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Wenn diese Reden hier in einer neuen, freien Übersetzung vorgelegt werden, obgleich doch keine Übersetzung den Charakter, die Wirkung, ja auch nur den Rhythmus des Originales annähernd wiedergeben kann, so geschieht das nicht nur um Ciceros willen. Es ist wahr, daß der geistvolle Advokat, der mit seinem aufrichtigen Streben nach griechischer Geisteshöhe und dabei seinem treuherzigen Festhalten an römischen Traditionen einen Übergang zwischen zwei scharf gesonderten Generationen darstellt, schon an sich verdient, mehr als unter dem Namen des großen Worthelden bekannt zu werden. Aber der Hauptgrund ist die Thatsache, daß diese Reden uns ein Stück Geschichte bieten. Einen wirklichen römischen Historiker hat es ja nie gegeben; die tüchtigsten Autoren, die über die Römer und sonstigen Völker des Altertumes berichten, sind ohne Ausnahme Griechen. Cicero selbst, dessen Patriotismus wahrlich soweit ging wie nur der eines altrömischen Fanatikers, der sogar Verseschmiede wie Ennius ernst nimmt und mit einer Verdacht erregenden Grundsätzlichkeit die Gleichberechtigung seiner Nation neben den Ausländern auf allen Gebieten betont – er selbst vermißt einen rechten Historiker, der die Kunst der Sprache in den Dienst der Geschichtschreibung stellte. Ein solcher fand sich freilich wenige Decennien später in Livius, und dessen Werk ist für die Römer ein Objekt des Nationalstolzes geworden; aber dies ist höchstens für die Römer bezeichnend, denn Livius war einseitiger Rhetor ohne historischen Sinn, ohne Kritik, ohne Wahrheitsliebe, ohne Menschenkenntnis, ohne die Fähigkeit, ein wirkliches Problem auch nur zu verstehen, geschweige denn es anzufassen. Seine geschickte Art zu schreiben hat im ganzen nur Unheil angerichtet; ihm zumeist ist es zu verdanken, wenn all der Blödsinn von Horatiern und Curiatiern, Fabricius, römischem Ehrgefühl etc. etc. noch immer, trotz Niebuhr und Mommsen, in verschiedenen Erdenwinkeln gelehrt und geglaubt wird. Vollends für die Zeit, die uns hier interessiert, kommen am wenigsten die erzählenden Historiker, dagegen am meisten die unzweideutigen Urkunden in Betracht; und zu diesen gehören in erster Linie Ciceros Reden gegen Verres. Wer sie mit der nötigen Aufmerksamkeit liest, um ein wenig zwischen die Zeilen zu gucken und die allgemeinen Zustände zu erfassen, von denen der Redner schweigt, der wird vor allen Dingen mit dem neuerdings viel gepredigten Aberglauben fertig werden, daß die Römer den Hellenismus in Schutz genommen hätten. Aufgeräumt haben sie mit dem Griechentume so viel sie irgend konnten; und wenn der besiegte Grieche durch seine Kultur den römischen Sieger trotz dessen verzweifelter Gegenwehr doch schließlich beherrschte und lenkte, so zeigte sich eben das Walten von inneren Kräften, die mächtiger sind als die rohe Faustkraft des Soldaten. Sicilien z. B. war seit vielen Jahrhunderten ein Hauptsitz des Griechentums gewesen. Soweit die blühende Insel nicht dem Barbarengeschmeiß der phönikischen Karthager zum Opfer gefallen war, hatten Griechen der verschiedensten Stämme, namentlich Ionier und Dorer, das Land in Besitz genommen, zahlreiche Städte gegründet, in eiserner Arbeit den Boden kultiviert und auf der Grundlage solider Wirtschaft und gesunder städtischer Organisation eine Blüte des Landes hervorgerufen, die bei der wunderbaren Begabung und naturgemäßen Entwicklung der Nation einen glänzenden Wohlstand sowie eine hohe Civilisation zur Folge hatte. Innere Zerwürfnisse, zahllose Fehden zwischen Stämmen, Gemeinden und Parteien konnten zwar einzelne Städte zu Grunde richten, aber niemals dem Gesamtgedeihen schaden, denn Neues entstand an Stelle des Vernichteten, und die Monarchen, obgleich illegal, führten mit erhöhter Kraft fort, was die Stadtrepubliken begonnen hatten. Selbst die rasende Zerstörungswut der Karthager, deren vollen Ausdruck man noch heute an Tempeln sieht, die während der Arbeit vernichtet wurden, selbst Hamilkar und Hannibal konnten der Blüte Siciliens nichts anhaben; aber freilich waren jene ewigen inneren Zerwürfnisse, die für das Denkervolk der Hellenen und der Deutschen gleich charakteristisch sind und die Athen nebst dem ganzen eigentlichen Hellas des Ostens aufgezehrt hatten, wohl dazu angethan, den italischen Horden das Eindringen zu erleichtern. Der Römer brachte das Verhängnis. Als Syrakus, die größte, reichste und nach Athen wichtigste Stadt des hellenischen Altertums, im Jahre 212 v. Chr. durch Marcus Marcellus genommen wurde, da fanden die Römer nicht ein altersschwaches, für den Schnitter reifes Gemeinwesen vor, wie später in Alexandreia oder wie die Türken in Konstantinopel oder die Goten in Rom, sondern Syrakus gleicht einem genialen Menschen, der in der Blüte seiner Vollkraft durch niedrige Hinterlist gefällt wird. Cicero pflegt zwar den Marcellus als großmütigen Eroberer zu schildern; das mußte er um des populären Vorurteiles und der advokatischen Tendenz willen; aber glauben darf man ihm nur, daß Marcellus nicht ganz so fürchterlich hauste, wie die Mehrzahl der späteren römischen Statthalter und ihrer Gehilfen, der Steuerpächter. Die Römer waren seit Urzeiten ein Kaufmannsvolk; materieller Vorteil galt ihnen alles. Deshalb ist es unsinnig, den modernen Begriff starren Rechtsgefühles und selbstverleugnender Gewissenhaftigkeit, wie ihn tendenziöse Phrasenmacher der ganz modern empfindenden augusteischen Zeit in die ältere Geschichte eingeschwärzt haben, als Maßstab für das echte, eigentliche Römertum zu verwerten. So lange die Römer nicht hellenisch civilisiert sind, darf man sie im ganzen als Barbaren auffassen. Nichts ist lächerlicher als der Versuch, die modernen Italiener mit den alten Römern in Verbindung zu bringen; das Vorurteil von der »lateinischen Rasse« überlasse man getrost den Journalisten. Es giebt keine Lateiner mehr; die Völkerwanderungen und Völkermischungen des Mittelalters haben neue Nationen geschaffen, die sich wahrlich mit den Lateinern sehr zum eigenen Vorteile messen können. In Spanien und Gallien war die einheimische keltiberische, resp. keltisch-germanische Bevölkerungsmasse nur mit einer dünnen Schicht von römischen Beamten und sonstigen Geldspekulanten überzogen worden: mit denen ward im Anfange des Mittelalters schnell aufgeräumt. In Spanien sorgten Goten und Sarazenen, in Gallien die unerschöpflich aus dem Osten hervorbrechenden Germanen, namentlich zuletzt die Franken, nach denen jetzt der größte Teil des Landes heißt, für die Zuführung frischen gesunden Blutes in den verfallenden Körper der einheimischen Nationen; einer der gefeiertsten französischen Historiker, der gewaltige Taine, hat eindringlich darauf hingewiesen, daß Galliens Wiedergeburt auf seiner Germanisierung beruht. Vollends in Italien wurde durch die endlosen Einfälle von Germanen und Orientalen eine durchaus neue Bevölkerung an Stelle der ganz verrotteten alten gesetzt; durch anhaltende Mischung bildete sich die neue Rasse, und in den Wirren und Kämpfen des späteren Mittelalters, sowie unter den ständigen Einflüssen der Natur wie der antiken Kulturreste erhielt sie ihren bleibenden Charakter. Daher die großen Unterschiede zwischen den Italienern der verschiedenen Himmelsstriche und Landschaften. Es ist bekannt, daß Sicilien nie ganz römisch geworden ist; es blieb immer ein unterjochtes Stück Ausland, bis im Mittelalter die Griechen von Sarazenen und Normannen abgelöst wurden; die Sitten der einen wie die Kunstwerke der anderen setzen uns noch heute in Erstaunen, während von der Römerzeit nur das Elend übriggeblieben ist, in dem der größte Teil des Landes verkümmern mußte. Es ist nicht minder bekannt, daß Florenz seinen Aufschwung hauptsächlich durch die massenhaften Ansiedelungen deutscher Ritter erhielt; Florenz ist aber die Heimat Dantes, ist Heimat und Hochsitz der italienischen Renaissance, während Rom niemals einen Künstler und seit dem Untergange der antiken Welt überhaupt keinen großen Mann hervorgebracht hat. Über das griechische Element in Neapel, das byzantinische in Ravenna, das keltische in Genua, das germanische in Venedig ist viel geschrieben worden. Nur die Sprache und einige äußere Gebräuche nahmen die neuentstehenden Völkerschaften von den aussterbenden Lateinern zu sich herüber. Der moderne Italiener mit seiner schlanken Gestalt, seinen feinen individuellen Gesichtszügen, seinem empfindlichen Geschmack, seinem elastischen Gang, seinen leichten graziösen Manieren, seinem vollendeten Takt- und Formgefühl, seinem natürlichen Kunstsinn, seiner Lebensfreude und seiner unbezwinglichen Abneigung gegen alle Disciplin hat nichts gemein mit dem kurzen, stämmigen, zwiebelköpfigen, gefühlsrohen, ausschließlich materielle Interessen kennenden Römer des Altertumes, der von Kunst nichts ahnte, sein Bestes als Soldat und Politiker leistete, keine Individualität besaß und mit dem Begriff auch das Wort Disciplin erfand. Der Römer – das kann ein Anatom oder Bildhauer ebenso gut beweisen wie ein Psycholog – hätte mehr Ähnlichkeit mit dem Russen als mit dem Toskaner oder Umbrer von heute; der Unterschied ist, wenn auch im umgekehrten Sinne, fast ebenso groß, wie der zwischen dem Athener des perikleischen Zeitalters und dem Albanesen, der heute Attika bewohnt. Vielleicht haben sich in einzelnen Winkeln der Abruzzen versprengte Lateiner fortgepflanzt, wie versprengte Griechen in einigen Bergdörfern Thessaliens; für das Gesamtbild der Nation sind diese Fäserchen ohne Bedeutung. – In beiden klassischen Ländern hat sich die antike Sprache erhalten und das zeugt für ihre Kraft; aber man vergesse nicht zu beobachten, wie sie gesprochen wird: dann merkt man den Unterschied zwischen den Rassen von einst und jetzt. Der alte Römer war ein Barbar, der Korinth zerstörte, wie er das erste beste Räubernest zerstört hatte; die wunderbare, an Kunstschätzen wie an hochbegabten Menschen überreiche Stadt war längst unfähig, Rom politisch zu schaden, aber die Handelsherren fürchteten die Konkurrenz, und so mußte denn dieses Centrum griechischen Kunstlebens dem Erdboden gleich gemacht werden und seine Bewohner in die Sklaverei wandern. Caesar konnte hier trotz nachdrücklicher Bemühungen so wenig dauernden Wandel schaffen, wie die Hohenstaufen in Sicilien. Von der römischen Wirtschaft in Sicilien giebt uns Cicero unwillkürlich einen Begriff; Verres that ja nur, was viele seiner Vorgänger ebenfalls gethan hatten, und wenn sich mancher Leser beim ersten Eindrucke fragt, wie es nur möglich gewesen wäre, daß ein solches Subjekt hätte freigesprochen werden können, so wird er sich bei näherem Zusehen mit noch größerem Erstaunen fragen, wie es denn möglich war, daß es verurteilt wurde.
Man hat von Analogieen in der Weltgeschichte gesprochen, von ewig waltenden Gesetzen, die in verschiedenen Epochen homogene Entwicklungen erzeugen müssen. Das Schicksal des unglücklichen Sicilien und der übrigen hellenischen Mittelmeerstaaten – von der Krim bis Ägypten, von Asien bis Marseille und der spanischen Küste – unter römischer Herrschaft eröffnet uns vielleicht einen Ausblick auf die Zukunft: man ahnt, was aus der europäischen Kultur und ihren Trägern, aus den Völkern Dantes und Raphaels, Shakespeares und Rembrandts, Goethes und Nietzsches, Beethovens und Schuberts werden wird, wenn wieder ein Barbarenvolk die kleinlichen politischen Zerwürfnisse der höherstehenden Nationen ausnutzen darf, um durch seine eigensinnige, einseitige Beharrlichkeit die Weltherrschaft zu erringen.
Rom, 1897.
Friedrich Spiro.
Vorbereitendes Verfahren: Rede gegen Quintus Caecilius1
Inhaltsverzeichnis
I. (1) Hoher Gerichtshof, verehrte Anwesende!
Mancher von euch wird sich vielleicht wundern, daß ich nach einer so langjährigen, in Staats- und Privatprozessen ausschließlich auf Verteidigung gerichteten Thätigkeit jetzt plötzlich die Richtung wechsele und mich auf eine Anklage einlasse. Mit Recht; denn stets lag es mir fern, jemandem zu nahe treten zu wollen. Wer aber in dem vorliegenden Falle die Beweggründe meines Auftretens kennt, wird ohne Weiteres meinen Schritt billigen und zugleich einsehen, daß hier niemand neben mir als Kläger in Frage kommen kann.
(2) Als meine Quästur in Sicilien 2 zu Ende war, verließ ich die Provinz mit dem Bewußtsein, daß alle Sicilianer meiner Amtsführung und Persönlichkeit ein dauerndes liebevolles Andenken bewahren würden; sie konnten darauf rechnen, neben den berühmten Familien, die seit Generationen das Patronat 3 der Insel übernommen haben, auch an mir eine Stütze für ihre berechtigten Ansprüche zu besitzen. Jetzt, wo man sie gepeinigt und ausgesogen hat, wenden sie sich alle an mich; ganz offiziell, einmal über das andere flehen sie mich an, für ihre Interessen einzutreten; sie erinnern mich an mein oft gegebenes, oft gehaltenes Versprechen, sie nie im Stiche zu lassen, wenn sie mich brauchen. (3) Jetzt sei der Moment gekommen, wo ich nicht irgend welche vereinzelten Interessen, sondern die Existenz der ganzen Provinz schützen müsse; sie könnten ja nicht einmal zu den Göttern mehr ihre Zuflucht nehmen, denn sie hätten gar keine Götter mehr in ihren Städten, seitdem Gaius Verres die heiligen Bilder aus den Stätten der Andacht weggerissen: was überhaupt je die menschliche Grausamkeit, Habsucht, Prasserei und Herrschsucht an Schandthaten zu leisten vermöchte, das alles hätten sie drei Jahre lang unter diesem einen Landvogte durchgemacht – nun sollt ich sie doch nicht umsonst flehen lassen, wo ich eigentlich dafür verantwortlich wäre, daß sie überhaupt niemanden anzuflehen brauchten.
II. (4) Glaubet mir, meine Herren, es war mir ein herber Schmerz, diese Alternative, entweder den braven Leuten ihre Bitte um Hilfe abschlagen oder plötzlich meinen Beruf wechseln zu müssen: von Jugend auf hatt' ich immer verteidigt, nun sollt ich anklagen! – Ich nannte ihnen den Quintus Caecilius und berief mich auf seine Amtsthätigkeit in ihrer Provinz. Aber dies Argument, das mir zu Hilfe kommen sollte, entwaffnete mich vielmehr vollständig: viel eher hätten sie mir das peinliche Geschäft erlassen, wenn sie den Caecilius nicht gekannt oder doch nicht als Beamten in ihrem Lande gehabt hätten. 4 (5) Schließlich bestimmten mich moralische Verpflichtung, gegebenes Versprechen, mitleidiges Empfinden, viele bedeutende Vorbilder, alte Beziehungen und die Regeln unserer Ahnen, diese Last zu übernehmen; wahrlich nicht meiner Neigung, sondern meinen Nächsten zuliebe. Nur Eines tröstet mich: diese meine scheinbare Anklage ist in Wahrheit vielmehr eine Verteidigung. Ich verteidige viele Menschen, viele Gemeinden, ja die ganze Provinz Sicilien. Dagegen verklage ich nur einen Menschen; so kann ich meinem Grundsatz, immer nur helfend und lindernd für die Menschheit einzutreten, beinahe treu bleiben. (6) Angenommen, dem wäre nicht so und der Fall nicht von so ganz besonderer Bedeutung; angenommen, die Sicilianer hätten mich nicht aufgefordert und ich wäre ihnen nicht so eng verbunden: hätte ich dann denselben Schritt rein im Staatsinteresse unternommen – wer könnte mir einen Vorwurf daraus machen, daß ich einen so beispiellos schamlosen Räuber vor Gericht ziehe? einen Menschen, der nicht bloß in Sicilien, sondern in Griechenland, Kleinasien, Kilikien, Pamphylien, ja schließlich am ärgsten hier in Rom selber vor unsern Augen gefrevelt hat!
III. (7) Wahrhaftig, unter heutigen Umständen kann ich dem Staate gar keinen größeren Dienst erweisen; der römischen Nation ist es willkommen, den Alliierten und Ausländern erwünscht, schließlich für alle vom größten materiellen und moralischen Werte. Die Provinzen sind nach langer entsetzlicher Schinderei endlich ruiniert, unsere Bündner und Steuerzahler dermaßen in Elend und Verzweiflung gestürzt, daß sie schon gar nicht mehr auf Rettung hoffen, sondern nur noch an einen Trost für ihr Unglück denken. (8) Wer die Gerichte dem Senatorenstand erhalten wissen will, muß den Mangel an fähigen Klägern erfahren; wer die Fähigkeit dazu besitzt, vermißt bei den Gerichtshöfen die nötige Strenge; indessen braucht das schwergeprüfte Rom nichts so dringend, wie die alte Würde und Bedeutung seiner Gerichte. Den Gerichten zuliebe will man die Amtsgewalt der Volkstribunen im alten Umfange wieder herstellen 5 ; um dem Richteramte wieder aufzuhelfen, will man zu seiner Ausübung jetzt den Ritterstand heranziehen; das jämmerliche Benehmen vieler Richter ist daran schuld, daß sogar der strenge Name »Censor« 6 vor dem Volke nicht mehr so herbe klingt wie früher, sondern man einen Censor verlangt, dem man nach Belieben Gunst und Beifall erteilt. (9) So zerrüttet sind die Verhältnisse: charakterlose Menschen geben all ihrer Willkür Spielraum, das Volk murrt täglich lauter, die Gerichtshöfe sind bestochen, der ganze Stand in der öffentlichen Achtung gesunken – da sah ich die einzige Abhilfe für so viel Übelstände in dem selbständigen Eintreten fähiger, unbescholtener Persönlichkeiten für Gesetz und Recht. Um der Nation im ganzen aufzuhelfen, versuche ich den Staat an seiner wundesten Stelle zu behandeln.
(10) Soviel über die Veranlassung zu meinem Schritte; nun zum Gegenstand unseres Streites, damit ihr für die Auswahl des Klägers die rechten Gesichtspunkte gewinnet. Meine Grundanschauung ist folgende. Wenn bei einem Prozesse wegen Erpressung mehrere sich zur Übernahme der Anklage melden, so muß man zweierlei herauszubekommen suchen: erstens, wen der geschädigte Teil am meisten und zweitens, wen der Urheber des Schadens am wenigsten wünscht. IIII. (11) Im vorliegenden Falle, find ich, ist beides sehr klar; dennoch muß ich mich über beides verbreiten und zwar zuerst über das wichtigste: die Gesinnung der Geschädigten, um derentwillen dieser Erpressungsprozeß geführt werden soll. Gaius Verres, so heißt es, hat drei Jahre lang die Provinz Sicilien verwüstet, die Gemeinden ruiniert, die Häuser ausgeraubt, die Tempel geplündert. Aus ganz Sicilien sind die Kläger erschienen; sie kennen mich als einen zuverlässigen Menschen und wenden sich Hilfe suchend durch meine Vermittelung an euch und an Roms Gesetze; ich soll ihnen zu ihrem Rechte verhelfen, ihnen Genugtuung verschaffen, sie bei den Behörden vertreten, mit einem Worte: die ganze Sache führen. 7 (12) Was will nun Caecilius vorbringen? daß ich ohne Aufforderung seitens der Sicilianer auftrete, oder daß der ausdrückliche Wunsch unserer treuesten Bündner wirkungslos bleiben soll? Wenn du zu behaupten wagst, was sich dein angeblicher Feind Verres am meisten wünscht, nämlich, daß die Sicilianer mich nicht aufgefordert hätten, so besserst du die Lage dieses deines angeblichen Feindes bedeutend; eigentlich ist er nämlich von der öffentlichen Meinung bereits gerichtet, seitdem der Entschluß fast sämtlicher Sicilianer, überhaupt einen Kläger gegen ihn aufzustellen, bekannt geworden ist. (13) Wenn du nun als sein »Feind« diese Thatsache leugnest, die er selber, so peinlich sie ihm auch ist, dennoch nicht abzuleugnen wagt, so nimm dich in acht; man könnte dir vorwerfen, du zeigest dich etwas zu gemütlich in der Ausübung deiner Feindseligkeiten. Außerdem habe ich meine Zeugen unter den ersten Männern unserer Stadt; alle brauche ich gar nicht aufzuzählen, ich nenne nur einige hier anwesende, sämtlich Leute, vor denen eine Unwahrheit zu sagen mir schlecht bekommen würde. Da ist Gaius Marcellus, Mitglied des Gerichtshofes; da ist Gnaeus Lentulus Marcellinus; auf beide stützen sich die Sicilianer angelegentlich, wie denn die ganze Provinz von jeher dem Namen Marcellus innig verbunden ist. (14) Diese Männer wissen, wie ich nicht nur aufgefordert, sondern so heftig gedrängt wurde, daß ich entweder die Führung übernehmen oder alle meine Beziehungen zu den Leuten abbrechen mußte. Aber wozu führe ich überhaupt Zeugen an, als ob die Sache irgendwie zweifelhaft wäre? Aus der ganzen Provinz sind die vornehmsten Persönlichkeiten hergekommen; sie sind hier zugegen und beschwören den Gerichtshof, doch ja bei der Auswahl ihres Rechtsvertreters nicht anders zu verfahren, als ihr eigener Vorschlag es empfiehlt. Sämtliche Gemeinden von ganz Sicilien haben ihre Abgeordneten geschickt bis auf zwei 8 ; hätten diese zwei es auch gethan, so würden zwei wichtige Klagepunkte wegfallen, in deren Objekt Verres mit ihnen gemeinsame Sache gemacht hat. (15) Warum man sich nun gerade an mich wandte?– Ja, bestünde ein Zweifel, ob man es that oder nicht, so würde ich erklären, warum man es that; da aber alles so klar liegt, daß ihr es mit eigenen Augen sehen könnt, so weiß ich nicht, warum man aus der Wahl, die diese Leute trafen, einen Vorwurf gegen mich ableiten sollte. (16) Natürlich nehme ich mir nicht heraus – weder verliere ich ein Wort darüber, noch möchte ich auch nur irgend eine solche Vorstellung erwecken – daß sie mich all ihren sonstigen Schützern in Rom vorgezogen hätten. Davon ist keine Rede; sondern man zog bei jedem die Zeit, die Gesundheit, die juristische Geübtheit in Betracht. Mein Grundsatz für Theorie und Praxis war hierbei immer: jeder irgend Geeignete übernehme die Sache eher als ich; aber besser ich als niemand.
V. (17) Somit steht es fest, daß die Sicilianer mich mit der Führung ihrer Klage betraut haben; es erwächst nun die Frage, ob diese Thatsache für den Gerichtshof etwas zu bedeuten hat, ob den Bündnern Roms, die jetzt als Bittsteller zu euch kommen, auch Beachtung geschenkt werden soll, wenn sie zu ihrem Rechte gelangen wollen. Darüber brauche ich nun nicht viel zu reden, wir wissen ja alle, daß das ganze Erpressungsgesetz nur um der Bündner willen gegeben worden ist. (18) Wird ein römischer Bürger beraubt, so erhebt er Civilklage nach Privatrecht; jenes Gesetz ist für die Bündner da, es bildet den Rechtsschutz der Ausländer, es ist für sie eine feste Burg, weniger fest freilich als früher, aber immerhin der einzige Trost, auf den sie noch ihre Hoffnung setzen können: für dieses Gesetz braucht Rom so gut wie die fernsten Völker jederzeit gewissenhafte Hüter. (19) So versteht es sich denn von selbst, daß man das Gesetz nach dem Vorschlage derjenigen anwendet, zu deren Schutze man es gegeben hat. Wenn ganz Sicilien wie ein Mensch reden könnte, es würde sagen: »Alles Gold und Silber, das ich besessen, aller Schmuck meiner Städte, Landsitze und Tempel, alles Recht, das mir Roms Senat und Volk gewährt – alles das hast du, Gaius Verres, mir geraubt. Darum verklage ich dich nach dem Wortlaute des Gesetzes auf einen Schadenersatz von hundert Millionen Sesterzen.« So würde die ganze Provinz reden, wenn sie, wie gesagt, eine Stimme besäße; da sie das nicht kann, so hat sie ihren Sprecher in Gestalt des ihr geeignet scheinenden Vertreters selbst gewählt. (20) Und bei einem solchen Gegenstande sollte jemand unverschämt genug sein, sich in eine ganz fremde Angelegenheit zu mischen, sich gegen den Wunsch der beteiligten Persönlichkeiten der Sache auch nur zu nähern!
VI. Wenn die Sicilianer zu dir, Caecilius, sagten, »wir kennen dich nicht, wir wissen nicht, wer du bist, wir haben dich noch nie gesehen; laß uns unsere Existenz durch den Mann verteidigen, der sich uns bewährt hat« – würden sie damit nicht die allernatürlichste, annehmbarste Forderung erheben? Nun sagen sie aber, sie kennen beide; den einen möchten sie gern, den andern um keinen Preis als Anwalt haben. (21) Warum sie ihn nicht wollen, das wäre klar, auch wenn sie schwiegen; nun schweigen sie aber nicht: dennoch willst du dich ihnen durchaus aufdrängen? Willst in einer Sache reden, die dich nichts angeht, willst Leute verteidigen, die lieber von aller Welt verlassen, als von dir verteidigt sein wollen? Willst deine Hilfe denen versprechen, die weder von deinem guten Willen, noch, wenn du ihn hättest, von deinem Können überzeugt sind? Warum willst du ihnen das bißchen Hoffnung auf einen Rest von Besitz, das ihnen Gesetz und Recht übrig lassen, auch noch gewaltsam austreiben? Das Gesetz will ihnen helfen und du stellst dich plötzlich dazwischen! In ihrem Lande hast du dich um sie nicht gerade verdient gemacht, und jetzt willst du ihnen allen Boden unter den Füßen entziehen! Willst ihnen alle Gelegenheit benehmen, nicht etwa bloß die, auf ihr Recht zu dringen, nein, auch die, ihr Verhängnis zu beklagen! Wozu das alles? (22) Denn wenn du redest, erscheint ja keiner von ihnen; weißt du doch sehr wohl, daß sie um alles in der Welt nicht durch deine Vermittlung an jemand anders, sondern durch jede andere Vermittelung an dir Rache nehmen möchten!
VII. Aber vielleicht steht nur dieses Eine fest, daß die Sicilianer mich gern als Rechtsvertreter haben wollen; der andere Punkt ist vielleicht weniger klar, nämlich wen Verres möglichst ausgeschlossen zu sehen wünschte. Nun hat wohl kein Mensch jemals öffentlich so verzweifelt um sein moralisches Dasein gekämpft, wie Verres und seine Freunde um die Vergebung dieser Anklage. Verres weiß, wie grundverschieden Caecilius und ich der Sache gegenüberstehen; worin diese Verschiedenheit besteht, werde ich bald erklären, (23) jetzt bemerke ich nur, was du, Caecilius, mir ja im stillen zugiebst, daß er von mir alles fürchtet, von dir nichts. Aus diesem Grunde kommt sein Freund, der große Advokat, 9 10 dir zu Hilfe; er arbeitet gegen mich, er verlangt ganz offen, daß man dich mir vorziehen soll, und er behauptet, dies in der besten Absicht zu thun, ohne die mindeste Gefahr für den Ruf des Gerichtshofes. Er spricht so zu den Richtern: »Ich verlange ja nicht, was ich bei einigermaßen energischem Bemühen stets durchzusetzen pflege, nämlich die Freisprechung des Verklagten; ich verlange nur, daß statt des einen Juristen der andere die Anklage übernehme. Thut mir dies zu Gefallen, entschließet euch, es ist ja so einfach, es ist so in der Ordnung, so ungefährlich; ist es einmal geschehen, dann könnt ihr, ohne euch irgend zu kompromittieren, einen Schritt weiter gehen und meinen Schützling freisprechen.« (24) Um nun in die Liebenswürdigkeit ein bißchen bittere Drohung zu mischen, fügt er hinzu, im Richterkollegium säßen einige Vertrauensmänner 11 , denen die Stimmtäfelchen gezeigt werden müßten; die Kontrolle wäre sehr leicht, da sie ja diesmal nicht einzeln, sondern alle zusammen ihre Stimmen abgeben; jeder bekäme ein Wachstäfelchen, und zwar mit dem richtigen offiziellen Wachs, nicht mit jenem betrügerisch gefärbten, das kürzlich einen solchen Skandal hervorgerufen. 12 So müht der große Advokat sich ab, schließlich nicht so sehr um des Verres willen, sondern weil die ganze Geschichte ihm selber höchst ungelegen kommt. Bis jetzt wird nämlich das Anklagen in der Regel von vornehmen Bengeln besorgt, mit denen er natürlich leicht fertig wird, oder von bestechlichen Winkelrednern, die er zu verachten alle Ursache hatte; wenn nun an deren Stelle jetzt Männer von Ansehen mit der nötigen Energie auftreten, dann sieht er das Ende seiner unumschränkten Gerichtsherrlichkeit gekommen. VIII. (25) Eines sag ich ihm im voraus: wenn mir diese Anklage überlassen wird, so muß er in Zukunft sein ganzes Verteidigungssystem umändern; auf einer besseren, anständigeren Grundlage als er selber will, muß er seine Nachahmung berühmter Redner der vorigen Generation durchführen, denn Männer wie Lucius Crassus und Marcus Antonius, die er noch mit erlebt hat, glaubten zu den Prozessen ihrer Freunde nichts als ihren vorzüglichen Geist und Charakter mitbringen zu sollen. 13 14 Er soll sich nicht einbilden, daß ich Bestechungsversuche zulasse; sie würden so manchem schlecht bekommen. (26) Ich habe in diesem Prozesse für Sicilien zugleich die Initiative Roms ergriffen; ich will nicht einen gemeinen Menschen unterdrücken – das wünschen die Sicilianer – sondern die Gemeinheit überhaupt ausrotten: das verlangt Rom. Und es ist hohe Zeit! Wie weit freilich meine Kräfte dazu ausreichen, das mögen andere beurteilen; ich habe mich darüber nicht zu äußern.




