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13. Wenn einer bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!
14. Wenn einer ein Weib ehelicht und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine Schandtat unter euch sei.
15. Wenn einer mit einem Tiere Umgang hat, so soll er getötet werden, und auch das Tier sollt ihr umbringen.
16. Wenn ein Weib sich irgendeinem Tiere naht, um sich mit ihm zu begatten, so sollst du das Weib und das Tier umbringen. Sie sollen getötet werden; ihr Blut komme über sie!
17. Wenn einer seine (Stief-)Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder seiner Mutter, und sie miteinander ehelichen Umgang pflegen, so ist das eine Schandtat, und sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden; er hat mit seiner Schwester Umgang gepflegt und lädt dadurch Schuld auf sich.
18. Wenn ein Mann bei einem Weibe liegt zur Zeit ihres Monatsflusses und mit ihr Umgang pflegt und so ihren Blutfluss aufdeckt und sie ihren Blutfluss entblösst, so sollen beide aus ihrem Volke ausgerottet werden.
19. Mit der Schwester deiner Mutter oder deines Vaters sollst du nicht ehelichen Umgang pflegen; denn ein solcher entblösst seine Blutsverwandte, und sie laden Schuld auf sich.
20. Wenn einer bei dem Weibe des Bruders seines Vaters liegt, so schändet er seinen Oheim; sie laden Sünde auf sich, kinderlos sollen sie sterben.
21. Wenn einer das Weib seines Bruders nimmt, so ist das eine Schändlichkeit; er schändet damit seinen Bruder, sie sollen kinderlos bleiben.
22. So haltet nun alle meine Satzungen und alle meine Vorschriften und tut darnach, dass euch das Land nicht ausspeie, in das ich euch bringen will, damit ihr darin wohnet.
23. Und wandelt nicht in den Bräuchen der Heiden, die ich vor euch vertreiben will; denn das alles haben sie getan, und darum habe ich sie verabscheut.
24. Zu euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land zu eigen bekommen; ich selbst will es euch zu eigen geben, ein Land, das von Milch und Honig fliesst. Ich bin der Herr, euer Gott, der euch aus den Völkern ausgesondert hat.
25. So sollt ihr denn einen Unterschied machen zwischen den reinen und den unreinen Tieren und zwischen den unreinen und den reinen Vögeln, damit ihr euch nicht selbst zum Greuel machet durch die Tiere, die Vögel und all die Kriechtiere auf dem Erdboden, die ich ausgeschieden habe, damit sie euch als unrein gelten.
26. Ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig, und ich habe euch aus den Völkern ausgesondert, dass ihr mein seiet.
27. Wenn in einem Mann oder Weib ein Totengeist oder Wahrsagegeist ist, so sollen sie getötet werden. Man soll sie steinigen; ihr Blut komme über sie!
3. Mose 21
1. UND der Herr sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester darf sich an keinem Toten unter seinen Volksgenossen verunreinigen,
2. ausser an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder
3. und an seiner Schwester, die noch nicht verheiratet, sondern noch Jungfrau ist und ihm darum nahesteht; an dieser darf er sich verunreinigen.
4. An einer verheirateten (Schwester) darf er sich nicht verunreinigen, da er dadurch entweiht würde.
5. Sie (d. h. die Priester) sollen sich den Kopf nicht kahl scheren, noch den Rand des Bartes stutzen, noch sich am Leibe Einschnitte machen.
6. Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie bringen die Feueropfer des Herrn, die Speise ihres Gottes, dar, darum sollen sie heilig sein.
7. Sie sollen sich keine Dirne zum Weibe nehmen, noch eine Geschwächte; auch eine, die von ihrem Mann verstossen ist, sollen sie nicht nehmen; denn er (d. h. der Priester) ist seinem Gott geweiht.
8. Darum sollst du ihn heilig halten; denn er bringt die Speise deines Gottes dar. Als heilig soll er dir gelten; denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt.
9. Und wenn sich die Tochter eines Priesters durch Unzucht entweiht, so entweiht sie ihren Vater; man soll sie verbrennen.
10. Der aber, welcher Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen worden ist und dem man die Hand gefüllt hat (vgl. Anm. zu 2.Mo. 28,41), dass er die (heiligen) Kleider anziehe, der soll sein Haupthaar nicht frei flattern lassen und seine Kleider nicht zerreissen.
11. Er darf nicht zu irgendeiner Leiche hineingehen; auch an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen.
12. Aus dem Heiligtum soll er nicht herauskommen, damit er das Heiligtum seines Gottes nicht entweihe; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der Herr.
13. Er soll eine Jungfrau zum Weibe nehmen.
14. Eine Witwe oder Verstossene oder Geschwächte oder Dirne, eine solche darf er sich nicht nehmen, sondern eine Jungfrau aus seinen Stammesgenossen soll er sich zum Weibe nehmen,
15. damit er sein Geschlecht nicht entweihe unter seinen Stammesgenossen; denn ich bin der Herr, der ihn heiligt.
16. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
17. Rede mit Aaron und sprich: Wenn je einmal künftig einer aus deinem Geschlecht ein Gebrechen hat, so darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen;
18. denn keiner, der ein Gebrechen hat, darf herzutreten: kein Blinder oder Lahmer; keiner, der im Gesicht verstümmelt oder an dem ein Glied zu lang ist;
19. keiner, der einen gebrochenen Fuss oder eine gebrochene Hand hat;
20. kein Buckliger oder Schwindsüchtiger; keiner, der einen Fleck im Auge hat oder mit Krätze oder Flechten behaftet ist, und kein Entmannter.
21. Aus dem Geschlechte Aarons, des Priesters, darf keiner, der ein Gebrechen hat, herzutreten, um die Feueropfer des Herrn darzubringen. Er hat ein Gebrechen, darum darf er nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes darzubringen.
22. Doch darf er von der Speise seines Gottes essen, von dem Hochheiligen wie von dem Heiligen.
23. Nur zum Vorhange darf er nicht hineingehen, noch an den Altar treten, weil er ein Gebrechen hat, damit er meine Heiligtümer nicht entweihe; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.
24. Und Mose redete solches zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.
3. Mose 22
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie in betreff der heiligen Gaben, die mir die Israeliten weihen, Zurückhaltung üben, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen; ich bin der Herr.
3. Sage zu ihnen: Wenn je inskünftig irgendeiner aus euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem Herrn weihen, sich naht, während er unrein ist, so soll seine Seele ausgerottet werden, hinweg von meinem Angesicht; ich bin der Herr.
4. Ein jeder vom Geschlechte Aarons, der aussätzig ist oder einen Fluss hat, der soll von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist. Und wer irgend jemanden berührt, der sich an einem Toten verunreinigt hat, oder wer einen Samenerguss hat
5. oder wer irgendein Kriechtier berührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird infolge irgendwelcher Unreinheit, die an ihm haftet -
6. wer so etwas berührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von den heiligen Gaben essen, sondern er soll zuvor seinen Leib in Wasser baden,
7. und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er wieder rein; dann mag er von den heiligen Gaben essen, denn das ist seine Speise.
8. Von einem verendeten oder zerrissenen Tier soll er nicht essen, weil er sich dadurch verunreinigen würde; ich bin der Herr.
9. Sie sollen meine Vorschriften befolgen, damit sie nicht wegen des Geweihten Sünde auf sich laden und seinethalben sterben müssen, weil sie es entweihen; ich bin der Herr, der sie heiligt.
10. Kein Fremder darf Geweihtes essen; der Hausgenosse und der Tagelöhner eines Priesters dürfen nicht Geweihtes essen.
11. Wenn aber ein Priester einen Sklaven um Geld kauft, so darf dieser davon essen; auch die in seinem Hause gebornen (Sklaven) dürfen mit von seiner Speise essen.
12. Wenn die Tochter eines Priesters das Weib eines Fremden wird, so darf sie nicht mehr von der Hebe der heiligen Gaben essen.
13. Wenn aber eine Priesterstochter Witwe oder (von ihrem Mann) verstossen wird, und sie hat keine Kinder und kehrt wieder in das Haus ihres Vaters zurück (und wohnt da) wie in ihrer Jugend, so darf sie von der Speise ihres Vaters essen; irgendein Fremder aber darf nicht davon essen.
14. Doch wenn jemand aus Versehen Geweihtes isst, so soll er den fünften Teil (des Wertes) dazutun und es dem Priester samt dem Geweihten geben.
15. Und sie (d. h. die Priester) sollen die heiligen Gaben der Israeliten, das was sie für den Herrn abheben, nicht entweihen,
16. und sie sollen nicht Schuld und Strafe über sie (d. h. die Israeliten) bringen, indem sie ihre heiligen Gaben essen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.
17. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
18. Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und sprich zu ihnen: Ein jeder vom Hause Israel und von den Fremden in Israel, der seine Opfergabe darbringt - seien es nun gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem Herrn als Brandopfer darbringen wollen -,
19. (soll so opfern,) dass es euch wohlgefällig macht: ein fehlloses männliches Tier von den Rindern oder Lämmern oder Ziegen.
20. Nichts, was einen Fehler hat, sollt ihr opfern; denn es würde euch nicht wohlgefällig aufgenommen.
21. Und wenn jemand dem Herrn ein Heilsopfer von Rindern oder Schafen darbringen will, sei es um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so ist es nur wohlgefällig, wenn es fehllos ist; es soll keinen Fehler haben.
22. Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied, ist es verstümmelt oder hat es eiternde Geschwüre oder die Krätze oder Flechten - dergleichen Tiere sollt ihr dem Herrn nicht darbringen und als Feueropfer auf den Altar des Herrn legen.
23. Ein Rind oder ein Schaf, das ein zu langes oder ein zu kurzes Glied hat, darfst du als freiwillige Gabe darbringen, aber als gelobtes Opfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen.
24. Ihr sollt dem Herrn kein Tier darbringen, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder abgeschnitten sind. Weder sollt ihr in eurem Lande Tiere so verstümmeln
25. noch solche von einem Fremden kaufen, um sie eurem Gott als Speise darzubringen; denn sie haben einen Schaden, es ist ein Fehler an ihnen, sie würden euch nicht wohlgefällig aufgenommen.
26. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
27. Wenn ein Rind oder ein Lamm oder ein Zicklein geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an wird es wohlgefällig aufgenommen, wenn man es dem Herrn als Feueropfer darbringt.
28. Ihr sollt nicht ein Rind oder Schaf am selben Tag mit seinem Jungen schlachten.
29. Und wenn ihr dem Herrn ein Dankopfer darbringen wollt, so opfert es so, dass es euch wohlgefällig macht.
30. Es soll noch am selben Tage gegessen werden, ihr dürft nichts übriglassen bis zum Morgen; ich bin der Herr.
31. So haltet denn meine Gebote und tut darnach; ich bin der Herr.
32. Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entweihen, damit ich heilig gehalten werde unter den Israeliten; ich bin der Herr, der euch heiligt,
33. der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein, ich, der Herr.
3. Mose 23
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind meine Festzeiten, die Festzeiten des Herrn, für die ihr heilige Festversammlungen ausrufen sollt.
3. Sechs Tage lang darf Arbeit getan werden, aber der siebente Tag ist hoher Feiertag, eine heilige Festversammlung; da sollt ihr keinerlei Arbeit tun in allen euren Wohnsitzen, es ist ein Ruhetag für den Herrn.
4. Dies sind die Festzeiten des Herrn, die heiligen Festversammlungen, die ihr zu ihrer festgesetzten Zeit ausrufen sollt:
5. Am vierzehnten Tage des ersten Monats, um die Abendzeit, ist Passafeier für den Herrn.
6. Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den Herrn; da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuerte Brote essen.
7. Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Festversammlung halten; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
8. Und ihr sollt dem Herrn während sieben Tagen je ein Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage ist heilige Festversammlung; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
9. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
10. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben will, und ihr dort Ernte haltet, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.
11. Der soll die Garbe vor dem Herrn schwingen, damit sie euch wohlgefällig mache; am Tage nach dem Sabbat soll sie der Priester schwingen.
12. Und ihr sollt an dem Tage, da ihr die Garbe schwingt, dem Herrn ein fehlloses, einjähriges Lamm als Brandopfer darbringen,
13. samt dem dazugehörigen Speisopfer; zwei zehntel (Epha) Semmelmehl, mit Öl eingerührt, als lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn; dazu als Trankopfer ein viertel Hin Wein.
14. Brot aber und geröstete oder zerriebene Körner sollt ihr nicht essen bis zu ebendiesem Tage, bis ihr eurem Gott die Opfergabe dargebracht habt. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.
15. Darnach sollt ihr von dem Tage nach dem Sabbat an zählen, von dem Tage an, da ihr die Webegarbe darbringt; sieben volle Wochen sollen es sein.
16. Bis zum Tage nach dem siebenten Sabbat sollt ihr zählen, fünfzig Tage; dann sollt ihr dem Herrn ein Speisopfer vom neuen Korn darbringen.
17. Aus euren Wohnsitzen sollt ihr zwei Webebrote bringen; zwei zehntel (Epha) Semmelmehl sollen es sein, und mit Sauerteig sollen sie gebacken werden, als Erstlinge für den Herrn.
18. Und ausser den Broten sollt ihr sieben fehllose, einjährige Lämmer, einen jungen Stier und zwei Widder darbringen; sie sollen ein Brandopfer für den Herrn sein, samt dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, ein lieblich duftendes Feueropfer für den Herrn.
19. Ausserdem sollt ihr einen Ziegenbock als Sündopfer und zwei einjährige Lämmer als Heilsopfer darbringen.
20. Und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten als Webeopfer vor dem Herrn schwingen, zugleich mit den zwei Lämmern; sie sollen dem Herrn geweiht sein und dem Priester gehören.
21. Und ihr sollt an diesem Tag (das Fest) ausrufen - eine heilige Festversammlung sollt ihr halten, keinerlei Werktagsarbeit dürft ihr tun. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.
22. Und wenn ihr die Ernte eures Landes schneidet, sollst du dein Feld nicht vollständig bis in die Ecken abernten und nach deiner Ernte nicht Nachlese halten; dem Armen und dem Fremdling sollst du es lassen. Ich bin der Herr, euer Gott.
23. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
24. Rede mit den Israeliten und sprich: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr einen Feiertag halten mit Mahnung durch Lärmblasen, eine heilige Festversammlung.
25. Da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun und sollt dem Herrn ein Feueropfer darbringen.
26. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
27. Am zehnten Tage jedoch im selben siebenten Monat ist der Versöhnungstag; da sollt ihr eine heilige Festversammlung halten und fasten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen.
28. An ebendiesem Tage dürft ihr keinerlei Arbeit tun; denn es ist der Versöhnungstag, bestimmt, euch Sühne zu erwirken vor dem Herrn, eurem Gott.
29. Denn ein jeder, der an ebendiesem Tage nicht fastet, dessen Seele soll aus seinen Volksgenossen ausgerottet werden.
30. Und einen jeden, der an diesem Tage irgendwelche Arbeit tut, den werde ich aus seinem Volk vertilgen.
31. Ihr sollt keinerlei Arbeit tun. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht, in allen euren Wohnsitzen.
32. Es ist ein hoher Feiertag für euch, und ihr sollt fasten. Am Abend des neunten Tages im Monat, vom Abend bis wieder zum Abend, sollt ihr euren Feiertag halten.
33. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
34. Rede mit den Israeliten und sprich: Am fünfzehnten Tage desselben siebenten Monats ist das Laubhüttenfest, sieben Tage lang, für den Herrn.
35. Am ersten Tage findet eine heilige Festversammlung statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
36. Während sieben Tagen sollt ihr dem Herrn je ein Feueropfer darbringen; am achten Tage aber sollt ihr wieder eine heilige Festversammlung halten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen. Es ist Festversammlung; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit tun.
37. Das sind die Festzeiten des Herrn, für die ihr heilige Festversammlungen ausrufen sollt, um dem Herrn Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, jeden Tag, was vorgeschrieben ist,
38. abgesehen von den Sabbaten des Herrn und abgesehen von euren Gaben und all euren gelobten und freiwilligen Opfern, die ihr dem Herrn geben wollt.
39. Am fünfzehnten Tage jedoch des siebenten Monats, wenn ihr den Ertrag eures Landes einsammelt, sollt ihr das Fest des Herrn feiern, sieben Tage lang. Am ersten Tag ist Feiertag, und am achten Tag ist Feiertag.
40. Und ihr sollt euch am ersten Tage Früchte von schönen Bäumen, Palmzweige und Äste von dichtbelaubten Bäumen und von Bachweiden holen und sieben Tage lang fröhlich sein vor dem Herrn, eurem Gott;
41. jedes Jahr sollt ihr es sieben Tage lang feiern als ein Fest des Herrn. Das ist ewiggültige Satzung für euch von Geschlecht zu Geschlecht: im siebenten Monat sollt ihr es feiern.
42. Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen, jeder, der einheimisch ist in Israel, soll in Laubhütten wohnen,
43. damit eure Nachkommen erfahren, dass ich die Israeliten in Hütten habe wohnen lassen, als ich sie aus dem Lande Ägypten herausführte, ich, der Herr, euer Gott.
44. Und Mose teilte den Israeliten die Festzeiten des Herrn mit.
3. Mose 24
1. UND der Herr redete mit Mose und sprach:
2. Gebiete den Israeliten, dass sie dir reines Öl aus zerstossenen Oliven für den Leuchter bringen, damit man eine immerbrennende Lampe aufstecken kann.
3. Ausserhalb des Vorhangs, der vor (der Lade mit) dem Gesetz hängt, im heiligen Zelte, soll Aaron ihn herrichten, (dass er) beständig, vom Abend bis zum Morgen, vor dem Herrn (brenne). Das ist eine ewige, für alle Geschlechter gültige Verpflichtung.
4. Auf dem Leuchter von reinem Gold soll er die Lampen herrichten, (damit sie) beständig vor dem Herrn (brennen).
5. Dann sollst du Semmelmehl nehmen und daraus zwölf Kuchen backen; jeder Kuchen soll zwei zehntel (Epha) enthalten.
6. Und du sollst sie in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch aus reinem Gold vor den Herrn hinlegen.
7. Jeder Reihe aber sollst du reinen Weihrauch beigeben, damit er als Duftteil von den Broten ein Feueropfer für den Herrn werde.
8. Immer am Sabbat soll er sie vor dem Herrn herrichten; es ist für die Israeliten ewiggültige Bundesverpflichtung.
9. Und sie sollen Aaron und seinen Söhnen zufallen, und diese sollen sie an heiliger Stätte essen; denn als Hochheiliges kommt es ihm zu von den Feueropfern des Herrn, als immerwährende Gebühr.
10. EINST ging der Sohn einer Israelitin, der einen Ägypter zum Vater hatte, mitten unter die Israeliten, und der Sohn der Israelitin und ein Israelite bekamen miteinander im Lager Streit.
11. Da lästerte der Sohn der Israelitin den Namen (des Herrn) und fluchte; darum brachten sie ihn zu Mose. Seine Mutter aber hiess Selomith, die Tochter Dibris aus dem Stamme Dan.
12. Und sie legten ihn in Gewahrsam, bis ihnen Bescheid würde durch den Mund des Herrn.
13. Und der Herr redete mit Mose und sprach:
14. Lass den Flucher vor das Lager hinausführen, und alle, die es gehört haben, sollen die Hände auf sein Haupt stützen, und dann soll ihn die ganze Gemeinde steinigen.
15. Zu den Israeliten aber sollst du sagen: Ein jeder, der seinem Gotte flucht, lädt Sünde auf sich,
16. und wer den Namen des Herrn lästert, der soll getötet werden; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Sei er ein Fremdling oder ein Einheimischer, wenn er den Namen (des Herrn) lästert, soll er getötet werden.
17. Wenn jemand irgendeinen Menschen erschlägt, soll er getötet werden;
18. wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll es ersetzen, Leben um Leben.
19. Und wer seinem Nächsten einen Schaden zufügt, dem soll man tun, wie er getan hat:
20. Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; denselben Schaden, den er dem andern zugefügt hat, soll man ihm zufügen.
21. Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll es ersetzen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
22. Einerlei Recht soll unter euch gelten, für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der Herr, euer Gott.
23. Und Mose redete mit den Israeliten; da führten sie den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der Herr dem Mose geboten hatte.
3. Mose 25
1. UND der Herr redete mit Mose auf dem Berge Sinai und sprach:
2. Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern.
3. Sechs Jahre darfst du dein Feld besäen und sechs Jahre deine Reben beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln.
4. Aber im siebenten Jahr soll das Land hohe Feierzeit halten, einen Sabbat für den Herrn; da darfst du dein Feld nicht besäen und deine Reben nicht beschneiden.
5. Was von der Ernte (des sechsten Jahres) her von selbst wächst, das sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht schneiden; es soll hohe Feierzeit sein für das Land.
6. Und was das Land während der Ruhezeit hervorbringt, soll euch als Nahrung dienen, dir und deinem Sklaven und deiner Sklavin, sowie dem Tagelöhner und dem Beisassen, die bei dir weilen;
7. auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Lande soll der gesamte Ertrag zur Nahrung dienen.
8. Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, siebenmal sieben Jahre, sodass die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre ausmacht.
9. Dann sollst du die Lärmposaune erschallen lassen, am zehnten Tage des siebenten Monats; am Versöhnungstage sollt ihr in eurem ganzen Lande die Posaune erschallen lassen.
10. So sollt ihr das fünfzigste Jahr weihen und Befreiung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; als Halljahr soll es euch gelten. Da sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz und ein jeder wieder zu seinem Geschlecht kommen.
11. Als Halljahr soll es, das fünfzigste Jahr, euch gelten; da sollt ihr nicht säen, und auch nicht ernten, was von selbst wächst, noch Trauben schneiden von den unbeschnittenen Reben.
12. Denn es ist ein Halljahr; als heilig soll es euch gelten. Vom Felde weg sollt ihr essen, was es hervorbringt.
13. In diesem Halljahr sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Besitz kommen.



