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28. So wurde ich denn nicht vertrieben aus dem Staate, der keiner war; herbeigerufen aber wurde ich in den Staat, als es in der Staatsverfassung wieder einen Consul41 Im J. 57 v. Chr. unter dem Consulate des Publius Cornelius Lentulus Spinther und des Quintus Cäcilius Metellus Nepos wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen. Cicero bedient sich hier des Singulars Consul, weil besonders Lentulus seine Zurückberufung betrieb. S. Cicer. pro Sestio c. 33, 72. gab, den es damals nicht42 Cicero wurde unter dem Consulate des Lucius Calpurnius Piso und Aulus Gabinius aus Rom verwiesen; er erkennt sie aber nicht als Consuln an, da sie nicht für die Wohlfahrt des Staates Sorge trugen (consulebant), sondern vielmehr in Gemeinschaft mit dem elenden Clodius die ganze Staatsverfassung vernichteten. S. Cicer. in Pison. 10, 22 sq. gegeben hatte, als es einen Senat gab, der damals untergegangen43 Es gab zwar einen Senat, aber bloß dem Namen nach; denn er hatte keine Geltung, und obwol er sich der Sache Cicero's annahm, konnte er doch seine Verweisung nicht verhindern. war, als eine freie Uebereinstimmung des Volkes herrschte44 Indem das Volk frei und einstimmig meine Zurückberufung verlangte., als Recht und Billigkeit, welche die Bande des Staates bilden, in das Andenken zurückgerufen worden waren.
Und siehe, wie sehr ich die Geschosse deiner Räuberbande verachtet habe. Daß du Pfeile ruchloser Ungerechtigkeit gegen mich geschleudert und abgeschossen hast, der Ansicht bin ich zu jeder Zeit gewesen; daß sie mich aber getroffen haben, das habe ich nie geglaubt; du müßtest dir denn etwa einbilden, damals, als du Wände zertrümmertest, oder als du in Häuser verruchte Feuerbrände hineintrugst45 S. die46 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.., sei Etwas des Meinigen47 D. h. Etwas von dem, was mir in Wirklichkeit angehört, was mein Inneres, mein eigenes Wesen betrifft. eingestürzt oder in Flammen aufgegangen.
29. Nicht ist weder mein noch irgend Jemandes Eigenthum, was weggenommen, was entrissen, was verloren werden kann. Wenn du mir die göttliche48 Soll nicht heißen: meine unvergleichliche oder bewunderungswürdige Standhaftigkeit, sondern göttlich werden alle Tugenden genannt, insofern sie als ein Ausfluß des göttlichen Wesens angesehen werden. Standhaftigkeit meines Geistes entrissen hättest, als49 Nach Halm's Muthmaßung: quum meis curis.. staret statt meas curas.. staret. Vgl. die Varianten bei Moser S. 184. durch meine Sorgen, Nachtwachen, Rathschläge das Gemeinwesen zu deinem großen Mißvergnügen feststand; wenn du unsterbliche Andenken an diese unvergängliche Wohlthat50 Das Andenken an die Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung. vertilgt hättest; ja noch weit mehr, wenn du mir jenen Geist, aus dem diese Rathschläge geflossen sind, entrissen hättest: dann würde ich eingestehen eine Kränkung von dir erlitten zu haben. Aber wenn du dieses weder thatest noch thun konntest, so hat mir deine Kränkung eine ruhmvolle Rückkehr bereitet, nicht einen unheilvollen Weggang.
Also war ich immer Bürger, und damals am Meisten, als der Senat meine Wohlfahrt als die des besten Bürgers auswärtigen Nationen anempfahl51 S. Cicer. pro Sestio 22, 50. 60, 128.; du bist es nicht einmal jetzt; es müßte denn etwa Eine Person zugleich Staatsfeind und Staatsbürger sein können. Unterscheidest du etwa den Bürger vom Feinde nach Abstammung und Wohnort und nicht nach Gesinnung und Thaten?
II. 30. Mord hast du auf dem Forum begangen52 Als am 25. Januar des J. 58 v. Chr. der im Senate einstimmig gebilligte Gesetzvorschlag wegen Cicero's Zurückberufung an die Volksversammlung gebracht werden sollte, richtete Clodius in Verbindung mit einer Schar gedungener Gladiatoren auf dem Forum ein großes Blutbad an, um die Durchführung jenes Gesetzesvorschlages zu verhindern. Vgl. Cicer. pro Sestio 35, 75., mit bewaffneten Räubern Tempel besetzt gehalten, Privathäuser und heilige Gebäude in Brand gesteckt53 S. Cicer. pro Sestio c. 39, 85.. Warum war Spartacus54 Spartacus, von Geburt ein Thracier, ein Gladiator, war mit fast achtzig Gladiatoren aus der Gladiatorenschule zu Kapua in Kampanien entsprungen (73 v. Chr.). Indem er überall, wo er hinkam, Sklaven und Gladiatoren in Freiheit setzte, stand er bald an der Spitze eines furchtbaren Heeres. Die Römischen Heere, die ihm entgegengeschickt wurden, schlug er, bis Licinius Crassus den Oberbefehl erhielt (71 v. Chr.), der den Spartacus am Silanus in Lucanien gänzlich besiegte. Spartacus fiel in der Schlacht. ein Staatsfeind, wenn du ein Staatsbürger bist? Kannst du aber ein Bürger sein, durch dessen Schuld es einmal keinen Staat gab? Und mich benennst du mit deinem Namen55 D. h. mit einem Namen, der dir zukommt, nicht mir; denn du verdientest die Strafe der Landesverweisung für deine Frevelthaten gegen den Staat, nicht ich, der ich die größten Verdienste um den Staat habe., da doch Alle der Ansicht sind, daß mit meinem Weggange das Gemeinwesen verwiesen war? Willst du niemals, unsinnigster Mensch, um dich schauen, niemals überlegen, weder was du thust, noch was du redest? Weißt du nicht, daß Landesverweisung die Strafe für Frevelthaten ist? Daß jene meine Reise56 Cicero nennt seine Verweisung eine Reise (kurz vorher Weggang), die er von freien Stücken unternommen habe. Nachdem sich nämlich Cicero nicht allein von den Consuln, sondern auch von Pompejus im Stiche gelassen sah, wollte er lieber Rom verlassen als das Leben vieler edler Patrioten den bewaffneten Scharen des Clodius preisgeben und entfernte sich daher aus der Stadt, bevor der Urtheilsspruch über seine Verbannung gefällt war. hingegen wegen der herrlichsten Thaten57 Nämlich wegen der Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung. Clodius hatte auf Cicero's Verweisung angetragen, weil dieser Theilnehmer der Verschwörung, die Römische Bürger waren, unverurtheilt habe hinrichten lassen., die ich ausführte, von mir unternommen wurde?
31. Alle Frevler und Bösewichter, für deren Anführer du dich offen bekennst, die die Gesetze mit Verweisung bestraft wissen wollen, sind Verwiesene, wenn sie auch den Boden nicht gewechselt haben. Und du solltest kein Verwiesener sein, da doch alle Gesetze dich verweisen? Sollte der nicht ein Verwiesener heißen, der sich mit Mordgewehr bewaffnet hat58 Nach der lex Cornelia de sicariis wurde derjenige, der sich mit einem Mordgewehre bewaffnet hatte, um einen Anderen zu tödten, für einen Meuchelmörder gehalten, obgleich er die Mordthat noch nicht vollbracht hatte. S. Orelli Index Leg. p. 162.? Von dem Senate wurde dein Dolch ergriffen59 In dem Tempel des Castor wurde nämlich ein Sklave des Clodius ergriffen, den dieser dahin geschickt hatte, um den Pompejus zu ermorden, weil derselbe früher auf seiner Seite gestanden, jetzt aber für die Zurückberufung Cicero's gestimmt hatte. S. Cicer. pro Milone 7, 18. in Pison. 12, 28. pro Sestio 32, 69.. Nicht der, welcher einen Menschen getödtet hat? Du hast schon sehr Viele getödtet. Nicht der, welcher Brand angestiftet hat? Der Tempel der Nymphen ist durch deine Hand in Flammen aufgegangen60 S. Cicer. pro Milone 27, 73. In dem Tempel der Nymphen befand sich das Archiv (tabularium).. Nicht der, welcher die geweihten Plätze besetzt gehalten hat? Auf dem Forum61 Das Forum war einer der geweihten Plätze (templa) Rom's. hast du ein Lager aufgeschlagen.
32. Doch wozu führe ich allgemeine Gesetze an, die dich alle für einen Verwiesenen erklären? Dein vertrautester Freund62 Der Consul Marcus Piso. S. Cicer. ad Attic. 13, 1. hat in Beziehung auf dich die besondere Verordnung63 Privilegium, d. h. ein Gesetzvorschlag, der sich nur auf eine einzelne Person bezog, sowol in gutem als in bösem Sinne. in Vorschlag gebracht, daß, wenn du in das verbotene Heiligthum der Guten Göttin64 Das Fest der Guten Göttin wurde am 1. Mai des Nachts in dem Hause eines der Consuln oder Prätoren gefeiert. Ueber die hier erwähnte Sache s. die65 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.. eingedrungen seiest, du verwiesen werden sollest. Aber du pflegst dich sogar dieser That zu rühmen. Wie ist es nun möglich, daß du, durch so viele Gesetze aus dem Lande verwiesen, vor dem Namen eines Landesverwiesenen nicht erzitterst? – »In Rom bin ich,« sagst du. – Ja wol, und du bist sogar in einem verbotenen Heiligthume gewesen. Nicht also wird Einer an dem Orte, wo er sich aufhält, ein Anrecht haben, wenn er sich daselbst nicht nach den Gesetzen aufhalten darf.
Fünftes Paradoxon
Inhaltsverzeichnis
‘Ότι μόνος ο σοφὸς ελεύθερος, καὶ πα̃ς άφρων δου̃λος66 Diog. Laert. 7, 121: μόνον τε ελεύθερον (ει̃ναι τὸν σοφόν), τοὺς δὲ φαύλους δούλους· ει̃ναι γὰρ τὴν ελευθερίαν εξουσίαν αυτοπραγίας, τὴν δὲ δουλείαν στέρησιν αυτοπραγίας..
Der Weise allein ist frei, und jeder Thor ist ein Sklave.
I. 33. Mag fürwahr dieser als Befehlshaber gepriesen oder auch so genannt oder dieses Namens würdig erachtet werden. Wie oder welchem freien Manne wird denn der befehlen, der seinen eigenen Begierden nicht befehlen kann? Er zügele zuerst seine Begierden, verachte die sinnlichen Vergnügungen, bezähme seinen Zorn, halte seine Habsucht in Schranken, entferne die übrigen Flecken seiner Seele. Dann fange er an Anderen zu befehlen, wenn er selbst den schlechtesten Herrinnen, der Schande und der Schmach, zu gehorchen aufgehört hat. So lange er wenigstens diesen sein Ohr leiht, kann man ihn nicht für einen Befehlshaber, ja nicht einmal für einen freien Mann halten.
Es ist nämlich ein vortrefflicher Lehrsatz, der von den gelehrtesten Männern aufgestellt ist, – ich würde mich nicht auf ihr Zeugniß berufen, wenn ich diesen Vortrag vor einigen Ungebildeten zu halten hätte; da ich aber vor den einsichtsvollsten Männern rede, denen solche Behauptungen nicht unbekannt sind, warum sollte ich mir den Schein geben, als ob ich die Mühe, die ich auf diese Studien verwendet habe, für verloren achtete? – Es ist also von Männern der gründlichsten Bildung67 Außer den Stoikern stellten diesen Satz auch die Sokratiker, die Akademiker und Platoniker auf. Vgl. Xenoph. Comment. IV, 5, 3–12. Auch der Kirchenvater Augustin. de Civit. Dei IV, 3. spricht den Satz ganz wie die Stoiker aus: Bonus, etiamsi serviat, liber est, malus autem, etiamsi regnet, servus est, nec unius hominis, sed, quod est gravius, tot dominorum, quot vitiorum. der Satz aufgestellt, außer dem Weisen sei Niemand ein Freier.
34. Denn was ist Freiheit? Die Macht so zu leben, wie man will68 Was unter dem Wollen zu verstehen sei, wird in den folgenden Worten erklärt. Vgl. Cicer. Tusc. IV. 6, 12: Eam (voluntatem) illi (Stoici) putant in solo esse sapiente, quam sic definiunt: voluntas est, quae quid cum ratione desiderat. Quae autem ratione adversa incitata est vehementius, ea libido est vel cupiditas effrenata, quae in omnibus stultis invenitur.. Wer lebt nun so, wie er will, außer demjenigen, welcher zu jeder Zeit dem Sittlichrechten folgt69 Halm muthmaßt: nisi qui recta sua sponte sequitur; aber der Zusatz sua sponte ist überflüssig.? welcher seine Pflichten freudig erfüllt, welcher sich einen wohl überlegten und bedachten Lebenswandel gesetzt hat, welcher den Gesetzen zwar nicht aus Furcht gehorcht, aber sie befolgt und ehrt, weil er dieß für das Heilsamste erkennt, welcher Nichts sagt, Nichts thut, Nichts endlich denkt als gern und frei, dessen sämmtliche Entschließungen und sämmtliche Handlungen aus ihm selbst hervorgehen und auf ihn selbst wieder zurückgehen70 Ich lese mit Orelli referuntur, das sehr viele, wenn auch nicht die besten Handschriften haben; Halm mit den besseren Handschriften feruntur. Die Silbe re konnte leicht wegen der vorhergehenden Silbe que übersehen werden. Zu proficisci bildet referri, nicht aber ferri den rechten Gegensatz. Borgers vergleicht: Cicer. Phil. 9, 5: ea, quae proficiscebantur a legibus,.. ad acquitatem referebat. Fin. 2. 18: proficiscantur a natura,.. ad utilitatem referantur. 3. 18: ab his omnia proficiscantur,.. ad ea referri omnes nostras cogitationes., und bei welchem Nichts mehr gilt, als sein eigener Wille und sein eigenes Urtheil, welchem sogar die Schicksalsgöttin, der man doch die größte Gewalt zuertheilt, weichen muß? sowie ein weiser Dichter71 Einige Herausgeber meinen, Appius Claudius Cäcus (s. zu Cato 6, 16) sei gemeint, dessen Gedicht auch Tusc. IV. 2, 4. erwähnt wird (s. Orelli Onomast. p. 150) und bei Sallustius in der Rede ad Caesarem de re publica ordinanta, wo es heißt: Res docuit id verum esse, quod in carminibus Appius ait: fabrum esse quemque fortunae. Andere beziehen die Worte auf Plautus Trinum. II. 2, 84: non sapiens quidem pol ipse fingit fortunam sibi. gesagt hat: Jedem gestaltet sich sein Schicksal nach seinem eigenen Charakter.
Dem Weisen allein wird also das zu Theil, daß er Nichts gegen seinen Willen thut, Nichts mit Betrübniß, Nichts aus Zwang. Wenn nun auch der Beweis für diese Behauptung mit mehreren Worten zu erörtern ist, so ist es doch ein kurzer72 Die Stoiker liebten dergleichen kurze Schlußsätze, die sie consectaria nannten. Vgl. mit unserer Stelle: Cicer. Fin. III. 7, 26: Potest id quidem (quod honestum sit, id solum bonum esse) fuse et copiose et omnibus electissimis verbis gravissimisque sententiis et augeri et ornari; sed consectaria me Stoicorum brevia et acuta delectant. und einzuräumender Satz, daß, wer sich nicht in einer solchen Gemüthsstimmung befinde, auch nicht frei sein könne. Sklaven sind also alle Schlechten.
35. Und diese Behauptung ist weniger der Sache als den Worten nach befremdend und seltsam. Denn nicht in dem Sinne sagt man, solche Menschen seien Sklaven wie die Leibeigenen73 mancipia. Die Sklaven wurden bei den Römern nicht als Personen, sondern als Sachen, als Eigenthum ihrer Herren, betrachtet, die unumschränkte Gewalt über sie hatten. In den Sklavenstand kam man entweder durch die Geburt oder durch Gefangenschaft im Kriege oder durch Kauf oder durch Schuldhörigkeit (nexum) (wenn man unvermögend war seine Schulden zu bezahlen, so fiel man als Schuldknecht dem Gläubiger anheim), oder durch Bestrafung. S. Adam Röm. Alterth. Th. I. S. 65 ff., die durch Schuldhörigkeit oder auf eine andere Weise nach dem bürgerlichen Rechte Eigenthum ihrer Herren geworden sind, sondern wenn Sklaverei, wie sie es denn auch wirklich ist, darin besteht, daß man einem kraftlosen und kleinmüthigen Geiste, der keinen freien Willen hat, Gehör gibt: wer sollte da noch leugnen, daß alle Leichtfertigen, alle Leidenschaftlichen, kurz alle Schlechten Sklaven seien?
II. 36. Oder soll mir der etwa für frei gelten, welchen ein Weib beherrscht? welchem sie Gesetze auferlegt, vorschreibt, gebietet, verbietet, was ihr gut dünkt? welcher der Befehlenden Nichts abzuschlagen, Nichts zu verweigern wagt? Sie fordert; man muß gewähren. Sie ruft; man muß kommen. Sie stößt fort; man muß gehen. Sie droht; man muß zittern. Ich fürwahr bin der Ansicht, ein solcher Mensch sei nicht ein Sklave, sondern der nichtswürdigste Sklave zu nennen, auch wenn er aus der angesehensten Familie abstamme.
Und 74 Diese ganze Stelle wird in den Handschriften etwa so gelesen: Atque ut in magna familia stultorum sunt alii lautiores ut sibi videntur servi sed tamen servi atrienses acuparii stultitiae suae quos signa – – – delectant et sumus inquit principes civitatis vos vero ne conservorum quidem vestrorum principes estis, sed ut in familia qui tractant ista etc. Diese nicht allein in einzelnen Worten, sondern durch Umstellung ganzer Sätze verderbte Stelle hat Madvig, dem auch Halm beipflichtet, sehr scharfsinnig also wieder hergestellt: Atque in pari stultitia sunt, quos signa – – – delectant. At sumus, inquit, p. c. Vos vero – – – estis. Sed ut in magna familia sunt alii lautiores, ut sibi videntur, servi, sed tamen servi, ut atrienses, at qui tractant ista etc. in gleicher Thorheit befinden sich die, welche an Bildsäulen, an Gemälden, an fein gearbeitetem Silbergeschirr, an Korinthischen Kunstwerken, an prachtvollen Gebäuden ein überaus großes Wohlgefallen finden. – »Aber wir sind ja,« sagen sie, »die Ersten im Staate.« – Ihr seid fürwahr nicht einmal die Ersten unter eueren Mitsklaven. 37. Aber sowie es in einem großen Hauswesen einige feinere Sklaven gibt, wie sie sich dünken, aber doch immer Sklaven sind, wie zum Beispiel die Aufseher des Atriums; diejenigen hingegen, welche dergleichen Geschäfte haben, wie putzen, salben, fegen, sprengen, nicht die ehrenvollste Stelle der Sklaverei behaupten: so nehmen auch im Staate die Männer, die sich der Begierde nach solchen Dingen ergeben, beinahe die unterste Stelle der eigentlichen75 ipsius servitutis. Ipsa servitus ist die Sklaverei im eigentlichsten Sinne, d. h. die Sklaverei in philosophischem Sinne. Sklaverei ein.
»Große Kriege,« sagt Einer, »habe ich geführt; großen Befehlshaberstellen habe ich vorgestanden.« – Nun, so habe auch eine Gesinnung, die des Lobes würdig ist.
Ein Gemälde des Aëtion76 Aëtionis, so Halm nach den besten Handschriften, st. der anderen Lesart Echionis, die sich gleichfalls in mehreren Handschriften bei Cicer. Brt. 18, 70 u. Plinius N. H. 35, 78 findet, wo aber in neuerer Zeit richtig die andere Lesart hergestellt ist. Aëtion lebte zur Zeit Alexander's des Großen. oder eine Bildsäule des Polykletus77 Polykletus aus Sycion im Peloponnese, berühmter Bildhauer, im Zeichnen und Malen nicht unerfahren, ein Zeitgenosse des Perikles. Er war ein Schüler des Argivers Ageladas. Unter seinen Bildhauerwerken wurde besonders gerühmt eine Juno aus Elfenbein und Gold und ein Doryphorus. S. Plinius H. N. 34, 8. fesselt dich und versetzt dich in Staunen. Ich will nicht fragen, woher du sie geraubt hast, wie du sie besitzest. Wenn ich sehe, wie du sie anschauest, sie bewunderst, in Ausrufungen ausbrichst; so urtheile ich, daß du ein Sklave aller Albernheiten bist. 38. »Nun, sind denn das nicht artige Dinge?« – Ja wol; denn auch wir haben ein Kennerauge; aber ich bitte dich, diese Dinge mögen für anmuthig gelten, aber doch nur so, daß sie nicht zu Fesseln von Männern werden, sondern zur Ergötzung junger Leute dienen. Denn was meinst du? Wenn Lucius Mummius78 Lucius Mummius zerstörte Korinth im J. 146 v. Chr. Von den unendlich vielen und herrlichen erbeuteten Kunstwerken behielt er für sich Nichts, sondern schmückte damit die Stadt Rom aus; einige schenkte er auch anderen Städten Italiens. Vgl. Strabo 8, c. 6. Nach Plinius 34, 7. starb er so arm, daß er seiner Tochter keine Mitgift hinterließ. Einen dieser Leute sähe, wie er ein Korinthisches Nachtgeschirr leidenschaftlich betaste; würde er, der für seine Person auf ganz Korinth79 D. h. alle Schätze und Kunstwerke Korinths. keinen Werth legte, ihn für einen vorzüglichen Bürger oder für einen sorgsamen Haushofmeister halten?
Möchte doch ein Manius Curius80 Ueber Manius Curius Dentatus s. zu Cato 6, 15. wieder aufleben oder Einer von den Männern, in deren Landgütern und Häusern Nichts von Glanz, Nichts von Schmuck sich befand außer ihnen selbst, und sehen, wie ein Mann, der die höchsten Auszeichnungen des Volkes genießt, bärtige Barben in seinem Fischteiche fängt und sie mit den Händen befühlt und sich der Menge seiner Muränen rühmt81 Eine Anspielung auf Lucullus und den Redner Hortensius, die kostbare Fischteiche angelegt hatten. Vgl. Cicer. ad Att.. I. 19 u. 20.. Würde er nicht einen solchen Menschen für einen Sklaven so niedriger Art halten, daß er ihn in seinem Hauswesen nicht einmal für irgend ein wichtigeres Geschäft tauglich fände?
39. Oder ist etwa deren Sklaverei zweifelhaft, die aus Begierde nach Vermögen keine Bedingung des härtesten Sklavendienstes zurückweisen? Die Hoffnung auf Erbschaft, übernimmt sie nicht alle Unbilligkeit des Sklavendienstes? welchen Wink des reichen Greises ohne Erben beachtet sie nicht? Sie redet ihm nach dem Munde; was ihr auch zugemuthet werden mag, thut sie; sie begleitet ihn, sitzt bei ihm, macht ihm Geschenke. Was von diesen Dingen ist das Benehmen eines freien Mannes? was, mit einem Worte, nicht das eines trägen Sklaven?
III. 40. Wie? Jene Begierde ferner, die eines freien Mannes würdiger scheint, die Begierde nach Ehrenämtern, Befehlshaberstellen, Provinzen, welche harte Herrin ist sie, wie gebieterisch, wie heftig! Dem Cethegus82 Publius Cornelius Cethegus genoß als Prätor im Staate großes Ansehen (vgl. Cicer. Brut. c. 48), führte aber einen schlechten Lebenswandel. Lucullus, der damals Statthalter in Cilicien zu werden wünschte, um den Krieg mit Mithridates, der wieder auszubrechen drohte, zu führen, erniedrigte sich so sehr, daß, obwol er den Cethegus wegen seines ausschweifenden Lebens verabscheute, kein Mittel unversucht ließ ihn zu gewinnen und sogar seine Geliebte Precia durch Geschenke und Schmeicheleien zu bestechen suchte. S. Plutarch. Vit. Luculli c. 6., einem keineswegs bewährten Menschen, zwang sie Männer dienstbar zu sein, die sich höchst angesehen zu sein dünkten, ihm Geschenke zu senden, des Nachts zu ihm in's Haus zu kommen, ja endlich ihn flehentlich zu bitten. Was ist Sklaverei, wenn dieß für Freiheit gelten kann?
Wie? Wenn die Herrschaft der Begierden gewichen und eine andere Herrin erstanden ist aus dem Bewußtsein der Sünden, die Furcht, was ist das für eine elende, was für eine harte Sklaverei! Jungen Männern, die sich ein Wenig auf das Schwatzen verstehen, muß man dienen83 Nämlich um nicht von ihnen angeklagt zu werden.; Alle, die Etwas zu wissen scheinen, werden wie Herren gefürchtet. Der Richter vollends, welche Herrschaft übt er! mit welcher Furcht erfüllt er die Schuldigen! Oder ist nicht jede Furcht eine Sklaverei?




