Das gefälschte Testament und andere Mordfälle aus Mitteldeutschland

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Die Beweislage ist schnell klar, und der Beschuldigte bleibt konsequent bei seinen wahrheitsgemäßen Aussagen.
Vor Prozessbeginn erfolgt seine obligatorische Begutachtung im Psychiatrischen Haftkrankenhaus Waldheim. Der Sachverständige hält Michael Ewald für durchschnittlich intelligent, arbeitsam, bescheiden. Er sei eine schwache, selbstunsichere, konfliktscheue Persönlichkeit mit enormer sexueller Triebhaftigkeit. Die unbestrittene Gefühlsaufwallung während des Streits mit seiner Frau habe insgesamt jedoch nicht die qualitativen Anforderungen erreicht, die an einen Affekt im Sinne des Totschlags gestellt werden müssen. Diese werden allenfalls in der ersten Tatphase, nämlich der Körperverletzung erfüllt, als der Täter in der Rage seiner Frau die Schnapsflasche auf den Kopf schlug. Alle nachfolgenden Handlungen liegen außerhalb des strafrechtlich relevanten Affekts.
Ende des Jahres findet vor dem Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt die Hauptverhandlung statt. Freundlich, ein wenig scheu gibt Michael Ewald Auskunft über die Einzelheiten seines Verbrechens, fügt sich in sein Schicksal. Die kulinarischen Details am Rande des Tötungsverbrechens spielen vor Gericht kaum eine Rolle. Sie sind für die strafrechtliche Beurteilung des objektiven und subjektiven Tatbestands von untergeordneter Bedeutung.
Michael Ewald wird gemäß §112 StGB wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt und in die Strafvollzugseinrichtung Brandenburg-Görden überführt.
Unter Kannibalismus (Anthropophagie) versteht man in dem hier gemeinten Zusammenhang den Verzehr menschlichen Fleisches durch Menschen. Archaische Formen, die sich auf die Ernährung durch menschliches Fleisch beziehen und vorsätzliches Töten voraussetzen, sind in frühen Reise- und Forschungsberichten hinlänglich beschrieben, aber nie bewiesen worden. Glaubhaft hingegen sind Mitteilungen über lebensbedrohliche Ausnahmezustände, die Menschen zum Verzehr des Fleisches Verstorbener gezwungen haben sollen, dem sogenannten Überlebenskannibalismus, z.B. die dramatischen Vorgänge während der Südpolarexpedition des Briten Robert F. Scott. Dem auch in der Gegenwart anzutreffenden Kannibalismus bei einigen Naturvölkern, beispielsweise in Neu-Guinea, liegen religiöse Motive zugrunde. Er ist Bestandteil spezieller Bestattungsbräuche, wie etwa dem zeremoniellen Essen von Leichenteilen, um die Eigenschaften des Toten zu übernehmen.
Literaten vergangener Jahrhunderte nutzten die Faszination des Schauders, die der Kannibalismus auslöst, und verstiegen sich in phantastischen, stigmatisierenden Übertreibungen. Mythen von Hexen, Zauberern, Werwölfen, Vampiren und anderen Menschenfressern entstanden. Im deutschen Märchengut sind sie für alle Zeit konserviert. Die mörderische Hexe in »Hänsel und Gretel«, die das zarte Fleisch von Kindern bevorzugt, oder der Fall der schönen, bösen Königin, die erst zufrieden ist, wenn sie Schneewittchens innere Organe verzehrt hat, belegen das. Auch der moderne Zeitgeist will den Nervenkitzel. Folgerichtig lassen die emsigen Unterhaltungsmedien die verschiedensten Arten von anthropophagen Ungeheuern aufmarschieren.
Aber: Auch reale Fälle von Kannibalismus werden immer mal wieder bekannt. Sie bieten einen spektakulären journalistischen Stoff und bleiben lange im öffentlichen Gedächtnis. Sie beziehen sich auf Täter, die vorsätzlich getötet haben und im Zuge ihrer Opferzerstückelung menschliches Fleisch verzehren. Immerhin folgt jedem zehnten Tötungsverbrechen eine Leichenzerstückelung, der Anteil kannibalistischer Praktiken ist dabei aber verschwindend gering, liegt allenfalls im Promillebereich statistischer Angaben über die Tötungsdelikte mit Opferzerstückelung. In der vierzigjährigen Existenz der DDR registrierte die Kriminalstatistik insgesamt etwa 6100 Tötungsverbrechen. Alle acht bis zehn Jahre wurde ein Mord oder Totschlag mit Kannibalismus nachgewiesen. Ähnliche statistische Verhältnisse kann man auch in anderen europäischen Ländern annehmen.
Kriminalpsychologisch gesehen dürfte sich im Kannibalismus das absurde Verlangen nach vollkommener Nähe offenbaren. Der Täter unterliegt primitiven, archaischen Triebkräften und symbolisiert durch den Verzehr menschlichen Fleisches die absolute »Verschmelzung« mit seinem Opfer. Sadistische, masochistische und fetischistische Komponenten begleiten den Vorgang. Das geflügelte Wort »jemand zum Fressen gern haben« bringt diese Problematik auf den Punkt, wie der geschilderte Fall des Schlossers Michael Ewald deutlich macht.
Einen andersgearteten Hintergrund hat ein Fall aus dem Jahr 1948.
An das große Frieren und Hungern im letzten Winter denken die Menschen immer noch angstvoll zurück. Das Wetter ist erträglich und der Hunger nicht mehr so quälend wie im vergangenen Jahr, wenngleich die streng zugeteilten Lebensmittelrationen längst nicht sättigen. Doch trotz aller Entbehrungen beginnen die Menschen wieder zu lachen, zu tanzen und zu genießen. Sie verdrängen das ideologische, materielle und ökonomische Chaos. Viele unredliche Mitbürger aber nutzen es für Diebstahl, Raub und Mord. So erreicht die Kriminalität eine nie dagewesene Größe. Etwa 200 Tötungsdelikte pro Jahr werden zwischen 1945 und 1948 in der sowjetischen Besatzungszone verübt. Mehr als 30 Morde pro Jahr registriert allein das Kriminalamt Chemnitz für seinen Verantwortungsbereich. Der Anteil der Tötungsverbrechen in dieser Zeit ist vierzehnmal größer als er es in den letzten 25 DDR-Jahren sein wird.
Es ist Samstag, der 18. Januar 1948, vormittags. Im Kommissariat K1 des Chemnitzer Kriminalamts, das für die Delikte gegen Leib und Leben zuständig ist, herrscht Anspannung. Aber nicht nur deshalb, weil die beiden Mordkommissionen personell unterbesetzt und technisch nur notdürftig ausgestattet sind, sondern weil folgenreiche interne Veränderungen angelaufen sind. Hinter den Bürotüren finden eifrige Diskussionen statt, auch in der 2. Mordkommission von Kriminalinspektor Wegener, der seit Sommer 1945 bei der Polizei ist, und seinen Mitstreitern, darunter die fünfundzwanzigjährige Kriminalanwärterin und Sekretärin Lühmann. Vor einigen Monaten schon wurde die bewährte Polizeihoheit der Länder aufgehoben. Stattdessen sichert eine für die gesamte Polizei in der Ostzone zuständige »Deutsche Verwaltung des Innern« – ein Vorläufer des Ministeriums des Innern – als zentrales Leitungsinstrument die sicherheitspolitischen Interessen der Besatzungsmacht. Diese Veränderungen bedrücken die Polizisten. Inhaltliche Fragen werden aufgeworfen, existenzielle Ängste werden laut. Wenige Monate später wird mit dem »Befehl Nr. 2 des Präsidenten der Deutschen Verwaltung des Innern in der sowjetischen Besatzungszone« eine gewaltige personelle Säuberungsaktion eingeleitet, die bis zum Oktober 1949 andauert und für 13300 vermeintlich politisch unzuverlässige Polizisten das Ende ihrer Laufbahn bedeutet.
Das Schrillen des Telefons holt Kriminalinspektor Wegener und sein Team schlagartig in die Realität des Berufsalltags zurück. Grund: Das Polizeirevier Süd ist im Rahmen der Überprüfung der Anzeige zweier Mieter des Hauses Uhlandstraße 25 auf Umstände gestoßen, die eine weitere Untersuchung durch die Mordkommission erforderlich machen. Der Anzeige nach wird seit dem 8. Januar die fünfundsechzigjährige Hausbewohnerin Marie Oehme, die im gleichen Grundstück ein kleines Kurzwarengeschäft betreibt, vermisst. An den heruntergelassenen Jalousien ihres Ladens prangt ein Zettel mit dem Text »Wegen Krankheit geschlossen«. Um sich nach dem Wohl der alten Dame zu erkundigen, läuteten die besorgten Mieter an deren Wohnung, die sie seit einiger Zeit mit ihrem siebenundsechzigjährigen Bruder Bernhard Oehme teilt. Auf die Frage nach dem Befinden der Kranken antwortete er gleichgültig, seine Schwester sei überhaupt nicht krank, sondern nur verreist. Die Mieter finden die Umstände ihrer angeblichen Reise ziemlich suspekt. Sie wissen überdies, das Bernhard Oehme vor einigen Wochen in einem aufsehenerregenden Schwurgerichtsprozess wegen des Versuchs, seine Frau und die Tochter durch Gift zu töten, mangels Beweises freigesprochen werden musste. Und da sie keineswegs an seiner Schuld zweifeln, Oehme also für einen Kriminellen halten, machen sie der Polizei Mitteilung.
Revierpolizisten werden in Marsch gesetzt. Doch Oehme verwehrt ihnen den Zutritt zur Wohnung und beteuert, das Reiseziel seiner Schwester nicht zu kennen. Als er ihre Bekleidung beschreiben und Auskunft geben soll, welche Ausweispapiere, Koffer oder Taschen sie bei sich führt, macht er wirre Angaben, zeigt keine Kooperationsbereitschaft. Unverrichteter Dinge ziehen die Uniformierten wieder davon. Nun geht man auf dem Revier davon aus, dass sich das Kommissariat K 1 der Sache annimmt.
Inspektor Wegener zögert keinen Moment, Marie Oehmes Wohnung zu inspizieren und ihren Bruder peinlich genau zu befragen. Er und Kriminalsekretär Jeske machen sich sofort auf den Weg zur Uhlandstraße 25.
Sie klingeln an der Wohnungstür, hören Hundegebell und bald darauf ein schwerfälliges Schlurfen. Die Tür wird geöffnet. Vor ihnen steht Bernhard Oehme, mittelgroß, schlank, fast glatzköpfig. Ein rüstig wirkender Mittsechziger mit lebhaften Augen, bekleidet mit dickem Pullover, einer viel zu weiten Hose und Filzpantoffeln an den Füßen. Auf den ersten Blick ein biederer Typ. In seiner Begleitung ein mittelgroßer, friedlicher Mischlingshund. Oehme sperrt ihn in die Küche, lässt widerwillig die Vertreter des Gesetzes herein, die sofort ihrer kriminalistischen Neugierde freien Lauf lassen. Oehme fühlt sich überrumpelt. Wortlos verfolgt er den polizeilichen Schnüffelvorgang mit seinen Blicken. Die Männer packt eine Vorahnung und das Entsetzen, denn im Schlafzimmer entdecken sie eine Anzahl Töpfe, Schüsseln und Eimer, vollgefüllt mit Fleisch, portioniert und eingepökelt nach Metzgerart. Ohne Umschweife und ohne Regung gesteht Bernhard Oehme, er habe seine Schwester nach einem vermutlichen Herzschlag tot aufgefunden. Ihm sei dann der Gedanke gekommen, ihren Leichnam auf die vorgefundene Weise zu zerlegen. Seine Absicht sei es gewesen, das Fleisch zu verschieben.
Wegener und Jeske können nur mit Mühe ihren Ekel zurückhalten: In der Küche befinden sich mehrere große Töpfe, in ihnen Brühe, Gewürze, Suppengrün und komplett zubereitetes Fleisch. Tagelang habe er sich davon ernährt, auch Haferflocken in der Bouillon zubereitet, gesteht Oehme. Er fände im Geschmack des Menschenfleisches zu anderem Fleisch keinen Unterschied, gibt er in einer späteren Vernehmung zu Protokoll. Dann im Keller: Der Kopf der Toten und Teile ihrer Gliedmaßen, bereitgelegt, um aus ihnen mittels Natronlauge und Kochsalz Kernseife für den Weiterverkauf herzustellen.
Leipziger Gerichtsmediziner ordnen sämtliche Fleischteile zweifelsfrei Marie Oehme zu. Darüber hinaus können sie beweisen, dass die Frau keineswegs an einem Herzversagen gestorben ist. Die Untersuchung ihres Schädels fördert schwere, zu Lebzeiten entstandene Kopfverletzungen zutage. Bernhard Oehme wird mit diesem Befund konfrontiert. Erst jetzt räumt er ein, sich mit seiner Schwester gestritten zu haben. Weil sie ihm mit seiner Tabakspfeife auf den Mund schlug, sei er in Wut geraten, habe einen Hammer geholt und sie erschlagen. Als der Hund von dem verspritzten Blut leckte, sei ihm der Gedanke gekommen, den Leichnam seiner Schwester zu »verwerten«.
In vielen, langen Verhören schildert Oehme die grässlichen Details seines Vorgehens. Kriminalinspektor Wegener, der die Vernehmung führt, und Kriminalanwärterin Lühmann, die das Protokoll aufnimmt, müssen so viele abstoßende Dinge anhören, dass sie die Übelkeit nur durch immer wieder eingelegte Pausen mindern können.
Oehme ist im Verhör so gesprächig, als ginge es um die normalsten Dinge der Welt. Sachlich, gefühllos, hemmungslos und zynisch macht er seine Aussagen. Wortreich beschreibt er die Zubereitung von Herz, Leber, Nieren und Rippenfleisch. Nahezu stolz berichtet er über seine Kenntnisse, Seife herzustellen. Er räumt sogar ein, einige Fleischportionen an andere Personen verkauft zu haben, freilich wisse er deren Namen nicht. Ungeniert bittet er Wegener, zur nächsten Vernehmung noch ein Stück Fleisch in die Zelle mitzubringen, es brauche nicht warm gemacht zu werden, er esse es gleich so … Als der Inspektor ihm im Verlaufe weiterer Vernehmungen vorhält, einmal eine Geldbörse entwendet zu haben, ruft er voller Entrüstung: »Nein, ich bin doch kein Lump und kein Dieb!« Mit dieser Reaktion zeigt sich die absurde Moral des Verbrechers.
Wie ein Lauffeuer verbreitet sich in Chemnitz die Nachricht über die schrecklichen Vorgänge im Haus Uhlandstraße 25. Inzwischen wird das Verfahren gegen Bernhard Oehme zügig vorangetrieben. Doch die endgültige Klärung der Frage, wie er seine Schwester erschlagen hat, soll durch eine Tatrekonstruktion untermauert werden. Ein Lokaltermin wird angesetzt. Als die Polizeifahrzeuge vor dem Wohnhaus in der Uhlandstraße vorfahren, sind im Nu Hunderte von Neugierigen versammelt, um sich den Blick auf das Ungeheuer Bernhard Oehme nicht entgehen zu lassen. Die zunächst volksfestartige Stimmung der Schaulustigen schlägt schnell in eine allgemeine Wut um. »Gebt ihn uns«, fordert die aufgebrachte Menge. Und nur der starken Polizeipräsenz ist es zu verdanken, dass Oehme nicht gelyncht wird.
Die »Chemnitzer Volksstimme« druckt auf der Lokalseite unter der Überschrift »Grauenhafter Mord in Chemnitz« einen relativ ausführlichen Bericht über den Fall Oehme. Doch der Schwurgerichtsprozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bernhard Oehme muss für zehn Jahre hinter Gitter. So lautet zumindest das Urteil. In Wirklichkeit aber wird er der Sowjetischen Militäradministration überstellt.
Die Persönlichkeit Bernhard Oehmes sicher einzuschätzen fällt schwer, weil nur bruchstückartige Angaben bekannt sind. Zweifellos ist er eine rohe, kalte Natur mit der Symptomatik eines schwer gemütsarmen Psychopathen. Er erlernt den Beruf eines Galvaniseurs, ist als Verchromer tätig, gilt als tierlieb. Er heiratet während des Ersten Weltkriegs, wird Vater einer Tochter. Seine Kenntnisse als Galvaniseur nutzt er zur Herstellung von Falschgeld und wird wegen Verbrechens gem. §146 Reichsstrafgesetzbuch mit acht Jahren Zuchthaus bestraft. 1947 gerät er wieder in Untersuchungshaft. Wegen dringenden Tatverdachts des Mordversuches an seiner Frau und seiner Tochter werden Ermittlungen gegen ihn geführt. Er soll seine Kenntnisse über Metallgifte genutzt haben, doch in einem Indizienprozess muss ihn das Chemnitzer Schwurgericht mangels Beweises freisprechen. Frau und Tochter werfen ihn aus der Wohnung. Seine Schwester Marie hat Erbarmen und nimmt ihn bei sich auf. Sie glaubt, dass er sich in ihrem kleinen Laden beim Verkauf von Knöpfen, Garn, Nadeln und Schnallen nützlich machen wird. Ein verhängnisvoller Irrtum: Drei Wochen später stirbt sie durch seine Hand.
Da die heute übliche psychiatrische Begutachtung zur Feststellung der Schuldfähigkeit seinerzeit unterblieb, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Bernhard Oehme eine Schizophrenie vorgelegen hat. Die verhältnismäßig milde Strafhöhe von zehn Jahren könnte als Indiz gelten, dass bei der Strafzumessung seine gestörte Persönlichkeit berücksichtigt worden ist. Wie dem auch sei: Er kam in sowjetische Haft, in der er angeblich an einem altersbedingten Leiden verstarb. Man kann aber auch eine andere Möglichkeit in Betracht ziehen: Die Sowjetische Militäradministration hatte längst Ukas erteilt, den Verurteilten ihrem Strafvollzug zu überantworten. Es war allgemein bekannt, dass die sowjetischen Vollzugsbehörden mit Tätern vom Schlage eines Bernhard Oehme nicht viel Federlesens machen. Der Strafausspruch von zehn Jahren Zuchthaus sollte womöglich das inoffiziell längst beschlossene Todesurteil nur kaschieren.
Am Rande dieses spektakulären Verfahrens spielt sich ein Vorgang ab, über den hinter vorgehaltener Hand im Kommissariat K1 des Chemnitzer Kriminalamts noch lange debattiert wird.
Kurz vor Beginn der Hauptverhandlung gegen Bernhard Oehme wird Wegener zum Chef des Kriminalamts beordert, der ihm den von einem holländischen Reporter verfassten Artikel aus einer westdeutschen Wochenzeitschrift präsentiert, in dem über den Mord in Chemnitz ausführlich berichtet wird. Nun wäre das allein nicht arg, wenn der Inhalt des Beitrags der Veröffentlichung in der »Sächsischen Volkszeitung« lediglich sinngemäß entnommen worden wäre. Aber er geht über die dort gegebenen Informationen hinaus. Es werden einige Details des Falls geschildert, die offensichtlich aus einer internen Quelle des Kriminalamts kommen. Nicht auszudenken, eine undichte Stelle in den eignen Reihen! Doch nicht genug. In dem Beitrag ist auch zu lesen, dass sich die Menschen in der Ostzone schon gegenseitig auffressen. Wegeners oberster Chef tobt: So etwas zu schreiben ist üble Hetze gegen die sowjetische Besatzungsmacht, die sich stets um eine ausreichende Lebensmittelversorgung der ostdeutschen Bevölkerung bemüht!
Wegener ist fassungslos, kann dazu nichts sagen. Für seine Mitarbeiter legt er jedenfalls die Hand ins Feuer.
Doch als der Kriminalinspektor am nächsten Morgen sein Büro betritt, weist Kriminalsekretär Jeske mit einer Kopfbewegung auf den unbesetzten Schreibtischstuhl der Sekretärin Lühmann hin. Ist sie womöglich krank? Wegener will es wissen. Der Kommissariatsleiter erwartet ihn offenbar schon und poltert gleich los: »Die Lühmann kommt nicht mehr!«
»Wieso das?«, fragt Wegener erstaunt und starrt seinen Vorgesetzten sprachlos an. Der wiederholt: »Wie ich sagte, die können wir vergessen!«
Tatsächlich. Tage vergehen, und Fräulein Lühmann erscheint nicht mehr. Dass ein Zusammenhang zwischen der westlichen Veröffentlichung und ihrem Fernbleiben besteht, bezweifelt niemand. Hinter den Bürotüren wird getuschelt, dass sie schon lange in einer intimen Beziehung zu einem holländischen Journalisten gestanden habe. Dieser Umstand erklärt die Preisgabe polizeiinterner Informationen. Jedoch bleiben die Vorgänge über ihr plötzliches Verschwinden für immer unklar. Einige der Mitarbeiter des Kommissariats verurteilen die »Verbindungsaufnahme zu einem Helfershelfer imperialistischer Spionagezentralen« und halten es für wahrscheinlich und angemessen, dass sich der sowjetische Sicherheitsdienst ihrer angenommen hat. Andere glauben und hoffen, Fräulein Lühmann habe Konsequenzen befürchtet und deshalb in letzter Minute der Ostzone den Rücken gekehrt. Egal welche der beiden Möglichkeiten der Wahrheit entspricht, niemals wieder wird man etwas von ihr hören.
Etwa ein halbes Jahr nach der Verurteilung Bernhard Oehmes, im Januar 1949, beginnt die politische Überprüfung aller Polizeiangehörigen, verbunden mit einer Entlassungswelle, die gleichzeitig von einer gewaltigen personellen Aufstockung durch Berufsneulinge begleitet wird. Auf diese Weise wird eine politisch zuverlässige Polizeiexekutive mit der Bezeichnung »Deutsche Volkspolizei« formiert. So gerät der Fall Oehme bald in Vergessenheit und blieb nur dem kriminologisch Interessierten in Erinnerung. Denn: In der deutschen Kriminalgeschichte gibt es kein zweites Beispiel eines so absurden, von Eigennutz geprägten »Überlebenskannibalismus« – gerichtet gegen Blutsverwandte und völlig frei von hintergründigen Sexualmotiven.
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