Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG

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Die Integrationsfestigkeit des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts
im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
im Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG
INAUGURALDISSERTATION
zur Erlangung des Grades eines
Doktors des Rechts durch die
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
vorgelegt von
Lisa Maria Völkerding aus Bremen 2021

Meinen Eltern und meiner Großmutter in Dankbarkeit.
Dekan: Prof. Dr. Jürgen von Hagen Erstreferent: Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. (Harvard) Zweitreferent:Prof. Dr. Raimund Waltermann Tag der mündlichen Prüfung: 4. Dezember 2020
Inauguraldissertation
zur Erlangung des Grades eines Doktors
des Rechts
durch die
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität
Bonn
vorgelegt von Lisa Maria Völkerding
aus Bremen
2021

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
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1. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten © 2021, Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau www.lambertus.de Umschlaggestaltung: Nathalie Kupfermann, Bollschweil Druck: Franz X. Stückle Druck und Verlag, Ettenheim ISBN 978-3-7841-3331-7 ISBN eBook 978-3-7841-3419-2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
§ 1 Einleitung
A. Thematische Hinführung und Problemaufriss
B. Untersuchungsgegenstand
C. Gang der Darstellung
§ 2 Grundlagen und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland
A. Die Verankerung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts in Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
I. Der persönliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV
II. Der sachliche Schutzbereich von Art. 140 GG i.V.m Art. 137 Abs. 3 WRV
1. Das „Ordnen“
a) Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
b) Stellungnahme
2. Das „Verwalten“
3. Die „eigenen Angelegenheiten“
a) Begriff und Umfang
b) Prozessuale Darlegungs- und Beweislast
III. Auslegung der „Schranken des für alle geltenden Gesetzes“
1. Heckel‘sche Formel
2. „Bereichslehre“ und „Jedermann-Formel“
a) Konzept
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
3. Güterabwägung und Wechselwirkungslehre
a) Konzept
b) Rechtswissenschaftliche Rezeption
4. Stellungnahme
5. §§ 1 ff. KSchG und § 626 BGB als für alle geltende Gesetze
6. Das AGG als ein für alle geltendes Gesetz
7. Verfassungsimmanente Schranken
8. Schranken aus Konkordaten und Kirchenverträgen
IV. Das Verhältnis von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV zu Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG
1. Der Streitstand im Überblick
a) Die Rechtsprechung des BVerfG
b) Institutionelle Freiheitsgarantie
c) Auffangfunktion
d) Kollisionsfunktion
2. Stellungnahme
B. Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen als „eigene Angelegenheiten“ der Kirchen
I. Transzendenzschutz statt Tendenzschutz
II. Die Dienstgemeinschaft als Grundlage kirchlicher Arbeitsverhältnisse
1. Katholische Kirche
2. Evangelische Kirche
III. Überblick über Grundlagen und Ausformungen kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
1. Hintergrund der kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten
2. Überblick über den Regelungsgehalt kündigungsrelevanter Loyalitätsobliegenheiten
a) Katholische Kirche
aa) Grundlagen
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten, die zu einer Kündigung berechtigen
(1) Der Abschluss einer nach dem Glaubensverständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültigen Ehe, Art. 5 Abs. 2 GrOkathK a.F.
(aa) Die Ehe als „res sacra“
(bb) Gründe für die Ungültigkeit einer Ehe nach der kirchlichen Rechtsordnung
(cc) Kirchliche Bewertung einer ungültigen Ehe
(dd) Spannungsverhältnis zu Art. 6 Abs. 1 GG
(2) Kirchenaustritt
(3) Öffentliches Eintreten gegen die tragenden Grundsätze der katholischen Kirche
(4) Schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen
(5) Handlungen, die kirchenrechtlich als eindeutige Distanzierung von der katholischen Kirche anzusehen sind
(6) Auswirkungen der Überarbeitung vom 27. April 2015
(aa) Reformierung der Tatbestände schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(bb) Reformierung der Rechtsfolgen schwerer Loyalitätsobliegenheitsverstöße
(cc) Reformierung des Kündigungsverfahrens
b) Evangelische Kirche
aa) Grundlagen des kirchlichen Dienstes
bb) Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten die zu einer Kündigung berechtigen
(1) Bis zur Novellierung
(2) Auswirkungen der Novellierung vom 9. Dezember 2016
3. Zusammenfassung und Stellungnahme
IV. Die Leitentscheidungen des BVerfG zur Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
1. Rechtliche Situation bis 1985
2. Die Stern-Entscheidung des BVerfG
a) Hintergrund
b) Die Gründe des Stern-Urteils
3. Die Chefarzt-Entscheidung
a) Hintergrund
b) Die Gründe des Chefarzt-Urteils
4. Zusammenfassung und Stellungnahme
§ 3 Anerkennung und Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber durch Rechtssetzung und Rechtsprechung der EU
A. Das Religionsverfassungsrecht als Kompetenzgrenze der EU
B. Normative Verankerung des Selbstbestimmungsrechts kirchlicher Arbeitgeber in der Unionsrechtsordnung
I. Achtung der nationalen Identität der Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV)
II. Unionsrechtlicher Grundrechtsschutz
1. Art. 9 EMRK (i.V.m. Art. 11 EMRK)
a) Individuelle und korporative Religionsfreiheit
b) Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung von Arbeitsverhältnissen
aa) Problematik der Bestimmung eines europäischen Mindeststandards
bb) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des EGMR
(1) Transzendenzschutz nach Obst, Schüth und Siebenhaar?
(2) Tendenzschutz nach Fernández Martínez?
(3) Tendenzschutz nach Travas?
cc) Zwischenergebnis
2. EU-GRCh
III. Die Erklärung Nr. 11 der Schlussakte zum Vertrag von Amsterdam
IV. Art. 17 AEUV
1. Abwägungslösung
2. „Öffnungslösung“
3. Eigener Standpunkt
V. Art. 167 AEUV
VI. Ergebnis
C. Grundlagen des europäischen Antidiskriminierungsrechts
I. Primärrechtliche Grundlagen
1. Zentrale Antidiskriminierungsnormen im Vertragsrecht der Union
2. Diskriminierungsverbote in der EU-GRCh
3. Das Diskriminierungsverbot als allgemeiner unionsrechtliche Grundsatz
II. Die RL 2000/78/EG
1. Geltungsbereich
2. Die Diskriminierungsmerkmale „Religion“ und „Weltanschauung“
3. Die Ausnahmeregelungen des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG für kirchliche Arbeitgeber
a) Genese
b) Verhältnis zu Art. 4 Abs. 1 RL 2000/78/EG
c) Persönlicher Anwendungsbereich
(aa) Grundsätzliches
(bb) Subjektive Schutzberechtigung von juristischen Personen des Privatrechts
(cc) Überprüfbarkeit des Ethos öffentlicher und privater Organisationen
d) Sachlicher Anwendungsbereich
(aa) Erfasste berufliche Tätigkeiten
(bb) Anwendbarkeit auf kirchliche Bildungsverhältnisse
(cc) Anwendbarkeit auf selbstständig Beschäftigte
(dd) Statische Gepflogenheit, dynamische Normierung
D. Die Auslegung der Ausnahmevorschrift des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG durch den EuGH
I. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG nach der Egenberger-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung Egenberger
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen Egenberger
a) Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Vorliegens der Tatbestandsvoraussetzungen „angesichts des Ethos“
b) Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts durch Art und Umstände der Tätigkeit
c) Gewichtung des Kriteriums „wesentliche“
d) Differenzierung zwischen einer „rechtmäßigen“ und einer „gerechtfertigten“ Anforderung
e) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
II. Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG nach der IR-Entscheidung
1. Hintergrund der EuGH-Entscheidung IR
2. Auslegung der Tatbestandsmerkmale durch den EuGH in Sachen IR
III. Kritische Würdigung der Argumentation des EuGH
1. Substanzlose Tatbestandsdefinitionen
2. Fehlerhafte Deutung der Bezugnahme in Erwägungsgrund Nr. 24
3. Verkennung des Willens des Richtliniengebers
4. Verkennung der Normhierarchie des Unionsrechts
IV. Primärrechtskonformität der Urteile Egenberger und IR
1. Möglicher Verstoß gegen das Achtungsgebot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
2. Möglicher Verstoß gegen das Beeinträchtigungsverbot des Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 AEUV
3. Vorläufiges Ergebnis
V. Vorschlag einer primärrechtskonformen Auslegung des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
1. Die primärrechtskonforme Auslegung von sekundärem Unionsrecht
2. Prinzipielle Öffnung der Richtliniennorm zugunsten eines nationalen Ausgleichs
a) Wortlaut
b) Systematik
c) Regelungszweck
d) Zwischenergebnis
3. Öffnung der EuGH-Rechtsprechung zugunsten eines nationalstaatlichen Ausgleichs
a) Anknüpfungspunkt: Art und Umstände der Tätigkeit
b) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „gerechtfertigte“
(aa) Problemaufriss
(bb) Eigener Standpunkt
(cc) Vorschlag einer primärrechtskonformen Durchführung der arbeitsgerichtlichen Kontrolle des kirchlichen Vortrags
(dd) Zwischenergebnis
c) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „wesentliche“
d) Anknüpfungspunkt: Die Auslegung des Merkmals „rechtmäßige“
e) Anknüpfungspunkt: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
4. Ergebnis
E. Die Umsetzungsnorm des § 9 AGG als Ausgangspunkt eines Mehrebenenkonflikts
I. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 1 AGG
1. Persönlicher Anwendungsbereich
a) Zugeordnete Einrichtungen
b) Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen
2. Sachlicher Anwendungsbereich
3. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 AGG durch das BAG
a) § 9 Abs. 1 Hs. 1 AGG: „[…] unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht […]“
(aa) Genese
(bb) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 25. Oktober 2018
(cc) Das Egenberger-Urteil des BAG
b) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
c) § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.“
d) Ergebnis
II. Die Ausnahmeklausel des Art. 9 Abs. 2 AGG
1. Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
2. Auslegung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 AGG durch das BAG
a) Stand der Diskussion bis zum Urteil des BAG vom 20. Februar 2019
b) Das zweite Chefarzt-Urteil des BAG
c) Ergebnis
III. Das Verhältnis der BAG-Entscheidungen zur „Zwei-Stufen“-Prüfung des BVerfG
1. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 1 AGG
a) Widerspruch zur Plausibilitätskontrolle des BVerfG
b) Widerspruch zur Interessenabwägung des BVerfG?
c) Zwischenergebnis
2. §§ 1, 7 i.V.m. § 9 Abs. 2 AGG
3. Ergebnis
IV. Ungenutzte Öffnungsklauseln
1. Rechtssache Egenberger
2. Rechtssache IR
3. Ergebnis
V. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 9 AGG
1. Zur Methode der richtlinienkonformen Auslegung
2. § 9 Abs. 1 Hs. 1 AGG: „[…] unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht […]“
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
aa) Wortlaut
bb) Wille des historischen Gesetzgebers
cc) Gesetzgebungsgeschichte
dd) Ergebnis
b) Folge der Begrenzung richtlinienkonformer Auslegungsmöglichkeiten
aa) Vereinbarkeit mit dem EU-Primärrecht
bb) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
3. § 9 Abs. 1 Hs. 2 AGG: „[…] oder nach der Art der Tätigkeit […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den gesetzgeberischen Willen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
4. § 9 Abs. 1 AGG: „[…] eine gerechtfertigte berufliche Anforderung […]“
a) Begrenzung der unionskonformen Auslegung durch den Gesetzgeberwillen
b) Richtlinienkonforme Auslegung der Tatbestandsmerkmale
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
aa) Das Merkmal „gerechtfertigte“
bb) Das Merkmal „wesentliche“
cc) Das Merkmal „rechtmäßige“
dd) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung
5. § 9 Abs. 2 AGG
a) Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung
b) Vorschlag einer unionsrechtskonformen Auslegung der Tatbestandsmerkmale im Lichte des Selbstbestimmungsrechts der Kirche
c) Vereinbarkeit mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
6. Ergebnis
VI. Fazit
§ 4 Das Verhältnis des deutschen Verfassungsrechts zum Unionsrecht
A. Grundlagen der Übertragung deutscher Hoheitsgewalt auf EU-Organe
I. Art. 24 GG
II. Art. 23 GG
1. Verfassungsrechtlicher Integrationsauftrag
2. Die Struktursicherungsklausel
3. Integrationsgrenze des Art. 23 Abs. 1 S. 3 GG
4. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung gem. Art. 5 Abs. 2 EUV
5. Die flankierenden Prinzipien des BVerfG
a) Prinzip der Europarechtsfreundlichkeit
b) Prinzip der Integrationsverantwortung
B. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des EuGH
C. Der unionsrechtliche Anwendungsvorrang aus Sicht des BVerfG
D. Trennung der Grundrechtsbereiche und Durchbrechung des unionsrechtlichen Anwendungsvorrangs
I. Grundrechtskontrolle nach Solange-I und -II
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer erfolgreichen Grundrechtskontrolle
II. Identitätskontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Identitätskontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Verfassungsidentität gestützten Verfassungsbeschwerde
b) Eingriff in den Schutzbereich der Verfassungsidentität
aa) Die Wurzeln des Konzepts der „Verfassungsidentität
bb) Integrationsbegrenzende Funktion des Art. 79 Abs. 3 GG
cc) Inhaltlicher Gleichlauf von Verfassungsidentität und Ewigkeitsgarantie
dd) Verhältnis zur „nationalen Identität“ i.S.d. Art. 4 Abs. 2 EUV
ee) Zur Dynamik der Verfassungsidentität
ff) Restriktive Auslegung der Verfassungsidentität
gg) Anforderungen an das „Berührtsein“ der Grundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1, Art. 20 GG
hh) Der Menschenwürdekern der Grundrechte
ii) Keine Abwägung zwischen Verfassungsidentität und Integrationsauftrag
jj) Schutzbereichsdefinition im Lichte der Rechtsprechung des BVerfG
(1) Der Katalog der demokratierechtlich „sensiblen“ Bereiche
(2) Konkretisierung der Verfassungsidentität durch das BVerfG
(3) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG gestützte Identitätskontrolle
(4) Folgerungen für die auf Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 1 GG gestützte Identitätskontrolle
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Die Erforderlichkeit einer Vorlage i.S.v. Art. 267 AEUV
aa) Problemstellung
bb) Eigener Standpunkt
5. Zusammenfassung
III. Ultra-vires-Kontrolle
1. Normative Anknüpfung
2. Prozessuale Verortung
3. Voraussetzungen einer Ultra-vires-Kontrolle
a) Besondere Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde
b) Feststellung eines ausbrechenden Rechtsakts
c) Offensichtlichkeit des Kompetenzverstoßes
aa) Konkretisierung des Begriffs der „Offensichtlichkeit“
bb) Offensichtlich kompetenzwidrige Entscheidungen des EuGH
d) Feststellung einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
aa) Grundsatz
bb) Zur Handhabung von Prognoseentscheidungen
cc) Annahme einer gravierenden Verschiebung des Kompetenzgefüges
4. Grenzen der bundesverfassungsgerichtlichen Prüfungskompetenz
a) Subsidiaritätsgrundsatz
b) Begründung der gerichtlichen Vorlagepflicht
c) Vorlagepflicht des BVerfG nach fachgerichtlicher Vorlage
5. Zusammenfassung
IV. Verhältnis der Grenzkontrollen zueinander
1. Verhältnis von Identitätskontrolle und Grundrechtskontrolle
2. Verhältnis von Identitätskontrolle und Ultra-vires-Kontrolle
3. Verhältnis von Ultra-vires-Kontrolle und Grundrechtskontrolle
E. Verknüpfung der Grundrechtsbereiche im Mehrebenensystem
I. Die Kontrolle der Durchführung nicht vollständig unionsrechtlich determinierten Rechts am Maßstabe der nationalen Grundrechte (Recht auf Vergessenwerden-I)
1. Parallele Anwendbarkeit der EU-GRCh
2. Heranziehungsvorrang der Grundrechte des Grundgesetzes
3. EU-Grundrechtskonforme Auslegung des primär heranzuziehenden nationalen Grundrechts
4. Grenzen des Heranziehungsvorrangs der deutschen Grundrechtsordnung
a) Unionsrechtliche Maßgaben schränken die Reichweite der deutschen Grundrechte ein
b) Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs der Schutzbereiche der Grundrechtsordnungen
5. Bewertung
II. Die Kontrolle der Anwendung vollharmonisierten Unionsrechts anhand der EU-GRCh (Recht auf Vergessenwerden-II)
1. Harmonisierungsgrad der streitigen Regelung
2. Begründung für die unmittelbare Anwendung des Katalogs der EU-GRCh
3. Bewertung
§ 5 Auflösung des Mehrebenenkonflikts
A. Aussöhnung des Mehrebenkonflikts in der Rechtssache IR unter Anwendung der Rechtsprechung des 1. Senats vom 6. November 2019
I. Der Harmonisierungsgrad des § 9 AGG
1. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 RL 2000/78/EG
2. Gestaltungsoffenheit des Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 RL 2000/78/EG
II. Widerlegung der Vermutung des Gleichlaufs des Grundrechtsschutzes
1. Grundrechtliche Maßgaben des Art. 4 Abs. 2 RL 2000/78/EG
2. Konkrete und hinreichende Anhaltspunkte für ein abweichendes Grundrechtsschutzniveau in den Fällen Egenberger und IR
3. Zwischenergebnis