalb von Thalheim belagert, beraubt und gefangen.70 Geplündert wurden auch der Fischweiher und der Weinkeller von Rudolf Nägeli in Heimberg sowie die Spiezer Besitzungen von Ludwig von Diesbach, der damals als Landvogt in Neuenburg amtete.71 Inwieweit in diese gewaltsamen Aktionen neben der Sold- und Pensionenproblematik auch andere Konflikte hineinspielten, muss aufgrund der Quellenlage offen bleiben.72 Die Bedrohung des Klosters Thorberg lässt sich jedoch kaum mit den damaligen Kriegsverwicklungen erklären.73 Vom «stillen bernischen Gewissen für Eigentum und Sachwert», das Feller für die Ereignisse des 26. Juni noch ins Feld führte, war spätestens zu diesem Zeitpunkt kaum etwas übrig geblieben.74
Die Stimmung auf der Landschaft blieb angespannt und die Obrigkeit war noch immer nicht Herrin der Lage. Mitte Juli mehrten sich die Gerüchte, dass die Berner Untertanen aus dem Aargau einen weiteren Zug vor die Stadt ins Auge fassen würden.75 In Thun wurde der Berner Amtmann Ludwig von Büren von der Bevölkerung für ratsunfähig erklärt, weil er französische Pensionen erhalten hatte.76 Auch die Mahnungen der Obrigkeit an die Ämter, sich gegen die Aufständischen zu wehren, zeugen von einem nach wie vor angespannten Klima.77
Zur Beruhigung der Lage verhängte der Rat exemplarische Strafen gegen einzelne Exponenten im Geschäft mit dem Reislauf und Pensionen. Michel Glaser, der Wirt des Gasthauses Löwen, in welchem die Gelder aus Frankreich an die Ratsherren verteilt worden waren, wurde ebenso hingerichtet wie der Söldnerführer Anthoni Wyder. Pikanterweise sass mit Schultheiss Wilhelm von Diesbach jener Mann über diese zu Gericht, der selbst die grössten Summen an Pensionen empfangen hatte. Die Beteuerung von Glaser auf der Richtstätte, «er ha(e)tte nu(e)t getan, wen das in die venner und fu(e)rnemen ra(e)t geheissen ha(e)ttid», 78 verhallte ungehört. Wilhelm von Diesbach zeigte sich gegenüber dem Pensionenverteiler unerbittlich. Er ermahnte ihn harsch, «an der not gedult zehaben, dultig in Kristus namen zeliden, und nit witer, so im kein nuz, unru(o)w zemachen.»79 Erst ein paar Jahre später erfuhr der Hingerichtete eine gesellschaftliche Rehabilitation, als zu seinem Gedenken von einem bislang unbekannten Wohltäter ein Fresko (Tod und Tochter) in Niklaus Manuel Deutschs Totentanz gestiftet wurde.80 Den entscheidenden Ausgleich zwischen den Konfliktparteien brachte schliesslich der sogenannte Könizbrief. Am 28. Juli 1513 wurde unter Anwesenheit von Boten aus den bernischen Gemeinden ein 17 Punkte umfassendes Vertragswerk präsentiert.81
Die Aufstände wurden auch von den auswärtigen Mächten zur Kenntnis genommen. Der mailändische Gesandte verfolgte die Ereignisse des Sommers 1513 sehr genau und rapportierte seine Beobachtungen in kurzen Abständen an seinen Herrn.82 Die innere Schwächung der eidgenössischen Orte, die den Grossmächten nicht verborgen blieb, behinderte deren Handlungsspielraum im europäischen Mächtespiel und veranlasste die Tagsatzung deshalb zu einem strategisch geschickten Schachzug. Am 2. August erklärten die in Zürich versammelten Orte Frankreich den Krieg, wodurch der innere Konflikt geografisch ausgelagert wurde. Damit erreichten die Obrigkeiten zwei Ziele: Es gelang ihnen einerseits, ihre anti-französische Haltung gegenüber ihren unruhigen Untertanen unter Beweis zu stellen, und andererseits schafften sie es, einen grossen Teil des vorhandenen Gewaltpotenzials in den Orten aus dem Land zu führen. Mit dem Kriegszug nach Dijon dominierte die Eidgenossenschaft die europäische Mächtepolitik wie nie zuvor.83 Obwohl die Eidgenossen auch in Burgund militärisch nicht aufzuhalten waren, 84 verpassten sie es, diesen militärischen Erfolg auch politisch auszunutzen. Der mit dem Verteidiger von Dijon, Louis de La Trémoille, ausgehandelte Friede vom 13. September 1513 fiel für die Orte sehr günstig aus. Er verpflichtete Frankreich zur Bezahlung von 400 000 Kronen und garantierte den Orten ihre Ansprüche in Mailand. La Trémoille war jedoch lediglich für die Ausarbeitung des Abkommens ermächtigt, die Ratifizierung oblag allein dem König. Nach dem ungeordneten Abzug der eidgenössischen Truppen sah Ludwig XII. schliesslich keinen Grund mehr, diesen für Frankreich ungünstigen Vertrag zu ratifizieren. Am 24. Oktober 1513 lehnte der Kronrat in Corbeil unter Anwesenheit des Königs den ausgehandelten Frieden ab.85
In Bern kam es nach dem Könizerbrief nur noch zu punktuellen und lokal begrenzten Ausschreitungen.86 Ein grösserer Zwischenfall ereignete sich in Murten, als die Grasburger und Guggisberger Herrschaftsleute in das Städtchen eingefallen waren.87 Jedoch sorgten die anhaltenden Unruhen in Luzern und Solothurn dafür, dass die Lage nach wie vor angespannt blieb.88 Erst während der Friedensverhandlungen mit Frankreich 1515/16 entspannte sich die Situation so weit, dass der Berner Rat in Rücksprache mit den Ämtern damit beginnen konnte, einzelne Ratsmitglieder zu rehabilitieren. 1516 wurden die Venner Dittlinger, von Graffenried, Baumgartner und Schöni begnadigt.89 Um 1517/18 gelang auch Hans Rudolf Hetzel die Rückkehr aus der Verbannung.90
3 Der Zwiebelnkrieg in Luzern
In Luzern nahmen die Unruhen bereits einige Tage früher als in Bern ihren Anfang. Erste Informationen über ausserordentliche Vorkommnisse gelangten sechs Tage vor der Könizer Kirchweihe, am 20. Juni 1513, nach Bern. Mit einem Schreiben informierte Wilhelm Schindler, Schultheiss von Huttwil, die Berner Obrigkeit darüber, «dass unser eignossen von Lüzern mitt den iren von Willisow in grosser […] unnru(o)w und wider stan sind und hatt sich geben das die von Lüzern hand uf samstag ver gangen sind mitt ein(n)er zall knechtten us zogen und under stan die von Willisow us dem amtt wellen strafen».91 Doch darauf seien sämtliche Ämter und Herrschaften wider ihre Herren «zu(o) semen gestanden» und an die 3000 Aufständische hätten in Willisau «an wild rummor» veranstaltet. Besonders brisant an der Nachricht war, dass «ettlich herschafftt der üweren im (E)rgöw […] den herschaftten von Lüzern ettwas zu(o) gesseit inenn in irem fürnemen ettwas bistan zu(o) tu(o)n» und «eb es sich geb(,) so weten […] sÿ inenn u(o)ch bistendig sin».
Die Nachricht über die Unruhen in Luzern verbreitete sich in den nächsten Tagen in der ganzen Eidgenossenschaft. Die genauen Hintergründe der Ereignisse in der Innerschweiz waren wegen «mengerlaÿ red» und «unglicher main(ú)g» nur vage bekannt.92 In einem weiteren Schreiben an seine Obrigkeit in Bern vom 27. Juni erwähnte Schindler allerdings, dass sich der Widerstand der Luzerner Ämter (und der Berner Untertanen) auch gegen die deutschen Franzosen, also diejenigen Ratsherren, die von Frankreich Pensionen bezogen hatten, richten würde.93
Für Schindlers Befund finden sich jedoch in den Verhandlungen zwischen dem freien Amt Willisau und Luzern, die Ende Juni (zwischen dem 19. und 25.) und Anfang Juli (vor dem 2.) unter Vermittlung der Orte Zürich, Bern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurn stattfanden, keine Belege. Weder das politisch-militärische Engagement der Orte in Italien noch die Praktiken des Pensionenwesen kamen während der Vermittlung zur Sprache. Die Untertanen verlangten Einsichtsrecht in das Amtsbuch, es wurde um die althergebrachte Rechtsprechungspraxis in den Twingherrschaften gestritten, über Fisch- und Jagdrechte verhandelt und ein Rechtstag für den Willisauer Schultheissen Heinrich Iberg eingefordert.94 Was ging im luzernischen Amt Willisau vor sich?
Die Konfliktkonstellation in Willisau war stark vom Antagonismus zweier Persönlichkeiten geprägt: Schultheiss Heinrich Iberg und Rudolf Mettenberg, genannt Mieschbühler.95 Heinrich Iberg war seit über vierzig Jahren Ratsherr in Willisau und bekleidete das Amt des Schultheissen alternierend seit 1499. In der Funktion des Schultheissen amtierte Iberg als Statthalter des Landvogts.96 Die Spannungen zwischen Ibergs Gegenspieler Mieschbühler und der Willisauer Obrigkeit lassen sich bis 1499 zurückverfolgen, als er wegen Steuerfragen in der Luzerner Kanzlei aktenkundig wurde. Laut einer Kundschaft hatte er sich über die Steuerpraktik der Sechser des Amts Willisau beklagt. Diese hätten die zu entrichtenden Steuern «keÿblich vnd nit fromklich angeleit», weshalb er ausgerufen haben soll, «das der helsch flam vnd der tonner vom heitterrem himel alle die verbro(e)nn, so rat vnd tatt zu(o) der stur gerett vnd gtan haben.»97 Verfasser der Kundschaft war Heinrich Iberg.
1512 flammte der Konflikt zwischen Willisau Stadt und Willisau Land erneut auf, als das freie Amt den Amtsweibeln die Entlöhnung verweigerte und Einsicht in das Amtsbuch verlangte. Die Forderung nach einer Konsultation des Amtsbuches wurde bereits ein Jahr später erneut erhoben. Im Sommer 1513 sah sich Schultheiss Iberg mit dem Verdacht konfrontiert, er enthalte dem freien Amt vorteilhafte Satzungen, etwa Jagd- und Fischrechte, vor. Mieschbühler und das freie Amt forderten deshalb, dass das Amtsbuch auf der Laube oder dem Landtag verlesen werden soll. Die Weigerung Ibergs, dieser Forderung nachzukommen, brachte schliesslich das Fass zum Überlaufen. Die Untertanen des Freiamts drangen in das Städtchen ein und verschafften sich gewaltsam Zugang zum Amtsbuch, in welchem sich zu ihrer Enttäuschung jedoch keine der erhofften Satzungen finden liess. Sie bezichtigten daraufhin den Schultheissen und die Stadträte, ihnen eine Fälschung vorgelegt zu haben. Iberg wurde unter Arrest gesetzt. Nachdem ihm die Zusicherung, sein Leben und sein Eigentum zu schonen, verweigert worden war, floh der Schultheiss nach Luzern, wo er unverzüglich gefangen genommen wurde.98
Schultheiss Iberg war ein Günstling der Luzerner Obrigkeit und seit 1508 der führende Kopf der Franzosenpartei in Willisau.99 Dieser Umstand erklärt möglicherweise die Beteiligung der Luzerner Ämter am Konflikt zwischen dem freien Amt Willisau und der Stadt Willisau. Inwiefern die persönlichen Beziehungen des Willisauer Schultheissen nach Luzern und angeblich auch nach Frankreich tatsächlich in den Konflikt hineinspielten, lässt sich mit den bekannten Quellen jedoch nicht schlüssig beantworten. Die Vorgänge im Luzerner Hinterland machen aber deutlich, dass man im Sommer 1513 als Initiant von umstrittenen Reformen (Verschriftlichung des Rechts, Zentralisierung der Rechtsprechung, Etablierung der städtischen Regalhoheit) und als vermeintlicher Anhänger Frankreichs mit gewaltsamem Widerstand rechnen musste. Der Prozess gegen den Schultheissen wurde für den 5. Juli in Luzern anberaumt.100 Dieser fand aber nie statt, da am 2. Juli die Sechser und die ganze Gemeinde des freien Amts Willisau in einem Schreiben an Luzern erklärten, dass sie ihre Zeugen nicht nach Luzern bringen werden und «das wir den recht tag ouch nitt haltenn wellennt inn kein weg vff den tag, sunder vnnser ämpter vor hin wÿtter Ratt haben, was wir harjnn thu(o)n vnnd lassen söllennd».101 Diese Erklärung bedeutete das Ende der Vermittlungsbemühungen.
Der lokale Konflikt in Willisau ging wenige Tage später im überregionalen Widerstand der Luzerner Ämter gegen die Obrigkeit auf. Der «vnwill vnder den puren vnd minen herren vnderthanen» war «vast groß» und wuchs «von tag zuo tag ye lenger ye meer», kommentierte Cysat das Geschehen.102 Da und dort kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen. So entkam etwa das Kloster St.Urban nur knapp dem Sturm aufgebrachter Pfaffnauer Herrschaftsleute.103 Am 4. Juli schliesslich versammelten sich um die 3000 Untertanen bei St.Ulrich nahe Ruswil. Die beiden Ämter Willisau und Entlebuch hatten sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt und den Entschluss gefasst, «für die statt zu zühen».104 An der Spitze der Bewegung befanden sich der Willisauer Mieschbühler und der Entlebucher Landesfähnrich Hans Heid.105
Nachdem dieser Plan der Willisauer und Entlebucher sowie weiterer Untertanen aus den restlichen Ämtern (jedoch ohne Kriens und Horw) in Luzern bekannt geworden war, schickte die Obrigkeit ihren Grossweibel Hans Meyenberg von Sursee auf Kundschaft und traf erste Kriegsvorbereitungen.106 Als Meyenberg nach seiner Rückkehr die Obrigkeit über die heranrückenden Untertanen informierte, soll dies dem Schultheissen Petermann Feer «allso zu hertzen» gegangen sein, dass er, mit wehendem Banner in der Hand, in Tränen ausbrach. So zumindest ist die dramatische Szene bei Cysat überliefert.107
Am Abend des 4. Juli gelangten die Aufständischen nach Luzern. Sie hätten sich, so Cysat, wie «die hünd oder schwyn» rund um die Kleinstadt verteilt, «namlich vff der Schützenmatt, Nidergrund, Bruch, Obergrund vnd daselbs allenthalben harumb».108 Um sich zu verpflegen, hätten sie Kraut und Zwiebeln «abgemäyet, allso das der krieg genempt ward der Zwibelenkrieg.»109 Gleichzeitig soll es innerhalb der Stadtbürgerschaft vereinzelt zu gewalttätigen Übergriffen gegen Franzosenfreunde gekommen sein.110
Bereits einen Tag zuvor, am 3. Juli, als klar wurde, dass die Vermittlung in Willisau gescheitert war und deshalb neue Unruhen zu befürchten waren, wandte sich Luzern mit der Bitte um Beistand an die Eidgenossen.111 Der Solothurner Gesandte Peter Hebolt, der Luzern am 5. Juli erreichte, schätzte die Zahl der Belagerer auf 6000 Personen. Unter den Aufständischen sollen sich auch 500 bis 600 Personen aus Wangen und Zofingen befunden haben.112 Anshelm zufolge waren ausserdem auch Leute aus dem solothurnischen Gäu unter den Aufständischen zu erkennen.113 Die Belagerer forderten gemäss Hebolt die Verhaftung verschiedener Ratsherren. Die Verhandlungen zwischen Luzern und den eidgenössischen Boten waren bereits in vollem Gang, 114 mit den Aufständischen fanden hingegen noch keine direkten Gespräche statt. Trotz der angespannten Lage liessen sich weder die Untertanen noch die Ratsherren zu gewalttätigen Aktionen hinreissen.115
Am dritten Tag der Belagerung, am 6. Juli, schickte die Obrigkeit schliesslich Boten zu den Belagerern vor die Stadt. Sie sollten in Erfahrung bringen, «was meinung sy da sigen, oder was sy an min herren vordrend».116 Die beiden Anführer der Aufständischen, Heid und Mieschbühler, wurden daraufhin in die Stadt gelassen. Ihre vorgetragenen Beschwerden richteten sich unter anderem gegen die intensivierte Territorialpolitik (Neuerungen im Bereich des Rechts), gegen die Bündnispolitik und gegen einzelne Franzosenfreunde im Rat.117 Sieben Räte wurden im Anschluss an diese Verhandlungen verhaftet, darunter auch Schultheiss Feer. Zwei der Verhafteten kamen allerdings nach kurzer Befragung wieder frei.118 Der Vorwurf an die Gefangenen war unmissverständlich: Man beschuldigte sie, «das sy an dem zug jn Nawerren oder disen kriegs sachen schuld tragen. Jtem, das sy pensioner wären vnd von deß Franzosen vnd Meylanders gesandten gaben vnd schenckungen gnomen haben söllten.»119
Noch am selben Tag zogen die Ämter ab. Zwei Tage später, am 8. Juli, wurden die Luzerner Beschlüsse auf der Tagsatzung diskutiert. Dazu gehörten unter anderem auch der erzwungene Einsitz der Ämter und Gemeinden an der Seite der Abgeordneten von Rat und Hundert in den Untersuchungsausschuss für die anstehenden Prozesse sowie die Ansetzung eines Prozesses für Heinrich Iberg vor einem eidgenössischen Schiedsgericht.120
Am 21. Juli gelangten die Verhandlungen im Beisein von 28 Boten aus elf Orten zum Abschluss. Die am 6. Juli vorgebrachten Forderungen beziehungsweise die schriftlich festgehaltenen Antworten der Stadt auf die Beschwerden wurden bereinigt, eine Pensionenordnung nach Berner Vorbild in die Bestimmungen integriert und der Vertrag offiziell aufgesetzt. Lediglich die Ausführungen zum Fall Iberg wurden gestrichen.121 Dieser war zwischenzeitlich vom eidgenössischen Schiedsgericht verhört und anschliessend verbannt worden. Er hatte überdies die gesamten Kosten der Plünderung seines Hauses sowie eine Busse von 1000 Gulden zu tragen. Die Untertanen drangen mit sämtlichen Forderungen durch. Sie erreichten die Weiterführung einer dezentralisierten Rechtsprechung, die Wahrung des alten Herkommens und sie erhielten die Zusage, dass das gegenwärtig gültige Amtsbuch bei Auftauchen des alten ersetzt werde.122
Noch während der Verhöre gegen die inhaftierten Ratsherren wurde der Ruswiler Landvogt Arnold Moser – «in yl vnd jn der hitz», wie Cysat meint – hingerichtet.123 In Anwesenheit der Amts- und Gemeindevertreter wurden die übrigen Gefangenen schwer gefoltert, und zwar so sehr, «das man sch[ultheiß] Feeren heim tragen muoßt vnd j st deß jn langer zyt nit wider komen.»124 Die Untersuchungen brachten eine Liste hervor, die die Namen derjenigen Räte enthielt, die von Frankreich Pensionen empfangen hatten. Das Dokument wurde jedoch nicht überliefert.125 Aufgrund der Beweislast verloren Schultheiss Petermann Feer und Seckelmeister Hans Ratzenhofer Amt und Ehre und hatten ausserdem hohe Geldstrafen zu entrichten.126 Ihre rasche Rehabilitation stiess an der Tagsatzung 1515 (und auch 1517) auf entschiedene Ablehnung.127 Glimpflicher kamen die anderen Angeklagten Jacob Schmid, Hans Feer und Ulrich Huser davon. Sie wurden wegen illegaler Söldnerdienste zu einer Busse von 300 Gulden verurteilt. Conrad Hasfurter ging gänzlich straffrei aus.128 Mit der Verurteilung der Ratsherren in Luzern kam die Unruhe in der Bevölkerung indessen noch nicht zu einem Stillstand, sondern schwelte im Zusammenhang mit dem Dijonerzug weiter.
Im Anschluss an die Prozesse verkündete die Obrigkeit den Entschluss, dass 1300 Luzerner an der Seite der übrigen Eidgenossen in Burgund einfallen sollten.129 Nach der erfolgreichen Belagerung Dijons und dem Friedensschluss mit Frankreich wurde an der Zürcher Tagsatzung vom 13. September jedoch berichtet, dass drei Eidgenossen vor Friedensschluss vermummt in die besetzte Stadt geritten seien.130 Zudem sollen 50 000 Kronen Soldgelder unterschlagen worden sein, «die im abzug von Dysion vsgeben sin söllen».131 Bei den Vermummten soll es sich um die drei Luzerner Renward Göldli, Jacob Schmid und Ulrich Huser gehandelt haben.132 Um die Jahreswende 1513/14 nahmen deshalb die Spannungen in Luzern erneut zu.133 Im Januar 1514 versammelte sich eine Handvoll Aufständischer auf einem Hof (Willisegg) nahe Willisau, wo man gemeinsam «ein nidlen essen» wollte.134 Die luzernischen Ämter wollten mit Hilfe der bernischen Nachbarn aus dem Simmen- und Saanetal nach Willisau und Luzern ziehen, um dort zu «ertöden, insunnders zu(o) Willisöw, wer inen werden möchte».135 Doch der geplante Überfall flog frühzeitig auf und 60 Personen wurden verhaftet. Trotz diesem Erfolg der Stadt beruhigte sich die Lage keineswegs. 10 000 Luzerner, Berner Oberländer und Aargauer wolle man zusammenbringen, so die Rede zweier Willisauer ein paar Wochen später, falls der Friede von Dijon nicht gehalten werde.136 Willisau nahm sich der Angelegenheit umgehend an.137 Die Anstrengungen der Landstadt blieben jedoch ohne Wirkung. Ende Mai sah sich Luzern gezwungen, die Tagsatzung um Schutz anzugehen.138 Im Herbst 1514 kam es zu einer erneuten Vermittlung, da sich die Ämter in St.Ulrich bei Ruswil versammelt hatten. Deren Vertreter erschienen am 30. Oktober an der Tagsatzung in Luzern. Dort stiessen ihre Anliegen allerdings auf wenig Verständnis, vielmehr machte die Stadt ihren Standpunkt unmissverständlich klar: Sie hatte von der permanenten Missachtung der am 21. Juli 1513 getroffenen Vereinbarung genug und wollte auch von möglicherweise unterschlagenen Soldgeldern im Zusammenhang mit dem Dijonerzug nichts wissen. Ausserdem liess die Stadt keinen Zweifel daran, dass sie keinesfalls ohne gesamteidgenössischen Auszug nach Frankreich ziehen werde, wie das die Aufständischen verlangt hatten. Hingegen zeigte sich die Obrigkeit bereit, über allfällige Rechtsansprüche der Ämter zu verhandeln. Man habe ja, so der Rat, inzwischen bereits mit Willisau und dem Entlebuch entsprechende Verträge geschlossen. Auch die Klage Ruswils über die mangelnde Kompromissbereitschaft der Stadt wies die Luzerner Obrigkeit entschieden zurück. Man sei den Anliegen aus Ruswil (und Rothenburg) immer offen gegenübergestanden. Für die Unruhen der letzten Monate machte die Obrigkeit allein Mieschbühler und Heid verantwortlich. Die Verhandlungen dauerten zwischen den Obrigkeiten und Ämtern noch mehrere Wochen an. Während in Luzern gestritten und gefeilscht wurde, kam es in Sursee und St.Ulrich zu weiteren geheimen Zusammenkünften unzufriedener Untertanen. Die Ämter stellten sich jedoch hinter die Stadt und schworen Treue und Gehorsam, wodurch ein geplanter Grossaufmarsch der Untertanen in Ruswil verhindert werden konnte. Anstatt 6000 kamen in Ruswil lediglich noch 300 Aufständische zusammen. Auch der anschliessende Versuch, die Unruhen nach Unterwalden und Bern zu tragen, scheiterte.139 Heid wurde nach weiteren Verhandlungen der Tagsatzung gefasst und enthauptet.140 Mieschbühler tauchte derweil im benachbarten Bern unter, um von dort aus seine letzten verzweifelten Aktionen zu planen.141 Der mit Ufhusen und Luthern geplante Überfall auf Willisau endete im Januar 1515 in einem Fiasko. Drei der Aufrührer wurden hingerichtet und über 50 Personen verhaftet.142 Mieschbühler entkam erneut. Seine Gefangennahme im November 1516 in Aarburg und die anschliessende Hinrichtung in Bern bedeuteten schliesslich das definitive Ende der Unruhen auf der Luzerner Landschaft.143




