- -
- 100%
- +
10. Nimmt er sich noch eine andre (Frau), so soll er jener an der Nahrung, der Kleidung und dem ehelichen Umgang nichts entziehen.
11. Erfüllt er an ihr diese drei (Pflichten) nicht, so wird sie ohne weiteres frei, ohne Lösegeld.
12. Wer einen Menschen schlägt, sodass er stirbt, der soll getötet werden.
13. Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es so durch ihn gefügt, so will ich dir eine Stätte bestimmen, wohin er fliehen kann.
14. Doch wenn jemand an seinem Nächsten frevelt, indem er ihn hinterlistig mordet, so sollst du ihn von meinem Altar wegreissen, damit man ihn töte.
15. Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll getötet werden.
16. Wer einen Menschen raubt - ob er ihn nun verkaufe, oder ob man ihn noch bei ihm finde -, der soll getötet werden.
17. Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll getötet werden.
18. Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, sodass er zwar nicht stirbt, aber doch bettlägerig wird,
19. so soll der Täter straflos bleiben, wenn jener wieder aufkommt und an seinem Stocke draussen umhergehen kann; nur soll er ihm vergüten, was er versäumt hat, und den Arzt bezahlen.
20. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stocke schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, so soll er bestraft werden;
21. bleiben sie aber noch einen oder zwei Tage am Leben, so soll er nicht bestraft werden, denn es ist sein Geld.
22. Wenn Männer miteinander raufen und sie verletzen dabei ein schwangeres Weib, sodass eine Fehlgeburt eintritt, aber kein (weiterer) Schaden entsteht, so soll es mit Geld gebüsst werden; was der Ehemann dem Täter auferlegt, das soll dieser geben für die Fehlgeburt.
23. Entsteht aber ein (weiterer) Schaden, so sollst du geben Leben um Leben,
24. Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand; Fuss um Fuss,
25. Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.
26. Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und es zerstört, so soll er sie für das Auge freilassen.
27. Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, so soll er sie für den Zahn freilassen.
28. Wenn ein Rind einen Mann oder ein Weib stösst, sodass sie sterben, so soll man das Rind steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Besitzer des Rindes aber bleibt straflos.
29. War jedoch das Rind schon seit einiger Zeit stössig, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat es doch nicht gehütet, so soll man das Rind, wenn es einen Mann oder ein Weib tötet, steinigen, und auch sein Besitzer soll getötet werden.
30. Wird aber ein Sühnegeld auferlegt, so soll er als Lösegeld für sein Leben so viel zahlen, als man ihm auferlegt.
31. Nach dem gleichen Recht soll man mit ihm verfahren, wenn es einen Knaben oder ein Mädchen stösst.
32. Stösst das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin, so soll der Besitzer ihrem Herrn dreissig Lot Silber zahlen, das Rind aber soll man steinigen.
33. Wenn jemand eine Zisterne offen lässt, oder wenn jemand eine Zisterne gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder ein Esel hinein,
34. so soll der Besitzer der Zisterne Ersatz leisten: Geld soll er dem Besitzer (des Tieres) bezahlen, das tote Tier aber gehört ihm.
35. Wenn jemandes Rind das Rind eines andren stösst, sodass es stirbt, so sollen sie das lebende Rind verkaufen und den Erlös teilen, und auch das tote sollen sie teilen.
36. War es aber bekannt, dass das Rind schon seit einiger Zeit stössig war, und sein Besitzer hat es nicht gehütet, so soll er ein Rind für das andre erstatten, das tote aber gehört ihm.
2. Mose 22
1. (Die Lutherbibel hat für 2.Mo. 22,1-31 die Zählung 2.Mo. 21,37; 22,1-30) Wenn jemand ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für das eine Rind und vier Schafe für das eine Schaf erstatten.
2. Wenn der Dieb beim Einbruch ertappt und totgeschlagen wird, so trifft den Täter keine Blutschuld.
3. Geschieht es aber nach Sonnenaufgang, so trifft ihn Blutschuld. Ersatz muss er leisten; hat er nichts, so soll er um den Wert des Gestohlenen verkauft werden.
4. Findet man das Gestohlene, es sei Rind oder Esel oder Schaf, noch lebend bei ihm, so soll er es doppelt erstatten.
5. Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden und sein Vieh dabei frei laufen lässt, sodass es auf dem Felde eines andern weidet, so soll er mit dem Besten (vom Ertrage) seines Feldes oder seines Weinbergs Ersatz leisten.
6. Wenn Feuer ausbricht und Dorngestrüpp ergreift, und es wird so ein Garbenhaufen oder das Korn, das noch steht, oder das Feld zerstört, so soll der, der das Feuer angezündet hat, Ersatz leisten.
7. Wenn jemand einem andern Geld oder Kostbarkeiten zu verwahren gibt, und es wird diesem aus dem Hause gestohlen, so soll der Dieb, wenn man ihn findet, doppelten Ersatz leisten.
8. Findet man aber den Dieb nicht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott treten, (damit man sehe,) ob er sich nicht am Gute des andern vergriffen habe.
9. Wenn es sich um Unterschlagung handelt, sei es eines Rindes, eines Esels, eines Schafes, eines Mantels oder sonst einer Sache, die verlorengegangen ist und die einer als Eigentum anspricht, so soll die Sache der beiden vor Gott kommen; wen Gott schuldig spricht, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten.
10. Wenn jemand einem andern einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder sonst ein Tier zu hüten gibt, und es stirbt oder bricht ein Bein, ohne dass es jemand sieht,
11. so soll zwischen den beiden ein Eid bei dem Herrn entscheiden, ob der Hüter sich nicht am Gute seines Nächsten vergriffen habe; dann muss der Besitzer es hinnehmen und (der andre) braucht nicht Ersatz zu leisten.
12. Wird es ihm aber gestohlen, so soll er dem Besitzer Ersatz leisten.
13. Wird es (von einem Raubtier) zerrissen, so soll er es als Beweis beibringen; dann braucht er das Zerrissene nicht zu ersetzen.
14. Wenn jemand von einem andern (ein Tier) entlehnt, und es bricht ein Bein oder stirbt, ohne dass der Besitzer dabei ist, so muss er Ersatz leisten.
15. Ist aber der Besitzer dabei, so muss er nicht Ersatz leisten; ist es (um Geld) gemietet, so geht der Mietpreis dafür.
16. Wenn jemand eine Jungfrau, die noch nicht verlobt ist, verführt und ihr beiwohnt, so soll er den Brautpreis für sie zahlen und sie zum Weibe nehmen.
17. Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, so soll er doch Geld darwägen, soviel der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.
18. Eine Zauberin sollst du nicht am Leben lassen.
19. Ein jeder, der einem Tiere beiwohnt, soll getötet werden.
20. Wer andern Göttern opfert, und nicht dem Herrn allein, der soll dem Bann verfallen.
21. Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken noch bedrängen; ihr seid ja auch Fremdlinge gewesen in Ägypten.
22. Witwen und Waisen sollt ihr nicht bedrücken.
23. Wenn du sie doch bedrückst, und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiss erhören,
24. und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, dass eure Frauen Witwen und eure Kinder Waisen werden.
25. Wenn du (einem aus) meinem Volke Geld leihst, einem Armen neben dir, so handle an ihm nicht wie ein Wucherer; ihr sollt ihm keinen Zins auflegen.
26. Wenn du den Mantel eines andern zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
27. ist er doch seine einzige Decke, die Hülle seines Leibes. Worauf sollte er sonst schlafen? Wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.
28. Gott sollst du nicht lästern, und den Fürsten in deinem Volke sollst du nicht verfluchen.
29. Die Fülle (deiner Tenne) und den Saft (deiner Kelter) sollst du nicht zurückbehalten. Deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben.
30. Ebenso sollst du es halten mit deinem Rind und deinem Schaf: sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tage aber sollst du es mir geben.
31. Ihr sollt mir heilige Leute sein: Fleisch von zerrissenen Tieren dürft ihr nicht essen; den Hunden sollt ihr es vorwerfen.
2. Mose 23
1. Du sollst kein falsches Gerücht vorbringen. Du sollst dem Frevler nicht Beistand leisten, indem du als ungerechter Zeuge auftrittst.
2. Du sollst nicht dem grossen Haufen folgen zum Bösen, und auch in deinem Zeugnis vor Gericht sollst du nicht dem grossen Haufen folgen, um das Recht zu beugen.
3. Auch den Geringen sollst du in seiner Rechtssache nicht begünstigen.
4. Wenn sich das Rind oder der Esel deines Feindes verirrt hat und du triffst sie an, so sollst du sie ihm wieder zuführen.
5. Wenn du den Esel deines Feindes unter seiner Last erliegen siehst, so sollst du ihn nicht ohne Beistand lassen, sondern ihm aufhelfen.
6. Du sollst das Recht des Armen in seinem Rechtshandel nicht beugen.
7. Von betrügerischer Sache halte dich fern. Du sollst nicht den Unschuldigen, der im Rechte ist, zum Tode verurteilen, und nicht dem, der im Unrecht ist, Recht geben.
8. Bestechung sollst du nicht annehmen; denn die Bestechung macht Sehende blind und verdreht die Sache derer, die im Rechte sind.
9. Einen Fremdling sollst du nicht bedrücken. Ihr wisst, wie dem Fremdling zumute ist; seid ihr doch auch Fremdlinge gewesen im Lande Ägypten.
10. Sechs Jahre sollst du dein Land bestellen und seinen Ertrag einsammeln.
11. Im siebenten Jahre aber sollst du es brach liegen lassen und freigeben, damit die Armen deines Volkes sich davon nähren können; und was übrigbleibt, mag das Wild des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinem Weinberg und deinen Ölbäumen halten.
12. Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, am siebenten Tage aber sollst du feiern, damit dein Rind und dein Esel ruhen und der Sohn deiner Sklavin und der Fremdling aufatmen können.
13. Habt acht auf euch in allem, was ich euch befohlen habe! Den Namen andrer Götter sollst du nicht anrufen, und er soll aus deinem Munde nicht gehört werden.
14. Dreimal im Jahre sollst du mir ein Fest feiern.
15. Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zur bestimmten Zeit im Ährenmonat (vgl. Anm. zu 2.Mo. 13,4); denn in diesem bist du aus Ägypten ausgezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.
16. Sodann das Fest der Kornernte, der Erstlinge vom Ertrage deiner Aussaat auf dem Felde, und das Fest der Lese am Ausgang des Jahres, wenn du deinen Ertrag vom Felde einsammelst.
17. Dreimal im Jahre sollen alle deine Männer vor Gott dem Herrn erscheinen.
18. Du sollst das Blut meines Schlachtopfers nicht zusammen mit Gesäuertem darbringen, und das Fett von meinem Festopfer soll nicht bis zum andern Morgen aufbehalten werden.
19. Das Beste, die Erstlinge von deinem Acker, sollst du in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen. Du sollst ein Böcklein nicht in der Milch seiner Mutter kochen.
20. SIEHE, ich sende einen Engel vor dir her, dich zu behüten auf dem Wege und dich an die Stätte zu bringen, die ich bestimmt habe.
21. Habe acht auf dich, ihm gegenüber, und höre auf seine Stimme, sei nicht widerspenstig gegen ihn; er wird eure Übertretung nicht vergeben, denn ich selber bin in ihm.
22. Wenn du aber ernstlich auf ihn hörst und alles tust, was ich befehle, so will ich deiner Feinde Feind und der Bedränger deiner Bedränger sein.
23. Wenn nun mein Engel vor dir her zieht und dich zu den Amoritern, Hethitern, Pheresitern, Kanaanitern, Hewitern und Jebusitern bringt und ich sie vertilge,
24. so sollst du ihre Götter nicht anbeten, noch ihnen dienen und nicht tun, wie jene tun, sondern niederreissen sollst du sie, und ihre Malsteine sollst du zerschlagen.
25. Dem Herrn, eurem Gott, sollt ihr dienen, so werde ich dein Brot und dein Wasser segnen und alle Krankheit aus deiner Mitte hinwegnehmen.
26. Kein Weib wird fehlgebären oder unfruchtbar sein in deinem Lande; ich werde die Zahl deiner Tage voll machen.
27. Meinen Schrecken werde ich vor dir her senden und alle Völker, zu denen du kommst, in Verwirrung bringen, sodass alle deine Feinde vor dir fliehen.
28. Ich werde die Hornissen vor dir her senden, damit sie die Hewiter, Kanaaniter und Hethiter vor dir vertreiben.
29. Ich werde sie nicht in einem Jahre vor dir vertreiben, damit das Land nicht zur Wüste werde und nicht der wilden Tiere für dich zu viele werden.
30. Ganz allmählich werde ich sie vor dir vertreiben, bis du so zahlreich bist, dass du das Land besetzen kannst.
31. Und dein Gebiet soll reichen vom Schilfmeer bis zum Meere der Philister und von der Wüste bis zum (Euphrat-)Flusse. Ja, ich werde die Bewohner des Landes in deine Hand geben, und du wirst sie vor dir vertreiben.
32. Du sollst mit ihnen und mit ihren Göttern kein Abkommen treffen.
33. Sie sollen nicht in deinem Lande wohnen bleiben, damit sie dich nicht zur Sünde wider mich verleiten; denn wenn du ihren Göttern dientest, so würde dir das zum Fallstrick werden.
2. Mose 24
1. UND zu Mose sprach er: Steiget herauf zum Herrn, du und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels, und betet an aus der Ferne.
2. Mose allein nahe sich dem Herrn, sie aber sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihm heraufkommen.
3. Darnach kam Mose und berichtete dem Volke alle Gebote des Herrn und alle Rechtssatzungen. Da antwortete das ganze Volk einmütig und sprach: Alle Gebote, die der Herr gegeben hat, wollen wir halten.
4. Da schrieb Mose alle Gebote des Herrn auf. Am andern Morgen aber in der Frühe errichtete er einen Altar unten am Berge und zwölf Malsteine nach der Zahl der zwölf Stämme Israels.
5. Dann entbot er die jungen Männer unter den Israeliten, dem Herrn Brandopfer darzubringen und junge Stiere als Heilsopfer zu schlachten.
6. Und Mose nahm die eine Hälfte des Blutes und goss es in die Becken, die andre Hälfte des Blutes sprengte er auf den Altar.
7. Dann nahm er das Bundesbuch und las es dem Volke vor. Und sie sprachen: Alles, was der Herr geboten hat, wollen wir tun und darauf hören.
8. Darnach nahm Mose das Blut, besprengte das Volk damit und sprach: Seht, das ist das Blut des Bundes, den der Herr auf Grund all dieser Gebote mit euch geschlossen hat.
9. Da stiegen Mose und Aaron, Nadab und Abihu und siebzig von den Ältesten Israels hinauf,
10. und sie schauten den Gott Israels: der Boden zu seinen Füssen war wie aus Saphirfliesen und klar wie der Himmel selbst.
11. Wider die Vornehmen Israels aber reckte er seine Hand nicht aus; sie schauten Gott, assen und tranken.
12. Da sprach der Herr zu Mose: Steige herauf zu mir auf den Berg und bleibe daselbst, dass ich dir die steinernen Tafeln gebe, die Gesetze und Gebote, die ich aufgeschrieben habe, sie zu unterweisen.
13. Und Mose machte sich auf mit seinem Diener Josua und stieg auf den Berg Gottes.
14. Zu den Ältesten aber sprach er: Bleibet ihr hier, bis wir zu euch zurückkommen. Seht, Aaron und Hur sind bei euch; wer eine Rechtssache hat, der wende sich an sie.
15. Als nun Mose auf den Berg kam, bedeckte die Wolke den Berg.
16. Und die Herrlichkeit des Herrn thronte auf dem Berge Sinai, und die Wolke bedeckte den Berg sechs Tage lang; dann, am siebenten Tage, rief er Mose aus der Wolke heraus zu.
17. Die Herrlichkeit des Herrn aber war für die Augen der Israeliten anzusehen wie ein verzehrendes Feuer auf dem Gipfel des Berges.
18. Da ging Mose mitten in die Wolke hinein. Und Mose stieg auf den Berg und blieb vierzig Tage und vierzig Nächte auf dem Berge.
2. Mose 25
1. UND der Herr sprach zu Mose:
2. Sage den Israeliten, sie sollen eine Abgabe für mich erheben; von einem jeden, den sein Herz dazu treibt, sollt ihr die Abgabe für mich erheben.
3. Dies aber sei die Abgabe, die ihr von ihnen erheben sollt: Gold, Silber und Erz;
4. Stoffe von blauem und rotem Purpur, von Karmesin, von Byssus und von Ziegenhaar;
5. rotgefärbte Widderfelle, Seehundsfelle und Akazienholz;
6. Öl für den Leuchter, Spezerei für das Salböl und das wohlriechende Räucherwerk;
7. Sohamsteine und (andre) Edelsteine zum Besatz des Ephod und des Brustschilds.
8. Und sie sollen mir ein Heiligtum machen, dass ich mitten unter ihnen wohne.
9. Genau nach dem Urbild der Wohnung und nach dem Urbild aller ihrer Geräte, das ich dir zeigen werde, so sollt ihr es machen.
10. Mache eine Lade aus Akazienholz, zwei und eine halbe Elle lang, anderthalb Ellen breit und anderthalb Ellen hoch;
11. die sollst du mit reinem Gold überziehen, inwendig und auswendig sollst du sie überziehen, und oben ringsherum sollst du einen goldenen Kranz anbringen.
12. Du sollst für sie auch vier goldene Ringe giessen und sie über ihren vier Füssen anbringen, und zwar zwei Ringe auf der einen und zwei Ringe auf der andern Seite.
13. Auch Stangen von Akazienholz sollst du machen und sie mit Gold überziehen;
14. und die Stangen sollst du in die Ringe an den Seiten der Lade stecken, dass man sie daran tragen kann.
15. Die Stangen sollen in den Ringen der Lade bleiben, sie sollen nicht herausgezogen werden.
16. In die Lade aber lege das Gesetz, das ich dir geben werde.
17. Dann sollst du eine Deckplatte aus reinem Gold machen, zwei und eine halbe Elle lang und anderthalb Ellen breit.
18. Und du sollst zwei Cherube aus Gold machen; in getriebener Arbeit sollst du sie machen, an den beiden Enden der Deckplatte:
19. stelle den einen Cherub an das eine Ende und den andern Cherub an das andre Ende; an den beiden Enden der Deckplatte sollst du die Cherube anbringen.
20. Und die Cherube sollen ihre Flügel nach oben ausbreiten, indem sie mit ihren Flügeln die Deckplatte bedecken, während eines jeden Angesicht dem andern zugekehrt ist; der Deckplatte sollen die Gesichter der Cherube zugekehrt sein.
21. Und du sollst die Deckplatte oben auf die Lade legen und in die Lade das Gesetz tun, das ich dir geben werde.
22. Daselbst will ich mit dir zusammenkommen, und von der Deckplatte aus, zwischen den zwei Cheruben hervor, die auf der Lade des Gesetzes stehen, will ich dir alles kundtun, was ich durch dich den Israeliten befehlen will.
23. Du sollst auch einen Tisch aus Akazienholz machen, zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch.
24. Den sollst du mit reinem Gold überziehen und daran ringsherum einen goldenen Kranz anbringen.
25. Auch eine handbreite Leiste sollst du daran ringsherum anbringen und einen goldenen Kranz an der Leiste ringsherum.
26. Ferner sollst du vier goldene Ringe für ihn machen und sie an die vier Ecken über seinen vier Füssen setzen.
27. Dicht an der Leiste sollen die Ringe sein, dass man die Stangen darein stecken und so den Tisch tragen kann.
28. Die Stangen aber sollst du aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen, und an ihnen soll der Tisch getragen werden.
29. Du sollst auch die dazugehörigen Schüsseln und Schalen, Kannen und Becher machen, mit denen man das Trankopfer spendet; aus reinem Gold sollst du sie machen.
30. Und auf den Tisch sollst du allezeit Schaubrote vor mich hinlegen.
31. Sodann sollst du einen Leuchter aus reinem Gold machen; in getriebener Arbeit soll der Leuchter gemacht werden, der Fuss und der Schaft; seine Kelche - Knoten mit Blumen - sollen aus einem Stück mit ihm sein.
32. Sechs Röhren sollen von seinen Seiten ausgehen, drei Leuchterröhren auf der einen Seite und drei Leuchterröhren auf der andern Seite.
33. Eine jede Röhre soll drei Kelche - Knoten mit Blumen - in der Form von Mandelblüten haben; so an allen sechs Röhren, die von dem Leuchter ausgehen.
34. Der Leuchter selbst aber soll vier Kelche - die Knoten mit den Blumen - in der Form von Mandelblüten haben,
35. nämlich (einen Knoten an der Spitze, dann) einen Knoten unter dem (ersten) Röhrenpaar, ferner einen Knoten unter dem (zweiten) Röhrenpaar und noch einen Knoten unter dem (dritten) Röhrenpaar, also bei allen sechs Röhren, die von dem Leuchter ausgehen.
36. Die Knoten und Röhren sollen aus einem Stück mit ihm sein, alles aus einem Stück in getriebener Arbeit, aus reinem Gold.
37. Ferner sollst du sieben Lampen für ihn machen und die Lampen auf ihn stellen, damit sie den Raum vor ihm erleuchten.
38. Und die dazugehörigen Lichtscheren und Pfannen sollen von reinem Gold sein.
39. Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn und alle diese Geräte machen.
40. Und sieh zu, dass du alles genau nach dem Urbild machst, das dir auf dem Berge gezeigt werden soll.
2. Mose 26
1. Die Wohnung aber sollst du machen aus zehn Teppichen von gezwirntem Byssus, blauem und rotem Purpur und Karmesin; mit Cheruben, wie sie der Kunstweber wirkt, sollst du sie machen.
2. Die Länge jedes Teppichs soll 28 Ellen sein, und die Breite jedes Teppichs vier Ellen; die Teppiche sollen alle dasselbe Mass haben.
3. Fünf der Teppiche sollen aneinander gefügt sein, die fünf andern ebenso.
4. Dann sollst du am Saum des Teppichs zuäusserst an dem einen Stück Schleifen von blauem Purpur anbringen, und dasselbe sollst du tun am Saum des äussersten Teppichs an dem andern Stück.
5. Fünfzig Schleifen sollst du an dem einen Teppich anbringen, und fünfzig Schleifen sollst du am Saum des Teppichs anbringen, der zum andern Stück gehört; die Schleifen sollen einander gegenüberstehen.
6. Dann sollst du fünfzig goldene Haken machen und mit den Haken die Teppiche aneinander heften, sodass die Wohnung ein Ganzes wird.
7. Ferner sollst du Teppiche aus Ziegenhaar machen, als Zeltdach über der Wohnung; elf solche Teppiche sollst du machen.
8. Die Länge jedes Teppichs soll dreissig Ellen sein, und die Breite jedes Teppichs vier Ellen; die elf Teppiche sollen alle dasselbe Mass haben.
9. Fünf der Teppiche sollst du für sich aneinander fügen, und ebenso die sechs andern für sich, und den sechsten Teppich sollst du doppelt legen, auf der Vorderseite des Zeltes.
10. Und du sollst am Saum des Teppichs zuäusserst an dem einen Stück fünfzig Schleifen anbringen, und ebenso fünfzig Schleifen am Saum des (äussersten) Teppichs an dem andern Stück.
11. Dann sollst du fünfzig eherne Haken machen und die Haken in die Schleifen stecken und damit das Zeltdach zusammenfügen, sodass es ein Ganzes wird.
12. Von dem überschüssigen Rest an den Teppichen des Zeltes aber soll die Hälfte an der Rückwand der Wohnung überhängen.
13. Und die Elle, die auf der einen, sowie die Elle, die auf der andern Seite an der Länge der Teppiche des Zeltes überschüssig ist, die sollen auf beiden Seiten der Wohnung überhängen, um sie zu bedecken.
14. Endlich sollst du für das Zeltdach eine Decke aus rotgefärbten Widderfellen machen und oben darüber eine Decke von Seehundfellen.
15. Dann sollst du die Bretter für die Wohnung machen, aufrechtstehende, aus Akazienholz.
16. Zehn Ellen soll die Länge des Brettes sein, und anderthalb Ellen die Breite jedes Brettes.
17. Jedes Brett soll zwei Zapfen haben, die untereinander verbunden sind; das sollst du an allen Brettern der Wohnung machen.