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Dieses sind die Gedanken, die ich über die Freundschaft vorzutragen hatte. Euch aber ermahne ich der Tugend, ohne welche die Freundschaft nicht bestehen kann, eine solche Stellung anzuweisen, daß ihr mit Ausnahme dieser Nichts für vorzüglicher haltet als die Freundschaft.
1 S. Cic. Lael. I, 5.
2 Dieß geht deutlich hervor aus der Vergleichung der folgenden Stellen: Läl. I, 5, wo wir sehen, daß der Lälius nach dem Cato geschrieben ist, Offic. II, 9, 31, wo deutlich gesagt ist, daß der Laelius vor den drei Büchern von den Pflichten geschrieben ist, und de Divinat. II, 1, 3, wo in der Aufzählung seiner philosophischen Schriften der Lälius und die Bücher noch nicht erwähnt sind.
3 S. Moritz Seyffert in dem Kommentar zum Lälius S. 560 ff.
4 Vgl. Cicer. Offic. I, 30, 108. pro Mur. 31, 66.
5 S. Cicer. Offic. I, 26, 90. Vgl. pro Arch. 7, 16.
6 S. Lael. 2, 7 und 8; de Offic. II, 11, 40.
7 Vgl. Cicer. Laelius 4, 15; de Rep. I, 12, 18: Laelium, quod aetate antecedebat, observabat in parentis loco Scipio.
8 Anders Ellendt. Prolegom. ad Cicer. Brut. §. 16, der das Geburtsjahr des Scipio 572 oder 573 U. c. (182 v. Chr.), das des Lälius 567 oder 568 U. c. (187 v. Chr.) annimmt.
9 S. Cicer. Fin. II, 8, 24; IV, 9, 23; de Orat. II, 37, 154.
10 S. Cicer. Brut. c. 21, §. 82; c. 23, §. 89 und §. 93.
11 S. unsere Anmerk. zu Lälius 25, 96.
12 S. Cicer. de Offic. II, 11, 40; Brut. §. 84.
13 S. Lälius 25, 96.
14 S. unsere Einleitung zu der Uebersetzung der drei Bücher Cicero's vom Redner S. 21 f., wo die Belege für das Obige angegeben sind.
15 S. Cicer. Brut. 26, 101; 21, 81; de Orat. II, 67, 270; Brut. 31, 118: quam (eloquentiam) exiguam in Fannio video fuisse. Vgl. Cicer. de Legg. I, 2, 6. Uebrigens ist dieser Fannius, des Marcus Sohn, häufig mit dem Sohne des Gajus Fannius verwechselt wurden. S. Orelli Onomast. p. 250 sq.
16 S. unsere Schrift: Ciceronis in philos. merita p. 117 sq.
17 Ueber Quintus Mucius Scävola mit dem Beinamen Augur s. die Einleitung.
18 Ueber Gajus Lälius s. die Einleitung.
19 Im sechszehnten Jahre seines Lebens, 71 v. Chr.
20 Quintus Mucius Scävola, Sohn des Publius Scävola, Hoher Priester 95 v. Chr., im J. 93 mit Crassus, dem berühmten Redner, Consul, ein großer Rechtsgelehrter. Redner und Staatsmann, ein Muster von Besonnenheit und Klugheit, im J. 85 von Cinna, dem Anführer der Marianischen Partei, getödtet. S. Cicer. de Orat. I, 39, 180; III. 32, 80[?]. Vgl. Orelli Onom. p. 406 sqq.
21 in hemicyclio. Hemicyclium (τὸ ημικύκλιον) war ein halbrunder Lehnsessel, etwa wie bei uns ein Fauteuil.
22 Ueber Titus Pomponius Atticus s. zum Cato Kap. 1, §. 1.
23 Publius Sulpicius Rufus, 93 v. Chr. Quästor, 90 und 89 Unterfeldherr ( legatus) im Bundesgenossenkriege, 88 Volkstribun. Bis zum Volkstribunate war sein Benehmen ohne allen Tadel. Bald aber durch Ehrgeiz verleitet, ging er von der Partei der Aristokraten, die auf ihn große Hoffnung gesetzt hatten ( Cicero de Orat. I, 7, 25), zu der Volkspartei, an deren Spitze Marius stand, über und zeigte sich durch aufrührerische Gesetzvorschläge dem Staate verderblich. Sulla ließ ihn tödten (88), weil er als Volkstribun den Vorschlag gethan hatte den Oberbefehl im Mithridatischen Kriege, den Sulla vom Senate erhalten hatte, dem Marius zu übertragen. Er war auch ein ausgezeichneter Redner, wie wir aus Cicero de Orat. III, 8, 31; Brut. 55, 202 sq. sehen.
24 Quintus Pompejus Rufus und Sulla waren im J. 88 Consuln und widersetzten sich den verderblichen Vorschlägen des Sulpicius. Pompejus wurde in einem Aufruhre, der bei dieser Gelegenheit auf dem Forum entstand, getödtet.
25 Ueber Gajus Fannius s. die Einleitung.
26 Nämlich des jüngeren Scipio Africanus. Ueber ihn s. die Einleitung zum Cato.
27 Nämlich den älteren Marcus Porcius Cato Censorius. Ueber ihn s. die Einleitung zum Cato.
28 Vor zwanzig Jahren; denn der ältere Cato war im J. 149 v. Chr. in seinem fünfundachtzigsten Lebensjahre gestorben.
29 Gaius Acilius, ein älterer Zeitgenosse des Cato Censorius (um 200 v. Chr.), der bei Cicer. Leg. II, 23, 59 als Ausleger der zwölf Tafeln genannt wird. Andere lesen Atilius für Acilius.
30 Nämlich die Geschichtsforscher und Philosophen.
31 S. zum Cato Kap. 21, §. 78.
32 An den Nonen (d. h. am siebenten Tage im März, Mai, Julius und Oktober, am fünften Tage in den übrigen Monaten) pflegten die Auguren, um Auspicien anzustellen, außerhalb Roms an einem freien Platze zusammenzukommen. Vergl. Cicer. Divin. I, 41, 90.
33 Decimus Junius Brutus, im J. 134 v. Chr. mit Publius Scipio Nasica Serapio Consul. S. über ihn Orelli Onomast. p. 317.
34 Ueber den Sohn des Cato s. zum Cato Kap. 23, §. 84.
35 Ueber Lucius Aemilius Paullus Macedonicus s. zum Cato Cap. 6, §. 15.
36 Ueber Gajus Sulpicius Gallus s. zum Cato Kap. 14, §. 49.
37 Lälius versteht hier unter den Weisen die Stoiker, die bekanntlich wollten, daß der Weise von jeder Gemüthsbewegung frei sei. S. Zeller Philos. der Griechen, III. Theil S. 132 ff.
38 Schon in einem Alter von 17 Jahren, 169 v. Chr., zeichnete sich Scipio im Kriege gegen Perseus unter Anführung seines Vaters aus, dann in Spanien im J. 15l als Kriegstribun unter dem Consul Lucius Lucullus, wo er die Mauern von Intercatia zuerst bestieg ( Liv. epit. 48), zwei Jahre darauf (149) in Afrika, wo er das Römische Heer zweimal rettete ( Liv. ep. 49).
39 Nach den Gesetzen (s. die folg. Anmerk.) durfte sich Niemand vor dem 43. Lebensjahre um das Consulat bewerben, auch nicht um ein höheres Amt, bevor er das niedere verwaltet hatte. Scipio aber wurde in seinem 36. Lebensjahre (147 v. Chr.), als er sich um die Aedilität bewarb, vom Volke einstimmig zum Consul erwählt.
40 Zum zweiten Male wurde Scipio im J. 134 v. Chr. gewählt, 12 Jahre nach seinem ersten Consulate, also zu rechter Zeit. Durch das Genutische ( lex Genutia), das im J. 81 v. Chr. von Lucius Cornelius Sulla in dem Gesetze über die Magistrate ( lex de magistratibus) erneuert und befestigt worden war, wurde bestimmt, daß Niemand dasselbe Amt binnen 10 Jahren zweimal bekleiden sollte.
41 Wäre Scipio früher zum zweiten Male zum Consul erwählt worden, so würde die Einnahme Sumantia's, das acht Jahre hindurch belagert worden war, eher erfolgt und nicht der schmachvolle Friedensvergleich des Consuls Gajus Hostilius Mancinus in dem Kriege mit den Numantinern im J. 135 abgeschlossen worden sein.
42 Karthago im J. 146 v Chr. und Numantia im J. 133.
43 Scipio unterstützte mit seinem Vermögen seine von seinem Vater geschiedene Mutter Papiria, und nach dem Tode der Aemilia, seiner Adoptivgroßmutter, der Gemahlin des älteren Scipio Africanus, schenkte er ihr auch die ihm von seiner Großmutter hinterlassene Erbschaft. S. Polyb. Excerpt. libri XXXII, cap. 12 u. 13.
44 Seinen Schwestern, von denen die eine an Marcus Cato, den Sohn des Cato Censorius, die andere an Quintus Tubero verheirathet war, überließ er die nach dem Tode seiner Mutter ihm zum zweiten Male zugefallene Erbschaft der Aemilia.
45 So namentlich gegen seinen Bruder Quintus Fabius Maximus, dem er die ganze Erbschaft seines natürlichen Vaters Lucius Paullus überließ. Vgl. Cicero Parad. 6, 2.
46 Scipio starb im 54. Jahre seines Lebens (129 v. Chr.).
47 Man argwöhnte, Scipio sei durch Gift oder Gewalt getödtet. Scipio wurde nämlich, als er sich im J. 129 dem Marcus Fulvius, Gajus Gracchus und Gajus Carbo, den Triumvirn für die Vertheilung der Aecker nach dem Gesetze des Tiberius Gracchus, widersetzt hatte, am folgenden Morgen todt im Bette gefunden. Namentlich wurde Carbo dieser Frevelthat beschuldigt. Nach Anderen fiel der Verdacht auf Scipio's Gemahlin Sempronia, die Schwester der Cornelia, der Mutter der Gracchen, nach Anderen auf Cornelia selbst, nach Anderen auf Gajus Gracchus u. s. w. S. Gernhard zu dieser Stelle. Orelli Onom. p. 189 führt an: V. Theophili Scheu de morte Africani minoris ejusque auctoribus dissertatio historico-critica in Beier's größerer Ausg. des Lälius ( Lips. 1828) S. 174 sqq.
48 Scipio hatte in der Senatssitzung die mit der von Gajus Gracchus vorgeschlagenen Aeckervertheilung verbundenen Schwierigkeiten auseinandergesetzt und den Rath ertheilt, man möchte wenigstens anderen Männern als den in Anm. [im Original 11] erwähnten das Geschäft der Vertheilung anvertrauen. Seine Feinde, durch diese Rede erbittert, beschuldigten ihn beim Volke, daß er nach der Oberherrschaft strebe. Gegen diese Beschuldigung vertheidigte er sich am Tage vor seinem Tode in einer heftigen Rede vor dem Volke. Darauf begab er sich in den Senat und sprach von der Gefahr, die ihm von seinen Feinden drohe.
49 D. h. dem Theile des Römischen Volkes, der auf Seiten des Scipio und der Optimaten stand.
50 Die Latiner waren zwar auch Bundesgenossen der Römer, aber sie werden als die bevorzugten Bundesgenossen besonders genannt.
51 Nämlich Epikureer, deren Lehre seit dem Aufenthalte der Athenischen Gesandtschaft in Rom (155 v. Chr.), also zur Zeit des Lälius, den Römern bekannt geworden war. S. unsere Schrift Ciceronis in philosophiam merita p. 9. sqq.
52 Vergl. die ganz ähnliche Stelle Cicer. Tuscul. I, 12, 27.
53 Nämlich der Pythagoreer. Vgl. Cicer. Cat. M. 21, 78 und unsere Anmerk. zu Cat. M. Kap. 7, §. 23.
54 S. Kap. 2. §. 7 und die Anmerk. zum Cat. M. 21, 78.
55 Dieses bezieht sich auf die Ironie (verstellte Unwissenheit) des Sokrates, die er gegen die Anmaßung der damaligen Sophisten anwandte. Daher scheint er über dieselben Gegenstände der Philosophie zu verschiedenen Zeiten verschiedene Ansichten zu haben, und selbst in Betreff der Unsterblichkeit, über die er nach unserer Stelle zu jeder Zeit dieselbe Ansicht ausgesprochen haben soll, äußert er sich, wie M. Seyffert richtig bemerkt, am Ende der Apologie bei Platon anders als im Phädon desselben Philosophen.
56 Vgl. Cicer. Tuscul. I, 30, 73.
57 In den sechs Büchern von dem Staate, die in dialogischer Form abgefaßt sind, wird dem jüngeren Scipio Africanus die Hauptrolle des Gespräches übertragen. Das letzte dieser Bücher enthält das Somnium Scipionis, d. h. den Traum, in dem zwei Jahre vor Karthago's Zerstörung der jüngere Africanus den älteren Africanus gesehen zu haben vorgibt. Dieses Somnium Scipionis ist uns ganz erhalten; von dem Uebrigen besitzen wir nur Bruchstücke, die erst in neuerer Zeit der Bibliothekar Angelo Majo in Mailand entdeckt und herausgegeben hat.
58 Lucius Furius Philus, ein Freund des Lälius und Scipio, ein angesehener und fein gebildeter Mann, auch guter Redner. Vgl. Cicer. de Orat. II, 37. 154; Brut. 28, 108.
59 Manius Manilius, im J. 150 v. Chr. Consul. ein guter Redner und Rechtsgelehrter. Vgl. Cicer. Brut. 28, 108. Er war der Verfasser der leges venalium vendendorum d. h. einer Sammlung von Formeln, die bei Kaufs- und Verkaufskontrakten gebräuchlich waren. Cicer. de Orat. I, 58. 246. In dem VI. Paradox §. 50 werden seine geringen Vermögensumstande erwähnt.
60 Kap. 3, §. 10.
61 Kap. 2, §. 6.
62 Diese Gewohnheit soll zuerst der berühmte Sophist Gorgias aus Leontini in Athen aufgebracht haben. S. Cicer. de Orat. I, 22, 103; III, 32, 126-136; Fin. II, 1, 1. Nach den Sophisten bedienten sich die Peripatetiker und die Neuakademiker dieses Verfahrens. Vgl. Cicer. Fin. II, 1, 2.
63 Nämlich die Stoiker.
64 Ueber Gajus Fabricius Luscinus s. z. Cato M. 6, 15; 13, 43.
65 Ueber Manius Curius Dentatus und Tiberius Coruncanius s. z. Cato M. 6, 15.
66 invidiosum, d. h. Mißfallen, Unwillen erregend, wird der Name der Stoischen Weisheit genannt, insofern die Stoiker ihrem Weisen eine dem Sterblichen unerreichbare Vollkommenheit zuschreiben.
67 Lat.: agamas igitur pingui, ut ajunt, Minerva, wörtlich: »laßt uns also mit fetter Minerva, wie man sagt, verfahren. Minerva bedeutet in dieser Redensart so viel als Geist; pinguis oder crassa Minerva, fette oder dicke Minerva, ist also etwa das, was wir gewöhnlichen oder schlichten Hausverstand nennen
68 In dem ersten Buche über die Pflichten (Kap. 16 und 17) gibt Cicero die verschiedenen Stufen der menschlichen Gesellschaft an, nämlich: a) Landsmannschaft, Vaterland. b) Bürgerschaft; c) Verwandtschaft. Am Schluß sagt er (§. 55): Doch unter den geselligen Verbindungen ist keine vorzüglicher, keine fester, als wenn brave, an Charakter ähnliche Männer durch vertrauten Umgang mit einander verbunden sind.
69 Lälius hat vorzugsweise die Stoiker im Sinne, nicht die Akademiker und Peripatetiker, die zwar auch die Tugend für das höchste Gut erklärten, aber neben derselben auch noch äußere Güter annahmen, während die Stoiker die Tugend nicht allein für das höchste, sondern für das einzige Gut erklärten. Ans dem Folgenden (§. 21) geht aber deutlich hervor, daß Lälius der Ansicht der Akademiker und Peripatetiker huldigt und die der Stoiker aufgibt.
70 Der Stoiker. S. zu Kap. 5, §. 18.
71 Ueber Lucius Aemilius Paullus Macedonicus s. zu Cato M. 6, 15.
72 Ueber den älteren Marcus Porcius Cato Censorius s. die Einleitung zum Cato.
73 Ueber Gajus Sulpicius Gallus s. zu Cato M. 14, 49.
74 Ueber den jüngeren Scipio Africanus s. zu Kap. 3, §. 10.
75 Ueber Lucius Furius Philus s. zu Kap. 4, §. 14.
76 Nach dem Griechischen: βίος βιωτός. Ueber Ennius s. zu Cato M. 4, 10.
77 Aristotel. Ethic. 9, 2: η εν ται̃ς ευτυχίαις τω̃ν φίλων παρουσία τήν τε διαγωγὴν ηδει̃αν έχει καὶ τὴν έννοιαν, ότι ήδονται επὶ τοι̃ς αυτου̃ αγαθοι̃ς.
78 Aristotel Magn. Moral. 2, 15: ώσπερ, όταν θέλωμεν αυτοὶ αυτω̃ν τὸ πρόσωπον ιδει̃ν, εις τὸ κάτοπτρον εμβλέψαντες ειδομεν, ομοίως καὶ όταν αυτοὶ αυτοὺς βουληθω̃μεν γνω̃ναι, εις τὸν φίλον εδόντες γνωρίσαιμεν ὰν· έστι γαρ, ώς φαμεν, ο φίλος έτερος εγώ.
79 Empedokles aus Agrigent in Sicilien (um 450 v. Chr.), ein Philosoph der Jonischen Schule, hatte ein Gedicht peri júsewV, über die Natur, in drei Büchern geschrieben, dessen Bruchstücke von Fr. Wilh. Sturz in: Empedocles Agrigentinus, Lips. 1810, gesammelt sind. Er läßt die vier Grundstoffe durch zwei bewegende Kräfte, die einigende φιλότης (Freundschaft) und das trennende νει̃κος (Streit) gemischt und gestaltet werden. S. Schwegler, Geschichte der Philos. S. 16 f. und besonders Krische, Forschungen auf dem Gebiete der alten Philosophie I. Band, S. 125 ff.
80 Pacuvius aus Brundusium, Schwestersohn des Ennius, geb. 220 v. Chr., hat Griechische Tragödien frei in's Lateinische übersetzt oder auch umgearbeitet. Die Tragödie, die hier gemeint wird, ist der Orestes (vgl. Stieglitz De Pacuvii vita et Duloreste. Lips. 1820) Der König, vor dem des Orestes und Pylades Streit geführt wurde, war Thoas, König von Taurien. Auch Cicer. de Fin. V. 22, 63 wird dieser Auftritt angeführt.
81 In dem dritten Buche der Ciceronianischen Schrift vom Staate spricht (bei Augustin. Civ. Dei II, 21) Philus für die Ungerechtigkeit gegen die Gerechtigkeit, wogegen Lälius die Gerechtigkeit in Schutz nimmt und zeigt, daß dem Staate Nichts feindlicher sei als die Ungerechtigkeit, und daß überhaupt der Staat nur bestehen könne, wenn er mit großer Gerechtigkeit verwaltet werde. Nach de Rep. I, 12 hatte übrigens Fannius wirklich dem Gespräche beigewohnt. Dieser Gedächtnißfehler, wenn es einer ist, findet, wie M. Seyffert richtig bemerkt, in der poetischen Licenz des Schriftstellers seine Entschuldigung und in der Wirkung, die derselbe hier hervorbringt, seine vollkommene Rechtfertigung.
82 Dieß war z. B. die Ansicht der Epikureer. S. Cicer. Fin. I, 20, 66 ff.
83 Dieselbe Ansicht s. bei Cicer. Fin. II. 24, 78 f.
84 Die Stelle, welche bei Cicero so lautet: Amor enim, ex quo amicitia nominata est, mußte etwas freier übersetzt werden, da unser Wort Freundschaft nicht von dem Worte Liebe herkommt. Vgl. unten 27, 100; Cicer. Fin. II, 24, 78; N. D. I, 44, 122.
85 Aristotel. Ethic. 8, 1: Φύσει ενυπάρχειν έοικε ( sc. η φιλία) πρὸς τὸ γεγεννημένον τω̃ γεννήσαντι καὶ πρὸς τὸ γεννη̃σαν τω̃ γεννηθέντι ου μόνον εν ανθρώποις, αλλὰ καὶ εν όρνεσι καὶ τοι̃ς πλείστοις τω̃ν ζώων καὶ τοι̃ς ομοεθνέσι πρὸς άλληλα καὶ μάλιστα τοι̃ς ανθρώποις, όθεν τοὺς φιλανθρώπους επαινου̃μεν. Vgl. Cicer. Offic. I, 4, 11.
86 Aristotel. a. a. O.: Οι γονει̃ς μὲν γὰρ στέργουσι τὰ τέκνα ως εαυτω̃ν τι όντα, τὰ δὲ τέκνα τοὺς γονει̃ς ως απ' εκείνων τι όντα.
87 Ueber Gajus Fabricius Luscinus und Manius Curius Dentatus s zu Cato M. 6, 15.
88 Spurius Cassius Viscellinus, ein Patricier, im J. 486 v. Chr. mit Proculus Virginius Consul, machte in ebendemselben Jahre zu Gunsten der Plebejer den ersten Gesetzvorschlag über Aeckervertheilung, aber wegen des Verdachtes, daß er nach dem Königthume strebe, wurde er, sobald er das Consulat niedergelegt hatte, zum Tode verurtheilt und hingerichtet. S. Livius 2, 41.
89 Ueber Spurius Mälius s. zu Cato M. 16, 56.
90 Das hier ausgesprochene Urtheil über Pyrrhus bezieht sich vorzüglich auf die milde Behandlung, die er Römischen Gefangenen angedeihen ließ. Vgl. Cicer. Off. I, 12, 38. Cicero's Urtheil über Hannibal (vgl. auch Off. l. d. und Cato M. 20, 75) stimmt mit dem des Livius 21, 4 überein; offenbar aber hat auf dasselbe der Römische Nationalhaß eingewirkt, wie M. Seyffert und G. Lahmeyer richtig bemerken.
91 minime generosum, ut ita dicam, ortum. Generosus, γενναι̃ος, bedeutet eigentlich adlig von Geburt.
92 Denselben Gedanken wiederholt Cicero unten Kap. 14, §. 51. Ausführlich wird die Frage: ει ο ευδαίμων δεήσεται φίλων ὴ μή, von Aristoteles in Ethic. Nicomach. IX, 9 behandelt.
93 Wie die Epikureer.
94 Aristotel. Ethic. Nicom. VIII. 6, 7: εισὶ δὲ ου̃ν αι ειρημέναι φιλίαι εν ισότητι κτλ.
95 Aristotel. l. d. VIII, 3, 3: ευδιάλυτοι δὴ αι τοιαυ̃ταί εισι (φιλίαι) μὴ διαμενόντων αυτω̃ν ομοίων· εὰν γὰρ μηκέτι ηδει̃ς ὴ χρήσιμοι ω̃σι, παύονται φιλου̃ντες· τὸ δὲ χρήσιμον ου διαμένει, αλλ' αλλοτε γίγνεται άλλο· απολυθέντος ου̃ν δι' ὸ φίλοι η̃σαν, διαλύεται καὶ η φιλία, ως ούσης τη̃ς φιλίας πρὸσ εκει̃να. Vgl. Cicer. Fin. II, 24, 78.
96 indem die Menschen im Alter oft mürrisch und verdrießlich werden.
97 praetexta toga, d. h. ein mit Purpur verbrämtes Oberkleid, das die Römischen Knaben bis in's siebzehnte Jahr trugen, dann mit der toga virilis, der männlichen Toga, vertauschten. Uebrigens trugen die toga praetexta nicht bloß Knaben, sondern auch die höheren Magistrate, wie die Pontifices, Auguren. S. Adam, Röm. Alterth. Bd. II. S. 168 f.
98 Gajus Marcius, der im J. 493 v. Chr. von der Eroberung der Volscischen Stadt Corioli den Beinamen Coriolanus erhielt, wurde im J. 492 wegen seines im Senate gegebenen Rathes, daß man das bei einer großen Theuerung aus Sicilien herbeigeholte Getreide nicht eher unter das Volk vertheilen solle, als bis es die unlängst erkämpfte Tribunenwürde wieder aufgehoben hätte, von den Volkstribunen des Hochverrathes angeklagt und verbannt. Er begab sich zu den Volskern, und, von diesen zum Heerführer erwählt, bekriegte er mit ihnen sein Vaterland. Nach der Zerstörung aller Städte um Rom rückte er im J. 489 vor seine Vaterstadt. Nach Zurückweisung zweier Römischen Gesandtschaften gab er endlich den Vorstellungen seiner Mutter nach und zog wieder ab. S. Livius 2, 34–40. Ueber seinen Tod (vgl. Kap. 12, §. 42) weichen die Berichte von einander ab. S. Livius 2, 40.
99 Ueber Viscellinus und Mälius s. zu Kap. 8, §. 28.
100 Tiberius Sempronius Gracchus, der berühmte Volkstribun, wurde im J. 133 v. Chr. bei einem wegen Ackergesetze erregten Aufstande der Aristokraten, bei dem besonders Publius Scipio Nasica, als Führer der Aristokraten, thätig gewesen war, mit dreihundert seiner Anhänger erschlagen. Das Urtheil Cicero's über Tiberius und dessen Bruder Gajus Gracchus ist offenbar ungerecht und nur einseitig von dem Standpunkte der Aristokratie aus gefällt.
101 Quintus Aelius Tubero, Enkel des Aemilius Paullus Mcacedonicus, Schwestersohn des jüngeren Scipio Africanus, leistete im J. 133 als Volkstribun den Anschlägen des Tiberius Gracchus kräftigen Widerstand. Vergl. Cicer. Brut. 31, 117.
102 Gajus Blossius aus Cumä, einer Stadt Campaniens, ein Freund des Tiberius Gracchus, blieb diesem auch nach dessen Tode treu, als im J. 132 v. Chr. vom Senate den Consuln Publius Popilius Länas und Publius Rupilius die Untersuchung gegen die Theilnehmer an des Tiberius Gracchus Umtrieben aufgetragen wurde. Dem Ausgange dieser Untersuchung entzog er sich durch die Flucht nach Asien zum Aristonicus, der sich des von dem Pergamenischen Könige Attalus III. den Römern vermachten Reiches bemächtigt hatte. Als dieser im J. 130 den Römern besiegt war, nahm er sich das Leben.
103 Quintus Aemilius Papus und Gajus Fabricius Luscinus (über diesen s. zu Cato M. 6, 15) waren im J. 281 v. Chr. und 278 Consuln, 275 Censoren.
104 Ueber Manius Curius Dentatus und Tiberius Coruncanius s. zu Cato M. 6, 15.
105 Gajus Papirius Carbo, ein ausgezeichneter Redner, aber unruhiger Kopf, der bedeutendste unter den Anhängern des Tiberius Gracchus, im J. 131 v. Chr. Volkstribun. Als Consul aber (120) trat er auf die Partei der Vornehmen; im J. 118 wurde er von dem jungen Crassus (erst 12 Jahre alt) angeklagt, doch entzog er sich der gefürchteten Strafe durch freiwilligen Tod. S. Cicer. Brut. 27, 103.
106 Gajus Cato, ein Enkel des Marcus Cato Censorius, 126 v. Chr. Volkstribun, 114 Consul.
107 Gajus Sempronius Gracchus, jüngerer Bruder des oben erwähnten Tiberius Gracchus, im J. 129 v. Chr. einer der Triumvirn, die die von Tiberius Gracchus vorgeschlagene Ackervertheilung ausführen sollten; im J. 123 und 122 Volkstribun; er mußte bei einem wegen Ackergesetze erregten Aufstande aus Rom fliehen und ließ sich in dem Haine der Furina von einem Sklaven tödten (121).
108 Florus III. 14, 7: Inde quum in Capitolium profugisset (Ti. Gracchus) plebemque ad defensionem salutis suae manu caput tangens hortaretur, praebuit speciem regnum ac diadema poscentis atque ita duce Scipione Nasica concitato in arma populo quasi jure oppressus est. Vgl. Plutarch Ti. Gracch. c. 19. Die dem Tiberius Gracchus gemachte Beschuldigung, daß er nach der Alleinherrschaft gestrebt habe, ist wahrscheinlich nur von den Aristokraten ersonnen worden, um ihn beim Volke verhaßt zu machen.
109 Publius Scipio Nasica Serapio, Oberpriester, 139 v. Chr.. Consul, hatte 133 als Privatmann bei der Ermordung des Tiberius Gracchus thätigen Antheil genommen, worauf er von des Tiberius Anhängern in Anklagestand versetzt, aber vom Senate unter einem scheinbaren Vorwande nach Pergamum in Asien in die Verbannung geschickt wurde, wo er bald nach seiner Ankunft aus Kummer über seine Verbannung starb.
110 Dieses Gespräch wurde angeblich im J. 129 v. Chr. gehalten. Damals war Gajus Gracchus noch nicht Volkstribun, sondern nur mit Carbo und Flaccus triumvir agro dividendo (Triumvir für die Ackervertheilung), hatte aber als solcher heftige Unruhen erregt In diesem Jahre wurde auch Scipio Africanus ermordet, und zwar, wie man glaubte, auf Anstiften der Triumvirn. Erst im J. 123 wurde er Volkstribun. Lälius konnte also von des Gajus Gracchus Tribunate nur als von einem künftigen reden.




