Insolvenzstrafrecht

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c)Mehrgliedrige Organe, Gesamtverantwortung
d)Gesellschafter
e)Pflicht zum Krisenmanagement
f)Sanierungspflicht
g)Zahlungsverbote
h)Insolvenzantragspflicht
B.Untreue, § 266 StGB
I.Strafbarkeit wegen Untreue
1.Allgemeines
2.Missbrauchstatbestand
a)Wirksame Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis
b)Fremdes Vermögen
c)Fremdnützige Vermögensbetreuungspflicht
d)Tathandlung
e)Einverständnis
f)Kausalität
3.Treuebruchtatbestand
a)Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen
b)Qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht
c)Tathandlung
d)Einverständnis
e)Kausalität
4.Vermögensschaden
a)Allgemeines
b)Fallgruppen
5.Subjektive Tatseite
a)Vorsatz
b)Irrtum
6.Versuch, Vollendung, Beendigung
7.Täterschaft, Teilnahme
8.Strafantrag
9.Konkurrenzen
10.Rechtsfolgen
II.Fallgruppen, Besonderheiten
1.Unterlassene Vermögensmehrung
2.(Schadensgleiche) Vermögensgefährdung
3.„Schwarze Kassen“
4.Cash-Pooling im Konzern
5.Zuwendungen an Dritte
a)Begriffsbildung
b)Abgrenzung der Untreue zu Korruptionsdelikten
6.Risikogeschäfte
7.Existenzvernichtung
III.Praxis der anwaltlichen Beratung
1.Haftungs- und Strafbarkeitsprobleme
2.Verteidigungsgrundlagen und -umfang
a)Mandatsannahme und Verteidigungsauftrag
b)Sachverhaltsklärung
c)Rechtsbesorgung und Vertretung
d)Beratung über Verhaltenspflichten
e)Schutzpflichten des Anwaltes
C.Betrug
I.Bedeutung
II.Tatbestandsvoraussetzungen
1.Täuschung über Tatsachen
2.Täuschungsbedingter Irrtum
3.Vermögensverfügung
4.Vermögensschaden
5.Subjektive Voraussetzungen
6.Täterschaft, Zurechnung
7.Vollendung und Beendigung
8.Strafrahmen, Nebenfolgen
D.Weitere Delikte im Umfeld der Insolvenzen
I.Finanzierung geschäftlicher Aktivitäten, §§ 264 ff. StGB
1.Subventionsbetrug, § 264 StGB
a)Einführung
b)Tatbestandsvoraussetzungen
c)Täterschaft und Teilnahme
d)Tathandlungen
e)Strafverfolgung
2.Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
a)Einführung
b)Tatbestand
c)Subsidiarität
3.Kreditbetrug, § 265b StGB
a)Einführung
b)Beteiligte am Finanzierungsgeschäft
c)Falsche schriftliche Angaben für einen Kreditvertrag
d)Generelle Eignung zur Beeinflussung der Kreditentscheidung
e)Täterschaft und Teilnahme
f)Versuch, tätige Reue
g)Konkurrenz zu § 263 StGB
4.(Kredit-)Betrug, § 263 StGB
a)Täuschung über Tatsachen
b)Täuschungsbedingter Irrtum
c)Vermögensverfügung und Vermögensschaden
d)Subjektive Voraussetzungen
e)Versuch, Vollendung und Beendigung
f)Besonders schwerer Fall
g)Täterschaft und Teilnahme
II.Beitragsvorenthaltung, § 266a StGB
1.Arbeitgeber als Täter von § 266a Abs. 1–3 StGB
2.Arbeitnehmer als Beteiligte von § 266a Absätze 1–3 StGB
3.Beiträge zur Sozialversicherung als Tatmittel
4.Nichtabführen von Arbeitnehmerbeiträgen
5.Unmöglichkeit der Zahlung
6.Nichtabführen von Arbeitgeberbeiträgen
a)Unrichtige Mitteilungen des Arbeitgebers über die Versicherungsschuld
b)Unterlassen von Mitteilungen
7.Sonstige Lohneinbehalte
8.Vorsatz, Irrtum und Einwilligung
9.Versuch, Vollendung, Beendigung
10.Selbstanzeige, persönliche Straffreiheit
11.Konkurrenzen
III.Steuerhinterziehung, § 370 AO
1.Steuerliche Pflichten
2.Strafbarkeit
Teil 3 Verteidigung des Gemeinschuldners wegen Straftaten im Insolvenzstadium
A.Schmälerungen der Masse (§ 283 Abs. 1 Nrn. 1–4 StGB)
I.Zahlungseinstellung oder Eröffnung oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens als objektive Strafbarkeitsbedingung
II.Zusammenhang zwischen Bankrotthandlung, Krise und objektiver Strafbarkeitsbedingung
III.Beeinträchtigung von Vermögensbestandteilen gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB
1.Strafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung nach § 14 StGB
2.Vermögensbestandteile als taugliche Tatobjekte
a)Sachen, Rechte und Ansprüche
b)Immaterielle und sonstige Vermögensrechte
c)Belastete Vermögensteile
3.Beiseiteschaffen
4.Verheimlichung
5.Zerstörung, Beschädigung, Unbrauchbarmachen
IV.Spekulationsgeschäfte und unwirtschaftliche Ausgaben gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 2 StGB
1.Verlust-, Spekulations- und Differenzgeschäfte
2.Unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel und Wette
V.Waren- und Wertpapierverschleuderung gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 3 StGB
1.Kreditierte Waren und Wertpapiere als taugliche Tatobjekte
2.Veräußerung unter Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
VI.Vortäuschen von Rechten Dritter und Anerkennung fremder Rechte (Scheingeschäfte) gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 4 StGB
1.Rechte als taugliche Tatobjekte
2.Vortäuschung oder Anerkennung
B.Veränderung der Aufzeichnungen (§ 283 Abs. 1 Nrn. 5–7 StGB)
I.Überblick
II.Verletzung der Buchführungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB
1.Verpflichtung zum Führen von Handelsbüchern
a)Handelsbücher als Tatobjekte
b)Buchführungspflicht
2.Unterlassung der Buchführung
3.Mangelhafte Buchführung
4.Unmöglichkeit der Handlungspflichterfüllung
III.Unterdrücken von Handelsbüchern gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 6 StGB
1.Handelsbücher und sonstige Unterlagen als taugliche Tatobjekte
2.Tatbestandliche Beeinträchtigungshandlungen
3.Erschwerung der Übersicht über den eigenen Vermögensstand
IV.Verletzung der Bilanzierungspflicht gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB
1.Mangelhaftigkeit der Bilanzaufstellung
a)Bilanzbegriff
b)Mangelhaftigkeit der Bilanz
2.Unterlassung einer rechtzeitigen Bilanz- und Inventaraufstellung
a)Bilanzen und Inventare
b)Tathandlung
C.Sonstige Veränderungen (§ 283 Abs. 1 Nr. 8 StGB)
I.Verringerung des Vermögensstandes gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 1. Alt. StGB
II.Verheimlichen oder Verschleiern der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 8, 2. Alt. StGB
D.Herbeiführung der wirtschaftlichen Krise (§ 283 Abs. 2 StGB)
E.Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB)
F.Besonders schwere Fälle (§ 283a StGB)
I.Handeln aus Gewinnsucht (Nr. 1)
II.Gefährdung vieler Personen (Nr. 2)
1.Gefahr des Vermögensverlustes (1. Alt.)
2.Wirtschaftliche Not des Opfers (2. Alt.)
III.Sonstige besonders schwere Fälle
G.Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)
H.Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)
I.Insolvenzdelikte im weiteren Sinne
I.Vereitelung des Gläubigerzugriffs
1.Vereitelung der Zwangsvollstreckung gemäß § 288 StGB
a)Allgemeines
b)Begünstigter
c)Drohende Zwangsvollstreckung
d)Vereitelte Vollstreckungshandlungen
e)Veräußerung von Pfandgegenständen
f)Vorsatz und Vereitelungsabsicht
g)Teilnahme
h)Absolutes Antragsdelikt
i)Konkurrenzen
2.Pfandkehr gemäß § 289 StGB
a)Schutzzweck
b)Begünstigter
c)Taterfolg
d)Vorsatz
e)Teilnahme, Versuch
f)Absolutes Antragsdelikt
II.Unrichtige Erklärungen zur Geschäfts- und Vermögenslage
1.Falsche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, § 156 StGB
a)Schutzzweck
b)Tatbestandsmäßiges Handeln
2.Unrichtige Registermitteilungen
a)Bedeutung
b)Aufbau der Straftatbestände
c)Strafprozessuales
d)Haftung
e)Gründungsschwindel
aa)Aktienrecht
bb)GmbH-Recht
f)Öffentliche Ankündigungen
g)Kapitalveränderungen
aa)Aktienrecht
bb)GmbH-Recht
h)Unrichtige Angaben bei Umwandlungsvorgängen
i)Mitteilungen des Abwicklers
j)Statusmitteilungen, insbes. Bestellungsverbot
Teil 4 Verteidigung von professionell an Sanierung und Insolvenz Beteiligten
A.Einführung
I.Aufgaben des Verteidigers
1.Professionelle Distanz
2.Mandatsübernahme und Erstberatung
3.Pflichten des Verteidigers
4.Vorgehen und Weisungen des Mandanten
5.Aufklärung über die Kosten
II.Verfahrensumfeld
1.Gläubigerstreitigkeiten
2.Insolvenzverwalterstreitigkeiten
3.Schuldnerstreitigkeiten
B.Insolvenzverwaltung
I.Aufgaben und Stellung
1.Endgültiger Insolvenzverwalter
a)Begriff, Aufgaben
b)Kompetenzen und Verantwortung
c)Beendigung der Stellung des Insolvenzverwalters
d)Haftung für Masseunzulänglichkeit
e)Schuldhafte Verletzung von Verwalterpflichten
f)Vorwerfbare Verletzung von Berufspflichten
2.„Starker“ vorläufiger Insolvenzverwalter
a)Begriff, Aufgaben
b)Verantwortung und Haftung
3.„Schwacher“ vorläufiger Verwalter
a)Begriff und Aufgaben
b)Verantwortung und Haftung
4.„Halbstarker“ Insolvenzverwalter
5.Insolvenzverwalter als Doppel-Treuhänder
6.Sachwalter
a)Eigenverwaltung
b)Schutzschirmverfahren
7.Verbraucherinsolvenzverfahren
II.Strafrechtliche Verantwortung
1.Überblick
a)Täterschaftliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters
b)Starker und schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter
c)Eigeninitiative des Insolvenzverwalters
d)Verantwortung für den Einsatz von Hilfskräften
2.Verstöße gegen erlaubnispflichtige Betriebsfortführung
3.Geheimnisverrat
a)Geheimnisbegriff
b)Aufgabe und Verantwortung des Insolvenzverwalters bezüglich des Geheimnisschutzes
c)(Kein) Schutz der Insolvenzverwaltergeheimnisse im Strafverfahren
4.Unterstützung von Straftaten des Insolvenzschuldners
a)Begünstigung
b)Strafvereitelung
c)Geldwäsche
5.Betrug
a)Warengeschäfte ohne Erfüllungsabsicht
b)Unrichtige Vergütungsabrechnungen
6.Untreue
a)Verfolgbarkeit des Insolvenzverwalters
b)Treuepflichten eines Insolvenzverwalters
c)Tathandlungen eines Insolvenzverwalters
d)Vermögensnachteil
e)Einverständnis
f)Beendigung der Treuepflicht
g)Beispiel: Anderkontenfall
7.Unrichtige Buchführung und Bilanzierung
8.Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
a)Nichtabführung fälliger Beiträge zur Sozialversicherung
b)Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge
III.Strafbarkeit des Sachwalters
IV.Strafbarkeit des Gläubigerausschusses
C.Sanierungsberatung
I.Überblick
1.Sanierungsberatung
a)Begriff, Rechtsnatur
b)Aufgabe, Mindestanforderungen
c)Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten
2.Konflikte zwischen Sanierungspflicht und Insolvenzantragspflicht
a)Ausgangslage, Motivation
b)Einzelkaufmännische Unternehmen
c)Personengesellschaften
d)Kapitalgesellschaften
II.Strafrechtliche Verantwortung des Sanierungsberaters
1.Bankrottstraftaten durch Sanierungsmodelle
a)Freie Sanierung
b)Übertragende Sanierung im Auffang-Modell
c)Gründung einer reinen Sanierungsgesellschaft zu Finanzierungszwecken
d)Übertragung von Assets
e)Konkurrenz zum Altbetrieb
2.Bankrottstraftaten zugunsten von Gläubigerpools/Gläubigerfonds
a)Gläubigerpool
b)Gläubigerfonds
3.Strafbarkeit eines Liquidators
4.Beihilfe zu Bankrott und Untreue
D.Finanzierungen
I.Überblick
1.Interessenlage
2.Sanierungskredite
3.Eingriff in die Übernahme der Geschäftsführung
4.Übernahme der Gesellschafterstellung
5.Haftung für Besserstellung
6.Haftung für öffentliche Äußerungen über die Kreditwürdigkeit
7.Kreditgeschäfte im Insolvenzeröffnungsverfahren
8.Haftung für pflichtwidrige Anlageempfehlungen
a)Haftung für fehlerhafte Information und Aufklärung
b)Wissensvorsprung
c)Überschreiten der Rolle der Kreditgeberin
d)Schaffung eines „besonderen Gefährdungstatbestandes“
e)Aufklärung bei schwerwiegendem Interessenkonflikt der Bank
f)Haftung für das Handeln von Anlagevermittlern
II.Strafrechtliche Verantwortung
1.Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
2.Stille Geschäftsinhaberschaft
3.Betrug
4.Gläubiger-/Schuldnerbegünstigung
E.Hilfeleistungen in Rechts- und Steuerfragen
I.Rechtsberatung
1.Interessenlage und Rechtsnatur
a)Grundsätzliche Pflichten
b)Sachverhaltsklärung
c)Rechtsklärung
d)Würdigung und Beratung des Mandanten
e)Schadensvermeidung
2.Zivilrechtliche Haftung
II.Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
1.Interessenlage und Rechtsnatur
2.Haftung und Verantwortung
III.Strafrechtliche Verantwortung
1.Beihilfe durch „berufstypische Handlungen“ im Strafrecht
a)Rechtsprechungsgrundsätze
b)Begründungs- und Abgrenzungsansätze in der Literatur
c)Eignung der rechtsberatenden/steuerberatenden Arbeit
d)Doppelstufige Prüfung zur Annahme oder zum Ausschluss einer Strafbarkeit
2.Anstiftung
3.Täterschaft
a)Handlungsverantwortung
b)Unterlassungsverantwortung
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts
Inhaltsverzeichnis
A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis
B. Historische Entwicklung
C. Geschützte Rechtsgüter und Systematik des Insolvenzstrafrechts
D. Grundbegriffe der Insolvenz
E. Das Insolvenzverfahren
F. Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht
G. Prozessuale Besonderheiten
Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis
A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis
1
Mit der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens und der damit drohenden Beendigung des Unternehmens gehen besondere Gefahren für Dritte, insbesondere für Gläubiger und Arbeitnehmer, einher. Deshalb hat der Gesetzgeber ein umfassendes straf- und zivilrechtliches Regelungswerk entwickelt, um den Schutz der Gläubiger zu realisieren und ein gerichtlich überwachtes Verfahren zu schaffen, innerhalb dessen über die Fortführung oder Beendigung des Unternehmens unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen entschieden werden muss. Dabei kommt den nach § 283 StGB strafbaren Bankrotthandlungen[1] – Vermögensverschiebungen, unwirtschaftlichen Geschäften, Scheingeschäften, Buchführungsverstößen – sowie der Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB[2] und der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB[3] zentrale Bedeutung zu, denn die bei Unternehmenszusammenbrüchen begangenen Straftaten machen einen beträchtlichen Teil der von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgenden Fälle aus. Insbesondere unsachgemäße Aktivitäten zur Abwendung der Krise führen in den strafrechtlichen Risikobereich. Die große praktische Relevanz der Insolvenzdelikte ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Insolvenzgerichte nach den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MIZI) Beschlüsse über Insolvenz- und Vergleichseröffnungen sowie über Antragsabweisungen mangels Masse der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, damit diese überprüfen kann, ob konkrete Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.[4] Daher hängt die Entwicklung der Insolvenzstraftaten unmittelbar mit der Entwicklung der Insolvenzen zusammen.
Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › I. Allgemeiner Überblick zur Insolvenzentwicklung in Deutschland
I. Allgemeiner Überblick zur Insolvenzentwicklung in Deutschland[5]
2
Obwohl in Wirtschaftskreisen in der Vergangenheit die scheinbar konstant hohe Anzahl von Insolvenzen in Deutschland beklagt wurde, zeigt eine Untersuchung der Creditreform Wirtschaftsforschung[6], dass die Insolvenzentwicklung im ersten Halbjahr 2016 ebenso wie in den vergangen Jahren deutlich rückläufig ist.
Die Anzahl der jährlichen Insolvenzen war zuletzt – als Auswirkungen der Finanzkrise – im Jahr 2010 gestiegen. Seitdem befindet sich die deutsche Wirtschaft in einem Prozess der Erholung und des Aufschwungs. Dies macht sich auch in den seit dem Jahr 2011 zurückgehenden Insolvenzzahlen bemerkbar.
Und obwohl die Geschäftserwartungen mittlerweile wieder sinken und sich dies mittlerweile auch auf die Insolvenzstatistik auswirkt, sind die Zahlen auch im Jahr 2016 noch einmal zurückgegangen, so dass sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen mit 21.700 auf dem niedrigsten Stand seit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999 befindet.
Tab. 1: Insolvenzverfahren in Deutschland[7]
Gesamtinsolvenzen Unternehmensinsolvenzen Verbraucherinsolvenzen sonstige Insolvenzen 2000 41.780 + 23,4 % 27.930 + 4,9 % 10.360 + 322,9 % 3.490 – 27,3 % 2001 49.510 + 18,5 % 32.390 + 16,0 % 13.490 + 30,2 % 3.630 + 4,0 % 2002 84.330 + 70,3 % 37.620 + 16,1 % 21.520 + 59,2 % 25.190 + 593,9 % 2003 100.350 + 19,0 % 39.470 + 4,9 % 33.510 + 55,7 % 27.370 + 8,7 % 2004 118.260 + 17,8 % 39.270 – 0,5 % 49.100 + 46,5 % 29.890 + 9,2 % 2005 136.570 + 15,5 % 36.850 – 6,2 % 68.900 + 40,3 % 30.820 + 3,1 % 2006 161.320 + 18,1 % 34.040 – 7,6 % 96.500 + 40,1 % 30.780 – 0,1 % 2007 164.750 + 2,1 % 29.150 – 14,4 % 105.300 +9,1 % 30.300 – 1,6 % 2008 155.910 – 5,4 % 29.580 + 1,5 % 98.450 – 6,5 % 27.880 – 8,0 % 2009 162.870 + 4,5 % 32.930 + 11,3 % 100.790 +2,4 % 29.150 + 4,6 % 2010 169.840 + 4,3 % 32.060 – 2,6 % 109.960 +9,1 % 27.820 – 4,6 % 2011 159.580 – 6,0 % 30.120 – 6,1 % 103.250 – 6,1 % 26.210 – 5,8 % 2012 150.810 – 5,5 % 26.720 – 4,6% 98.050 – 5,0 % 24.040 – 8,3 % 2013 141.590 – 6,1% 26.120 – 9,1 % 91.360 – 6,8 % 24.110 + 0,3 % 2014 135.020 – 4,6 % 24.030 – 8,0 % 86.460 – 5,4% 24.530 + 1,7 % 2015 127.570 – 5,5 % 23.180 – 3,5 % 80.220 – 7,2 % 24.170 – 1,5 % 2016* 123.380 – 3,0 % 21.700 – 6,4 % 78.200 – 2,5 % 23.900 – 1,1 % * Von Creditreform geschätzt.3








