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(27) Und deine Kräfte, Caecilius, wie weit reichen sie? Wo hast du jemals auf diesem Gebiet etwas geleistet oder auch nur riskiert? Weißt du nicht, was es bedeutet, einen öffentlichen Prozeß zu führen, ein ganzes Menschenleben zu analysieren? Es nicht nur den Richtern, sondern der Öffentlichkeit so vorzuführen, daß jeder es bis in seine Einzelheiten hinein übersehen kann! Du willst das Geschick der Bündner, die Ruhe der Provinzen, die Herrschaft der Gesetze, die Würde des Gerichtes beschützen? – VIIII. Laß dir von mir erzählen (du hast hier zum erstenmal Gelegenheit, es zu lernen), was ein Ankläger für Eigenschaften haben muß; wenn du nur eine einzige davon in dir entdecken kannst, so will ich dir freiwillig deinen Wunsch erfüllen und diesen Platz gern einräumen.
Das erste ist eine völlige persönliche Unbescholtenheit. Nichts ist so unzulässig, als wenn einer von anderen Menschen Rechenschaft über ihr Leben verlangt und sie selbst über das seinige nicht zu geben vermag. (28) Da brauche ich nun über dich nicht viel Worte zu verlieren: jeder weiß ja, daß nur die Sicilianer bisher Gelegenheit hatten, dich kennen zu lernen 15 – und die Sicilianer mit all ihrer Erbitterung gegen deinen angeblichen Feind erklären, gar nicht vor Gericht erscheinen zu wollen, wenn du diesen Feind verklagst. Warum sie das erklären? Von mir bekommst du darüber nichts zu hören; mögen die Anwesenden sich selber ihre Gedanken machen. Die Menschen sind ja nun einmal so schrecklich spitzfindig und argwöhnisch; so vermuten die Sicilianer, daß du nicht Zeugnisse gegen Verres von Sicilien zum Gerichtstag herschaffen, sondern vielmehr Schriftstücke, in denen deine Finanzwirtschaft zusammen mit Verres' Statthalterschaft urkundlich charakterisiert war, aus Sicilien fortschaffen lassen wolltest.
(29) Zweitens muß ein Ankläger rücksichtslos aufrichtig sein. Das könntest du aber nicht, selbst wenn du es wolltest. Ich will mich gar nicht auf jene immerhin unleugbaren Thatsachen berufen: wie du dich vor deinem Abschied von Sicilien mit Verres aussöhntest; wie Verres dann deinen Freund und Sekretär Potamon bei sich in der Provinz behielt; wie dein Bruder Marcus Caecilius, ein ganz prächtiger junger Mensch, nicht nur diesem Prozeß ferne bleibt, sondern als intimster Freund des Verres dauernd bei ihm lebt. Solche und ähnliche Charakteristika eines falschen Anklägers stehen massenweise zur Verfügung; aber wie gesagt, ich mache keinen Gebrauch davon; dagegen betone ich, daß du ein wahrer Ankläger beim besten Willen nicht sein könntest. (30) Es liegen nämlich eine Menge Klagepunkte vor, die dich und Verres gemeinsam betreffen, so daß du sie als Kläger gar nicht berühren dürftest. X. Zum Beispiel: Ganz Sicilien klagt, Verres hätte sich bei den Getreidelieferungen für seinen Hausbedarf, deren Wert seitens der Besitzer in barem Gelde entrichtet wurde, zu einer Zeit, wo der Scheffel zu zwei Sesterzen stand, für jeden Scheffel zwölf Sesterzen zahlen lassen. So etwas ist empörend, ist ungeheuerlich, ist ein frecher Raub kolossaler Geldsummen; schon auf diesen Punkt allein hin müßte ich den Menschen verurteilen lassen: und du, Caecilius? (31) Wirst du es ihm vorwerfen oder lieber totschweigen? Wenn du davon sprichst, so wirfst du ihm eine Schuld vor, die du zur selben Zeit in derselben Provinz gleichfalls begangen hast, erhebst also eine Anklage, die logischer Weise deine eigene Verurteilung nach sich ziehen müßte; bist du aber still – ja was bleibt dann noch an deiner Anklage, wenn du aus Furcht vor eigener Gefahr einen so bedeutenden Klagepunkt nicht einmal berührst? – (32) Oder ein anderes Beispiel! Nach Beschluß des Senates wird den Sicilianern vermittelst des Statthalters Verres Getreide für die Bedürfnisse der Reichshauptstadt abgekauft; die Kaufsumme, die ihm dafür angewiesen wurde, ist bei weitem nicht vollständig ausbezahlt worden. Ein schlimmer Vorwurf für Verres – aber nur wenn ich rede; für dich, Caecilius, fällt er weg. Denn du warst Leiter des Finanzwesens, du hattest die Staatskasse in Händen und warst für ihre ordentliche Führung, nötigenfalls selbst gegen des Statthalters Willen, so gut wie allein verantwortlich. Auch dieser Punkt würde also in deiner Anklage mit keinem Wort erwähnt, sondern in dem ganzen Prozeß würden Verres ärgste und bekannteste Diebereien mit dem Mantel tiefen Schweigens zugedeckt werden. Glaube mir, Caecilius, man kann nicht ernstlich als Kläger für die Bündner wirken, wenn man mit dem Angeklagten zusammen bei ihnen gesündigt hat. (33) Die Getreidepächter haben von den Gemeinden statt des Getreides unerlaubterweise Geld eingetrieben. War daran etwa nur der Statthalter schuld? Nein, auch dessen Finanzrat Caecilius; was folgt daraus? Willst du ihm vorwerfen, was du selber verhindern konntest und mußtest, oder ziehst du es vor, dich wiederum in Stillschweigen zu hüllen? Offenbar soll Verres in seinem Prozeß die Dinge gar nicht zu hören bekommen, die er ohne die Aussicht auf eine eventuelle Rechtfertigung beging. XI. Ich erwähne nur diese naheliegenden, offenbaren Momente; andere sind mehr versteckt, die hat er in aller Güte mit seinem Finanzrat ausgemacht, um dessen leidenschaftliche Angriffswut etwas zu mäßigen. (34) Du weißt, daß ich über das alles informiert bin; wollt ich mehr davon erzählen, so wäre bald allen klar, daß ihr euch unter einander nicht nur in euren Absichten vereinigtet, sondern, daß sogar die Beute bis jetzt noch ungeteilt ist. Wenn du also die Erlaubnis zur Anzeige eurer gemeinsamen Leistungen, unter Zusicherung der Straflosigkeit für dich, bei den Behörden einholen willst, so hab ich nichts dagegen, vorausgesetzt, daß das Gesetz es erlaubt; sobald sich's aber um eine gerichtliche Klage handelt, mußt du schon denen Platz machen, die durch keine eigene Sünden verhindert werden, fremde Sünden aufzudecken. (35) Beachte wohl diesen Unterschied zwischen meiner und deiner Anklage: ich werfe dem Verres auch das vor, was du ohne ihn begangen hast, da er dich kraft seiner Amtsgewalt hätte verhindern müssen; du würdest ihm nicht einmal seine eigenen Verbrechen vorhalten, um nicht als daran beteiligt zu erscheinen.
Weiter! Zur Führung eines Prozesses, und namentlich eines so großen Prozesses, gehören notwendig noch einige Dinge, die du doch nicht allzu gering anschlagen solltest: ein wenig juristische Praxis, einige Redegewandtheit, etwas Übung auf dem Forum 16 , ein bißchen Kenntnis von Gesetz und Recht. (36) Ich merke, ich bewege mich auf einem gefährlichen Boden; Arroganz wirkt immer abstoßend und ganz besonders auf einem geistigen Gebiete, wie dem der Beredsamkeit. Ich spreche also nicht von meiner Fähigkeit; da giebt's eben nichts zu sagen, und gäb es etwas, ich thät es doch nicht. Entweder genügt mir mein Ruf, oder, wenn nicht, so könnt ich ihn durch Selbstlob nicht verbessern. XII. (37) Was aber dich betrifft, Caecilius – nun, laß mich einen Augenblick von unserer Sache abschweifen und ganz vertraulich mit dir reden. Überlege dir doch einmal, was du selber von dir hältst; überleg es dir von neuem, sieh dich ordentlich an, mach einen Überschlag und ziehe dann die Summe deines Wesens und deines Könnens. 17 Du willst dich an so mächtige und gefährliche Probleme wagen, wie den Prozeß der Bündner und das Schicksal einer Provinz, Roms Recht und die Würde seiner Gesetze und Gerichte: glaubst du wirklich eine solche Masse der verschiedenartigsten und kompliziertesten Objekte verarbeiten, disponieren, im Sinne behalten und auseinandersetzen zu können? (38) Hältst du dich wirklich für fähig, die ganzen Verbrechen eines Verres, alles was er in den verschiedenen Phasen seiner Beamtenlaufbahn in Rom, in Italien, in Griechenland, in Kleinasien, in Pamphylien angerichtet hat – dies alles zu übersehen, nach chronologischem und lokalem Gesichtspunkte zu ordnen, nach Gesetzesparagraphen zu verteilen und schließlich zu beleuchten? – Bei einem Menschen wie Verres müssen alle Äußerungen seiner Nichtswürdigkeit, Wollust und Grausamkeit vom Ankläger so lebendig dargestellt werden, daß die Hörer sie mit gleicher Empörung vernehmen wie die Opfer sie empfanden. Meinst du diese sehr wesentliche Forderung erfüllen zu können? 18 (39) Glaube mir, so etwas ist ernst, das darf man nicht auf die leichte Achsel nehmen. Alles will erzählt, bewiesen, verwertet, der Gegenstand nicht nur vorgeführt, sondern ausgiebig und sorgfältig durchgeführt sein. Willst du etwas durchsetzen, so mußt du es dahin bringen, daß man dich nicht nur anhört, sondern dir gern und aufmerksam zuhört. Besäßest du dafür ein natürliches Talent, hättest du seit deiner Kindheit emsig auf den vornehmsten Gebieten des Wissens gearbeitet und dich ausgebildet, hättest du Griechisch in Athen statt in Lilybaion 19 , Latein in Rom statt in Sicilien gelernt – es wäre immer noch eine Aufgabe, sich in eine so mächtige, allgemein mit Spannung verfolgte Sache hineinzuarbeiten, dann alles auswendig zu behalten, künstlerisch zu formen, endlich kräftig und schön vorzutragen. (40) Vielleicht sagst du: »Und du? Kannst du das alles?« – Könnt ich's doch! Aber immerhin hab ich seit meiner frühesten Jugend all mein Streben darauf gerichtet, es so weit zu bringen. Wenn ich also wirklich die ungeheure Aufgabe nicht bewältige, obgleich ich in meinem Leben auf nichts anderes hingearbeitet habe, wie weit mußt du dann davon entfernt sein, der du früher nie daran gedacht hast und selbst jetzt, wo du dich daran machst, von ihrem Umfang und Inhalt keine Ahnung hast! XIII. (41) Ich habe mich notorisch dermaßen mit gerichtlicher Praxis beschäftigt, daß ich sagen kann, niemand oder wenige haben in meinem Alter so viele Prozesse geführt; alle Zeit, die mir die Geschäfte meiner Freunde lassen, verwende ich auf diese Studien, um mich weiter für die Thätigkeit vor Gericht zu vervollkommnen; und dennoch kann ich's bei allen Göttern versichern: wenn ich mir den Moment vorstelle, wo der Tag der Verhandlung da ist, wo ich vor die Schranken treten und Klage erheben muß, da packt mich nicht allein innere Aufregung, sondern ein Schauder überläuft mich vom Wirbel bis zur Zehe.
(42) Schon jetzt kann ich mir vorstellen, wie sich das Publikum zu der Verhandlung drängt, welche Erregung es mitbringt, wie gespannt es dem Verlaufe folgt, wie es meiner Rede lauscht – handelt sich's doch um die Schamlosigkeit eines Verres! Wenn ich daran denke, bin ich fast ratlos, wie ich der Empörung seiner Feinde, der allgemeinen Erwartung, der Bedeutung des Gegenstandes entsprechende Worte finden soll. (43) Dich schreckt dies alles nicht, du denkst nicht daran, sondern ersparst dir die Mühe. Wenn du dir den Anfang irgend einer alten Rede nach klassischem Rezept, etwa »Zeus, du größter und höchster« oder »Ich wollte, wenn es möglich wäre« oder sonst etwas in diesem Stile einstudiert hast, dann glaubst du dich wohl trefflich vorbereitet zu haben! (44) Selbst wenn dir niemand antwortete, könntest du sicherlich nichts zur Evidenz bringen; nun vergißt du aber, daß du einen vorzüglich gerüsteten Gegner von glänzender Beredsamkeit vor dir hast, mit dem du dich erst scharf auseinandersetzen, dann auf jede Weise herumschlagen mußt. 20 Ich meinerseits erkenne seinen Geist an, ohne mich von ihm einschüchtern zu lassen; ich schätz ihn, aber ich glaube, daß er mich eher amüsieren, als hinters Licht führen kann. XIIII. Nie wird er mich mit seinen Schlauheiten unterkriegen, nie mit seinen Rednerkunststücken aus dem Konzepte treiben, nie wird er versuchen, mich durch seinen Witz zu Falle zu bringen oder zu entkräften. Ich kenne all seine Angriffs- und Redemanieren; oft standen wir vor Gericht zusammen, oft einander gegenüber. Er ist ein geistreicher Mann; allein er wird von seinem Geist eine Probe ablegen, indem er gerade mir gegenüber keinen all zu spitzfindigen Gebrauch davon macht.
(45) Dagegen du, Caecilius! Wie wird er dich zurichten! Ich höre ihn schon, wie er mit dir spielt, wie er dich auf jede Weise in die Enge treibt, wie er dich einmal übers andere zwischen die Kneifzange seiner Alternative nimmt, so daß du nach eigener Wahl erklären kannst, ob eine Angabe wahr oder falsch sei, und, was du auch erklären magst, immer eingezwängt wirst. Armer Mensch, was steht dir an Angst und Aufregung bevor! Ein Fehltritt nach dem andern, ein wahrer Taumel! Und dabei bist du im Grunde ein guter Kerl. – Wenn er dann erst deine Anklage zergliedert und die einzelnen Teile des Prozesses zwischen die Finger nimmt, um jeden einzelnen gründlich zu behandeln und prompt zu erledigen! Du selber wirst schließlich fürchten, einen Unschuldigen in Gefahr gebracht zu haben. (46) Dann weiter: er fängt an zu jammern, er macht das Mitleid für seinen Schützling rege und sucht etwas von dessen bösem Ruf auf dich abzuwälzen; er redet von dem innigen Verhältnis zwischen dem Statthalter und seinem obersten Beamten, wie sie durch die Sitte der Ahnen und die Heiligkeit des Loses besteht – willst du alle die Mißgunst, die er auf dich herabredet, aushalten? überleg es dir nur, gehe ernsthaft mit dir zu Rate. Ich fürchte nämlich, daß es überhaupt gar nicht seiner Worte bedarf, um dich zu zerschmettern, sondern daß sein bloßes Mienenspiel, seine Haltung und Bewegung genügen werden, um deiner Schlauheit die Spitze abzubrechen und dir dein ganzes Programm auszutreiben. (47) Davon werden wir ja bald eine Probe bekommen. Denn wenn du mir heute Rede stehen kannst, wenn du von deinem Manuskripte, das dir irgend ein Schulmeister aus fremden Reden zusammengestoppelt hat, mit einem Wort abweichen kannst, so will ich annehmen, du kannst auch dem andern gegenüber deine Fassung bewahren und deine Sache ordentlich führen; bist du aber schon hier bei dieser einleitenden Plänkelei ohnmächtig, wie sollst du dich da im vollen Gefecht mit einem scharfen Gegner halten? –
XV. »Gut,« wird man mir erwidern, »er selbst ist nichts und kann nichts; aber er kommt mit gewandten Subskriptoren.« 21 Das ist immerhin etwas, wenn auch nicht genug: denn überall muß der Führer eines Unternehmens am besten unterrichtet und am stärksten gerüstet sein. Indes da seh ich als ersten Subskriptor den Lucius Appuleius; das ist ein Anfänger, zwar nicht an Jahren, aber wohl an Gerichtspraxis. (48) Dann hat er einen gewissen Alienus; der kennt allerdings die Schranken. Ob er reden kann, hab ich zwar nie beachtet, aber im Schreien ist er robust; darin hat er's weit gebracht. Auf den also setzest du deine einzige Hoffnung, der soll für dich den ganzen Prozeß durchführen! Aber selbst er darf sich ja nicht in seiner ganzen Größe zeigen, sondern er muß dich in ein möglichst glänzendes Licht zu rücken suchen, folglich seiner eigenen Beredsamkeit noch Zügel anlegen, damit du wenigstens nach etwas aussiehst. Etwas ähnliches erleben wir ja zuweilen im griechischen Theater: es kommt vor, daß der zweite oder dritte Schauspieler viel glänzender deklamieren könnte als der Held, daß sie sich aber absichtlich zurückhalten, um den an sich unvollkommenen Künstler seiner Hauptrolle entsprechend hervortreten zu lassen. So muß Alienus sich anstellen: er muß dir als Folie dienen, sich selbst in den Schatten stellen, seiner Beredsamkeit Zügel anlegen, kurz, erheblich weniger leisten, als er vermag.
(49) Nun überlege man sich, wie sich diese Ankläger gegenüber der Bedeutung des Prozesses ausnehmen werden, wenn ein Alienus seine Leistungen noch unter das Maß seiner Fähigkeiten reduziert und Caecilius sich erst dann sicher fühlt, wenn Alienus sich einschränkt und ihm die erste Rolle überläßt. Wer der vierte im Bunde sein soll, kann man sich gar nicht vorstellen; höchstens vielleicht irgend ein Subjekt aus der Masse der Lückenbüßer, die sich bei jedem Kläger zur Unterschrift drängen. (50) Es sind Menschen, die mit dir und der Sache nichts zu thun haben; aber mit ihnen mußt du dich in Verbindung setzen, um einen von ihnen an deiner Seite aufzunehmen; so steht's um deinen Anhang. Natürlich thue ich ihnen nicht die Ehre an, auf ihre Aussagen Punkt für Punkt und mit besonderer Rücksicht auf jeden einzelnen zu antworten; da ich sie jetzt einmal zufällig, ganz ohne jede Absicht, erwähnt habe, will ich sie im Vorübergehen alle miteinander abfertigen. XVI. Meint ihr, ich hätte so wenig Freunde, daß ich mir Unterschriften nicht von Leuten meines Standes, sondern aus den niederen Bevölkerungsklassen holen müßte? Und ihr – findet ihr so wenig Straßenräuber und Taschendiebe, daß ihr mir einen Prozeß wegschnappen möchtet, anstatt euch bei Maenius' Schandsäule 22 Prozeßkandidaten eures Standes zu suchen? (51) Nun rief einer: »Laßt mich bei Cicero unterzeichnen, damit ich ihn beaufsichtigen kann!« – Allerdings braucht ich eine Menge Aufseher, wenn ich dich einmal in mein Bureau lassen sollte; denn du wärest imstande, nicht bloß etwas auszuplaudern, sondern sogar etwas zu entführen. Aber gegenüber der zudringlichen »Aufsicht« durch diese Herren erklär ich einfach: Der Gerichtshof wird nicht zulassen, daß bei diesem außerordentlichen, auf meinen besonderen Wunsch mir anvertrauten Prozeß irgend jemand mir zum Trotz meine Klage unterzeichnen dürfe. Einen Aufpasser brauch ich nicht, dazu bin ich zu ehrlich; und einen Spion fürcht ich nicht, dazu bin ich zu wachsam.
(52) Doch kommen wir auf dich zurück, Caecilius. Was dir fehlt, siehst du nun wohl ein; du merkst aber auch, wie erwünscht es dem Schuldigen käme, von dir verklagt zu werden. Was läßt sich hiergegen einwenden? – Wohl gemerkt, ich frage nicht, was du einwenden magst; denn ich sehe, daß an deiner Stelle das Manuskript deines Beraters antworten würde; sein bester Rat für dich wäre freilich, nach Hause zu gehen und mir überhaupt nicht zu antworten. Denn was wolltest du auch sagen? Immer wieder, daß Verres dich geschädigt hat? Das glaub ich wohl, denn da er sich an ganz Sicilien vergriffen, war es unwahrscheinlich, daß er zu deinen Gunsten allein eine Ausnahme gemacht hätte. (53) Nun haben die übrigen Sicilianer einen Rächer gefunden; du dagegen bist unfähig dir selbst zum Rechte zu verhelfen und willst deshalb auch andere ungerecht leiden sehen; überdies vergißt du, daß man bei einem Rächer nicht bloß nach der Verpflichtung, sondern auch nach der Fähigkeit, erfolgreich einzugreifen, fragt: wer dazu verpflichtet und fähig ist, hat den Vorrang; wer nur das eine oder das andere für sich anzuführen vermag, der wird nicht nach seinem Wollen, sondern nach seinem Können beurteilt. (54) Meinst du nun etwa, daß der den Verres anklagen soll, der von ihm am meisten ausgestanden hat, so frag ich den Gerichtshof: Was ist wohl schlimmer, eine persönliche Beleidigung des Quintus Caecilius oder der qualvolle Ruin der Provinz Sicilien? 23 Ich denke, die Antwort kann niemand zweifelhaft sein – dir auch nicht. Also gestatte, daß man dir die Provinz vorzieht; denn sie ist es, die Klage erhebt, wenn der von ihr erwählte, ausdrücklich zum Schutz ihrer Interessen berufene Anwalt den Prozeß in die Hand nimmt.
XVII. (55) Du wendest mir vielleicht ein, Verres habe dir einmal in einer Weise geschadet, die auch andere betraf und infolge dessen wirken müsse. Durchaus nicht. Es gehört ja wohl zur Sache, auch jenen Vorgang und damit den angeblichen Grund eures Zerwürfnisses kennen zu lernen; gut, so vernehmet die Geschichte von mir – denn er wird sich wohl hüten sie zu erzählen, wenn er sich nicht ganz lächerlich machen will.
In Lilybaion wohnte eine gewisse Agonis, ehemals Tempelsklavin der Aphrodite auf dem Berg Eryx, 24 dann freigelassen. Diese Frau lebte vor der Amtsperiode des Caecilius in sehr guten, ja glänzenden Verhältnissen. Eines Tages erscheint in ihrem Hause ein Schiffskapitän vom Geschwader des Antonius 25 26 und versucht ihr sechs musikalische Sklaven wegzunehmen, angeblich zur dienstlichen Verwendung auf der Flotte. Die Frau protestiert im Namen der Göttin – wie sich in Sicilien alles Gesinde dieser Göttin auch nach erfolgter Auslösung auf sie zu berufen pflegt – und erklärt dem Kapitän unter Anrufung seines Gewissens, sie und ihr Eigentum gehöre der Aphrodite.
(56) Sobald der edle Finanzrat Caecilius davon hört, läßt er als gerechter Staatsbeamter die Agonis kommen und spricht ohne weiteres sein Urteil: »Wenn sie sich und ihr Eigentum tatsächlich als Besitz der Göttin erklärt hat, so ist danach zu verfahren.« Die zu diesem Zweck einberufenen Obmänner fällen den nötigen Richterspruch; denn gesagt hatte sie's, das stand fest. Caecilius übernimmt den Grundbesitz der Frau, erklärt sie selber wieder als Sklavin der Aphrodite; dann verkauft er den Grundbesitz und zieht das Geld dafür ein. Die Frau hatte also durch ihre Berufung auf die Aphrodite ein paar Sklaven retten wollen, und statt dessen ihr ganzes Vermögen nebst ihrer persönlichen Freiheit durch Caecilius' Unfug verloren. Darauf kommt Verres nach Lilybaion; er erfährt den Vorgang, desavouiert seinen Vertreter und läßt ihn das aus dem Verkauf jener Grundstücke gewonnene Geld wieder vollständig an die Agonis auszahlen. – (57) Ich sehe euer Erstaunen: das ist ja kein Verres mehr, das ist ja ein reiner Mucius Scaevola! 27 Wie gewandt hat er sich benommen, wie geschickt im Interesse seines Rufes, wie rührend gut gegen die arme mißhandelte Frau, wie streng gegen den wilden Finanzrat! Dafür giebt's nur ein Wort der lebhaftesten Anerkennung. Aber siehe da: Plötzlich, wie durch einen Zaubertrank der Kirke, wird aus dem Menschen ein Eber; 28 Verres wird wieder er selbst. Sein Charakter bricht durch: das Geld fließt zum größten Teil in seine Taschen, die Frau bekommt nur eine Kleinigkeit zurück.
XVIII. (58) Willst du nun dieses Benehmen des Verres dir gegenüber als eine persönliche Kränkung bezeichnen, so geb ich's dir gerne zu; aber ist es auch eine Verletzung deines Rechtes? Nimmermehr. Schließlich müßte ja über eine dir zugefügte Rechtsverletzung niemand strenger urteilen als du, der Verletzte selbst. Du hast dich aber später mit Verres versöhnt, hast in seinem Hause verkehrt, ihn zum Abendessen eingeladen, folglich bist du entweder ein Verräter oder ein Klopffechter! Ein falscher Freund oder ein falscher Feind! Was ziehst du vor? Eines von beiden ergiebt sich notwendig, und über die Wahl will ich weiter nicht mit dir streiten.
(59) Wenn nun die angebliche Verletzung wegfällt, wie kannst du da noch beanspruchen, irgend jemand, wer es auch sei – von mir red ich gar nicht – vorgezogen zu werden? Vielleicht weil du ein Amt in Sicilien bekleidetest; denn darauf willst du dich natürlich berufen. Diese Thatsache wäre von großer Bedeutung, wenn wir darum stritten, wer mit Verres intimer befreundet ist; wir streiten aber nicht um den Grad der Freundschaft, sondern um den der Feindschaft, und da ist es lächerlich, eine enge Verbindung als Beweismittel verwerten zu wollen. (60) Denn hättest du von Verres auch Kränkungen in Masse erfahren, du würdest mehr Ehre damit einlegen sie hinzunehmen, als dich dafür zu rächen; nun hat er sich aber in seinem ganzen Leben nie wieder so korrekt benommen wie bei dieser sogenannten Verletzung, und darauf hin soll dich der Gerichtshof als berechtigt ansehen, das feste Band, das jeden Minister mit seinem Kabinettchef verknüpft, zu zerreißen? Nie giebt ein Gerichtshof das zu, erwarte für dich keine Ausnahme. Selbst wenn dir die schlimmste Behandlung zu teil geworden wäre, könntest du, als sein gewesener Quästor, nicht ganz ohne öffentliches Mißfallen sein Ankläger werden; wenn aber gar keine Verletzung vorliegt, ist die Anklage geradezu ein Verbrechen. Steht es nun um die Verletzung zweifelhaft, so wird jeder Richter, das siehst du doch wohl selbst ein, dich lieber ohne Mißfallen als mit einem Verbrechen abziehen lassen! –
XVIIII. (61) Beachte nun die gänzliche Verschiedenheit unserer Standpunkte. Du hältst deine Amtsthätigkeit für das einzige Moment, das du vor mir voraus hast; ich würde, selbst wenn du sonst in jeder Hinsicht den Vorzug verdientest (das Gegenteil ist der Fall), dieses Motiv allein für ausreichend halten, damit dir die Anklage entzogen werde. Denn so haben unsere Vorfahren uns gelehrt: der Prätor soll seinem Quästor ein zweiter Vater sein; nie gehören zwei Menschen so eng zusammen, als wenn das heilige Los und der Wille des Staates sie zur gemeinsamen Führung des Amtes in einer Provinz verbinden. (62) Hättest du also juristisch einen Grund, Verres zu verklagen, so dürftest du es doch moralisch nicht; nun willst du ohne jeden Rechtsgrund deinen Vorgesetzten in Gefahr bringen – gesteh es, du unternimmst einen nach menschlicher und göttlicher Satzung gleich ungerechten Krieg. Bedenke: du darfst nicht auf dein ehemaliges Amt hin die Erlaubnis zur Klage fordern, sondern mußt dich rechtfertigen, daß du trotz dieses Amtes Klage erhebst! Noch nie ist auch ein derartiger Klageversuch seitens eines Quästors gemacht worden, ohne zu scheitern. (63) Der Fall lag vor bei Lucius Philo gegen Gaius Servilius, bei Marcus Aurelius Scaurus gegen Lucius Flaccus, bei Gnaeus Pompeius Strabo gegen Titus Albucius; alle wurden zurückgewiesen und zwar nicht wegen persönlicher Unbrauchbarkeit, sondern nur weil der Gerichtshof einer willkürlichen Verletzung jener Pflichten prinzipiell vorbeugen wollte. Der zuletzt genannte Fall ist dem unsrigen ganz analog; Gnaeus Pompeius stand gegen Gaius Julius wie du gegen mich; er war bei Albucius Quästor gewesen wie du bei Verres; Gaius Julius hatte den gerechten Anspruch, weil ihn die sardinischen Abgeordneten um die Führung des Prozesses ersucht hatten, wie mich die von Sicilien. Dieses Moment hat zu allen Zeiten am meisten Gewicht gehabt; es ist der ehrenvollste Anlaß zur Klage, wenn man zum Schutz einer Provinz, einer verbündeten Nation seine Arbeitskraft, sein Wollen und Können, ja seine ganze eigene Sicherheit einsetzt. (64) Schon wer auf persönliche Mißhandlung hin klagt, also doch nur aus eigenem Leide, nicht aus Interesse für den Staat, ist in seinem guten Recht; wer sich gar ohne irgend ein eigenes Rachegefühl allein von den Leiden unserer politischen Freunde bewegen läßt, also die bei weitem vornehmere Aufgabe übernimmt, der verdient nicht nur Zustimmung, sondern allgemeinen Dank. Als kürzlich im Prozesse des Publius Gabinius unser trefflicher Lucius Piso die Anklage übernehmen wollte, meldete sich ein gewisser Caecilius und verlangte sie für sich: aber Piso wirkte nicht nur durch seinen Namen und Charakter, sondern hauptsächlich als der erkorene Schutzherr von Achaia. (65) Es versteht sich ja auch von selbst, daß, wo das ganze Erpressungsgesetz eben zum Schutz unserer Bündner da ist, der von ihnen gewählte Vertreter ihrer Interessen am kräftigsten für Gesetz und Recht kämpfen wird. Oder soll man sich auf einen Ehrentitel berufen, aber nie versuchen dürfen, mit seiner Hilfe etwas durchzusetzen? Welcher Ehrentitel ist nun glänzender: »Ich klage wider meinen nächsten direkten Vorgesetzten, mit dem ich als Beamter nach Sitte und Recht, Schicksal und Gewissen zusammen gehöre« oder »ich klage auf Bitten unserer Freunde und Bündner, gewählt von der ganzen Provinz, ihr zu Recht und Billigkeit zu verhelfen!« Der eine Quästor klagt im Interesse der Leute, bei denen er sein Amt verrichtete, der andere klagt gegen seinen Prätor; welcher benimmt sich anständiger? –



