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Ob beabsichtigt oder nicht, manövrierte Komineks Indiskretion die deutschen Bischöfe in eine unangenehme und komplizierte Lage. Das „Entsetzen“ Spülbecks über diesen Vorgang sowie die harschen Vorwürfe an die Adresse des Breslauer Erzbischofs legen nahe, dass die deutschen Ordinarien nicht unbedingt vorhatten, ihre Antwort vor Abschluss des Konzils zu formulieren, sondern diese wohl später nachreichen wollten. Eine vertrauliche Übergabe der Versöhnungsbotschaft hätte ein solches Vorgehen durchaus ermöglicht und der deutschen Seite dadurch einen größeren Zeitrahmen geboten, ihr Antwortschreiben gründlicher vorbereiten zu können. Seit dem Bekanntwerden des Textes unter den Pressejournalisten war diese Option jedoch obsolet geworden. Ein etwaiger Versuch diese Angelegenheit über einen längeren Zeitraum (von mehreren Monaten) gänzlich geheim zu behandeln, wäre höchst wahrscheinlich gescheitert, da der polnische Brief gleichzeitig mit weiteren 56 Einladungen zur Teilnahme an den polnischen Millenniumsfeierlichkeiten im Mai 1966 an nationale Episkopate ergangen war, so dass davon auszugehen gewesen wäre, dass letztere deren Erhalt bestätigen und die jeweilige Antwort publik machen würden. Hierzu hätten die Spitzen der katholischen Kirche in Deutschland nur schwerlich schweigen und sich damit ausschließen können.30 So blieb im Ergebnis die mögliche Absicht, die Botschaft des polnischen Episkopates nach Beendigung des Konzils zu beantworten und beide Dokumente erst danach gemeinsam zu veröffentlichen, mit Komineks Indiskretion durchkreuzt. Auf die Frage des Zeit-Korrespondenten Werner Höfer, ob es „Absicht“ oder „Zufall“ war, „daß der Brief der polnischen Bischöfe kurz vor Konzilsende veröffentlicht wurde?“, antwortete Bischof Hengsbach vielsagend, dass dies „keine Absicht, wohl aber ein seltsamer Zufall“ war und schloss daran die besagte Story vom Missgeschick bei der Zustellung des polnischen Briefes an.31
Bischof Hengsbach sprach damit eine Frage an, die häufig als Entschuldigung für die deutschen Bischöfe angeführt wird, wonach es ihnen nicht möglich war, eine weitreichende, alle Konsequenzen bedachte Antwort von Rom aus erfüllen zu können, da die entsprechenden Beratungen und Rücksprachen in der Kürze der Zeit kaum durchführbar waren. Aus dem so entstandenen Zeit- und Handlungszwang leitet man eine vermeintlich plausible Erklärung dafür ab, weshalb der deutsche Episkopat erst Ende November begonnen hatte, ein Antwortschreiben zu erstellen, obwohl die Bischöfe der ‚kleinen Kommission‘ bereits einen Monat zuvor über dessen Inhalt bestens informiert waren.32 „Nun überstürzte sich alles; denn binnen einer Woche sollte der Antwortbrief fertig sein“, beschrieb Schaffran die Momentaufnahme nach der Verteilung der Botschaft unter den deutschen Bischöfen.33 Ähnlich erinnerte sich Prälat Theodor Schmitz, ihm zufolge haben die deutschen Bischöfe erst „nach Erhalt“ des polnischen Briefes „Überlegungen über die Art einer Antwort“ angestellt.34
2. Die verspätete Zustellung des Versöhnungsbriefes
Wie aus den Tagebuchaufzeichnungen Otto Spülbecks hervorgeht und wie andere Quellen ebenfalls bestätigen, wurde der polnische Brief vervielfältigt und zwischen dem 27. und 29. November an die deutschen Bischöfe in Rom verteilt.35 Nach der oben zitierten Darstellung sollen Boten das offizielle vom 18. November 1965 datierte Dokument – zeitgleich mit weiteren 56 Einladungsbriefen an die katholischen Episkopate anderer Länder – an die römische Adresse von Kardinal Frings zugestellt haben.36 Eine genaue Angabe zum Zeitpunkt der Überbringung machte Kominek allerdings nicht. Eine polnische Quelle aus der römischen Umgebung Komineks gibt den 24. November als Tag der Übergabe an. Letztere sollte jedoch mit kritischem Vorbehalt betrachtet werden, da es sich hierbei nicht um eine Information eines unmittelbaren Zeugen oder Beteiligten handelt, sondern diese über Dritte gewonnen wurde.37 Dennoch trägt sie sowie die Aufregung unter den deutschen Bischöfen in den darauffolgenden Tagen nach Erhalt des Schreibens dazu bei, dass sich der Zeitpunkt der Übergabe des polnischen Versöhnungsbriefes um den 24. November verdichtet. Als ausgeschlossen gilt hingegen die Zustellung der Botschaft am 18. November, also am Tag ihrer Datierung. Kardinal Frings verließ Rom erst am Mittag des 20. November und kehrte am 29. des Monats zurück.38 Eine Übergabe in den Tagen unmittelbar vor seinem Abflug wäre ihm zweifelsfrei bekannt gewesen. Während Frings‘ Abwesenheit führte sein Generalvikar Joseph Teusch mit Hilfe einer Sekretärin die Geschäfte des Kardinals weiter. Teusch nahm täglich auch dessen Post entgegen und bearbeitete diese.39 Spätestens hier erweist sich die gern bemühte Behauptung, der polnische Brief wäre mehrere Tage ungeöffnet und gar unbemerkt im römischen Büro Kardinal Frings’ liegen geblieben, als unhaltbar. Generalvikar Teusch versah das Couvert des Versöhnungsbriefes mit dem Eingangsvermerk: 23. November.40
Die Rekonstruktion der Abläufe bei der Übergabe der Versöhnungsbotschaft führt zu dem Befund, dass die in der Publizistik häufig anzutreffende Gleichsetzung der Datierung des Briefes vom 18. November 1965 mit dem Zeitpunkt seiner vermeintlichen Zustellung nicht den Tatsachen entspricht. Offenbar verzögerte sich auf polnischer Seite die Übergabe der Einladungen an die nationalen Episkopate, so dass der geplante Termin (am Rande der feierlichen Konzilssitzung am 18. November) nicht eingehalten werden konnte und die Überbringung schließlich fünf Tage später stattfand.41 Die Zeitspanne zwischen der Datierung vom 18. November und der Veröffentlichung der Botschaft durch den deutschen Episkopat am 30. November 1965 verleitete die zeitgenössischen Beobachter dazu, der Story von der „Zustellungspanne“ Glauben zu schenken, da diese die Zeitlücke seit dem 18. November plausibel zu erklären erschien.
3. Die Legende vom Malheur
Abschließend bleibt zu klären, was die Bischöfe Kominek und Hengsbach bewogen haben mag, das angebliche Missgeschick bei der Briefübergabe öffentlich zu exponieren. Bei Erzbischof Kominek dürfte die Unterstellung seitens der deutschen Bischöfe, er habe die Botschaft der Presse zugespielt, nachhaltig gewirkt zu haben. Dies umso mehr, als der Breslauer Oberhirte dafür gesorgt hatte, dass Kardinal Frings als noch amtierender Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz bereits einige Tage vor der offiziell geplanten Übergabe der Versöhnungsbotschaft (am 18. November) eine Vorabversion derselben erhielt. Am 27. November 1965 wies Kominek Döpfner erneut darauf hin, dass Frings „denselben Text […] schon vor etlichen Tagen“ zugestellt bekam, wobei sich Kominek hier auf die Fassung des oben erwähnten „Quasioriginals“ vom 1. November 1965 bezog. Von zwei kleinen sprachlichen Verbesserungen abgesehen, ist dieser Text identisch mit dem offiziellen, unter dem 18. November 1965 autorisierten Brief des polnischen Episkopats.42 Der Vorabtext vom 1. November stellt demnach den abschließenden und letztgültigen Entwurf der Botschaft dar, der im Anschluss an eine Rücksprache mit den deutschen Bischöfen der kleinen Kommission vom Ende Oktober entstand und welcher deren Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen enthält.43 In den beiden ersten Novemberwochen gab Kominek den Brief zur weiteren Begutachtung einigen polnischen Geistlichen. Doch deren mündliche wie schriftliche Stellungnahmen und Anmerkungen konnten nicht mehr berücksichtigt und eingearbeitet werden.44 Kominek soll „um den 17.-18. November“ veranlasst haben, den Brief unverändert, d.h. in der Fassung vom 1. November, abzuschreiben und zur Übergabe vorzubereiten.45 Wahrscheinlich ahnte Kominek zu diesem Zeitpunkt, dass man den anvisierten Übergabe-Termin (18. November) verfehlen werde und ließ Frings vorweg den Brief mit Datum 1. November zukommen.46
Folgt man den Beteuerungen Komineks vom 27. November, wonach Frings „denselben Text […] schon vor etlichen Tagen“, also vor der Abgabe des offiziellen Schreibens, zugeleitet bekam, so wird verständlich, weshalb der Breslauer Erzbischof den an ihn gerichteten Vorwurf einer gezielten Lancierung der Botschaft an die Pressevertreter vehement von sich wies. Um dies zu bekräftigen, händigte Kominek am besagten 27. November Kardinal Döpfner und Erzbischof Bengsch sowie den drei deutschen Bischöfen der kleinen Kommission, Hengsbach, Spülbeck und Schröffer, eine Abschrift des polnischen Versöhnungsbriefes mit der Datierung vom 1. November (!) aus.47 Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Kominek einerseits deutlich machen wollte, der Text der Botschaft sei noch vor dem Durchsickern an die Presse an den Vorsitzenden der Fuldaer Bischofkonferenz gegangen; andererseits wird ersichtlich, dass Kominek irrtümlicher Weise annahm, dass die Vorwegfassung – und nicht die offizielle Botschaft – in der Post von Kardinal Frings mehrere Tage unbemerkt gelegen habe. Daraus lässt sich konkludieren, dass nach Kominek die vermeintliche ‚Panne‘ bei der Übergabe des Briefes nicht das offizielle (vom 18. November datierte) Dokument betraf, sondern sich auf die Fassung vom Anfang November bezog.
Die deutschen Bischöfe versäumten hingegen, rechtzeitig ein Antwortschreiben vorzubereiten. Die Mitglieder der sog. kleinen Kommission besaßen bereits seit Ende Oktober genaueste Kenntnis über den Inhalt der polnischen Botschaft, erkannten aber die Notwendigkeit, dass ihre Antwort noch vor Abschluss des Konzils abgefasst und übergeben werden soll, wohl zu spät. Es scheint, als ob sie von diesem Versäumnis mittels der bekannten Anekdote, die Bischof Hengsbach persönlich öffentlich kolportierte, abzulenken suchten. Womöglich bedienten sie sich dabei einer wahren Begebenheit, die sich am 24. November 1965 im Kreis deutscher Konzilsteilnehmer zutrug und die Hengsbachs Sekretär im Tagebuch festhielt:
„Hauptthema des Tages: Jagd nach dem Papstbrief an Frings wegen Adveniat. […] Leider sagte mir Dyba, daß er schon am Tag zuvor abgegeben sei. Ich habe dann heute in der Anima versucht herauszufinden, ob er bei der Post des Kardinals [Frings] lag (der ist in Köln, weil er sich überhaupt nicht erholt hat […]). Prälat Stöger hatte Schwierigkeiten in sein Zimmer zu gehen, Oberin wußte schließlich, daß Teusch alle Briefe kriegt, der war in Neapel […].“48
Die Erzählung vom angeblichen Malheur bei der Zustellung des Briefes half in der Folgezeit beiden Seiten. Erzbischof Kominek konnte durch den Verweis auf den seit „etlichen Tagen“ bei Frings befindlichen und unbemerkten Vorwegbrief sich dem Vorwurf entziehen, er habe den Text der Presse zugeleitet, bevor die Botschaft dem deutschen Episkopat übergeben wurde. Die deutschen Bischöfe, insbesondere Bischof Hengsbach, konstruierten mit dieser Begebenheit hingegen einen angeblichen Zeitdruck bei der Vorbereitung des Antwortschreibens und lenkten somit von ihrem Versäumnis ab, keine frühzeitigen Überlegungen hinsichtlich der erwarteten Entgegnung angestellt zu haben.
1 Vgl. K. Ruchniewicz, Versöhnung - Normalisierung - Gute Nachbarschaft, in: A. Lawaty / H. Orlowski (Hgg.), Deutsche und Polen. Geschichte - Kultur - Politik, München 2003, 95-107, hier 104.
2 Vgl. Erzbischöfliches Archiv München / Kardinal-Döpfner-Archiv (EAM/KDA), 43/1966, Kominek an Döpfner vom 22.1.1966.
3 Vgl. EAM/KDA, Sign. 43/1966, Döpfner an Kominek vom 20.1.1966, o.S.
4 Vgl. A. Stempin, W potrzasku polityki [In der Politfalle], in: ZNAK, Nr. 608/2006; W. Borodziej, „Wir gewähren Vergebung und bitten und Vergebung“. Entstehungsgeschichte und Nachwirkungen des polnischen Bischofsbriefes von 1965, in: Fr. Boll (Hg.), „Wir gewähren Vergebung und bitten und Vergebung“. 40 Jahre deutsch-polnische Verständigung (= Gesprächskreis Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung, H. 68), Bonn 2006, 21-32, hier 28; K.-J. Hummel, Der Heilige Stuhl, deutsche und polnische Katholiken 1945-1978, in: AfS 45 (2005), 165-214.
5 Vgl. E. Heller, Macht, Kirche, Politik. Der Briefwechsel zwischen den polnischen und deutschen Bischöfen im Jahre 1965, Köln 1992, 109.
6 Vgl. Wokół orędzia. Kardynał Bolesław Kominek. Prekusor pojednania polsko-niemieckiego [Im Umfeld der Versöhnungsbotschaft. Kardinal Bolesław Kominek. Wortführer deutschpolnischer Versöhnung], Red. W. Kucharski und G. Strauchold, Wrocław 2009, Dok. Nr. 35, 291.
7 Die Briefe der Bischöfe, in: Die Zeit, Nr. 51 vom 17.12.1965; Auch Weihbischof Schaffran berichtete öffentlich über das Missgeschick der Briefübergabe. N. Trippen, Josef Kardinal Frings (1887-1978), 2 Bde, Paderborn u.a. 2003, hier Bd. II, 496. Der Bischof von Hildesheim, Josef Homeyer, der seit 1982 für die DBK den Kontakt zum polnischen Episkopat unterhielt, hatte mehrfach diese „Panne“ bei diversen Anlässen wiedergegeben. Noch 2005 gab Homeyer in Form eines Zeitzeugen den vermeintlichen Wortwechsel zwischen Kominek und dem Direktor des Priesterkollegs S. Maria dell’Anima in Rom wieder, der sich am Abend der Briefzustellung zugetragen haben soll. Interview mit Bischof Josef Homeyer, in: B. Kerski / Th. Kycia /R. Żurek (Hgg.), „Wir vergeben und bitten um Vergebung“. Der Briefwechsel der polnischen und deutschen Bischöfe und seine Wirkung (Veröffentlichungen der deutsch-polnischen Gesellschaft, Bd. 9), Osnabrück 2006, 72.
8 Vgl. ebd., 72; Die Briefe der Bischöfe (wie Anm. 7).
9 Vgl. E. Heller, Macht, Kirche, Politik (wie Anm. 5), 109; R. Żurek, Odpowiedź biskupów niemieckich na Orędzie biskupów polskich [Die Antwort der deutschen Bischöfe auf die Botschaft der polnischen Bischöfe], in: Wokół Orędzia (wie Anm. 6), 124.
10 Vgl. E. Heller, Macht, Kirche, Politik (wie Anm. 5), 109.
11 Vgl. Chr. März, Otto Spülbeck. Ein Leben für die Diaspora, Leipzig 2010, 227.
12 Vgl. ebd.
13 Vgl. H. Stehle, Polen-Deutschland-Rom. Zum historischen Hintergrund eines bischöflichen Dialogs, in: Herder-Korrespondenz 33 (1979), 11-18, hier 14.
14 Vgl. A. Grajewski, Dialog über Mauern hinweg. Der Brief der polnischen Bischöfe im Kontext der Vatikanischen Ostpolitik, in: F. Boll / W. Wysocki /K. Ziemer (Hgg.), Versöhnung und Politik. Polnisch-deutsche Versöhnungsinitiativen der 1960er-Jahre und die Entspannungspolitik, Bonn 2009, 117-134, hier 123.
15 Vgl. H. Stehle, Polen-Deutschland-Rom (wie Anm. 13), 14.
16 Vgl. Wokół orędzia (wie Anm. 6), Dok. Nr. 35, 291; J. Köhler (Hg.), „Aus eigenem Entschluss und in eigener Verantwortung … ohne einen Auftrag von irgendeiner Seite“. Römische Gespräche zwischen Alfred Sabisch und Erzbischof Bolesław Kominek vor dem Briefwechsel der polnischen und deutschen Bischöfe 1965, in: ASKG 63 (2005), 153-185.
17 Zitiert nach: Chr. März, Spülbeck (wie Anm. 11), 228.
18 Vgl. Bistumsarchiv Essen [weiter BAE], NL 5/978, Konzilstagebuch Wolfgang Große, H. 7, [Eintrag 25.11.1965].
19 Vgl. EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 25. und 27.11.1965, o. S.
20 T. Solski, Bolesław Kardinal Kominek (1903-1974). Ein Schlesier im Dienste der deutschpolnischen Versöhnung, in: ASKG 60 (2002), 139-157, hier 151. Anderslautende Behauptungen, wonach die Bischöfe der ‚kleinen Kommission1 den in Rom versammelten deutschen Episkopat regelmäßig über den Stand der Gespräche informiert hätten, treffen nicht zu. Dem widersprechen Berichte über den geäußerten Unmut von einigen deutschen Bischöfen nach Erhalt der polnischen Versöhnungsbotschaft, insbesondere von Bischof Janssen (Hildesheim). Janssen, der in der Fuldaer Bischofskonferenz für die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge zuständig war, beschwerte sich bei Kard. Döpfner, „in keiner Weise über die Gespräche informiert“ worden zu sein, die mit polnischen Bischöfen geführt wurden, und hielt es für „unmöglich, dass mit Journalisten solche Dinge eher besprochen werden, als sie uns mitgeteilt sind“. EAM/KDA 43/1965, Janssen an Döpfner, vom 27.11.1965. Vgl. K.-.J. Hummel, Der Heilige Stuhl (wie Anm. 4), 199.
21 Vgl. Chr. März, Spülbeck (wie Anm. 11), 228.
22 EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 25.11.1965, o. S.
23 Ebd.
24 Ebd.
25 Ebd.
26 Vgl. EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 27.11.1965, o. S.
27 Zitiert nach: N. Trippen, Josef Kardinal Frings, Bd. II, 496.
28 BAE, NL 1/1289, „Betr. Die Botschaft der polnischen Bischöfe an den Deutschen Episkopat“ (Durchschrift) vom 1.12.1965, o. S.
29 Ebd.
30 Vgl. E. Heller, Macht, Kirche, Politik (wie Anm. 5), 110.
31 Die Briefe der Bischöfe (wie Anm. 7).
32 Wie oben gezeigt, kannte Bischof Spülbeck den Entwurf des polnischen Versöhnungsschreibens vom 27. Oktober, den er noch am selben Abend in einer kurzen „Dreierkonferenz“ mit den Bischöfen Hengsbach und Schröffer besprach. Chr. März, Spülbeck (wie Anm. 11), 230; Wokół Orędzia (wie Anm. 6), Dok. Nr. 6, 232; BAE, NL 5/948 Konzilstagebuch Wolfgang Große, H. 6 [Eintrag 27.10.1965].
33 Zitiert nach: K. Hartelt, Der Kapitelsvikar des Erzbistums Breslau und das Erzbischöfliche Amt Görlitz (1963-1972) (Arbeiten zur schlesischen Kirchengeschichte, Bd. 20), Münster 2009, 177.
34 Prälat Theodor Schmitz, in: Die Tagespost, 25.11.1995.
35 Vgl. Chr. März, Spülbeck (wie Anm. 11), 228; EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 27.11.1965, o. S.
36 Vgl. Wokół Orędzia (wie Anm. 6), Dok. 19, 260. Einen weiteren Hinweis auf dieses Übergabedatum liefern die erst Ende 1965 an den polnischen Pressendienst und an France-Presse herausgegebenen Kommuniques des polnischen bischöflichen Sekretariates über die Einladungen an die anderen Bischofskonferenzen. EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 27.11.1965, o. S.
37 Vgl. Wokół Orędzia (wie Anm. 6), Dok. 19, 260f.
38 Dies belegen die Flugtickets für Kard. Frings und seinen Privatsekretär Hubert Luthe, die im Nachlass von Kardinal Frings im Historischen Archiv des Erzbistums Köln [weiter HAEK] aufbewahrt werden.
39 Vgl. BAE, NL 5/948, Konzilstagebuch Wolfgang Große, H. 7, [Eintrag 24.11.1965]. Eine Abwesenheit Teuschs ist erst für den 24. November belegt. Ebd.
40 Vgl. HAEK, Registraturvermerk: R 32048/65.
41 Vgl. J. Köhler, Aus eigenem Entschluss (wie Anm. 16), Dok. 4, 168.
42 Beide Texte in: BAE, NL 1/1292, o. S.
43 Siehe Anm. 32.
44 U.a. den in Rom wohnenden bzw. sich aufhaltenden Priestern Prof. Walerian Meysztowicz und Jan Puzio. Wokół orędzia (wie Anm. 6), Dok. 31 und 36, 281ff. und 292f.
45 Vgl. ebd., Dok. 36, 293.
46 Allerdings ließ sich bisher das entsprechende Dokument, trotz intensiver Recherchen in den Beständen des Historischen Archivs des Erzbistums Köln, nicht feststellen. Für diese Auskunft danke ich dem Leiter des HAEK Herrn Dr. Ulrich Helbach.
47 Vgl. EAM/KDA, 43/1966, Kominek an Döpfner vom 27.11.1965, o. S. Ein Durchschlag dieses Schreibens konnte im Nachlass des Kard. Hengsbach ermittelt werden. BAE, NL 1/1292, o. S.
48 BAE, NL 5/945, Konzilstagebuch Wolfgang Große, H. 7, [Eintrag 24.11.1965].
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