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3. Du sollst dir den Weg (dahin) instand setzen und das Gebiet deines Landes, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, in drei Bezirke teilen, dass jeder dorthin fliehen kann, der jemanden erschlägt.
4. Und so soll man es halten mit dem Totschläger, der dorthin flieht, dass er am Leben bleibe: wer seinen Nächsten unvorsätzlich erschlägt, ohne dass er ihm zuvor feind war -
5. so, wenn einer mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu hauen, und seine Hand holt mit der Axt aus, um den Baum zu fällen, und das Eisen fährt ihm vom Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt -, der soll in eine dieser Städte fliehen, dass er am Leben bleibe,
6. damit nicht der Bluträcher, wenn er noch erhitzt ist, dem Totschläger nachjage und ihn einhole, weil der Weg zu weit ist, und ihn totschlage, wo er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er ihm ja zuvor nicht feind war.
7. Darum gebiete ich dir: Drei Städte sollst du dir aussondern.
8. Und wenn der Herr, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er deinen Vätern geschworen, und dir das ganze Land gibt, das er deinen Vätern zu geben verheissen hat,
9. sofern du dieses ganze Gesetz, das ich dir heute gebe, getreulich hältst, indem du den Herrn, deinen Gott, liebst und allezeit in seinen Wegen wandelst, dann sollst du noch drei Städte zu diesen dreien hinzufügen,
10. dass nicht in deinem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, unschuldiges Blut vergossen werde und so Blutschuld auf dich komme.
11. Wenn aber einer seinem Nächsten feind ist und ihm auflauert, ihn überfällt und totschlägt, und er flieht dann in eine dieser Städte,
12. so sollen die Ältesten seines Ortes hinschicken und ihn von dannen holen lassen und dem Bluträcher ausliefern, dass er sterbe.
13. Du sollst sein nicht schonen, sondern sollst das Blut des Unschuldigen aus Israel wegschaffen, dass es dir wohl ergehe.
14. Du sollst die Grenze deines Nächsten, welche die Vorfahren gezogen haben, nicht verrücken in deinem Erbbesitze, den du bekommst, in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will.
15. EIN einzelner Zeuge soll nicht wider jemand aufkommen bei irgendeiner Schuld oder Missetat, bei irgendeiner Sünde, womit einer sich versündigen kann; auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll eine Sache gültig sein.
16. Wenn aber einer, der (das Recht) vergewaltigt, als Zeuge wider jemand auftritt, um ihn einer Übertretung zu beschuldigen,
17. so sollen die beiden Männer, die im Streite liegen, vor den Herrn, vor die Priester und die Richter treten, die zu jener Zeit sein werden.
18. Die Richter aber sollen gründlich untersuchen, und ist der Zeuge dann ein Lügenzeuge, hat er seinen Bruder fälschlich beschuldigt,
19. so sollt ihr ihm antun, was er seinem Bruder anzutun gedachte. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
20. Die übrigen aber sollen es hören, dass sie sich fürchten und nie mehr eine solche böse Tat in deiner Mitte tun.
21. Da sollst du kein Erbarmen kennen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss.
5. Mose 20
1. WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst, und du siehst Rosse und Wagen und ein Volk, das grösser ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der Herr, dein Gott, der dich aus dem Lande Ägypten heraufgeführt hat, ist mit dir.
2. Wenn ihr nun zum Streite ausrückt, so soll der Priester herzutreten und zum Volke reden
3. und zu ihnen sprechen: «Höre, Israel! Ihr rückt heute aus zum Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschrecket nicht und lasset euch nicht vor ihnen grauen!
4. Denn der Herr, euer Gott, zieht ja mit euch, dass er für euch mit euren Feinden streite, um euch den Sieg zu geben.»
5. Dann sollen die Amtleute zu dem Volke reden und sprechen: «Wer ist da, der ein neues Haus gebaut und es noch nicht eingeweiht hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer es einweihe.
6. Und wer ist da, der einen Weinberg gepflanzt und davon noch nicht genossen hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer den Genuss davon habe.
7. Und wer ist da, der sich mit einem Weibe verlobt und es noch nicht heimgeführt hat? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht im Kampfe falle und ein andrer sie heimführe.»
8. Und weiter sollen die Amtleute zu dem Volke sprechen: «Wer ist da, der sich fürchtet und verzagten Herzens ist? Er gehe hin und kehre heim in sein Haus, dass er nicht auch seine Brüder verzagt mache, wie er selbst ist.»
9. Wenn dann die Amtleute dies alles zu dem Volke geredet haben, so soll man Heerführer an die Spitze des Volkes stellen.
10. Wenn du vor eine Stadt ziehst, um wider sie zu streiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten.
11. Geht sie auf den Frieden ein und tut sie dir auf, so soll alles Volk, das sich darin befindet, dir fronpflichtig sein und soll dir dienen.
12. Will sie aber nicht friedlich sich mit dir vergleichen, sondern mit dir Krieg führen, so belagere sie.
13. Und wenn der Herr, dein Gott, sie dir preisgibt, so sollst du alles, was darin männlich ist, mit der Schärfe des Schwertes schlagen.
14. Die Frauen und Kinder aber, das Vieh und alles, was sich in der Stadt an Beute findet, magst du als Raub für dich behalten und die Beute deiner Feinde, die dir der Herr, dein Gott, gegeben hat, geniessen.
15. So sollst du es mit allen Städten halten, die weit von dir entfernt sind und nicht zu den Städten dieser Völker hier gehören.
16. Doch in den Städten dieser Völker, die dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, sollst du nichts am Leben lassen, was Atem hat,
17. sondern den Bann sollst du an ihnen vollstrecken, an den Hethitern, Amoritern, Kanaanitern, Pheresitern, Hewitern und Jebusitern, wie dir der Herr, dein Gott, geboten hat,
18. auf dass sie euch nicht lehren, all ihre Greuel nachzuahmen, die sie zu Ehren ihrer Götter verübt haben, und ihr euch an dem Herrn, eurem Gott, nicht versündiget.
19. Wenn du lange Zeit vor einer Stadt liegst, indem du wider sie Krieg führst, um sie einzunehmen, so sollst du ihre Bäume nicht verderben, indem du die Axt wider sie schwingst; du magst davon essen, sie selber aber sollst du nicht umhauen. Sind denn die Bäume des Feldes Menschen, dass du sie belagern müsstest?
20. Nur Bäume, von denen du weisst, dass man nicht davon essen kann, die magst du verderben und umhauen und Bollwerke daraus bauen wider die Stadt, die mit dir Krieg führt, bis sie fällt.
5. Mose 21
1. WENN man in dem Lande, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben wird, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat,
2. so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und bis zu den Städten messen, die rings um den Erschlagenen herum liegen.
3. Dann sollen in der Stadt, die zunächst bei dem Erschlagenen liegt, die Ältesten eine junge Kuh nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht im Joch gezogen hat,
4. und die Ältesten jener Stadt sollen die Kuh hinabführen in das Tal eines Wildbachs, an dem kein Ackerbau getrieben und nicht gesät wird, und sollen dort am Bache der Kuh das Genick brechen.
5. Dann sollen die Priester, die Söhne Levis, herzutreten; denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und mit dem Namen des Herrn segnen, und nach ihrem Spruche wird es bei jedem Streit und jeder Verletzung gehalten.
6. Und alle Ältesten jener Stadt, welche am nächsten bei dem Erschlagenen wohnen, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der am Bache das Genick gebrochen worden ist,
7. und sollen anheben und sprechen: «Unsre Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsre Augen haben nichts gesehen.
8. Vergib deinem Volke Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und rechne unschuldig vergossenes Blut nicht deinem Volke Israel zu!» Dann werden sie der Blutschuld ledig.
9. So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, dass es dir wohl ergehe, wenn du tust, was dem Herrn wohlgefällt.
10. WENN du wider deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, dass du Gefangene unter ihnen machst,
11. und du dann unter den Gefangenen ein schönes Weib siehst und sie liebgewinnst, dass du sie zum Weibe nehmen willst,
12. so führe sie in dein Haus, und sie soll ihr Haupt scheren, sich die Nägel schneiden
13. und die Kleider ablegen, die sie als Gefangene trug, und sie soll in deinem Hause bleiben und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; darnach magst du mit ihr zusammenkommen und sie ehelichen, dass sie dein Weib sei.
14. Wenn du aber keinen Gefallen mehr an ihr hast, so sollst du sie freilassen, aber um Geld verkaufen darfst du sie nicht. Du sollst sie nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
15. Wenn ein Mann zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er nicht mag, und sie ihm Söhne gebären, beide, die geliebte und die zurückgesetzte, und der Erstgeborne ist das Kind der zurückgesetzten,
16. so darf er an dem Tage, da er seinen Besitz als Erbe seinen Söhnen zuteilt, dem Sohne der geliebten Frau nicht das Recht des Erstgebornen zusprechen, zum Nachteil des Sohnes der zurückgesetzten, der doch der Erstgeborne ist,
17. sondern den Erstgebornen, den Sohn der Zurückgesetzten, soll er anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn der ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.
18. Wenn jemand einen störrischen und trotzigen Sohn hat, der auf seinen Vater und seine Mutter nicht hört und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will,
19. so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und ihn zu den Ältesten seiner Stadt und an das Tor jenes Ortes hinausführen
20. und sollen zu den Ältesten der Stadt sagen: «Unser Sohn da ist störrisch und trotzig, hört nicht auf uns, ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold.»
21. Dann sollen ihn alle Männer jener Stadt zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten; ganz Israel aber soll es hören, dass sie sich fürchten.
22. UND wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begeht und getötet wird und du ihn an einen Pfahl hängst,
23. so darf sein Leichnam nicht übernacht am Pfahle bleiben, sondern du sollst ihn noch am selben Tage begraben. Denn ein Gehängter ist von Gott verflucht, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will.
5. Mose 22
1. WENN du das Rind oder das Schaf deines Volksgenossen versprengt siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Volksgenossen wieder zuführen.
2. Wenn aber dein Volksgenosse nicht nahe bei dir wohnt oder wenn du ihn nicht kennst, so sollst du es in dein Haus nehmen, und es soll bei dir bleiben, bis es dein Volksgenosse sucht; dann sollst du es ihm zurückgeben.
3. Ebenso sollst du es mit seinem Esel halten, ebenso mit seinem Kleide und ebenso mit allem, was deinem Volksgenossen verlorengeht; du darfst dich nicht entziehen.
4. Wenn du den Esel oder das Rind deines Volksgenossen auf dem Wege stürzen siehst, so sollst du dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie ihm aufrichten helfen.
5. Ein Weib soll nicht Männertracht tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleider anziehen; denn ein Greuel ist dem Herrn, deinem Gott, ein jeder, der solches tut.
6. Wenn du unterwegs auf irgendeinem Baume oder auf der Erde zufällig ein Vogelnest mit Jungen oder Eiern findest, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder auf den Eiern, so sollst du nicht die Jungen samt der Mutter nehmen.
7. Die Mutter sollst du fliegen lassen und nur die Jungen nehmen, auf dass es dir wohl ergehe und du lange lebest.
8. Wenn du ein neues Haus baust, so sollst du an deinem Dache ein Geländer anbringen, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand herunterfiele.
9. Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen; sonst verfällt das Ganze dem Heiligtum, die Gewächse, die du pflanzest, samt dem Ertrag des Weinbergs.
10. Du sollst nicht Rind und Esel zusammen an den Pflug spannen.
11. Du sollst nicht ein Kleid anziehen, das aus Wolle und Flachs zusammen gewoben ist.
12. Du sollst dir Quasten machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13. WENN jemand ein Weib nimmt und mit ihr Umgang hat, und er mag sie dann nicht mehr,
14. also dass er ihr Schändliches zur Last legt und sie in schlechten Ruf bringt, indem er sagt: «Dieses Weib habe ich genommen, aber als ich ihr nahte, fand ich sie nicht als Jungfrau»,
15. so sollen der Vater und die Mutter des Mädchens das Zeichen ihrer Jungfrauschaft nehmen und vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen.
16. Und der Vater des Mädchens soll zu den Ältesten sagen: «Meine Tochter habe ich diesem Mann zum Weibe gegeben, und nun, da er sie nicht mehr mag,
17. legt er ihr Schändliches zur Last und sagt: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden. Hier aber ist das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter.» Dabei sollen sie das Tuch vor den Ältesten der Stadt ausbreiten.
18. Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann ergreifen und züchtigen,
19. ihn auch um hundert Lot Silber büssen und sie dem Vater des Mädchens geben, weil er eine israelitische Jungfrau in schlechten Ruf gebracht hat, und er soll sie als Weib behalten, das er sein Leben lang nicht verstossen darf.
20. Erweist sich aber die Sache als wahr, ist das Mädchen nicht als Jungfrau erfunden worden,
21. so soll man sie vor die Türe ihres väterlichen Hauses hinausführen, und die Männer ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen und in ihres Vaters Hause Unzucht getrieben hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
22. Wenn ein Mann dabei ertappt wird, dass er bei einem verheirateten Weibe liegt, so sollen alle beide sterben, der bei dem Weibe gelegen und das Weib. So sollst du das Böse aus Israel ausrotten.
23. Wenn eine Jungfrau einem Manne verlobt ist und es trifft sie ein Mann in der Stadt und liegt bei ihr;
24. so sollt ihr sie beide zum Tore jener Stadt hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen, weil es, obwohl in der Stadt, nicht geschrieen hat, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschwächt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
25. Wenn aber der Mann das verlobte Mädchen auf dem Felde trifft und ihm Gewalt antut und bei ihm liegt, so soll der Mann, der bei ihm gelegen, allein sterben.
26. Dem Mädchen aber sollst du nichts tun; es hat keine Sünde begangen, die den Tod verdiente. Denn es ist gerade so, wie wenn einer seinen Nächsten überfällt und totschlägt.
27. Denn er traf es auf dem Felde, und wenn auch das verlobte Mädchen schrie, so war niemand, der ihm helfen konnte.
28. Wenn ein Mann eine Jungfrau trifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt, und er wird ertappt,
29. so soll der Mann, der bei dem Mädchen gelegen, ihrem Vater fünfzig Lot Silber geben und sie zum Weibe nehmen dafür, dass er sie geschwächt hat; er darf sie nicht verstossen sein Leben lang.
30. Niemand soll das Weib seines Vaters (d. h. seine Stiefmutter) heiraten, noch die Decke seines Vaters aufheben.
5. Mose 23
1. KEIN irgendwie Entmannter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten.
2. Es darf auch kein Bastard in die Gemeinde des Herrn eintreten; selbst im zehnten Geschlecht dürfen seine Nachkommen noch nicht in die Gemeinde des Herrn eintreten.
3. Kein Ammoniter oder Moabiter darf in die Gemeinde des Herrn eintreten; niemals, auch im zehnten Geschlecht noch nicht, dürfen sie in die Gemeinde des Herrn eintreten,
4. weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt, und weil er (d. h. der Moabiterkönig Balak) Bileam, den Sohn Beors, von Pethor in Syrien am Euphrat, wider dich gedungen hat, dass er dich verfluche.
5. Aber der Herr, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören, sondern der Herr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen, weil der Herr, dein Gott, dich liebhat.
6. Dein Leben lang sollst du niemals auf ihr Glück und Wohlergehen sinnen.
7. Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen; denn er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande Gast gewesen.
8. Nachkommen, die ihnen im dritten Geschlecht geboren werden, dürfen in die Gemeinde des Herrn eintreten
9. WENN du im Kriegslager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Ungehörigen.
10. Ist jemand in deiner Mitte, der infolge eines nächtlichen Begegnisses nicht rein ist, so soll er vor das Lager hinausgehen (und) nicht (wieder) ins Lager hineinkommen;
11. gegen Abend sodann wasche er sich mit Wasser, und wenn die Sonne untergeht, darf er (wieder) ins Lager hineinkommen.
12. Und du sollst draussen vor dem Lager einen abseits gelegenen Ort haben, und dahin sollst du hinausgehen;
13. und einen Pflock sollst du bei deinem Geräte haben, und wenn du draussen niederkauern willst, sollst du damit graben und deinen Unrat wieder zudecken.
14. Denn der Herr, dein Gott, wandelt mitten durch dein Lager, dass er dich errette und deine Feinde dir preisgebe. Darum soll dein Lager heilig sein, dass er nicht etwas Hässliches bei dir sehe und sich von dir wende.
15. DU sollst den Sklaven, der sich von seinem Herrn weg zu dir flüchtet, seinem Herrn nicht ausliefern.
16. Er soll bei dir, in deinem Gebiete, bleiben dürfen an dem Orte, den er sich erwählt, in einer deiner Ortschaften, wo es ihm gefällt; du sollst ihn nicht bedrücken.
17. Unter den Töchtern Israels soll keine geweihte Buhle und unter den Söhnen Israels kein geweihter Buhle sein.
18. Du sollst keinen Dirnenlohn und kein Hundegeld in das Haus des Herrn, deines Gottes, bringen auf irgendein Gelübde hin; denn alle beide sind dem Herrn, deinem Gott, ein Greuel.
19. Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins nehmen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgend etwas, was man leihen kann.
20. Von dem Ausländer magst du Zins nehmen, von deinem Bruder aber sollst du nicht Zins nehmen, auf dass der Herr, dein Gott, in allem, was du unternimmst, dich segne in dem Lande, dahin du ziehen wirst, es zu besetzen.
21. Wenn du dem Herrn, deinem Gott, etwas gelobst, so sollst du nicht säumen, es zu halten; denn der Herr, dein Gott, würde es gewiss von dir fordern, und es käme Schuld auf dich.
22. Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist keine Schuld an dir.
23. Doch was über deine Lippen gegangen ist, sollst du halten und sollst tun, wie du dem Herrn, deinem Gott, freiwillig gelobt und was du mit deinem Munde ausgesprochen hast.
24. Wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, so magst du Trauben essen nach Herzenslust, bis du genug hast; aber in dein Geschirr sollst du nichts tun.
25. Wenn du in das Kornfeld deines Nächsten kommst, so magst du mit der Hand Ähren abreissen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über das Korn deines Nächsten.
5. Mose 24
1. WENN jemand ein Weib zur Ehe nimmt und sie ihm dann nicht mehr gefällt, weil er etwas Hässliches an ihr findet, und er ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst,
2. und wenn sie dann sein Haus verlässt und hingeht und eines andern (Weib) wird
3. und der zweite Mann sie auch nicht mehr mag und ihr einen Scheidebrief schreibt und einhändigt und sie so aus seinem Hause verstösst, oder wenn der zweite Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat,
4. so darf ihr erster Mann, der sie verstossen hat, sie nicht wieder zum Weibe nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das ist ein Greuel vor dem Herrn, und du sollst das Land, das dir der Herr, dein Gott, zu eigen geben will, nicht mit Sünde beladen.
5. Wenn jemand vor kurzem erst ein Weib genommen hat, so muss er nicht mit in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein, dass er mit seinem Weibe fröhlich sei, das er genommen hat.
6. MAN soll die Handmühle, oder (auch nur) den obern Mühlstein, nicht zum Pfande nehmen; denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen.
7. Wenn jemand dabei betroffen wird, dass er einen von seinen Brüdern, einen Israeliten, stiehlt und ihn als Sklaven behandelt oder verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten.
8. Habe acht bei der Plage des Aussatzes, dass du alles genau beobachtest und tust, was dich die levitischen Priester lehren; wie ich ihnen geboten habe, genau so sollt ihr tun.
9. Denke daran, was der Herr, dein Gott, an Mirjam getan hat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten auszogt.
10. Wenn du deinem Nächsten irgend etwas leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen und ihm ein Pfand nehmen;
11. draussen sollst du stehenbleiben, und der, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen.
12. Und ist es ein armer Mann, so sollst du dich mit seinem Pfande nicht schlafen legen,
13. sondern du sollst ihm sein Pfand zurückgeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Mantel schlafen könne und dich segne; so wirst du vor dem Herrn, deinem Gott, gerecht dastehen.
14. Du sollst einen bedürftigen und armen Tagelöhner nicht bedrücken, er sei einer deiner Brüder oder ein Fremdling, der in deinem Lande, in deiner Ortschaft wohnt;
15. am selben Tage noch sollst du ihm seinen Lohn geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe; denn er ist arm und sehnt sich darnach. Er könnte sonst den Herrn wider dich anrufen, und es käme Schuld auf dich.
16. Die Väter sollen nicht samt den Kindern, noch die Kinder samt den Vätern getötet werden; ein jeder soll (nur) für seine Sünde getötet werden.
17. Du sollst das Recht des Fremdlings und der Waise nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen.
18. Du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten und dass der Herr, dein Gott, dich von dort befreit hat; darum gebiete ich dir, dass du solches tust.
19. Wenn du auf deinem Felde deine Ernte schneidest und eine Garbe auf dem Felde vergissest, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll sie gehören, auf dass der Herr, dein Gott, dich segne bei aller Arbeit deiner Hände.
20. Wenn du (die Früchte) deines Ölbaums abklopfst, so sollst du hernach nicht die Zweige absuchen; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es gehören.
21. Wenn du in deinem Weinberg Lese hältst, so sollst du nicht Nachlese halten; dem Fremdling, der Waise und der Witwe soll es gehören.
22. Du sollst daran denken, dass du Sklave gewesen bist in Ägypten; darum gebiete ich dir, dass du solches tuest.
5. Mose 25
1. Wenn Männer miteinander einen Streit haben und sie treten vor Gericht und man spricht ihnen Recht und gibt demjenigen Recht, der im Rechte ist, und demjenigen Unrecht, der im Unrecht ist,
2. so soll der Richter, falls der, der im Unrecht ist, Streiche verdient, ihn hinstrecken und ihm in seiner Gegenwart so viel Streiche geben lassen, als er für seine Schuld verdient.