- -
- 100%
- +
(Der Zeuge Schultz war bereits am 55. Verhandlungstag aufgetreten. Zu einer Aussage in der Sache kam es aber nicht. Nun kommt er, begleitet von einem Rechtsbeistand, zu spät ins Gericht.)
Götzl Warum sind Sie erst jetzt erschienen?
Schultz Ich hab meinen Anschlusszug verpasst in Saalfeld, der Zug war verspätet.
Götzl Sie wissen, es geht um den Verkauf einer Waffe?
Schultz Ich bleibe dabei, dass ich dazu keine Angaben machen möchte.
Götzl Nach Paragraf 55 der Strafprozessordnung? (Der Paragraf besagt, dass ein Zeuge die Aussage verweigern darf, wenn er sich damit selbst belasten würde.)
Schultz Ja.
(Der Zeuge verlässt den Gerichtssaal. Die Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens gibt eine Erklärung ab zu den Aussagen von Uwe Böhnhardts Vater am Vortag.)
Anwältin von der Behrens Die wichtigste Erkenntnis aus der Vernehmung ist: Das Trio wollte nicht in die Legalität zurückkehren, sondern im Untergrund bleiben. Auch Beate Zschäpe habe das so geäußert, dass es für sie nicht infrage komme, sich zu stellen. Vor dem Hintergrund, dass in der Garage eine zündfähige Rohrbombe gefunden wurde, legt diese Entschiedenheit nahe, dass alle drei schon vor der Garagendurchsuchung das Untertauchen und Anschläge geplant hatten und sie deshalb die Angebote der Familie Böhnhardt nicht in Betracht zogen. (Anschließend stellen Nebenklägervertreter Beweisanträge.)
Anwalt Schön Ich beantrage, die Polizeibeamten als Zeugen zu laden, die bekunden können, dass zum Zeitpunkt des Untertauchens in Beate Zschäpes Wohnung in der Schomerusstraße 5 in Jena folgende Dinge aufgefunden wurden: im Wohnzimmer an der Wand eine Zwille, ein angeschliffener Wurfstern, eine Armbrust, eine Machete, eine Pistole, ein Luftgewehr mit Zielfernrohr, ein Messer. Ein Bild mit einem Hakenkreuz und eine Reichskriegsflagge. In der Wohnstube wurde das Brettspiel »Pogromly« gefunden.
Anwalt Kienzle Wir beantragen Nachermittlungen dazu, bei welchen Großeinsätzen die Polizistin Michèle Kiesewetter eingesetzt war. Hier wurde nicht entschieden ermittelt. Es drängt sich auf, dass die Auswahl als letztes Opfer mit ihrer Diensttätigkeit in Zusammenhang steht. Michèle Kiesewetter nahm an zahlreichen Einsätzen bei rechtsradikalen Demonstrationen teil. (Der Anwalt liest eine Liste von Orten und Daten vor, sie betreffen Demos unter anderem in Pforzheim, Stuttgart und Göttingen. In Göttingen gebe es einen lokalen Bezug zum Angeklagten Gerlach. Die Bundesanwaltschaft wird den Antrag an einem späteren Tag als spekulativ zurückweisen. Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für einen individuellen, beruflich veranlassten Tathintergrund ergeben.
Nach der Mittagspause wird erneut Frank Liebau befragt, dem der Szeneladen Madley in Jena gehörte, aus dem die Mordwaffe des NSU stammt. Er wurde auch schon am 53. Verhandlungstag befragt.)
Götzl Herr Liebau, in dem gegen Sie ergangenen Durchsuchungsbeschluss steht, dass Herrn Wohlleben zur Last gelegt wird, der terroristischen Vereinigung NSU zwischen Mai 2001 und einem unbestimmten Zeitpunkt im Jahr 2002 eine scharfe Waffe nebst Munition beschafft zu haben. Dort steht auch, dass der Beschuldigte Gerlach eingeräumt habe, im Auftrag von Wohlleben eine von Wohlleben beschaffte scharfe Waffe nebst Munition übergeben zu haben. Können Sie sich daran erinnern?
Liebau An den Wortlaut kann ich mich nicht mehr erinnern.
Götzl Und sinngemäß?
Liebau Zum Teil.
Götzl Weiter heißt es, und da kommt auch Ihr Name ins Spiel, Gerlach habe in seinen Vernehmungen angegeben, Wohlleben habe ihm gegenüber erklärt, er habe sich seinerzeit zunächst bei Frank Liebau erkundigt, ob dieser ihm eine Waffe besorgen könne. Liebau habe Wohlleben an Andreas Schultz verwiesen.
Liebau Irgendwas stand da drin. Aber konkret weiß ich das nicht mehr.
Götzl Ich halte Ihnen aus Ihrer polizeilichen Vernehmung vor: »Es kann sein, dass mich der Wohlleben in dem genannten Zeitraum mal zwischen Tür und Angel gefragt hat, ob ich eine Waffe besorgen könnte.«
Liebau Kann sein, dass er mich mal gefragt hat. Ich weiß es nicht mehr.
Götzl Es geht mir um wahrheitsgemäße Angaben, Herr Liebau. ich habe Sie belehrt. Hat Herr Wohlleben Sie angesprochen?
Liebau Ich weiß es nicht mehr. Das liegt über 15 Jahre zurück.
Tag 80
29. Januar 2014
Manfred Götzl, Richter. Ismail Yozgat, Vater des ins Kassel ermordeten Halit Yozgat. Er trat bereits an Tag 41 auf. Andreas Temme, ehemaliger hessischer Verfassungsschutzbeamter. Er war bereits an den Tagen 41 und 63 als Zeuge befragt worden. Herbert Diemer, Vertreter der Bundesanwaltschaft. Thomas Bliwier, Alexander Kienzle, Anwälte der Nebenklage.
(Zu Beginn der Verhandlung streiten sich Yozgats Anwälte mit den Vertretern des Generalbundesanwalts darüber, ob und welche Akten zum Mordfall in Kassel und vor der weiteren Befragung des Kasseler Verfassungsschutzbeamten Andreas Temme vorgelegt werden müssen. Dann ergreift der Vater des Ermordeten das Wort.)
Yozgat Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Rechtsanwälte, ich gratuliere Ihnen allen zum neuen Jahr. Warum werden die Akten von Temme nicht hergegeben? Was will man verstecken? Eine Weitergabe, heißt es, verstößt gegen die privaten Interessen von Herrn Temme. Wo bleiben die Rechte von meinem Sohn, meinem Lämmchen? Hochachtungsvoll, ich danke Ihnen. (Anschließend wird ein Protokoll verlesen, das die Polizei 2006 nach dem Mord an Halit Yozgat erstellt hat – als Abschrift zu einem mitgehörten Telefonat zwischen Temme und einem Vorgesetzten im Verfassungsschutz. Die Abhörprotokolle werden später im Prozess, an den Tagen 211 und 213, erneut eine Rolle spielen.)
Bundesanwalt Diemer Die Verlesung des Protokolls hat eindeutig ergeben, dass nach diesem Protokoll kein Anlass für die Annahme bestand, dass der Zeuge Temme von seiner Dienststelle angehalten wurde, Dinge zu verschweigen. Und uns vorzuwerfen, wir würden Dinge zurückhalten, die für dieses Verfahren relevant sind, ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, dem wir mit Nachdruck entgegentreten. Um es klar zu sagen: Es gibt die Möglichkeit zur Akteneinsicht! Die Akten stehen nicht im Keller, sondern im ersten Stock. In beleuchteten, gelüfteten und gewärmten Räumen des Generalbundesanwalts.
Anwalt Kienzle Natürlich bin ich hochgradig zu Dank verpflichtet, dass Sie mich in beleuchteten und gewärmten Räumen untergebracht haben – und nicht im Keller. (Götzl verfügt, nicht erst Vorgesetzte von Temme zu hören, sondern gleich Temme. Kienzle fordert einen Gerichtsbeschluss. Doch der Senat bestätigt Götzls Verfügung.)
Götzl Dann rufen wir bitte Herrn Temme auf!
(Als der Zeuge Platz nimmt, funktioniert die Mikrofonanlage nicht.)
Götzl Herr Kienzle, haben Sie den Stecker gezogen? (Lacht.)
(Es gibt eine Pause. Techniker reparieren die Anlage, dann kann die Verhandlung weitergehen.)
Götzl Wurde mit Ihnen mal ein kognitives Interview geführt?
Temme Ja, das muss im Jahr 2009 gewesen sein. Der ehemalige Leiter der Mordkommission hatte mich gefragt, ob ich das mache. Und dieses Interview hat dann auch stattgefunden.
Götzl Können Sie uns den Ablauf etwas schildern?
Temme Ich habe es so in Erinnerung: Ich habe dort den Vorbehalt gemacht, dass es für mich schwierig ist, nach all den Dingen mir noch Erinnerungen wachzurufen. Wir haben uns in einem Raum – es stand ein Tisch drin, mehrere Stühle – hingesetzt. Der Psychologe hat gesagt, ich sollte die Augen schließen, ruhig atmen und mich gedanklich zurückversetzen. Möglicherweise habe ich gesagt, dass ich vielleicht was gehört haben kann. (Der Zeuge meint die Situation, als er am 6. April 2006 in einem Internetcafé in Kassel saß und der Betreiber Halit Yozgat erschossen wurde.) Aber mit dem Vorbehalt, dass ich zu dem Zeitpunkt wusste, dass, wenn die Variante zutrifft, dass ich zur Tatzeit noch am PC saß, eigentlich was gehört haben müsste. Ansonsten hat das Interview keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ich hab mich auch ein bisschen kundig gemacht, was so ein kognitives Interview ist – das, was ich da gelesen hab, dass man zielgerichtet hingeführt wird, das hat nicht so stattgefunden, wie ich mir das vorgestellt hätte. Aber ich will dadurch nicht die Arbeit der Psychologen kritisieren. Offensichtlich hatte ich nur falsche Vorstellungen.
Götzl Ja, ging es bei der Befragung des Psychologen nicht um Ihre Erinnerung?
Temme Es ging darum, ob man was Neues herausfindet. Aber ich habe auch gesagt, dass ich nicht weiß, was ich irgendwo gehört oder gelesen oder selbst mitbekommen habe. Es war damals schon schwierig in 2009. Aber ich habe halt mitgemacht nach bestem Vermögen, weil ich gedacht habe, wenn irgendwas rauskommt, was weiterhilft, dann bin ich dabei.
Götzl Kennen Sie Herrn Irrgang?
Temme Ja natürlich. Er war zu der Zeit der Direktor des Landesamts für Verfassungsschutz in Hessen und damit mein Vorgesetzter.
Götzl Haben Sie mal mit ihm über die Vorgänge gesprochen?
Temme Ja, ich hab ihn getroffen, und zwar in Wiesbaden. Ein Grund waren in der Hauptsache die Dinge, die mit meinem Disziplinarverfahren, das anstand, zu tun hatten. Es war nach meiner Wahrnehmung normal, dass er sich mit mir unterhalten hat. Ich habe vorher auch deutlich gemacht, dass ich jederzeit Rede und Antwort stehen würde zu dem, was ich angerichtet hatte. Ich habe das verbockt, und ich stehe dazu. Es ging aber nicht um Einzelheiten der polizeilichen Ermittlungen.
Götzl Was meinen Sie damit: Ich habe das verbockt, ich stehe dazu? Haben Sie das so gesagt?
Temme Das waren meine Gedanken dazu. So wie eben formuliert, habe ich es ihm gegenüber nicht formuliert.
Götzl Wie ist es denn dann abgelaufen?
Temme Das Gespräch? Ich habe nicht mehr viel parat, ich versuche es mal. Ich denke, dass ich geäußert habe, dass ich die ganze Situation unendlich bedauere, in die ich nicht nur mich, sondern auch die Kollegen gebracht habe. Sicherlich hab ich ihm zur Tat selber auch versichert, dass ich das nicht war. Ich meine, er hätte geäußert, ich hätte Familie und sollte alles dafür tun, dass die Ermittlungen vorangehen, dass die Vorwürfe geklärt werden können. Sinngemäß. Ich war bei dem Gespräch ziemlich aufgewühlt.
Götzl Was meinten Sie, als Sie sagten: dass ich das nicht war?
Temme Dass ich diese Morde nicht begangen habe. Und ich denke mir, dass ich noch über den Drogenfund, diese Krümel Haschisch, und die alten Patronen gesprochen habe. (Diese Dinge waren von der Polizei bei Temme bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden.) Dass ich gesagt habe, dass ich keine Drogen nehme.
Anwalt Bliwier Ich setze noch mal am Wochenende nach dem 6.4.2006 an. Sie haben berichtet, dass Sie aus dem »Extra-Tip« Informationen bekommen haben. Der erscheint am Sonntag. Sie haben berichtet, am Montag haben Sie anhand der Stempelkarte rekonstruiert, wann Sie in dem Internetcafé gewesen seien. Wann sind Sie am Montag in die Dienststelle gefahren?
Temme Das kann ich nicht mehr sagen. Normalerweise bin ich morgens da hingefahren, aber genau weiß ich es nicht.
Anwalt Bliwier Hatten Sie außer aus dem »Extra Tip« noch andere Informationen über die Tat?
Temme Das kann ich heute nicht mehr nachvollziehen, wann ich welche Information woher hatte.
Anwalt Bliwier Laut einem Vermerk über ein Gespräch mit Frau E. soll es so gewesen sein, dass Sie von Frau E. befragt worden sind. (Die Rede ist von einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes in Kassel.) Kommt Ihnen eine Erinnerung?
Temme Nein. Wir haben es ja Anfang Dezember schon versucht.
Anwalt Bliwier Sie sollen ihr erklärt haben, Sie würden das Opfer nicht kennen und das Internetcafé nicht besuchen.
Temme Das war von mir natürlich nicht korrekt, aber die Gründe habe ich ja schon dargelegt.
Anwalt Bliwier Haben Sie denn eine konkrete Erinnerung daran?
Temme Wenn ich das so gesagt habe, war es nicht korrekt.
Anwalt Bliwier Auf eine Frage des Vorsitzenden waren Sie ja in der Lage, von Ihrer Gefühlssituation am Wochenende zu berichten und vom Lesen des »Extra Tip«. Aber vom Montag wollen Sie keine Erinnerung mehr haben?
Temme An die Einzelheiten, wann ich wo war, was ich gesprochen habe, mit wem, kann ich mich nicht mehr erinnern.
Anwalt Bliwier Sie sollen auch etwas über mögliche Hintergründe der Mordtaten gesagt haben, Stichwort überregionaler Bezug.
Temme Ich kann nichts Konkretes dazu sagen.
Anwalt Bliwier Sie sollen auch das begründet haben: Sie hätten gesagt, die Waffe sei bereits bei mehreren Taten im gesamten Bundesgebiet eingesetzt worden.
Temme Ich sagte schon, ich habe keine konkrete Erinnerung an dieses Gespräch.
Anwalt Bliwier Hatten Sie denn gewusst, welche Waffe da eingesetzt wurde?
Temme Irgendwann habe ich das erfahren, aber ich weiß nicht mehr wie und wann.
Anwalt Bliwier Im »Extra Tip« in dem Artikel stand nichts davon drin. Sodass wir das als Informationsquelle schon mal ausschließen können. (Allerdings spekulierte der »Extra Tip« bereits über einen Zusammenhang zu der bundesweiten Česká-Mordserie an Migranten, ohne den Namen »Česká« zu nennen.)
Temme Dann konnte ich daraus nichts entnehmen.
Anwalt Bliwier Die »HNA« hat am Montag auch nicht berichtet, welche Waffe verwendet wurde. Nach unseren Recherchen meldete zum ersten Mal am Montag um 16.40 Uhr »Spiegel Online«, dass die Česká-Pistole eingesetzt wurde. Verstehen Sie jetzt, warum ich frage, wann Sie am Montag im Amt waren?
Temme Das verstehe ich nicht.
Anwalt Bliwier Ich will Ihnen gerne helfen. Zu dem Zeitpunkt, wenn Sie morgens im Amt gewesen sein sollten, können Sie es nicht aus den Medien haben.
Temme Ja, aber ich habe da keine Erinnerung.
Anwalt Bliwier Falls wir hier feststellen, dass Sie schon am Montagmorgen im Amt waren und etwas von der Waffe sagten, dann haben Sie ein Problem.
Temme Wenn ich nicht weiß, woher ich das wann habe …
Anwalt Bliwier Sie bleiben dabei, dass Sie es nur aus Zeitungen oder dem Internet haben?
Temme (aufgebracht) Das habe ich doch gar nicht gesagt. Ich habe doch gar nicht gesagt, dass ich das nur aus den Medien habe!
Anwalt Bliwier Ich verstehe, dass Sie jetzt etwas aufgeregt sind.
Temme Es geht nicht, dass Sie hier etwas verdrehen! Ich habe das doch gar nicht gesagt, dass ich es aus den Medien habe. Denkbar wäre, dass ich möglicherweise bei der Polizei … aber das wäre Spekulation.
Anwalt Bliwier Was fällt Ihnen denn dazu ein? Denkbar bei der Polizei?
Temme Wenn ich beim Staatsschutz war, dann … Es ist denkbar, dass ich da was aufgeschnappt habe. Aber was da denkbar ist, hilft uns, glaube ich, nicht weiter.
Götzl Die Fragen, die Herr Rechtsanwalt Bliwier stellte, stellen sich ja tatsächlich, Herr Temme! Bitte fahren Sie fort.
Anwalt Bliwier Haben Sie in Erinnerung, dass der Montag schon mal Thema war bei Ihren Vernehmungen?
Temme Konkrete Erinnerung hab ich nicht. Aber der Montag ist schon Thema gewesen.
Anwalt Kienzle Sie haben mehrfach auf ihre »dienstliche Erklärung« hingewiesen. Gab es inhaltliche Erörterungen dazu mit dem Landesamt für Verfassungsschutz, wie Sie die schreiben?
Temme Ich habe keine Erinnerung daran, aber der Presse entnommen, dass es offenbar ein Telefonat dazu gegeben hat. Dass mein Gesprächspartner was gesagt haben soll, »so nah wie möglich an der Wahrheit«. Ich betrachte die Artikel alle aber mit ein bisschen Vorsicht, wie Sie verstehen werden.
Anwalt Kienzle Das kann ich schon verstehen. Können Sie sich denn daran erinnern, dass Ihnen mal gesagt wurde, Sie sollten »so nah wie möglich an der Wahrheit« bleiben?
Temme Nein, kann ich nicht. Möglicherweise ist so ein Satz gefallen, wobei das für mich keine Bedeutung hatte. Weil ich nicht so nah wie möglich an der Wahrheit schreiben wollte in der Erklärung – sondern die Wahrheit. Ich habe da die Wahrheit reingeschrieben.
Götzl Frau Zschäpe, bauen Sie ab? Sie haben Ihre Augen teilweise geschlossen. Können Sie der Befragung noch folgen?
(Normalerweise antwortet Verteidiger Heer für Zschäpe. Doch Heer ist gerade nicht im Saal. So antwortet Zschäpe erstmals selbst auf eine Frage des Richters. Da ihr Mikrofon nicht eingeschaltet ist, ist ihre Antwort auf der Pressetribüne nicht zu verstehen. Kurz darauf beendet Götzl den Verhandlungstag. Temmes Befragung wird unterbrochen.)
Tag 81
30. Januar 2014
Manfred Götzl, Richter. Herbert T., 64, früherer Mitarbeiter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg. Anette Greger, Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Angelika Lex, Anwältin der Nebenklage.
Götzl Es geht uns um ein Geschehen am 25. April 2007 in Heilbronn. Sie waren mit den Ermittlungen betraut. Ich würde Sie bitten, uns erst mal einen groben Überblick zu geben.
Herbert T. Es wurde fast die ganze Stadt abgeriegelt und kontrolliert. Es waren einige Gespanne von Angehörigen reisender Familien auf der Theresienwiese, von denen auch Personalien festgestellt wurden. Es gab mehrere Zeugen, auch am Anfang schon, die angaben, blutverschmierte Männer gesehen zu haben. Nachdem der Hubschrauber bereits kreiste, wollen Zeugen einen Mann gesehen haben, der sich hinter einem Busch versteckte. Ein anderer Zeuge berichtete von einem dunklen Wagen, einem Audi, und einem Mann, der zu dem Fahrzeug gerannt sei und »Dawei! Dawei!« gerufen habe. Später meldete sich ein Zeuge, der in Höhe Otto-Konz-Brücke zwei Männer und eine Frau gesehen haben will. Einer der Männer sei mit blutverschmierten Händen zum Ufer des Neckar verschwunden. An einem der Männer fiel diesem auf, dass er einen tätowierten Arm hatte. Am 31. Mai 2007 kam ein Spur-Spur-Treffer am Dienstfahrzeug: die DNA einer unbekannten weiblichen Person. Ab diesem Zeitpunkt lief die Soko Parkplatz schwerpunktmäßig in diese Richtung. Es waren viele weitere Treffer dieser Spur an zahlreichen anderen Tatorten in Österreich und Deutschland gefunden worden. Es war das gesamte Spektrum des Strafrechts vertreten.
(Damals berichteten die Medien über ein »Phantom«, das an vielen Tatorten DNA hinterließ. Später stellte sich heraus, dass die Genspuren aus verunreinigten Wattestäbchen der Kriminaltechniker stammten – und zu einer Mitarbeiterin der Firma gehörten, die diese Stäbchen hergestellt hatte.)
Götzl Mir geht es jetzt noch um die Einsätze von Michèle Kiesewetter.
Herbert T. Insgesamt hat sie 199 Einsätze gemacht. Bei den Ermittlungen wurde festgestellt, dass sie insgesamt 14 oder 15 Mal in Heilbronn eingesetzt war zu der Aktion »Sichere City«. Und auch öfter in verdeckten Einsätzen. So hat sie bei einer Frau 2,5 Gramm Heroin gekauft und die gleiche Menge bei einem Mann, beide wurden nach der Aktion festgenommen. Dann hat sie in Zivil Einsätze gemacht in Diskotheken, sie hat die Hintertür geöffnet, um den Kollegen Zugang zu verschaffen für eine Razzia. Sie hatte noch Einsätze mit dem Zusatz »aus besonderem Anlass«. Den Grund konnte man nicht mehr in jedem Fall nachvollziehen.
Götzl Ist auch überprüft worden, ob es bei Demonstrationen Einsätze gab und ob es zu Konflikten dabei gekommen ist?
Herbert T. Irgendwelche Drohungen wurden bei den umfangreichen Vernehmungen der Kollegen nicht mitgeteilt. Auch der Familie gegenüber hat sie nie eine Mitteilung gemacht, dass sie bedroht wird. Nur einmal hat sie geschildert, dass zwei Personen ihr Lichtzeichen gegeben hätten, als sei etwas an ihrem Fahrzeug nicht in Ordnung gewesen, und hinter ihr geparkt hätten. Es sei aber nichts weiter passiert.
Götzl Gab es Berührungspunkte mit dem rechtsradikalen Bereich?
Herbert T. Mir sind keine bekannt. Aber ich weiß, dass auch nach meiner Zeit noch mal umfangreich in dieser Richtung ermittelt wurde. Es sind wohl lediglich sechs Einsätze im rechtsradikalen Bereich bekannt, aber da soll es keinerlei Probleme gegeben haben. Aber mir ist keine konkrete Zahl bekannt, wie viele Einsätze es insgesamt waren.
Götzl Wie kam es denn zu dem Einsatz von Frau Kiesewetter am 25.4.2007?
Herbert T. Normalerweise hätte die gesamte Einsatzgruppe Urlaub gehabt, aber die Beamten wollten Stunden sammeln. Am 19.4. hatte ein Kollege angerufen bei ihr und gefragt, ob es immer noch steht, dass sie an dem Einsatz teilnehmen will. Sie hat am 20.4. zugesagt. Später hat sich ergeben, dass sie am Morgen des 25.4., als sie vom Duschen kam, gesagt hat zu einer Kollegin, dass sie mit einem Kollegen getauscht hat. Martin A. hat angegeben, dass sie ihn per SMS gefragt hat, ob er mit ihr fahren will.
Götzl Haben Sie einen Überblick über Informationen aus dem familiären Umfeld?
Herbert T. Sie wurde als braves, liebes Mädchen beschrieben. Sie war im Kirmesverein in Oberweißbach aktiv und hat viel Sport getrieben, Biathlon. Sie war sehr erfolgreich. Auch im Bereich ihrer Freundinnen keine Auffälligkeiten. Zu den sonstigen Gepflogenheiten – Lokale und so weiter – gab es auch keine Auffälligkeiten. Es wurde gesagt, dass sie unheimlich gerne zur Polizei ging. Ihr Onkel war selbst bei der Polizei.
Götzl Wenn wir zu Herrn Martin A. kommen, dem Kollegen von Frau Kiesewetter. (Martin A. überlebte den Mordanschlag schwer verletzt nach einem Schuss in den Kopf. Am Tag 75 sagte er als Zeuge aus.)
Herbert T. Die erste Vernehmung war ein Gespräch von lediglich 20 Minuten, da konnte er sich nur daran erinnern, dass er in Heilbronn eingesetzt war. Er dachte in einem VW-Bus. Seine Mutter hatte ihm erzählt, er habe einen Motorradunfall gehabt. Hinzuzufügen ist, dass er gar kein Motorrad und keinen Motorradführerschein hatte. Erst nach etwa zehn Monaten und in späteren Vernehmungen, unter anderem unter Hypnose, konnte er sich daran erinnern, dass er mit Michèle Kiesewetter zwei Mal auf der Theresienwiese war, am Morgen und am Nachmittag. Er erklärte zu seinen letzten Erinnerungen, dass er sich genau dran erinnerte, er habe im Fahrzeug gesessen, und dann sah er in seinem Außenspiegel eine Person aufs Fahrzeug zugehen. Im selben Moment habe Michèle Kiesewetter gesagt: Hat man nicht mal hier seine Ruhe? Er habe sich dann zu ihr hingewandt und auf ihrer Seite auch einen Menschen gesehen. Er schloss eine Frau aus. Weiß-rote Bekleidung mit schwarzen Streifen, und es fiel ihm der Arm des Mannes auf, er sah grau-weiße Armbehaarung und schloss daraus, dass es ein älterer Mensch gewesen sein muss, zudem eine dunklere Hautfarbe. Wegen eines Geräuschs auf seiner Seite habe er sich wieder seinem Fenster zugewandt. Und dann sah er sich als dritte Person aus dem Fahrzeug fallen. Er weiß noch, dass sein Gesicht auf dem Kies lag und er sich Sorgen machte, dass seine neue Sonnenbrille zerkratzt werden könnte. Wir haben ein Phantombild gefertigt. Es war geplant, dass wir es veröffentlichen, aber dies wurde uns von der Staatsanwaltschaft untersagt. (Die Staatsanwaltschaft hielt die Erinnerungen für unzuverlässig; ein medizinisches Gutachten bestätigte diese Sichtweise.)
Oberstaatsanwältin Greger Gab es Zeugen, die Schüsse gehört haben?
Herbert T. Ja, zahlreiche. Ein Zeuge hat im Bereich der Brücke zwei Schüsse gehört. Er sah auf die Uhr und stellte fest: 13.58 Uhr. Er hat auf eine Funkzeit-Uhr auf der Theresienwiese geschaut. Und es gab drei von einer Behörde, die am Neckarufer beschäftigt waren, zudem Bahnarbeiter, die ebenfalls etwas gehört haben. Auch hier ergab sich ein Zeitpunkt von 14 Uhr, plus, minus fünf Minuten.
Oberstaatsanwältin Greger Hatte jemand Schüsse gehört und dann noch Personen in dem Umfeld gesehen?
Herbert T. Es gab eine Zeugin, die war sehr schwierig zu vernehmen, die war absolute Alkoholikerin. In der Ausnüchterung hat die um vier Uhr früh einem Kollegen gesagt, dass sie die Tat genau verfolgt habe. Sie habe den Schuss gehört und eine blutüberströmte Beamtin gesehen, danach seien drei Männer weggerannt Richtung Bahnhof. Wir haben aber festgestellt, welchen Weg sie gelaufen sein muss und dass sie über 120 Meter vom Fahrzeug entfernt gewesen sein muss und keine Chance gehabt haben kann, eine blutverschmierte Beamtin zu sehen.




