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Götzl Können Sie die Größe der Personen angeben?
Beate K. Ich hab die auf 1,80 oder 1,85 Meter geschätzt.
Götzl Sind Ihnen auch Lichtbilder gezeigt worden?
Beate K. Ja, ich war so oft bei der Polizei, das kann ich schon gar nicht mehr zählen.
Götzl Haben Sie jemanden erkannt?
Beate K. Ja, mir wurden die Videosequenzen von dem Nagelbombenattentat in Köln vorgespielt. Da habe ich gesagt, dass ich mir sehr sicher bin, dass der, den ich da sehe, derselbe ist, den ich in Nürnberg gesehen habe. Ich war mir da schon sehr sicher. Die Figur, das Käppi, das Ohr. Aber die Polizei hat mir gesagt, wenn man sich nicht 150-prozentig sicher ist, muss man doch vorsichtig sein … (Stimme er stirbt.) Dann haben wir geschrieben, dass ich mir nicht ganz so sicher bin.
Anwalt Narin Haben Sie »ziemlich sicher« gesagt?
Beate K. Ja.
Anwalt Narin Wie verstehen Sie »ziemlich«?
Beate K. Es bedeutet, ich bin mir sehr sicher.
Anwalt Schön Trifft es zu, dass Ihnen viele Bilder von türkischstämmigen Personen gezeigt wurden?
Beate K. Ja. Ob ich mir vorstellen könnte, dass die türkische Mafia dahintersteckt, Waffengeschäfte oder Geldwäsche. Das bin ich gefragt worden.
Anwalt Schön Sie haben aber gesagt, die Personen, die Sie gesehen haben, waren hellhäutig. Warum wurden Ihnen dann Bilder von türkischen Männern vorgelegt?
Beate K. Die waren nicht nur türkischer Herkunft, ich hätte auch einige nach Griechenland oder Spanien einordnen können. Ich hab zur Antwort gekriegt, diese Bilder haben sie in der Kartei, das sei normal, dass man viele Bilder anschaut.
(Die nächste Zeugin ist Margaret S., die İsmail Yaşar kurz vor seiner Ermordung noch sah.)
Margaret S. Ich hatte am 9. Juni 2005 einen Arzttermin, zwischen zehn und halb elf. Auf dem Weg zur Straßenbahn habe ich Herrn İsmail getroffen, den Dönermann. Er war sehr beliebt. Wir haben kurz gesprochen, er lag in seinem Liegestuhl. Es war auch ein Mann da, der Döner gegessen hat.
Götzl Kannten Sie Herr İsmail persönlich?
Margaret S. Die Kinder haben jeden Tag was bei ihm gekauft.
Götzl Was war er für ein Mensch?
Margaret S. Die Kinder haben ihn sehr geliebt. Er hat immer Angebote für die Kinder gemacht. Er war ein sehr guter Mensch.
(Es folgt der Zeuge Lutz B..)
Lutz B. Ich habe an dem Nachmittag einen Vortrag gehalten, über die Entwicklung kleiner und mittlerer Betriebe. Es gibt in dem Bereich eigentlich eine gute Geschäftsentwicklung, aber manches wird durch Selbstausbeutung erkauft, die keiner sieht. Ich dachte mir: Da gehe ich doch mal zu der Dönerbude und esse einen Döner. Da könntest du deinen Vortrag beginnen mit den Worten: Der Dönerbudenbesitzer hat schon heute Morgen früh angefangen, seine Sachen vorzubereiten. Ich habe aber niemanden gesehen und bin dann zur Sparkasse, Kontoauszüge holen..
Götzl Haben Sie was gesehen?
Lutz B. Nein, eigentlich nicht. Obwohl: Mich hat geärgert, dass da Fahrräder standen. Der Mann muss früh aufstehen und erst mal aufräumen, damit er zu seinem Laden kann, dachte ich mir. Das alles ganz allein – ein ganz schön anstrengender Job.
Götzl Wo waren die Räder?
Lutz B. Sie waren deutlich sichtbar. Aber ich weiß nicht mehr, wo. Es waren schwarzgraue Räder.
Götzl Wie weit haben Sie sich dem Dönerstand genähert?
Lutz B. Bis auf drei Meter.
Götzl Konnten Sie ins Innere sehen?
Lutz B. Der Imbissstand war nur oben verglast, aber unten geschlossen. Man konnte sich gut ducken, wenn jemand interessiert reinguckt. Es war nichts zu sehen.
Tag 35
17. September 2013
Manfred Götzl, Richter. Herbert Diemer, Anette Greger, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Wolfgang Heer, Anja Sturm, Verteidiger von Beate Zschäpe. Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Bernd Behnke, Edith Lunnebach, Gül Pinar, Anwälte der Nebenklage.
(Zwei Angehörige von Mehmet Turgut sind im Saal. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl fehlt.)
Götzl Ich gebe bekannt, dass Frau Zschäpe gestern ein Ablehnungsgesuch gegen alle fünf Mitglieder des Senats gestellt hat. Der Antrag wurde an den Beschlusssenat weitergeleitet. Damit stellt sich die Frage, ob die Hauptverhandlung heute fortgesetzt werden kann. Stellungnahmen?
Bundesanwalt Diemer Die Verhandlung kann und muss fortgesetzt werden.
Anwaltin Pinar Können Sie kurz skizzieren, um was es geht?
Götzl Das müssen Sie selbst dem Schriftsatz entnehmen. Die Kopien werden in 90 Minuten fertig sein. Die Frage, über die wir zu befinden haben, ist eine Fortsetzung der Hauptverhandlung nach Paragraf 29, Absatz 2 Strafprozessordnung. (Demnach ist eine Fortsetzung auch mit Richtern, die ein Angeklagter für befangen hält, unter bestimmten Voraussetzungen möglich.)
Bundesanwalt Diemer Das Gesetz sieht eine Fortsetzung vor. Spätestens übermorgen muss ohnehin über den Antrag entschieden worden sein. Und angesichts des Umfangs des Verfahrensstoffes muss fortgesetzt werden.
Anwalt Behnke Es gibt keinen rechtlichen und keinen tatsächlichen Grund zu unterbrechen. Ich kenne die Gründe für das Ablehnungsgesuch zwar nicht, ich gehe aber davon aus, dass sie nicht zwingend sind. Es kann doch nicht sein, dass wir deshalb wieder alle Zeugen umladen.
Götzl Nach Paragraf 29 Absatz 2 der Strafprozessordnung kann so lange fortgesetzt werden, bis die Entscheidung getroffen ist.
Verteidiger Heer Herr Vorsitzender, Sie konnen doch nicht ernsthaft fortsetzen, wenn niemand die Gründe unserer Mandantin auch nur skizzenhaft kennt. Der Antrag wurde gestern am frühen Nachmittag von uns gefaxt. Der Senat hätte ihn problemlos allen Prozessbeteiligten zur Kenntnis bringen konnen.
(Die Hauptverhandlung wird unterbrochen, Kopien des Befangenheitsantrags werden verteilt. Nun lesen die Prozessbeteiligten, worum es geht: Es geht ums Geld.
In dem Antrag heißt es, Zschäpe halte die Richter für befangen, weil ihr Verteidiger Wolfgang Stahl für seine Arbeit einen zu geringen Vorschuss erhalten soll. Dadurch sei ihm eine »effektive Verteidigung« nicht mehr möglich.
Obwohl es um Stahl geht, haben den Antrag im Namen Zschäpes alle drei Pflichtverteidiger, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, unterzeichnet. Die Anwälte bekommen ihr Geld erst am Ende des Prozesses. Sie können aber einen Vorschuss beantragen. Stahl hat dies am 24. Mai 2013 getan. Er fordert einen Vorschuss in Höhe von 78 840,20 Euro auf bereits geleistete Arbeit. Er führt unter anderem an, dass er schon vor Beginn der Hauptverhandlung 756 Stunden und 17 Minuten an dem Fall gearbeitet habe. Die Zschäpe-Verteidigung habe rund ein Drittel seiner Arbeitszeit ausgemacht – seine Umsätze durch andere Mandate seien dadurch erheblich gesunken. Weiter erklärte Stahl, dass er allein Fixkosten von rund 5000 bis 6000 Euro im Monat habe.
Der Bezirksrevisor des Oberlandesgerichts München erklärte daraufhin, Forderungen nach einem Vorschuss seien in diesem außergewöhnlich umfangreichen und schwierigen Verfahren durchaus begründet, die beantragte Höhe sei aber »völlig übersetzt«. Er schlug eine Pauschale von 3000 Euro vor. Stahl antwortete, das bedeute eine Stundenvergütung von 3,90 Euro, aber er senkte seine Forderungen auf gut 60 000 Euro.
Heer und Sturm haben bislang keinen Vorschuss beantragt. Heer hat den Richtern jedoch am 10. Juli mitgeteilt, dass das Mandat sie alle »unter enorme wirtschaftliche Probleme« stelle.
Der zuständige Richter des Senats, Konstantin Kuchenbauer, entschied nach Beratung mit den anderen Senatsmitgliedern am 9. September 2013, dass 5000 Euro als Vorschuss für Stahls Tätigkeit in Vorbereitung des Prozesses genug seien. Zschäpe kontert nun mit ihrem Befangenheitsantrag gegen die Richter. Kuchenbauer sei quasi gleich doppelt befangen, weil er in der Begründung für seine Entscheidung zweimal von »der Schwierigkeit des Tatnachweises« schrieb – und nicht etwa von einer Schwierigkeit der Wahrheitsfindung oder Aufklärung. Kuchenbauer und mit ihm der ganze Senat seien »offenkundig davon überzeugt, dass dem Senat ein Tatnachweis gelingen« werde, sie Zschäpe also für schuldig hielten. Deshalb sei das Gericht als befangen abzulehnen.)
Verteidiger Heer Ich bitte um das Wort. Uns liegen nun die dienstlichen Äußerungen der Richter vor. Wir beantragen eine Unterbrechung, um mit der Mandantin über ein weiteres Ablehnungsgesuch zu beraten.
Götzl Ja, Moment. Herr Klemke?
Verteidiger Klemke Unser Mandant Ralf Wohlleben schließt sich dem Ablehnungsantrag von Frau Zschäpe gegen Richter Kuchenbauer an. Er hält ihn nicht mehr für unvoreingenommen und unparteiisch. Unser Mandant muss die Formulierung von Richter Kuchenbauer, dass der Tatnachweis schwierig zu führen sei, auch auf sich beziehen. Es geht dem Richter nicht um die Aufklärung des wahren Sachverhalts, sondern um den Tatnachweis. Richter Kuchenbauer sieht sich hier als Strafverfolger und nicht als unparteiischer Richter.
(Unterbrechung der Hauptverhandlung für fast drei Stunden.)
Verteidigerin Sturm Frau Zschäpe lehnt Herrn Vorsitzenden Richter Götzl, Frau Richterin Dr. Fischer, Herrn Richter Kuchenbauer, Herrn Richter Dr. Lang und Frau Richterin Odersky erneut wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
(Götzl, Fischer, Lang und Odersky hatten angegeben, sie hätten an der Vorschussentscheidung nicht mitgewirkt, während Kuchenbauer mitgeteilt hatte, er hätte sich mit ihnen beraten. Sturm trägt vor, dass die Angaben der vier Richter also unwahr seien.)
Oberstaatsanwaltin Greger Ich beantrage die Fortführung der Verhandlung. Die geladenen Zeugen sind anwesend, die für morgen schon auf dem Weg. Aus Rostock und Dortmund.
Anwaltin Lunnebach Dass hat schon etwas von einem absurden Theater hier. Selbstverständlich ist es möglich und notwendig weiterzuverhandeln. Und man kann sich einem Befangenheitsantrag nicht anschließen, Herr Klemke. Da muss sich der Herr Wohlleben schon selbst äußern, warum er die Richter für befangen hält.
Götzl Die Anträge wurden an den Beschlusssenat weitergeleitet. Wann die Entscheidung fällt, ist im Moment ungewiss.
(Götzl unterbricht die Hauptverhandlung und hebt den nächsten Verhandlungstag auf. Danach soll weiterverhandelt werden.)
Tag 36
19. September 2013
Manfred Götzl, Richter. Gisela F., 75, Rentnerin, wohnte in Zwickau im Nachbarhaus von Zschäpe. Peter F., 73, Rentner, Ehemann von Gisela F. Marco B., 37, Polizist aus Dortmund. Er fand die Leiche von Mehmet Kubaşı, der am 4. April 2006 in seinem Kiosk erschossen wurde. Ralf B., 50, Kripobeamter aus Dortmund. Michael S., 52, früherer Leiter der Mordkommission Dortmund. Uwe G., 50, Polizist aus Dortmund. Doris Dierbach, Carsten Ilius, Anwälte der Nebenklage.
(Die Befangenheitsanträge gegen das Gericht wurden von einem anderen Senat des Oberlandesgerichts abgelehnt.)
Gisela F. Ich war an dem Tag beim Laubrechen und auf einmal knallt’s. Da sag ich zu meinem Nachbarn, was ist denn jetzt passiert? Da hat es schon wieder geknallt. Ich dachte, es ist eine Gasexplosion. Die Fenster sind aus dem Haus rausgeflogen.
Götzl Wussten Sie, wer in dem Haus gewohnt hat?
Gisela F. Ja, Frau Zschäpe. Aber die Männer habe ich so gut wie nie gesehen.
Götzl Können Sie was zu den Männern sagen?
Gisela F. Nee, einmal stand ein Wohnwagen vor dem Haus, mit Fahrrädern hinten drauf. Vielleicht ein Jahr zuvor. Aber direkt von Angesicht zu Angesicht habe ich die nicht gesehen, nur von Weitem über den Gartenzaun.
Götzl Können Sie die beschreiben?
Gisela F. Sie hatten wenig Haare.
Götzl Hatten Sie Kontakt zu Frau Zschäpe?
Gisela F. Man hat höchstens mal Guten Tag gesagt, aber das war dann schon alles. Für mich war sie eine ganz normale Nachbarin. Manchmal habe ich sie beim Wäscheaufhängen gesehen.
Götzl Wie war das an dem Tag der Explosion?
Gisela F. Sie kam aus dem Haus rausgelaufen und ist gleich rechts herum zur Bushaltestelle gelaufen. Ich habe daraufhin zum Nachbarn gesagt: Na Gott sei Dank, der ist nichts passiert.
Götzl Wie schnell war sie?
Gisela F. Nicht ganz langsam, aber auch nicht schnell. Normal.
Götzl Als Frau Zschäpe rauskam, brannte es da schon?
Gisela F. Nein, erst danach.
Götzl Sie haben ausgesagt, Frau Zschäpe hätte Ihnen gesagt: Ruft die Feuerwehr! Und Sie hätten sich noch gewundert, dass sie nicht zurückkam. Warum haben Sie sich gewundert?
Gisela F. Da gehe ich doch zurück und guck nach, was passiert ist. Da haben wir gesagt, warum kommt die nicht wieder zurück? Wir haben uns das so erklärt: Vielleicht steht sie unter Schock.
(Die Zeugin verlässt den Gerichtssaal, ihr Mann wird als nächster Zeuge aufgerufen.)
Götzl Kennen Sie Frau Zschäpe?
Peter F. Nein, kennen tu ich sie überhaupt nicht. Das waren die jungen Leute aus dem Siedlerheim. Das hat mich nicht interessiert. Ich kümmere mich nicht um Leute, die mir nichts getan haben. Da waren noch zwei Herren dabei, ob das zwei Brüder waren oder der Schwager oder ob die verheiratet waren, kann ich nicht sagen.
Götzl Wussten Sie von Frau Zschäpes Vorliebe für Katzen?
Peter F. Wir haben eine freilaufende Katze, um die hat sich die halbe Siedlung gekümmert. Einmal stand Frau Zschäpe mit einer Kiste Futter am Gartenzaun, sie würde in den Urlaub fahren, ob ich die Katze versorgen würde. Ich habe gesagt: Ja, mache ich, und dann war’s gut. Wir sind einmal im Jahr zum Tierarzt. Der sagte einmal, die Katze müsste an den Zähnen operiert werden. Für 120 Euro. Ich hab die Zschäpe gefragt, ob sie sich beteiligt. Ja, hat sie gesagt und tatsächlich 60 Euro gezahlt. Ansonsten hab ich ihr zwei, drei Mal eine Gurke gegeben, die wachsen bei mir im Garten. Als ich von dem ganzen Theater gehört habe, hat’s mir den Unterkiefer heruntergeklappt.
Götzl Hatten Sie Kontakt zu den Männern?
Peter F. Nein. Einmal hatte ich eine Gurke übrig gehabt, da hab ich bei einem geklingelt. Aber er sagte: Nee, wir haben schon eingekauft.
(Der Zeuge B., Polizist aus Dortmund, betritt den Gerichtssaal. Es geht um den Mord an Mehmet Kubaşık in Dortmund.)
Marco B. Gemeinsam mit meinem Kollegen traf ich am 4.4.2006 um 13.01 Uhr am Kiosk in der Mallinckrodtstraße 190 ein. Wir wurden von einer männlichen und einer weiblichen Person in Empfang genommen. Die Tür war bereits geöffnet. Auf der rechten Seite hinter dem Verkaufstresen war eine größere Blutlache erkennbar, in der eine Person lag. Mein Kollege hat sich um die Person gekümmert, ich habe den Kiosk durchsucht. Die Person war in Bauchlage. Sein Kopf war auf einem Regal angelehnt, die Person blutete mindestens aus einem Ohr und der Schläfe sehr stark. Die Beine waren so angewinkelt, als hätte er sich hingekniet. Der Kopf lag auf dem untersten Regal. Die Person war offensichtlich verstorben. Wir haben den Fall an die Kripo übergeben, weil es sich um einen Verbrechenstatbestand handeln könnte. Eine weibliche Person, die einen Einkauf tätigen wollte, hat ihn gesehen und hat einen Passanten gebeten, mitzukommen. Der Mann ist in den Kiosk rein und hat die Polizei verständigt. Es wirkte nicht wie nach einem Einbruchsdiebstahl. Auch die Geldbörse des Verstorbenen wurde aufgefunden. Es waren mehrere Tausend Euro darin.
Götzl Wie war der Zustand der Kasse?
Marco B. Sie war unangetastet. Auch der Verkaufsraum war geordnet, wir fanden keine Hinweise auf Verwüstungen oder Kampfhandlungen.
(Der nächste Zeuge ist der Kriminalbeamte Ralf B., der die ersten Zeugen vernahm und Spuren am Tatort suchte.)
Ralf B. Eine Zeugin hatte um 12.59 Uhr die Sparkasse aufgesucht und zuvor zwei Männer gesehen. Es gab Lichtbilder, die wir der Zeugin vorgelegt haben. Das verlief negativ. Sie hatte zwei Männer in Tatortnähe zur relevanten Zeit gesehen und sagte, sie habe das Gesicht eines der Männer noch vor dem geistigen Auge. Wir haben ein Phantombild erstellen lassen. Sie musste die beiden Männer um 12.55 Uhr gesehen haben. Außerdem habe ich mich um Aufnahmen eines Geldautomaten bemüht. Um 12.41 Uhr waren auf dem Video der Überwachungskamera im Hintergrund zwei Personen auszumachen, die auf die Beschreibung hätten passen können. Sie bewegten sich in Richtung des späteren Tatorts.
(Der Zeuge verlässt den Saal. Nebenklage-Anwältin Dierbach stellt einen Beweisantrag.)
Anwältin Dierbach Durch die Zeugin Veronika A. wird bekundet, dass sie aus ihrem Dachfenster auf dem Nachbargrundstück Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gesehen hat, in der Woche vor dem 4.4.2006. Sie waren ganz in Schwarz gekleidet, eine vierte Person trug eine Camouflagehose. Die Zeugin sagt, sie habe zu der Frau Blickkontakt gehabt. Die Skinheads, die sie dort beobachtete, hätten auf dem Grundstück nachts umfangreiche Grabungsarbeiten vorgenommen. Beate Zschäpe war unmittelbar dort anwesend und hatte logistische Unterstützung. Das belegt die unmittelbare täterschaftliche Einbindung in die Anschläge von Dortmund und Kassel, sie verfügt über Kontakte nach Dortmund und in die Kasseler Neonaziszene. (Das Gericht beschließt später, Veronika A. für den 40. Verhandlungstag als Zeugin zu laden.
Nach der Befragung weiterer Zeugen folgt der Zeuge Michael S., der damals die Mordkommission Dortmund leitete.)
Michael S. Uns war schnell klar, dass keine Raubtat vorlag. Es hatte den Anschein einer Hinrichtung. Wir haben vom Opfer aus keine kriminellen Machenschaften gefunden. Das hat zu einer neuen Analyse geführt, bei der auch die Einzeltätertheorie ins Spiel kam.
Die Obduktion hatte Folgendes ergeben: Das Opfer wies zwei Kopfschüsse auf, insgesamt wurden vier Schüsse abgegeben. Ein Schuss ging durch das Auge, ein zweiter Schuss in die Schläfe, als er bereits lag. Der Kiosk lag im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Die Nachbarn hatten aber keine Schussgeräusche gehört. Der Hauptbahnhof ist fußläufig fünf Minuten entfernt, auch die Autobahn ist schnell erreichbar. Es gab eine Videokamera hinterm Verkaufstresen, sie war aber nicht angeschlossen.
Was die Tatzeit angeht: Herr Kubaşık hat kurz nach zwölf Uhr mit seinem Bruder in der Schweiz telefoniert. Die Erstmeldung ging bei der Polizei um 13.00 Uhr ein. Eine Zeugin hatte schon um 12.30 Uhr zwei Männer am Tatort gesehen.
Der Kiosk gehörte der Familie Kubaşık, er war von morgens um sieben bis nachts um ein Uhr offen. Morgens arbeitete Frau Kubaşık dort, mittags die Tochter, später dann Herr Kubaşık. Nur am Tattag hatte Frau Kubaşık Besuch von ihrer Schwester aus England und war mit ihr einkaufen, weswegen Herr Kubaşık schon im Kiosk stand. Eine Hülse lag auf dem Ziffernblock der Registrierkasse.
Götzl Was konnten Sie zur Person des Getöteten ermitteln? Damit wir uns ein Bild vom Opfer machen können.
Michael S. Wir haben nur feststellen können, dass er für diesen Kiosk hart gearbeitet hat und sich nie etwas zuschulden kommen ließ. Für uns hatte er eine absolut weiße Weste. Das passte nicht zur Organisationstheorie der früheren sieben Taten. Er hatte drei Kinder und war ein ruhiger, besonnener Mensch.
(Zuletzt tritt der Zeuge Uwe G. auf, ebenfalls Polizist aus Dortmund. Es werden Lichtbilder vom Tatort eingeblendet. Richter Götzl warnt die Angehörigen, die den Prozess verfolgen, dass auch Fotos des Getöteten darunter sind. Die Tochter des Opfers, Gamze Kubaşık, verlässt daraufhin den Saal.
Der Kiosk ist zu sehen und sein Sortiment: Chipstüten, Wasserflaschen, Schachteln mit Bonbons, eine Eistruhe. Über den beigen Fliesenboden verläuft eine Blutspur. Auf manchen Bildern wirkt der Kiosk hell und freundlich, die Sonne scheint herein. Das blutverschmierte Gesicht des Opfers Mehmet Kubaşık wird eingeblendet. Dann wieder Detailaufnahmen: Hinter den Jägermeister-Fläschchen ist der Putz abgefallen und ein Projektil eingeschlagen. Ein Schuss ging in eine Steckdose neben den Zigaretten.)
Anwalt Ilius Wie war das Verhältnis von Herrn Kubaşık zu seiner Frau?
Uwe G. Soweit ich weiß, gab es keine Klagen. Es war super, das Verhältnis.
Anwalt Ilius Gab es da eine andere Frau?
Uwe G Nein, da war er gar kein Typ dafür.
Anwalt Ilius Wie kamen Sie dann bei den Ermittlungen auf diese Fragen? Sie gingen doch von einer Serientat aus, also warum haben Sie nach einer Beziehungstat gefragt?
Götzl Sind Sie sicher, dass Sie diese Fragen dem richtigen Zeugen stellen? Vernehmungsbeamter in dieser Sache war der Leiter der Mordkommission, Herr Michael S..
Anwalt Ilius Richtig, da bin ich verrutscht. Aber dennoch die Frage an Herrn G.: Warum wurde nach einer Freundin gefragt?
Uwe G Für mich erschien die Frage sinnvoll.
(Am Ende des Verhandlungstages gibt Verteidiger Pausch bekannt, sein Mandant, Carsten Schultze, sei nun doch bereit, Fragen des Mitangeklagten Ralf Wohlleben zu beantworten.)
Tag 37
23. September 2013
Manfred Götzl, Richter. Thorsten H., 48, Kriminalbeamter beim LKA Hamburg. Er war Mitglied der Mordkommission, die den Mord am türkischen Gemüsehändler Süleyman Taşköprü am 27. Juni 2001 in Hamburg-Bahrenfeld untersuchte. Oliver Peschel, 49, Rechtsmediziner an der Universität München. Er hat die Leiche von Süleyman Taşköprü untersucht und sagte auch an den Tagen 30, 232, 263, und 312 aus. Sonja S., 39, Kriminalbeamtin aus Hamburg. Ali Taşköprü, 67, Vater des Mordopfers. Asli I., 36, Hausfrau aus Hamburg. Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben. Gül Pinar, Andreas Thiel, Anwälte der Nebenklage.
Thorsten H. Ich war Mitglied der diensthabenden Mordbereitschaft. Unser Mordbereitschaftsleiter hat die Information erhalten, dass in einem Gemüseladen eine männliche Person mit Schussverletzungen aufgefunden worden sei. Eine Viertelstunde später wurde gemeldet, das Opfer sei verstorben. Als ich am Tatort eintraf, untersuchte ich das Gemüsegeschäft, das Teil einer Ladenzeile unter einem Flachdach war. Auf der linken Seite befand sich der Verkaufstresen, und auf der Freifläche lag der tote Süleyman Taşköprü. Dahinter war ein kleiner Büro- und Aufenthaltsraum sowie ein Kellerraum. Der Leichnam war mit einer Wolldecke zugedeckt. Auf dem Boden fanden wir massive Blut- und Hirnmasseanhaftungen. Wie sich herausstellte, hatte der Vater den Toten gefunden. Die Rettungskräfte hatten versucht, ihn zu reanimieren. Wir fanden zwei Patronenhülsen bei den Eierkartons, aber keine verwertbaren daktyloskopischen Spuren. Das Opfer wies zwei Einschussstellen am Hinterhaupt auf. In der Wange des Opfers war unter der Haut ein Fremdkörper fühlbar. Auf der Gegenseite war die Einschussöffnung.
Götzl Haben Sie auch Fußspuren gesichert?
Thorsten H. Im Blutbereich waren Fußspuren, aber so verwischt, dass kein Profil erkennbar war.
Götzl Was hat die Zeugenbefragung ergeben?
Thorsten H. Gegen Viertel vor elf sollen Vater und Sohn gemeinsam im Laden gewesen sein. Der Vater sagte, er sei dann zu einem nahen Geschäft gegangen, um Oliven zu besorgen. Er war eine halbe Stunde weg. Als er seinen Sohn am Boden liegend in seinem Blut fand, rannte er zur Fleischerei und ließ einen Rettungssanitäter alarmieren. Eine Zeugin gab an, sie habe Streit gehört, ein Wortgefecht in einer Fremdsprache. Der Vater des Toten sagte, ihm seien zwei Männer aufgefallen, die gegenüber dem Laden standen und dann in südlicher Richtung davongingen.
(Dann lässt Götzl Lichtbilder vom Tatort an zwei Wände des Saals projizieren. Zu sehen ist ein Laden mit holzgetäfelten Wänden und anspruchsvollem Warenangebot. Man sieht rot-weiße Bodenfliesen, eine Kühltheke.)
Götzl Es werden nun Bilder direkt vom Tatort gezeigt. Ein Hinweis für die Angehörigen: Es ist Blut zu sehen, aber nicht das Opfer. Aber vielleicht möchten Sie sich das ersparen.
(Die Bilder zeigen Blutlachen auf dem Boden, an Eierkartons, die Brille des Opfers, die ins Brotregal geschleudert wurde, und eine grau-rote Decke, unter der der Tote liegt.)




