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XI. Nun wend' ich mich au euch, ihr Richter, mit der Frage: was ratet ihr mir zu thun? Denn so viel Rates werdet ihr mir gewiß nicht versagen, wie ihr mir geben könnt ohne den Mund aufzuthun, sobald ich nur sicher bin, euer Stillschweigen zu verstehen. Wenn ich die gesetzlich mir zur Verfügung stehende Zeit für meine Rede verwende, so werd' ich ja die Früchte meiner Arbeit, meines Fleißes, meiner Sorgfalt ernten: meine Anklagerede wird überall den Eindruck zurücklassen, daß seit Menschengedenken niemand mit besserer Vorbereitung, Umsicht und Sicherheit vor die Schranken getreten ist, als ich. Aber bei diesem Ruhme für meine Leistung kann sehr leicht die Gefahr eintreten, daß der Angeklagte mir entschlüpft. Was giebt es also da für ein Aushilfsmittel? Ich denke, es ist weder sehr entlegen, noch sehr schwer aufzufinden. (33) Die Frucht eines glänzenden Erfolges nach einer großen zusammenhängenden Rede spar' ich mir für spätere Zeiten auf; jetzt will ich den Menschen mit Hilfe von Urkunden, Zeugenaussagen, Privatbriefen, Gemeindeakten u. s. w. verklagen. In der ganzen Angelegenheit hab' ich mit dir zu schaffen, Hortensius. Ich will offen mit dir sprechen. Wenn ich voraussetzte, daß du in diesem Prozeß einen Redekampf mit mir ausfechten und deinen Schützling weiß waschen wolltest, so würd' ich meinerseits die gehörige Zeit auf eine Klagrede verwenden und die einzelnen Belastungsmomente erörtern. Nun seh ich aber, daß du eine Kampfesweise gegen mich einschlägst, die gar nicht deiner Natur, sondern lediglich den Verhältnissen des Verres entspricht, nämlich mit böswilligen Schlichen und Kabalen; da muß ich notwendigerweise einer solchen Methode irgend ein geeignetes Mittel entgegensetzen. (34) Deine Absicht ist es, erst nach den beiden Festspielperioden mit der Erwiderung auf meine Angriffe zu beginnen; dagegen zielt die meinige dahin, noch vor Beginn des ersten Festspieles die Vertagung auf den drittnächsten Gerichtstag, an dem die Sache zur endgültigen Erledigung kommen muß, zu beantragen. So wird man deine Idee schlau finden, die meinige als unvermeidlich ansehen. XII. Doch möcht' ich darauf zurückkommen, was ich vorher zu besprechen anfing, daß ich hier ganz besonders mit dir zu thun habe. Damit verhält es sich so. Als ich auf Bitten der Sicilianer den Prozeß übernahm und eine hohe Auszeichnung für mich darin erblickte, diesen Leuten eine Probe meines Charakters und meiner Arbeit liefern zu dürfen, nachdem sie selbst so viele Proben von Seelenreinheit und Enthaltsamkeit geliefert hatten: da, nach schon übernommenem Auftrage stellt' ich mir noch eine größere Aufgabe, an der unsere Nation meine Gesinnung gegen den Staat so recht ermessen sollte. (35) Es erschien mir nämlich als ein meiner Mühe und Arbeit keineswegs würdiges Beginnen, einen Kerl vor die Richter zu bringen, der durch das Urteil der Welt schon längst gerichtet war; aber deine schier unerträgliche Herrschsucht und eine gewisse Anmaßung, die du in den letzten Jahren bei allerlei Rechtshändeln gezeigt hast, trat auch bei der Angelegenheit dieses Verworfenen wieder hervor. Da dir nun diese ganze unumschränkte Alleinherrschaft über sämtliche Gerichtshöfe so besonderen Spaß macht, und da es Menschen giebt, die weder Scham über ihre zügellose Gemeinheit noch auch Verdruß über den, man möchte glauben, absichtlich heraufbeschworenen Haß der erbitterten Nation empfinden, so erkläre ich denn diese Aufgabe auf mich genommen zu haben; vielleicht ist's eine gewaltige und für mich gefahrvolle Last, aber jedenfalls verdient sie die äußerste Anspannung aller Sehnen meines Könnens wie meines Wollens. (36) Ich sehe euren gesamten Stand bedrängt von der Frechheit einzelner gewissenloser Individuen, belastet durch den üblen Ruf der Gerichtshöfe: da versichere ich denn, dieser Sorte Menschen werd' ich ein erbarmungsloser Feind, ein unablässiger Ankläger, ein erbitterter Gegner sein. Dies nehm' ich in Anspruch, dies verlang' ich für mich: handeln zu dürfen, wie ich handeln will, als Beamter von jenem Posten aus, auf den mich das römische Volk gestellt hat, damit ich von Hort aus mit ihm, dem Volk, im kommenden Jahr über den Staat und seine inneren Feinde verhandle. Das Aedilenamt, das mir das Volk verliehen hat, es soll ihm – das versprech' ich – Glanz und Herrlichkeit bringen. 44 Ich verkünd' es hiermit feierlich und bestimmt: wer sich je an der Bestechung der Gerichtshöfe beteiligt hat, wer je in diesem Sinne Geld hinterlegte oder in Empfang nahm oder einsteckte oder versprach oder aufbewahrte, oder wer sonst gewohnheitsmäßig den Vermittler spielt, wer dazu seinen Einfluß, seine Macht, seine Unverschämtheit hergab, dem sag ich es gleich voraus, er lasse seine Hände von diesem Prozeß und wende seine Gedanken von diesem gottlosen Frevel hinweg. XIII. (37) Im neuen Jahre wird also Hortensius Konsul sein, d. h. im Besitze der höchsten, gewaltigsten Macht; ich dagegen Aedil, d. h. ein klein wenig mehr als ein gewöhnlicher Privatmann; und dennoch ist diese Sache, die ich zu führen verspreche, vermöge ihrer Beschaffenheit so wertvoll und bedeutsam für unsere Nation, daß in diesem Falle der Konsul selbst mir gegenüber womöglich noch weniger als ein einfacher Privatmann zu bedeuten haben wird. Nicht nur zur allgemeinen Kenntnis, sondern auch – wenn erst gewisse Vorgänge erzählt sind – zur strengen Verhandlung soll alles gebracht werden, was in den letzten zehn Jahren, seit der Überweisung der Gerichte an den Senat, an Schändlichkeiten und Gemeinheiten im Gerichtswesen begangen worden ist. (38) Die Nation soll von mir erfahren, was es heißen will, wenn während der ganzen Zeit der Rittergerichte, also fast fünfzig Jahre hintereinander, nie auch nur der Schatten eines Verdachtes von Bestechlichkeit auf einen der richtenden Ritter gefallen ist; was es heißt, wenn jetzt, nach erfolgter Überweisung der Gerichte an den Senatorenstand und Aufhebung der Macht des römischen Volkes über jeden einzelnen von uns 45 , wenn da der verurteilte Quintus Calidius gesagt hat: »für weniger als drei Millionen darf man doch einen Mann vom Rang eines Prätors anständigerweise nicht verurteilen;« – oder wenn der Senator Publius Septimius unter dem Vorsitze des Quintus Hortensius wegen Erpressungen verurteilt und der Schadenersatz mit dem Vermerk bemessen wurde, »wegen erwiesener Bestechlichkeit des Angeklagten in seiner Thätigkeit als Richter;« – (39) oder wenn bei der Verurteilung der Senatoren Gaius Herennius und Gaius Popillius wegen Unterschlagung von Staatsgeldern oder der des Marcus Attilius wegen Verletzung der Staatshoheit öffentlich ihre Bestechlichkeit im Richteramt festgestellt wurde; – oder wenn sich Senatoren fanden, die bei der vom Stadtprätor Gaius Verres geleiteten Richterauslosung gerade gegen einen Angeklagten herauskamen, den sie ohne Kenntnis von der Sachlage verurteilen wollten; – oder wenn sich ein Senator feststellen ließ, der als Richter in einem und demselben Prozeß erst vom Angeklagten Geld annahm, um es an die Richter zu verteilen, und dann vom Kläger, um den Beklagten zu verurteilen. (40) Und vollends, wie soll ich jenen abscheulichen, schmachvollen Vorfall beklagen, der den ganzen Stand entehrt? In unserem Staate mußt es bei der Rechtspflege durch den Senatorenstand vorkommen, daß die Urteilssprüche von Männern, die einen Eid geleistet hatten, durch Marken von verschiedener Farbe äußerlich gekennzeichnet wurden! Daß ich dies alles mit unnachsichtlicher Strenge zur Verhandlung bringen werde, das versprech' ich euch. – (XIIII.) Merk ich nun gar, daß hier bei diesem unserem Prozeß derartige oder ähnliche Schändlichkeiten auf irgend eine Weise in Scene gesetzt werden sollen – wie meint ihr wohl, daß ich so etwas aufnehmen werde? Namentlich unter diesen Umständen, wo ich durch zahlreiche Zeugenaussagen folgenden Thatbestand erhärten kann: Verres pflegte in Sicilien häufig, und zwar in Gegenwart vieler Personen, zu sagen: » ich habe ja einen mächtigen Freund, auf den ich mich schon verlassen kann, wenn ich die Provinz plündere; auch such ich ja Geld nicht bloß für mich allein, sondern ich habe mir die drei Jahre meiner Statthalterschaft in Sicilien auf die Art verteilt, daß ich schon reichlich zufrieden sein kann, wenn ich die Einkünfte eines Jahres in meine eigene Tasche fließen lasse; die des zweiten führ' ich dann an meine Schützer und Anwälte ab, und die des dritten« – dies bringt nämlich die allerglänzendsten und üppigsten Erträgnisse – » bewahr ich ausschließlich für meine Richter.« – (41) Dabei kann ich mich nicht enthalten, zu wiederholen, was ich schon neulich vor dem Präsidenten Manius Glabrio gelegentlich der Verwerfung der Richter aussprach, und was damals, wie ich wohl bemerkte, unser Volk in gewaltige Aufregung versetzte. Ich sagte nämlich, aller Wahrscheinlichkeit nach würden die auswärtigen Völkerschaften jetzt Gesandte nach Rom schicken und um Aufhebung des Erpressungsgesetzes nebst allen dafür eingesetzten Gerichtshöfen nachsuchen; »denn wenn es erst keine Gerichtshöfe mehr giebt« – so würden die Leute ungefähr sprechen – »dann wird jeder Verwaltungsbeamte vermutlich nur soviel einstecken, wie er für sich und seine Kinder brauchen zu können glaubt; jetzt aber, wo wir solche Gerichtshöfe haben, schleppen sie jedesmal soviel fort, wie sie für sich, ihre Gönner, ihre Rechtsanwälte, für den Gerichtspräsidenten und sämtliche Richter bedürfen. Das geht ja wahrhaftig ins Unendliche; mag der gierigste Mensch zu uns kommen, seine Habsucht können wir befriedigen, aber außerdem noch seine Prozesse vor dieser Art von Richtern zu bezahlen, das geht über unsere Kräfte.« – (42) Herrliche Gerichtshöfe, in der That! Wunderbares Prestige unseres Standes, wenn schon die Bundesgenossen des römischen Volkes die Gerichte für Erpressungsvergehen abgeschafft wissen wollen, die gerade zum Schutze der Bundesgenossen durch unsere Vorfahren eingesetzt wurden. Oder hätte dieser Verres jemals auch nur einen Schimmer von Hoffnung haben können, wenn er nicht von der schändlichsten Meinung über euch durchdrungen gewesen wäre? Deswegen müßt ihr ihn ja womöglich noch bitterer hassen als das Volk es schon thut, weil er im Punkte der Habgier, des Meineides und Frevels euch für seinesgleichen ansieht.
XV. (43) Um Himmels willen, wohin seid ihr geraten! Bedenket daß ihr Richter seid. Noch einmal bring ich es euch zum Bewußtsein, was ich so deutlich erkenne: daß euch nämlich hier wie durch eine göttliche Fügung die allergünstigste Gelegenheit geboten wird, euren gesamten Stand reinzuwaschen von allen Flecken der Schmach und Schande, ihn zu befreien von Mißgunst und Haß. Keine Strenge traut man den Gerichtshöfen mehr zu, keine Gewissenhaftigkeit; ja man kann's allenthalben hören: »es giebt keine Gerichte mehr.« Deswegen sieht die Nation mit Hohn und Verachtung auf uns herab: unsere Schmach lastet dauernd und schwer. (44) Dies und nichts anderes ist ja auch der Grund, warum unsere Nation die Wiedereinsetzung der Volkstribunen in ihre alte Macht mit so stürmischem Eifer verlangte: was sie forderte, war angeblich wohl die Tribunengewalt, in Wahrheit aber die Gerichtsbarkeit. Das ist einem so einsichtigen und edlen Manne wie Quintus Catulus 46 47 nicht entgangen; als das Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Tribunengewalt, auf der Tagesordnung stand – kein Geringerer als Gnaeus Pompeius hatt' es eingebracht – da begann Catulus, auf die Frage nach seinem Standpunkte, seine Antwort mit den gewaltig imponierenden Sätzen: »Die im Senate versammelten Väter Roms pflegen das Recht gar mangelhaft und schmählich; hätten sie Urteile sprechen wollen, die den gerechten Forderungen des römischen Volkes genügten, so hätte die Menschheit nicht so dringenden Wunsch nach voller Wiederherstellung der Volkstribunengewalt geäußert.«
(45) Als Gnaeus Pompeius selbst, eben zum Konsul erwählt, seine erste Ansprache ans Volk hielt und der allgemeinen Erwartung entgegen kommend sein Programm der Wiedereinsetzung der Tribunen in ihre volle alte Macht ankündigte, da brach ein lärmender Beifall der versammelten Menge los. Wie er aber in derselben Versammlung die Worte aussprach: »die Provinzen sind verwüstet und ausgesogen, das Treiben der Gerichtshöfe ist Schimpf und Schande; diesen Mißständen werden wir definitiv abhelfen,« da war es schon kein Lärm mehr, sondern in tosendem Geschrei gab das römische Volk seinen Willen zu erkennen. XVI. (46) Jetzt wird überall fleißig Umschau gehalten; man paßt auf, wie sich jeder einzelne von euch mit der Pflicht gegen das eigene Gewissen und gegen des Staates Gesetz abfindet. Man beobachtet, daß seit der Abschaffung der Tribunengewalt nur ein einziger Senator, und zwar ein außergewöhnlich finanzschwacher, verurteilt worden ist. Hierüber äußert man zwar keinen Tadel, aber besondere Ursache zum Loben findet man auch nicht; es ist nämlich weiter kein großes Lob, da unbescholten zu bleiben, wo niemand eine Bestechung versucht oder versuchen kann.
(47) So ist es um die Grundlage dieses Prozesses bestellt, in welchem ihr über den Angeklagten und die Nation über euch das Urteil sprechen soll. An dem Falle dieses Menschen hier soll festgestellt werden, ob ein unendlich schwerer, aber unendlich reicher Verbrecher unter senatorischer Rechtspflege verurteilt werden kann. Der Angeklagte ist ein Mensch, über den es sonst nichts zu sagen giebt; nichts ist an ihm dran als eben seine grenzenlosen Verbrechen und sein grenzenloses Geld. Wird er also freigesprochen, so ist die notwendige Folge, daß nur der allerschimpflichste Verdacht auf euch sitzen bleibt: man wird nicht etwa persönliche Beliebtheit, oder verwandtschaftliche Beziehungen, oder frühere Verdienste, oder auch die Geringfügigkeit seiner Fehler – nein, nichts derart wird man für die Ursachen dafür ansehen, daß er von so übermäßiger Schuld entlastet wurde. (48) Endlich werde ich, meine Herren, die Klage derartig führen, werde dermaßen beschaffene, bekannte, bezeugte, bedeutende, zwingende Thatsachen zur Sprache bringen, daß niemand auch nur den Versuch machen wird, euch die Freisprechung des Angeklagten als persönlichen Gnadenbeweis abzudrängen. Ich habe meine bestimmten Mittel und Wege, um allen solchen Versuchen mit Sicherheit auf die Spur und beizukommen; ich werde in der Weise gegen sie vorgehen, daß man den Eindruck empfängt, nicht allein die Ohren Vieler, sondern die Augen des ganzen Volkes seien auf sie gerichtet und seien bei allen geheimen Beratungen gegenwärtig.
(49) Ihr, zu denen ich jetzt spreche, könnt den Schandfleck von der Ehre eures Standes abwaschen, könnt diesen Stand auf Jahre hinaus wieder retten. Es ist in allen Gesellschaftskreisen bekannt, daß seit dem Bestehen unserer jetzt gültigen Rechtsverfassung kein Gerichtshof von solcher Würde und so stattlichen Elementen zusammengetreten ist, wie der hier anwesende. Wenn selbst dieser hohe Rat durch seinen Urteilsspruch ein öffentliches Ärgernis erregt, so werden alle Menschen nicht etwa nach anderen, geeigneteren Persönlichkeiten aus demselben Stande – denn solche giebt es eben nicht – sondern überhaupt nach Leuten aus einem anderen Stande für das Gerichtswesen verlangen. XVII. (50) Und so richt' ich denn zuerst mein Gebet an die unsterblichen Götter: mögen sie meine Hoffnung erfüllen, daß sich in diesem Gerichtshofe kein niedriger Mensch befinde (außer demjenigen, der sich schon längst als solcher gezeigt hat); dann aber wend' ich mich an die Anwesenden und erkläre: sollten sich dennoch neue Schurken finden, so will ich, das versichre ich euch Richtern und dem ganzen Volke, eher mein Leben lassen als die unermüdliche Verfolgung ihrer Schurkerei. (51) Indessen giebt es noch einen Ausweg. Diese Schmach, die ich, wenn sie einmal zugelassen sein sollte, mit ebensoviel Strenge gegen die Schuldigen wie Rücksichtslosigkeit gegen mein eigenes Wohlbefinden zu verfolgen verspreche, diese Schmach kannst du von vornherein abwehren, Manius Acilius Glabrio, wenn du das Gewicht deiner arbeitsamen, hocherfahrenen Persönlichkeit für die gute Sache einsetzest. Tritt ein für die Hoheit der Gerichte; tritt ein für die Sache der strengen Rechtlichkeit, der Treue und des Gewissens. Tritt ein für den Senat, auf daß er aus diesem Prozesse rein hervorgehe, vor dem Volke glänzend dastehe und fürderhin mit ihm in herzlichem Einvernehmen lebe. Bedenke, auf welchem Platze du stehst, was du der Nation bieten kannst, welche Ehrenschuld du an deine Ahnen abzutragen hast; bedenke, daß es ein Acilius war, dem wir das Gesetz gegen die Erpresser verdanken, dieses Gesetz, von dem die Nation unter den weisen Sprüchen strenger Richter schon so reichen Segen geerntet hat. (52) Schau um dich: auf allen Seiten wirst du von verehrten Stimmen den mahnenden Ruf vernehmen: »sei eingedenk der Größe deines Hauses; denke bei Tag und bei Nacht an die Kraft deines Vaters, die Weisheit deines Großvaters, vergiß auch deinen würdigen Schwäher nicht!« Wenn du diesen Stimmen folgst, wenn du die gewaltige Energie deines Vaters Glabrio zeigst um freche Menschen niederzuducken, dazu die Klugheit deines Großvaters Scaevola, um schlauen Intriguen zuvorzukommen, endlich noch die Ausdauer deines Schwiegervaters Scaurus, um dich durch kein Mittel der Welt vom Pfade der Wahrheitsliebe und Überzeugungstreue verdrängen zu lassen: dann wird das römische Volk zu der Erkenntnis gelangen, daß vor einem Präsidenten von vollendeter Reinheit des Charakters, vor einem auserlesenen Kollegium von Richtern die ungeheuren Reichtümer des Angeklagten wirkungslos bleiben und für ihn nicht einen Ausweg zur Rettung, sondern eine Verstärkung des Verdachtes bedeuten.
XVIII. (53) Für mich steht es fest, daß ein Personenwechsel im Präsidium und Richterkollegium für diesen Prozeß unter keinen Umständen stattfinden darf. Ich werde nicht dulden, daß man die Sache bis zu einem Zeitpunkte verschleppe, wo die Sicilianer, die bisher von den Sklaven eines designierten Konsuls zwar unerhörterweise sämtlich gerufen, aber in keiner Weise beschieden wurden, nachher von den Bütteln der regierenden Konsuln citiert werden: das könnte meinen Gegnern wohl passen, daß diese armen Menschen, einst die Freunde und Verbündeten unseres Volkes, jetzt schutzflehende Bettler, von ihnen gewaltsam nicht bloß um ihr Recht und alles Eigentum, sondern auch um jede Möglichkeit einer Beschwerde gebracht werden. (54) Nein, ich werd' es nicht zulassen, daß man, nachdem ich meine Sache vorgetragen habe, eine Pause von vierzig Tagen einschiebt und mir erst dann antwortet, wenn meine Anklage abgestanden und vergessen ist; ich werde auch nicht erlauben, daß es erst dann zur Entscheidung komme, wenn diese Zuhörermenge, die jetzt aus ganz Italien herbeigeströmt ist, Rom wieder verlassen hat; ist sie doch aus allen Landen für diesen Moment hergekommen, um zu wählen, um Festspiele zu schauen und um sich einschätzen zu lassen. Jeder hat bei diesem Prozesse seinen Anteil: die Frucht des Erfolges (und anderseits die Gefahr der Erniedrigung) sind euer; die Arbeit, Mühe und Sorge ist mein; die Kunde von den Vorgängen und die dauernde Erinnerung an die verschiedenen Reden und Aussagen bleibt das Gemeingut aller. – (55) Wenn ich nun die Zeugen sogleich vernehmen lasse, so führ' ich damit keine Neuerung ein, sondern folge nur dem Beispiele der jetzigen Führer unseres Staatslebens. 48 Meine Neuerung dagegen besteht darin, daß ich das Zeugenverhör anders verteile: jeden einzelnen Klagepunkt setz' ich erst vollständig auseinander, und hab' ich ihn durch Fragen, Beweise und Zusammenfassung sicher gestellt, so laß ich gleich die auf ihn bezüglichen Zeugen ins Verhör nehmen. Auf diese Weise giebt es zwischen jenem längst gebräuchlichen Anklageverfahren und diesem von mir eingeführten weiter keinen Unterschied, als daß damals die Zeugen erst vernommen wurden, wenn alles vorgetragen war, während sie in unserem Falle bei jedem einzelnen Klagepunkt auftreten sollen; so hat auch hier der Gegner volle Freiheit, seine Fragen, Beweise und Reden anzubringen wie früher. Wer etwa nach einer Anklage in der herkömmlichen Form der zusammenhängenden einheitlichen Rede Verlangen trägt, der wird eine solche beim zweiten Termine zu hören bekommen; für jetzt wird ein jeder die Notwendigkeit unseres zur Abwehr der feindlichen Ränke erfundenen Verfahrens einsehen.
(56) Hierin also besteht meine Anklage für diesen ersten Termin. Ich behaupte: Gaius Verres hat zahlreiche Grausamkeiten und andere Verbrechen an römischen Bürgern wie an Bewohnern der verbündeten Staaten begangen, hat sich an Göttern und Menschen freventlich versündigt, hat sich schließlich vierzig Millionen Sesterzen in Sicilien widerrechtlich angeeignet. Diese Behauptung will ich euch durch schriftliche und mündliche Zeugnisse, durch Gemeinde- und Privaturkunden dermaßen zur Überzeugung bringen, daß ihr feststellen sollt, auch wenn mir voll ausreichende Zeit für einen bequemen Bericht zur Verfügung gestanden hätte, so hätt' ich doch einer langen Rede keinesfalls bedurft. – So beginne denn die Beweisaufnahme! 49
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