- -
- 100%
- +
4.Auswirkungen auf das Amt und die vertragliche Stellung von Organmitgliedern
C.Auswirkung auf die Rechtsstellung und das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen
I.Übertragende Umwandlung
1.Zuständiger Betriebsrat
2.Betriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang/Abgrenzung zu sonstigen Beteiligungsrechten
aa)Monatsfrist für die Zuleitung des (Entwurfs des) Umwandlungsplans bzw. -vertrags
(1)Verkürzung oder Verlängerung der Zuleitungsfrist
(2)Verzicht auf die Zuleitung
(3)Nachweis rechtzeitiger Zuleitung
(4)Auswirkungen von Änderungen auf die Zuleitungspflicht
bb)Betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte
b)Rechtsfolgen für das Betriebsratsamt und die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
aa)Unterscheidung von Betriebs- und Unternehmensspaltung
bb)Betriebsspaltung (§ 21a Abs. 1 BetrVG)
cc)Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zu einem Betrieb (§ 21a Abs. 2 BetrVG)
dd)Weitere Voraussetzungen für ein Übergangsmandat in den Fällen des § 21a Abs. 1 und 2 BetrVG
ee)Inhalt und Dauer des Übergangsmandats gemäß § 21a BetrVG; Zusammensetzung und Status der Betriebsratsmitglieder im Übergangsmandat
c)Fortgeltung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach § 325 Abs. 2 UmwG
aa)Anwendungsvoraussetzungen
(1)Spaltung oder Teilübertragung eines Rechtsträgers
(2)Betriebsspaltung unter Schaffung betriebsratsfähiger Einheiten
(3)Kausalität zwischen Unternehmens- und Betriebsspaltung
(4)Entfallen von Rechten oder Beteiligungsrechten des Betriebsrats
(5)Rechtsverlust wegen Unterschreitung von Schwellenwerten
(6)Rechtsverlust aufgrund Tendenzschutzes gemäß § 118 Abs. 1 BetrVG
(7)Rechtsverlust infolge des „Untergangs“ von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
(8)Kausalität zwischen Betriebsspaltung und Wegfall der Betriebsratsrechte
bb)Vereinbarung der Fortgeltung der Rechte oder Beteiligungsrechte des Betriebsrats
(1)Tarifvertrag
(2)Abschluss einer Betriebsvereinbarung
cc)Besonderheiten bei Teilübertragung/unter Beteiligung öffentlich-rechtlicher Rechtsträger
3.Gesamtbetriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Gesamtbetriebsrats
c)Besonderheiten bei Fällen mit Auslandsberührung
4.Konzernbetriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Konzernbetriebsrats
c)Besonderheiten bei Fällen mit Auslandsberührung
5.Besonderheiten bei Bestehen von Vereinbarungen gemäß § 3 BetrVG
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt von auf der Grundlage von Vereinbarungen nach § 3 BetrVG gebildeten Gremien
6.Nichtbestehen und nachträgliche Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
a)Nichtbestehen des zuständigen Betriebsratsgremiums
aa)Unterlassene Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
bb)Nichtigkeit des gebildeten Betriebsratsgremiums
b)Nachträgliche Bildung des zuständigen Betriebsratsgremiums
7.Wirtschaftsausschuss
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für den Bestand des Wirtschaftsausschusses
8.Sprecherausschuss der leitenden Angestellten
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt des Sprecherausschusses und die Rechtsstellung der Sprecherausschussmitglieder
9.Europäischer Betriebsrat
a)Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
b)Rechtsfolgen für das Amt und die Rechtsstellung Europäischer Betriebsräte
II.Formwechsel
1.Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang
2.Rechtsfolgen für das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen auf betrieblicher Ebene
D.Auswirkungen auf bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
I.Übertragende Umwandlung
1.Betriebsvereinbarung, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarung, Sprecherausschussvereinbarung
a)Betriebsvereinbarungen
b)Gesamtbetriebsvereinbarungen
c)Konzernbetriebsvereinbarungen
d)Sprecherausschussvereinbarungen
2.Tarifverträge
a)Firmentarifverträge
aa)Verschmelzung
bb)Spaltungen
(1)Aufspaltung
(2)Abspaltung und Ausgliederung
cc)Vermögensübertragung
b)Verbandstarifverträge
aa)Verschmelzung
bb)Spaltungen
3.Besonderheiten bei Kettenumwandlungen
II.Formwechsel
E.Unternehmensumwandlung und Betriebsänderung
I.(Widerlegliche) Vermutung eines Gemeinschaftsbetriebs bei Spaltungen
II.Vorgaben für die Sozialplandotierung bei Betriebsänderungen
F.Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung
I.Übertragende Umwandlung
1.Umwandlungsbedingte Veränderungen des Mitbestimmungsregimes
2.Befristete Mitbestimmungsbeibehaltung nach § 325 Abs. 1 UmwG
a)Anwendungsvoraussetzungen
aa)Der übertragende Rechtsträger als Bezugsobjekt
bb)Abspaltung oder Ausgliederung
cc)Wegfall der Voraussetzungen nach dem bisher einschlägigen Mitbestimmungssystem
dd)Erreichen des 25-Prozent-Schwellenwerts
ee)Kausalität
ff)Keine Spezialität anderer Beibehaltungsvorschriften
b)Rechtsfolgen
c)Abdingbarkeit
3.Grenzüberschreitende Verschmelzung
II.Formwechsel
G.Haftungsrechtliche Auswirkungen im Bereich des Arbeitsrechts
I.Übertragende Umwandlung
1.Verhältnis des UmwG zu § 613a Abs. 2 BGB
2.Haftung bei einzelnen übertragenden Umwandlungen
a)Verschmelzung und Aufspaltung
aa)Verschmelzung
bb)Aufspaltung
b)Abspaltung und Ausgliederung – Grundlagen der Haftung (§ 133 UmwG)
aa)Gesamtschuldnerische Haftung
bb)Zeitliche Begrenzung der Haftung bei Nichtzuweisung im Spaltungsvertrag bzw. -plan
c)Umwandlungsrechtliche Vorgaben in besonderen Fällen
aa)Spaltung in Anlage- und Betriebsgesellschaft
(1)Tatbestandsvoraussetzungen
(2)Rechtsfolgen
(3)Erfasste Spaltungsarten
(4)Erfasste Arbeitsverhältnisse
bb)Übertragung des Vermögens einer Personenhandelsgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft
cc)Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten auf eine Rentnergesellschaft
d)(Grenzen des) Anspruch(s) auf Sicherheitsleistung
aa)Grundsatz
(1)Anwendungsbereich des § 22 UmwG
(2)Erfasste Ansprüche
(3)Erforderliche Gefährdung
bb)Grenzen des Anspruchs
(1)Befriedigung aus einer anderen insolvenzgeschützten Deckungsmasse
(2)Immanente Grenzen
II.Formwechsel
H.Unternehmensumwandlung und Kündigungsschutz
I.Kündigungsrechtliche Regeln im UmwG
II.Perpetuierung des Kündigungsschutzes nach § 323 Abs. 1 UmwG
1.Anwendungsbereich
2.Regelungsinhalt
3.Erfasste Kündigungen – Unmittelbarkeitserfordernis
a)Irrelevanz für Sozialauswahl und Weiterbeschäftigungspflicht
b)Mitglieder von Arbeitnehmervertretungsorganen
c)Keine Konservierung der Anwendung der §§ 17 ff. KSchG
d)Keine Konservierung betriebsverfassungsrechtlicher Normen zum Betrieb
e)Keine Fortgeltung von Kündigungsschutz aufgrund einer Kollektivvereinbarung
I.Auswirkungen auf den Inhalt des Umwandlungsvertrags
I.Zweck der Informations- und Zuleitungspflicht an den Betriebsrat
II.Umfang der Darstellung
1.Gesellschaften mit Arbeitnehmern
a)Streitstand zum Umfang der Darstellungspflicht
aa)Darstellung auch der mittelbaren Folgen
bb)Beschränkung auf unmittelbare Folgen
cc)Richtiger Ansatz: Darstellung lediglich der arbeitsrechtlichen Pflichtangaben kraft direkten Sachzusammenhangs, die auf der Umwandlung beruhen
b)Bezugspunkt der arbeitsrechtlichen Angaben
aa)Inhaltlicher Bezug
bb)Zeitlicher Bezug
c)Darzustellende individual- und kollektivrechtliche Folgen
aa)Folgen für die Arbeitnehmer
(1)Übergang der Arbeitsverhältnisse
(2)Geltung von Betriebsvereinbarungen
(3)Geltung von Sprecherausschussvereinbarungen
(4)Geltung von Tarifverträgen
(5)Auswirkungen auf die Gläubigerposition von Arbeitnehmern
(6)Arbeitnehmerzahl?
bb)Folgen für die Arbeitnehmervertretungen
(1)Folgen für den Betriebsrat
(2)Folgen für den Gesamtbetriebsrat
(3)Folgen für den Konzernbetriebsrat
(4)Folgen für den (Konzern-, Gesamt-, Unternehmens-)Sprecherausschuss für leitende Angestellte, den Wirtschaftsausschuss und die Schwerbehinderten- sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung
(5)Folgen für Vertretungen aufgrund fiktiver Betriebsstrukturen nach § 3 BetrVG
(6)Folgen für einen Europäischen Betriebsrat
(7)Folgen für die Unternehmensmitbestimmung
d)Angaben zu den „insoweit vorgesehenen Maßnahmen“
e)Besonderheiten bei Kettenumwandlungen und umwandlungsbedingter Anwachsung
aa)Kettenumwandlungen
bb)Umwandlungsbedingte Anwachsungen
2.Arbeitnehmerlose Gesellschaften
5. Kapitel Umstrukturierung öffentlicher Unternehmen
I.Einleitung
II.Verwaltungsinterne Umstrukturierung
1.Umstrukturierung innerhalb der Dienststelle/innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens
a)Erscheinungsformen
b)Individualrechtliche Folgen
aa)Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen
bb)Kündigungsrechtliche Folgen
(1)Dringendes betriebliches Erfordernis
(2)Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
(3)Sozialauswahl
(4)Kündigungsfrist
(5)Besonderer gesetzlicher Kündigungsschutz
(6)Besonderer tariflicher Kündigungsschutz
c)Kollektivrechtliche Folgen
aa)Anhörung
(1)Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
(2)Fristlose Entlassung und außerordentliche Kündigung
(3)Verfahren
(4)Rechtsfolgen
(5)Länderregelungen
bb)Mitwirkung
(1)§ 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG
(2)Ordentliche Kündigung
(3)Verfahren
(4)Rechtsfolgen
(5)Länderregelungen
cc)Mitbestimmung
(1)Tatbestände
(2)Verfahren
(3)Rechtsfolgen
(4)Länderregelungen
dd)Dienstvereinbarungen
ee)Tarifverträge
(1)Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV Ang)
(2)Rationalisierungsschutztarifvertrag für Arbeiter (Tarifgebiet West)
(3)Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (Tarifgebiet Ost) (TVsA)
ff)Fortbestand der Personalvertretung
(1)Restmandat
(2)Übergangsmandat
2.Umstrukturierung zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen Unternehmen
a)Betriebs(teil-)übergang nach § 613a BGB
b)Rechtsfolgen
3.Sonderfall: Insourcing
III.Privatisierung
1.Erscheinungsformen
a)Arten der Privatisierung
aa)Materielle Privatisierung
bb)Formale Privatisierung
cc)Funktionale Privatisierung
b)Rechtsformen
aa)Gesellschaft mit beschränkter Haftung
bb)Aktiengesellschaft
cc)Sonstige Rechtsformen und Mischformen
c)Modelle der Privatisierung
aa)Asset Deal
bb)Share Deal
cc)Outsourcing
dd)Public Private Partnership
ee)Formwechsel
ff)Übergang durch Hoheitsakt
2.Rechtlicher Rahmen
a)Verfassungsrecht
b)Anwendbarkeit § 613a BGB
aa)Privatisierung durch Rechtsgeschäft und Umwandlung
bb)Privatisierung durch öffentliche Maßnahme und Hoheitsakt
cc)Beamte im Rahmen der Privatisierung
3.Rechtsfolgen
a)Individualarbeitsrechtliche Folgen für Arbeitnehmer und Angestellte
b)Kollektivrechtliche Folgen
aa)Beteiligung der Personalvertretung
bb)Dienstvereinbarungen
cc)Tarifverträge
dd)Fortbestand Personalvertretung
(1)Übergangsmandat des Personalrats
(2)Restmandat des Personalrats
c)Besonderheiten bei Beamten
aa)Zuweisung
bb)Beurlaubung
cc)Vertragliche Dienstleistungsüberlassung
d)Besonderheiten bei Privatisierung durch Hoheitsakt
4.Personalgestellung
a)Grundlagen
b)Einschränkungen durch das AÜG
aa)Erlaubnispflicht
bb)Verbot einer dauerhaften Überlassung
c)Beteiligung des Personalrats
6. Kapitel Arbeitsrechtliche Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
A.Ausgangsüberlegungen für Umstrukturierungen in Krise und Insolvenz
B.Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen zur Sanierung
I.Individualrechtliche Gestaltungsmittel
1.Nutzung vertraglicher Flexibilisierungsinstrumente
a)Widerrufsvorbehalte nutzen
aa)AGB-Kontrolle
bb)Inhaltskontrolle
cc)Unklarheitenregel
dd)Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts
(1)Neuverträge (Abschluss ab 1.1.2002)
(2)Altverträge (Abschluss bis 31.12.2001)
(a)Kennzeichnung eines Altvertrags
(b)Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit
b)Reduzierung von Sonderleistungen
c)Freiwilligkeitsvorbehalte
d)Anrechnung übertariflicher Leistungen
e)Abgeltung von Überstunden
aa)Gestaltungsspielraum
bb)Darlegungs- und Beweislast
cc)Schutzmechanismus: Ausschlussfrist
2.Die Änderungskündigung zur Entgeltsenkung
3.„Vorrang“ von Änderungsvereinbarungen
a)Vergütungsreduzierung
b)Änderung der vertraglichen Arbeitszeit
c)Beschränkung des vertraglichen Urlaubsanspruchs
d)Verzichtsvereinbarung bezüglich Sonderleistungen
II.Kollektivrechtliche Gestaltungsmittel zur Umstrukturierung von Arbeitsbedingungen
1.Möglichkeiten eines Tarifwechsels
a)Soll der Arbeitgeberverband in die Verhandlungen einbezogen werden?
b)Wer wird Tarifvertragspartner?
c)Welche Arbeitnehmer bindet ein Firmentarifvertrag?
d)Richtiger Umgang mit der Gewerkschaft
2.Effektive Beendigung der Tarifbindung in Krise und Insolvenz
a)Beendigung der Bindung an Firmentarifverträge
aa)Ordentliche Kündigung
bb)Außerordentliche Kündigung
cc)Analoge Anwendung von § 120 InsO?
dd)Aufhebungstarifvertrag/Tarifwechsel
(1)Aufhebungs- und Änderungstarifvertrag
(2)Störung der Geschäftsgrundlage
(3)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
b)Beendigung der Bindung an Verbandstarifverträge
aa)Beendigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
(1)Austrittsvereinbarung/Wechsel in OT-Mitgliedschaft
(2)Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung
(3)Beendigung der Nachbindung an Verbandstarifverträge (§ 3 Abs. 3 TVG)
bb)Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeberverband
cc)Aufhebungs- bzw. Änderungstarifvertrag
dd)Beendigung der Tarifbindung durch Betriebsübergang/Betriebsverlagerung
c)Gestaltungshinweise zur Vermeidung einer Tarifbindung im Insolvenzfall
aa)Kein Ausschluss der Nachbindung an Verbandstarifverträge
bb)Vereinbarung von Sonderkündigungsrechten
(1)Firmentarifvertrag
(2)Verbandstarifvertrag
cc)Anspruch auf Aufhebung/Anpassung/Neuverhandlung im Insolvenzfall
d)Beendigung der Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG
e)Fazit zur Beendigung
f)Kann die Anwendbarkeit eines günstigeren Firmentarifvertrags ggf. erzwungen werden?
g)Fazit
3.Welche Besonderheiten müssen bei Sanierungstarifverträgen beachtet werden
a)Tarifrechtliche Zulässigkeit und Vorgaben
b)Einbeziehung von Sanierungstarifverträgen in Bezugnahmeklauseln?
c)Beendigung des Sanierungstarifvertrags
d)Typische Inhalte eines Sanierungstarifvertrags
aa)Veränderungen des Entgelts
bb)Arbeit ohne Lohnausgleich/Flexibilisierung des Arbeitszeitregimes
cc)„Gegenleistungen“ des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
(1)Kündigungsverzicht
(2)Besserungsschein
dd)Weitere Bedingungen
4.Sanierungsbetriebsvereinbarungen und betriebliche Bündnisse für Arbeit
a)Anforderungen an eine Öffnungsklausel/Gestaltungsmöglichkeiten
b)Eingreifen der Sperrwirkung des Tarifvorrangs bzw. -vorbehalts
c)Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG
aa)Fehlende Tarifbindung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
bb)Fernwirkungen tariflicher Regelungen durch § 87 Abs. 1 BetrVG
d)„Bündnisse für Arbeit“
aa)Denkbare Modelle
bb)Typische Varianten
e)Vorteile einer Betriebsvereinbarung
aa)Leichtere Verhandlung und größere Überzeugungskraft
bb)Unmittelbare und zwingende Wirkung
cc)Größerer inhaltlicher Gestaltungsspielraum als bei Individualvereinbarungen
5.Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
6.Gestaltungsspielraum bei der Beendigung von Betriebsvereinbarungen
7.Kürzung betrieblicher Sozialleistungen – Insolvenzrechtliche Möglichkeiten (§ 120 und §§ 129 ff. InsO)
a)Änderungsvereinbarungen
b)Kündigung von Betriebsvereinbarungen
aa)Ordentliche Kündigung
bb)Außerordentliche Kündigung
cc)Rechtsfolgen einer Kündigung/Nachwirkung
dd)Besonderheiten in der Insolvenz (§ 120 InsO)
(1)Erfasste Vereinbarungen
(2)Massebelastende Wirkung
(3)Sonderkündigungsrecht?
(4)Kündigungsumfang/Teilkündigung
(5)Beratungsgebot
(6)Höchstkündigungsfrist
(7)Kündigungsfolgen
(8)Außerordentliche Kündigung
c)Störung der Geschäftsgrundlage
aa)Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage
bb)Rechtsfolgen einer Störung der Geschäftsgrundlage
d)Fazit zum Gestaltungsspielraum im Regelfall
8.Insolvenzanfechtung von Betriebsvereinbarungen
9.Fazit zu kollektivrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
C.Die Betriebsänderung als Mittel zur Unternehmenssanierung – Nutzung insolvenzbedingter Gestaltungsmöglichkeiten
I.Anwendbarkeit der §§ 111 ff. BetrVG in der Insolvenz
1.Bestehen eines Betriebsrats als Voraussetzung
2.Wahl eines Betriebsrats nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
3.Nachteilsausgleichsansprüche bei mitbestimmungswidriger Umsetzung der Betriebsänderung
II.Auf den Interessenausgleich bezogene Besonderheiten
1.Die Sonderregeln der §§ 121, 122 InsO
2.Das Verfahren nach § 122 InsO
a)Verfahrensvoraussetzungen
aa)Rechtzeitige und umfassende Unterrichtung
bb)Verhandlungen innerhalb der Dreiwochenfrist
cc)Maßgeblicher Zeitpunkt für Unterrichtung und Verhandlungsbeginn bzw. -aufforderung
b)Begründetheit des Antrags
aa)Streitgegenstand
bb)Zweistufige Prüfung durch das Arbeitsgericht
cc)Das arbeitsgerichtliche Verfahren
c)Interessenausgleich und Insolvenzplan
3.Der Sozialplan in der Insolvenz und in Insolvenznähe (§§ 123, 124 InsO)
a)Allgemeines
aa)Verhältnis zwischen allgemeinen und insolvenzspezifischen Dotierungsschranken
bb)Dotierung von Sozialplänen außerhalb der Insolvenz
cc)Insolvenzspezifische Sonderregelungen für Sozialpläne im Überblick
b)Der Insolvenzsozialplan (§ 123 InsO)
aa)Zeitlicher Anwendungsbereich des § 123 InsO
bb)Sozialplanschranken
(1)Allgemeine Schranken
(2)Spezifisch insolvenzrechtliche Schranken
(3)Absolute Obergrenze
(4)Relative Obergrenze
cc)Einigungsstellenverfahren in der Insolvenz
dd)Erzwingbarer Sozialplan ohne Einigungsstellenverfahren
ee)Insolvenzspezifische Regeln für freiwillige Sozialpläne
ff)Analoge Anwendung der §§ 123, 124 InsO
gg)Verjährung und Ausschlussfristen
(1)Verjährung
(2)Ausschlussfristen
hh)Prozessuales und Zwangsvollstreckung
c)Insolvenznaher Sozialplan (Widerruf des Sozialplans aus der kritischen Phase)
d)Keine Umgehung von §§ 123, 124 InsO durch auflösende Bedingungen
D.Kostensenkung durch Personalabbau – Richtige Strategie und insolvenzbedingte Besonderheiten
I.Personalabbau ohne Kündigung
1.Aufhebungsverträge
a)Einsatz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
b)Die sog. Widerspruchslösung
2.Widerspruch gegen vorhergehende Betriebsübergänge
a)Attraktivität für Insolvenzverwalter und Arbeitnehmer
b)Besonderheiten bei Kettenwidersprüchen
II.Gestaltungsmöglichkeiten trotz Kündigungsschutz
1.Gestaltungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung
a)Grundlagen
b)Herausforderung Sanierung: Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Personalabbau richtig nutzen
aa)Typische Effekte von Kündigungen: Überalterung und Verteuerung
bb)Strategische Planung als kritischer Erfolgsfaktor
cc)Strukturveränderungen zur Optimierung der Sozialauswahl
dd)Bedeutung der Personalabteilung bei der Planung
ee)Kombination mit gesetzlichen Optimierungsmöglichkeiten
c)Ausgangspunkt: Anforderungen an eine Sozialauswahl
aa)Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl
bb)Vergleichbarkeit von Arbeitnehmern
cc)Auswahl innerhalb der Vergleichsgruppe
d)„Herausnahme“ von Leistungsträgern
e)Sozialauswahl nach Altersgruppen
f)Sozialauswahl und „Punkteschema“
g)Interessenausgleich mit Namensliste außerhalb der Insolvenz
h)Zwischenfazit: Vorsorge ist besser als Nachsorge
i)Wichtige HR-Funktionen in der Umsetzungsphase
2.Kündigungserleichterung in der Insolvenz
a)Kündigung nach § 113 InsO
aa)Beseitigung von vertraglichen Kündigungsbeschränkungen