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(Bei einem »Türkischen Laden« in Dortmund-Rahm heißt es zum Beispiel: »Guter Sichtschutz. Person gut, aber alt (über 60)«, bei einem Bürgerbüro der SPD: »Keine besonders gute Lage. Nur bei schlechtem Wetter einen Gedanken wert.« Zu einem »Türkischen Imbiss« wurde notiert: »Gutes Objekt, guter Weg von dort weg!!! Personal ist nicht optimal – vorher noch mal prüfen!!!« Richter Götzl geht die einzelnen Orte und Bemerkungen mit dem Zeugen durch und befragt ihn dazu.)
Verteidiger Stahl Auch auf die Gefahr hin, dass ich Sie erzürnen mag, Herr Vorsitzender. Aber was ist das prozessual, was Sie jetzt machen? Der Zeuge bekundet nichts aus eigener Erinnerung.
Götzl Ich halte aus einem Vermerk vor und befrage einen Zeugen. Die Zeugenbefragung ist in der Strafprozessordnung vorgesehen. Die StPO sieht aber nicht die Befragung des Vorsitzenden vor.
Verteidigerin Sturm Ich beanstande die Befragung dieses Zeugen.
Götzl Nein, Sie beanstanden nicht. Ihnen passt nur die Antwort des Zeugen nicht.
Verteidigerin Sturm Dann belehren Sie den Zeugen bitte, dass er nicht eine eigene Beweiswürdigung vornehmen soll.
Götzl Es geht um die zeitliche Zuordnung, nicht um eine Beweiswürdigung. Da müssen Sie gut zuhören.
Verteidigerin Sturm Herr Vorsitzender …
Götzl … jetzt bin ich am Sprechen.
(Götzl setzt seine Befragung fort. Der Zeuge erzählt, dass der Tatort in Dortmund offenbar weit im Voraus ausspioniert wurde und dass die Observierung der Tatorte in München und Nürnberg etwa zehn bis zwanzig Tage vor der Tat stattfand.)
Anwalt Behnke Was können Sie zur Urheberschaft der Bemerkungen sagen?
Roman G. Die handschriftlichen Unterlagen konnten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zugeordnet werden.
Anwalt Behnke Haben Sie auch DNA-Spuren gefunden?
Roman G. Auf der Adressliste zu München konnten molekulargenetische Spuren von Herrn Mundlos nachgewiesen werden.
Anwalt Kienzle Gab es eine Markierung in der Holländischen Straße in Kassel? (Das ist die Straße, in der sich auch das Internetcafé des Mordopfers Halit Yozgat befand.)
Roman G. Ja, die Nummer 212.
Anwalt Kienzle Was hat sich da befunden?
Roman G. Ein islamisches Kulturzentrum.
Tag 47
16. Oktober 2013
Manfred Götzl, Richter. Franz Schläfli, 45, Betreiber einer Transportfirma in Bern. Er soll 1996 als Mitbegründer des inzwischen wieder aufgegebenen Waffenhandels Schläfli & Zbinden die Pistole des Typs Česká 83, die spätere Tatwaffe bei neun der zehn NSU-Morde, mit Schalldämpfer an den Kunden Anton G. verkauft haben. Gabriele Q., Kriminalhauptkommissarin beim BKA. Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Mehmet Daimagüler, Alexander Hoffmann, Anwälte der Nebenklage.
Götzl Es geht uns um den Bereich Waffenhandel. Wie Ihr Waffenhandel funktioniert hat, die Dokumentation, wie das aufgezogen ist.
Schläfli Ich bin seit vielen Jahren nicht mehr in der Branche tätig. Wie das damals war, kann ich Ihnen sagen: Für eine Faustfeuerwaffe brauchte es einen Waffenerwerbsschein. Damit konnte man eine Waffe kaufen.
Götzl Bis wann waren Sie in dem Geschäftsbereich tätig?
Schläfli Aufgehört habe ich im August 2005.
Götzl Wie müssen wir uns das von der technischen Abwicklung her vorstellen?
Schläfli Faustfeuerwaffen wurden in einem Register aufgeführt. Dort waren der Lieferant aufgeführt, die Seriennummer und der Käufer.
Götzl Hatten Sie ein Ladengeschäft?
Schläfli Jawohl, wir hatten ein Ladengeschäft oder es ging über den Versand. Dann mussten eine Ausweiskopie und eine Erwerbsbewilligung an uns geschickt werden. Man konnte per Vorauskasse oder Nachnahme bei uns zahlen. Wenn die Zahlung eingegangen ist, haben wir die Ware per Post verschickt.
Götzl Hat der Kunde Anton G. etwas gekauft?
Schläfli Ja. Aus dem Register ist ersichtlich, dass die Česká, um die es hier geht, am 11.4.1996 an Anton G. versandt wurde.
Götzl Wie erfolgte die Bezahlung?
Schläfli Das muss Vorkasse oder Nachnahme gewesen sein.
Götzl Wurde ein Schalldämpfer mitverkauft?
Schläfli Das wurde als Set verkauft, der Schalldämpfer war im Lieferumfang dabei. Damals war im Kanton Bern der Verkauf von Schalldämpfern frei, deswegen mussten die auch nicht registriert werden.
Götzl War Munition mit dabei?
Schläfli Es würde mich nicht überraschen, wenn Munition dabei gewesen wäre. Aber ich kann es Ihnen nicht sagen.
Götzl Wie hoch war der Preis fürs Paket?
Schläfli So um die 1000 Franken, vielleicht ein bisschen mehr.
Anwalt Daimagüler Haben Sie Informationen von Ihren Kunden bekommen, warum man eine Handfeuerwaffe mit Schalldämpfer braucht?
Schläfli Nein, nur wenn sie Sammler waren. Aber wenn jemand eine illegale Absicht damit vorhatte, hat er uns das sicher nicht auf die Nase gebunden.
Verteidiger Klemke Wurden Waffen mit Schalldämpfer gern gekauft?
Schläfli Ja.
Verteidiger Klemke Wie groß war der Anteil der Waffen mit Dämpfer?
Schläfli Kann ich nicht sagen. Aber das Set hier war relativ selten.
Verteidiger Klemke Aus den Unterlagen geht hervor, dass Sie 1993 insgesamt zwanzig Waffen mit Schalldämpfern geliefert haben. Das heißt, Sie haben oft mit Schalldämpfern geliefert.
Schläfli Würde ich nicht sagen. Zwanzig, das ist immer noch sehr selten.
Verteidiger Klemke Sie machen mir Angst.
Anwalt Hoffmann Wenn ein Privatmann die Waffe weiterverkaufen wollte, wie ging das?
Schläfli Der hätte sie einfach weiterverkaufen können.
Anwalt Hoffmann Hätte der auch einen Waffenerwerbsschein gebraucht?
Schläfli Nein, weil ein Privater ja gar keinen Waffenhandel betreiben durfte. Für den Waffenhandel brauchte man ein Waffenhandelspatent.
(Die Zeugin Gabriele Q. vom BKA wird in den Gerichtssaal gerufen. Sie war an den Ermittlungen nach dem Brand in der Frühlingsstraße in Zwickau beteiligt.)
Gabriele Q. Bei der Untersuchung in der Frühlingsstraße wurden 390 Euro gefunden, die von einem Raub aus dem Jahr 2004 stammten. Im Wohnmobil fanden sich 71 915 Euro von dem Raub vom 4.11.2011. In einem Rucksack waren noch 3000 Euro von einem Raub zwei Monate zuvor, im September 2011. Und schließlich 20 000 Euro von einem Raubüberfall aus dem Jahr 2007. Das konnten wir anhand der Banderolen um die Scheine feststellen. Dann steckten noch 5000 Euro in einer Kakaodose und weiteres Geld an verschiedenen Orten. Insgesamt fanden wir im Wohnmobil 112207,29 Euro. Auch 2500 Gramm Schwarzpulver konnten sichergestellt werden, in einem Glas mit Schraubverschluss. Eine Menge von einem Kilogramm kann bereits ausreichend sein, um eine Explosion herbeizuführen.
Tag 48
22. Oktober 2013
Manfred Götzl, Richter. Andrea C., 37, Hausfrau aus Nürnberg. Sie war am 9. Juni 2005 in einem Supermarkt einkaufen und kam auch am Dönerstand des Mordopfers İsmail Yaşar vorbei. Herbert Diemer, Bundesanwalt. Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe.
Götzl Haben Sie am Dönerstand irgendwelche Personen wahrgenommen?
Andrea C. Nein, ich kannte aber den Mann vom Dönerverkauf.
Götzl Waren Sie dort auch Kundin?
Andrea C. Manchmal, ja.
Götzl Könnten Sie uns die Situation beim Einkaufen noch mal näher schildern?
Andrea C. Ich bin an dem Tag mit meinem Sohn einkaufen gegangen im Edeka. Da habe ich die Frau Beate Zschäpe gesehen. Sie hat mich an eine Schauspielerin erinnert: Sara Gilbert aus der Fernsehserie »Roseanne«. Es waren ja nur ein paar Minuten.
Götzl Können Sie die Frau näher beschreiben?
Andrea C. Es waren halt die lockigen Haare, und es war ein Moment, in dem ich das gedacht habe.
Götzl Wie lang haben Sie sie gesehen?
Andrea C. Nicht lang. Wir haben ja nur an der Kasse gestanden. Eine Minute, oder anderthalb.
Götzl Wie stand die Frau, wie standen Sie?
Andrea C. Ich stand hinter ihr.
Götzl Haben Sie denn das Gesicht der Frau gesehen?
Andrea C. Ja. Beim Reingehen hab ich sie schon beobachtet, ich hab sie schon im Gang gesehen.
Götzl Diese Serie »Roseanne« – haben Sie sich die häufiger angesehen?
Andrea C. Ja, als Kind, als 14-, 15-Jährige habe ich mir das oft angeschaut.
Götzl Sie haben angegeben, Sie hätten auf dem Rückweg zwei junge Männer gesehen?
Andrea C. Die saßen auf dem Spielplatz und hatten Fahrräder dabei. Ich bin einfach nur vorbeigelaufen
Götzl Wo genau?
Andrea C. Auf der Bank, in Richtung des Dönerstands.
Götzl Können Sie die beiden näher beschreiben?
Andrea C. Durch die Presse weiß ich jetzt schon, wie sie aussahen. Das Einzige, was ich noch weiß, ist, dass die kurze Haare hatten. Beide hatten so gut wie gar keine Haare. Die Gesichter kann ich nicht mehr beschreiben. Die beiden sahen für mich damals eher aus wie zwei Russen, das hab ich damals auch gesagt.
Götzl Haben Sie Ihre Beobachtungen damals mit dem Tod des Herrn Yaşar in Zusammenhang gebracht?
Andrea C. Überhaupt nicht.
Götzl Wo haben Sie erstmals ein Bild der Frau Zschäpe gesehen?
Andrea C. Im Fernsehen.
Götzl Und haben Sie da gleich eine Verbindung hergestellt zu der Frau im Edeka-Markt?
Andrea C. Ja, für mich persönlich.
Götzl Hat denn die Frau damals eine Brille getragen?
Andrea C. Das kann ich nicht mehr beantworten.
(Götzl liest aus ihrer Vernehmung vor, die Anfang April 2012 durchgeführt wurde. Dort hatte sie noch geäußert, die Frau im Supermarkt habe eine Brille getragen.)
Andrea C. Es ist, als wenn es nicht meine Aussage ist, Herr Richter. Das kenne ich nicht.
(Ihr werden Bilder von Zschäpe vorgelegt, auch eines von deren Festnahme im November 2011.)
Andrea C. So sah die Frau natürlich nicht aus. Die war hübscher und viel gepflegter.
Verteidiger Stahl Haben Sie noch das Bild vor Augen, was Sie damals gesehen haben?
Andrea C. Ja. Aber ich habe die Frau nicht lang gesehen.
Verteidiger Stahl Können Sie denn heute noch aus Ihrer Erinnerung heraus irgendetwas an der Person beschreiben?
Andrea C. Nein, das ist acht Jahre her, ich kann gar nichts mehr beschreiben.
Verteidiger Stahl Aber Sie sind doch auch am 2.4.2012 vernommen worden.
Andrea C. Sie hat lockige Haare gehabt. Eine richtige Lockenpracht.
Verteidiger Stahl Das wissen Sie?
Andrea C. Ja, und ich habe sie damals als junge Frau wahrgenommen, eher so Anfang zwanzig.
Verteidiger Stahl Woran machen Sie das fest?
Andrea C. Von meinem inneren Gefühl her.
(Anwalt Erdal verlangt eine Vereidigung der Zeugin.)
Bundesanwalt Diemer Die Voraussetzungen dafür liegen nicht vor. Außerdem ist die Aussage der Zeugin auch nicht von entscheidender Bedeutung.
Andrea C. Kann ich jetzt gehen?
(Die Zeugin wird entlassen.)
Tag 49
23. Oktober 2013
Manfred Götzl, Richter. Andreas M., 52, Kriminaloberkommissar aus Rostock, Ermittler im Mordfall Mehmet Turgut. Bernd S., 57, Kriminalhauptkommissar aus Rostock. Andreas S., 48, Kriminalhauptkommissar aus Rostock. Ronald P., 49, Kriminalhauptkommissar aus Rostock. Haydar A. 45, Besitzer des Dönerstands in Rostock, in dem Mehmet Turgut im Februar 2004 ermordet wurde. Anja Sturm, Verteidigerin von Beate Zschäpe. Olaf Klemke, Nicole Schneiders, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Bernd Behnke, Hardy Langer, Anwälte der Nebenklage.
Andreas M. Als wir am 25. Februar 2004 am Stand von Mehmet Turgut eintrafen, war der Dauerdienst schon vor Ort. Es machte den Eindruck, als sei der Laden gerade erst geöffnet worden. Später stellten wir fest, dass auch die Kaffeemaschine frisch angesetzt worden ist. Zwei Projektile steckten im Boden. Ein Projektil hat noch im Kopf des Geschädigten Mehmet Turgut gesteckt.
(Bilder vom Tatort werden gezeigt, der Zeuge setzt seine Brille auf.)
Zum Tatort kommt man nur durch eine Sackgasse. Als Einheimischer war ich noch nie an diesem Ort, eigentlich fahren nur Anwohner da lang. Was sucht jemand hier in diesem Bereich? Da hatten wir keine Erklärung für. In der Nähe gibt es eine Hauptstraße, die zur Autobahn A 19 führt.
Der Dönerimbiss bestand aus einem Container, beschmiert mit Graffiti. Wir fanden noch frisch geschnittenes Gemüse im Container. Der Tote hatte Geld in der Hosentasche; auch im Container konnten wir Bargeld sicherstellen. Die Menschen, die hier reingekommen sind, wollten nicht rauben oder zerstören, die wollten nur töten. Die Spuren, die wir am Tatort gefunden haben, lassen den Schluss zu, dass die Täter in den Imbisswagen hineingegangen sind und das Opfer fixiert und getötet haben.
Verteidigerin Sturm Auf welcher Spurenlage beruht Ihre Einschätzung?
Andreas M. Bei Mordtaten sind meistens andere Spuren zu erwarten. Die Täter hätten durch die Scheibe schießen können. Üblich wäre auch gewesen, dass sich irgendwelche Spuren eines Kampfes finden. Das Opfer muss auf dem Boden fixiert worden sein, und dann sind die Schüsse gesetzt worden. Es fanden sich keine Spuren von Blut an den Gerätschaften des Imbisswagens oberhalb des Fußbodenniveaus. Das müssen fast aufgesetzte Schüsse gewesen sein.
Verteidiger Klemke Das Opfer kann sich ja auch freiwillig hingelegt haben.
Andreas M. Ob das ein Mensch freiwillig macht, lasse ich mal so im Raume stehen. Ich gehe davon aus, dass keiner einfach stillhält und sich erschießen lässt. Das ist meine Sicht der Dinge.
Verteidiger Klemke Das ist Ihre Sicht der Dinge. Können Sie denn ausschließen, dass sich das Opfer bewegt hat?
Andreas M. Ausschließen kann ich nichts.
(Kriminalhauptkommissar Bernd S. wird als nächster Zeuge in den Gerichtssaal gerufen.)
Bernd S. Wir haben circa 300 Euro Bargeld aufgefunden, unter anderem in der Hose des Toten, und sind demnach nicht von Raub ausgegangen. Ein Zeuge hat ausgesagt, er sei noch um zehn Uhr am Imbiss gewesen und habe das Opfer dort noch angetroffen. Um 10.10 Uhr sei er wieder weggefahren. Damit konnte die Tatzeit auf 10.10 bis 10.20 Uhr eingegrenzt werden. Wir fanden keinerlei DNA oder Fingerabdrücke.
Während der Ermittlungen ergaben sich Hinweise, dass sich das Tötungsdelikt möglicherweise aus dem Bereich der organisierten Kriminalität herleiten lassen könnte. Es gab verschiedene Hinweise auf Geldwäsche und mögliche Rauschgiftdelikte. Deshalb haben wir auch Ermittlungen in Richtung der Familie Turgut unternommen und auch der Familie des Imbissbesitzers Haydar A.
Götzl Welche Maßnahmen wurden da getroffen? TKÜ beispielsweise?
(Götzl spricht von Telekommunikationsüberwachung also dem Abhören von Telefonaten und E-Mail-Verkehr.)
Bernd S. Ja, TKÜ, ja.
Götzl Haben Sie selbst mit den Angehörigen Kontakt gehabt?
Bernd S. Nee.
Anwalt Langer (liest von einem Schreiben ab) Sie haben am 4.3.2005 einen Vorschlag für eine Presseerklärung gemacht. Darin heißt es: Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden. Wie kamen Sie zu dieser Einschätzung?
Bernd S. Es gab keinerlei Hinweise in diese Richtung.
Anwalt Langer Aber wie kann man eine Richtung schon nach einer Woche Ermittlungen ausschließen?
Bernd S. So wie wir ausgeschlossen haben, dass es sich um einen Raub handelte, haben wir auch dies ausgeschlossen.
Anwalt Langer Was lag denn vom Landesamt für Verfassungsschutz und dem Staatsschutz vor?
Bernd S. Die Behörden waren an unseren Ermittlungen beteiligt und haben auch an Beratungen teilgenommen. Wenn die uns sagen, sie haben nichts, dann müssen wir das so hinnehmen.
(Der nächste Zeuge ist Kriminalhauptkommissar S.)
Andreas S. Die Verwandtschaft des Opfers aus Schwerin meldete sich bei uns, dass das Opfer eigentlich Mehmet und nicht Yunus heiße, wie wir ursprünglich ermittelt hatten. Es hieß, die Brüder hätten die Personalien in der Türkei getauscht, angeblich um den Wehrdienst in der Türkei zu vermeiden. Demnach handelte es sich bei dem Toten um Mehmet Turgut, geboren im Jahr 1977.
Verteidigerin Schneiders Wie war denn die Kooperationsbereitschaft des Bruders?
Andreas S. Er hatte damals Einreiseverbot und war wohl nicht bereit, mit der deutschen Polizei zusammenzuarbeiten. Er meinte, er würde lieber Detektive beauftragen.
Verteidigerin Schneiders Wissen Sie noch, von welchem Geld er sie bezahlen wollte?
Andreas S. Er sprach davon, dass er in Deutschland Drogen verkaufen wollte.
(Es folgt der Zeuge P., ebenfalls Kriminalhauptkommissar aus Rostock.)
Ronald P. Aus der Ausländerakte des Opfers ging hervor, dass er 1994 erstmalig aufgefallen war: Damals wurde er als Schüler eingeschleust. Im Februar 1995 stellte er einen Asylantrag, der aber negativ beschieden wurde. Er hielt sich daraufhin unerlaubt in Deutschland auf. Als seine Duldung auslief, ist er für die Behörden verschwunden. 1996 wurde er festgenommen und abgeschoben. Ende 1998 gab es einen ähnlichen Verlauf: Er erschien in Hamburg und stellte dort einen Asylantrag. Er erklärte, dass er in seinem Dorf in der Türkei Repressalien ausgesetzt sei. Wieder gab es eine Ablehnung und wieder verschwand Mehmet Turgut. Im Mai 2000 wurde er aufgegriffen und wieder abgeschoben. Im August 2003 tauchte er wieder auf, es kam zur Festnahme durch das Zollamt Stralsund. Er wurde in die JVA Bützow nahe Rostock verbracht. Er stellte einen Asylfolgeantrag, der wiederum abgelehnt wurde. Im November 2003 verliert sich die Spur.
Anwalt Behnke Wir verwahren uns dagegen, dass irgendwelche Ermittlungsverfahren gegen das Opfer Eingang in das Verfahren nehmen.
Götzl Worauf zielt das?
Anwalt Behnke Es heißt, dass immer wieder nach dem Aufenthaltsstatus gefragt worden sei. Vom vorigen Zeugen hieß es, dass Drogen verkauft werden sollten.
Götzl Mir geht es darum, ein Bild von der Persönlichkeit des Opfers zu gewinnen.
(Der nächste Zeuge ist Haydar A., der Besitzer des Dönerstands.)
Haydar A. Am Vortag hatte Bayern München gegen Real Madrid gespielt. Ich hatte mir das Spiel mit meinem Neffen angeschaut und dann bei ihm übernachtet. Am Morgen bin ich dann zum Großhändler. Ich hatte mich verspätet. Eigentlich wollte ich den Imbiss um zehn Uhr öffnen, aber ich kam erst gegen 10.15 Uhr dort an. Ich rief, er solle kommen, um zu helfen, die Sachen aus dem Wagen zu laden. Dann habe ich die Tür geöffnet und sah Blut am Boden. Ich habe gefragt, was ist los? Als keine Antwort kam, habe ich um Hilfe gerufen.
Götzl Wie lag das Opfer?
Haydar A. Der Kopf war seitlich, die Füße lagen in Richtung Tür. Ich glaube, er lag mit dem linken Ohr auf dem Boden, aber das weiß ich nicht mehr so genau. Er lebte noch, deshalb versuchte ich, ihn in meinen Wagen zu bringen, aber er war schwer.
Götzl War er bei Ihnen beschäftigt gewesen?
Haydar A. Er war nur mein Gast. Er war ein guter Mensch, ein armer Junge. Er kam aus dem gleichen Dorf wie ich und sprach nicht viel.
Götzl Seit wann war er bei Ihnen Gast, wie Sie sagen?
Haydar A. Seit circa drei Wochen.
Götzl Hat er Ihnen in der Zeit geholfen bei Ihrem Kebap-Grill?
Haydar A. Ja. Wir hatten noch einen anderen Imbiss in der Nähe, er fuhr dorthin und wieder zurück.
Götzl Hatten Sie vereinbart, dass er an dem Tag da ist?
Haydar A. Ja, er hatte den Schlüssel.
(Am Ende des Verhandlungstags verkündet Richter Götzl einen Beschluss des Gerichts. Es geht um den Mord 2006 in Kassel und die Rolle des Verfassungsschutz-Beamten Andreas Temme, der sich am Tatort aufgehalten hatte und deshalb unter Tatverdacht geraten war. Die Richter lehnen einen Antrag ab, sämtliche 35 Akten der damaligen Ermittlungen zu Temme zum NSU-Verfahren beizuziehen. Es würden konkrete Anhaltspunkte fehlen, dass in den Akten Informationen enthalten seien, die für das NSU-Verfahren relevant wären.)
Tag 50
24. Oktober 2013
Manfred Götzl, Richter. Stephan Seidl, 54, Rechtsmediziner aus Erlangen. Er hat die Leiche des Nürnberger Mordopfers İsmail Yaşar obduziert. Er sagte bereits am Tag 26 aus. Moritz S., 29, Kriminalkommissar beim BKA Berlin. Leopold Pfoser, 64, Sachverständiger beim BKA Wiesbaden. Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl, Verteidiger von Beate Zschäpe.
(Erstmals sitzt Jacqueline, die Frau des Angeklagten Ralf Wohlleben, als sogenannter Beistand neben ihrem Mann auf der Anklagebank. Vor Gericht geht es um den Mord an Yaşar am 9. Juni 2005 in Nürnberg.)
Seidl Bei der rechtsmedizinischen Leichenöffnung des Opfers zeigten sich fünf Schussverletzungen; unter anderem ein Schädeldurchschuss, ein Trümmerbruch der vierten Rippe, ein Trümmerbruch des rechten Schlüsselbeins. An der rechten Wange war ein Streifschuss festzustellen sowie eine Aufreißung am Rand des rechten Ohrläppchens. Es fand sich unter anderem Blut in der rechten Brusthöhle. Das Opfer verstarb infolge von Verblutung.
Götzl Wie lange hat Herr Yaşar nach der Tat in etwa noch überlebt?
Seidl Das ist grob geschätzt im einstelligen Minutenbereich möglich gewesen.
(Nach weiteren Zeugen kommt Kriminalkommissar Moritz S. in den Saal.)
Moritz S. Ich war damit befasst, die Zeitungsausschnitte und die NSU-Videos abzugleichen. Im ersten Vorgängervideo des Bekennervideos waren der erste Mord in Nürnberg und der Anschlag in der Probsteigasse thematisiert. Im zweiten Video haben die ersten vier Morde Verwendung gefunden. In der finalen Version wurden alle neun Morde thematisiert, und es waren sieben oder acht Zeitungsartikel eingeblendet.
Im Wohnmobil wurden drei USB-Sticks mit dem Bekennervideo drauf gefunden sowie sechs DVDs. In Zwickau wurden 36 DVDs in adressierten Umschlägen und weitere lose DVDs gefunden.
In beiden Vorläufervideos waren Songs der Band »Noie Werte« zu hören. Der Leadsänger dieser Band ist Steffen Hammer. Er arbeitete in einer Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart, seine Kollegin war Nicole Schneiders (die Verteidigerin von Ralf Wohlleben).
(Der übernächste Zeuge ist der Sachverständige Pfoser aus Wiesbaden.)
Pfoser Ich habe fünf Gutachten zu den Tatwaffen des Typs Česká und Bruni erstellt.
(Ausführlich erklärt er die verschiedenen Hülsen und Geschosse, die bei den Mordfällen sichergestellt wurden. Zuweilen gerät seine Darstellung sehr umständlich.)
Pfoser Auf einem bestimmten Zugeindruck der erhabenen Stelle, da befand sich, da hab ich das entdeckt, befand sich eine aluminiumfarbene Anhaftung. Sie konnte nicht vom Lauf selbst kommen, und auch nicht beim Aufprall verursacht worden sein. Daraus konnte man den Schluss ziehen, das musste, die plausibelste Erklärung war, es müsste eine Waffe mit Schalldämpfer sein …
Verteidiger Stahl Ich kann das überhaupt nicht verstehen, was er sagt.
Götzl Ich kann das schon verstehen. Ich hab mich auch vorbereitet. Das Problem hatten Sie ja schon öfters, auch bei meinen Befragungen.
Verteidiger Stahl Nein, nein, nein.
Verteidiger Heer Auch für mich sind die Ausführungen nicht verständlich. Wenn in Ihren Ausführungen ein Vorwurf enthalten sein sollte, dann weise ich das zurück.
Tag 51
5. November 2013
Manfred Götzl, Richter. Gamze Kubaşık, 28, Tochter von Mehmet Kubaşık, der am 4.4.2006 in seinem Kiosk in Dortmund ermordet wurde. Elif Kubaşık, 49, Ehefrau des Mordopfers. Janica D., 40, Büroangestellte aus Dortmund. Jochen Weingarten, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben. Carsten Ilius, Sebastian Scharmer, Anwälte der Nebenklage.
Götzl Es geht um den Tod Ihres Vaters am 4. April 2006. Es gibt verschiedene Themen, zu denen ich Sie befragen will. Zunächst zur Situation am 4.4.: Wie wurde der Laden Ihres Vaters betrieben, wer war wann vor Ort? Können Sie uns berichten?




