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Verteidiger Stahl Zu Tino Brandt gäbe es einiges zu sagen. Wir beschränken uns auf das, was der Zeuge über unsere Mandantin zu bezeugen meint. Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass Tino Brandt ein nahezu notorischer Lügner ist.
Tag 145
1. Oktober 2014
Manfred Götzl, Richter. Norbert Wießner, 67, früherer V-Mann-Führer im Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen.
(Der Richter begrüßt die Verfahrensbeteiligten mit krächzender Stimme. Er ist erkältet.)
Götzl Sie hören es an meiner Stimme, sie ist heute in sehr schlechtem Zustand, mal sehen, wie lange sie durchhält.
(Der Zeuge Wießner kommt in den Saal. Er hat bereits an Tag 99 ausgesagt.)
Götzl Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz. Wir setzen die unterbrochene Vernehmung fort. Es geht uns heute um einzelne Vermerke, um Informationen, die Sie von Tino Brandt bekommen haben. Welche Kennziffer hatten Sie im Amt und wie wurden Informationen niedergelegt?
Wießner Ich firmierte unter Nummer 221 oder 251. Die Vermerke wurden nach Treffen mit Brandt angelegt, jeweils zeitnah.
Götzl Mir geht’s zunächst um einen Vermerk vom 15.10.98.
Wießner Einzeln kann ich jetzt nichts mehr sagen, da hätte ich ja die Vermerke auswendig lernen müssen.
Götzl Der Vermerk ist aufgeteilt in Ziffern. (Götzl liest die einzelnen Passagen vor.) Und dann viertens: »Flüchtlinge aus Jena«. Das geht so los: André Kapke habe geäußert, dass die drei an einer sicheren Stelle seien. Können Sie sich erinnern?
Wießner Das ist vierzehn Jahre her. Es war so, dass Brandt Kontakt nach Jena hatte, Anlaufstellen waren für ihn Kapke und Wohlleben, und während der Unterhaltungen mit ihnen sind diese Feststellungen getroffen worden. Aber konkret kann ich Ihnen nichts sagen.
Götzl Hier heißt es, Kapke habe geäußert, dass die drei zwar an sicherer Stelle seien, aber nicht arbeiten könnten und finanzielle Probleme hätten.
Wießner Das kann sein, dass ich das damals so verfasst habe. Es war ja auch immer die Frage: Wo sind die drei und von was leben sie?
(Pause.)
Götzl Wir können in Hinblick auf meine Erkältung leider nicht weitermachen.
(Da endet die Verhandlung an diesem Tag.)
Tag 146
7. Oktober 2014
Thomas Rothe, 44, Ausbaumaurer, wohnt in Chemnitz, derzeit arbeitslos. Er war bereits an den Tagen 100 und 131 befragt worden. Wolfgang Stahl, Anja Sturm, Verteidiger von Beate Zschäpe. Alexander Hoffmann, Anwalt der Nebenklage.
Verteidiger Stahl Zu Frau Zschäpe, was erinnern Sie an konkreten Situationen mit ihr?
Rothe Kaffeetrinken, Essen machen, Gesellschaftsspiele spielen. Mensch ärgere dich nicht, Mau Mau, Computer Adventures.
Verteidiger Stahl Haben Sie eine Erinnerung an Frau Zschäpe, was sie gesagt hat, wenn Sie mit ihr sprachen?
Rothe Nee. Hab nur über allgemeine Dinge mit ihr geredet.
Verteidigerin Sturm Hat Herr Mundlos noch mal bei Ihnen gewohnt?
Rothe Eigentlich nicht. Kann schon sein, dass er noch mal bei mir war zwischendurch, so einen Nachmittag so.
Verteidigerin Sturm Waren Sie befreundet?
Rothe Ja.
Verteidigerin Sturm Hat er mal bei Ihnen übernachtet?
Rothe Kann sein.
Verteidigerin Sturm Worüber haben Sie sich mit ihm unterhalten?
Rothe Wie es mir geht, weil ich arbeitslos war öfters. So Zeug halt.
Verteidigerin Sturm Ging es Ihnen nicht gut?
Rothe Wenn ich arbeitslos bin, geht es mir deswegen nicht schlecht. (Lachen im Publikum.) Man kann auch mit wenig Geld auskommen.
Verteidigerin Sturm Hat Ihnen Herr Mundlos auch erzählt, wie es ihm geht?
Rothe Wird schon auch was erzählt haben, aber daran kann ich mich nicht erinnern.
(Der Zeuge verlässt den Saal. Der Nebenklage-Anwalt Hoffmann gibt noch eine Erklärung zum Zeugen Tino Brandt ab.)
Anwalt Hoffmann Der Zeuge Brandt ist kein notorischer Lügner, wie die Verteidigung Zschäpe behauptet. Er lügt nur zielgerichtet.
Tag 147
8. Oktober 2014
Manfred Götzl, Richter. Patrick R., 41, Kriminalbeamter der Kantonspolizei Bern.
(Die Befragung des Schweizer Polizisten wird fortgesetzt. Er war bereits an den Tagen 138, 139 und 140 als Zeuge im Gericht. Weiterhin geht es darum zu rekonstruieren, wie die Tatwaffe Česká 83 zum NSU gelangte. Der Zeuge hatte den Schweizer Staatsbürger Hans-Ulrich Müller vernommen, den die NSU-Ermittler im Verdacht haben, die Česká-Pistole nach Deutschland verkauft zu haben.)
Götzl Was können Sie uns zu etwaigen Geschäften Müllers mit dem Laden Madley in Jena sagen?
Patrick R. So was interessiere ihn nicht, sagte Müller, der Laden sage ihm nichts. Müller sagte, er habe mit keinen Waffengeschäften in Deutschland Kontakt.
Tag 148
9. Oktober 2014
Manfred Götzl, Richter. David Steimer, 46, Schweizer Staatsanwalt.
(Es geht weiter um die Česká 83-Pistole und um die Spur in die Schweiz. Der Zeuge hatte im Jahr 2012 die Schweizer Bürger Anton G. und Hans-Ulrich Müller vernommen.)
Steimer Das Verfahren wurde ausgelöst durch das Dezernat »Leib und Leben« des Kantons Bern. Darauf habe ich das Verfahren eröffnet. Das war wenige Tage vor der ersten Befragung. Ich habe einen Hausdurchsuchungsbefehl ausgestellt für das Anwesen von Herrn G.. Dann habe ich mir Herrn G. zuführen lassen und die Untersuchungshaft eröffnet.
Götzl Mich interessiert das Verhalten des Herrn G.
Steimer Das Verhalten war so wie in den polizeilichen Vernehmungen. Er zog sich darauf zurück, dass er sich aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr erinnern könne. Zog das Verfahren ins Lächerliche. Dass ihm die Waffenerwerbsscheine in Frankfurt aus dem Auto gestohlen wurden. Er dachte, mit der Hausdurchsuchung 2009 sei das für ihn erledigt gewesen. Die Amnesie war nicht nachvollziehbar. Ich habe dann Haftantrag gestellt.
Götzl Wurden die früheren Vernehmungen bei der Polizei angesprochen?
Steimer Ja, die Pakete, die er nie erhalten haben will, und gestohlene Waffenerwerbsscheine. Er blieb bei seiner Linie, seine Aussagen seien korrekt und er habe nie eine Waffe erworben. Dann sagte er, er habe die Waffenerwerbsscheine dem Herrn Müller verkauft für 400 Franken. Seine Bekanntschaft zu Herrn Müller war dann Thema. Er hat sich nicht mehr erinnert, dass sie sich beim Militär kennengelernt haben. Das ist ungewöhnlich. In der Schweiz ist das der Dreh- und Angelpunkt, wo sich Männer kennengelernt haben. Er wollte alles umschiffen, was mit Waffen zu tun hat. Die beiden waren gemeinsam in einem Motorradklub in Bern und viel auf Motorradtouren.
Götzl Was war der strafrechtliche Vorwurf, den man Herrn G. machte?
Steimer Unterstützung einer kriminellen Vereinigung. Dass die Waffe mit Wissen des Erwerbers in kriminelle Kreise geliefert wurde. Waffenrechtlich konnte man ihm nichts vorwerfen, weil das damals kaum reglementiert war. Er hat gesagt, er habe keine Affinität zu Waffen. Er habe einmal überlegt, einem Sportschützenverein beizutreten, aber es sei nie dazu gekommen.
Götzl Sie sagten, die Waffe sei eindeutig identifiziert worden?
Steimer Ja, als die Seriennummer identifiziert war, und anhand der Waffenbücher.
Götzl Was hat Herr G. zu den Taten gesagt, die mit der Pistole verübt wurden?
Steimer Er hat den Bezug zu den Taten nicht hergestellt. Er sagte, damit habe er nichts zu tun. Hat sich sehr stark abgegrenzt.
Götzl Hat Herr G. gesagt, dass Herr Müller eine Waffe erhalten hat?
Steimer Ja, er sagte, er habe eine Waffe als Paket per Post erhalten. Er will sie dann dem Herrn Müller übergeben haben, ungeöffnet, wie er sagt.
Götzl Hat Herr G. erfahren, was Herr Müller mit der Waffe gemacht hat?
Steimer Ja, er will mit dem Herrn Müller darüber gesprochen haben, aufgrund von Medienberichten. Er hat ihn gefragt, wofür er denn die Waffenerwerbsscheine brauche. Da will ihm Müller gesagt haben, dass er die Waffen nach Deutschland exportieren solle und dass es in Deutschland schwierig sei für gewisse Kreise, Waffen zu bekommen. Müller sagte, er habe sie vielleicht an einen V-Mann verkauft, weil der so viel Geld gehabt habe, dass er nicht versucht habe, den Preis zu drücken. Mehr solle er lieber nicht wissen, weil das nicht ganz ungefährlich sein könnte. Müller sagte dem G., er solle jetzt nicht weiterfragen. Dann wurde im Februar Herr Müller vernommen. Er sagte, er könne sich nicht vorstellen, wie G. zu diesen Aussagen käme. Herr Müller sagte, er hätte G. sicher nicht erzählt, dass er Waffen nach Deutschland verkaufen will.
Tag 149
14. Oktober 2014
Thomas L., 31, Kriminaloberkommissar beim BKA Meckenheim. Nadja E., 31, Kriminaloberkommissarin beim BKA Wiesbaden. Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Alexander Hoffmann, Anwalt der Nebenklage.
(Zunächst soll ein BKA-Beamter über die Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten André Eminger berichten.)
Thomas L. Am 24.11.2011 war ich als Durchsuchungsleiter für das Objekt Eminger eingeteilt. Beginn war um 6.30 Uhr, wir haben mit Spezialkräften der Bundespolizei die Wohnung gewaltsam betreten. Susann Eminger und Patrick G. waren im Wohnzimmer. Die beiden wurden kurzzeitig gefesselt. Frau Eminger wurde gefragt, welche Räumlichkeiten noch zur Wohnung gehören. Sie hat dann den Rechtsanwalt Hedrich erreicht, nach mehreren Versuchen. Ihr wurde erklärt, dass ihr Ehemann bei seinem Bruder in Brandenburg festgenommen wurde. In der Wohnung wurde eine Vielzahl von Gegenständen sichergestellt. Zwei Laptops im Wohnzimmer, PC im Schlafzimmer mit zwei Festplatten, im Flur eine Jacke, in der eine Campingplatzbestätigung war vom Platz auf Fehmarn, Wulfener Hals. Viele Gegenstände, die auf eine rechte Gesinnung der Familie Eminger hinweisen. Schriftverkehr der Deutschen Bahn zu Bahnkarten, die im Wohnmobil gefunden wurden, in dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu Tode gekommen sind. Die Durchsuchung hat bis 16.30 Uhr gedauert. Die Tür war eingerammt, sie wurde von einem Tischler wiederhergestellt.
(Dann berichtet eine BKA-Beamtin über die Durchsuchung der Wohnung beim Angeklagten Ralf Wohlleben.)
Nadja E. Es war der 24.11.2011 in Jena. Um 6.15 Uhr haben wir an der Tür geklingelt. Ralf Wohlleben hat geöffnet. Wir haben den Durchsuchungsgrund erläutert. Herr Wohlleben hat uns kooperativ in die Wohnung gelassen. Er wurde gefragt, ob er Zeugen hinzuziehen wolle. Darauf hat er ausdrücklich verzichtet. Er hat seinen Anwalt angerufen, er wollte sich nicht zur Sache äußern. Herr Wohlleben hat Widerspruch eingelegt gegen die Maßnahme. Er hat uns auch die PIN seines Handys mitgeteilt. Wir haben schriftliche Unterlagen, elektronische Datenträger, ein Macbook, einen Rechner sichergestellt.
(Die Zeugin verlässt den Saal. Nun thematisiert Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer erneut die Brandstiftung in Zwickau und die Frage, ob Zschäpe die betagte Nachbarin gewarnt habe. Er kritisiert, dass die Nachbarin Charlotte Erber nicht rechtzeitig förmlich vernommen worden sei, als sie noch nicht dement gewesen sei. Er wirft dem Gericht entsprechende Versäumnisse und eine zu große Zögerlichkeit vor.)
Verteidiger Heer Wir rügen einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. Der Senat hätte eine Vernehmung unverzüglich beschließen müssen.
Anwalt Hoffmann Die Verteidigung geht selbst davon aus, dass zu einem Zeitpunkt, wo nur der Brandstifter wissen konnte, dass es brennt oder gleich brennt, Ihre Mandantin geklingelt hat, also dass Ihre Mandantin die Täterin war. Man zündet ein Haus an und weiß, dass eine alte Frau sich darin befindet, man ist so sicher, dass es gleich brennt, dass man klingelt. Das macht es nicht besser. Das ist kein Rücktritt. Das spricht nicht für einen. Das verringert die Strafe nicht. Wenn jemand sicher weiß, dass eine alte Frau in dem Haus ist, dann reicht es nicht, zu klingeln und zu sagen: Gehen Sie raus.
Verteidiger Stahl Wenn es so war, dass Frau Zschäpe bei Frau Erber klingelte, dann gibt es nur eine Erklärung: Sie wollte die Nachbarin warnen und sicherstellen, dass sie sich nicht im Haus befindet. Und dann ist die Annahme des Generalbundesanwalts, dass hier Mordabsicht vorliegt, schlicht ausgeräumt.
(Die Verteidigung beantragt, den früheren Anwalt von Beate Zschäpe zu hören, der bestätigen könne, dass sie ihm gesagt habe, sie habe bei Frau Erber geklingelt. Zschäpe entbindet ihn für diese Aussage von der Schweigepflicht.)
Tag 150
15. Oktober 2014
Manfred Götzl, Richter. Michaela Odersky, 53, Beisitzende Richterin. Jan Werner, 39, Berufskraftfahrer aus Chemnitz. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe. Alexander Hoffmann, Anwalt der Nebenklage.
(Zunächst tritt Jan Werner auf, eine frühere Führungsfigur der Neonazi-Organisation »Blood & Honour« in Sachsen. Er steht im Verdacht, von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Auftrag gehabt zu haben, eine Waffe für den NSU zu besorgen.)
Götzl Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt. Sie haben ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht. Machen Sie Angaben?
Werner Nein.
(Der Zeuge verlässt den Gerichtssaal.)
Anwalt Hoffmann Man kann nicht viele Schlüsse ziehen, aber einmal mehr, dass die ganze Konstellation offenlegt, dass der NSU nicht nur drei Personen waren, sondern eine perfekte Einbindung in den Blood & Honour-Verbund. Und Herr Werner war Sektionsleiter.
Verteidiger Stahl Rechtsanwalt Hoffmann hat schon gestern eine logische Fehlleistung geleistet. Teile der Nebenklage haben kein Interesse, dass hier ein rechtsstaatliches Verfahren abläuft. Wer prozessuale Rechte so interpretiert, hat die Strafprozessordnung und den Rechtsstaat nicht verstanden.
(Nun werden zwei wichtige Gerichtsurteile zu Uwe Böhnhardt verlesen.)
Odersky Ich verlese das Urteil des Amtsgerichts Jena vom 21.4.1997 gegen Uwe Böhnhardt:
Der Angeklagte ist des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, begangen in der Absicht, eine andere Straftat zu ermöglichen, in Tateinheit mit einer Volksverhetzung und ebenfalls in Tateinheit dazu der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten schuldig. Er wird zu einer Einheitsjugendstrafe in Höhe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Die Gründe: Nachdem man einige Zeit gemeinsam gefeiert hatte, machte sich der Angeklagte – möglicherweise in Begleitung mit anderen gleichgesinnten Personen – in der Nacht vom 12.4.1996 zum 13.4.1996 gegen circa 24 Uhr mit dem Pkw seiner Eltern auf den Weg zu der sogenannten Pösener Brücke. Dort angekommen, brachte er über der A 4 einen Puppentorso über der Fahrbahn hängend an. An der Puppe war auf der Brust- und Rückenseite jeweils ein gelber Davidstern in einer Größe von 25 Zentimeter mit der Aufschrift »Jude« angebracht. Der Kopfbereich hing in einer Schlinge. Auf der Brücke stellte der Angeklagte zwei Kartons ab, die untereinander durch ein Elektrokabel verbunden waren. Auf einem Verkehrszeichen war die Aufschrift »Vorsicht Bombe« aufgemalt. Der Angeklagte bestreitet, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben. Er habe sich am Abend auf einer Geburtstagsparty aufgehalten. Von dort sei er gemeinsam mit den Zeugen Ralf Wohlleben, Uwe Mundlos, Kay S. und Beate Zschäpe gegen 24 Uhr aufgebrochen. Sie seien gemeinsam zu der Wohnung seiner damaligen Freundin Beate Zschäpe gefahren. In der Wohnung habe er gemeinsam mit seiner Freundin und Kay S. Skat gespielt. Uwe Mundlos und Ralf Wohlleben hätten derweil gemeinsam Nintendo gespielt. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der Einlassung des Angeklagten um eine Schutzbehauptung handelt. Nach Überzeugung des Gerichts sind die Aussagen der Zeugen Ralf Wohlleben, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Kay S. unglaubhaft.
Ich verlese nun das Urteil des Landgerichts Gera: Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil aufgehoben. Die Einlassung des Angeklagten hinsichtlich seines Aufenthaltes wird im Wesentlichen durch die Aussagen der vernommenen Zeugen bestätigt. Trotz einiger Zweifel konnte den Zeugen und insbesondere auch dem Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass die Aussage des Angeklagten eine reine Schutzbehauptung war und die Zeugen falsch ausgesagt haben. Unter Beachtung des Grundsatzes »in dubio pro reo« war der Angeklagte freizusprechen.
Tag 151
16. Oktober 2014
Manfred Götzl, Richter. Thomas Gerlach, 35, Monteur aus Thüringen. Er war schon an den Tagen 121 und 126 geladen und ist mit dem Zeugenbeistand Rechtsanwalt Schwarz erschienen. Anette Greger, Herbert Diemer, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Michael Kaiser, Verteidiger von André Eminger. Olaf Klemke, Nicole Schneiders, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Antonia von der Behrens, Edith Lunnebach, Alexander Hoffmann, Yavuz Narin, Anwälte der Nebenklage.
Götzl Es ist jetzt eine Zeit lang vergangen seit Ihrer letzten Einvernahme. Ich komme auf die Fragen zurück, die ich Ihnen gestellt habe und auf die Sie nicht geantwortet haben. Ob Sie Mitglied bei den Hammerskins waren oder sind.
Schwarz Diese Frage unterliegt dem Auskunftsverweigerungsrecht des Herrn Gerlach. Er beruft sich auf Paragraf 55 StPO. (Die Abkürzung für Strafprozessordnung. Der Paragraf besagt, dass jemand nicht aussagen muss, wenn er sich damit selbst dem Risiko einer Strafverfolgung aussetzt.)
Götzl Ihr Mandant hat uns erklärt, dass er nichts dazu sagt, weil das gegen sein Wertegefüge steht. Wieso führen Sie nun plötzlich das Auskunftsverweigerungsrecht an? Erklären Sie mir das.
Schwarz Es gibt ein Ermittlungsverfahren in Sachen Hammerskins, das ist unstreitig. Dieses Verfahren ist nicht endgültig eingestellt worden. Es besteht die Gefahr, dass es wieder aufgenommen wird.
Götzl Wir haben die Akten herbeigezogen, und daraus ergibt sich nicht, dass Herr Gerlach jemals Beschuldigter war.
Schwa rz Aber wenn er aussagt, könnte er sich selbst belasten. (Der Zeuge und sein Anwalt werden rausgeschickt.)
Verteidigerin Schneiders Dem ist zuzustimmen: Wenn er die Frage beantwortet, besteht die Möglichkeit, dass er sich selbst belastet.
Götzl Unter welchem Aspekt denn?
Verteidigerin Schneiders Es ist hinlänglich bekannt, dass weitere Verbotsverfahren laufen, sicher auch gegen die Hammerskins. Wir wissen nicht, ob andere Staatsanwaltschaften ermitteln, das wissen wir nur von Dresden.
Götzl Da sind Sie jetzt im theoretischen Bereich.
Verteidigerin Schneiders Der Zeuge kann jedenfalls nicht beurteilen, ob irgendwo ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft.
Götzl Welchen Tatbestand haben Sie denn im Auge?
Verteidigerin Schneiders Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. So wird das üblicherweise ermittelt.
Götzl Ja, sehen Sie die Hammerskins denn als kriminelle Vereinigung?
Verteidigerin Schneiders Das kann ich nicht beurteilen.
Anwältin von der Behrens Der Zeuge hat sich in einem Briefwechsel mit Mirko Hesse (Gründer der Hammerskins und Produzent von Neonazi-CDs, der mehrere Jahre in Haft war) zu seiner Mitgliedschaft bei den Hammerskins bekannt. Dennoch wurde nicht gegen ihn ermittelt. Also gibt es gar keinen Hinweis darauf, dass er sich selbst belasten könnte.
Anwältin Lunnebach Auffällig ist es schon, dass es die Verteidigung von Herrn Wohlleben ist, die sich hier so in die Bresche wirft. Man will verhindern, dass Herr Gerlach hier aussagt. Aus rechtlichen Gründen kann das nicht sein. Der Zeuge hat deutlich gemacht, dass er nicht von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen will.
(Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück und verkündet anschließend den Beschluss, dass die Frage nach der Mitgliedschaft bei den Hammerskins zulässig sei.)
Götzl Bitte nehmen Sie wieder Platz. Die Frage ist, ob Sie bei den Hammerskins Mitglied waren?
Gerlach Ich werde zu dem Thema Hammerskins nichts sagen. Weil das meinem Wertegefüge widerspricht.
Götzl Das weicht aber von dem, was Ihr Zeugenbeistand gesagt hat, ab. Können Sie mir das erklären?
Gerlach Ich habe das halt in meinen Worten gesagt.
Götzl Nein, das sehe ich so nicht. Ihr Anwalt sagt, Sie beziehen sich auf Paragraf 55, Sie beziehen sich auf Ihr Wertegefüge.
Schwarz Das ist die unjuristische Darlegung.
Götzl Sie können ihn in der Aussage nicht vertreten.
Schwarz Paragraf 55 ist evident.
Götzl Nein, dann erklären Sie mir das.
Schwarz Das Verfahren soll bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführt worden sein. Eine Aussage zu dieser Frage wäre ein Anhaltspunkt, noch mal gegen Herrn Gerlach zu ermitteln.
Götzl Das Verfahren lief gegen Mirko Hesse und andere. Darunter ist nicht Herr Gerlach. Und das Verfahren gegen Hesse und andere wurde eingestellt. Die Frage ist, ob er sich überhaupt auf sein Auskunftsverweigerungsrecht beruft. Seine Äußerungen sind ganz anders.
Gerlach Dann berufe ich mich auf diesen Paragrafen 55. Weil ich dann Gefahr laufe, dass Ermittlungsbehörden auf mich aufmerksam werden und dann Ermittlungen gegen mich führen.
Bundesanwalt Diemer Der Zeuge sagte, er macht keine Angaben wegen seines Wertgefüges. Wenn er sich dann auf das bezieht, was sein Anwalt gesagt hat, sind das leere Worthülsen. Er will nicht aussagen wegen seines Wertegefüges – und nicht weil er Angst hat, dass gegen ihn ermittelt wird.
(Götzl liest nun aus den mehrfach angesprochenen Akten der Staatsanwaltschaft Dresden vor. Das Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mirko Hesse und die Hammerskins wurde eingestellt. Öffentliches Interesse, so heißt es in der Verfügung war nicht gegeben, die Schuld als gering anzusehen. Nach einer Pause verkündet Götzl, der Zeuge könne sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht nach Paragraf 55 StPO berufen, weil er sich bereits mit der Bejahung der Mitgliedschaft bei den Hammerskins eventuell selbst belaste. Nach einer weiteren Diskussion darüber meldet sich Rechtsanwalt Yavuz Narin mit einem Beweisantrag zu Wort.)
Anwalt Narin Der Angeklagte Eminger trägt einen Kapuzenpulli mit der Aufschrift »Brüder schweigen«. Diese Aufschrift steht für »The Order«, eine rechte Terrororganisation, die aus dem Untergrund Anschläge verübt hat. Der Angeklagte bekennt sich damit nicht nur zu einer rechtsterroristischen Vereinigung, es liegt auch eine versuchte Beeinflussung des Zeugen Gerlach vor.
Verteidiger Kaiser Das ist doch ein Biker-Shirt. Die Nebenklage versucht hier, den Prozess zu politisieren.
Anwalt Hoff mann Es ist doch wichtig, wie sich der Angeklagte Eminger heute verhält, wie er sich politisch verhält. »Brüder schweigen« ist Teil eines SS-Treueliedes. Die Hammerskins haben Regularien von Rockern übernommen, auch das Schweigegelübde. Deshalb kann diese Aufschrift auch als Bedrohung angesehen werden.
Verteidiger Klemke Wir sollten erstmal den Zeugen Gerlach befragen, ob er gesehen hat, was der Angeklagte Eminger trägt.
Verteidiger Kaiser Der Zeuge Gerlach hat doch auch schon in erster und zweiter Vernehmung nichts gesagt. Deshalb wäre der Aufruf durch ein T-Shirt doch sinnlos.
Oberstaatsanwältin Greger Wir treten dem Antrag der Augenscheinnahme des Shirts nicht entgegen. Wenn ein Angeklagter so ein Kleidungsstück trägt, ist das ein Statement, das Rückschlüsse auf die aktuelle Gesinnung zulässt und eine mögliche Beeinflussung darstellt. Es kommt nicht darauf an, ob der Zeuge das gesehen hat.
Götzl Sind Sie bereit, das T-Shirt zu zeigen?
Verteidiger Kaiser (nach kurzer Beratung mit Eminger) Er ist bereit, das fotografieren zu lassen. Wie beim letzten Mal und vielleicht bei weiteren Malen, die noch folgen werden.




