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(66) In Roms besten Tagen haben unsere erlauchtesten Männer ihren Stolz und ihre Ehre darein gesetzt, auswärtige Freunde und ebenso die ausländischen, dem Schutze Roms überlassenen Nationen vor Unbill zu schützen und in ihrem Wohlstande zu erhalten. Kein Geringerer als der weise Cato hat sich mit einer Menge einflußreicher Personen überworfen, um den Spaniern, die er von seinem Konsulat her kannte, vor Gericht Hilfe zu leisten. (67) Noch ist es nicht lange her, da zog Gnaeus Domitius den Marcus Silanus zur Rechenschaft, weil er einen einzigen Menschen aus befreundeter Familie, einen gewissen Aegritomar infam behandelt hatte. XXI. Nichts kann nun einen rechten Unheilstifter mehr erbittern, als daß wir jetzt diese schöne Sitte früherer Generationen nach langer Pause wieder in Aufnahme bringen; wenn die Bündner sich beschweren, werden sie nicht mehr an den ersten besten, der nicht zu reden versteht, gewiesen, sondern von einem zuverlässigen und sorgfältigen Anwalte verteidigt. (68) Das macht den Menschen Angst; da wühlen sie nun dagegen, daß nur ja dieser Brauch nicht aufkomme oder vielmehr nicht wiederkehre. Sie fürchten, wenn er erst zur Regel wird, dann wird die gesamte Rechtspflege anständig und energisch ausgeübt, nicht mehr von grünen Jungen oder Winkelkonsulenten. (69) Unsere Väter bedauerten den Brauch durchaus nicht, als Publius Lentulus, damals der erste in der Senatorenliste, im Verein mit Gaius Rutilius Rufus den Manius Aquilius verklagte, oder als der unvergleichliche Scipio Africanus, der schon zweimal Konsul und Censor gewesen war, den Lucius Cotta vor Gericht lud. Damals genoß die römische Rechtspflege den höchsten Ruhm, man hielt aller Orten das Recht für die gewaltigste Stütze unseres Staates. Gewiß wird niemand bei dem großen Africanus einen Schritt wunderlich finden, über den man sich jetzt bei meiner Wenigkeit – angeblich wundert, in Wahrheit ärgert. (70) »Was fällt ihm ein,« rufen sie, »will der Verteidiger jetzt plötzlich zum Kläger werden? Und noch dazu in diesem Alter? Er bewirbt sich ja schon um das Polizeipräsidium!« 29 – Ich finde dagegen, daß man in meinem oder auch in sehr viel höherem Alter und in jeder amtlichen Stellung die Gemeinheit verfolgen und das Elend lindern kann. Einem schwerkranken, nahezu aufgegebenen Staatsorganismus hilft dies Heilmittel oder keines; wo die Gerichtshöfe bestochen und durch die Nichtswürdigkeit einzelner Schurken entehrt werden konnten, müssen nur die anständigsten, bewährtesten Juristen die Rechtspflege in die Hand nehmen, sonst ist alles verloren. (71) Anderseits ist es ein Zeichen gesunder Verhältnisse, wenn der Kläger jedesmal seine moralische Existenz aufs Spiel setzen muß, wie der Beklagte sein materielles Dasein; die tüchtigsten Ankläger waren ja auch immer diejenigen, die das Gefühl hatten, es handle sich um ihren eigenen guten Ruf. 30
XXII. Aus alledem muß der Gerichtshof die Folgerung ziehen: Quintus Caecilius, über den sich bisher überhaupt noch keine öffentliche Meinung gebildet hat und der auch in der bevorstehenden Verhandlung keinerlei Interesse erregen kann, der weder einen guten Ruf zu erhalten, noch irgend eine Hoffnung auf seine Zukunft zu bestärken hat – der wird einen solchen Prozeß wahrlich nicht mit der nötigen Schärfe, Energie und Gewissenhaftigkeit führen. Er hat im Fall einer Blamage nichts zu verlieren; sollt er mit Schimpf und Schande abziehen, so braucht er nichts zurückzuerobern. (72) Von mir dagegen hält Rom so manches moralische Pfand in Händen und ich muß all meine Kraft einsetzen, um es mit Ehren einzulösen. Ein solches Pfand ist die Bewerbung um ein hohes städtisches Amt; oder die Hoffnung auf meine weitere Entwicklung; oder ein mit saurer Arbeit bei Tag und Nacht mühsam erworbener Ruf. Dies alles wird Rom mir sicher erhalten und fördern, wenn ich im vorliegenden Prozesse mein Wollen und Können bewähre; passiert mir dagegen nur das kleinste Mißgeschick, der unscheinbarste Fehltritt, so ist es vorbei, und alles, was langsam Stück für Stück gesammelt war, ist mit einem Schlage für immer verloren. (73) Ihr, meine Herren, möget nach eigener Wahl entscheiden, wer zu diesem mächtigen Prozeß die nötige Einsicht, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Stellung mitbringt. Zieht ihr mir den Caecilius vor, so kann ich doch nicht annehmen, daß er mir an Wert überlegen sei; Rom aber – dürfte in diesem Falle annehmen, daß eine so ehrenhafte und sachgemäße Anklage euch und eurem ganzen Stande nicht eben erwünscht kommt; danach möget ihr euch einrichten.
Erste Verhandlung. Einleitungsrede
Inhaltsverzeichnis
I. (1) Hoher Gerichtshof!
Wir stehen vor einem großen Augenblick. Ein von uns allen aufs tiefste empfundenes Bedürfnis, dessen Befriedigung im Interesse eures so bösartig gefährdeten Rufes 31 wie im Interesse der arg kompromittierten Gerichtshöfe überhaupt auf das allerdringendste zu wünschen war, scheint jetzt befriedigt werden zu sollen. Daß euch jetzt, wo unser Staat eben eine Krisis durchmacht, eine solche Gelegenheit geboten wird, darin steckt nicht menschliche Einsicht, das ist göttliche Fügung. Es hat nämlich die für uns alle gefährliche, für den Staat aber geradezu unheilvolle Vorstellung allenthalben in Rom wie im Auslande Platz gegriffen, von unseren jetzigen Gerichtshöfen könne ein Mensch, der recht viel Geld hat, auch auf die schlimmsten Verbrechen hin nicht verurteilt werden. Diese Idee ist nicht nur allgemein verbreitet, sondern sie hat schon Wurzel gefaßt; sie spielt die Hauptrolle im Gerede der Leute. (2) Nun steht euer Stand, eure Gerichtshöfe auf dem Spiele; schon zeigen sich Menschen, die in Volksreden und Gesetzanträgen diese allgemeine Mißgunst gegen den Senat noch weiter schüren wollen 32 : da bietet sich euch plötzlich die günstigste Gelegenheit zur Rehabilitierung, man bringt euch den Gaius Verres auf die Anklagebank. Dieser Mensch ist zwar durch seine ganze Lebensführung, durch alles, was er gethan, ja sogar durch die öffentliche Meinung schon gerichtet; aber wenn es nach seinen ungeheuren Geldern und seinem zuversichtlichen Auftreten geht, so wird er freigesprochen werden. In diesem Prozeß habe ich nun unter allgemeiner Spannung und Zustimmung der Nation die Rolle des Klägers übernommen, nicht um den üblen Leumund eures Standes noch zu verschlimmern, sondern um euch Hilfe gegen den allgemeinen Klatsch zu bringen. Ich führe euch einen Menschen vor, der euch Gelegenheit giebt, den schon vernichteten Ruf der Gerichtshöfe wiederherzustellen, euch selbst mit dem römischen Volke zu versöhnen und den berechtigten Wünschen der Ausländer Genüge zu leisten; es handelt sich um nichts Geringeres als um fortgesetzten Diebstahl an der Staatskasse, um Aussaugung der Provinzen Kleinasien und Pamphylien, um betrügerische Führung der Gerichtsbarkeit in Rom, endlich um den grauenvollen Ruin der Provinz Sicilien. (3) Wenn ihr über einen solchen Menschen mit gewissenhafter Strenge richtet, so wird das eurem Stande jederzeit zukommende Prestige aufrecht erhalten werden; wenn dagegen der unermeßliche Reichtum des Angeklagten über das Gewissen und die Wahrheitsliebe der Gerichtshöfe den Sieg davon trägt, so wird mein Bemühen wenigstens den Erfolg haben, daß, wenn auch der Staat ohne Gerichtshof, immerhin der Richter nicht ohne Delinquenten, der Delinquent nicht ohne Kläger bleibt.
II. Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben darf, so gesteh ich: wohl hat Gaius Verres gegen mich gar manchen Anschlag zu Wasser und zu Lande ausgeheckt, den ich dann bald durch eigene Umsicht, bald durch die Güte aufmerksamer Freunde zunichte machte; aber so oft auch mein Leben bedroht war, nie empfand ich dermaßen das beklemmende Gefühl, mich in wirkliche Gefahr zu begeben, wie jetzt hier vor Gericht. (4) Was mich so sehr aufregt, ist nicht eigentlich die gewaltige hier versammelte Menschenmenge und die gespannte Erwartung, die sie meiner Anklage entgegenbringt – obwohl schon diese Momente mich im Innersten erschüttern –: vielmehr sind es hauptsächlich die nichtswürdigen Intriguen dieses Menschen da 33 , mit denen er gleichzeitig mir, euch, dem Gerichtspräsidenten Manius Glabrio, den verbündeten und auswärtigen Regierungen, namentlich aber dem Prestige des Senates zu Leibe gehen will. Er sagt sich nämlich: »Gefahr ist bloß für solche Leute vorhanden, die stehlen was sie für sich allein brauchen; ich habe aber soviel zusammen gestohlen, daß es für eine ganze Masse Menschen ausreicht; es giebt keine Festung, die mein Geld nicht bezwingt, es giebt kein Heiligtum, das mein Geld nicht entweiht.« (5) Wenn dieser Mensch seine Pläne so versteckt anlegte, wie er sie unverschämt ausführt, so hätt' er uns vielleicht noch in dem einen oder anderen Punkt anführen können; nun trifft sich's aber außerordentlich günstig für uns, daß er mit seiner unglaublichen Dreistigkeit eine ganz eigenartige Dummheit verbindet. Wie er seine Kassendiebstähle offen und ohne Scheu betrieb, so legt' er seine Pläne und Versuche zur Bestechung des Gerichtshofes in durchsichtigster Weise aller Welt vor. Ein einziges Mal in seinem Leben, so erklärt er, hab er Angst bekommen, nämlich damals, als ich die erste Klage wider ihn erhob; er kam frisch aus seiner Provinz, aber nichts weniger als frisch war der Makel der Ehrlosigkeit, der an ihm haftete; seit langem lasteten unausgesetzt Schimpf und Schande auf ihm: da lag der Zeitpunkt für die Bestechung des Gerichtshofes ungünstig. (6) Er fand folgenden Ausweg: als ich mir eine, übrigens sehr knapp bemessene Frist behufs eigener Nachforschungen in der Provinz Sicilien ausgebeten hatte, trieb er einen Menschen auf, der, angeblich zum Zweck ähnlicher Untersuchungen in der Provinz Achaia, eine um zwei Tage kürzere Frist forderte. Natürlich hatte dieser Scheinkläger nicht die Absicht, mit redlichem Fleiß auf ein Resultat hinzuarbeiten, das ich mit wahrhaft selbstverleugnender Anstrengung erreicht habe. Denn der Mann, der in Achaia nach Material forschen sollte, ist nicht einmal bis Brundisium gekommen 34 , ich dagegen habe in fünfzig Tagen ganz Sicilien bereist und dabei alle für die Klage verwendbaren Gemeindeakten und Privatschriftstücke gesammelt; somit ist es für jedermann klar, daß der Mensch von Verres angestiftet worden war, nicht um ihn vor den Richter zu citieren, sondern um mir meinen Termin weg zu schnappen. III. (7) Jetzt denkt der freche Tollkopf folgendermaßen. Ein Kläger tritt gegen ihn auf, derartig mit Beweismaterial ausgerüstet, daß er seine Raub- und Schandthaten förmlich festnagelt, sie aller Welt nicht zu Gehör, nein geradeswegs zu Gesichte bringt. Er steht unter den Zeugen seiner Roheit viele Senatoren, viele römische Ritter, ferner zahlreiche Bürger unseres, sowie der verbündeten Staaten, die persönlich unter seiner Faust entsetzlich gelitten haben. Er sieht zahlreiche Gesandtschaften seitens befreundeter Regierungen zu seiner schweren Belastung mit amtlichen Zeugnissen offiziell auftreten. (8) Unter solchen Umständen bleibt ihm nur ein Trost, nämlich seine niedrige Vorstellung vom Charakter aller anständigen Menschen, seine Idee von der jämmerlichen Verkommenheit und Verwahrlosung der senatorischen Gerichtshöfe; darin geht er so weit, daß er ohne alle Umstände erklärt, nicht ohne Grund hätt' er eine solche Geldgier bethätigt, denn er kenne aus Erfahrung den sicheren Schutz, den das Geld gewährt: er habe, was sehr schwer zu bewerkstelligen, sogar den Termin für seine Gerichtsverhandlung gekauft, um dann alles weitere um so leichter kaufen zu können. Da es gegen die Wucht des Angriffes nun einmal kein Entrinnen gab, so wollt er wenigstens dem Unwetter des Termines aus dem Wege gehen. (9) Hätt' er nun seine Hoffnung, wo nicht auf den normalen Verlauf des Prozesses, so doch immerhin auf irgend ein ehrenhaftes Moment basiert, hätt' er auf einen beredten Anwalt, auf persönliche Beziehungen und dergleichen gerechnet, wahrlich, er würde nicht so emsig nach allen diesen Aushilfsmitteln haschen; er würde die hochmütige Verachtung des Senatorenstandes nicht dermaßen auf die Spitze treiben, daß er aus der Mitte der Senatoren jemand für die Anklage auswählen ließe, der dann, während Verres alles Nötige für sich besorgte, inzwischen vor ihm seinen Prozeß abwickeln sollte! – (10) Ich durchschaue ja mit Leichtigkeit, worauf das alles hinaus soll, was für Hoffnungen er sich noch macht; aber wie er sich einreden kann, noch irgend etwas durchzusetzen, unter diesen Umständen, vor diesem Präsidenten und diesem Richterkollegium – das geht über meinen Verstand. Nur das eine versteh ich (und Rom hat durch die Zurückweisung gewisser Richter dasselbe Urteil ausgesprochen), daß nämlich Verres sich mit der letzten Hoffnung schmeichelte, ein Rettungsmittel ausschließlich im Gelde zu besitzen: war diese Schutzwehr ihm einmal entrissen, so gab es, das wußte er, nirgend mehr einen Ausweg.
III. Wo sollt er ihn denn auch hernehmen? Was könnt ihm denn helfen? Wo giebt es denn eine so ungeheure Beredsamkeit, die imstande wäre, diese Schandexistenz, dieses Luderleben, über das die öffentliche Meinung längst einstimmig ihr Verdammungsurteil gesprochen hat, auch nur in irgend einer Hinsicht zu verteidigen? 35 (11) Ich spreche gar nicht von dem schmutzigen, skandalösen Treiben seiner frühen Jugendjahre; aber das erste Amt, das er erhielt, die Quästur, was gewährt sie uns für einen Anblick? – Da sehen wir den Quästor mit Staatsgeldern durchgehen; den Konsul Gnaeus Carbo von seinem Quästor bestochen und verraten; wir sehen den Quästor von der Armee desertieren, aus seiner Provinz weglaufen, die Heiligkeit des Loses entehren, alles Pflichtgefühl mit Füßen treten. 36 – Dann ward er Legat: seine Amtsführung war das Verhängnis für ganz Kleinasien und Pamphylien, wo er zahlreiche Privathäuser, die meisten Städte und sämtliche Göttertempel ausplünderte; was ihm einst gegen seinen Konsul recht gewesen, das war ihm jetzt gegen seinen Prätor billig, und so brachte er den Gnaeus Dolabella, den er als Legat und stellvertretender Quästor hätte stützen sollen, erst durch seine Schurkenstreiche in den bösesten Ruf, dann aber verließ er ihn nicht nur in der Stunde der Gefahr, sondern trat selbst als verräterischer Feind gegen ihn auf. – (12) Weiter kam er zur Stadtprätur, d. h. zur Unterschlagung von Kirchengütern und verschiedenen, für öffentliche Bauten bestimmten Staatsgeldern; zugleich nahm er seine Richterstellung dazu wahr, um über bedeutende Privatbesitztümer gegen alles Recht und Gesetz nach Willkür zu verfügen. Aber die fürchterlichsten Denkzeichen seines ganzen verbrecherischen Thuns, unvergleichlich an Zahl und Größe, hinterließ er in der Provinz Sicilien. Drei Jahre hindurch hat er die unglückselige Insel wahrhaft gepeinigt und sie schließlich dermaßen heruntergebracht, daß eine Wiederherstellung ihres früheren Wohlstandes überhaupt unmöglich ist; kaum daß in einer langen Reihe von Jahren, unter dem steten Regimente uneigennütziger Statthalter eine teilweise Erholung herbeigeführt werden kann. (13) So lange Verres die Insel verwaltete, halfen den Sicilianern weder ihre eigenen Gesetze, noch unsere Senatsbeschlüsse, noch das Völkerrecht; jetzt besitzt dort ein jeder gerade so viel, wie ihm die Habsucht des schamlosen Räubers übrig ließ, nämlich nur das, was dieser aus Unvorsichtigkeit übersah oder aus Übersättigung verschmähte. V. Kein Rechtsstreit ward in diesen drei Jahren anders als nach der Laune dieses Menschen geschlichtet; kein Gegenstand war durch Erbschaft von Vater und Großvater so sicher im Besitze seines Eigentümers, daß es der Machtspruch dieses Despoten ihm nicht aberkannt hätte. Da wurden unzählige Summen den Landwirten mittels eines eigens erfundenen, raffiniert niederträchtigen Systemes abgepreßt; da wurden Bundesgenossen von erprobter Treue plötzlich für Staatsfeinde erklärt, römische Bürger hingemordet und wie meuterische Sklaven ans Kreuz geschlagen, gefährliche Verbrecher dagegen gerichtlich freigesprochen, weil sie das Geld dazu hatten, und wiederum Personen von untadelhaftem Wandel und Charakter plötzlich vor Gericht gezogen, während sie auf Reisen waren, dann sofort ohne Verhör verurteilt und ins Elend verstoßen. Da wurden große geschützte Seestädte mit stark befestigten Hafenanlagen den Piratenhorden zugänglich gemacht, die Matrosen und Soldaten der sicilianischen, uns also verbündeten Flotte dem Hungertode preisgegeben, stattliche und wertvolle Geschwader zur tiefsten Schmach des römischen Volkes durch einen erbärmlichen Feind vernichtet. (14) Zugleich fiel dieser Landvogt über die antiken Denkmäler her, die teils von reichen und freigebigen Monarchen zur Zierde der Städte errichtet, teils von unseren siegreichen Heerführern in die Gemeinden Siciliens gestiftet oder zurückgebracht worden waren: er raubte oder plünderte sie alle. Dabei begnügt er sich nicht mit Statuen oder sonstigen Zierraten der öffentlichen Plätze, sondern gegen die geweihten Stätten heiligsten Gottesdienstes erhob er seine ruchlose Hand, und kein Götterbild, das ihm irgendwie den Eindruck von besonders alter oder kunstreicher Arbeit hervorrief, ließ er den armen Sicilianern zurück. – Vollends seine Unzucht, seine viehische Wollust, der er alle Zügel schießen ließ – diese Ausschweifungen, an die ich nur mit Schauder denken kann, sie zu erzählen verhindert mich mein Schamgefühl; auch will ich nicht durch neue Erinnerungen den Schmerz jener Unglücklichen auffrischen, die ihre Frauen und Kinder vor der Sinnengier dieses Menschen nicht zu schützen vermochten.
(15) Soll er all diese Verbrechen etwa im stillen begangen und wenigstens den Skandal vermieden haben? – Ach nein; ich glaube, kein Mensch, der auch nur den Namen Verres je vernommen hat, wüßte nicht auch über seine Nichtswürdigkeiten zu berichten. Ja ich muß eher befürchten den Verdacht zu erregen, daß ich zahlreiche Klagepunkte auslasse, geschweige denn, daß ich mir irgend einen erdichte. Die ganze hier versammelte Menschenmenge, die mich hören will, denkt ja auch offenbar nicht, unbekannte Vorgänge von mir zu erfahren, sondern bekannte mit mir durchzugehen.
VI. Unter diesen Umständen versucht das thörichte Subjekt mich auf andere Weise zu bekämpfen. Ihm liegt nichts daran, mir die Beredsamkeit eines Sachwalters entgegenzustellen; nicht auf persönliche Beliebtheit, noch auf einflußreiche oder mächtige Verbindungen stützt er sich. Er thut so, als setzt' er sein Vertrauen auf solche Elemente; aber ich durchschaue die Wahrheit (und er ist nicht sehr schwer zu durchschauen). Er hält mir einige leere adlige Namen, d. h. die Namen einiger arroganten Menschen vor, die mich nicht durch ihren Adel stören, sondern durch ihren Ruf unterstützen. Er thut so, als verließ er sich auf diese Beschützer, und inzwischen brütet er schon lange über einem ganz anderen Plan. (16) Dieses sein Vorhaben und die Aussichten, auf die er es gründet, möcht ich euch jetzt in Kürze auseinandersetzen. Dazu höret euch aber zunächst gefälligst an, wie er sich die Sache von Anfang an eingerichtet hat.
Sobald er aus seiner Provinz zurückgekehrt war, ließ er eine gewaltige Summe Geldes springen, um den Gerichtshof zu bestechen. Der so geschaffene Zustand mit all seinen Voraussetzungen und mutmaßlichen Folgen blieb in voller Gültigkeit bestehen, bis es zur Verwerfung der Richter kam. Nachdem diese erfolgt war – bei der Auslosung siegte Roms Glück über Verres' Hoffnungen, wie bei der Verwerfung der Richter meine Sorgfalt über die Unverschämtheit der Gegner – da wurde der ganze Kontrakt aufgekündigt. (17) Es war eine herrliche Geschichte. Verzeichnisse eurer Namen und des ganzen Gerichtshofes waren in aller Händen. Kein Merkzeichen, so schien es, keine Farbe und kein Fleckchen konnte den Urteilssprüchen ausgeschmiert werden: die muntere Fröhlichkeit des Verres verwandelte sich in tiefe Melancholie, so daß er nicht nur in den Augen der römischen Gesellschaft, sondern auch in seinen eigenen bereits verurteilt schien. Da plötzlich, nach Verlauf weniger Tage, in denen die Konsularwahlen stattfanden, wird mit Hilfe einer noch bedeutenderen Summe als früher der Versuch gemacht, jenes erste Richterkollegium wieder einzusetzen; dieselben Menschen schicken sich zu denselben Kabalen gegen eure moralische Existenz und gegen allgemein geordnete Verhältnisse von neuem an. Das merkten wir zuerst an ganz winzigen, delikaten Anzeichen; sobald aber einmal dem Verdachte Raum gegeben war, gingen wir weiter und gelangten bald mit untrüglicher Sicherheit zu all ihren geheimsten Machinationen.
VII. (18) Als nämlich Hortensius zum Konsul gewählt war, begleitete ihn eine ungeheure Menschenmasse in geschlossenem Zuge vom Wahlplatze nach Hause; da begegnete ihnen zufällig Gaius Curio – den ich hier übrigens nicht um der Schande, sondern um der Ehre halber genannt haben möchte. Ich will nämlich aussprechen, was der Mann, wenn er nicht erwähnt sein wollte, selber geäußert hätte, zwar nicht vor einer so großen Versammlung, doch immerhin nicht weniger offen und unverhohlen. Indessen will ich mich dabei mit aller möglichen Vorsicht ausdrücken, damit man die Rücksicht merke, die ich unserer Freundschaft wie seiner Persönlichkeit angedeihen lasse. (19) Sie waren gerade beim Fabiusbogen 37 angelangt, da sieht er unter der Masse den Verres. Er ruft ihn an und wünscht ihm mit weithin schallender Stimme Glück zu seinem Siege; den Hortensius selbst, also den eben gewählten künftigen Konsul und die ganze Schar seiner natürlich ebenfalls anwesenden Verwandten und Hausfreunde würdigt er keines Wortes, dagegen den Verres nimmt er beiseite, umarmt ihn und redet ihm zu, jetzt ohne Sorgen zu sein. »Ich verkünd es dir,« so spricht er, »durch die heutigen Wahlen bist du freigesprochen.« – Diese Worte wurden auch von vielen hochanständigen Leuten vernommen und mir daher sofort hinterbracht; ja, man kann sagen, wer mich sah, erzählte mir den Vorgang. Einige fanden es unwürdig, andere lächerlich; lächerlich diejenigen, welche die Chancen des Verres auf zuverlässige Zeugen, auf die Motivierung seiner Handlungsweise, auf die Bedeutung der Richter, nicht aber auf die Konsularwahlen basiert glaubten; dagegen unwürdig fanden es die tiefer blickenden, die sich sagten, daß jene Glückwünsche auf eine bevorstehende Bestechung des Gerichtshofes hindeuteten. (20) Denn so dachten diese ehrenfesten Personen (und es blieb nicht bloß beim Denken, sondern so sprachen sie sich untereinander und mir gegenüber aus): »Allmählich ist es so weit gekommen, daß man sagen kann, wirkliche Gerichtshöfe giebt es gar nicht mehr. Ein Mensch, der sich noch gestern selber als verurteilt ausgab, weiß sich heute freigesprochen, weil sein Verteidiger zum Konsul gewählt worden ist!«
So? Und wenn ganz Sicilien, alle Sicilianer, alle Großindustriellen, alle Privat- und Gemeindeakten jetzt in Rom sind, soll das gar nichts zu bedeuten haben? – »Nein, nichts, wenn es der designierte Konsul nicht will.« – Aber sollen denn die Anklagen, die Belastungszeugnisse, die öffentliche Meinung Roms von den Richtern gar nicht berücksichtigt werden? – »Nein. Alles hängt von dem Belieben eines einzigen maßgebenden Mannes ab.« – VIII. Aufrichtig gesprochen, meine Herren, die Sache ging mir gewaltig zu Herzen. Die ersten Männer Roms erklärten mir: »Dein Fang wird dir entrissen, aber wir behalten die Gerichte nicht länger. Denn wenn ein Verres erst freigesprochen ist, wer kann da die Übertragung der Gerichtsbarkeit ablehnen?« – Es war schlimm für alle; und worüber man sich aufregte, das war nicht eigentlich die plötzliche Freude des verkommenen Gesellen, sondern der frische Glückwunsch einer so hochstehenden Persönlichkeit. Ich bemühte mich, meinen Ärger darüber nicht merken zu lassen; ich nahm mir vor, meinen Seelenschmerz hinter heiteren Mienen zu verbergen und durch tiefe Schweigsamkeit zu verheimlichen. Da wird mir – es war gerade in jenen Tagen, wo die neuen Prätoren ausgelost wurden und Marcus Metellus mit der Prätur die Aufgabe erhielt, den Prozeß wegen der Erpressungen einzuleiten – da also wird mir gemeldet, Verres sei dermaßen mit Glückwünschen überschüttet worden, daß er eigens Boten nach Hause schickte, um seine Frau davon zu benachrichtigen. (22) Ich muß gestehen, auch das that mir leid; aber warum ich über das Wahlresultat so furchtbar hätt' erschrecken sollen, das vermocht ich nicht einzusehen. Nur folgendes meldeten mir zuverlässige Personen, mit deren Hilfe ich alles in Erfahrung brachte. Eine Anzahl Kassen mit sicilianischem Gelde waren von einem gewissen Mitglieds des Senates ins Haus eines römischen Ritters geschafft worden; von diesen Kassen wurden zehn Stück dem Senatsmitgliede wieder zugestellt, mit der Bestimmung »zu Wahlwecken;« bei Nacht wurden die Leute aus allen Wahlbezirken, die das Geld an die Wähler austeilen sollten, in Verres' Haus beschieden. (23) Einer von diesen Männern, zufällig einer, der für mich alles thun zu müssen glaubte, kam noch in derselben Nacht zu mir. Er machte mir klar, was Verres für Reden führte: Verres habe ihnen zu Gemüte geführt, wie freigebig er sie schon früher traktiert hätte, gelegentlich seiner eigenen Bewerbung um die Prätur, und erst neulich bei den Wahlen der Konsuln und Prätoren; darauf hab er ihnen sofort Geld versprochen, so viel sie nur begehrten, wenn sie nur meine Wahl zum Polizeimeister verhindern würden. Hierauf hätten einige gesagt, das ginge nicht; andere hätten geantwortet, sie hielten es kaum für durchführbar; endlich hätte sich ein starker Helfer gefunden, ein Mensch aus derselben Familie wie der Angeklagte, Freund und Schüler von dessen Vater, Quintus Verres, aus dem romilischen Bezirk, also aus der hohen Schule der Wahlgeldverteiler: der hätte gegen Hinterlegung einer halben Million Sesterzen 38 die Ausführung versprochen, und schließlich hätten sich auch einige gefunden, die sich bereit erklärten, bei dem Unternehmen hilfreiche Hand zu leisten. Unter diesen Umständen, meinte der herzensgute Mann, könnt er mich nur zur alleräußersten Vorsicht mahnen. – VIIII. (24) Die ernstesten Dinge stürmten damals in einer kurzen Spanne Zeit auf mich ein. Schon drängten die Wahlen: gewaltige Geldsummen führte man in ihnen gegen mich ins Feld. Zugleich nahte der Gerichtstermin: auch ihm drohten die Kassen aus Sicilien. Für den Prozeß alle nötigen Vorbereitungen mit Ruhe und Umsicht zu treffen verhinderte mich der Gedanke an die Wahlen; meine ganze Geistesthätigkeit auf die Wahlen zu konzentrieren, verbot mir der Prozeß. Endlich gegen die Wahlgeldverteiler mit Drohungen vorzugehen, wäre unvernünftig gewesen, weil sie, wie ich wohl merkte, die Fesseln kannten, die dieser Prozeß mir an alle Glieder legen würde. (25) Und gerade in diesem Moment bringt man mir folgende Nachricht: die Sicilianer erhielten von Hortensius die Aufforderung, sich zu einer Beratung in sein Haus zu begeben; sie bewahrten aber ihre Selbständigkeit und, nachdem sie den wahren Zweck der Einladung erkannt, lehnten sie sie einfach ab. Inzwischen rückte der Tag meiner Wahlen heran; Verres hielt sich, wie bei allen Wahlen dieses Jahres, für den unumschränkten Herren der Situation. Er machte sich auf den Weg, der einflußreiche Herr, und lief mit seinem reizend liebenswürdigen Sohne rings in den Wahlbezirken herum; seine alten Freunde vom Vater her, das heißt also die Geldausteiler, sucht' er sämtlich auf und beriet mit ihnen das weitere. Nachdem man dies bemerkt und im Volke verbreitet hatte, setzte Roms Bürgerschaft mit herzlicher Freude durch, daß die Schätze des Verres mir in meiner Amtscarriere ebensowenig schadeten wie sie vorher meinem makellosen Charakter etwas anhaben konnten. – (26) Kaum war ich von all der Sorge um die Wahl befreit, so nahm ich meine Kräfte zusammen, um sie nun, mit bedeutend erleichtertem Sinn, ausschließlich dem Prozesse zu widmen. Da find ich denn zunächst bei meinen Gegnern den Feldzugsplan dahin entworfen, mit Aufgebot aller Mittel müsse die Sache derartig gelenkt werden, daß der Prozeß unter dem Prätor Marcus Metellus, also erst nach Ablauf des gegenwärtigen Amtsjahres, zur Verhandlung käme. Dies bot ihnen unabsehbare Vorteile: erstens war Marcus Metellus ihr intimster Freund; dann war nicht nur Hortensius Konsul, sondern neben ihm auch Quintus Metellus, dessen freundschaftliche Verbindung mit dem Angeklagten euch sofort klar werden soll. Er gab ihm nämlich ein Vorzeichen seiner eigenen Gesinnung in solcher Weise, daß sie für den Angeklagten einer günstigen Vorentscheidung gleichbedeutend war. (27) Oder soll ich etwa diese Vorgänge mit Stillschweigen zudecken? Traut man mir das ernstlich zu? Wenn die Gesundheit unseres Staatswesens und meine ganze moralische Existenz auf dem Spiele stehen, soll ich da an irgend etwas anderes denken als an meine Pflicht und mein Ehrgefühl? – Also man höre. Der eine von den beiden designierten Konsuln, eben Quintus Metellus, läßt die Sicilianer zu sich rufen. Es gehen auch einige hin, weil nämlich Lucius Metellus jetzt als Landvogt in Sicilien schaltete. 39 40 Zu denen spricht Quintus nun etwa so: »ihr seht, ich bin Konsul; von meinen Brüdern hat der eine jetzt als Statthalter die Provinz Sicilien bekommen, der andere wird als Gerichtspräsident in Rom die Erpressungsprozesse leiten; kurz und gut, mit vielerlei Mitteln ist Vorsorge getroffen, daß dem Verres niemand beikommen kann.« – X. (28) Ja, ich bitte dich, Metellus, wenn das nicht Vergewaltigung allen Rechtes ist, was bleibt dann noch übrig? Die Zeugen, noch dazu Sicilianer, also ohnehin eingeschüchterte, niedergeschlagene Menschen, vollends abzuschrecken, erst persönlich, dann durch die Angst vor der Macht des Konsuls und zweier Prätoren! Was würdest du denn für deinen eigenen, unschuldig angegriffenen Bruder oder Vetter thun, wenn du jetzt einem Taugenichts, der dich gar nichts angeht, zuliebe alles Pflicht- und Anstandsgefühl verleugnest, so daß jemand, der dich nicht kennt, seine Aussagen für bare Münze nehmen müßte?! (29) Verres nämlich, so hieß es, sagte geradezu, du verdankest dein Konsulat nicht, wie die übrigen Mitglieder deiner Familie, dem Schicksal, sondern – ihm. 41 Zwei Konsuln also und der Führer der ganzen Untersuchung waren nach Verres' Wunsch bestellt worden; nun kam alles darauf an, den Prozeß ins neue Jahr hinüberzuspielen. »So entgehen wir,« dacht' er sich, »auch nicht bloß dem Manius Acilius Glabrio, der ja die Untersuchung mit viel zuviel Gewissenhaftigkeit und Respekt vor der öffentlichen Meinung führen würde; sondern wir gewinnen noch weitere Vorteile. Da ist unter den Richtern Marcus Caesonius, der Amtskollege unseres Klägers, ein bewährter und bekannter Jurist: der darf unmöglich einer Genossenschaft angehören, die wir, mit welchen Mitteln es auch sei, auf unsere Seite bringen wollen. Das geht schon deshalb nicht, weil er damals als Richter im Juniusprozesse 42 die infame Geschichte nicht bloß übelnahm, sondern sogar ans Licht brachte; den haben wir nach dem ersten Januar nicht mehr im Richterkollegium. (30) Da sind ferner zwei so unzugängliche Menschen und strenge Richter wie Quintus Manlius und Quintus Cornificius; die haben wir dann auch nicht mehr, denn sie werden bis dahin Volkstribunen. Da ist auch der unerbittliche Publius Sulpicius; der muß am fünften Dezember sein Regierungsamt antreten. Da sind ferner Marcus Crepereius, der Mann aus der scharfen Schule seiner Ritterfamilie; Lucius Cassius, dessen Familie nie mit sich spaßen ließ, am wenigsten in Rechtsangelegenheiten; endlich Gnaeus Tremellius mit seiner strengen Redlichkeit und Sorgfalt – diese drei würdigen Herren sind zu militärischen Dienstleistungen abkommandiert, sie werden nach Neujahr nicht mehr zu Gericht sitzen. Außerdem können wir einen an die Stelle des Marcus Metellus nachlosen, da Metellus selbst zur Leitung des ganzen Verfahrens berufen wird. So wird zu Beginn des neuen Jahres der dirigierende Präsident und fast die ganze richtende Körperschaft durch andere Personen ersetzt; mit Leichtigkeit und nach Herzenslust können wir dann alle die schrecklichen Drohungen des Klägers, alle die Erwartungen, die man auf den Prozeß setzt, zu Schanden machen.« – (31) Heute haben wir den fünften August. Auf den Nachmittag um drei Uhr wurde die Sitzung anberaumt. Den heutigen Tag rechnen sie schon gar nicht mehr mit. Binnen zehn Tagen beginnen die Festspiele, die Gnaeus Pompeius veranstalten will; diese Spiele nehmen vierzehn Tage in Anspruch. Dann folgen gleich die »römischen Spiele« nach. So vergeht eine Zwischenzeit von beinahe vierzig Tagen; dann erst gedenken sie auf meine Beschwerden zu antworten, und zwar hoffen sie mit allerlei Reden und Umschweifen die Sache derart in die Länge zu ziehen, daß inzwischen die »Spiele zu Ehren der Victoria« heran kommen. Diese werden bald von den »Plebeierspielen« 43 abgelöst, nach denen dann wenig oder gar keine Tage für Gerichtsverhandlungen mehr übrigbleiben. So, meinen sie, wird die Anklage allmählich schal und erkaltet, ihre Sache aber kommt um so frischer vor den Präsidenten Marcus Metellus. Nun gesteh ich: wenn ich an Metellus' Aufrichtigkeit zweifelte, so würd' ich ihn unter den Richtern nicht geduldet haben; (32) nun aber möcht' ich ihn lieber als Richter denn als Präsidenten bei diesem Prozesse beteiligt sehen: lieber mag er jetzt vereidigt seine eigene, als später ohne Eid die anderen Täfelchen entgegennehmen.




