der bauschaden Spezial Feuchteschutz in der Altbausanierung

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Bei „schwimmenden“ Estrichen ist eine zielgerichtete und flächige Luftströmung in der Dämmstoffschicht abzusichern, um eine Austrocknung zu erreichen. Hierfür können verschiedene Überdruck-, Unterdruck- oder Saugverfahren angewendet werden. Bei schwimmenden Estrichen reicht eine Aufstellung von Entfeuchtungsgeräten, welche über die Estrichoberfläche den Estrich austrocknen sollen, nicht aus. Die Aufstellung von Entfeuchtungsgeräten ist nur bei Verbundestrichen und bei Estrichen auf Trennlage sinnvoll.

Bild 12: Estrichtrocknung (Quelle: Jürgen Weber)
Trocknung vor und nach Sanierungsarbeiten
Grundsätzlich kann eine technische Trocknung vor und nach einer Sanierungsmaßnahme notwendig werden. Die Entscheidung ist abhängig von den geplanten Sanierungsmaßnahmen und den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall. Hierzu eignet sich grundsätzlich das thermisch-konvektive Verfahren (Heizstabtechnik) ohne oder in Kombination mit Druckluft.
Eine Vortrocknung ist v. a. dann notwendig, wenn der Durchfeuchtungsgrad des Bauteils nicht den notwendigen Randbedingungen der geplanten Sanierungsverfahren oder/und der zum Einsatz vorgesehenen Baustoffe entspricht. Beispielsweise sind im Handel Injektionsmittel zur Herstellung von nachträglichen Horizontalsperren im Injektionsverfahren erhältlich, welche nur bis zu einem Durchfeuchtungsgrad von 50 % Erfolg versprechend sind. Um diese Bauteilfeuchte zu erreichen, ist gegebenenfalls eine technische Trocknung erforderlich.
Bei einigen Injektionsverfahren mit entsprechenden Injektionsmitteln zur Herstellung einer voll funktionstüchtigen Horizontalsperre muss zumindest einmal der Porenraum ohne flüssigem Wasser sein, damit das Injektionsmittel seine bestimmungsgemäße Funktion überhaupt erreichen kann. Damit ist eine technische Trocknung unmittelbar nach der Herstellung der Horizontalsperre notwendig, um die geplante Reduzierung bzw. Unterbrechung von aufsteigendem kapillarem Wasser erreichen zu können.
Die tatsächliche Trocknungszeit ist von der Lage des Bauteils, der stofflichen Zusammensetzung und den bauphysikalischen Randbedingungen (z. B. klimatische Bedingungen) abhängig. Verwertbare allgemeingültige Untersuchungsergebnisse sind in diesem Zusammenhang nicht vorhanden, sodass immer nur auf den Einzelfall abgestellt werden kann.
Das Erreichen der Ausgleichs- bzw. Sorptionsfeuchte in der Altbausanierung nach dem Einbau einer funktionstüchtigen nachträglichen Horizontalabdichtung bzw. Bauwerksabdichtung kann ohne Zwangstrocknung erfahrungsgemäß zwischen zwei bis fünf Jahren liegen.

Bild 13: Wandaustrocknung in Abhängigkeit von der Austrocknungszeit ((Quelle: Michael Balek, 2008[7]))
Wenn eine Bauteiltrocknung nicht zwingend zur Absicherung der Funktionstüchtigkeit der Abdichtungsmaßnahme gehört und die natürliche Trocknungszeit von bis zu fünf Jahren durch Fensterlüftung notwendigerweise reduziert werden soll, so ist dies nur mithilfe einer angemessenen technischen Trocknung möglich.
Eine schnelle Trocknung von Mauerwerk über den Querschnitt kann mit Absorptions- oder Kondensationstrocknern nicht wirtschaftlich erfolgen. Bei Einsatz dieser Trockner wird in relativ kurzer Zeit von ca. drei bis fünf Wochen der oberflächennahe Bereich (bis ca. 20 cm) abgetrocknet. Im Mauerwerkskern erfolgt in diesem Zeitraum keine signifikante Feuchtereduzierung. Erst durch Konzentrationsausgleich zwischen Feuchtebelastung im Mauerwerkskern und dem oberflächennahen Bereich erfolgt eine Trocknung in den tieferen Schichten. Der Einfluss auf diesen Prozess ist durch die Absorptions- und Kondensationstrockner sehr gering, sodass ein Dauereinsatz nicht empfehlenswert ist.
Die Kondensationstrockner können aber den Anfangsprozess der Trocknung beschleunigen und damit für einen zügigen Bauablauf sorgen. Zudem können z. B. Sanierputze (als flankierende Maßnahme der Bauwerksabdichtung) zeitnah komplett abgetrocknet werden, so dass diese dann hydrophob eingestellt und somit funktionstüchtig sind.
Abschließend kann nach dem Einbau einer Horizontal- und Vertikalsperre oder anderer Sanierungsmaßnahmen eine Nachtrocknung notwendig sein, damit der Erfolg der Sanierung sichtbar und die Nutzung zeitnah erreicht werden.
Literaturempfehlungen
Weber, J.; Hafkesbrink, V.: Bauwerksabdichtung in der Altbausanierung. Verfahren und juristische Betrachtungsweise. 4. Aufl., Springer Vieweg, Wiesbaden 2016
Knaut, J.; Berg, A.: Handbuch der Bauwerkstrockenlegung. Ursachen, Diagnose und Sanierung von Wasserschäden in Gebäuden. 3. Aufl., Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2013
Hankammer, G.; Resch, M.; Böttcher, W: Bautrocknung im Neubau und Bestand, Rudolf Müller Verlag, Köln 2014, S. 59
Fußnoten:
[1]
Zimmermann, G.; Ottomann, A.; Klopfer, H.; Soergel, C.: Wasserschäden. Schadensfälle – Leckortung – Bautrocknung – Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Bd. 38. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2006, S.133
[2]
W. Brameshuber, M. Graubohm: Instandsetzung wasserbeaufschlagter Mauerwerksbauteile – Einfluss einer Wasserbeaufschlagung auf Eigenschaften von Mauerwerk und Bauteilbekleidung, Austrocknungsmaßnahmen und deren Wirkung. Abschlussbericht Bau- und Wohnforschung, Band F 2511, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2008
[3]
Zimmermann, G.; Ottomann, A.; Klopfer, H.; Soergel, C.: Wasserschäden. Schadensfälle – Leckortung – Bautrocknung – Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Bd. 38. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2006, S. 135
[4]
Zimmermann, G.; Ottomann, A.; Klopfer, H.; Soergel, C.: Wasserschäden. Schadensfälle – Leckortung – Bautrocknung – Verantwortlichkeit. Schadenfreies Bauen, Bd. 38. Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart 2006, S. 135
[5]
Hankammer, G.; Resch, M.; Böttcher, W.: Bautrocknung im Neubau und Bestand. Technik, Geräte, Praxis. Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln 2014, S. 59
[6]
ÖNORM, B 3355: 2017-03-01 Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk – Bauwerksdiagnose, Planungsgrundlagen, Ausführung und Mauerwerk
[7]
Balak, M.; Pech, A.: Mauerwerkstrockenlegung. Von den Grundlagen zur praktischen Anwendung. 2. Aufl., Springer Verlag, Wien 2008


{Abdichtung, vertikale}
Die nachträgliche Abdichtung von Gebäuden ist zwar bisher nicht in DIN-Normen geregelt, doch das WTA-Merkblatt 4-6-14/D und zahlreiche Verarbeitungsrichtlinien zu den Abdichtungsstoffen bieten Orientierung. Im Folgenden werden die Abdichtungsstoffe für die nachträgliche vertikale Abdichtung im erdberührten Bereich zusammengestellt und deren Verarbeitungsgrundsätze erläutert.
Von Martin Horn
Jede nachträgliche Abdichtungsmaßnahme im Gebäudebestand setzt zunächst eine umfassende Analyse der vorhandenen Bausubstanz voraus. Basierend auf der Bauwerksanalyse sollte eine umfassende Planung der nachträglichen Bauwerksabdichtung in das Sanierungskonzept für das betreffende Gebäude einfließen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Planung (Sanierungskonzept) kann dann ein geeignetes Abdichtungsverfahren ausgewählt (eventuell im Variantenvergleich) und dem Auftraggeber erläutert werden. Dabei ist nur eine kombinierte Anwendung von Einzelmaßnahmen – z. B. die Kombination der vertikalen Abdichtung der erdberührenden Bauteile mit einer parallel ausgeführten Querschnittsabdichtung – und deren sichere Verbindung zielführend.
Normensituation
Die DIN 18195 wurde in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet. Dabei entstanden fünf Einzelnormen, die DIN 18531 bis 18535, welche sich mit den Einsatzgebieten der Bauwerksabdichtung befassen und die die zukünftig nur noch als Rahmen-Norm eingesetzte DIN 18195[1] ergänzen sollen. Die DIN 18195 erhält durch diese Ergänzung den Charakter eines Rahmendokuments, in welchem „nur“ noch die Begriffsdefinitionen und Abkürzungen geregelt sind.
In der bisherigen Normenreihe DIN 18195 sind die Einsatzgebiete sowie die Anwendung der Abdichtungsmaterialien erläutert. Die Anwendung ist nach den jeweiligen Wasserbelastungen gegliedert:
• So sind in der DIN 18195-1:2011-12 die Grundsätze zur Bauwerksabdichtung beschrieben, die Begriffsdefinitionen enthalten und es wird eine grundsätzliche Zuordnung der Abdichtungsarten vorgenommen. • In der DIN 18195-2:2009-04 sind die anzuwendenden Stoffe aufgelistet. • Die DIN 18195-3:2011-12 beschreibt die Anforderungen an den Untergrund und die Verarbeitung der Abdichtungsstoffe. • In der DIN 18195-4:2011-12 werden die Bemessung und Ausführung der Abdichtung gegen die Lastfälle Bodenfeuchtigkeit (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden beschrieben. • Die DIN 18195-5:2011-12 regelt die Bemessung und Ausführung der Abdichtung gegen den Lastfall nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen. • In der DIN 18195-6:2011-12 wird die Abdichtung gegen die Lastfälle von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser geregelt. • Die DIN 18195-7:2009-07 beschreibt die Bemessung und Ausführung von Abdichtungen gegen den Lastfall von innen drückendem Wasser (Behälterabdichtung). • In den Teilen 8 und 9[2] ist die Abdichtung von Bewegungsfugen, Durchdringungen sowie An- und Abschlüssen geregelt. • In der DIN 18195-10:2011-12 ist die Anordnung von Schutzschichten bzw. Schutzmaßnahmen beschrieben. • Beiblatt 1 zur DIN 18195[3] enthält Skizzen zur fachgerechten Anordnung der Abdichtungsebene.
Bild 14: Belastung von Gebäuden (Quelle: Martin Horn)
In den Teilen 4 bis 7 der DIN 18195 sind die anzuwendenden Stoffe gemäß der Auflistung in DIN 18195-2 sowie deren Anwendung an den einzelnen Bauabschnitten auf der Basis der Belastung durch das Wasser beschrieben. Darin werden jedoch keine Aussagen zum jeweiligen Lastfall getroffen, also z. B. der Frage, wann anfallendes Sickerwasser nicht stauend bzw. stauend ist. Die erforderlichen Randbedingungen werden nicht beschrieben. Die Ursache hierfür liegt in der Bearbeitung der Erstausgabe der DIN 18195. Damals ging der Normausschuss in erster Linie von der Anwendung von Bitumenbahnen als Abdichtungsmaterial aus. Die Norm wandte sich in erster Linie an Bauwerksabdichter. Diese Voraussetzungen sind jedoch zwischenzeitlich überholt, weshalb eine Überarbeitung der Abdichtungsnorm zwingend erforderlich war.
In den neuen Einzelnormen zur Bauwerksabdichtung werden die Materialien und deren Anwendung dem jeweiligen Anwendungsbereich zugeordnet sein (siehe folgendes Bild).

Bild 15: Zuordnung der neuen Abdichtungsnormen zu Bauteilen (Quelle: Peter Schmidt)
Die Normenreihe E DIN 18533[4] umfasst dabei die Abdichtung von Gebäudeteilen im erdberührenden Bereich. Diese Norm ist jedoch, wie alle DIN-Normen, in erster Linie beim Neubau von Gebäuden anzuwenden. Sie gilt nicht für die nachträgliche Bauwerksabdichtung, es sei denn, es können Voraussetzungen geschaffen werden, welche die Anwendung von in der Normenreihe beschriebenen Verfahren zulassen.
Da für die nachträgliche Bauwerksabdichtung {Bauwerksabdichtung, nachträgliche} bisher keine eigene Norm vorliegt, sollten sich Planer und Ausführende aktuell auf die Informationen des WTA-Merkblatts 4-6-14/D Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile (Ausgabe 11/2014) stützen, welches wichtige Hinweise für die Planung und die Ausführung nachträglicher Abdichtungen von erdberührenden Bauteilen im Gebäudebestand enthält. So z. B. sind im Abschnitt 9 des Merkblatts Prinzipskizzen für die Ausführungsdetails dargestellt. Ergänzend zum WTA-Merkblatt 4-6-14/D sind weitere WTA-Merkblätter und die Richtlinien für die Anwendung der Abdichtungsstoffe beachten.
Instandsetzung von Außenabdichtungen
Für die Ausführung einer neuen Außenabdichtung ist der erdberührende Bereich des Gebäudes bis zur Unterkante der Sohlplatte freizulegen. Dabei sind die Anforderungen der Statik bezüglich der Standsicherheit des Gebäudes zu berücksichtigen. Unter Umständen muss eine partielle Freilegung des Gebäudes geplant werden. Die Abdichtungsstoffe bzw. Abdichtungssysteme müssen über eine CE-Kennzeichnung gemäß der europäischen Normung verfügen und der deutschen Anwendungsnorm DIN SPEC 20000-202[5] entsprechen. Hiervon abweichende Produkte bzw. Systeme können angewendet werden, jedoch ist diese Anwendung vertraglich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vereinbaren. Der Auftraggeber muss zudem über alle Vor- und Nachteile aufgeklärt werden.
Das entscheidende Kriterium für den Einsatz von Abdichtungsstoffen sollte jedoch die weitgehende Anpassung der Nutzungsdauer der verwendeten Abdichtungsmaterialien an die noch zu erwartende Nutzungsdauer des Bauwerks sein.
Untergrundvorbereitung
Nach den Regelwerken sollen die Maßnahmen der Untergrundvorbereitung eine dauerhafte Haftung der Abdichtungsstoffe auf den Untergründen sicherstellen. Ausbrüche, Fugen und sonstige Vertiefungen in der Oberfläche > 5 mm sollten mit geeignetem Material aufgefüllt werden. Ecken und Kanten sollten mit einem Winkel von ca. 45 ° angefasst werden. Hohlkehlen und Innenecken sollten mit einer Ausrundung mit einem Radius von ca. 50 mm versehen werden. Für diese Hohlkehlen sind geeignete und auf den vorgesehenen Abdichtungsstoff für die nachträgliche Bauwerksabdichtung abgestimmte Materialien vorzusehen (siehe Punkt 3 des WTA-Merkblatts 4-6-14/D).
Bahnenförmige Abdichtungsstoffe
Nach wie vor werden in der Praxis bahnenförmige Abdichtungsstoffe für die nachträgliche Bauwerksabdichtung erdberührender Bauteile eingesetzt. Als bahnenförmige Abdichtungen werden Bahnen auf der Basis von Bitumen (Oxidationsbitumen- und Polymerbitumenbahnen, kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahnen) sowie Kunststoff- und Elastomerdichtungsbahnen angewendet. Hierbei ist zu beachten, dass die ausgeführte vertikale Abdichtung an die Querschnittsabdichtung in den Wänden angeschlossen wird.
Erstabdichtung an bisher nicht abgedichtete, erdberührende Bauteile
Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts wurden erdberührende Bauteile an Gebäuden aus verschiedenen Gründen nicht abgedichtet. Ein wesentlicher Grund dafür war u. a., dass in den Kellern Lebensmittel mit einem relativ hohen Feuchtigkeitsbedarf gelagert wurden. Da sich die Nutzung der Untergeschosse von Gebäuden in den letzten Jahren jedoch grundlegend geändert hat und der Grundwasserstand in einigen Regionen ansteigt, kommt der nachträglichen Abdichtung der Bodenplatten und der Wände im erdberührenden Bereich von Gebäuden eine wachsende Bedeutung zu.
Grundsätzlich ist die Oberfläche der Bauteile im erdberührenden Bereich der Gebäude als Untergrund für die Abdichtung vorzubereiten. Dazu sind klaffende Fugen zu schließen und Ansammlungen von sandenden Bestandteilen zu verfestigen bzw. zu entfernen. Die entstehenden Vertiefungen in der Oberfläche der Bauteile sind fachgerecht aufzufüllen.
Die Ausführung der Bahnenabdichtungen {Bahnenabdichtungen} erfordert einen besonders ebenflächigen Untergrund. Die Abdichtung kann mit Oxidations- und Polymerbitumenbahnen, kaltselbstklebenden Bitumendichtungsbahnen bzw. mit Kunststoff- und Elastomerbahnen – bezogen auf den vorgegebenen Lastfall – erfolgen. Bei Einsatz von Kunststoff- und Elastomerbahnen sind Bahnen mit Selbstklebeschicht in der Mehrzahl der Anwendungsfälle vorteilhaft.
Am unteren bzw. oberen Rand kann die Fixierung mit in die Wand eingesetzten Verbund-blechwinkeln erfolgen. Dazu wird im Bauteil eine Fräsnut in einer Breite von ca. 2,5 mm und einer Tiefe von ca. 25 mm hergestellt. Diese Fräsnut wird mit dauerelastischer Dichtungsmasse gefüllt. In die noch frische Dichtungsmasse wird ein Verbundblechwinkel mit Abmessungen von ca. 15 x 60 mm eingesetzt. Dabei wird der kurze Schenkel in die dauerelastische Dichtungsmasse gedrückt und der lange Schenkel am Bauwerk mechanisch befestigt. Die Dichtungsbahn wird danach direkt auf dem Verbundblechwinkel aufgeschweißt bzw. wird diese bei Verklebung bis zum Rand des vertikalen Schenkels geführt und mit einem unkaschierten Streifen der Abdichtungsbahn mit dem Verbundblechwinkel verschweißt.
Für alle zu verklebenden Bahnentypen ist der Untergrund mit einem systemgebundenen Voranstrich zu versehen. Die Bahnen sollten möglichst hohlraumfrei auf dem Untergrund aufgelegt und mit diesem fest verklebt werden. Vorhandene Risse sind nicht entscheidend für die Anwendung bahnenförmiger Abdichtungen, da die Materialien im Wesentlichen rissüberbrückend sind. Bei der Verwendung von Kunststoff- und Elastomerbahnen kann zudem eine lose Verlegung erfolgen. Die Herstellerangaben in den Produktdatenblättern bzw. den Verarbeitungsrichtlinien sind in jedem Fall zu beachten.
Sanierung einer vorhandenen Bauwerksabdichtung
Bei Vorhandensein einer bestehenden, nicht mehr funktionsfähigen Bauwerksabdichtung ist diese besonders sogfältig zu überprüfen. Lose Bestandteile bzw. Bestandteile mit ungenügender Haftung auf dem Untergrund sind zu entfernen.
Vorhandene, festsitzende Bereiche mit ausreichender Haftung zum Untergrund können auf dem Untergrund verbleiben. Diese sollte jedoch fachgerecht für die Aufnahme der neuen Abdichtung vorbereitet werden. Die Anwendung von Dichtungsbahnen aus nicht bitumenverträglichem Material (z. B. PVC) setzt voraus, dass diese Materialien nicht mit bitumenhaltigen Werkstoffen in Berührung kommen bzw. auf zugelassenen Trennlagen angeordnet werden. Sollten die vorhandenen Abdichtungsstoffe Teer enthalten, sind diese grundsätzlich vollständig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen.
Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe
Für Anwendung von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen wurden in Ergänzung zur DIN 18195 umfangreiche Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien erarbeitet und veröffent-licht. Der Inhalt dieser Merkblätter bzw. Verarbeitungsrichtlinien behält auch nach der Um-stellung auf die DIN 18533 seine Gültigkeit. Zum Teil sind die Inhalte der Merkblätter bzw. Verarbeitungsrichtlinien im WTA-Merkblatt 4-6-14/D bzw. den entsprechenden DIN-Normen wiedergegeben.
Bei Anwendung der jeweiligen Stoffe sollten die Informationen aus den Merkblättern bzw. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller auf den konkreten Anwendungsfall angewendet und beachtet werden.
Bei der Applikation von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen wird die erforderliche Schichtdicke auf der Baustelle hergestellt. Dies setzt eine umfassende Planung und fachgerechte Ausführung voraus. Die realisierte Schichtdicke ist gemäß den Anwendungsrichtlinien des angewendeten Materials zu kontrollieren und das Ergebnis der Kontrolle ist zu protokollieren. Für die angewendeten Materialien ist, nach meiner Kenntnis, eine zerstörungsfreie Schichtdickenkontrolle nicht möglich. Deshalb kann die Schichtdickenkontrolle nur im frischen Material oder an Rückstellproben erfolgen.
Kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen {kunststoffmodifizierte Dickbeschichtungen}
Für die Anwendung von KMB (kunststoffmodifizierte Dickbeschichtung) bzw. PMBC (Polymer modified bituminous thick coatings) sollte für das angewendete Produkt ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorliegen. Die Anwendung der Stoffe ist zwar in der DIN 18195-2 geregelt, jedoch gibt es bei der Anwendung häufige Fragen, welche in den Prüfzeugnissen beantwortet werden.
Die KMB wurde vor über zehn Jahren als Abdichtungsstoff in die DIN 18195-2 aufgenommen. Ergänzend ist die Abdichtung mit KMB in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen (KMB-Richtlinie), aktuell in der 3. Ausgabe Stand 2010 umfassend beschrieben. In der aktuellen Rechtsprechung gibt es nach wie vor Streit darüber, ob diese Richtlinie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Nach meiner Auffassung hat sich die KMB-Abdichtung über die lange Zeit ihrer Anwendung in der Praxis bewährt. Auftretende Schäden bei der Ausführung dieser Abdichtung beruhen nach meiner Auffassung häufig auf der nicht fachgerechten Ausführung der Abdichtungsarbeiten. Heute werden ca. 75 % aller Abdichtungen an Gebäuden mit KMB ausgeführt.
Mineralische/flexible Dichtungsschlämme {Dichtungsschlämme}
Mineralische Dichtungsschlämme (MDS) sind zementgebunden und deshalb unempfindlich gegen mit Feuchtigkeit gesättigte Untergründe. MDS sind kaum rissüberbrückend. Deshalb werden an den Untergrund bezüglich der Rissbreitenbeschränkung hohe Anforderungen gestellt. Das Material „mineralische Dichtungsschlämme“ ist in der DIN 18195-2 verankert. Ihre Anwendung ist in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Bauteilen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (1. Ausgabe vom Mai 2002) umfassend beschrieben. MDS werden häufig als Abdichtung gegen rückwertige Feuchtigkeitsbelastungen in Kombination mit anderen Abdichtungsmaterialien eingesetzt.
Flexible Dichtungsschlämme (FDS) sind eine spezielle Form der Dichtungsschlämme, welche durch die Zugabe von Kunststoffen flexibler werden. Für den Einsatz und die Verarbeitung sind die Empfehlungen in der Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen Dichtungsschlämmen (2. Ausgabe vom April 2006) zu beachten. Die FDS haben gegenüber den mineralischen Dichtungsschlämmen eine höhere Möglichkeit der Rissüberbrückung und können somit auch in Kombination mit diesen eingesetzt werden.
Flüssigkunststoffe {Flüssigkunststoffe}
Flüssigkunststoffe (auf der Basis von PMMA, UP und PUR) werden in erster Linie für die Abdichtung in Kombination mit Fliesen und Platten, für die Abdichtung von Dächern, Balkonen und Terrassen sowie für die Detailausbildung angewendet. Seit Jahren haben sich die Flüssigkunststoffe in der Praxis für diese Gebiete bewährt. Zur Detailabdichtung schwieriger bzw. unregelmäßiger Untergründe (Durchdringungen der Abdichtungsebene) werden sie zudem mit sonst verwendeten Abdichtungsmaterialien (z. B. Kunststoff- und Bitumenbahnen) kombiniert. Besonders die Anschlüsse der nachträglichen Bauwerksabdichtung an in die Gebäudehülle eingesetzte Bauteile, wie Eingangstüren, Terrassentüren und Terrassenfenster, werden oft mit Abdichtungen aus Flüssigkunststoff ausgeführt.
Für die Anwendung von Flüssigkunststoffen sind die Anforderungen in den Merkblättern bzw. den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzuhalten. Zudem sollten die verwendeten Produkte über ein gültiges allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine europäische technische Zulassung verfügen. So regelt z. B. die ETAG 022 die europäische technische Zulassung von Flüssigkunststoffen. Gemäß Definition sind dort jedoch keine Einzel-komponenten eines Abdichtungssystems vorgesehen, sondern die Abdichtung als zusammen-gefügtes System (kit). In jedem Fall sollte die Anwendung von Flüssigkunststoffen jedoch gemäß dem abP bzw. den Herstellerrichtlinien erfolgen.
Die Abdichtung von Details mit Flüssigkunststoffen ist weder im erdberührenden Bereich noch bei der Abdichtung auf Flachdächern, Balkonen und Terrassen ein „Allheilmittel“, aber eine sinnvolle Ergänzung der Abdichtungsmaßnahmen. Die Hinweise im Leitfaden für die Planung und Ausführung von Abdichtungen von Dächern, Balkonen und Terrassen mit Flüssigkunststoffen nach ETAG 005 des Verbands Deutsche Bauchemie e.V. können sinngemäß auch für die nachträgliche Bauwerksabdichtung von Gebäuden im erdberührenden Bereich angewendet werden.



