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14. Und am achten Tage nehme er zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben, komme damit vor den Herrn, an den Eingang des heiligen Zeltes, und übergebe sie dem Priester;
15. der Priester aber soll sie darbringen, die eine als Sündopfer und die andre als Brandopfer; so schaffe ihm der Priester Sühne vor dem Herrn wegen seines Flusses.
16. Wenn bei einem Manne Samenerguss eintritt, so soll er seinen ganzen Leib in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
17. Und jedes Kleid oder Fell, an das solcher Same kommt, soll mit Wasser gewaschen werden und ist unrein bis zum Abend.
18. Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt und Samenerguss eintritt, so sollen sie sich in Wasser baden, und sie sind unrein bis zum Abend.
19. Wenn ein Weib den Monatsfluss hat, so bleibt sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit, und jeder, der sie berührt, wird unrein bis zum Abend.
20. Auch alles, worauf sie während ihrer Unreinheit liegt, wird unrein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21. Und wer ihr Lager berührt, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
22. Und wer irgendein Gerät berührt, auf dem sie sass, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
23. Auch wenn jemand etwas berührt, das auf ihrem Lager oder auf dem Gerät war, auf dem sie sass, so wird er unrein bis zum Abend.
24. Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein.
25. Wenn aber ein Weib den Blutfluss lange Zeit hindurch hat, nicht zur Zeit ihres Monatsflusses, oder über die Zeit ihres Monatsflusses hinaus, so ist sie während der ganzen Zeit ihres unreinen Flusses unrein, wie in den Tagen ihres Monatsflusses.
26. Jedes Lager, auf dem sie liegt, solange ihr Fluss andauert, soll ihr gelten wie das Lager während ihres Monatsflusses; und jedes Gerät, auf dem sie sitzt, wird unrein, wie dann, wenn sie infolge des Monatsflusses unrein ist.
27. Und wer diese Dinge berührt, der wird unrein, und er soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er ist unrein bis zum Abend.
28. Wenn sie aber rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen; darnach gilt sie als rein.
29. Und am achten Tage nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge gewöhnliche Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang des heiligen Zeltes;
30. der Priester aber soll die eine als Sündopfer und die andre als Brandopfer darbringen, und so soll ihr der Priester Sühne schaffen vor dem Herrn wegen ihres unreinen Flusses.
31. So sollt ihr die Israeliten von ihrer Unreinheit befreien, damit sie nicht um ihrer Unreinheit willen sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die mitten unter ihnen ist.
32. Das ist das Gesetz über den, der an einem Fluss leidet, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er dadurch unrein wird,
33. und über die, welche am Monatsfluss leidet, und über den, der einen Fluss hat, es sei Mann oder Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
3. Mose 16
1. UND der Herr redete mit Mose nach dem Tode der beiden Söhne Aarons, die sterben mussten, als sie vor den Herrn traten,
2. und sprach zu ihm: Sage deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu jeder Zeit in das Heiligtum hineingehe hinter den Vorhang vor die Deckplatte, die auf der Lade liegt; er müsste sonst sterben. Denn ich erscheine auf der Deckplatte in der Wolke.
3. Nur unter der Bedingung darf Aaron in das Heiligtum hineingehen, dass er einen jungen Stier als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer darbringt.
4. Er soll einen heiligen linnenen Leibrock anziehen und mit linnenen Beinkleidern seine Blösse bedecken, mit einem linnenen Gürtel soll er sich gürten und einen linnenen Kopfbund umbinden; es sind heilige Kleider; und er soll sie anziehen, nachdem er seinen Leib in Wasser gebadet hat.
5. Dann nehme er von der Gemeinde der Israeliten zwei Ziegenböcke zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer.
6. Hierauf soll Aaron den für ihn bestimmten Sündopferstier darbringen und so sich und seinem Hause Sühne schaffen;
7. die beiden Böcke aber soll er nehmen und sie vor den Herrn stellen, an den Eingang des heiligen Zeltes.
8. Darnach soll Aaron über die beiden Böcke das Los werfen, ein Los für den Herrn und ein Los für Asasel-1-. -1) ein böser Wüstengeist.
9. Und Aaron soll den Bock, auf den das Los für den Herrn fällt, herzuführen und ihn als Sündopfer darbringen;
10. der Bock aber, auf den das Los für Asasel fällt, soll lebend vor den Herrn gestellt werden, damit man über ihm die Sühne vollziehe, um ihn dann zu Asasel in die Wüste zu treiben.
11. Und Aaron soll den für ihn bestimmten Sündopferstier herzubringen und sich und seinem Hause Sühne schaffen, und er soll den für ihn bestimmten Sündopferstier schlachten.
12. Dann nehme er die Räucherpfanne voll glühender Kohlen von dem Altar, der vor dem Herrn steht, und beide Hände voll feinzerstossenes, wohlriechendes Räucherwerk und trage es hinein hinter den Vorhang;
13. und er lege das Räucherwerk vor dem Herrn auf die Kohlen, damit die Wolke von dem Räucherwerk die Deckplatte, die über dem Gesetze liegt, verhülle und er nicht sterbe.
14. Hierauf hole er von dem Blute des Stiers und sprenge es mit dem Finger gegen die vordere Seite der Deckplatte, und vor die Deckplatte hin sprenge er mit dem Finger siebenmal von dem Blute.
15. Darnach soll er den Sündopferbock des Volkes schlachten und sein Blut hinter den Vorhang bringen, und mit dem Blute soll er ebenso verfahren wie mit dem Blute des Stiers: er soll es auf die Deckplatte und vor die Deckplatte hin sprengen.
16. So schaffe er Sühne für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Israeliten und wegen all der Übertretungen, mit denen sie sich versündigt haben, und dasselbe tue er für das heilige Zelt, das bei ihnen weilt inmitten ihrer Unreinheiten.
17. Es darf aber kein Mensch im heiligen Zelte sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, bis er wieder herauskommt. So soll er sich und seinem Hause und der ganzen Gemeinde Israels Sühne schaffen.
18. Und wenn er zum Altar herauskommt, der vor dem Herrn steht, so soll er auch für diesen die Sühne vollziehen: er nehme von dem Blute des Stiers und von dem Blute des Bocks und streiche es an die Hörner des Altars, ringsum,
19. und siebenmal sprenge er mit dem Finger von dem Blute auf denselben; so soll er ihn von den Unreinheiten der Israeliten reinigen und weihen.
20. Wenn er so die Sühne für das Heiligtum, für das heilige Zelt und für den Altar vollendet hat, soll er den lebenden Bock herzubringen.
21. Dann soll Aaron beide Hände auf den Kopf des lebenden Bockes stützen und über ihm alle Verschuldungen und alle Übertretungen bekennen, mit denen die Israeliten sich versündigt haben, und soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste treiben lassen.
22. So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich in eine Wildnis wegtragen; und er soll ihn in der Wüste loslassen.
23. Darnach soll Aaron in das heilige Zelt hineingehen und die linnenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum hineinging, und soll sie dort niederlegen;
24. dann soll er seinen Leib an heiliger Stätte in Wasser baden und seine eignen Kleider anziehen, und wenn er herauskommt, soll er sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes darbringen und so sich und dem Volke Sühne schaffen.
25. Das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar verbrennen.
26. Der Mann aber, der den Bock zu Asasel hinausgebracht hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden; hernach darf er wieder ins Lager kommen.
27. Den Sündopferstier jedoch und den Sündopferbock, deren Blut hineingebracht wurde, um damit im Heiligtum die Sühne zu vollziehen, soll man vor das Lager hinausschaffen und verbrennen, ihre Haut, ihr Fleisch und ihren Mist.
28. Und der, welcher sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und seinen Leib in Wasser baden; hernach darf er wieder ins Lager kommen.
29. Und folgendes soll euch als ewige Satzung gelten: Am zehnten Tage des siebenten Monats sollt ihr fasten und keinerlei Arbeit verrichten, weder der Einheimische noch der Fremde, der unter euch weilt.
30. Denn an diesem Tage schafft man euch Sühne, indem man euch reinigt; von allen euren Sünden sollt ihr rein werden vor dem Herrn.
31. Ein hoher Feiertag soll es für euch sein, und ihr sollt fasten; das ist ewiggültige Satzung.
32. Die Sühne aber soll der Priester vollziehen, den man salben und dem man die Hand füllen (vgl. Anm. zu 2.Mo. 28,41) wird, damit er an seines Vaters Statt Priesterdienst tue, und er soll die linnenen Kleider, die heiligen Kleider, anziehen.
33. Der soll für das Heiligtum die Sühne vollziehen; auch für das heilige Zelt und für den Altar soll er die Sühne vollziehen, und ebenso für die Priester und das ganze Volk der Gemeinde.
34. Das soll euch als ewige Ordnung gelten, für die Israeliten Sühne zu erwirken wegen all ihrer Sünden, einmal im Jahr. Und Aaron tat, wie der Herr dem Mose geboten hatte.
3. Mose 17
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Das ist's, was der Herr geboten hat:
3. Ein jeder aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schlachtet oder der ausserhalb des Lagers schlachtet,
4. es aber nicht an den Eingang des heiligen Zeltes bringt, um es dem Herrn als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung des Herrn, dem soll das als Blutschuld angerechnet werden: er hat Blut vergossen, und ein solcher Mensch soll aus seinem Volke ausgerottet werden -
5. damit die Israeliten ihre Schlachtopfer, die sie auf freiem Felde zu opfern pflegen, herbringen; sie sollen sie für den Herrn an den Eingang des heiligen Zeltes zum Priester bringen und sie als Heilsopfer für den Herrn schlachten.
6. Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn am Eingang des heiligen Zeltes sprengen und das Fett verbrennen zum lieblichen Geruch für den Herrn.
7. Und sie sollen ihre Schlachtopfer nicht mehr den Feldteufeln darbringen, denen sie sich jetzt hingeben. Das soll ihnen als ewige Satzung gelten, von Geschlecht zu Geschlecht.
8. Und du sollst zu ihnen sagen: Ein jeder aus dem Hause Israel und von den Fremden, die unter ihnen wohnen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer darbringen will
9. und es nicht an den Eingang des heiligen Zeltes bringt, um es dem Herrn zu opfern, der soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
10. Und wider einen jeden, der irgend Blut isst, sei er aus dem Hause Israel oder von den Fremden, die unter ihnen wohnen, wider einen solchen, der Blut isst, werde ich mein Angesicht wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten.
11. Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass man euch damit Sühne erwirke; denn das Blut ist es, das durch die (in ihm wohnende) Seele Sühne erwirkt.
12. Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand unter euch darf Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, darf kein Blut essen.
13. Und ein jeder von den Israeliten und von den Fremden, die unter ihnen wohnen, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das man essen darf, der soll das Blut ausschütten und mit Erde bedecken;
14. denn das Blut ist die Seele alles Fleisches. Darum habe ich den Israeliten geboten: Von keinem Fleisch dürft ihr das Blut essen; denn das Blut ist die Seele alles Fleisches. Ein jeder, der es isst, soll ausgerottet werden.
15. Und ein jeder, der ein verendetes oder zerrissenes Tier isst, er sei Einheimischer oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich in Wasser baden, und er bleibt unrein bis zum Abend; dann ist er wieder rein.
16. Wenn er aber (seine Kleider) nicht wäscht und seinen Leib nicht badet, so hat er seine Schuld zu tragen.
3. Mose 18
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Ich bin der Herr, euer Gott.
3. Ihr sollt nicht tun, wie man im Lande Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt nicht tun, wie man im Lande Kanaan tut, in das ich euch führen will; ihr sollt nicht nach ihren Bräuchen wandeln.
4. Nach meinen Vorschriften sollt ihr tun und meine Satzungen sollt ihr halten, indem ihr darnach wandelt; ich bin der Herr, euer Gott.
5. Darum sollt ihr meine Satzungen und meine Vorschriften halten. Der Mensch, der darnach tut, wird durch sie leben; ich bin der Herr.
6. Keiner von euch soll seinen nächsten Blutsverwandten nahen, um ehelichen Umgang zu pflegen; ich bin der Herr.
7. Mit Vater oder Mutter sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; es ist deine Mutter, du sollst nicht ehelichen Umgang mit ihr pflegen.
8. Du sollst mit dem Weibe deines Vaters (d. h. der Stiefmutter) nicht ehelichen Umgang pflegen; damit schändest du den Vater.
9. Du sollst mit deiner Schwester, die deines Vaters oder deiner Mutter Tochter ist, sei sie nun im Hause oder auswärts geboren, nicht ehelichen Umgang pflegen.
10. Mit der Tochter deines Sohnes oder derjenigen deiner Tochter sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; damit schändest du dich selbst.
11. Mit der Tochter des Weibes deines Vaters, die deinem Vater geboren und somit deine Schwester ist, sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen.
12. Mit der Schwester deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
13. Mit der Schwester deiner Mutter sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; sie ist deiner Mutter nächste Blutsverwandte.
14. Du sollst die Ehe des Bruders deines Vaters nicht schänden, du sollst dich seinem Weibe nicht nahen; sie ist deine Tante.
15. Mit deiner Sohnsfrau sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; sie ist deines Sohnes Weib, du sollst nicht ehelichen Umgang mit ihr pflegen.
16. Mit dem Weibe deines Bruders sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; damit schändest du deinen Bruder.
17. Du sollst nicht mit einem Weibe und ihrer Tochter ehelichen Umgang pflegen; auch die Tochter ihres Sohnes oder ihrer Tochter sollst du nicht nehmen, um mit ihr ehelichen Umgang zu pflegen; sie sind ihre nächsten Blutsverwandten. Das wäre eine Schandtat.
18. Du sollst auch nicht ein Weib zu ihrer Schwester hinzu als Nebenfrau nehmen, um mit ihr ehelichen Umgang zu pflegen, während jene noch lebt.
19. Du sollst dich einem Weibe nicht nahen, um mit ihr ehelichen Umgang zu pflegen, wenn sie durch ihren Monatsfluss unrein ist.
20. Auch mit dem Weibe deines Nächsten sollst du nicht fleischlichen Umgang haben und dich so an ihr verunreinigen.
21. Du sollst nicht eines deiner Kinder hingeben, um es dem Moloch zu opfern, damit du nicht den Namen deines Gottes entweihest; ich bin der Herr.
22. Du sollst nicht bei einem Manne liegen, wie man bei einem Weibe liegt; das wäre ein Greuel.
23. Du sollst nicht mit irgendeinem Tiere Umgang haben und dich so an ihm verunreinigen. Und kein Weib soll sich vor ein Tier hinstellen, um sich mit ihm zu begatten; das wäre eine Schändlichkeit.
24. Ihr sollt euch durch nichts dergleichen verunreinigen; denn durch alles das haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch vertreiben will.
25. Dadurch wurde das Land unrein, und ich suchte seine Schuld an ihm heim, sodass das Land seine Bewohner ausspie.
26. So haltet nun ihr meine Satzungen und Vorschriften und verübt keinen dieser Greuel, weder der Einheimische noch der Fremdling, der unter euch wohnt -
27. denn alle diese Greuel haben die Leute dieses Landes verübt, die vor euch waren, und dadurch ist das Land unrein geworden -,
28. damit euch das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es die Heiden, die vor euch waren, ausgespieen hat.
29. Denn alle, die irgendeinen dieser Greuel verüben, solche, die das tun, sollen aus ihren Volksgenossen ausgerottet werden.
30. Darum befolgt meine Vorschriften, dass ihr nicht nach den schändlichen Bräuchen tut, die man vor euch geübt hat, und euch dadurch verunreinigt; ich bin der Herr, euer Gott.
3. Mose 19
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit der ganzen Gemeinde der Israeliten und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der Herr, euer Gott.
3. Ihr sollt ein jeglicher seine Mutter und seinen Vater fürchten, und meine Ruhetage sollt ihr halten; ich bin der Herr, euer Gott.
4. Ihr sollt euch nicht zu den Götzen wenden und sollt euch keine gegossenen Gottesbilder machen; ich bin der Herr, euer Gott.
5. Und wenn ihr dem Herrn ein Heilsopfer schlachtet, sollt ihr es so opfern, dass es euch wohlgefällig macht.
6. An demselben Tage, an dem ihr es opfert, und am folgenden Tage soll es gegessen werden; was bis zum dritten Tage übrigbleibt, das soll verbrannt werden.
7. Wird aber noch am dritten Tage davon gegessen, so gilt es als Greuel, es wird nicht wohlgefällig aufgenommen;
8. und wer davon isst, der lädt Schuld auf sich, weil er das dem Herrn Geheiligte entweiht, und seine Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
9. Wenn ihr die Ernte eures Landes schneidet, sollst du dein Feld nicht vollständig bis in die Ecken abernten und nach deiner Ernte nicht Nachlese halten.
10. Auch in deinem Weinberg sollst du nicht Nachlese halten, noch die abgefallenen Beeren deines Weinbergs auflesen: dem Armen und dem Fremdling sollst du sie lassen; ich bin der Herr, euer Gott.
11. Ihr sollt nicht stehlen und nicht ableugnen und nicht einer den andern betrügen.
12. Ihr sollt bei meinem Namen nicht falsch schwören und so den Namen eures Gottes entweihen; ich bin der Herr.
13. Du sollst deinen Nächsten nicht bedrücken noch berauben; der Lohn des Taglöhners soll nicht bei dir bleiben bis zum (andern) Morgen.
14. Du sollst einem Tauben nicht fluchen und einem Blinden nichts in den Weg legen, sondern du sollst deinen Gott fürchten; ich bin der Herr.
15. Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gerichte: du sollst die Person des Geringen nicht ansehen, aber auch den Vornehmen nicht begünstigen; gerecht sollst du deinen Nächsten richten.
16. Du sollst nicht als Verleumder unter deinen Volksgenossen umhergehen und sollst nicht wider das Leben deines Nächsten auftreten; ich bin der Herr.
17. Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; zurechtweisen sollst du deinen Nächsten, dass du nicht seinethalben Sünde auf dich ladest.
18. Du sollst dich nicht rächen, auch nicht deinen Volksgenossen etwas nachtragen, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der Herr.
19. Meine Satzungen sollt ihr halten: du sollst nicht zweierlei Vieh sich begatten lassen und dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen, und es soll kein Kleid auf deinen Leib kommen, das aus zweierlei Fäden gewoben ist.
20. Wenn ein Mann mit einem Weibe Umgang hat, das als Sklavin einem andern zugehört, aber noch nicht losgekauft oder freigelassen ist, so soll es geahndet werden; doch sollen sie nicht getötet werden, denn sie war nicht freigelassen.
21. Er soll aber dem Herrn als Busse einen Widder zum Schuldopfer an den Eingang des heiligen Zeltes bringen,
22. und der Priester soll ihm mit dem Schuldopferwidder vor dem Herrn Sühne erwirken wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm die Sünde vergeben, die er begangen hat.
23. Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume mit essbaren Früchten pflanzt, so sollt ihr ihre Vorhaut, das heisst ihre Früchte, stehen lassen; drei Jahre lang sollen sie euch als unbeschnitten gelten, man soll nicht davon essen.
24. Im vierten Jahre aber sollen alle ihre Früchte unter Festjubel dem Herrn geweiht werden,
25. und erst im fünften Jahre dürft ihr ihre Früchte essen, damit sie euch ihren Ertrag auch fernerhin liefern; ich bin der Herr, euer Gott.
26. Ihr dürft nichts samt dem Blute essen. Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zeichendeuterei treiben.
27. Ihr sollt den Rand eures Haupthaars nicht rundum abscheren, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht stutzen.
28. Ihr sollt euch am Leibe nicht Einschnitte machen um eines Toten willen, auch sollt ihr euch nicht Zeichen einritzen; ich bin der Herr.
29. Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zur Unzucht anhältst, damit nicht das Land voll Unzucht und voll Schandtat werde.
30. Meine Ruhetage sollt ihr halten und euch vor meinem Heiligtum scheuen; ich bin der Herr.
31. Ihr sollt euch nicht an die Totengeister und an die Wahrsagegeister wenden, ihr sollt sie nicht befragen und euch so an ihnen verunreinigen; ich bin der Herr, euer Gott.
32. Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen und das Alter ehren und sollst dich vor deinem Gott fürchten; ich bin der Herr.
33. Wenn ein Fremdling bei dir wohnt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
34. Wie ein Einheimischer aus eurer eignen Mitte soll euch der Fremdling gelten, der bei euch wohnt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst - seid ihr doch auch Fremdlinge gewesen im Lande Ägypten; ich bin der Herr, euer Gott.
35. Ihr sollt nicht unrecht handeln mit dem Längenmass, mit dem Gewicht oder mit dem Hohlmass.
36. Richtige Waage, richtige Gewichtsteine, richtiges Epha und richtiges Hin sollt ihr brauchen; ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat.
37. So haltet denn alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach; ich bin der Herr.
3. Mose 20
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Zu den Israeliten sollst du sagen: Wer von den Israeliten oder von den Fremden, die in Israel wohnen, eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, der soll getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.
3. Und ich werde mein Angesicht wider einen solchen Menschen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch eines seiner Kinder hingegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.
4. Und wenn das Volk des Landes es einem solchen Menschen nachsieht, dass er eines seiner Kinder dem Moloch hingibt, indem es ihn nicht tötet,
5. so werde ich selbst mein Angesicht wider einen solchen Menschen und wider sein Geschlecht wenden und werde ihn und alle, die sich mit ihm dem Moloch hingeben, aus ihrem Volk ausrotten.
6. Und wenn sich jemand an die Totengeister und Wahrsagegeister wendet und sich ihnen hingibt, so werde ich mein Angesicht wider einen solchen wenden und ihn aus seinem Volk ausrotten.
7. Darum heiligt euch und seid heilig! Denn ich bin der Herr, euer Gott.
8. Und haltet meine Satzungen und tut darnach; ich bin der Herr, der euch heiligt.
9. Denn ein jeder, der seinem Vater und seiner Mutter flucht, soll getötet werden. Seinem Vater und seiner Mutter hat er geflucht; sein Blut komme über ihn!
10. Wenn einer mit dem Weibe seines Nächsten Ehebruch begeht, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, getötet werden.
11. Wenn einer bei dem Weibe seines Vaters (d. h. der Stiefmutter) liegt und so seinen Vater schändet, so sollen beide getötet werden; ihr Blut komme über sie!
12. Wenn einer bei seiner Sohnsfrau liegt, so sollen beide getötet werden. Sie haben eine Schändlichkeit begangen; ihr Blut komme über sie!




